Neuigkeiten (01.07.05)
Fri, 01 Jul 2005 01:58:51 GMT
Fri, 01 Jul 2005 01:58:51 GMT
Pressemitteilung 95/05 vom 28.06.2005
Pressemitteilung 94/05 vom 28.06.2005
Pressemitteilung 93/05 vom 23.06.2005
Pressemitteilung 92/05 vom 22.06.2005
Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005
Fri, 01 Jul 2005 01:58:54 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis) Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)
Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Fri, 01 Jul 2005 01:58:55 GMT
Zur Verpflichtung, den Visa-Untersuchungsausschuss fortzusetzen (Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt)
2005-06-15T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsandrohung.
2005-06-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdeführers, mit seinem Kind Umgang zu haben.
2005-06-10T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten Rückgewinnungshilfe gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d StPO in Verbindung mit §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Fri, 01 Jul 2005 01:58:55 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 01 Jul 2005 01:58:55 GMT
In einer rechtsvergleichenden Übersicht stellt die Autorin den Stand der Gesetzgebung zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungs-Richtlinien vor. Sie kritisiert das Fehlen ausreichender Elemente einer Verbandsklage, die auch den Schutz kollektiver oder öffentlicher Interessen zum Gegenstand hat.
Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT
Die Autorin befasst sich mit den wesentlichen Entscheidungen zum Betreuungsrecht materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Art. Berücksichtigt wurden zudem Entscheidungen zum Unterbringungsrecht sowie zum Rechtsmittelverfahren. Die Darstellung umfasst neben der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch erstinstanzliche Entscheidungen.
Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT
Gegenstand des Beitrags ist das Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Die Autoren gehen auf den Anwendungsbereich des WpPG ein und erläutern das "Konzept des Europäischen Passes". Anschließend referieren sie die Regelungsbereiche des WpPG und die dort festgeschriebenen Vorgaben.
Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT
Alle vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien bedürfen noch der Umsetzung, wobei für zwei Richtlinien die Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. Vor diesem Hintergrund erörtert die Autorin die Konsequenzen zum einen für die EU-Kommission und zum anderen für die potentiell Geschützten bzw. Verpflichteten. Außerdem richtet sie noch einen Blick auf die Folgen für die nationale Gerichtsbarkeit.
Thu, 30 Jun 2005 00:00:00 GMT
Fri, 01 Jul 2005 01:58:56 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Fri, 01 Jul 2005 01:58:56 GMT
Fri, 01 Jul 2005 01:58:56 GMT
2005-06-30T16:43:57+01:00
Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.
Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. maßgeblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfläche gibt es hier.
Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbrücken verbunden.
Ich wünsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!
2005-06-21T22:39:35+01:00
Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begründung heißt es im aktuellen Newsletter:
"Die Einnahmen werden vor allem für die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umständen stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."
Weiterhin wird angekündigt, dass man sich künftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verfügung.
www.shift.tv
2005-06-20T23:31:42+01:00
2005-06-17T07:30:42+01:00
2005-06-16T18:43:20+01:00
Fri, 01 Jul 2005 01:58:56 GMT
Im Fall "Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc. et al v. Grokster, Ltd., et al" hat der US Supreme Court ...
2005-06-30 12:00:00
Die OECD hat einen Bericht über den Online-Musik-Vertrieb (online music distribution) ...
2005-06-30 12:00:00
Im Rahmen der Dritten Konferenz der "OSCE Representative on Freedom of the Media", die vom 17. bis ...
2005-06-30 12:00:00
Der "Juzgado de Primera Instancia" von Madrid hat als Gericht erster Instanz durch Urteil vom ...
2005-06-30 12:00:00
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HccH) ist eine Einrichtung, die sich seit ...
2005-06-30 12:00:00
Fri, 01 Jul 2005 01:59:03 GMT
In der Debatte über die sogenannte ?Große
Justizreform? fordert Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries, die Abläufe in der Justiz so zu reformieren, dass
Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die in und mit der Justiz
Arbeitenden Verbesserungen unmittelbar spüren.
?Zügige Rechtsgewährung ist ein Markenzeichen des
Rechtsstaats, sie sichert den Rechtsfrieden in der Gesellschaft.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Justiz zunächst
ihre Binnenorganisation weiter verbessern und sich noch stärker
am Dienstleistungsgedanken orientieren. Zu einer leistungsfähigen
Justiz gehören effiziente Ablauforganisation, sachgerechter
Personaleinsatz, flächendeckender Einsatz von EDV zur
Rationalisierung und Beschleunigung von Abläufen sowie moderne
Qualtitätssicherungsmechanismen.
