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Neuigkeiten (17.06.05)

Thu, 16 Jun 2005 15:55:08 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:09 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:10 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden. Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.



Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.



Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Thu, 16 Jun 2005 15:55:11 GMT
2005-06-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sich aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung.
2005-05-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
Das Finanzgericht hat die Klage eines Steuerpflichtigen abgewiesen, dem es um die Gewährung der ungekürzten Eigenheimzulage ging. Die Zusammenführung ehemals selbständiger Wohneinheiten desselben Gebäudes führe nicht zur Neuherstellung einer Wohnung i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes. Sie rechtfertige nur den reduzierten Fördergrundbetrag gem. § 9 Abs. 2 S.2 EigZulG.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Nach intensiven Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am 16.06.2005 in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts - kurz UMAG - verabschiedet. Dieses Gesetz soll Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften bringen.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Die Regulierung von Kfz-Schäden stellt einen häufigen Sachverhalt in der anwaltlichen Praxis dar. Ein wichtiger Problembereich in diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer namentlich im Hinblick auf die Gesetzesänderung im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB. Koch und Lohmayer nehmen die Konsequenzen dieser Änderung kritisch unter die Lupe.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Die Stadt Worms hat zu Recht einem Zirkusartisten exotische Tiere, die er auf einem Grundstück in Worms hielt, weggenommen, um sie artgerecht unterzubringen. Dies entschied jetzt das VG Mainz.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:13 GMT

Mit einer sehr anregenden Diskussion zum Thema "Wozu brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetz?" endete der diesjährige Kongress ChaosControl in Wien.

Eröffnet wurde die Veranstaltung gestern Abend von Stevan Harnad mit einem Vortrag zum Thema "Open Access to Scientific Research: Why and How?" und einem Aufruf an wissenschaftliche Autoren zum "Self-Archiving".

Nikolaus Forgó stellte die Wiener Erklärung vor und will damit die Diskussion zur Informationsfreiheit in Österreich in Gang bringen.

Die weiteren Themen entnehmen Sie einstweilen bitte dem Programm. Denn jetzt geht es gleich weiter mit der Verleihung des JUSTITIA Award.

(siehe auch Beitrag vom 10.05.05)

2005-06-16T18:43:20+01:00

Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):

2005-06-15T09:44:14+01:00

Ein exzellenter Artikel von Emmanuel Barthe zu den Problemen der rein elektronischen Publikation in der Verwaltung ist gerade auf precisement.org erschienen. Er ist Teil einer ganzen Reihe zu diesem Thema.
Anlass gab die Vermutung, die Banque de France würde ihre Artikel und Information nur 20 Jahre vorhalten. Weiterhin erfährt man, daß es das Bulletin officiel des impôts (BOI) nicht mehr in Papierform gibt. Gleiches gilt für die Debatten und Anfragen im Europäischen Parlament. Eine Kritik des Bulletin Officiel du ministère de l’Intérieur zeigt, dass die Déclaration de Sarrebruck von 1997 weder in Deutschland noch in Frankreich ihre Aktualität eingebüßt hat

2005-06-14T22:30:46+01:00

Von virtueller Justiz wird oft geredet, doch ist nicht immer das gemeint, was der französische Gesetzgeber nun beschlossen hat: In den Départements d'outre mer, also den Pazifikinseln die zu Frankreich gehören, können Gerichtsverhandlungen in Zukunft auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Interessant sind die Erklärungen der vorangegangenen Untersuchungen. Viele Richter in den DOM/TOM sind Mitglied mehrerer Gerichte. Die Reisezeit zwischen den Gerichten kann erheblich sein und damit eine rechtzeitige Reaktion der Justiz verhindern. Natürlich fragen sich jetzt alle, wann in Métropole ein solches System eingeführt wird. (Gefunden bei Stéphane Cottin)

