Erstes Buch Handelsstand
[ Erster Abschnitt Kaufleute(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Handelsregister(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Handelsfirma(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Handelsbücher(HGB) ] [ Fünfter Abschnitt Prokura und Handlungsvollmacht(HGB) ] [ Sechster Abschnitt Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge(HGB) ] [ Siebenter Abschnitt Handelsvertreter(HGB) ] [ Achter Abschnitt Handelsmakler(HGB) ]
Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
[ Erster Abschnitt Offene Handelsgesellschaft(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Stille Gesellschaft(HGB) ]
Drittes Buch Handelsbücher
[ Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleute(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige(HGB) ] [ Fünfter Abschnitt Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat(HGB) ] [ Sechster Abschnitt Prüfstelle für Rechnungslegung(HGB) ]
Viertes Buch Handelsgeschäfte
[ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Handelskauf(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Kommissionsgeschäft(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Frachtgeschäft(HGB) ] [ Fünfter Abschnitt Speditionsgeschäft(HGB) ] [ Sechster Abschnitt Lagergeschäft(HGB) ]
Fünftes Buch Seehandel
[ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Reeder und Reederei(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Kapitän(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern(HGB) ] [ Fünfter Abschnitt Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck(HGB) ] [ Sechster Abschnitt(HGB) ] [ Siebenter Abschnitt Haverei(HGB) ] [ Achter Abschnitt Bergung(HGB) ] [ Neunter Abschnitt Schiffsgläubiger(HGB) ] [ Zehnter Abschnitt Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt(HGB) ] [ Elfter Abschnitt Verjährung(HGB) ]