In einem weiteren Schritt ist der Gesetzgeber gefordert, die
notwendige Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit der Justiz durch
Verfahrensvereinfachungen und mehr Transparenz langfristig zu
sichern. Veränderungen in diesem Bereich müssen sich aber immer
an dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit messen lassen?, sagte
Brigitte Zypries.
Die Bundesregierung hat bereits in der vergangenen
Legislaturperiode Vorschläge für eine weitergehende Reform
unterbreitet, die von den Ländern mehrheitlich abgelehnt wurden.
?Deshalb ist es zunächst erfreulich, dass die Länder nun
offenbar ihre ablehndende Haltung aufgeben. Oberstes Gebot bei
den Reformüberlegungen bleibt für mich aber, effektiven
Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Das gilt in
besonderem Maß bei Grundrechtseinschränkungen wie im Strafrecht
oder im Zwangsvollstreckungsrecht. Deshalb ist mit mir eine
Beschneidung des Rechtschutzes gegen mehr als die Hälfte aller
ausgeurteilten Geldstrafen, wie sie die unionsgeführten
Bundesländer planen, nicht zu machen. Auch eine Einschränkung des
Beweisantragsrechts des Angeklagten im Strafprozess wird es mit
mir nicht geben?, machte die Bundesjustizministerin
deutlich. ?Überhaupt kein Verständnis habe ich für
Forderungen, 10 Euro Eigenbeteiligung bei Prozesskostenhilfe
einzuführen. Das halte ich nicht nur für höchst unsozial, sondern
auch für verfassungsrechtlich bedenklich, weil Prozesskostenhilfe
gerade diejenigen in die Lage versetzen soll ihre Rechte
durchzusetzen, die die notwendigen Mittel für eine gerichtliche
Auseinandersetzung nicht aus eigener Kraft aufbringen
können?, ergänzte Zypries.
Im Strafprozess muss im Bereich der kleinen und
mittleren Kriminalität zudem der bestehende Instanzenzug erhalten
bleiben. Nach geltendem Recht kann das Berufungsgericht die
Annahme von Berufungen gegen alle Urteile
ablehnen, in denen zu nicht mehr als 15 Tagessätzen verurteilt
wurde. Diese Grenze wollen unionsregierte Bundesländer nun auf 60
Tagessätze anheben. Damit würde der Rechtsschutz gegen weit mehr
als die Hälfte aller Urteile im Bereich der kleineren und
mittleren Kriminalität massiv beschnitten. Deshalb lehnt das
Bundesjustizministerium dies strikt ab. Diese Einschätzung teilt
auch der Deutsche Richterbund in einer Stellungnahme zu dieser
Forderung der unionsgeführten Länder.
?Was die von einzelnen Ländern angestrebte strikte
funktionale Zweistufigkeit angeht, begrüße ich
sehr, dass diese in ihrer radikalen Ausprägung nicht
weiterverfolgt wird. Das hätte zu einer nicht hinnehmbaren
Beschneidung des Rechtsschutzes geführt. Auch in Zukunft muss es
grundsätzlich bei einer zweiten Tatsacheninstanz bleiben.
Allerdings halte ich es für sinnvoll weiter zu prüfen, ob man
einheitliche Zulassungskriterien für eine
Berufung entwickeln kann. Vor einer Entscheidung darüber
sollten in jedem Fall die Evaluierungsergebnisse zur ZPO-Reform
abgewartet werden, die bis Frühjahr 2006 vorliegen?,
unterstrich Zypries.
Ursprünglich sollte nach den Vorstellungen der Länder lediglich
die Eingangsinstanz Tatsachen feststellen und die zweite Instanz
Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüfen. Der dritten Instanz
sollte lediglich vorbehalten bleiben, Divergenzen in der
Rechtsprechung unterschiedlicher Berufungsgerichte beseitigen.
?Unverzichtbar im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes
für Bürgerinnen und Bürger ist, dass die Revision auch
weiterhin Parteirechtsmittel bleibt, also Kläger oder
Beklagter entscheiden können, ob sie Revision einlegen wollen und
diese nicht darauf reduziert wird, divergierende Entscheidungen
verschiedener Berufsgerichte zu vereinheitlichen. Eine bloße
Divergenzrevision würde zudem der Bedeutung der
Revisionsrechtsprechung für die Rechtsfortbildung nicht
gerecht?, machte Zypries deutlich. Diese Position stützen
auch die Präsidenten der Bundesgerichte, die sich vergangene
Woche dezidiert gegen eine ausschließliche Divergenzrevision
ausgesprochen haben.
