Neuigkeiten (26.06.05)
Sat, 25 Jun 2005 14:51:25 GMT
Sat, 25 Jun 2005 14:51:25 GMT
Pressemitteilung 93/05 vom 23.06.2005
Pressemitteilung 92/05 vom 22.06.2005
Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005
Pressemitteilung 90/05 vom 21.06.2005
Pressemitteilung 89/05 vom 16.06.2005
Sat, 25 Jun 2005 14:51:27 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis) Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)
Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Sat, 25 Jun 2005 14:51:28 GMT
Zur Verpflichtung, den Visa-Untersuchungsausschuss fortzusetzen (Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt)
2005-06-15T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsandrohung.
2005-06-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdeführers, mit seinem Kind Umgang zu haben.
2005-06-10T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten Rückgewinnungshilfe gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d StPO in Verbindung mit §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:28 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Der BGH hat eine starre Fristenregelung für Schönheitsreparaturen in Mietverträgen über Wohnraum mit bekannten Urteil vom 23.06.2004 für unwirksam erklärt. Nach Meinung des Autors wäre eine - nach derzeitiger Gesetzeslage nicht eingeräumte -"Allgemeinverbindlichkeitserklärung" dieser BGH - Entscheidung sinnvoll.
Sat, 25 Jun 2005 00:00:00 GMT
In ihrer Eigenschaft als Richterin am BGH fasst Diederichsen die wesentliche Rechtsprechung des BGH zu Fragen des Haftpflichtrechts zusammen. Der Beitrag ist sehr ausführlich gehalten und beinahe eine "Kommentierung" der Kernpunkte des Haftpflichtrechts.
Sat, 25 Jun 2005 00:00:00 GMT
Als neue Vergütungsvorschrift für Berufsbetreuer gelte nunmehr das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Für den Großteil der Betreuungsfälle werde ein pauschales Vergütungssystem eingeführt, dass zwischen vermögenden und vermögenslosen Betreuten nur hinsichtlich der veranschlagten Stunden differiere, so Deinert.
Fri, 24 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Autor zeigt in seinem Aufsatz auf, welche Auswirkungen die Etablierung der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auf das Versicherungs- und Schadensersatzsystem hat. Dabei geht er auf die Schadensermittlung und die Schadensabwicklungspraxis ein.
Fri, 24 Jun 2005 00:00:00 GMT
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.
Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. maßgeblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfläche gibt es hier.
Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbrücken verbunden.
Ich wünsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!
2005-06-21T22:39:35+01:00
Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begründung heißt es im aktuellen Newsletter:
"Die Einnahmen werden vor allem für die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umständen stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."
Weiterhin wird angekündigt, dass man sich künftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verfügung.
www.shift.tv
2005-06-20T23:31:42+01:00
2005-06-17T07:30:42+01:00
2005-06-16T18:43:20+01:00
Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):
2005-06-15T09:44:14+01:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:29 GMT
Das "Bundesministerium für Bildung und Forschung" hat eine neue Suchmaschine für Forschung und ...
2005-06-23 12:00:00
Das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" stellt die neu entwickelte Open Source ...
2005-06-23 12:00:00
Die "Electronic Frontier Foundation" hat auf ihren Seiten nun einen juristischen Wegweiser für ...
2005-06-23 12:00:00
Nachdem die Europäische Kommission eine gemeinsame EU-Position zur zweiten Phase des Weltgipfels ...
2005-06-23 12:00:00
Auf den Seiten des "Observatory on Rights Management for eLearning" (OrmE) findet man eine ...
2005-06-23 12:00:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:31 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries baut ihr Engagement für
Opferschutz weiter aus und hat heute die Schirmherrschaft für ein
neu gegründetes Opferhilfezentrum in Darmstadt übernommen.
In diesem Zentrum wird jugendlichen Kriminalitätsopfern dabei
geholfen, die Straftat aufzuarbeiten, ihnen beim Umgang und der
Bewältigung ihrer Ängste zur Seite stehen und sie auf
Vernehmungen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht vorbereiten und
auf Wunsch begleiten. Zudem hat sich das Opferhilfezentrum zum
Ziel gesetzt, Sozialbeziehungen zwischen Täter(-gruppen) und
Opfer aufzubauen und zu verbessern.
