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Neuigkeiten (26.06.05)

Sat, 25 Jun 2005 14:51:25 GMT
Sat, 25 Jun 2005 14:51:25 GMT
Pressemitteilung 93/05 vom 23.06.2005
Pressemitteilung 92/05 vom 22.06.2005
Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005
Sat, 25 Jun 2005 14:51:27 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden. Das IT-Blawg von Rechtsanw�ltin Carola Ernesti m�chte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" erg�nzen und besch�ftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.



Das IT-Blawg von Rechtsanw�ltin Carola Ernesti m�chte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” erg�nzen und besch�ftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.



Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Sat, 25 Jun 2005 14:51:28 GMT
Zur Verpflichtung, den Visa-Untersuchungsausschuss fortzusetzen (Begr�ndung der Entscheidung wird den Beteiligten gem�� � 32 Absatz 5 Satz 2 BVerfGG gesondert �bermittelt)
2005-06-15T00:00:00+01:00
Der Beschwerdef�hrer begehrt vorl�ufigen Rechtsschutz gegen eine f�r sofort vollziehbar erkl�rte Ausweisungsverf�gung mit Abschiebungsandrohung.
2005-06-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdef�hrers, mit seinem Kind Umgang zu haben.
2005-06-10T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsf�higkeit von Kindern, die aus �bergegangenem Recht vom Sozialhilfetr�ger zur Zahlung von Unterhalt f�r einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten R�ckgewinnungshilfe gem�� ���111�b Abs.�2 und 5, 111�d StPO in Verbindung mit ���73 Abs.�1 Satz�2, 73�a StGB.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:28 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Der BGH hat eine starre Fristenregelung f�r Sch�nheitsreparaturen in Mietvertr�gen �ber Wohnraum mit bekannten Urteil vom 23.06.2004 f�r unwirksam erkl�rt. Nach Meinung des Autors w�re eine - nach derzeitiger Gesetzeslage nicht einger�umte -"Allgemeinverbindlichkeitserkl�rung" dieser BGH - Entscheidung sinnvoll.
Sat, 25 Jun 2005 00:00:00 GMT
In ihrer Eigenschaft als Richterin am BGH fasst Diederichsen die wesentliche Rechtsprechung des BGH zu Fragen des Haftpflichtrechts zusammen. Der Beitrag ist sehr ausf�hrlich gehalten und beinahe eine "Kommentierung" der Kernpunkte des Haftpflichtrechts.
Sat, 25 Jun 2005 00:00:00 GMT
Als neue Verg�tungsvorschrift f�r Berufsbetreuer gelte nunmehr das Vorm�nder- und Betreuerverg�tungsgesetz (VBVG). F�r den Gro�teil der Betreuungsf�lle werde ein pauschales Verg�tungssystem eingef�hrt, dass zwischen verm�genden und verm�genslosen Betreuten nur hinsichtlich der veranschlagten Stunden differiere, so Deinert.
Fri, 24 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Autor zeigt in seinem Aufsatz auf, welche Auswirkungen die Etablierung der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auf das Versicherungs- und Schadensersatzsystem hat. Dabei geht er auf die Schadensermittlung und die Schadensabwicklungspraxis ein.
Fri, 24 Jun 2005 00:00:00 GMT
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verl�ngerung der Ladenschlusszeiten w�hrend der Fu�ball-WM 2006 "gespr�chsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverb�nde alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverh�ltnis geh�rt zur traurigen Realit�t des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche �u�erungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28.�Februar�2005,�11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen �ra: Am Dienstag bekommt das h�chste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Pr�sidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz pl�tzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" hei�t e...
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT

Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Gesch�ftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.

Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. ma�geblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfl�che gibt es hier.

Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbr�cken verbunden.

Ich w�nsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!

2005-06-21T22:39:35+01:00

Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begr�ndung hei�t es im aktuellen Newsletter:

"Die Einnahmen werden vor allem f�r die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umst�nden stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."

