Neuigkeiten (17.06.05)
Thu, 16 Jun 2005 15:55:08 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:09 GMT
Pressemitteilung 89/05 vom 16.06.2005
Pressemitteilung 88/05 vom 16.06.2005
Pressemitteilung 87/05 vom 15.06.2005
Pressemitteilung 86/05 vom 14.06.2005
Pressemitteilung 85/05 vom 09.06.2005
Thu, 16 Jun 2005 15:55:10 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis) Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)
Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Thu, 16 Jun 2005 15:55:11 GMT
2005-06-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sich aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung.
2005-05-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
Das Finanzgericht hat die Klage eines Steuerpflichtigen abgewiesen, dem es um die Gewährung der ungekürzten Eigenheimzulage ging. Die Zusammenführung ehemals selbständiger Wohneinheiten desselben Gebäudes führe nicht zur Neuherstellung einer Wohnung i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes. Sie rechtfertige nur den reduzierten Fördergrundbetrag gem. § 9 Abs. 2 S.2 EigZulG.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Nach intensiven Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag am 16.06.2005 in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts - kurz UMAG - verabschiedet. Dieses Gesetz soll Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften bringen.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Die Regulierung von Kfz-Schäden stellt einen häufigen Sachverhalt in der anwaltlichen Praxis dar. Ein wichtiger Problembereich in diesem Zusammenhang ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer namentlich im Hinblick auf die Gesetzesänderung im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB. Koch und Lohmayer nehmen die Konsequenzen dieser Änderung kritisch unter die Lupe.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Die Stadt Worms hat zu Recht einem Zirkusartisten exotische Tiere, die er auf einem Grundstück in Worms hielt, weggenommen, um sie artgerecht unterzubringen. Dies entschied jetzt das VG Mainz.
Thu, 16 Jun 2005 00:00:00 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Thu, 16 Jun 2005 15:55:12 GMT
Thu, 16 Jun 2005 15:55:13 GMT
2005-06-16T18:43:20+01:00
Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):
2005-06-15T09:44:14+01:00
2005-06-14T23:00:22+01:00
2005-06-14T22:30:46+01:00
Von virtueller Justiz wird oft geredet, doch ist nicht immer das gemeint, was der französische Gesetzgeber nun beschlossen hat: In den Départements d'outre mer, also den Pazifikinseln die zu Frankreich gehören, können Gerichtsverhandlungen in Zukunft auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Interessant sind die Erklärungen der vorangegangenen Untersuchungen. Viele Richter in den DOM/TOM sind Mitglied mehrerer Gerichte. Die Reisezeit zwischen den Gerichten kann erheblich sein und damit eine rechtzeitige Reaktion der Justiz verhindern. Natürlich fragen sich jetzt alle, wann in Métropole ein solches System eingeführt wird. (Gefunden bei Stéphane Cottin)
2005-06-13T10:27:27+01:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:13 GMT
Das Unternehmen Sedo.de, dass eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Domains bietet, hat am ...
2005-06-16 12:00:00
Im November beginnt die 2. Phase des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft ...
2005-06-16 12:00:00
Im Mai 2005 hat das brasilianische Revisionsgericht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten ("Tribunal ...
2005-06-16 12:00:00
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Bericht ...
2005-06-16 12:00:00
Die "Supreme Court Historical Society" ist eine nicht-kommerzielle Gesellschaft zur Erhaltung der ...
2005-06-16 12:00:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:14 GMT
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in
Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität
und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG
? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige
Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen
unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG
schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur
Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes
fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger
in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte
zurückzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders
hervorzuheben:
Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der
Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen
Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der
Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter
erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird
vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten
umgestellt.
Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und
unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus
Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden.
Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des
ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt, so dass neben den
Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist
die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage. Das
Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro
Börsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 10.000 Euro Nennbetrag
festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung
des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei
gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch
eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich
vorgesehen.
Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei
denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich
diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in
Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den
Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade
die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu
sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den
Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre.
Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der
international übliche record date, also der Stichtag für die
Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der
Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis
wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie
sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass
Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein
besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich
nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die
bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland
wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung
der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder
bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen
auszuüben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe
einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr
hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen
Hauptversammlungspräsenzen beruht.
