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Neuigkeiten (13.05.05)

Thu, 12 May 2005 21:13:57 GMT
Thu, 12 May 2005 21:13:21 GMT
Pressemitteilung 72/05 vom 11.05.2005
Thu, 12 May 2005 21:13:21 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 12 May 2005 21:13:21 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Thu, 12 May 2005 21:13:21 GMT

Das BSI hat eine Studie "Antispam - Strategien" vorgestellt, die das Ziel hat, technische Maßnahmen gegen Spam ausführlich zu beschreiben, um insbesondere IT-Verantwortlichen, Systemadministratoren und Postmastern eine Entscheidungshilfe zum Auswahl und Einsatz eines geeigneten Verfahrens zur Spam-Abwehr zu geben. Dabei werden auch die juristischen Rahmenbedingungen dargestellt.

2005-05-12T13:35:50+01:00

Am 15./16. Juni 2005 findet in die Wien die Rechtsinformatik-Tagung Chaos Control 2005 statt. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto "10 Thesen zur Informationsfreiheit".

Ein Blick auf den Tagungsplan offenbart Sensationelles: Diskussionsteilnehmer zum Thema "Creative Commons" (am 16. Juni ab 13.00 Uhr) wird unser Redaktionsmitglied Ralf Zosel sein.

2005-05-10T17:28:15+01:00

Nur wenige Werke der juristischen Literatur haben es bisher zu einem eigenen Eintrag in Wikipedia gebracht. Die Kategorie Juristische Fachliteratur mit der Unterkategorie Juristische Fachzeitschrift umfasst gerade mal 14 Einträge.

Wurde beispielsweise der Artikel zum Palandt anfangs noch belächelt ("Das is'n Scherz, oder?") , sind inzwischen nach 29 Aktualisierungen schon einige nützliche Informationen zusammen getragen worden inklusive der Entstehungsgeschichte und einer Gegenüberstellung "Normale Formulierung" ./. "Palandt-Formulierung".

2005-05-09T20:15:14+01:00

Gestern hat Udo Vetter sein neues Weblog Prozessinfo.de gestartet. Aus dem ersten Eintrag (vom 25.04.):
"Die Seite richtet sich inbesondere an Medienvertreter. Derzeit erhalten Sie hier aktuelle Informationen zum zweiten Visa-Prozess, der am 2. Mai 2005 in Köln beginnen soll."
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein - auch für die Massenmedien interessanter - Strafprozess von einem beteiligten Anwalt per Weblog begleitet wird. Auch hinsichtlich der Aufbereitung der übrigen Prozessinformationen hat das Angebot Vorbildcharakter.

2005-05-09T19:24:41+01:00

Nachdem wir schon häufiger über Phishing-Fälle berichteten, dürfen auch Hinweise auf Gegenmaßnahmen nicht fehlen.

Die SZ berichtet (in Zusammenarbeit mit PC Welt) über das Tool Fraud Eliminator, das sich als Plugin in den MSIE oder in Firefox einbinden lässt. Das Programm vergleicht aufgerufene Webseiten mit einer Phishing-Datenbank und warnt den Nutzer, wenn sich die Seite in der Datenbank befindet oder sonstige verdächtige Merkmale enthält. Die kostenlose Programmversion unterscheidet sich von einer kostenpflichtigen Version durch die Häufigkeit der Datenbank-Updates.