Weiterhin wird angek�ndigt, dass man sich k�nftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verf�gung.

www.shift.tv

2005-06-20T23:31:42+01:00

Gestern Abend wurde der JUSTITIA Award 2005, die "�sterreichische Auszeichnung f�r die besten Websites mit juristischem Kontext", im Grand Hotel Wien vergeben. Die Gewinner sind:

Kategorie 1 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der �ffentlichen Hand, Interessensvertretungen und Ausbildung ):

  1. www.wien.at
  2. www.help.gv.at
  3. www.notar.at

Kategorie 2 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der Rechtsanw�lte und Notare):

  1. www.dbj.co.at
  2. www.rechtdirekt.at
  3. www.hasch.co.at

Kategorie 3 (beste Homepage mit juristischem Kontext der Wirtschaftstreuh�nder):

  1. www.kanzleiklein.at
  2. www.ornezeder.at
  3. www.keppert.at

Als "Rechtsinformatiker des Jahres" wurde Nikolaus Forg� ausgezeichnet.

2005-06-17T07:30:42+01:00

Mit einer sehr anregenden Diskussion zum Thema "Wozu brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetz?" endete der diesj�hrige Kongress ChaosControl in Wien.

Er�ffnet wurde die Veranstaltung gestern Abend von Stevan Harnad mit einem Vortrag zum Thema "Open Access to Scientific Research: Why and How?" und einem Aufruf an wissenschaftliche Autoren zum "Self-Archiving".

Nikolaus Forg� stellte die Wiener Erkl�rung vor und will damit die Diskussion zur Informationsfreiheit in �sterreich in Gang bringen.

Die weiteren Themen entnehmen Sie einstweilen bitte dem Programm. Denn jetzt geht es gleich weiter mit der Verleihung des JUSTITIA Award.

(siehe auch Beitrag vom 10.05.05)

2005-06-16T18:43:20+01:00

Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute m�glich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anw�lten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (ben�tigt Java Script):

