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Neuigkeiten (22.06.05)

Tue, 21 Jun 2005 20:35:08 GMT
Tue, 21 Jun 2005 20:35:08 GMT
Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005
Tue, 21 Jun 2005 20:35:10 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden. Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.



Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.



Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
2005-06-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sich aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung.
2005-05-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
Die Autorin fasst die neue Rechtssprechung zum Zugewinn zusammen. Sowohl die unterschiedlichen Entscheidungen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und die Berechnung des Zugewinns als auch prozessuale Fragen werden anhand aktueller Entscheidungen erörtert.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Autor geht auf die neue Rechtsprechung zur Sicherungsgrundschuld ein. Er stellt des Weiteren Probleme bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld und deren Lösung in der Praxis dar.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Aufsatz hat sich vorgenommen, das öffentliche Baurecht auf kleinstem Raum darzustellen. Anhand von Fallbeispielen zeigt er daher typische Fallkonstellationen auf und präsentiert die im Gesetz vorgegebene Lösung. Dabei konzentriert der Beitrag sich vor allem auf das Baugenehmigungsverfahren.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Eine gegen die Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 S. 2 StPO eingelegte - unzulässige - sofortige Beschwerde, mit der seitens des Berufungsführers eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht wird, ist gemäß einem Beschluss des OLG Karlsruhe als Anhörungsrüge nach § 33a StPO auszulegen, über die das Berufungsgericht zu entscheiden hat.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Tue, 21 Jun 2005 20:35:12 GMT
Tue, 21 Jun 2005 20:35:12 GMT

Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.

Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. maßgeblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfläche gibt es hier.

Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbrücken verbunden.

Ich wünsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!

2005-06-21T22:39:35+01:00

Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begründung heißt es im aktuellen Newsletter:

"Die Einnahmen werden vor allem für die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umständen stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."

Weiterhin wird angekündigt, dass man sich künftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verfügung.

www.shift.tv

2005-06-20T23:31:42+01:00

Gestern Abend wurde der JUSTITIA Award 2005, die "österreichische Auszeichnung für die besten Websites mit juristischem Kontext", im Grand Hotel Wien vergeben. Die Gewinner sind:

Kategorie 1 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der öffentlichen Hand, Interessensvertretungen und Ausbildung ):

  1. www.wien.at
  2. www.help.gv.at
  3. www.notar.at

Kategorie 2 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der Rechtsanwälte und Notare):

  1. www.dbj.co.at
  2. www.rechtdirekt.at
  3. www.hasch.co.at

Kategorie 3 (beste Homepage mit juristischem Kontext der Wirtschaftstreuhänder):

  1. www.kanzleiklein.at
  2. www.ornezeder.at
  3. www.keppert.at

Als "Rechtsinformatiker des Jahres" wurde Nikolaus Forgó ausgezeichnet.

2005-06-17T07:30:42+01:00

Mit einer sehr anregenden Diskussion zum Thema "Wozu brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetz?" endete der diesjährige Kongress ChaosControl in Wien.

Eröffnet wurde die Veranstaltung gestern Abend von Stevan Harnad mit einem Vortrag zum Thema "Open Access to Scientific Research: Why and How?" und einem Aufruf an wissenschaftliche Autoren zum "Self-Archiving".

Nikolaus Forgó stellte die Wiener Erklärung vor und will damit die Diskussion zur Informationsfreiheit in Österreich in Gang bringen.

Die weiteren Themen entnehmen Sie einstweilen bitte dem Programm. Denn jetzt geht es gleich weiter mit der Verleihung des JUSTITIA Award.

(siehe auch Beitrag vom 10.05.05)

2005-06-16T18:43:20+01:00

Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):

