Neuigkeiten (30.06.05)
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:13 GMT  
     
    
    
    
    
    
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:13 GMT  
     
      
         
        Pressemitteilung 95/05 vom 28.06.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 94/05 vom 28.06.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 93/05 vom 23.06.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 92/05 vom 22.06.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005  
         
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:15 GMT  
     
      
         
        Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. 
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)  	Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden. 
	
  Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. 
	
  Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis) 
   
        Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:16 GMT  
     
      
         
        Zur Verpflichtung, den Visa-Untersuchungsausschuss fortzusetzen (Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt)  
        2005-06-15T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Der Beschwerdeführer begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsandrohung.  
        2005-06-13T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdeführers, mit seinem Kind Umgang zu haben.  
        2005-06-10T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.  
        2005-06-07T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten Rückgewinnungshilfe gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d StPO in Verbindung mit §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB.  
        2005-06-07T00:00:00+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:16 GMT  
     
      
         
        2004-07-02: Newsletter - 6/2004  
        2004-07-02 
     
      
         
        2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen  
        2004-06-30 
     
      
         
        2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten  
        2004-05-28 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:16 GMT  
     
      
         
        Ab dem 19. Juli 2005 wird ein neues Pfandbriefrecht gelten. Nach dem Gesetz dürfen zukünftig alle Kreditinstitute, die bestimmten Anforderungen zum Schutz des Pfandbriefgeschäfts genügen, Pfandbriefe begeben ("begeben" bedeutet soviel wie erstellen und ausgeben). Nach altem Recht durften Pfandbriefe nur von Hypothekenbanken, Schiffsbanken und öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten begeben werden. Durch die Öffnung für alle geeigneten Kreditinstitute wird der Wettbewerb im Pfandbriefgeschäft zugunsten der Anleger gestärkt.  
        Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT 
     
      
         
        Die Sanierungsverantwortlichkeit für Altlasten bestimmte sich bis vor einigen Jahren weitestgehend nach dem allgemeinen Ordnungsrecht. Durch das am 01.03.1999 in Kraft getretene BBodSchG wurde diese nunmehr bundeseinheitlichen Regelungen zugeführt. Regelungen über die Zusatzverantwortlichkeit des Geschäftsherrn, des Sorgeberechtigten sowie des Notstandspflichtigen findet man im BBodSchG hingegen nicht. In seinem Beitrag untersucht der Autor, ob eine Haftung dieser Personenkreise mittels einer weiten Auslegung der Störertypen des Bodenschutzrechts oder einer Heranziehung des allgemeinen Ordnungrecht begründbar ist.  
        Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT 
     
      
         
        Mit dem bereits seit Jahresanfang geltenden Bilanzrechtsreformgesetz und dem zum 01.07.2005 in Kraft tretenden Bilanzkontrollgesetz werden die Unternehmensintegrität und der Anlegerschutz weiter gestärkt. Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wurde die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gestärkt und die Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts fortgeführt.  
        Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT 
     
      
         
        Für Wertpapiere, die öffentlich gehandelt werden oder zum Handel zugelassen werden sollen, muss ein Prospekt veröffentlicht werden. Dieser dient insbesondere dazu, die Interessenten zu befähigen, die Risiken der Wertpapieranlage abzuschätzen.  
        Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:17 GMT  
     
      
         
        Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...  
         
     
      
         
        Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...  
         
     
      
         
        Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...  
         
     
      
         
        Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...  
         
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:17 GMT  
     
    
    
    
    
    
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:17 GMT  
     
      
         
        Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen. 
Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. maßgeblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfläche gibt es hier. 
Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbrücken verbunden. 
Ich wünsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!   
        2005-06-21T22:39:35+01:00 
     
      
         
        Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begründung heißt es im aktuellen Newsletter: 
"Die Einnahmen werden vor allem für die Prozesse, die einige Privatsender gegen 
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen 
Umständen stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich." 
Weiterhin wird angekündigt, dass man sich künftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verfügung.  
www.shift.tv   
        2005-06-20T23:31:42+01:00 
     
      
         
         
        2005-06-17T07:30:42+01:00 
     
      
         
         
        2005-06-16T18:43:20+01:00 
     
      
         
        Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):
  