2005-06-15T09:44:14+01:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Das "Bundesministerium für Bildung und Forschung" hat eine neue Suchmaschine für Forschung und ...
2005-06-23 12:00:00
Das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" stellt die neu entwickelte Open Source ...
2005-06-23 12:00:00
Die "Electronic Frontier Foundation" hat auf ihren Seiten nun einen juristischen Wegweiser für ...
2005-06-23 12:00:00
Nachdem die Europäische Kommission eine gemeinsame EU-Position zur zweiten Phase des Weltgipfels ...
2005-06-23 12:00:00
Auf den Seiten des "Observatory on Rights Management for eLearning" (OrmE) findet man eine ...
2005-06-23 12:00:00
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries baut ihr Engagement f�r Opferschutz weiter aus und hat heute die Schirmherrschaft f�r ein neu gegr�ndetes Opferhilfezentrum in Darmstadt �bernommen. In diesem Zentrum wird jugendlichen Kriminalit�tsopfern dabei geholfen, die Straftat aufzuarbeiten, ihnen beim Umgang und der Bew�ltigung ihrer �ngste zur Seite stehen und sie auf Vernehmungen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht vorbereiten und auf Wunsch begleiten. Zudem hat sich das Opferhilfezentrum zum Ziel gesetzt, Sozialbeziehungen zwischen T�ter(-gruppen) und Opfer aufzubauen und zu verbessern. ?Bei kriminellen Handlungen unter Jugendlichen kommen die Opfer in der Nachsorge h�ufig noch viel zu kurz. Weil ich die Unterst�tzung jugendlicher Kriminalti�tsopfer f�r ganz besonders wichtig halte, habe ich die Schirmherrschaft f�r dieses Zentrum �bernommen. Justiz und Jugendsozialarbeit k�mmern sich bislang oft vor allem um die T�ter. Aus Gespr�chen mit Jugendlichen, die selbst Opfer einer Straftat geworden sind, wei� ich, dass sie sich oft allein gelassen f�hlen. Sie brauchen Unterst�tzung, um das Erlebte verarbeiten zu k�nnen, aber auch praktische Hilfe, um mit ungewohnten Situationen wie der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zurecht zu kommen. Diese Hilfe zur Selbsthilfe wird das Opferhilfezentrum leisten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Opferhilfe auszubauen ist ein Ziel, das Bundesjustizministerin Zypries seit ihrem Amtsantritt konsequent verfolgt. Im Opferrechtsreformgesetz, das im Herbst 2004 in Kraft getreten ist, sind viele Verbesserungen f�r Betroffene von Straftaten in die Strafproze�ordnung eingearbeitet worden. Nur beispielhaft seien genannt: mehr M�glichkeiten zur Videovernehmung per Standleitung, um dem Zeugen oder der Zeugin die Konfrontation mit dem T�ter im Gerichtssaal zu ersparen oder die Anklagem�glichkeiten bei Sexualdelikten direkt beim Landgericht, damit der oder die Betroffene nur einmal in einer Hauptverhandlung �ffentlich aussagen muss. Dazu geh�rt auch, dass Opfer Informationen �ber Haftentlassungen erhalten, damit sie dem T�ter bei einem zuf�lligen Aufeinandertreffen nicht unvorbereitet gegen�ber stehen. Aber auch der Anspruch auf Beistand im Strafverfahren und die M�glichkeiten zur Wiedergutmachung des Schadens gleich im Strafverfahren wurden noch einmal verbessert. Details dazu finden Sie unter www.bmj.bund.de/opferhilfe. Aus Gespr�chen der Bundesjustizministerin mit jugendlichen Betroffenen von Gewalttaten ist das Projekt entstanden, gemeinsam mit Fachleuten aus den Ministerien von Bund und L�ndern einen jugendgerechten Wegweiser durch das Strafverfahren zu schreiben. Seit Ende 2004 ist dieser Wegweiser ?Ich habe Rechte? kostenlos �ber publikationen@bundesregierung.de zu beziehen oder kann unter www.bmj.bund.de/service als Brosch�re heruntergeladen werden. Aus dieser Zeit r�hrt das Engagement von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries f�r eine Fort- und Weiterbildung derer, die jugendlichen Opfer von Kriminalit�t begleiten. Dieser Aufgabe widmet sich der Verein ?RECHT W�RDE HELFEN - Institut f�r Opferschutz im Strafverfahren?, dessen Schirmherrin sie ebenfalls ist. Dieser gemeinnn�tzige Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Sozialp�dagoginnen und Sozialp�dagogen, die beruflich mit von Straftaten betroffenen jungen Menschen zu tun haben, sachgerecht und zielgruppengenau berufsbegleitend fortzubilden.
Fri, 24 Jun 2005 13:32:48 +0200
Das Bundesministerium der Justiz hat in einem Referentenentwurf �nderungen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts an die Justizverwaltungen der L�nder und die beteiligten Kreise versandt. ?Mit diesen Neuregelungen sollen selbstst�ndige Unternehmer besser abgesichert werden als bisher?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Der Pf�ndungsschutz f�r Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, soll deutlich verbessert werden. Dann sind Versicherungen von Selbstst�ndigen genauso gesch�tzt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abh�ngig Besch�ftigten.? I. Absicherung der Altersvorsorge Selbstst�ndiger 1. Ausgangslage Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genie�en die Eink�nfte Selbstst�ndiger keinen ausreichenden Pf�ndungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschlie�lich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empf�nger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenanspr�che aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepf�ndet werden k�nnen. ?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Verm�gen und die der Alterssicherung dienenden Eink�nfte Selbstst�ndiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gl�ubiger zu sch�tzen, um das Existenzminimum des Selbstst�ndigen im Alter zu sichern, ? den Staat von Sozialleistungen zu entlasten, bessere Rahmenbedingungen f�r Existenzgr�ndungen zu schaffen und eine Kultur der Selbstst�ndigkeit zu f�rdern?, betonte Zypries. 