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Neuigkeiten (18.05.05)

Tue, 17 May 2005 19:03:43 GMT
Tue, 17 May 2005 19:03:43 GMT
Pressemitteilung 72/05 vom 11.05.2005
Tue, 17 May 2005 19:03:44 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 17 May 2005 19:03:44 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Tue, 17 May 2005 19:03:44 GMT

Auch freie juristische Internetprojekte machen zuweilen kommerzielle Werbung. So setzen z.B. rechtliches.de, JurPC und jurabilis auf Google AdSense. Die Höhe der Einnahmen wird in der Regel nicht bekannt gegeben, auch wenn dies die Google-AGB jetzt ausdrücklich zulassen.

JuraWiki will etwas Licht ins Dunkel bringen und startet jetzt selbst AdSense-Werbung. Wie das im Detail funktioniert und was das finanziell bringt wird auf der Seite JuraWikiTestetGoogleWerbung/AdSense offen gelegt. Aktueller Stand (nach nicht einmal 24 Stunden): 6,19 $.

Bei einem Gemeinschaftsprojekt wie dem JuraWiki fragt sich, wofür man die Einnahmen verwendet. In diesem Fall soll das Geld gleich wieder ausgegeben werden, und zwar für Werbung. Dabei wird dann transparent werden, wie Google AdWords funktioniert.

Alles weitere auf JuraWikiTestetGoogleWerbung.

2005-05-15T15:27:13+01:00

JurPC startet heute die dreiteilige Aufsatzreihe zum Thema "Semantic Web für Juristen". Jochen Notholt stellt die Erweiterung des bestehenden WWW vor und geht der Frage nach, wie Juristen davon profitieren können.

Der erste Teil zeigt an Hand praxisnaher Beispiele die Unterschiede zwischen HTML und XML: Während HTML auf die Darstellung von Dokumenten in Web-Browsern ausgelegt ist, lässt sich in XML-Dokumenten markieren, welchen Inhalt die einzelnen Teile des Dokumentes haben. Solche "schlauen Dokumente" lassen sich dann auch mit "dummen Maschinen" gezielt auslesen.

Ergänzend zur Aufsatzreihe hat Jochen Notholt im JuraWiki eine Seite mit weiterführenden Links sowie einem Glossar angelegt und steht dort auch für Rückfragen zur Verfügung.

2005-05-13T20:17:40+01:00

Das BSI hat eine Studie "Antispam - Strategien" vorgestellt, die das Ziel hat, technische Maßnahmen gegen Spam ausführlich zu beschreiben, um insbesondere IT-Verantwortlichen, Systemadministratoren und Postmastern eine Entscheidungshilfe zum Auswahl und Einsatz eines geeigneten Verfahrens zur Spam-Abwehr zu geben. Dabei werden auch die juristischen Rahmenbedingungen dargestellt.

2005-05-12T13:35:50+01:00

Am 15./16. Juni 2005 findet in die Wien die Rechtsinformatik-Tagung Chaos Control 2005 statt. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto "10 Thesen zur Informationsfreiheit".

Ein Blick auf den Tagungsplan offenbart Sensationelles: Diskussionsteilnehmer zum Thema "Creative Commons" (am 16. Juni ab 13.00 Uhr) wird unser Redaktionsmitglied Ralf Zosel sein.

2005-05-10T17:28:15+01:00

Nur wenige Werke der juristischen Literatur haben es bisher zu einem eigenen Eintrag in Wikipedia gebracht. Die Kategorie Juristische Fachliteratur mit der Unterkategorie Juristische Fachzeitschrift umfasst gerade mal 14 Einträge.

Wurde beispielsweise der Artikel zum Palandt anfangs noch belächelt ("Das is'n Scherz, oder?") , sind inzwischen nach 29 Aktualisierungen schon einige nützliche Informationen zusammen getragen worden inklusive der Entstehungsgeschichte und einer Gegenüberstellung "Normale Formulierung" ./. "Palandt-Formulierung".