2005-05-02T11:19:02+01:00
Thu, 12 May 2005 21:13:22 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend den Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten.
2005-04-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Pflichtteilsrechts.
2005-04-19T00:00:00+01:00
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2005-04-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Thu, 12 May 2005 21:13:22 GMT
Das "WIPO Arbitration and Mediation Center" hat im Streit um die rumänische Domain "auchan.ro" ...
2005-05-12 12:00:00
Die spanische Datenschutzbehörde ("Agencia de Protección de Datos") hat im April 2005 einen ...
2005-05-12 12:00:00
Bei den diesjährigen Webby Awards haben u.a. 5 juristische Seiten einen Preis erhalten ...
2005-05-12 12:00:00
Die ehemals kostenpflichtigen Nachrichten des britischen "eGov monitor" stehen jetzt kostenfrei zur ...
2005-05-12 12:00:00
eFrauda.ro ist eine Webseite des rumänischen Ministeriums für Kommunikation und ...
2005-05-12 12:00:00
Thu, 12 May 2005 21:13:22 GMT
Nach Ansicht der Autoren unterliegen die in Formularverträgen enthaltenen chefärztlichen Entwicklungsklauseln seit der Schuldrechtsreform der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle. In ihrem Beitrag gelangen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass die bisherige Rechtsprechung des BAG zu Entwicklungsklauseln nicht aufrechterhalten werden kann und die üblichen Fassungen der Klauseln wegen Unzumutbarkeit unwirksam sind.
Thu, 12 May 2005 00:00:00 GMT
Beim BSG sind in 2004 insgesamt 2475 Rechtsstreitigkeiten neu eingegangen. Der Autor berichtet über die Tätigkeit des BSG und geht insbesondere auf die Arten der Rechtsstreitigkeiten, die Erledigungs- sowie die Erfolgsquote ein.
Thu, 12 May 2005 00:00:00 GMT
Die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball ist verfassungswidrig. Sie schränkt die Freiheit der Berufswahl junger Fußballspieler unzulässig ein. Dies entschied jetzt das OLG Oldenburg.
Thu, 12 May 2005 00:00:00 GMT
Eine Mankoabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient der Erweiterung der Arbeitnehmerhaftung. Während der Arbeitnehmer grundsätzlich nur eine verschuldensabhängige Haftung trifft, die zudem durch die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gemildert ist, soll der Arbeitnehmer durch die Mankoabrede eine Garantiehaftung für das ihm anvertraute Geld bzw. Waren übernehmen. Der Beitrag analysiert die rechtliche Zulässigkeit solcher Abreden am Maßstab des "neuen" Schuldrechts.
Thu, 12 May 2005 00:00:00 GMT
Thu, 12 May 2005 21:13:23 GMT
CK - Washington.   Lawyers who assist Germans in establishing a business in the United States with assets from a German business may possibly become accessories to a German crime that consists of selling or removing assets from the reach of potential claimants. The criminal provision, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, requires an intent to defeat the satisfaction of creditors and a threatened enforcement. The sale or removal is not limited to Germany.

The threat of enforcement is ordinarily considered an imminent or, at least, highly likely, execution of a judgment that finalizes a claim raised by a creditor against a debtor. A recent Berlin judgment in the matter 8 U 160/04, issued February 2, 2005, goes far beyond that interpretation.

The Lichtenrader Notizen blog questions whether the court really meant that §288 of the Criminal Code should apply to any potential claim. On its face, the decision does not require any active pursuit of the claim by the creditor--no dunning letter, no filing of a complaint, no motion for judgment, no holding of an executable title, and no steps for the enforcement of a judgment. Vertretbar Weblawg questions the constitutionality of the decision in light of Art. 103(2) of the Basic Law.


The decision appears dangerous in that the Kammergericht-court simply assumed the criminal intent of defeating the creditor to exist. The civil court that ruled on the criminal issue as an incidental question raised in a civil matter did not analyze the intent issue in the manner a court would in a criminal proceeding. In the international context, as a lawyer advising German business on setting up business in America, I would consider this decison when German assets are being transferred to an American venture.
CK - Washington.   Equity requires clean hands of a party that raises a claim against another party: It may not itself have violated the law. Thefirst civil devision of the Supreme Court, Bundesgerichtshof, in Karlsruhe, decided in such a constellation that German competition law does not know such a doctrine. Each claim has to be judged on its merits.