   
        2005-06-15T09:44:14+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:17 GMT  
     
      
         
        Das "Bundesministerium für Bildung und Forschung" hat eine neue Suchmaschine für Forschung und ...  
        2005-06-23 12:00:00 
     
      
         
        Das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" stellt die neu entwickelte Open Source ...  
        2005-06-23 12:00:00 
     
      
         
        Die "Electronic Frontier Foundation" hat auf ihren Seiten nun einen juristischen Wegweiser für ...  
        2005-06-23 12:00:00 
     
      
         
        Nachdem die Europäische Kommission eine gemeinsame EU-Position zur zweiten Phase des Weltgipfels ...  
        2005-06-23 12:00:00 
     
      
         
        Auf den Seiten des "Observatory on Rights Management for eLearning" (OrmE) findet man eine ...  
        2005-06-23 12:00:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:18 GMT  
     
      
         
        
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre rumänische
  Amtskollegin Monica Macovei haben heute in Bukarest vereinbart,
  die rechtliche Zusammenarbeit beider Länder intensiv zu fördern.
  Schwerpunkte der Kooperation bilden das Recht der Europäischen
  Union und die Korruptionsbekämpfung. ?Die Europäische Union
  ist die Garantie dafür, dass Frieden und Freiheit sowie das
  Streben nach wirtschaftlichem und sozialem Wohlergehen die
  künftigen Geschicke Europas bestimmen,? sagte
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Auf diesem
  Erfolgsweg muss die EU weiter vorangehen. Deshalb fördert die
  Bundesregierung den geplanten EU-Beitritts Rumäniens zum 1.
  Januar 2007 nach Kräften.?
  Am 25. April 2005 haben die Außen- und Europaminister der 25
  Mitgliedstaaten sowie auf Seiten der Beitrittsländer die
  Staatspräsidenten und Premierminister, die Europaminister und die
  Verhandlungsführer den Beitrittsvertrag für Bulgarien und
  Rumänien zur Europäischen Union unterzeichnet. Der Vertrag sieht
  einen Beitritt beider Länder zur Union am 1.1.2007 vor.
  ?Die Bundesregierung unterstützt die notwendigen
  Reformaufgaben Rumäniens, um die Korruption wirksam zu bekämpfen
  und eine unabhängige Justiz zu garantieren?, betonte
  Zypries im Gespräch mit der rumänischen Leiterin von Transparency
  International Oana Zabava. In weiteren Gesprächen mit dem
  rumänischen Innenminister Vasile Blage sowie dem rumänischen
  Außenminister Mihai-Razvan Ungureanu standen die Perspektiven der
  Europäischen Union im Mittelpunkt. ?Die Politik der
  europäischen Erweiterung und Integration ist aktive
  Friedenspolitik. Alle aktuellen Probleme ? etwa auf dem
  Arbeitsmarkt oder auch die Scheu der Bürgerinnnen und Bürger vor
  einem größeren Europa ? sind nicht die Konsequenz der
  EU-Erweiterung. Wer ein friedliches Europa will, der muss zu
  einem erweiterten Europa ?Ja? sagen. Lassen Sie uns
  gemeinsam an der europäischen Zukunft bauen?, sagte
  Zypries.
  
        Mon, 27 Jun 2005 12:21:56 +0200 
     
      
         