2005-06-13T10:27:27+01:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:13 GMT
Das Unternehmen Sedo.de, dass eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Domains bietet, hat am ...
2005-06-16 12:00:00
Im November beginnt die 2. Phase des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft ...
2005-06-16 12:00:00
Im Mai 2005 hat das brasilianische Revisionsgericht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten ("Tribunal ...
2005-06-16 12:00:00
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Bericht ...
2005-06-16 12:00:00
Die "Supreme Court Historical Society" ist eine nicht-kommerzielle Gesellschaft zur Erhaltung der ...
2005-06-16 12:00:00
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG ? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders hervorzuheben: Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden. Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt, so dass neben den Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage. Das Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro Börsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 10.000 Euro Nennbetrag festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich vorgesehen. Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre. Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der international übliche record date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen auszuüben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen Hauptversammlungspräsenzen beruht. ?Dieses mit den Fachkreisen intensiv erörterte Gesetz sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es würde lähmend auf den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der nächsten Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen müsste. Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?, betonte Zypries.
Thu, 16 Jun 2005 15:11:21 +0200
Der Deutsche Bundestag wird morgen das ?Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes? verabschieden. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten die nächsten Angehörigen der Menschen, die bei dem Volksaufstand am 17. Juni 1953 gestorben sind, von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge finanzielle Unterstützung. Nächste Angehörige sind nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Ehegatten, Kinder und Eltern. ?Der 52. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ist Anlass genug, an den Mut und die Zivilcourage derjenigen zu erinnern, die sich dem SED-Unrecht widersetzt haben. Zudem war es an der Zeit, auch die Hinterbliebenen derjenigen zu unterstützen, die während des Aufstandes oder während des Ausnahmezustandes danach auf offener Straße erschossen wurden oder auf andere, zum Teil ungeklärte, Weise ihr Leben verloren haben?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz ist eine weitere Maßnahme, um den Opfern von SED-Unrecht Genugtuung widerfahren zu lassen. Opfer des SED-Regimes werden bereits seit 1992 nach dem Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz entschädigt. Die Antragsfristen in den Rehabilitierungsgesetzen wurden wiederholt, zuletzt im Dezember 2003 bis zum 31. Dezember 2007 verlängert, um möglichst vielen Opfern von SED-Unrecht die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche auf Wiedergutmachung zu verfolgen. Ehemalige politische Häftlinge haben seit 1992 in mehr als 170.000 Fällen eine Kapitalentschädigung und Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz beantragt. Bund und Länder haben dafür über 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die rot-grüne Bundesregierung hat dabei die ursprünglichen Leistungen im Jahre 2000 so erhöht, dass sich die Haftentschädigung für viele ehemalige Häftlinge verdoppelt hat. Gleichzeitig hat sie die Bundesmittel verdoppelt, die der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge für die Unterstützung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zur Verfügung stehen. Opfer von politischer Verfolgung in Beruf oder berufsbezogener Ausbildung erhalten durch das Berufsrechtliche Rehabilitierungsgesetz einen Nachteilsausgleich in der Rente, Leistungen zum Ausgleich verfolgungsbedingter schwieriger wirtschaftlicher Situation sowie bevorzugte Förderung beruflicher Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Bis zum Jahre 2005 haben diese Opfer bei den Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern 106.400 Anträge auf berufliche Rehabilitierung gestellt. Für bevorzugte Förderung und Ausgleichsleistungen haben Bund und Länder 17,3 Millionen Euro aufgebracht. Zudem sind im Jahr 2003 die monatlichen Ausgleichsleistungen für die Opfer beruflicher Verfolgung, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, um 20 % erhöht worden. Aus Anlass des 52. Jahrestages des Aufstandes findet am 17. Juni im Bundesjustizministerium eine Podiumsdiskussion statt. Nach einem Grußwort von Staatssekretär Hansjörg Geiger werden Bärbel Bohley, Juristen und Zeitzeugen über das Thema diskutieren ?Strafjustiz und Aufarbeitung - die strafrechtliche Bewältigung der SED-Diktatur und ihr Beitrag zur Aufklärung der Vergangenheit?. Organisiert wird die Veranstaltung von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Thu, 16 Jun 2005 12:59:26 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen. Durch die Einführung von Musterverfahren sollen künftig Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarkinformationen, z.B. in Bilanzen oder Börsenprospekten, gebündelt und beschleunigt werden. ?Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient den Interessen aller Beteiligten ? der Anleger, der Gerichte und der beklagten Unternehmen. Es wird zu einer rascheren und unkomplizierteren Erledigung von Rechtstreiten im Kapitalmarktbereich beitragen. Ich hoffe, dass der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, damit es rasch in Kraft treten und noch auf derzeit laufende Verfahren angewendet werden kann?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, zur Klärung der Frage, ob eine falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformation vorlag oder nicht, ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Das verbessert nicht nur die Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger, sondern steigert auch die Effizienz des gerichtlichen Verfahrens. Um eine Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, soll zudem ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt werden. Die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem Einzelrechtsstreit auf einen Blick: Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch effektiv durchsetzen. Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt; ein Auslagenvorschuss insbesondere für teure Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle des Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger anteilig verteilt. Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit. ?Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz betritt der Gesetzgeber Neuland, indem erstmals Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert werden. Es ist deshalb richtig, dass der Deutsche Bundestag, einem Vorschlag des Bundesrats folgend, das neue Gesetz zunächst auf 5 Jahre befristet hat. Während dieser Zeit werden wir die Erfahrungen mit den neuen Regelungen auswerten. Bewährt sich das Gesetz ? das ich immer als Pilotprojekt für den Kapitalmarkbereich verstanden habe ? ist zu überlegen, ob es als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden kann?, erläuterte Zypries.
Thu, 16 Jun 2005 12:54:59 +0200
Im Beisein der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, haben heute der Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke unterzeichnet. Autorinnen und Autoren werden danach im Regelfall mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften Hardcover-Exemplars beteiligt. Für Taschenbücher gibt es gesonderte Reglungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent. Bei großen Verkaufserfolgen gelten ansteigende Vergütungsstaffeln. Der Erlös buchferner Nebenrechte, insbesondere Medien- und Bühnenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten (z.B. Übersetzungen in andere Sprachen, Hörbuch) zur Hälfte an den Autor. ?Die Verleger und Schriftsteller haben sich auf einen fairen Kompromiss geeinigt, der die Belange beider Seiten angemessen berücksichtigt. Dass das Bundesministerium der Justiz dabei vermitteln konnte, ist mir ein weiterer Grund zur Freude. Das neue Urhebervertragsrecht von 2002 hat den Kreativen einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung beschert. Nun wird es in einem wichtigen Bereich mit Leben erfüllt. Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen?, sagte Zypries bei der Vertragsunterzeichnung im Bundesministerium der Justiz. Das Urhebervertragsrecht von 2002 sieht vor, dass die Verbände der Urheber und der Werknutzer Gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen. Dazu war es bisher wegen unüberbrückbarer Gegensätze in keiner Branche gekommen. Das Bundesministerium der Justiz hatte deshalb für die Vergütung der Autoren belletristischer Werke eine Mediation zwischen dem VS und verschiedenen belletristischen Verlagen übernommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten sich die Verhandlungsdelegationen beider Seiten auf die heute unterzeichnete Vereinbarung einigen. Sie ist anschließend von den jeweiligen Verbandsgremien gebilligt worden.
Thu, 09 Jun 2005 17:20:09 +0200
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.