2. Gesch�tzte Kapitalanlagen Ideal w�re es ? gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralit�t ? alle Anlageformen gleicherma�en zu sch�tzen. Da ein solch umfassender Ansatz zahlreiche Probleme bereitet, soll in einem ersten Schritt die am weitesten verbreitete Form der Alterssicherung Selbstst�ndiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. a) Schutzumfang Soll der Pf�ndungsschutz dem eines Arbeitnehmers angen�hert sein, so muss dem Versicherungsnehmer im Versorgungsfall aus dem im Rahmen der Versicherung angesparten Kapital in etwa die gleiche Rente zuflie�en wie dem Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pf�ndungsschutz voraus. aa) Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu sch�tzen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. bb) Zum anderen muss der Versicherungsnehmer, um eine Rente zu erhalten, anders als im Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, das Vorsorgekapital ansparen, aus dem die Rentenleistungen zur Verf�gung gestellt werden. Um �berhaupt in den Genuss von Rentenzahlungen zu kommen, ist daher auch das angesparte Vorsorgeverm�gen zu sch�tzen. b) Verhinderung von Missbrauch Um zu verhindern, dass Verm�genswerte missbr�uchlich dem Gl�ubigerzugriff entzogen werden, ist der Pf�ndungsschutz auf solches Vorsorgekapital zu beschr�nken, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde. Weiter muss gew�hrleistet sein, dass die Leistungen aus dem angesparten Kapital erst mit dem Eintritt des Rentenfalls oder bei Eintritt der Berufsunf�higkeit ausschlie�lich als lebenslange Rente erbracht werden. Dar�ber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf zu verzichten, �ber seine Anspr�che aus dem Versicherungsvertrag zu verf�gen. Au�er f�r den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein. c) Progressive Ausgestaltung des Vorsorgekapitals Die H�he des pf�ndungsgesch�tzten Vorsorgekapitals ist abh�ngig vom Lebensalter progressiv ausgestaltet. Mit zunehmenden Alter erh�ht sich nicht nur der absolute Betrag, der unpf�ndbar ist, sondern auch die Annuit�ten, die pf�ndungssicher akkumuliert werden k�nnen. Das angesparte Kapital wird in einem Umfang abgesichert, dass im Falle einer regelm��igen Beitragszahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente erwirtschaftet werden kann, deren H�he in etwa der Pf�ndungsfreigrenze f�r Arbeitseinkommen (� 850 c ZPO) entspricht. Die Staffelbetr�ge, die j�hrlich unpf�ndbar angelegt werden k�nnen, reichen von 2000 Euro bei einem 18j�hrigen bis zu 7000 Euro bei einem �ber 60j�hrigen. Grund f�r die Staffelung ist, dass lebensj�ngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre Altersvorsorge aufzubauen. II. �nderungen der Insolvenzanfechtung Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Insolvenzanfechtung insbesondere gegen�ber den Sozialversicherungstr�gern neu geregelt werden. Die Insolvenzanfechtung wurde durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs f�r den Insolvenzverwalter deutlich erleichtert. Hierdurch sind insbesondere die �ffentlich-rechtlichen Gl�ubiger benachteiligt. Um einerseits dem Interesse der �ffentlich-rechtlichen Gl�ubiger Rechnung zu tragen, andererseits nicht den Grundsatz der Gl�ubigergleichbehandlung zu verletzen, wird u.a. die Anfechtung wegen vors�tzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen Regelung auf F�lle unlauteren Verhaltens beschr�nkt.
Thu, 23 Jun 2005 13:55:41 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Hamburg gemeinsam mit Ihrem Amtskollegen - dem Leiter des chinesischen Rechtsamts - Minister Cao Kangtai, das f�nfte bilaterale Symposium im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs er�ffnet. Zwei Tage diskutieren Experten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung zum Thema Offenlegung von Regierungs- und Verwaltungsinformationen. ?Der Rechtsstaatsdialog ist inzwischen eine feste Einrichtung in der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten geworden. Seit f�nf Jahren tauschen sich Regierungsmitglieder und Fachleute zu aktuellen Rechtsstaatsfragen aus und lernen voneinander. Der Problemkreis, der im Mittelpunkt des heute beginnenden Symposiums steht, wird in Deutschland und China intensiv diskutiert. Die Frage, welche Informationen �ber sein Handeln der Staat seinen B�rgerinnen und B�rgern zur Verf�gung stellt, ist f�r einen Rechtstaat ganz wesentlich. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist Wesensmerkmal einer freiheitlichen Demokratie, weil es B�rgerinnen und B�rger garantiert, sich die f�r eine politische Meinungsbildung und Teilhabe am demokratischen Prozess notwendige Grundlage zu verschaffen. Andererseits k�nnen einer Offenlegung von Verwaltungsinformation auch verfassungsrechtlich gesch�tzte Rechte anderer ? wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ? entgegenstehen. Deshalb muss die Frage, wie weit ein solches Informationsrecht gehen kann, immer sorgf�ltig gepr�ft werden. Einige Bundesl�nder haben bereits einen Anspruch auf Auskunft f�r B�rgerinnen und B�rger gesetzlich verankert, und auch der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni ein Gesetz f�r die Bundesebene verabschiedet. Ich bin gespannt, welche Erkenntnisse der Austausch mit unseren chinesischen Kollegen zu diesem Thema bringen wird?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Hamburg. Ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten wird, ist offen, weil Bayern einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses angek�ndigt hat. Hochrangige Fachleute ? Minister, Abgeordnete, Wissenschaftler, Richter, Verwaltungsfachleute - aus beiden L�ndern debattieren praktische Fragen der Offenlegung von Informationen �ber staatliches Handeln. Nach einf�hrenden Grundsatzreferaten deutscher und chinesischer Vertreter wird in drei Arbeitsgruppen �ber 1. die gesetzlichen Grundlagen f�r die Offenlegung von Informationen 2. die Offenlegung von Informationen bei der Planung von Infrastrukturanlagen 3. die Offenlegung von Informationen im Gesetzgebungsprozesses diskutiert. Die Leiter der Arbeitsgruppen pr�sentieren die Ergebnisse in einer presse�ffentlichen Abschlussveranstaltung am Dienstag dem 21. Juni 2005 um 15.00 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1. Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf eine Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schr�der im November 1999 zur�ck. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China �ber Fragen des Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die beiden nationalen Koordinatoren f�r den Rechtsstaatsdialog ? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung. Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Symposium statt. Erg�nzt werden die Symposien durch regelm��ige Arbeitstreffen von Fachdelegationen im deutschen und chinesischen Justizministerium. In diesem Rahmen fanden 2005 drei Seminare mit deutschen und chinesischen Fachleute statt: zum Strafvollstreckungsrecht in Shanghai, zu Fragen der Gesetzesfolgenabsch�tzung in Peking sowie zum Anwaltsrecht mit chinesischen Anw�lten in Berlin. Ausf�hrliche Informationen zur Genese des Rechtsstaatsdialogs und den bisherigen Symposien finden Sie unter www.bmj.bund.de unter Themen/Internationale Zusammenarbeit/Deutsch-chinesischer Rechtsstaatsdialog.
Mon, 20 Jun 2005 15:40:55 +0200
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrit�t und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG ? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige Modernisierungen und Ver�nderungen an den Rahmenbedingungen unserer b�rsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG schlie�t das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung der Unternehmensintegrit�t und des Anlegerschutzes fast vollst�ndig ab. Es tr�gt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrit�t, Stabilit�t und Transparenz der Aktienm�rkte zur�ckzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Folgende Kernanliegen des k�nftigen Rechts sind besonders hervorzuheben: Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorst�nde und Aufsichtsr�te wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverst��en, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktion�re unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen k�nnen. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschl�sse wird vor missbr�uchlicher Ausnutzung gesch�tzt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktion�ren zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsaus�bung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Die �nderungen des Aktienrechts sind mit gro�er Sorgfalt und unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden. Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen �nderungen des urspr�nglichen Regierungsentwurfs gef�hrt, so dass neben den Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist die Schwelle f�r die Minderheitenhaftungsklage. Das Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro B�rsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 100.000 Euro Nennbetrag festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als urspr�nglich vorgesehen. Diese �nderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe �ffentlich diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den B�rsenkurs w�re dann nicht immer die angemessene Gr��e. Gerade die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu sog. Penny-Stocks gef�hrt, bei denen ein Abstellen auf den B�rsenwert f�r ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen w�re. Wesentliche �nderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der international �bliche record date, also der Stichtag f�r die Legitimation des Aktion�rs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind f�r die Praxis wichtige �bergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein besonderes Echo in der �ffentlichkeit gefunden, weil es sich nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspr�senzen in Deutschland wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Aus�bung der Stimmrechte soll dazu f�hren, dass mehr Aktion�re wieder bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen auszu�ben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen Hauptversammlungspr�senzen beruht. ?Dieses mit den Fachkreisen intensiv er�rterte Gesetz sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es w�rde l�hmend auf den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der n�chsten Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen m�sste. Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses wichtige und auch f�r die Aufbruchsstimmung im Lande erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?, betonte Zypries.
Mon, 20 Jun 2005 12:06:13 +0200
CK - Washington.   The Berlin Department of Justice web site lists areas of the law in its topics page, on the left, in the following order.