?Dieses mit den Fachkreisen intensiv erörterte Gesetz
sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch
in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es würde lähmend auf
den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der nächsten
Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen müsste.
Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen
Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses
wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande
erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?,
betonte Zypries.
Thu, 16 Jun 2005 15:11:21 +0200
Der Deutsche Bundestag wird morgen das ?Gesetz zur Änderung
des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes?
verabschieden. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten die nächsten
Angehörigen der Menschen, die bei dem Volksaufstand am 17. Juni
1953 gestorben sind, von der Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge finanzielle Unterstützung. Nächste Angehörige sind nach
dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Ehegatten, Kinder und
Eltern. ?Der 52. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni
1953 ist Anlass genug, an den Mut und die Zivilcourage derjenigen
zu erinnern, die sich dem SED-Unrecht widersetzt haben. Zudem war
es an der Zeit, auch die Hinterbliebenen derjenigen zu
unterstützen, die während des Aufstandes oder während des
Ausnahmezustandes danach auf offener Straße erschossen wurden
oder auf andere, zum Teil ungeklärte, Weise ihr Leben verloren
haben?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz ist eine weitere Maßnahme, um den Opfern von
SED-Unrecht Genugtuung widerfahren zu lassen. Opfer des
SED-Regimes werden bereits seit 1992 nach dem Strafrechtlichen,
Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
entschädigt. Die Antragsfristen in den
Rehabilitierungsgesetzen wurden wiederholt, zuletzt im Dezember
2003 bis zum 31. Dezember 2007 verlängert, um möglichst
vielen Opfern von SED-Unrecht die Möglichkeit zu geben, ihre
Ansprüche auf Wiedergutmachung zu verfolgen.
Ehemalige politische Häftlinge haben seit 1992 in mehr als
170.000 Fällen eine Kapitalentschädigung und
Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz beantragt. Bund und Länder haben dafür
über 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die rot-grüne
Bundesregierung hat dabei die ursprünglichen Leistungen im Jahre
2000 so erhöht, dass sich die Haftentschädigung für viele
ehemalige Häftlinge verdoppelt hat. Gleichzeitig hat sie die
Bundesmittel verdoppelt, die der Stiftung für ehemalige
politische Häftlinge für die Unterstützung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zur Verfügung stehen.
Opfer von politischer Verfolgung in Beruf oder berufsbezogener
Ausbildung erhalten durch das Berufsrechtliche
Rehabilitierungsgesetz einen Nachteilsausgleich in der Rente,
Leistungen zum Ausgleich verfolgungsbedingter schwieriger
wirtschaftlicher Situation sowie bevorzugte Förderung beruflicher
Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Bis zum Jahre 2005 haben
diese Opfer bei den Rehabilitierungsbehörden in den neuen
Bundesländern 106.400 Anträge auf berufliche Rehabilitierung
gestellt. Für bevorzugte Förderung und Ausgleichsleistungen haben
Bund und Länder 17,3 Millionen Euro aufgebracht. Zudem sind im
Jahr 2003 die monatlichen Ausgleichsleistungen für die Opfer
beruflicher Verfolgung, die sich in einer schwierigen
wirtschaftlichen Situation befinden, um 20 % erhöht worden.
Aus Anlass des 52. Jahrestages des Aufstandes findet am 17. Juni
im Bundesjustizministerium eine Podiumsdiskussion statt. Nach
einem Grußwort von Staatssekretär Hansjörg Geiger werden Bärbel
Bohley, Juristen und Zeitzeugen über das Thema diskutieren
?Strafjustiz und Aufarbeitung - die strafrechtliche
Bewältigung der SED-Diktatur und ihr Beitrag zur Aufklärung der
Vergangenheit?. Organisiert wird die Veranstaltung von der
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Thu, 16 Jun 2005 12:59:26 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen. Durch die
Einführung von Musterverfahren sollen künftig
Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder
unterlassener Kapitalmarkinformationen, z.B. in Bilanzen oder
Börsenprospekten, gebündelt und beschleunigt werden. ?Das
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz dient den Interessen aller
Beteiligten ? der Anleger, der Gerichte und der beklagten
Unternehmen. Es wird zu einer rascheren und unkomplizierteren
Erledigung von Rechtstreiten im Kapitalmarktbereich beitragen.