2005-05-09T20:15:14+01:00
Tue, 17 May 2005 19:03:45 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend den Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten.
2005-04-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Pflichtteilsrechts.
2005-04-19T00:00:00+01:00
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2005-04-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Tue, 17 May 2005 19:03:45 GMT
Das "WIPO Arbitration and Mediation Center" hat im Streit um die rumänische Domain "auchan.ro" ...
2005-05-12 12:00:00
Die spanische Datenschutzbehörde ("Agencia de Protección de Datos") hat im April 2005 einen ...
2005-05-12 12:00:00
Bei den diesjährigen Webby Awards haben u.a. 5 juristische Seiten einen Preis erhalten ...
2005-05-12 12:00:00
Die ehemals kostenpflichtigen Nachrichten des britischen "eGov monitor" stehen jetzt kostenfrei zur ...
2005-05-12 12:00:00
eFrauda.ro ist eine Webseite des rumänischen Ministeriums für Kommunikation und ...
2005-05-12 12:00:00
Tue, 17 May 2005 19:03:45 GMT
Das OLG Hamm hielt hier eine Anordnung des Familiengerichtes für unzumutbar. Durch die Anordnung war der Antragsgegner verpflichtet worden, gewährte Prozesskostenhilfe durch den Einsatz seiner durch Kredit finanzierten Kraftfahrzeuge in einer Summe zu erstatten. Das OLG nahm in der Entscheidung die Gelegenheit wahr, zu den Auswirkungen der Neuregelung des Sozialhilferechts vom 01.01.2005 für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (insbesondere im Hinblick auf die Berechnung von Freibeträgen) Stellung zu nehmen.
Tue, 17 May 2005 00:00:00 GMT
Das OLG Düsseldorf bejahte einen Schadenersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung gegen einen Steuerberater, der es versäumt hatte, seinen Mandanten auf die mit einer Steuergesetzesänderung einhergehenden Auswirkungen auf die Kirchensteuer aufmerksam zu machen. Die Haftungsausfüllende Kausalität sei mit der gem. § 287 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegeben.
Tue, 17 May 2005 00:00:00 GMT
Das OLG Köln entschied, dass ein Steuerberater grundsätzlich nicht verpflichtet ist über einen Kirchenaustritt, mit dem eine Ersparnis von Kirchensteuern verbunden wäre, zu beraten. Anderes könne nur gelten, wenn der Mandant konkrete Anfragen bei Änderung der Rechtslage an den Steuerberater richtet. In der nicht ausreichenden Belehrung könne dann eine positive Vertragsverletzung liegen. Zu beachten sei aber, dass es sich bei einem Kirchenaustritt um eine höchstpersönliche Entscheidung handle, für die die Regeln des Anscheinsbeweises keine Anwendung finden. Eine ausreichende Wahrscheinlichkeit i.S.d. § 287 ZPO könne nicht angenommen werden.
Tue, 17 May 2005 00:00:00 GMT
Nach dem Urteil des OLG ist der Gesellschafter grundsätzlich verpflichtet für Altschulden der Gesellschaft zu haften. In entsprechender Anwendung der §§ 128, 130 HGB erfolge dies bereits aufgrund des Beitritts zur GbR. Dies entspreche der neueren Rechtsprechung des BGH (seit Januar 2001). Grundsätzlich gebiete es zwar der Vertrauensschutz, den Grundsatz der persönlichen Haftung des in eine GbR Eintretenden für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft erst auf künftige Beitrittsfälle anzuwenden, der Vertrauensschutz könne aber in Einzelfällen ausgeschlossen sein.
Tue, 17 May 2005 00:00:00 GMT
Tue, 17 May 2005 19:03:46 GMT
CK - Washington.   A purported copyright owner of musical titles requested, with an emergency petition, from an internet access provider detailed contact information of its customer who operates an FTP server via a domain name and a dynamically provided IP address. The access provider refused, the lower court court granted the petition, and the provider appealed it.

On April 28, 2005, the Hanseatic Appellate Court of Hamburg ruled that the music distributor has no tenable claim to such information. Factually, the petitioner had failed to establish its ownership in the music titles that may have been made accessible to downloads by third parties. Legally, the right to disclosure of customer information from access providers is limited to criminal investigations. The order of the lower court would have exposed the access provider to a criminal investigation under data protection laws.

The court of appeals found that the petitioner had failed to meet its burden of proof in several ways, but even if it had not, it would have lacked a basis under copyright law or the civil code to demand the customer data. The petitioner and the lower court misconstrued anti-piracy provisions that govern purveyors of physical goods, not alleged distributors of intangibles. A claim against the access provider for damages may exist on the basis of a claim that it contributed to the potential violations of copyright law but the facts of the case do not support a right to disclosure of data.