?Bei kriminellen Handlungen unter Jugendlichen kommen die
Opfer in der Nachsorge häufig noch viel zu kurz. Weil ich die
Unterstützung jugendlicher Kriminaltiätsopfer für ganz besonders
wichtig halte, habe ich die Schirmherrschaft für dieses Zentrum
übernommen. Justiz und Jugendsozialarbeit kümmern sich bislang
oft vor allem um die Täter. Aus Gesprächen mit Jugendlichen, die
selbst Opfer einer Straftat geworden sind, weiß ich, dass sie
sich oft allein gelassen fühlen. Sie brauchen Unterstützung, um
das Erlebte verarbeiten zu können, aber auch praktische Hilfe, um
mit ungewohnten Situationen wie der Vernehmung bei der
Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zurecht zu kommen. Diese
Hilfe zur Selbsthilfe wird das Opferhilfezentrum leisten?,
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Opferhilfe auszubauen ist ein Ziel, das Bundesjustizministerin
Zypries seit ihrem Amtsantritt konsequent verfolgt. Im
Opferrechtsreformgesetz, das im Herbst 2004 in Kraft getreten
ist, sind viele Verbesserungen für Betroffene von Straftaten in
die Strafprozeßordnung eingearbeitet worden. Nur beispielhaft
seien genannt: mehr Möglichkeiten zur Videovernehmung per
Standleitung, um dem Zeugen oder der Zeugin die Konfrontation mit
dem Täter im Gerichtssaal zu ersparen oder die
Anklagemöglichkeiten bei Sexualdelikten direkt beim Landgericht,
damit der oder die Betroffene nur einmal in einer
Hauptverhandlung öffentlich aussagen muss. Dazu gehört auch, dass
Opfer Informationen über Haftentlassungen erhalten, damit sie dem
Täter bei einem zufälligen Aufeinandertreffen nicht unvorbereitet
gegenüber stehen. Aber auch der Anspruch auf Beistand im
Strafverfahren und die Möglichkeiten zur Wiedergutmachung des
Schadens gleich im Strafverfahren wurden noch einmal verbessert.
Details dazu finden Sie unter www.bmj.bund.de/opferhilfe.
Aus Gesprächen der Bundesjustizministerin mit jugendlichen
Betroffenen von Gewalttaten ist das Projekt entstanden, gemeinsam
mit Fachleuten aus den Ministerien von Bund und Ländern einen
jugendgerechten Wegweiser durch das Strafverfahren zu schreiben.
Seit Ende 2004 ist dieser Wegweiser ?Ich habe Rechte?
kostenlos über publikationen@bundesregierung.de
zu beziehen oder kann unter www.bmj.bund.de/service als
Broschüre heruntergeladen werden.
Aus dieser Zeit rührt das Engagement von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries für eine Fort- und Weiterbildung derer, die
jugendlichen Opfer von Kriminalität begleiten. Dieser Aufgabe
widmet sich der Verein ?RECHT WÜRDE HELFEN - Institut für
Opferschutz im Strafverfahren?, dessen Schirmherrin sie
ebenfalls ist. Dieser gemeinnnützige Verein hat sich zur Aufgabe
gemacht, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die beruflich
mit von Straftaten betroffenen jungen Menschen zu tun haben,
sachgerecht und zielgruppengenau berufsbegleitend fortzubilden.
Fri, 24 Jun 2005 13:32:48 +0200
Das Bundesministerium der Justiz hat in einem Referentenentwurf
Änderungen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts an die
Justizverwaltungen der Länder und die beteiligten Kreise
versandt. ?Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige
Unternehmer besser abgesichert werden als bisher?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Der
Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen
Bestandteil der Altersvorsorge bilden, soll deutlich verbessert
werden. Dann sind Versicherungen von Selbstständigen genauso
geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig
Beschäftigten.?