Ich hoffe, dass der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, damit
es rasch in Kraft treten und noch auf derzeit laufende Verfahren
angewendet werden kann?, sagte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries.
Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit, zur Klärung der Frage, ob
eine falsche oder unterlassene Kapitalmarktinformation vorlag
oder nicht, ein Musterverfahren durchzuführen. Tatsachen- und
Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen
Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen in einem
Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das
Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden
werden. Das verbessert nicht nur die Rechtsdurchsetzung für den
einzelnen Anleger, sondern steigert auch die Effizienz des
gerichtlichen Verfahrens. Um eine Verfahrenskanalisation bei
einem Gericht zu erreichen, soll zudem ein ausschließlicher
Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt werden.
Die Vorteile des kollektiven Musterverfahrens gegenüber dem
Einzelrechtsstreit auf einen Blick:
Der einzelne Anleger kann seinen Schadensersatzanspruch
effektiv durchsetzen.
Komplexe Tatsachen- und Rechtsfragen werden nur einmal mit
Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt, d.h. es
bedarf nur einer Beweisaufnahme.
Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird
deutlich gesenkt; ein Auslagenvorschuss insbesondere für teure
Sachverständigengutachten muss nicht gezahlt werden; im Falle des
Unterliegens der Kläger werden die Kosten auf alle Kläger
anteilig verteilt.
Es kommt zur Beschleunigung bei der Abwicklung einer Vielzahl
von Klagen; die betroffenen Gerichte werden entlastet; die
beklagten Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit.
?Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz betritt der
Gesetzgeber Neuland, indem erstmals Musterverfahren im
Zivilprozess gesetzlich verankert werden. Es ist deshalb richtig,
dass der Deutsche Bundestag, einem Vorschlag des Bundesrats
folgend, das neue Gesetz zunächst auf 5 Jahre befristet hat.
Während dieser Zeit werden wir die Erfahrungen mit den neuen
Regelungen auswerten. Bewährt sich das Gesetz ? das ich
immer als Pilotprojekt für den Kapitalmarkbereich verstanden habe
? ist zu überlegen, ob es als allgemeine Regelung für
Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden
kann?, erläuterte Zypries.
Thu, 16 Jun 2005 12:54:59 +0200
Im Beisein der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries,
haben heute der Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS)
und eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage die
Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke
unterzeichnet.
Autorinnen und Autoren werden danach im Regelfall mit zehn
Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften
Hardcover-Exemplars beteiligt. Für Taschenbücher gibt es
gesonderte Reglungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren
erhalten die Autoren fünf Prozent. Bei großen Verkaufserfolgen
gelten ansteigende Vergütungsstaffeln. Der Erlös buchferner
Nebenrechte, insbesondere Medien- und Bühnenrechte geht zu 60
Prozent, der aus anderen Nebenrechten (z.B. Übersetzungen in
andere Sprachen, Hörbuch) zur Hälfte an den Autor.
?Die Verleger und Schriftsteller haben sich auf einen
fairen Kompromiss geeinigt, der die Belange beider Seiten
angemessen berücksichtigt. Dass das Bundesministerium der Justiz
dabei vermitteln konnte, ist mir ein weiterer Grund zur Freude.
Das neue Urhebervertragsrecht von 2002 hat den Kreativen einen
Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung beschert. Nun wird es in
einem wichtigen Bereich mit Leben erfüllt. Ich hoffe, dass dieser
Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut
macht, einen Kompromiss zu suchen?, sagte Zypries bei der
Vertragsunterzeichnung im Bundesministerium der Justiz.
Das Urhebervertragsrecht von 2002 sieht vor, dass die Verbände
der Urheber und der Werknutzer Gemeinsame Vergütungsregeln
aufstellen. Dazu war es bisher wegen unüberbrückbarer Gegensätze
in keiner Branche gekommen. Das Bundesministerium der Justiz
hatte deshalb für die Vergütung der Autoren belletristischer
Werke eine Mediation zwischen dem VS und verschiedenen
belletristischen Verlagen übernommen. Nach mehreren
Verhandlungsrunden konnten sich die Verhandlungsdelegationen
beider Seiten auf die heute unterzeichnete Vereinbarung einigen.