(1) Civil Matters, including the major, completed reform of the law of obligations, the new anti-discrimination project, international judicial assistance, and conflicts of laws.
(2) Commercial and Business Law, including the hot topic of corporate governance, bankruptcy, insurance law, intellectual property laws and the statute against uncompetitive practices.
(3) European and International Law.
(4) Human Rights Law.
(5) International Cooperation.
(5) Bio Policy.
(6) Justice and National Socialism.
(7) Legal Issues Resulting from Reunification.
(9) Criminal Law.
(10) The Judicial System.


The order may indicate the priorities of the Department. It may also reflect a webmaster's preference. Or does it follow user preferences? In any case, interesting.
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.

For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington.   Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington.   A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.

The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington.   The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.

Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.

The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
Sat, 25 Jun 2005 14:51:35 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1822/04. Siehe auch: Entscheidung vom 07.06.2005
2005-06-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2790/04. Siehe auch: Entscheidung vom 10.06.2005
2005-06-23T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2335/95
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 774/02. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
2005-06-22T00:00:00+01:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:36 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zust�ndigen Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt f�nf Beschuldigten in Bayern, Baden-W�rttemberg und Sachsen wegen Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Tue, 14 Jun 2005 12:37:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt l�dt f�r Donnerstag, 16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung f�r den Neubau des Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gel�nde an der �ppelallee in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Tue, 14 Jun 2005 09:25:00 B
Wiesbaden (ots) - Die internationale Identifizierungskommission hat festgestellt, dass es im Rahmen der Identifizierungsma�nahmen in Thailand zu einer Fehlidentifizierung gekommen ist. Betroffen sind zwei m�nnliche deutsche Opfer, die ...
Tue, 07 Jun 2005 11:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolg gegen international agierende polnische Autoschieberbande: Vergangene Woche durchsuchte das Bundeskriminalamt (BKA) mit Unterst�tzung der �rtlichen Polizeidienststellen in Iserlohn, Soest und Dortmund wegen Verdachts des ...
Fri, 03 Jun 2005 12:11:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Geldw�schebek�mpfung ist im Kampf gegen die Organisierte Kriminalit�t und den Terrorismus ein wichtiges Instrument, das nun noch schlagkr�ftiger geworden ist: Vergangenen Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Wed, 11 May 2005 13:28:00 B
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Reisekosten sind einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zu einem Gerichtstermin angeordnet worden ist, auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Antrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.03.1991, MDR 1991, 679).
Fri, 24 Jun 2005 15:49:04 +0200
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
Fri, 17 Jun 2005 15:09:55 +0200
Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten (§ 12 a Abs. 1 ArbGG). Dies gilt auch im Fall einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.
Fri, 24 Jun 2005 15:46:27 +0200
Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der für das Kalenderjahr 1999 geltenden Fassung streitig ist.
Wed, 22 Jun 2005 15:59:45 +0200
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist. Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
1. Eröffnet der Leasinggeber in seinen AGB dem Leasingnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen der Fahrzeugverwertung von der vertraglichen Bindung an den Händlereinkaufspreis zu lösen, so darf er im Interesse des Leasingnehmers dessen Verwertungsmöglichkeiten nicht unangemessen verkürzen oder gar vereiteln. 2. Der Senat hält daran fest, dass die in den AGB eines Leasinggebers enthaltene Klausel, nach der der Leasingnehmer zur Lösung vom Händlereinkaufspreis innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen hat, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Netto-Händlereinkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt, den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt.
Mon, 20 Jun 2005 16:01:50 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
Sat, 25 Jun 2005 14:51:38 GMT
Nach � 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbeh�rde gleichzeitig mit der nach � 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorl�ufigen Dienstenthebung oder sp�ter anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, h�chstens die H�lfte der jeweiligen Dienstbez�ge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach � 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegen�ber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der �� 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach � 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. M�rz 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn ma�geblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschl�sse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach � 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund � 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 n�her geregelt und erg�nzende Bestimmungen in den Bestimmungen f�r das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern f�r die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200