Neuigkeiten (24.05.05)
Mon, 23 May 2005 15:45:20 GMT
Mon, 23 May 2005 15:45:20 GMT
Pressemitteilung 78/05 vom 20.05.2005
Pressemitteilung 77/05 vom 19.05.2005
Pressemitteilung 76/05 vom 18.05.2005
Pressemitteilung 75/05 vom 18.05.2005
Pressemitteilung 74/05 vom 12.05.2005
Mon, 23 May 2005 15:45:20 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 23 May 2005 15:45:20 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Mon, 23 May 2005 15:45:21 GMT
2005-05-15T15:27:13+01:00
JurPC startet heute die dreiteilige Aufsatzreihe zum Thema "Semantic Web für Juristen". Jochen Notholt stellt die Erweiterung des bestehenden WWW vor und geht der Frage nach, wie Juristen davon profitieren können.
Der erste Teil zeigt an Hand praxisnaher Beispiele die Unterschiede zwischen HTML und XML: Während HTML auf die Darstellung von Dokumenten in Web-Browsern ausgelegt ist, lässt sich in XML-Dokumenten markieren, welchen Inhalt die einzelnen Teile des Dokumentes haben. Solche "schlauen Dokumente" lassen sich dann auch mit "dummen Maschinen" gezielt auslesen.
Ergänzend zur Aufsatzreihe hat Jochen Notholt im JuraWiki eine Seite mit weiterführenden Links sowie einem Glossar angelegt und steht dort auch für Rückfragen zur Verfügung.
2005-05-13T20:17:40+01:00
Das BSI hat eine Studie "Antispam - Strategien" vorgestellt, die das Ziel hat, technische Maßnahmen gegen Spam ausführlich zu beschreiben, um insbesondere IT-Verantwortlichen, Systemadministratoren und Postmastern eine Entscheidungshilfe zum Auswahl und Einsatz eines geeigneten Verfahrens zur Spam-Abwehr zu geben. Dabei werden auch die juristischen Rahmenbedingungen dargestellt.
2005-05-12T13:35:50+01:00
2005-05-10T17:28:15+01:00
2005-05-09T20:15:14+01:00
Mon, 23 May 2005 15:45:22 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend den Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten.
2005-04-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Pflichtteilsrechts.
2005-04-19T00:00:00+01:00
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2005-04-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Mon, 23 May 2005 15:45:22 GMT
Die "Junta de AndalucÃa" (Regierung der spanischen Region Andalusien) hat am 09. Mai 2005 in ...
2005-05-19 12:00:00
Das US Copyright Office bietet nun 4 RSS-Feeds an (http://www.copyright.gov/help/rss.html). Wer ...
2005-05-19 12:00:00
Das "UK web archive", das am 9. Mai im Internet an den Start ging, archiviert Weibseiten aus ...
2005-05-19 12:00:00
Zur aktuellen Diskussion um das TRIPS-Abkommen ("Agreement on Trade-Related Aspects of ...
2005-05-19 12:00:00
Ein Aufsatz von Robert V. Hale II, erschienen im "Santa Clara Computer and High Technology Law ...
2005-05-19 12:00:00
Mon, 23 May 2005 15:45:22 GMT
Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob bei einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist der betroffene Arbeitnehmer diese Kündigung nur unter Einhaltung der Frist des § 4 Satz 2 KSchG gerichtlich angreifen kann. Meistens werde diese Frage kategorisch bejaht oder verneint. Nach Auffassung der Autoren ist allerdings hier durchaus je nach Fallgestaltung zu differenzieren.
Mon, 23 May 2005 00:00:00 GMT
Die Autorin erläutert, dass der Anwalt grundsätzlich für jeden Rechtszug erneut Gebühren beanspruchen kann. Es stelle sich die Frage, welche Tätigkeiten zum jeweiligen Rechtszug zu zählen seien. In diesem Sinne befasst sich der Beitrag mit dem Begriff der "Vorbereitungshandlungen". Weitere Kriterien der Vorschrift sollen in späteren Artikeln beleuchtet werden.
Mon, 23 May 2005 00:00:00 GMT
Die Gebührentatbestände für Beratungshilfesachen finden sich in Teil 2 Abschnitt 6 VV RVG. Der Autor befasst sich in seinem Beitrag ausführlich anhand von Beispielsfällen mit möglichen Anrechnungskonstellationen.
Mon, 23 May 2005 00:00:00 GMT
Der Beitrag beleuchtet anhand zweier Beispiele Problemfälle, bei denen nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, ob noch die BRAGO oder bereits das RVG anwendbar ist.