        
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries baut ihr Engagement für
  Opferschutz weiter aus und hat heute die Schirmherrschaft für ein
  neu gegründetes Opferhilfezentrum in Darmstadt übernommen.
  In diesem Zentrum wird jugendlichen Kriminalitätsopfern dabei
  geholfen, die Straftat aufzuarbeiten, ihnen beim Umgang und der
  Bewältigung ihrer Ängste zur Seite stehen und sie auf
  Vernehmungen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht vorbereiten und
  auf Wunsch begleiten. Zudem hat sich das Opferhilfezentrum zum
  Ziel gesetzt, Sozialbeziehungen zwischen Täter(-gruppen) und
  Opfer aufzubauen und zu verbessern.
  ?Bei kriminellen Handlungen unter Jugendlichen kommen die
  Opfer in der Nachsorge häufig noch viel zu kurz. Weil ich die
  Unterstützung jugendlicher Kriminaltiätsopfer für ganz besonders
  wichtig halte, habe ich die Schirmherrschaft für dieses Zentrum
  übernommen. Justiz und Jugendsozialarbeit kümmern sich bislang
  oft vor allem um die Täter. Aus Gesprächen mit Jugendlichen, die
  selbst Opfer einer Straftat geworden sind, weiß ich, dass sie
  sich oft allein gelassen fühlen. Sie brauchen Unterstützung, um
  das Erlebte verarbeiten zu können, aber auch praktische Hilfe, um
  mit ungewohnten Situationen wie der Vernehmung bei der
  Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zurecht zu kommen. Diese
  Hilfe zur Selbsthilfe wird das Opferhilfezentrum leisten?,
  sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
  Opferhilfe auszubauen ist ein Ziel, das Bundesjustizministerin
  Zypries seit ihrem Amtsantritt konsequent verfolgt. Im
  Opferrechtsreformgesetz, das im Herbst 2004 in Kraft getreten
  ist, sind viele Verbesserungen für Betroffene von Straftaten in
  die Strafprozeßordnung eingearbeitet worden. Nur beispielhaft
  seien genannt: mehr Möglichkeiten zur Videovernehmung per
  Standleitung, um dem Zeugen oder der Zeugin die Konfrontation mit
  dem Täter im Gerichtssaal zu ersparen oder die
  Anklagemöglichkeiten bei Sexualdelikten direkt beim Landgericht,
  damit der oder die Betroffene nur einmal in einer
  Hauptverhandlung öffentlich aussagen muss. Dazu gehört auch, dass
  Opfer Informationen über Haftentlassungen erhalten, damit sie dem
  Täter bei einem zufälligen Aufeinandertreffen nicht unvorbereitet
  gegenüber stehen. Aber auch der Anspruch auf Beistand im
  Strafverfahren und die Möglichkeiten zur Wiedergutmachung des
  Schadens gleich im Strafverfahren wurden noch einmal verbessert.
  Details dazu finden Sie unter www.bmj.bund.de/opferhilfe.
  Aus Gesprächen der Bundesjustizministerin mit jugendlichen
  Betroffenen von Gewalttaten ist das Projekt entstanden, gemeinsam
  mit Fachleuten aus den Ministerien von Bund und Ländern einen
  jugendgerechten Wegweiser durch das Strafverfahren zu schreiben.
  Seit Ende 2004 ist dieser Wegweiser ?Ich habe Rechte?
  kostenlos über publikationen@bundesregierung.de
  zu beziehen oder kann unter www.bmj.bund.de/service als
  Broschüre heruntergeladen werden.
  Aus dieser Zeit rührt das Engagement von Bundesjustizministerin
  Brigitte Zypries für eine Fort- und Weiterbildung derer, die
  jugendlichen Opfer von Kriminalität begleiten. Dieser Aufgabe
  widmet sich der Verein ?RECHT WÜRDE HELFEN - Institut für
  Opferschutz im Strafverfahren?, dessen Schirmherrin sie
  ebenfalls ist. Dieser gemeinnnützige Verein hat sich zur Aufgabe
  gemacht, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die beruflich
  mit von Straftaten betroffenen jungen Menschen zu tun haben,
  sachgerecht und zielgruppengenau berufsbegleitend fortzubilden.
  
        Fri, 24 Jun 2005 13:32:48 +0200 
     
      
         
        
  Das Bundesministerium der Justiz hat in einem Referentenentwurf
  Änderungen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts an die
  Justizverwaltungen der Länder und die beteiligten Kreise
  versandt. ?Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige
  Unternehmer besser abgesichert werden als bisher?, sagte
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Der
  Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen
  Bestandteil der Altersvorsorge bilden, soll deutlich verbessert
  werden. Dann sind Versicherungen von Selbstständigen genauso
  geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig
  Beschäftigten.?
  I. Absicherung der Altersvorsorge Selbstständiger
  
  1. Ausgangslage
   Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die
  Einkünfte Selbstständiger keinen ausreichenden Pfändungsschutz.
  Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der
  Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung.
  Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer
  gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht
  ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der
  Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden
  können. ?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt.
  Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der
  Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger sind vor dem
  Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
  das Existenzminimum des Selbstständigen im Alter zu sichern,
  