?Das Recht muss insbesondere die Schwachen schützen.
Deshalb halte ich es für keine gute Idee, Scheidungen den
Notaren zu übertragen?, sagte Zypries weiter.
?Bei einer Scheidung sind viele, oft weitreichende
Entscheidungen wie Sorge- und Umgangsrecht für Kinder,
Unterhaltsfragen und Versorgungsausgleich zu treffen. Im
Interesse des schwächeren Partners ist es deshalb richtig, die
Entscheidung und damit verbunden auch einen entsprechenden
Prüfungsauftrag für beide Ehepartner in die Hände eines
unabhängigen Gerichts zu legen.
Auch die diskutierte Privatisierung des
Gerichtsvollzieherwesen halte ich für den falschen Weg.
Zum einen meine ich, sollte die Anwendung hoheitlicher Gewalt zur
Durchsetzung titulierter zivilrechtlicher Ansprüche in den Händen
des Staates bleiben. Zudem führte eine Privatisierung
unweigerlich zu einer Verdreifachung der Kosten für denjenigen,
der Titel vollstrecken lässt. Die Zwangsvollstreckung von
Urteilen muss für Bürgerinnen und Bürger aber bezahlbar bleiben,
weil der Staat ihnen nicht nur Rechtsgewährung, sondern auch die
Durchsetzung ihres erstrittenen Rechts in angemessener Weise
schuldet?, unterstrich die Bundesjustizministerin.
Um mehr Transparenz für die Rechtsanwender zu
erhalten, ist es ein lohnenswertes Ziel, die Gerichtsverfassungen
und Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten
(ordentliche Gerichtsbarkeit,Verwaltungs-, Finanz- und
Sozialgerichtsbarkeit) einander weiter anzugleichen. Zudem
sollten allgemein gültige Kriterien für alle Verfahrensordnungen
normiert werden, unter welchen Kautelen ehrenamtliche
Richterinnen und Richter eingesetzt werden sollen.
?Ich halte sie immer dann für unverzichtbar, wenn ihr
Mitwirken dazu dienen soll, die Akzeptanz der Rechtsprechung zu
befördern (Straf-, Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren) oder
wenn es gerade auf ihre besondere Kenntnisse ankommt,
beispielsweise in der Kammer für Handelssachen?, sagte
Zypries.
Thu, 30 Jun 2005 12:11:25 +0200
Am 1. Juli 2005 tritt das zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz
in Kraft. Im Mittelpunkt der Gesetzesänderungen stehen die
Stärkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen sowie die
Entbürokratisierung des Betreuungswesens.
?Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für
eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein
Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in
dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann. Das
Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den
notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren,
ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an
Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des
hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund. Das lässt sich
freilich nur erreichen, wenn möglichst viele Menschen bereit
sind, die verantwortungsvolle Aufgabe einer ehrenamtlichen
Betreuung zu übernehmen. Hier sind wir alle gefordert, durch
privates Engagement zu helfen und so das Recht mit Leben zu
füllen?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung für den
Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, ist die
Vorsorgevollmacht. Hier sieht das Gesetz nicht nur Verbesserungen
bei der Beratung über die Vorsorgevollmacht vor.
Vorsorgevollmachten können ab sofort auch von den
Betreuungsbehörden beglaubigt werden. Auf Wunsch erhalten künftig
auch Bevollmächtigte und nicht nur Betreuer bei den
Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen Hilfe bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Betreuungsvereine dürfen bei der
Erstellung von Vorsorgevollmachten beraten. Bereits seit März
2005 können die Vorsorgevollmachten bei dem Zentralen
Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (http://www.vorsorgeregister.de)
registriert werden.
Unterstützung erhalten die Vorsorgebevollmächtigten auch von den
Banken und Sparkassen. Die Kreditinstitute bieten für die im
Regelfall erforderlichen Bankgeschäfte des
Vorsorgebevollmächtigten eine ?Konto-Depotvollmacht?
an. Das Vollmachtsformular ist in den Geschäftsstellen der
Kreditinstitute erhältlich und sollte dort nach fachkundiger
Beratung ausgefüllt werden.
Zur Entbürokratisierung wird die Einführung der neuen
pauschalierten Vergütung für Berufsbetreuer beitragen. Der
Abrechnungsaufwand wird erheblich reduziert. Ferner gelten
künftig für alle von Berufsbetreuern geführten Betreuungen feste
Stundensätze zwischen 27 und 44 Euro. Die Vorschriften hierzu
finden sich im neuen Berufsvormünder- und
Betreuervergütungsgesetz.