The Dr. Bahr blog notes today that the unclean hands problem is prominent in Anglo-American law. In the general German civil law, this principle is solved via the Treu und Glauben doctrine (§242) of the Civil Code. The court does not refer to the clean hands issue in its decision of February 24, 2005 in the matter I ZR 101/02 which is known as Vitamin-Zell-Komplex. The court clarified that in a suit among competitors for remedies against unfair competition, the unfairly competitive acts of the plaintiff do not rob the plaintiff of its claim for remedies against the defendants whose unfairly competitive acts harm the plaintiff. Handakte WebLAWg echoes this view.
CK - Washington.   The Wall Street Journal on page B1 today reports that German Curbs on Drug Costs Rile Big Brands. The paper notes that manufacturers of pharmaceuticals fear the new and effective German reimbursement system for medications might spread to other countries. They express concern over the equal treatment for patent-protected medication and generic products of equal efficacy. The article states that health care is funded by taxation and run by the state but then turns to an example in which it mentions a private fund that sees a big drop in its reimbursement for some patented products.

The newspaper repeats the frequently-found belief that the German health care system is a tax-funded public system. Essentially, it is not because the state only requires the populace to be insured--how they are insured is a matter for the private sector. There are numerous providers to choose from.
CK - Washington.   Sometimes, business has international issues outside of the transactional practice. For example, questions arise about a deceased employee's probate of assets located in Germany. As a service to business clients, such assistance can support the principal probate attorney who handles the domestic estate located in the United States.

In two recent cases, the ancillary administration before the German probate court set a new record. Working with decent last wills and testaments that addressed international issues, obtaining good translations by translators qualified for the German court, and setting on quick appointments with the German consul produced results in record time, measured in weeks instead of months or years.

In each of the cases, the court sent the certificate of inheritance, as requested, to both the bank holding the assets and the executor. Since processing of the German tax clearance papers had run in parallel, and the bank appears to understand these cases, the distribution of the German assets to the American estate should follow quickly.

Remarkebly, in these two cases, the probate courts in two different cities in Germany were amenable to correspondence by email which helped significantly with the time difference. At one court, the judge used email, and the staff did not have access to it, so that some communications took unconventional routes. A judge in another city handling another matter--a quite convoluted estate--also communicates by email. There, email makes a huge difference because the judge works at her desk in the court house only in the mornings, German time, and cannot be reached by telephone during American office hours. The judges deserve credit for taking the initiative in using email in international cases, especially when many lawyers in Germany express delight when they happen to reach an answering machine--also not common at the courts.
CK - Washington.   New EU and German rules to protect air passengers enter into force on April 30.2005, Attorney General Britte Zypries announced today. Minimum insurance coverages have been increased, both for victims of accidents as well as property damage. In addition, additional overflight coverage is provided for parties on the ground.

The new rules implement EU directive 785/2004 and domestic rules to further the objectives of EU directive 889/2002 and the Montreal Convention which had entered into force on June 28, 2004. New enforcement rules are to ensure the provision of coverage by carriers. More information is published at the German federal aviation agency, Luftfahrtbundesamt.