2005-06-15T09:44:14+01:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:12 GMT
Das Unternehmen Sedo.de, dass eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Domains bietet, hat am ...
2005-06-16 12:00:00
Im November beginnt die 2. Phase des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft ...
2005-06-16 12:00:00
Im Mai 2005 hat das brasilianische Revisionsgericht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten ("Tribunal ...
2005-06-16 12:00:00
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Bericht ...
2005-06-16 12:00:00
Die "Supreme Court Historical Society" ist eine nicht-kommerzielle Gesellschaft zur Erhaltung der ...
2005-06-16 12:00:00
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Hamburg gemeinsam mit Ihrem Amtskollegen - dem Leiter des chinesischen Rechtsamts - Minister Cao Kangtai, das fünfte bilaterale Symposium im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs eröffnet. Zwei Tage diskutieren Experten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung zum Thema Offenlegung von Regierungs- und Verwaltungsinformationen. ?Der Rechtsstaatsdialog ist inzwischen eine feste Einrichtung in der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten geworden. Seit fünf Jahren tauschen sich Regierungsmitglieder und Fachleute zu aktuellen Rechtsstaatsfragen aus und lernen voneinander. Der Problemkreis, der im Mittelpunkt des heute beginnenden Symposiums steht, wird in Deutschland und China intensiv diskutiert. Die Frage, welche Informationen über sein Handeln der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, ist für einen Rechtstaat ganz wesentlich. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist Wesensmerkmal einer freiheitlichen Demokratie, weil es Bürgerinnen und Bürger garantiert, sich die für eine politische Meinungsbildung und Teilhabe am demokratischen Prozess notwendige Grundlage zu verschaffen. Andererseits können einer Offenlegung von Verwaltungsinformation auch verfassungsrechtlich geschützte Rechte anderer ? wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ? entgegenstehen. Deshalb muss die Frage, wie weit ein solches Informationsrecht gehen kann, immer sorgfältig geprüft werden. Einige Bundesländer haben bereits einen Anspruch auf Auskunft für Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert, und auch der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni ein Gesetz für die Bundesebene verabschiedet. Ich bin gespannt, welche Erkenntnisse der Austausch mit unseren chinesischen Kollegen zu diesem Thema bringen wird?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Hamburg. Ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten wird, ist offen, weil Bayern einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses angekündigt hat. Hochrangige Fachleute ? Minister, Abgeordnete, Wissenschaftler, Richter, Verwaltungsfachleute - aus beiden Ländern debattieren praktische Fragen der Offenlegung von Informationen über staatliches Handeln. Nach einführenden Grundsatzreferaten deutscher und chinesischer Vertreter wird in drei Arbeitsgruppen über 1. die gesetzlichen Grundlagen für die Offenlegung von Informationen 2. die Offenlegung von Informationen bei der Planung von Infrastrukturanlagen 3. die Offenlegung von Informationen im Gesetzgebungsprozesses diskutiert. Die Leiter der Arbeitsgruppen präsentieren die Ergebnisse in einer presseöffentlichen Abschlussveranstaltung am Dienstag dem 21. Juni 2005 um 15.00 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1. Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf eine Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder im November 1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die beiden nationalen Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog ? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung. Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Symposium statt. Ergänzt werden die Symposien durch regelmäßige Arbeitstreffen von Fachdelegationen im deutschen und chinesischen Justizministerium. In diesem Rahmen fanden 2005 drei Seminare mit deutschen und chinesischen Fachleute statt: zum Strafvollstreckungsrecht in Shanghai, zu Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung in Peking sowie zum Anwaltsrecht mit chinesischen Anwälten in Berlin. Ausführliche Informationen zur Genese des Rechtsstaatsdialogs und den bisherigen Symposien finden Sie unter www.bmj.bund.de unter Themen/Internationale Zusammenarbeit/Deutsch-chinesischer Rechtsstaatsdialog.
Mon, 20 Jun 2005 15:40:55 +0200
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG ? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders hervorzuheben: Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden. Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt, so dass neben den Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage. Das Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro Börsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 100.000 Euro Nennbetrag festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich vorgesehen. Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre. Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der international übliche record date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen auszuüben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen Hauptversammlungspräsenzen beruht. ?Dieses mit den Fachkreisen intensiv erörterte Gesetz sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es würde lähmend auf den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der nächsten Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen müsste. Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?, betonte Zypries.
Mon, 20 Jun 2005 12:06:13 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. ?Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden ?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor?, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe. Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.
Fri, 17 Jun 2005 13:48:44 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur verbesserten Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Paragrafen 303, 304 Strafgesetzbuch um eine neue Tathandlung, die lautet: ?Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.? ?Diese neue Strafvorschrift erleichtert künftig die Verfolgung von Graffiti-Schmierereien. Der Vorteil gegenüber dem bisherigen Recht liegt darin, dass gerichtliche Feststellungen der Sachbeschädigung erleichtert werden, weil die bisher oft langwierige und mit kostenträchtigen Gutachten verbundene Beweisführung zur Feststellung der Substanzbeschädigung in einer Vielzahl von Fällen entbehrlich wird? sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Bisher ist ein gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten angebrachtes Graffiti dann eine Sachbeschädigung, wenn die Substanz des Untergrundes so beeinträchtigt wurde, dass eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führt. Über diesen Punkt muss in Gerichtsverfahren häufig aufwändig Beweis geführt werden. ?Die Formulierung der Regierungsfraktionen ist besser als die Vorschläge von Union und FDP sowie des Bundesrats, die den Begriff des "Verunstaltens" in die Sachbeschädigungsdelikte einführen wollen. Die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, darf aber nicht von subjektivem Schönheitsempfinden oder Geschmack abhängen. Ein Straftatbestand benötigt objektive Merkmale. Anderenfalls werden in den Gerichten künftig Kunstdebatten geführt?, erläuterte Zypries. ?Ich hoffe nun, dass der Bundesrat dem raschen Inkrafttreten des Gesetzes nicht im Wege steht.?
Fri, 17 Jun 2005 11:31:11 +0200
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.

