Neuigkeiten (22.06.05)
Tue, 21 Jun 2005 20:35:08 GMT
Tue, 21 Jun 2005 20:35:08 GMT
Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005
Pressemitteilung 90/05 vom 21.06.2005
Pressemitteilung 89/05 vom 16.06.2005
Pressemitteilung 88/05 vom 16.06.2005
Pressemitteilung 87/05 vom 15.06.2005
Tue, 21 Jun 2005 20:35:10 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis) Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)
Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
2005-06-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sich aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung.
2005-05-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
Die Autorin fasst die neue Rechtssprechung zum Zugewinn zusammen. Sowohl die unterschiedlichen Entscheidungen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und die Berechnung des Zugewinns als auch prozessuale Fragen werden anhand aktueller Entscheidungen erörtert.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Autor geht auf die neue Rechtsprechung zur Sicherungsgrundschuld ein. Er stellt des Weiteren Probleme bei der Bestellung der Sicherungsgrundschuld und deren Lösung in der Praxis dar.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Aufsatz hat sich vorgenommen, das öffentliche Baurecht auf kleinstem Raum darzustellen. Anhand von Fallbeispielen zeigt er daher typische Fallkonstellationen auf und präsentiert die im Gesetz vorgegebene Lösung. Dabei konzentriert der Beitrag sich vor allem auf das Baugenehmigungsverfahren.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Eine gegen die Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 S. 2 StPO eingelegte - unzulässige - sofortige Beschwerde, mit der seitens des Berufungsführers eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht wird, ist gemäß einem Beschluss des OLG Karlsruhe als Anhörungsrüge nach § 33a StPO auszulegen, über die das Berufungsgericht zu entscheiden hat.
Tue, 21 Jun 2005 00:00:00 GMT
Tue, 21 Jun 2005 20:35:11 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Tue, 21 Jun 2005 20:35:12 GMT
Tue, 21 Jun 2005 20:35:12 GMT
Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.
Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. maßgeblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfläche gibt es hier.
Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbrücken verbunden.
Ich wünsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!
2005-06-21T22:39:35+01:00
Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begründung heißt es im aktuellen Newsletter:
"Die Einnahmen werden vor allem für die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umständen stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."
Weiterhin wird angekündigt, dass man sich künftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verfügung.
www.shift.tv
2005-06-20T23:31:42+01:00
2005-06-17T07:30:42+01:00
2005-06-16T18:43:20+01:00
Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):
2005-06-15T09:44:14+01:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:12 GMT
Das Unternehmen Sedo.de, dass eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Domains bietet, hat am ...
2005-06-16 12:00:00
Im November beginnt die 2. Phase des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft ...
2005-06-16 12:00:00
Im Mai 2005 hat das brasilianische Revisionsgericht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten ("Tribunal ...
2005-06-16 12:00:00
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Bericht ...
2005-06-16 12:00:00
Die "Supreme Court Historical Society" ist eine nicht-kommerzielle Gesellschaft zur Erhaltung der ...
2005-06-16 12:00:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:13 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Hamburg
gemeinsam mit Ihrem Amtskollegen - dem Leiter des chinesischen
Rechtsamts - Minister Cao Kangtai, das fünfte bilaterale
Symposium im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs
eröffnet. Zwei Tage diskutieren Experten aus Wissenschaft,
Politik und Verwaltung zum Thema Offenlegung von Regierungs-
und Verwaltungsinformationen.
?Der Rechtsstaatsdialog ist inzwischen eine feste
Einrichtung in der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten
geworden. Seit fünf Jahren tauschen sich Regierungsmitglieder und
Fachleute zu aktuellen Rechtsstaatsfragen aus und lernen
voneinander. Der Problemkreis, der im Mittelpunkt des heute
beginnenden Symposiums steht, wird in Deutschland und China
intensiv diskutiert. Die Frage, welche Informationen über sein
Handeln der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
stellt, ist für einen Rechtstaat ganz wesentlich. Das Grundrecht
auf Informationsfreiheit ist Wesensmerkmal einer freiheitlichen
Demokratie, weil es Bürgerinnen und Bürger garantiert, sich die
für eine politische Meinungsbildung und Teilhabe am
demokratischen Prozess notwendige Grundlage zu verschaffen.
Andererseits können einer Offenlegung von Verwaltungsinformation
auch verfassungsrechtlich geschützte Rechte anderer ? wie
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ?
entgegenstehen. Deshalb muss die Frage, wie weit ein solches
Informationsrecht gehen kann, immer sorgfältig geprüft werden.
Einige Bundesländer haben bereits einen Anspruch auf Auskunft für
Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert, und auch der
Deutsche Bundestag hat am 3. Juni ein Gesetz für die Bundesebene
verabschiedet. Ich bin gespannt, welche Erkenntnisse der
Austausch mit unseren chinesischen Kollegen zu diesem Thema
bringen wird?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries in Hamburg.
Ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten wird,
ist offen, weil Bayern einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses angekündigt hat.
Hochrangige Fachleute ? Minister, Abgeordnete,
Wissenschaftler, Richter, Verwaltungsfachleute - aus beiden
Ländern debattieren praktische Fragen der Offenlegung von
Informationen über staatliches Handeln. Nach einführenden
Grundsatzreferaten deutscher und chinesischer Vertreter wird in
drei Arbeitsgruppen über
1. die gesetzlichen Grundlagen für die Offenlegung von
Informationen
2. die Offenlegung von Informationen bei der Planung von
Infrastrukturanlagen
3. die Offenlegung von Informationen im Gesetzgebungsprozesses
diskutiert.
Die Leiter der Arbeitsgruppen präsentieren die Ergebnisse in
einer presseöffentlichen
Abschlussveranstaltung am Dienstag dem 21. Juni 2005 um 15.00 Uhr
in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1.
Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf
eine Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder im November
1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der
Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des
Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die
beiden nationalen Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog
? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die
Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung.
Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Symposium statt.
Ergänzt werden die Symposien durch regelmäßige Arbeitstreffen von
Fachdelegationen im deutschen und chinesischen Justizministerium.
In diesem Rahmen fanden 2005 drei Seminare mit deutschen und
chinesischen Fachleute statt: zum Strafvollstreckungsrecht in
Shanghai, zu Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung in Peking sowie
zum Anwaltsrecht mit chinesischen Anwälten in Berlin.
Ausführliche Informationen zur Genese des Rechtsstaatsdialogs und
den bisherigen Symposien finden Sie unter www.bmj.bund.de unter
Themen/Internationale Zusammenarbeit/Deutsch-chinesischer
Rechtsstaatsdialog.
Mon, 20 Jun 2005 15:40:55 +0200
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in
Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität
und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG
? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige
Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen
unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG
schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur
Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes
fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger
in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte
zurückzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders
hervorzuheben:
Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der
Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen
Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der
Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter
erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird
vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten
umgestellt.
Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und
unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus
Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden.
Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des
ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt, so dass neben den
Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist
die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage. Das
Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro
Börsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 100.000 Euro Nennbetrag
festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung
des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei
gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch
eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich
vorgesehen.
Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei
denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich
diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in
Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den
Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade
die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu
sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den
Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre.
Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der
international übliche record date, also der Stichtag für die
Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der
Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis
wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie
sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass
Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein
besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich
nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die
bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland
wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung
der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder
bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen
auszuüben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe
einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr
hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen
Hauptversammlungspräsenzen beruht.
?Dieses mit den Fachkreisen intensiv erörterte Gesetz
sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch
in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es würde lähmend auf
den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der nächsten
Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen müsste.
Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen
Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses
wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande
erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?,
betonte Zypries.
Mon, 20 Jun 2005 12:06:13 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit
dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter
Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird
damit eine Gesetzeslücke geschlossen. ?Der Kilometerstand
eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines
Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller
ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des
Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler
manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die
Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische
Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden
?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
?Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine
Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem
Gesetz endgültig einen Riegel vor?, sagte
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.
Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen
nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche
Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine
solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von
Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der
Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen
von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen
(Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich
gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt,
getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße
Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz
wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe
stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das
Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von
Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder
etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch,
Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten
herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.
Fri, 17 Jun 2005 13:48:44 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur verbesserten
Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen
Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie
ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Paragrafen 303, 304
Strafgesetzbuch um eine neue Tathandlung, die lautet:
?Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild
einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur
vorübergehend verändert.?
?Diese neue Strafvorschrift erleichtert künftig die
Verfolgung von Graffiti-Schmierereien. Der Vorteil gegenüber dem
bisherigen Recht liegt darin, dass gerichtliche Feststellungen
der Sachbeschädigung erleichtert werden, weil die bisher oft
langwierige und mit kostenträchtigen Gutachten verbundene
Beweisführung zur Feststellung der Substanzbeschädigung in einer
Vielzahl von Fällen entbehrlich wird? sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bisher ist ein gegen den Willen des Eigentümers oder sonst
Berechtigten angebrachtes Graffiti dann eine Sachbeschädigung,
wenn die Substanz des Untergrundes so beeinträchtigt wurde, dass
eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führt. Über diesen
Punkt muss in Gerichtsverfahren häufig aufwändig Beweis geführt
werden.