  ? den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
  
  bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen
  und
  
  eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern?,
  
  betonte Zypries.
  2. Geschützte Kapitalanlagen
  
  Ideal wäre es ? gerade auch unter dem Gesichtspunkt der
  Wettbewerbsneutralität ? alle Anlageformen gleichermaßen zu
  schützen. Da ein solch umfassender Ansatz zahlreiche Probleme
  bereitet, soll in einem ersten Schritt die am weitesten
  verbreitete Form der Alterssicherung Selbstständiger, die
  Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen
  einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden.
  a) Schutzumfang
  
  Soll der Pfändungsschutz dem eines Arbeitnehmers angenähert sein,
  so muss dem Versicherungsnehmer im Versorgungsfall aus dem im
  Rahmen der Versicherung angesparten Kapital in etwa die gleiche
  Rente zufließen wie dem Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen
  Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz
  voraus.
  aa) Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von
  dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu
  schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung.
  bb) Zum anderen muss der Versicherungsnehmer, um eine Rente zu
  erhalten, anders als im Umlageverfahren der gesetzlichen
  Rentenversicherung, das Vorsorgekapital ansparen, aus dem die
  Rentenleistungen zur Verfügung gestellt werden. Um überhaupt in
  den Genuss von Rentenzahlungen zu kommen, ist daher auch das
  angesparte Vorsorgevermögen zu schützen.
  b) Verhinderung von Missbrauch
   Um zu verhindern, dass Vermögenswerte
  missbräuchlich dem Gläubigerzugriff entzogen werden, ist der
  Pfändungsschutz auf solches Vorsorgekapital zu beschränken, das
  von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge
  eingezahlt wurde. Weiter muss gewährleistet sein, dass die
  Leistungen aus dem angesparten Kapital erst mit dem Eintritt des
  Rentenfalls oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
  ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden.
  Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf
  zu verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
  zu verfügen. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht
  vereinbart sein.
  c) Progressive Ausgestaltung des Vorsorgekapitals
   Die Höhe des pfändungsgeschützten
  Vorsorgekapitals ist abhängig vom Lebensalter progressiv
  ausgestaltet. Mit zunehmenden Alter erhöht sich nicht nur der
  absolute Betrag, der unpfändbar ist, sondern auch die Annuitäten,
  die pfändungssicher akkumuliert werden können. Das angesparte
  Kapital wird in einem Umfang abgesichert, dass im Falle einer
  regelmäßigen Beitragszahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres
  eine Rente erwirtschaftet werden kann, deren Höhe in etwa der
  Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (§ 850 c ZPO)
  entspricht. Die Staffelbeträge, die jährlich unpfändbar angelegt
  werden können, reichen von 2000 Euro bei einem 18jährigen bis zu
  7000 Euro bei einem über 60jährigen. Grund für die Staffelung
  ist, dass lebensjüngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre
  Altersvorsorge aufzubauen.
  II. Änderungen der Insolvenzanfechtung
   Mit dem Gesetzentwurf soll auch die
  Insolvenzanfechtung insbesondere gegenüber den
  Sozialversicherungsträgern neu geregelt werden. Die
  Insolvenzanfechtung wurde durch die neuere Rechtsprechung des
  Bundesgerichtshofs für den Insolvenzverwalter deutlich
  erleichtert. Hierdurch sind insbesondere die
  öffentlich-rechtlichen Gläubiger benachteiligt. Um einerseits dem
  Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger Rechnung zu
  tragen, andererseits nicht den Grundsatz der
  Gläubigergleichbehandlung zu verletzen, wird u.a. die Anfechtung
  wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen
  Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt.
  