For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington.   Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington.   A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.

The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington.   The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.

Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.

The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
CK - Washington.   In the course of a criminal investigation, the police may not search and seize all the data-storing equipment of a suspect, the German Federal Constitution Court in Karlsruhe decided on April 12, 2005, according to its press release 47/2005 of June 8, 2005.

The decision requires the state to carefully balance the impact of searches and seizures against constitution rights, it explained in the matter 2 BvR 1027/02.

In its ruling, the court expressed particular concern with the fact that the state had taken all the data storage equipment from a law and tax consulting firm and failed to limit the search and seizure to items of import to the investigation. The court acknowledged the particular sensitivity required to safeguarding data of a legally protected nature where an enhanced expectation of protection is warranted under laws governing professional relationships.
Thu, 16 Jun 2005 15:55:19 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 18/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.06.2005
2005-06-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05. Siehe auch: Entscheidung vom 06.05.2005
2005-06-10T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1027/02. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-06-08T00:00:00+01:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:19 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag, 16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist. Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
1. Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs vom 01. April 1998 (Az.: 31-1132.10/66) soll der Abstand zwischen dem die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen und der Messstelle mindestens 150 m betragen. Ein der Messstelle vorhergehender Geschwindigkeitsrichter begründete nach der Verwaltungsvorschrift einen Ausnahmefall, der ein Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt und deshalb eine grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht nicht entfallen lässt. 2. Dem Betroffenen ist in subjektiver Hinsicht auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn er bei Durchfahren eines Geschwindigkeitsrichters die der letzten Beschränkung vorhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung bereis in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h) überschritten hat.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:31 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
Wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt, ob in den letzten 10 Jahren Krankheitssymptome an Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen bestehen oder bestanden haben, so ist eine fortdauernde Bewegungseinschränkung der Schulter mit Versteifung des linken Handgelenks auch dann anzugeben, wenn der diese Beeinträchtigung verursachende Unfall außerhalb des 10-Jahreszeitraums liegt. Die Frage "Nehmen oder nahmen sie in den letzten 10 Jahren Drogen, Medikamente, Betäubungs- oder Rauschmittel ? Wurden sie wegen der Folgen von Alkoholgenuß in den letzten 10 Jahren beraten oder behandelt?" erfasst auch eine ärztliche Beratung, die im Zusammenhang mit einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis steht (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.3.2001 NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001,376; vom 18.1.2002 NVersZ 2002, 260 = VersR 2002, 1091 LS = ZfS 2002, 591; vom 31.5.2002 OLGR 2002, 339; Senatsbeschluss vom 8. September 2003 VersR 2004, 229 = R+S 2004, 295 = NJOZ 2003, 3443).
Tue, 14 Jun 2005 15:22:17 +0200
Eine Fahrt mit einem Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen aufgrund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem ausschließlichen Zweck durchgeführt wird, das Fahrzeug zu betanken.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:58 +0200
Die Ernennung des Insolvenzverwalters im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 InsO gehört zur rechtsprechenden Tätigkeit. Ein Antrag auf Aufhebung der Ernennung an das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG ist deshalb unzulässig (Anschluss an OLG Hamm NJW 2005, 834).
Tue, 14 Jun 2005 15:35:02 +0200
Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit darf das berufliche Fortkommen auch in Bezug auf eine Beförderung grundsätzlich nicht beeinträchtigen.
Tue, 14 Jun 2005 15:47:44 +0200
Thu, 16 Jun 2005 15:55:22 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200