Sie ist anschließend von den jeweiligen Verbandsgremien gebilligt
worden.
Thu, 09 Jun 2005 17:20:09 +0200
Thu, 16 Jun 2005 15:55:18 GMT
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.
For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington. Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington. A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.
The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington. The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.
Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.
The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
CK - Washington. In the course of a criminal investigation, the police may not search and seize all the data-storing equipment of a suspect, the German Federal Constitution Court in Karlsruhe decided on April 12, 2005, according to its press release 47/2005 of June 8, 2005.
The decision requires the state to carefully balance the impact of searches and seizures against constitution rights, it explained in the matter 2 BvR 1027/02.
In its ruling, the court expressed particular concern with the fact that the state had taken all the data storage equipment from a law and tax consulting firm and failed to limit the search and seizure to items of import to the investigation. The court acknowledged the particular sensitivity required to safeguarding data of a legally protected nature where an enhanced expectation of protection is warranted under laws governing professional relationships.
Thu, 16 Jun 2005 15:55:19 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 18/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.06.2005
2005-06-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1387/02
2005-06-14T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05. Siehe auch: Entscheidung vom 06.05.2005
2005-06-10T00:00:00+01:00
2005-06-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1027/02. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-06-08T00:00:00+01:00
Thu, 16 Jun 2005 15:55:19 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen
Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf
Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen
Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag,
16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des
Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee
in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Thu, 16 Jun 2005 15:55:21 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist.
Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen.
Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
1. Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs vom 01. April 1998 (Az.: 31-1132.10/66) soll der Abstand zwischen dem die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen und der Messstelle mindestens 150 m betragen. Ein der Messstelle vorhergehender Geschwindigkeitsrichter begründete nach der Verwaltungsvorschrift einen Ausnahmefall, der ein Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt und deshalb eine grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht nicht entfallen lässt.
2. Dem Betroffenen ist in subjektiver Hinsicht auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn er bei Durchfahren eines Geschwindigkeitsrichters die der letzten Beschränkung vorhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung bereis in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h) überschritten hat.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:31 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
Wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt, ob in den letzten 10 Jahren Krankheitssymptome an Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen bestehen oder bestanden haben, so ist eine fortdauernde Bewegungseinschränkung der Schulter mit Versteifung des linken Handgelenks auch dann anzugeben, wenn der diese Beeinträchtigung verursachende Unfall außerhalb des 10-Jahreszeitraums liegt.
Die Frage "Nehmen oder nahmen sie in den letzten 10 Jahren Drogen, Medikamente, Betäubungs- oder Rauschmittel ? Wurden sie wegen der Folgen von Alkoholgenuß in den letzten 10 Jahren beraten oder behandelt?" erfasst auch eine ärztliche Beratung, die im Zusammenhang mit einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis steht (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.3.2001 NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001,376; vom 18.1.2002 NVersZ 2002, 260 = VersR 2002, 1091 LS = ZfS 2002, 591; vom 31.5.2002 OLGR 2002, 339; Senatsbeschluss vom 8. September 2003 VersR 2004, 229 = R+S 2004, 295 = NJOZ 2003, 3443).
Tue, 14 Jun 2005 15:22:17 +0200
Eine Fahrt mit einem Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen aufgrund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem ausschließlichen Zweck durchgeführt wird, das Fahrzeug zu betanken.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:58 +0200
Die Ernennung des Insolvenzverwalters im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 InsO gehört zur rechtsprechenden Tätigkeit. Ein Antrag auf Aufhebung der Ernennung an das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG ist deshalb unzulässig (Anschluss an OLG Hamm NJW 2005, 834).
Tue, 14 Jun 2005 15:35:02 +0200
Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit darf das berufliche Fortkommen auch in Bezug auf eine Beförderung grundsätzlich nicht beeinträchtigen.
Tue, 14 Jun 2005 15:47:44 +0200
Thu, 16 Jun 2005 15:55:22 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200
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