        Thu, 23 Jun 2005 13:55:41 +0200 
     
      
         
        
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Hamburg
  gemeinsam mit Ihrem Amtskollegen - dem Leiter des chinesischen
  Rechtsamts - Minister Cao Kangtai, das fünfte bilaterale
  Symposium im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs
  eröffnet. Zwei Tage diskutieren Experten aus Wissenschaft,
  Politik und Verwaltung zum Thema Offenlegung von Regierungs-
  und Verwaltungsinformationen.
  ?Der Rechtsstaatsdialog ist inzwischen eine feste
  Einrichtung in der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten
  geworden. Seit fünf Jahren tauschen sich Regierungsmitglieder und
  Fachleute zu aktuellen Rechtsstaatsfragen aus und lernen
  voneinander. Der Problemkreis, der im Mittelpunkt des heute
  beginnenden Symposiums steht, wird in Deutschland und China
  intensiv diskutiert. Die Frage, welche Informationen über sein
  Handeln der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
  stellt, ist für einen Rechtstaat ganz wesentlich. Das Grundrecht
  auf Informationsfreiheit ist Wesensmerkmal einer freiheitlichen
  Demokratie, weil es Bürgerinnen und Bürger garantiert, sich die
  für eine politische Meinungsbildung und Teilhabe am
  demokratischen Prozess notwendige Grundlage zu verschaffen.
  Andererseits können einer Offenlegung von Verwaltungsinformation
  auch verfassungsrechtlich geschützte Rechte anderer ? wie
  das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ?
  entgegenstehen. Deshalb muss die Frage, wie weit ein solches
  Informationsrecht gehen kann, immer sorgfältig geprüft werden.
  Einige Bundesländer haben bereits einen Anspruch auf Auskunft für
  Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert, und auch der
  Deutsche Bundestag hat am 3. Juni ein Gesetz für die Bundesebene
  verabschiedet. Ich bin gespannt, welche Erkenntnisse der
  Austausch mit unseren chinesischen Kollegen zu diesem Thema
  bringen wird?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
  Zypries in Hamburg.
  Ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der vom
  Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten wird,
  ist offen, weil Bayern einen Antrag auf Anrufung des
  Vermittlungsausschusses angekündigt hat.
  Hochrangige Fachleute ? Minister, Abgeordnete,
  Wissenschaftler, Richter, Verwaltungsfachleute - aus beiden
  Ländern debattieren praktische Fragen der Offenlegung von
  Informationen über staatliches Handeln. Nach einführenden
  Grundsatzreferaten deutscher und chinesischer Vertreter wird in
  drei Arbeitsgruppen über
  
  1. die gesetzlichen Grundlagen für die Offenlegung von
  Informationen
  
  2. die Offenlegung von Informationen bei der Planung von
  Infrastrukturanlagen
  
  3. die Offenlegung von Informationen im Gesetzgebungsprozesses
  
  diskutiert.
  Die Leiter der Arbeitsgruppen präsentieren die Ergebnisse in
  einer presseöffentlichen
  Abschlussveranstaltung am Dienstag dem 21. Juni 2005 um 15.00 Uhr
  in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1.
  Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf
  eine Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder im November
  1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der
  Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des
  Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die
  beiden nationalen Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog
  ? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die
  Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung.
  Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Symposium statt.
  Ergänzt werden die Symposien durch regelmäßige Arbeitstreffen von
  Fachdelegationen im deutschen und chinesischen Justizministerium.
  In diesem Rahmen fanden 2005 drei Seminare mit deutschen und
  chinesischen Fachleute statt: zum Strafvollstreckungsrecht in
  Shanghai, zu Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung in Peking sowie
  zum Anwaltsrecht mit chinesischen Anwälten in Berlin.
  Ausführliche Informationen zur Genese des Rechtsstaatsdialogs und
  den bisherigen Symposien finden Sie unter www.bmj.bund.de unter
  Themen/Internationale Zusammenarbeit/Deutsch-chinesischer
  Rechtsstaatsdialog.
  
        Mon, 20 Jun 2005 15:40:55 +0200 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:22 GMT  
     
      
         
        CK - Washington.   While the new Junk Fax Prevention Act of 2005, S. 714, enables spammers to freely contact those who publish fax numbers on the internet, see proposed 47 USC §227(b)(1)(C)(ii)(II), Europe makes spammers even happier with its E-Commerce Directive which some countries interpret to require that all web writers publish, in an easily accessible manner, comprehensive contact information.
  Austria's most recent expansion of this requirement will come into force on July 1, 2005 and covers all web publishers. Recently, Germany began tinkering with its telecommunications services statute which in §6 contains the disclosure requirements generally known as Impressumspflicht.
  Stephan Ott published a few days ago a useful overview of the requirements of the German statute. He places particular emphasis on the issue of protection of EMail addresses, by way of encryption and graphics.  He concludes that these anti-harvesting techniques may run afoul of the law.
  