Mon, 23 May 2005 00:00:00 GMT
Mon, 23 May 2005 15:45:22 GMT
Mon, 23 May 2005 15:45:25 GMT
CK - Washington. The German blog scene fears restrictive measures that Austria has already enacted. Effective July 1, 2005, any person publishing anything on the Internet in Austria will need to place identifying information on the web site. German law is less restrictive at this time and leaves bloggers and non-commercial writers some wiggle room. Simon's Blawg offers a number of useful links and tongue-in-cheek observations on things to come.
Apparently, Europe is resting on its data protection laurels and believes that the release of private information on web sites helps the consumer--the same consumer whom Europe requires to throw identification data to the sharks.
By contrast, U.S. Secret Service director Ralph Basham called on industry and governments world-wide to protect data from global cybercrime. At a CSIS/BSA conference in Washington on May 17, 2005, none of the government representatives, enforcement agents included, expressed concern with the anonymous use of the Internet. Quite the contrary, they appeared to uniformly support the constitutional right to free and anonymous speech.
CK - Washington. A frequently deployed measure to compute child support obligations based on factors such as needs and ability exists in Germany in the form of a table called the Düsseldorfer Tabelle. The Düsseldorf Court of Appeals manages the table and it is referenced throughout Germany.
Based on recent adjustments by the federal ministry of justice in Berlin that will become effective on July 1, 2005, the table has been amended and published with an explanatory press release.
The German Wikipedia has a listing on the types of support that apply in Germany. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht offers links to the current Düsseldorf and Berlin tables. Treffpunkt-Eltern lists a number of computational aides for various domestic relations issues, including alimony and child support.
CK - Washington. A purported copyright owner of musical titles requested, with an emergency petition, from an internet access provider detailed contact information of its customer who operates an FTP server via a domain name and a dynamically provided IP address. The access provider refused, the lower court court granted the petition, and the provider appealed it.
On April 28, 2005, the Hanseatic Appellate Court of Hamburg ruled that the music distributor has no tenable claim to such information. Factually, the petitioner had failed to establish its ownership in the music titles that may have been made accessible to downloads by third parties. Legally, the right to disclosure of customer information from access providers is limited to criminal investigations. The order of the lower court would have exposed the access provider to a criminal investigation under data protection laws.
The court of appeals found that the petitioner had failed to meet its burden of proof in several ways, but even if it had not, it would have lacked a basis under copyright law or the civil code to demand the customer data. The petitioner and the lower court misconstrued anti-piracy provisions that govern purveyors of physical goods, not alleged distributors of intangibles. A claim against the access provider for damages may exist on the basis of a claim that it contributed to the potential violations of copyright law but the facts of the case do not support a right to disclosure of data.
IT-blawg notes the decision is in line with a Frankfurt appellate ruling of January 25, 2005, docket number 11 U 51/04.
Mon, 23 May 2005 15:45:26 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 6/05. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-05-20T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 167/02. Siehe auch: Entscheidung vom 11.01.2005
2005-05-13T00:00:00+01:00
2005-05-13T00:00:00+01:00
2005-05-10T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05
2005-05-06T00:00:00+01:00
Mon, 23 May 2005 15:45:26 GMT
[11.05.2005 - 13:28 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die
Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges
Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen
Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
[20.04.2005 - 14:27 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt richtet am 20./21.04.2005
in Wörrstadt einen interdisziplinären Workshop zum Thema
"Kinderhandel" aus. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ...
[18.04.2005 - 12:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Ermittlungen begannen bei der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zollfahndung und Bayerischem
Landeskriminalamt in München. Dorthin steuerte der in Istanbul tätige
deutsche Verbindungsbeamte des Zollkriminalamtes ...
[14.04.2005 - 09:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Menschenhandel: Gestern haben
ca. 320 Polizeibeamte der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Hessen unter der Koordination des
Bundeskriminalamtes (BKA) mehrere Wohnungen und ...
[12.04.2005 - 10:33 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Internationaler Erfolg gegen den
Rauschgiftschmuggel: In einer in dieser Form und Größenordnung
bisher einzigartigen Aktion hat die Polizei nach umfangreichen
internationalen Ermittlungen einen ...
Mon, 23 May 2005 15:45:28 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
§ 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 OWiG (§ 145 a StPO) begründet eine gesetzliche Zustellungsvollmacht des Wahlverteidigers, die durch den Betroffenen (Beschuldigten) nicht von vornherein eingeschränkt oder vollständig entzogen werden kann.
Thu, 19 May 2005 15:04:18 +0200
1. Die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) hat nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat, oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsanlauf des Computer eingegriffen hat.
2. Führte die Bußgeldbehörde das Ermittlungsverfahren zunächst gegen Unbekannt, stellt die Entscheidung, nunmehr gegen einen bekannten Betroffenen zu ermitteln, eine Individualentscheidung des Sachbearbeiters dar, über die die Bußgeldbehörde in der Akte Zeugnis ablegen muss.