IT-blawg notes the decision is in line with a Frankfurt appellate ruling of January 25, 2005, docket number 11 U 51/04.
CK - Washington.   On May 9, 2005, the Stade Administrative Court published a ruling in the matter 6 B 635/05 that refers to the sale on eBay of tokens for arcade game equipment. At issue was whether arcade games that operate with tokens constitute illegal gambling machines even if a player does not insert coins or receive cash winnings, and if the tokens used to operate the machines are neither sold nor exchanged for cash at the arcade.

After a detailed analysis of the legal bases that outlaw certain gambling equipment and the nature of game machines operated with tokens which offer no cash winnings, the court concluded that tokens are of a fungible nature because there is a market for them, including transactions on eBay. Cash or token--the court determined that in the end, it's the same thing when it comes to gambling laws and policy.
CK - Washington.   Two websites catalogue bankruptcies in Germany and offer background information, such as codes, press releases and articles. According to recent discussions among practitioners, the sites offer comprehensive information but independent verification of the data is highly recommended. Despite daily updates of the databases, important data may fall through the cracks so that, in individual cases, important information may appear to be missing or sorted in unexpected ways. The sites are Insolvenzverfahren online and insolnet.
CK - Washington.   Lawyers who assist Germans in establishing a business in the United States with assets from a German business may possibly become accessories to a German crime that consists of selling or removing assets from the reach of potential claimants. The criminal provision, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, requires an intent to defeat the satisfaction of creditors and a threatened enforcement. The sale or removal is not limited to Germany.

The threat of enforcement is ordinarily considered an imminent or, at least, highly likely, execution of a judgment that finalizes a claim raised by a creditor against a debtor. A recent Berlin judgment in the matter 8 U 160/04, issued February 2, 2005, goes far beyond that interpretation.

The Lichtenrader Notizen blog questions whether the court really meant that §288 of the Criminal Code should apply to any potential claim. On its face, the decision does not require any active pursuit of the claim by the creditor--no dunning letter, no filing of a complaint, no motion for judgment, no holding of an executable title, and no steps for the enforcement of a judgment. Vertretbar Weblawg questions the constitutionality of the decision in light of Art. 103(2) of the Basic Law.


The decision appears dangerous in that the Kammergericht-court simply assumed the criminal intent of defeating the creditor to exist. The civil court that ruled on the criminal issue as an incidental question raised in a civil matter did not analyze the intent issue in the manner a court would in a criminal proceeding. In the international context, as a lawyer advising German business on setting up business in America, I would consider this decison when German assets are being transferred to an American venture.
CK - Washington.   Equity requires clean hands of a party that raises a claim against another party: It may not itself have violated the law. Thefirst civil devision of the Supreme Court, Bundesgerichtshof, in Karlsruhe, decided in such a constellation that German competition law does not know such a doctrine. Each claim has to be judged on its merits.