The web site of the department of justice notes that this information is copyright 2004 but that statement may be subject to an update--just as a recent press release became the subject of a retraction and the re-release today. The second press release relates to the reduction of the minimum capital requirement for a limited liability company of the GmbH type to 10,000 Euroes from 25,000 Euros.
Thu, 12 May 2005 21:13:26 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05
2005-05-06T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1644/00. Siehe auch: Entscheidung vom 19.04.2005
2005-05-03T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 636/05. Siehe auch: Entscheidung vom 28.04.2005
2005-04-28T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1664/04. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
2005-04-20T00:00:00+01:00
Thu, 12 May 2005 21:13:27 GMT
[11.05.2005 - 13:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden. Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.
Thu, 12 May 2005 11:29:07 +0200
Zur Verwechslungsgefahr bei sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken, die beide durch den Bestandteil "DSI" geprägt werden.
Wed, 11 May 2005 14:24:42 +0200
1. Die Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bestimmt sich nach dem Sachvortrag bei Einlegung der Berufung. Die Rüge des Nichterreichens der Beschwer unterliegt nicht -weil etwa aus prozesstaktischen Gründen erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben- dem Verspätungseinwand. 2. Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden gegenüber einem Access-Provider, wenn der Provider allein einen Internetzugang vermittelt, über den durch Download Urheberrechtsverletztungen nach § 19 a UrhG erfolgen. 3. Durch Bereitstellung des technischen Zugangs zum Internet durch den Access-Provider kommt -nach Kenntniserlangung von den Urheberrechtsverletzungen- eine Verantwortlichkeit als Mitstörer in Betracht. 4. Die "Verpflichtungen zur Entfernung und Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen" (§ 8 Abs. 2 Satz 2 TDG) eines Mitstörers umfassen nicht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 101 a Abs. 1 UrhG. 5. Eine "offensichtliche Rechtsverletzung" im Sinne von § 101 a Abs. 3 UrhG liegt nur dann vor, wenn die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage unzweifelhaft sind, so dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist.
Wed, 11 May 2005 14:26:06 +0200
Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.
Wed, 11 May 2005 14:29:39 +0200
Ein Beschlussanfechtungsverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht unterbrochen.
Tue, 10 May 2005 16:15:06 +0200
1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen auf Grund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen. 2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmmtes Verhalten im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zu Grunde liegt. 3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar.
Fri, 6 May 2005 13:37:02 +0200
Beschließt eine AG 10 Jahre nach der Übertragung ihres Vermögens an den Mehrheitsaktionär ihre Liquidation, kommt zur Überprüfung der Frage, ob den Minderheitsaktionären ein Anspruch auf angemessene Barabfindung zusteht, ein Spruchverfahren nicht in Betracht.
Tue, 10 May 2005 15:43:56 +0200
1. Der Verfügungsberechtigte ist ab Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 bis zum Ablauf der Anmeldefristen unabhängig von dem Vorliegen eines Antrages nach § 30 Abs.1 VermG in jedem Fall verpflichtet, die in § 3 Abs.3 Satz 1 VermG genannten Rechtsgeschäfte zu unterlassen, sofern der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes in Bezug auf die betroffenen Vermögenswerte durch § 1 VermG eröffnet war. 2. Als gewöhnliche Erhaltungskosten, die aus den gezogenen Nutzungen zu bestreiten sind, werden solche Kosten bezeichnet, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen im jeweils angesprochenen Zusammenhang regelmäßig aufgewendet werden müssen, um das Vermögen in seinen Gegenständen tatsächlich und rechtlich zu erhalten. Besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung verbunden mit Aufwendungen in beträchtlichen Größenordnungen vor, ist nicht von einer reinen Erhaltungsmaßnahme auszugehen.
Tue, 10 May 2005 16:15:45 +0200
Ein geltend gemachter Mietzinsanspruch ist in einem Mahnbescheid nicht hinreichend individualisiert, wenn - bei Inbetrachtkommen mehrerer Verträge - ein falsches Vertragsdatum angegeben wird, außerdem nicht ersichtlich ist, dass aus abgetretenem Recht geklagt wird und zudem - auch über etwaige Vorkorrespondenz - nicht ersichtlich ist, für welchen Zeitraum Mietzinsansprüche geltend gemacht werden.
Tue, 10 May 2005 16:16:54 +0200
Thu, 12 May 2005 21:13:29 GMT
Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 Im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand ...
Wed, 11 May 2005 15:13:05 +0200
Der Antrag, mit dem der Antragsteller ein im Freistaat Sachsen anerkannter Naturschutzverein die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben B 87 Jahnallee (von Zeppelinbrücke bis Elsterstraße und von...
Wed, 11 May 2005 15:11:43 +0200
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben B 87 Jahnallee (von Zeppelinbrücke bis Elsterstraße und von Leibnizstraße bis Rosentalgasse) begehrt, ist zulässig. De...
Wed, 11 May 2005 15:10:39 +0200
Der Antrag, mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben B 87 Jahnallee (von Zeppelinbrücke bis Elsterstraße und von Leibnizstraße bis Rosentalgasse) begehrt, ist zulässig. D...
Wed, 11 May 2005 15:09:12 +0200