?Die Formulierung der Regierungsfraktionen ist besser als
die Vorschläge von Union und FDP sowie des Bundesrats, die den
Begriff des "Verunstaltens" in die Sachbeschädigungsdelikte
einführen wollen. Die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt
oder nicht, darf aber nicht von subjektivem Schönheitsempfinden
oder Geschmack abhängen. Ein Straftatbestand benötigt objektive
Merkmale. Anderenfalls werden in den Gerichten künftig
Kunstdebatten geführt?, erläuterte Zypries. ?Ich
hoffe nun, dass der Bundesrat dem raschen Inkrafttreten des
Gesetzes nicht im Wege steht.?
Fri, 17 Jun 2005 11:31:11 +0200
Tue, 21 Jun 2005 20:35:17 GMT
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.
For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington. Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington. A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.
The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington. The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.
Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.
The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
CK - Washington. In the course of a criminal investigation, the police may not search and seize all the data-storing equipment of a suspect, the German Federal Constitution Court in Karlsruhe decided on April 12, 2005, according to its press release 47/2005 of June 8, 2005.
The decision requires the state to carefully balance the impact of searches and seizures against constitution rights, it explained in the matter 2 BvR 1027/02.
In its ruling, the court expressed particular concern with the fact that the state had taken all the data storage equipment from a law and tax consulting firm and failed to limit the search and seizure to items of import to the investigation. The court acknowledged the particular sensitivity required to safeguarding data of a legally protected nature where an enhanced expectation of protection is warranted under laws governing professional relationships.
Tue, 21 Jun 2005 20:35:18 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 18/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.06.2005
2005-06-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1387/02
2005-06-14T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05. Siehe auch: Entscheidung vom 06.05.2005
2005-06-10T00:00:00+01:00
2005-06-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1027/02. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-06-08T00:00:00+01:00
Tue, 21 Jun 2005 20:35:19 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen
Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf
Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen
Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Tue, 14 Jun 2005 12:37:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag,
16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des
Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee
in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Tue, 14 Jun 2005 09:25:00 B
Tue, 21 Jun 2005 20:35:19 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
Fri, 17 Jun 2005 15:09:55 +0200
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist.
Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen.
Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
1. Eröffnet der Leasinggeber in seinen AGB dem Leasingnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen der Fahrzeugverwertung von der vertraglichen Bindung an den Händlereinkaufspreis zu lösen, so darf er im Interesse des Leasingnehmers dessen Verwertungsmöglichkeiten nicht unangemessen verkürzen oder gar vereiteln.
2. Der Senat hält daran fest, dass die in den AGB eines Leasinggebers enthaltene Klausel, nach der der Leasingnehmer zur Lösung vom Händlereinkaufspreis innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen hat, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Netto-Händlereinkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt, den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt.
Mon, 20 Jun 2005 16:01:50 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
1. Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs vom 01. April 1998 (Az.: 31-1132.10/66) soll der Abstand zwischen dem die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen und der Messstelle mindestens 150 m betragen. Ein der Messstelle vorhergehender Geschwindigkeitsrichter begründete nach der Verwaltungsvorschrift einen Ausnahmefall, der ein Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt und deshalb eine grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht nicht entfallen lässt.
2. Dem Betroffenen ist in subjektiver Hinsicht auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn er bei Durchfahren eines Geschwindigkeitsrichters die der letzten Beschränkung vorhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung bereis in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h) überschritten hat.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:31 +0200
Wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt, ob in den letzten 10 Jahren Krankheitssymptome an Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen bestehen oder bestanden haben, so ist eine fortdauernde Bewegungseinschränkung der Schulter mit Versteifung des linken Handgelenks auch dann anzugeben, wenn der diese Beeinträchtigung verursachende Unfall außerhalb des 10-Jahreszeitraums liegt.
Die Frage "Nehmen oder nahmen sie in den letzten 10 Jahren Drogen, Medikamente, Betäubungs- oder Rauschmittel ? Wurden sie wegen der Folgen von Alkoholgenuß in den letzten 10 Jahren beraten oder behandelt?" erfasst auch eine ärztliche Beratung, die im Zusammenhang mit einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis steht (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.3.2001 NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001,376; vom 18.1.2002 NVersZ 2002, 260 = VersR 2002, 1091 LS = ZfS 2002, 591; vom 31.5.2002 OLGR 2002, 339; Senatsbeschluss vom 8. September 2003 VersR 2004, 229 = R+S 2004, 295 = NJOZ 2003, 3443).
Tue, 14 Jun 2005 15:22:17 +0200
Zur Auslegung der Erklärung des Versicherungsnehmers bei einer Kapital-(lebens-)versicherung, an die Stelle des bezugsberechtigten Dritten einen anderen zu setzen (§ 166 Abs.1 VVG).
Mon, 20 Jun 2005 16:02:43 +0200
Tue, 21 Jun 2005 20:35:21 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200
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