Generally, Europeans appear to be less aware of the risks of phishing than Americans and there is a lot of support for the disclosure requirements for personal data on the internet--despite a long and intense tradition of data protection outside of the internet.
  Eventually, they will have to figure out, like America, how to unphish their data and identities. At present, Europe appears hell-bent on emasculating safeguards developed over half a century.  
         
     
      
         
        CK - Washington.    The Berlin Department of Justice web site lists areas of the law in its topics page, on the left, in the following order.
  (1) Civil Matters, including the major, completed reform of the law of obligations, the new anti-discrimination project, international judicial assistance, and conflicts of laws. (2) Commercial and Business Law, including the hot topic of corporate governance, bankruptcy, insurance law, intellectual property laws and the statute against uncompetitive practices. (3) European and International Law. (4) Human Rights Law. (5) International Cooperation. (5) Bio Policy. (6) Justice and National Socialism. (7) Legal Issues Resulting from Reunification. (9) Criminal Law. (10) The Judicial System. 
  The order may indicate the priorities of the Department.  It may also reflect a webmaster's preference.  Or does it follow user preferences? In any case, interesting. 
  
         
     
      
         
        CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.
  For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat. 
  
         
     
      
         
        CK - Washington.   Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.  
         
     
      
         
        CK - Washington.    A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.
  The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II.  At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.   
         
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:23 GMT  
     
      
         
        Aktenzeichen: 1 BvR 1072/01. Siehe auch: Entscheidung vom 24.05.2005  
        2005-06-28T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 1822/04. Siehe auch: Entscheidung vom 07.06.2005  
        2005-06-24T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 1 BvR 2790/04. Siehe auch: Entscheidung vom 10.06.2005  
        2005-06-23T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 2335/95  
        2005-06-22T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04  
        2005-06-22T00:00:00+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:23 GMT  
     
      
         
           Wiesbaden (ots) - Einen neuerlichen internationalen Erfolg kann
die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes verbuchen: Zwei Tage nach
einem ersten Hinweis der schwedischen Justiz spürten die
BKA-Spezialisten am Dienstag einen 30-jährigen Iraker ...  
        Wed, 29 Jun 2005 16:33:00 B 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:24 GMT  
     
      
         
        Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.  
        Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100 
     
      
         
        1. Die offene Anlehnung an einen bekannten Slogan stellt sich jedenfalls dann als wettbewerblich unlauter dar, wenn - wie bei der Formulierung Geiz ist Geil, wenn Sie an der Kasse merken, dass wir an der Werbung sparen - die fremde Aussage nicht nur als aufmerksamkeitserregender Vorspann für die eigene Werbung eingesetzt, sondern auch ihre Aussagerichtung in das Gegenteil gekehrt und damit die Konkurrenzwerbung gezielt entwertet wird.
2. Verwendet ein Konkurrent in seiner Werbung die (bekannte) Marke eines Mitbewerbers, um sich ohne Verwechslungsgefahr gezielt von diesem abzusetzen bzw. dessen Werbekampagne ad absurdum zu führen, so sperrt der Vorrang des Markenrechts wettbewerbsrechtliche Ansprüche in besonderen Fallgestaltungen selbst dann nicht, wenn die Nutzung der fremden Marke kennzeichnend erfolgt.
3. Eine bewusst missbräuchliche Aufspaltung eines einheitlichen rechtlichen Anspruchs ist in der Regel dann nicht anzunehmen, wenn bei einer Doppelabmahnung durch verschiedene Rechtsanwaltsbüros aus unterschiedlichen Städten für nur zum Teil identische Auftraggeber die spätere Abmahnung nach Hinweis auf die bereits erfolgte Abmahnung für gegenstandslos erklärt wird.  
        Tue, 28 Jun 2005 15:20:59 +0200 
     
      
         