I. Absicherung der Altersvorsorge Selbstständiger
1. Ausgangslage
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die
Einkünfte Selbstständiger keinen ausreichenden Pfändungsschutz.
Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der
Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung.
Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer
gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht
ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der
Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
können. ?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.
Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der
Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger sind vor dem
Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
das Existenzminimum des Selbstständigen im Alter zu sichern,
? den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen
und
eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern?,
betonte Zypries.
2. Geschützte Kapitalanlagen
Ideal wäre es ? gerade auch unter dem Gesichtspunkt der
Wettbewerbsneutralität ? alle Anlageformen gleichermaßen zu
schützen. Da ein solch umfassender Ansatz zahlreiche Probleme
bereitet, soll in einem ersten Schritt die am weitesten
verbreitete Form der Alterssicherung Selbstständiger, die
Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen
einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden.
a) Schutzumfang
Soll der Pfändungsschutz dem eines Arbeitnehmers angenähert sein,
so muss dem Versicherungsnehmer im Versorgungsfall aus dem im
Rahmen der Versicherung angesparten Kapital in etwa die gleiche
Rente zufließen wie dem Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz
voraus.
aa) Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von
dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu
schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung.
bb) Zum anderen muss der Versicherungsnehmer, um eine Rente zu
erhalten, anders als im Umlageverfahren der gesetzlichen
Rentenversicherung, das Vorsorgekapital ansparen, aus dem die
Rentenleistungen zur Verfügung gestellt werden. Um überhaupt in
den Genuss von Rentenzahlungen zu kommen, ist daher auch das
angesparte Vorsorgevermögen zu schützen.
b) Verhinderung von Missbrauch
Um zu verhindern, dass Vermögenswerte
missbräuchlich dem Gläubigerzugriff entzogen werden, ist der
Pfändungsschutz auf solches Vorsorgekapital zu beschränken, das
von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge
eingezahlt wurde. Weiter muss gewährleistet sein, dass die
Leistungen aus dem angesparten Kapital erst mit dem Eintritt des
Rentenfalls oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden.
Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf
zu verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
zu verfügen. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht
vereinbart sein.
c) Progressive Ausgestaltung des Vorsorgekapitals
Die Höhe des pfändungsgeschützten
Vorsorgekapitals ist abhängig vom Lebensalter progressiv
ausgestaltet. Mit zunehmenden Alter erhöht sich nicht nur der
absolute Betrag, der unpfändbar ist, sondern auch die Annuitäten,
die pfändungssicher akkumuliert werden können. Das angesparte
Kapital wird in einem Umfang abgesichert, dass im Falle einer
regelmäßigen Beitragszahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres
eine Rente erwirtschaftet werden kann, deren Höhe in etwa der
Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (§ 850 c ZPO)
entspricht. Die Staffelbeträge, die jährlich unpfändbar angelegt
werden können, reichen von 2000 Euro bei einem 18jährigen bis zu
7000 Euro bei einem über 60jährigen. Grund für die Staffelung
ist, dass lebensjüngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre
Altersvorsorge aufzubauen.
II. Änderungen der Insolvenzanfechtung
Mit dem Gesetzentwurf soll auch die
Insolvenzanfechtung insbesondere gegenüber den
Sozialversicherungsträgern neu geregelt werden. Die
Insolvenzanfechtung wurde durch die neuere Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs für den Insolvenzverwalter deutlich
erleichtert. Hierdurch sind insbesondere die
öffentlich-rechtlichen Gläubiger benachteiligt. Um einerseits dem
Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger Rechnung zu
tragen, andererseits nicht den Grundsatz der
Gläubigergleichbehandlung zu verletzen, wird u.a. die Anfechtung
wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen
Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt.
Thu, 23 Jun 2005 13:55:41 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Hamburg
gemeinsam mit Ihrem Amtskollegen - dem Leiter des chinesischen
Rechtsamts - Minister Cao Kangtai, das fünfte bilaterale
Symposium im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs
eröffnet. Zwei Tage diskutieren Experten aus Wissenschaft,
Politik und Verwaltung zum Thema Offenlegung von Regierungs-
und Verwaltungsinformationen.