3. Die Verjährung kann gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG dadurch unterbrochen werden, dass ein Polizeibeamter dem Betroffenen fernmündlich die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mitteilt und sich die Tatsache und das Datum der Unterbrechungshandlung unmittelbar aus der Akte ergibt.
4. Eine grob pflichtwidrige Missachtung der gebotenen Aufmerksamkeit liegt auch dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht nur die durch Zeichen 274 beschränkte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sondern auch die an sich innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h) überschreitet. In diesem Fall kann er sich hinsichtlich der Überschreitung der durch das Zeichen angeordneten Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf ein sogenanntes "Augenblicksversagen" berufen.
Mon, 23 May 2005 16:24:31 +0200
1. Eine Mobilfunkstation ist in aller Regel keine Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, sondern eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO.
2. Eine Mobilfunkstation kann in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO bzw. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 BauNVO) ausnahmsweise zulässig sein.
3. Bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausnahme ist neben der Wertung des Verordnungsgebers in § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO zu berücksichtigen, dass der Nutzungszweck des reinen Wohngebiets als Regelfall erhalten bleiben und der gewerbliche Nutzungszweck der Mobilfunkstation den Charakter einer Ausnahmeerscheinung in dem betroffenen Gebiet behalten muss.
4. Betroffene Nachbarn können zwar nicht die Beeinträchtigung des Ortsbildes durch eine Mobilfunkstation, ggf. aber die Veränderung des Gebietscharakters durch die - auch optischen - Auswirkungen einer solchen Station erfolgreich geltend machen.
Thu, 19 May 2005 15:19:54 +0200
a) Besteht im Fall einer Zwangsräumung bei einem nahen Angehörigen des Schuldners eine Suizidgefahr, ist diese bei der Anwendung des § 765a ZPO in gleicher Weise wie eine beim Schuldner selbst bestehende Gefahr zu berücksichtigen.
b) Selbst dann, wenn mit einer Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, kann eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nicht ohne weiteres einstweilen eingestellt werden. Erforderlich ist stets die Abwägung der - in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen - Interessen der Betroffenen mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers. Es ist deshalb auch dann, wenn bei einer Räumungsvollstreckung eine konkrete Suizidgefahr für einen Betroffenen besteht, sorgfältig zu prüfen, ob dieser Gefahr nicht auch auf andere Weise als durch Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam begegnet werden kann. Auch der Gefährdete selbst ist gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Fall der Vollstreckung bestehen, zu verringern.
Mon, 23 May 2005 15:10:59 +0200
Wendet sich ein Privater gegen den Verlauf einer öffentlichen Straße auf seinem Grundstück, so ergibt sich die Bedeutung der Sache für ihn regelmäßig aus dem Wert der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche.
Mon, 23 May 2005 15:52:40 +0200
Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.
Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.
Thu, 12 May 2005 11:29:07 +0200
§ 2Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III enthält keine konkrete, bei Verletzung durch den Arbeitgeber einen Schadensersatz auslösende Pflicht zur Information des Arbeitnehmers, sondern nur einen allgemeinen Programmsatz.
Thu, 19 May 2005 15:10:49 +0200
Bei einem Rückumzug aus dem Ausland ins Bundesgebiet aus Anlass der Versetzung in den Ruhestand steht dem Beamten/Soldaten lediglich Umzugskostenvergütung nach § 19 AUV für einen Umzug nach einem frei gewählten Wohnort im Inland zu. Weitergehende Ansprüche nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Auslandstrennungsgeldverordnung bestehen nicht (hier entschieden für den Fall des Vorwegumzuges, § 10 ATGV).
Thu, 19 May 2005 15:19:31 +0200
a) Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen.
b) Zur Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals bei einem Unfall im Heim.
Mon, 23 May 2005 15:23:31 +0200
Mon, 23 May 2005 15:45:30 GMT
I.
Die Antragsteller erstreben vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig für das Vorhaben "Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle Start-/Landebahn Süd mit Vorfeld" vom 4. November 2004.1
Der Planfeststellungsbeschluss sieht im Kern vor (S....
Fri, 20 May 2005 11:41:48 +0200
I.
Die Antragstellerinnen Gebietskörperschaften in der Nachbarschaft des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau dieses Flughafens. Sie machen geltend, das Planvorhaben greife tief in ihre Planungsh...
Wed, 18 May 2005 14:04:52 +0200
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1
Sie sind Eigentümer von Grundstücken, die für das Planvorhaben (Flughafengelände, Wasserbaumaßnahmen, Verlegung von Wegen und Leitunge...
Wed, 18 May 2005 14:03:29 +0200
I.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1
Sie sind in der Nachbarschaft des Flughafengeländes Eigentümerinnen von Grundstücken, auf denen sich teilweise Kirchengebäude, Fr...
Wed, 18 May 2005 14:02:09 +0200
|