        Rentenanwartschaften der Arbeitnehmer/innen der Mitglieder der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen auf betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten (Direkt-) Leistungszusage (gültig ab 01.01.2004) sind im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch. Auskünfte der Versorgungsträger (hier: DAK) hierzu bedürfen kritischer Überprüfung.  
        Wed, 29 Jun 2005 14:57:49 +0200 
     
      
         
        Der Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG wirkt sich nicht nur im Hinblick auf die jeweils anstehende Maßnahme nach § 4 Abs. 3 StVG aus, sondern führt zu einer dauerhaften Reduzierung des Punktestandes. Der Punkteabzug wird auch nicht in der Weise mit nachfolgenden Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister verrechnet, dass sich die Tilgungen erst dann wieder auf den Punktestand auswirken, wenn sie den zuvor nach § 4 Abs. 5 StVG vorgenommenen Punkteabzug gleichsam aufgezehrt haben.  
        Wed, 29 Jun 2005 14:58:47 +0200 
     
      
         
        Zur Frage der Kompensation, wenn auf die Tätigkeit des Pflichtverteidigers in 1. Instanz die BRAGO und auf die in der 2. Instanz das RVG anwendbar ist.  
        Wed, 29 Jun 2005 14:50:32 +0200 
     
      
         
        Eine im Rahmen einer Restschuldversicherung abgeschlossene Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist keine weitere Versicherung mit "Anspruch auf Krankentagegeld" im Sinne von § 9 Nr. 6 MBKT.  
        Tue, 28 Jun 2005 15:16:34 +0200 
     
      
         
        Dem Beklagten steht die Einrede der mangelnden Prozesskostenerstattung aus § 269 Abs. 6 ZPO zu, wenn die Komplementärin der klagenden KG in einem Vorprozess den Ersatz desselben Schadens im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft eingeklagt und die Klage zurückgenommen hatte."  
        Tue, 28 Jun 2005 15:17:14 +0200 
     
      
         
        Den Angehörigen der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem Kosovo steht auch dem Inkrafttreten des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG kein Anspruch auf Abschiebungsschutz mit Blick auf die allgemeine Lage in der Provinz wegen dort nach wie vor zu verzeichnender Übergriffe von Teilen der albanischen Bevölkerungsmehrheit zu.
Dabei ist insbesondere davon auszugehen, dass die die Staatsgewalt in der Provinz Kosovo ausübenden internationalen Organisationen (UNMIK) willens und im Verständnis des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG auch in der Lage sind, den betroffenen Minderheitenangehörigen Schutz vor solchen Übergriffen zu gewähren.
Auch im Kosovo kann - wie in anderen Ländern - ein umfassender Schutz gegen gewalttätige Übergriffe von Privatpersonen ("nichtstaatlichen Akteuren") aus rassistischen, kriminellen oder sonstigen Motiven heraus realistischer Weise nicht erwartet und dem entsprechend auch im Rahmen des Asyl- und Flüchtlingsrechts nicht verlangt werden.  
        Mon, 27 Jun 2005 16:07:57 +0200 
     
      
         
        Für den Ausschluss von Beihilfe für Wahlleistungen kommt es nicht darauf an, ob der Beamte bei Abschluss des Klinikvertrages erkennt, dass eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen wird.
Der allgemeine Hinweis der Beihilfefestsetzungsstelle auf die Rechtslage stellt keine Zusicherung der Beihilfegewährung für Wahlleistungen dar und beinhaltet keine Verletzung der Fürsorgepflicht, die zum Schadensersatz für die nicht gewährte Beihilfe für die Wahlleistungen führt.  
        Mon, 27 Jun 2005 16:09:32 +0200 
     
      
         
        1. Seit dem 1.7.2002 ist die Zustellung auch an eine in den Geschäftsräumen eines Rechtsanwaltes tätige Reinigungskraft zulässig.
2. Wenn einem Rechtsanwalt in einer Fristsache eine Akte zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird, muss er sich selbst Gewissheit über den Fristablauf verschaffen.  
        Mon, 27 Jun 2005 16:15:23 +0200 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Wed, 29 Jun 2005 23:41:26 GMT  
     
      
         
        
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...  
        Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200 
     
      
         
        
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...  
        Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200 
     
      
         
        
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...  
        Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200 
     
      
         
        
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...  
        Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200 
     
 
     
 
      
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