?Der Rechtsstaatsdialog ist inzwischen eine feste
Einrichtung in der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten
geworden. Seit fünf Jahren tauschen sich Regierungsmitglieder und
Fachleute zu aktuellen Rechtsstaatsfragen aus und lernen
voneinander. Der Problemkreis, der im Mittelpunkt des heute
beginnenden Symposiums steht, wird in Deutschland und China
intensiv diskutiert. Die Frage, welche Informationen über sein
Handeln der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
stellt, ist für einen Rechtstaat ganz wesentlich. Das Grundrecht
auf Informationsfreiheit ist Wesensmerkmal einer freiheitlichen
Demokratie, weil es Bürgerinnen und Bürger garantiert, sich die
für eine politische Meinungsbildung und Teilhabe am
demokratischen Prozess notwendige Grundlage zu verschaffen.
Andererseits können einer Offenlegung von Verwaltungsinformation
auch verfassungsrechtlich geschützte Rechte anderer ? wie
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ?
entgegenstehen. Deshalb muss die Frage, wie weit ein solches
Informationsrecht gehen kann, immer sorgfältig geprüft werden.
Einige Bundesländer haben bereits einen Anspruch auf Auskunft für
Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert, und auch der
Deutsche Bundestag hat am 3. Juni ein Gesetz für die Bundesebene
verabschiedet. Ich bin gespannt, welche Erkenntnisse der
Austausch mit unseren chinesischen Kollegen zu diesem Thema
bringen wird?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries in Hamburg.
Ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten wird,
ist offen, weil Bayern einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses angekündigt hat.
Hochrangige Fachleute ? Minister, Abgeordnete,
Wissenschaftler, Richter, Verwaltungsfachleute - aus beiden
Ländern debattieren praktische Fragen der Offenlegung von
Informationen über staatliches Handeln. Nach einführenden
Grundsatzreferaten deutscher und chinesischer Vertreter wird in
drei Arbeitsgruppen über
1. die gesetzlichen Grundlagen für die Offenlegung von
Informationen
2. die Offenlegung von Informationen bei der Planung von
Infrastrukturanlagen
3. die Offenlegung von Informationen im Gesetzgebungsprozesses
diskutiert.
Die Leiter der Arbeitsgruppen präsentieren die Ergebnisse in
einer presseöffentlichen
Abschlussveranstaltung am Dienstag dem 21. Juni 2005 um 15.00 Uhr
in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1.
Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf
eine Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder im November
1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der
Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des
Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die
beiden nationalen Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog
? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die
Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung.
Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Symposium statt.
Ergänzt werden die Symposien durch regelmäßige Arbeitstreffen von
Fachdelegationen im deutschen und chinesischen Justizministerium.
In diesem Rahmen fanden 2005 drei Seminare mit deutschen und
chinesischen Fachleute statt: zum Strafvollstreckungsrecht in
Shanghai, zu Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung in Peking sowie
zum Anwaltsrecht mit chinesischen Anwälten in Berlin.
Ausführliche Informationen zur Genese des Rechtsstaatsdialogs und
den bisherigen Symposien finden Sie unter www.bmj.bund.de unter
Themen/Internationale Zusammenarbeit/Deutsch-chinesischer
Rechtsstaatsdialog.
Mon, 20 Jun 2005 15:40:55 +0200
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in
Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität
und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG
? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige
Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen
unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG
schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur
Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes
fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger
in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte
zurückzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders
hervorzuheben:
Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der
Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen
Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der
Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter
erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird
vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten
umgestellt.
Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und
unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus
Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden.
Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des
ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt, so dass neben den
Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist
die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage. Das
Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro
Börsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 100.000 Euro Nennbetrag
festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung
des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei
gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch
eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich
vorgesehen.
Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei
denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich
diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in
Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den
Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade
die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu
sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den
Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre.
Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der
international übliche record date, also der Stichtag für die
Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der
Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis
wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie
sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass
Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein
besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich
nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die
bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland
wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung
der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder
bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen
auszuüben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe
einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr
hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen
Hauptversammlungspräsenzen beruht.
