Neuigkeiten (23.05.05)
Sun, 22 May 2005 23:56:42 GMT
Sun, 22 May 2005 23:56:43 GMT
Pressemitteilung 78/05 vom 20.05.2005
Pressemitteilung 77/05 vom 19.05.2005
Pressemitteilung 76/05 vom 18.05.2005
Pressemitteilung 75/05 vom 18.05.2005
Pressemitteilung 74/05 vom 12.05.2005
Sun, 22 May 2005 23:56:43 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 22 May 2005 23:56:43 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Sun, 22 May 2005 23:56:43 GMT
2005-05-15T15:27:13+01:00
JurPC startet heute die dreiteilige Aufsatzreihe zum Thema "Semantic Web für Juristen". Jochen Notholt stellt die Erweiterung des bestehenden WWW vor und geht der Frage nach, wie Juristen davon profitieren können.
Der erste Teil zeigt an Hand praxisnaher Beispiele die Unterschiede zwischen HTML und XML: Während HTML auf die Darstellung von Dokumenten in Web-Browsern ausgelegt ist, lässt sich in XML-Dokumenten markieren, welchen Inhalt die einzelnen Teile des Dokumentes haben. Solche "schlauen Dokumente" lassen sich dann auch mit "dummen Maschinen" gezielt auslesen.
Ergänzend zur Aufsatzreihe hat Jochen Notholt im JuraWiki eine Seite mit weiterführenden Links sowie einem Glossar angelegt und steht dort auch für Rückfragen zur Verfügung.
2005-05-13T20:17:40+01:00
Das BSI hat eine Studie "Antispam - Strategien" vorgestellt, die das Ziel hat, technische Maßnahmen gegen Spam ausführlich zu beschreiben, um insbesondere IT-Verantwortlichen, Systemadministratoren und Postmastern eine Entscheidungshilfe zum Auswahl und Einsatz eines geeigneten Verfahrens zur Spam-Abwehr zu geben. Dabei werden auch die juristischen Rahmenbedingungen dargestellt.
2005-05-12T13:35:50+01:00
2005-05-10T17:28:15+01:00
2005-05-09T20:15:14+01:00
Sun, 22 May 2005 23:56:44 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend den Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten.
2005-04-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Pflichtteilsrechts.
2005-04-19T00:00:00+01:00
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2005-04-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Sun, 22 May 2005 23:56:44 GMT
Die "Junta de AndalucÃa" (Regierung der spanischen Region Andalusien) hat am 09. Mai 2005 in ...
2005-05-19 12:00:00
Das US Copyright Office bietet nun 4 RSS-Feeds an (http://www.copyright.gov/help/rss.html). Wer ...
2005-05-19 12:00:00
Das "UK web archive", das am 9. Mai im Internet an den Start ging, archiviert Weibseiten aus ...
2005-05-19 12:00:00
Zur aktuellen Diskussion um das TRIPS-Abkommen ("Agreement on Trade-Related Aspects of ...
2005-05-19 12:00:00
Ein Aufsatz von Robert V. Hale II, erschienen im "Santa Clara Computer and High Technology Law ...
2005-05-19 12:00:00
Sun, 22 May 2005 23:56:45 GMT
Klimke weist auf § 2 Abs. 2 S. 2 VVG hin, wonach der Versicherer (VR) leistungsfrei ist, wenn der Versicherungsnehmer (VN) bei Abschluss des Versicherungsvertrags Kenntnis von einem Schaden hat, der während des Zeitraums der Rückwärtsversicherung (RV) eingetreten ist. Gibt der VR das Angebot ab, so ist mit der Annahme der Rückwärtszeitraum bereits beendet. Dann liefe die RV laut Klimke leer, wenn der VR leistungsfrei wäre. Daher müsse der VR die Leistungsfreiheit vereinbaren. Dies gelte auch bei Änderung des § 2 Abs. 2 S. 2 VVG nach dem Reformentwurf weiter.
Fri, 20 May 2005 00:00:00 GMT
Nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin ist ein Vereinsmitglied bei der Beschlussfassung über seinen eigenen Vereinsausschluss nicht mit seinem Stimmrecht ausgeschlossen und kann insbesondere auch die in der Satzung vorgesehenen Verfahrensanträge - wie auf Durchführung einer geheimen Abstimmung - stellen. Das für Personenvereinigungen erwogene generelle Abstimmungsverbot des Betroffenen bei Maßnahmen aus wichtigem Grund könne auf das körperschaftlich strukturierte Vereinsrecht nicht übertragen werden.
Fri, 20 May 2005 00:00:00 GMT
Im Mittelpunkt des Beitrags steht die einkommensteuerliche Behandlung der Glattstellung von Aktenoptionsgeschäften. Der Autor widmet sich zunächst terminologischen Aspekten. Anschließend wird die Haltung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung zu der Frage der Steuerpflichtigkeit der Glattstellung von Aktenoptionsgeschäften erörtert.