For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington.   Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington.   A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.

The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington.   The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.

Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.

The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
CK - Washington.   In the course of a criminal investigation, the police may not search and seize all the data-storing equipment of a suspect, the German Federal Constitution Court in Karlsruhe decided on April 12, 2005, according to its press release 47/2005 of June 8, 2005.

The decision requires the state to carefully balance the impact of searches and seizures against constitution rights, it explained in the matter 2 BvR 1027/02.

In its ruling, the court expressed particular concern with the fact that the state had taken all the data storage equipment from a law and tax consulting firm and failed to limit the search and seizure to items of import to the investigation. The court acknowledged the particular sensitivity required to safeguarding data of a legally protected nature where an enhanced expectation of protection is warranted under laws governing professional relationships.
Tue, 21 Jun 2005 20:35:18 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 18/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.06.2005
2005-06-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05. Siehe auch: Entscheidung vom 06.05.2005
2005-06-10T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1027/02. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-06-08T00:00:00+01:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:19 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Tue, 14 Jun 2005 12:37:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag, 16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Tue, 14 Jun 2005 09:25:00 B
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
Fri, 17 Jun 2005 15:09:55 +0200
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist. Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
1. Eröffnet der Leasinggeber in seinen AGB dem Leasingnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen der Fahrzeugverwertung von der vertraglichen Bindung an den Händlereinkaufspreis zu lösen, so darf er im Interesse des Leasingnehmers dessen Verwertungsmöglichkeiten nicht unangemessen verkürzen oder gar vereiteln. 2. Der Senat hält daran fest, dass die in den AGB eines Leasinggebers enthaltene Klausel, nach der der Leasingnehmer zur Lösung vom Händlereinkaufspreis innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen hat, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Netto-Händlereinkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt, den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt.
Mon, 20 Jun 2005 16:01:50 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
1. Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs vom 01. April 1998 (Az.: 31-1132.10/66) soll der Abstand zwischen dem die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen und der Messstelle mindestens 150 m betragen. Ein der Messstelle vorhergehender Geschwindigkeitsrichter begründete nach der Verwaltungsvorschrift einen Ausnahmefall, der ein Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt und deshalb eine grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht nicht entfallen lässt. 2. Dem Betroffenen ist in subjektiver Hinsicht auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn er bei Durchfahren eines Geschwindigkeitsrichters die der letzten Beschränkung vorhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung bereis in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h) überschritten hat.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:31 +0200
Wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt, ob in den letzten 10 Jahren Krankheitssymptome an Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen bestehen oder bestanden haben, so ist eine fortdauernde Bewegungseinschränkung der Schulter mit Versteifung des linken Handgelenks auch dann anzugeben, wenn der diese Beeinträchtigung verursachende Unfall außerhalb des 10-Jahreszeitraums liegt. Die Frage "Nehmen oder nahmen sie in den letzten 10 Jahren Drogen, Medikamente, Betäubungs- oder Rauschmittel ? Wurden sie wegen der Folgen von Alkoholgenuß in den letzten 10 Jahren beraten oder behandelt?" erfasst auch eine ärztliche Beratung, die im Zusammenhang mit einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis steht (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.3.2001 NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001,376; vom 18.1.2002 NVersZ 2002, 260 = VersR 2002, 1091 LS = ZfS 2002, 591; vom 31.5.2002 OLGR 2002, 339; Senatsbeschluss vom 8. September 2003 VersR 2004, 229 = R+S 2004, 295 = NJOZ 2003, 3443).
Tue, 14 Jun 2005 15:22:17 +0200
Zur Auslegung der Erklärung des Versicherungsnehmers bei einer Kapital-(lebens-)versicherung, an die Stelle des bezugsberechtigten Dritten einen anderen zu setzen (§ 166 Abs.1 VVG).
Mon, 20 Jun 2005 16:02:43 +0200
Tue, 21 Jun 2005 20:35:21 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200