The Dr. Bahr blog notes today that the unclean hands problem is prominent in Anglo-American law. In the general German civil law, this principle is solved via the Treu und Glauben doctrine (§242) of the Civil Code. The court does not refer to the clean hands issue in its decision of February 24, 2005 in the matter I ZR 101/02 which is known as Vitamin-Zell-Komplex. The court clarified that in a suit among competitors for remedies against unfair competition, the unfairly competitive acts of the plaintiff do not rob the plaintiff of its claim for remedies against the defendants whose unfairly competitive acts harm the plaintiff. Handakte WebLAWg echoes this view.
Tue, 17 May 2005 19:03:50 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 167/02. Siehe auch: Entscheidung vom 11.01.2005
2005-05-13T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05
2005-05-06T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1644/00. Siehe auch: Entscheidung vom 19.04.2005
2005-05-03T00:00:00+01:00
Tue, 17 May 2005 19:03:50 GMT
[11.05.2005 - 13:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden. Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.
Thu, 12 May 2005 11:29:07 +0200
Zur Verwechslungsgefahr bei sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken, die beide durch den Bestandteil "DSI" geprägt werden.
Wed, 11 May 2005 14:24:42 +0200
1. Die Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bestimmt sich nach dem Sachvortrag bei Einlegung der Berufung. Die Rüge des Nichterreichens der Beschwer unterliegt nicht -weil etwa aus prozesstaktischen Gründen erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben- dem Verspätungseinwand. 2. Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden gegenüber einem Access-Provider, wenn der Provider allein einen Internetzugang vermittelt, über den durch Download Urheberrechtsverletztungen nach § 19 a UrhG erfolgen. 3. Durch Bereitstellung des technischen Zugangs zum Internet durch den Access-Provider kommt -nach Kenntniserlangung von den Urheberrechtsverletzungen- eine Verantwortlichkeit als Mitstörer in Betracht. 4. Die "Verpflichtungen zur Entfernung und Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen" (§ 8 Abs. 2 Satz 2 TDG) eines Mitstörers umfassen nicht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 101 a Abs. 1 UrhG. 5. Eine "offensichtliche Rechtsverletzung" im Sinne von § 101 a Abs. 3 UrhG liegt nur dann vor, wenn die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage unzweifelhaft sind, so dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist.
Wed, 11 May 2005 14:26:06 +0200
Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.
Wed, 11 May 2005 14:29:39 +0200
1. Für die Frage, ob im Sinne von § 2 Abs. 3 RGebStV von einer gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgeräts "für einen Zeitraum bis zu drei Monaten" auszugehen ist, ist maßgeblich auf den der Vermietung zugrunde liegenden Mietvertrag abzustellen und nicht auf eine Feststellung der Mietdauer "im Nachhinein". 2. Im Falle gewerblicher Vermietung eines Rundfunkempfangsgeräts ist eine Schätzung der tatsächlichen, für die Zahlungspflicht nach § 2 Abs. 3 RGebStV maßgeblichen Leistungsgrundlagen nicht zulässig.
Fri, 13 May 2005 15:51:16 +0200
Bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne der §§ 92 Abs. 1 Nr. 1 und 6, 92 a Abs. 1 AuslG bzw. der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, gebietet es das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, allein auf eine formell wirksame Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung (Visum) abzustellen. Ausländerrechtlichen Erlaubnissen kommt daher in den verwaltungsakzessorischen Tatbeständen des Ausländergesetzes und des Aufenthaltsgesetzes Tatbestandswirkung zu.
Tue, 17 May 2005 15:47:52 +0200
1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen auf Grund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen. 2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmmtes Verhalten im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zu Grunde liegt. 3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar.
Fri, 6 May 2005 13:37:02 +0200
Ein Beschlussanfechtungsverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht unterbrochen.
Tue, 10 May 2005 16:15:06 +0200
1. Der Verfügungsberechtigte ist ab Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 bis zum Ablauf der Anmeldefristen unabhängig von dem Vorliegen eines Antrages nach § 30 Abs.1 VermG in jedem Fall verpflichtet, die in § 3 Abs.3 Satz 1 VermG genannten Rechtsgeschäfte zu unterlassen, sofern der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes in Bezug auf die betroffenen Vermögenswerte durch § 1 VermG eröffnet war. 2. Als gewöhnliche Erhaltungskosten, die aus den gezogenen Nutzungen zu bestreiten sind, werden solche Kosten bezeichnet, die nach den rechtlichen und wirtschaftlichen Umständen im jeweils angesprochenen Zusammenhang regelmäßig aufgewendet werden müssen, um das Vermögen in seinen Gegenständen tatsächlich und rechtlich zu erhalten. Besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Erneuerung verbunden mit Aufwendungen in beträchtlichen Größenordnungen vor, ist nicht von einer reinen Erhaltungsmaßnahme auszugehen.
Tue, 10 May 2005 16:15:45 +0200
Tue, 17 May 2005 19:03:54 GMT
Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 Im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand ...
Wed, 11 May 2005 15:13:05 +0200
Der Antrag, mit dem der Antragsteller ein im Freistaat Sachsen anerkannter Naturschutzverein die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben B 87 Jahnallee (von Zeppelinbrücke bis Elsterstraße und von...
Wed, 11 May 2005 15:11:43 +0200
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben B 87 Jahnallee (von Zeppelinbrücke bis Elsterstraße und von Leibnizstraße bis Rosentalgasse) begehrt, ist zulässig. De...
Wed, 11 May 2005 15:10:39 +0200
Der Antrag, mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben B 87 Jahnallee (von Zeppelinbrücke bis Elsterstraße und von Leibnizstraße bis Rosentalgasse) begehrt, ist zulässig. D...
Wed, 11 May 2005 15:09:12 +0200