Fri, 20 May 2005 00:00:00 GMT
Der BGH hat ein Darlehen, das eine Bank einem Anleger zur Finanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds gewährt hat, als Verbundgeschäft behandelt, obwohl es durch eine auf dem Gesellschaftsgrundstück bestellte Grundschuld gesichert war. Die Bereichsausnahme des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG sei eng auszulegen und finde auf Fallgestaltungen keine Anwendung, in denen Kredite nicht der Finanzierung einer Immobilie, sondern der Beteiligung an einer Anlagegesellschaft dienen und das Grundpfandrecht durch die Fondsgesellschaft, und nicht durch den Kreditnehmer bestellt werde.
Fri, 20 May 2005 00:00:00 GMT
Sun, 22 May 2005 23:56:45 GMT
Sun, 22 May 2005 23:56:48 GMT
CK - Washington. The German blog scene fears restrictive measures that Austria has already enacted. Effective July 1, 2005, any person publishing anything on the Internet in Austria will need to place identifying information on the web site. German law is less restrictive at this time and leaves bloggers and non-commercial writers some wiggle room. Simon's Blawg offers a number of useful links and tongue-in-cheek observations on things to come.
Apparently, Europe is resting on its data protection laurels and believes that the release of private information on web sites helps the consumer--the same consumer whom Europe requires to throw identification data to the sharks.
By contrast, U.S. Secret Service director Ralph Basham called on industry and governments world-wide to protect data from global cybercrime. At a CSIS/BSA conference in Washington on May 17, 2005, none of the government representatives, enforcement agents included, expressed concern with the anonymous use of the Internet. Quite the contrary, they appeared to uniformly support the constitutional right to free and anonymous speech.
CK - Washington. A frequently deployed measure to compute child support obligations based on factors such as needs and ability exists in Germany in the form of a table called the Düsseldorfer Tabelle. The Düsseldorf Court of Appeals manages the table and it is referenced throughout Germany.
Based on recent adjustments by the federal ministry of justice in Berlin that will become effective on July 1, 2005, the table has been amended and published with an explanatory press release.
The German Wikipedia has a listing on the types of support that apply in Germany. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht offers links to the current Düsseldorf and Berlin tables. Treffpunkt-Eltern lists a number of computational aides for various domestic relations issues, including alimony and child support.
CK - Washington. A purported copyright owner of musical titles requested, with an emergency petition, from an internet access provider detailed contact information of its customer who operates an FTP server via a domain name and a dynamically provided IP address. The access provider refused, the lower court court granted the petition, and the provider appealed it.
On April 28, 2005, the Hanseatic Appellate Court of Hamburg ruled that the music distributor has no tenable claim to such information. Factually, the petitioner had failed to establish its ownership in the music titles that may have been made accessible to downloads by third parties. Legally, the right to disclosure of customer information from access providers is limited to criminal investigations. The order of the lower court would have exposed the access provider to a criminal investigation under data protection laws.
The court of appeals found that the petitioner had failed to meet its burden of proof in several ways, but even if it had not, it would have lacked a basis under copyright law or the civil code to demand the customer data. The petitioner and the lower court misconstrued anti-piracy provisions that govern purveyors of physical goods, not alleged distributors of intangibles. A claim against the access provider for damages may exist on the basis of a claim that it contributed to the potential violations of copyright law but the facts of the case do not support a right to disclosure of data.
IT-blawg notes the decision is in line with a Frankfurt appellate ruling of January 25, 2005, docket number 11 U 51/04.
Sun, 22 May 2005 23:56:48 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 6/05. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-05-20T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 167/02. Siehe auch: Entscheidung vom 11.01.2005
2005-05-13T00:00:00+01:00
2005-05-13T00:00:00+01:00
2005-05-10T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05
2005-05-06T00:00:00+01:00
Sun, 22 May 2005 23:56:49 GMT
[11.05.2005 - 13:28 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die
Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges
Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen
Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
[20.04.2005 - 14:27 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt richtet am 20./21.04.2005
in Wörrstadt einen interdisziplinären Workshop zum Thema
"Kinderhandel" aus. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ...
[18.04.2005 - 12:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Ermittlungen begannen bei der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zollfahndung und Bayerischem
Landeskriminalamt in München. Dorthin steuerte der in Istanbul tätige
deutsche Verbindungsbeamte des Zollkriminalamtes ...
[14.04.2005 - 09:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Menschenhandel: Gestern haben
ca. 320 Polizeibeamte der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Hessen unter der Koordination des
Bundeskriminalamtes (BKA) mehrere Wohnungen und ...
[12.04.2005 - 10:33 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Internationaler Erfolg gegen den
Rauschgiftschmuggel: In einer in dieser Form und Größenordnung
bisher einzigartigen Aktion hat die Polizei nach umfangreichen
internationalen Ermittlungen einen ...
Sun, 22 May 2005 23:56:51 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
§ 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 OWiG (§ 145 a StPO) begründet eine gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers, die durch den Betroffenen (Beschuldigten) nicht von vornherein eingeschränkt oder vollständig entzogen werden kann.
Thu, 19 May 2005 15:04:18 +0200
1. Eine Mobilfunkstation ist in aller Regel keine Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, sondern eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
2. Eine Mobilfunkstation kann in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO bzw. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO) ausnahmsweise zulässig sein.
3. Bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausnahme ist neben der Wertung des Verordnungsgebers in § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zu berücksichtigen, dass der Nutzungszweck des reinen Wohngebiets als Regelfall erhalten bleiben und der gewerbliche Nutzungszweck der Mobilfunkstation den Charakter einer Ausnahmeerscheinung in dem betroffenen Gebiet behalten muss.
4. Betroffene Nachbarn können zwar nicht die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch eine Mobilfunkstation, ggf. aber die Veränderung des Gebietscharakters durch die - auch optischen - Auswirkungen einer solchen Station erfolgreich geltend machen.
Thu, 19 May 2005 15:19:54 +0200
Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.
Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.
Thu, 12 May 2005 11:29:07 +0200
§ 2Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III enthält keine konkrete, bei Verletzung durch den Arbeitgeber einen Schadensersatz auslösende Pflicht zur Information des Arbeitnehmers, sondern nur einen allgemeinen Programmsatz.
Thu, 19 May 2005 15:10:49 +0200
Bei einem Rückumzug aus dem Ausland ins Bundesgebiet aus Anlass der Versetzung in den Ruhestand steht dem Beamten/Soldaten lediglich Umzugskostenvergütung nach § 19 AUV für einen Umzug nach einem frei gewählten Wohnort im Inland zu. Weitergehende Ansprüche nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Auslandstrennungsgeldverordnung bestehen nicht (hier entschieden für den Fall des Vorwegumzuges, § 10 ATGV).
Thu, 19 May 2005 15:19:31 +0200
Zur Verwechslungsgefahr bei sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken, die beide durch den Bestandteil "DSI" geprägt werden.
Wed, 11 May 2005 14:24:42 +0200
1. Die Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bestimmt sich nach dem Sachvortrag bei Einlegung der Berufung. Die Rüge des Nichterreichens der Beschwer unterliegt nicht -weil etwa aus prozesstaktischen Gründen erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben- dem Verspätungseinwand.
2. Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden gegenüber einem Access-Provider, wenn der Provider allein einen Internetzugang vermittelt, über den durch Download Urheberrechtsverletztungen nach § 19 a UrhG erfolgen.
3. Durch Bereitstellung des technischen Zugangs zum Internet durch den Access-Provider kommt -nach Kenntniserlangung von den Urheberrechtsverletzungen- eine Verantwortlichkeit als Mitstörer in Betracht.
4. Die "Verpflichtungen zur Entfernung und Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen" (§ 8 Abs. 2 Satz 2 TDG) eines Mitstörers umfassen nicht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 101 a Abs. 1 UrhG.
5. Eine "offensichtliche Rechtsverletzung" im Sinne von § 101 a Abs. 3 UrhG liegt nur dann vor, wenn die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage unzweifelhaft sind, so dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist.
Wed, 11 May 2005 14:26:06 +0200
Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.
Wed, 11 May 2005 14:29:39 +0200
Eine vereinbarte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 9 KSchG) ist bei der Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch grundsätzlich als Vermögen zu berücksichtigen. Die Kammer schließt sich der Entscheidung des LAG Köln (Beschluss vom 30.1.2002 - 7 Ta 220/01 - NZA-RR 2005,217) an, wonach im Allgemeinen bei Überschreiten des Freibetrags nach § 90 SGB XII der Einsatz von 10 % des Abfindungsbetrages angemessen ist.
Wird in einem Vergleich vereinbart, dass die Abfindungszahlung erst etwa 4 Monate später zu zahlen ist, ist eine Versagung der Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die zu erwartende Abfindungsleistung nicht gerechtfertigt, da dies dem Zweck des § 114 ZPO, einer armen Partei die Führung eines Rechtsstreits zu ermöglichen, widerspricht. Das Gericht kann allerdings bereits in diesem Zeitpunkt bestimmen, dass die Partei sich an den Kosten der Führung des Rechtsstreits mit einem Teil der zu erwartenden Abfindung beteiligt.
Thu, 19 May 2005 15:12:30 +0200
Sun, 22 May 2005 23:56:52 GMT
I.
Die Antragsteller erstreben vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben "Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle Start-/Landebahn Süd mit Vorfeld" vom 4. November 2004.1
Der Planfeststellungsbeschluss sieht im Kern vor (S....
Fri, 20 May 2005 11:41:48 +0200
I.
Die Antragstellerinnen Gebietskörperschaften in der Nachbarschaft des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau dieses Flughafens. Sie machen geltend, das Planvorhaben greife tief in ihre Planungsh...
Wed, 18 May 2005 14:04:52 +0200
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1
Sie sind Eigentümer von Grundstücken, die für das Planvorhaben (Flughafengelände, Wasserbaumaßnahmen, Verlegung von Wegen und Leitunge...
Wed, 18 May 2005 14:03:29 +0200
I.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1
Sie sind in der Nachbarschaft des Flughafengeländes Eigentümerinnen von Grundstücken, auf denen sich teilweise Kirchengebäude, Fr...
Wed, 18 May 2005 14:02:09 +0200
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