?Dieses mit den Fachkreisen intensiv erörterte Gesetz
sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch
in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es würde lähmend auf
den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der nächsten
Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen müsste.
Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen
Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses
wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande
erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?,
betonte Zypries.
Mon, 20 Jun 2005 12:06:13 +0200
Sat, 25 Jun 2005 14:51:35 GMT
CK - Washington. The Berlin Department of Justice web site lists areas of the law in its topics page, on the left, in the following order.
(1) Civil Matters, including the major, completed reform of the law of obligations, the new anti-discrimination project, international judicial assistance, and conflicts of laws. (2) Commercial and Business Law, including the hot topic of corporate governance, bankruptcy, insurance law, intellectual property laws and the statute against uncompetitive practices. (3) European and International Law. (4) Human Rights Law. (5) International Cooperation. (5) Bio Policy. (6) Justice and National Socialism. (7) Legal Issues Resulting from Reunification. (9) Criminal Law. (10) The Judicial System.
The order may indicate the priorities of the Department. It may also reflect a webmaster's preference. Or does it follow user preferences? In any case, interesting.
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.
For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington. Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington. A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.
The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington. The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.
Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.
The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
Sat, 25 Jun 2005 14:51:35 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1822/04. Siehe auch: Entscheidung vom 07.06.2005
2005-06-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2790/04. Siehe auch: Entscheidung vom 10.06.2005
2005-06-23T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2335/95
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 774/02. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
2005-06-22T00:00:00+01:00
Sat, 25 Jun 2005 14:51:36 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen
Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf
Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen
Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Tue, 14 Jun 2005 12:37:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag,
16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des
Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee
in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Tue, 14 Jun 2005 09:25:00 B
Wiesbaden (ots) - Die internationale Identifizierungskommission
hat festgestellt, dass es im Rahmen der Identifizierungsmaßnahmen in
Thailand zu einer Fehlidentifizierung gekommen ist. Betroffen sind
zwei männliche deutsche Opfer, die ...
Tue, 07 Jun 2005 11:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolg gegen international agierende polnische
Autoschieberbande: Vergangene Woche durchsuchte das
Bundeskriminalamt (BKA) mit Unterstützung der örtlichen
Polizeidienststellen in Iserlohn, Soest und Dortmund wegen
Verdachts des ...
Fri, 03 Jun 2005 12:11:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die
Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges
Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen
Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Wed, 11 May 2005 13:28:00 B
Sat, 25 Jun 2005 14:51:36 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Reisekosten sind einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zu einem Gerichtstermin angeordnet worden ist, auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Antrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.03.1991, MDR 1991, 679).
Fri, 24 Jun 2005 15:49:04 +0200
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
Fri, 17 Jun 2005 15:09:55 +0200
Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten (§ 12 a Abs. 1 ArbGG). Dies gilt auch im Fall einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.
Fri, 24 Jun 2005 15:46:27 +0200
Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der für das Kalenderjahr 1999 geltenden Fassung streitig ist.
Wed, 22 Jun 2005 15:59:45 +0200
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist.
Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen.
Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
1. Eröffnet der Leasinggeber in seinen AGB dem Leasingnehmer die Möglichkeit, sich im Rahmen der Fahrzeugverwertung von der vertraglichen Bindung an den Händlereinkaufspreis zu lösen, so darf er im Interesse des Leasingnehmers dessen Verwertungsmöglichkeiten nicht unangemessen verkürzen oder gar vereiteln.
2. Der Senat hält daran fest, dass die in den AGB eines Leasinggebers enthaltene Klausel, nach der der Leasingnehmer zur Lösung vom Händlereinkaufspreis innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Sachverständigengutachtens einen Kaufinteressenten zu benennen hat, der innerhalb dieser Frist das Fahrzeug zu einem über dem Netto-Händlereinkaufspreis zzgl. Mehrwertsteuer liegenden Kaufpreis bar bezahlt und abnimmt, den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt.
Mon, 20 Jun 2005 16:01:50 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
Sat, 25 Jun 2005 14:51:38 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200
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