Die Gesetzesänderungen sind in der überarbeiteten 15. Auflage der
vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre
?Betreuungsrecht?, Stand Juli 2005, enthalten. Hierin
findet sich auch ein umfangreicher Anhang mit Erläuterungen zur
Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung sowie den
dazugehörigen Musterformularen zum Heraustrennen. ?Die
Broschüre ?Betreuungsrecht? soll Sie ermuntern, für
den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig selbst
vorzusorgen und zu bestimmen, wer Ihre Interessen im Ernstfall
vertreten soll. Gleichzeitig soll sie zum sozialen Engagement für
schon heute hilfsbedürftige Menschen anregen?; erklärte
Zypries.
Die Broschüre ist erhältlich beim Publikationsversand der
Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, eMail:
publikationen@bundesregierung.de. Der Text der Broschüre sowie
Musterformulare sind unter www.bmj.bund.de/ratgeber abrufbar.
Thu, 30 Jun 2005 11:03:21 +0200
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
hat heute verschiedene gegen die Bundesrepublik Deutschland
erhobene Individualbeschwerden von Erben sogenannter Neubauern
zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. ?Auch wenn
das Ergebnis sicher für manchen nicht einfach zu akzeptieren ist,
haben wir nun eine endgültige Entscheidung in dieser Streitfrage,
also Rechtssicherheit für alle Beteiligten?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Beschwerdeführer hatten gerügt, durch die Anwendung des 2.
VermögensrechtsänderungsG in ihren Eigentumsrechten verletzt
worden zu sein. Dem ist die Große Kammer des Gerichtshofs nicht
gefolgt, nachdem eine Kammer des EGMR zunächst im Sinne der
Beschwerdeführer entschieden hatte. Gegen diese Entscheidung
hatte die Bundesregierung die Große Kammer angerufen.
Die von der ehemaligen DDR 1949 durchgeführte Bodenreform hatte
zum Zweck, enteignete und in Staatseigentum überführte
Grundstücke an Staatsbürger - sog. Neubauern - zur
landwirtschaftlichen Nutzung zu übertragen. Die
Eigentumsübertragung war nach dem Recht der DDR an die Bedingung
gebunden, dass die Grundstücke von den Eigentümern
landwirtschaftlich genutzt wurden. Entfiel diese, mussten die
Grundstücke nach DDR-Recht entschädigungslos wieder an den
staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden.
Die Beschwerdeführer im Rechtsstreit Jahn u.a. ./. Bundesrepublik
Deutschland sind Erben von Neubauern. Die Beschwerde-führer waren
noch zu DDR-Zeiten Erben dieser Neubauern geworden, aber selbst
nicht in der Landwirtschaft tätig. Im Falle der Beschwerdeführer
und in zahlreichen anderen Fällen wurde jedoch entgegen dem
geltenden DDR-Recht von den Behörden versäumt, das Eigentum an
diesen Grundstücken wieder in den staatlichen Bodenfonds
zurückzuführen. Dies hatte zur Folge, dass formal die Grundstücke
bei den Beschwerdeführern verblieben waren. Diese formale
Position, die wegen Versäumnissen der DDR-Behörden fortbestand
und der materiellen Rechtslage in der DDR widersprach, führte
nach der Wiedervereinigung zu groben Ungerechtigkeiten. Denn ob
Erben - obwohl sie das Grundstück nicht landwirtschaftlich
nutzten - die Bodenreformgrundstücke behalten durften, hing
allein davon ab, ob die DDR-Behörden das zuvor geltende DDR-Recht
angewendet hatten oder dies ? wie in den Fällen der
Beschwerdeführer - unterließen. Hätten die DDR-Behörden das
DDR-Recht ordnungsgemäß angewandt, hätten die Beschwerdeführer
zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung die Grundstücke bereits an
den staatlichen Bodenfonds verloren gehabt. So aber sind sie
? wegen eines schlichten Behördenversäumnisses während der
DDR-Zeit - gegenüber jenen DDR-Bürgern besser gestellt, die
ebenfalls Erben von Bodenreformland waren, bei denen die
DDR-Behörden das DDR-Recht aber durchgesetzt hatten mit der
Folge, dass sie es mangels landwirtschaftlicher Nutzung an den
staatlichen Bodenfonds zurückgeben mussten.
Mit dem 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 hat
der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung korrigiert und die
Grundstücke den neuen Bundesländern übertragen, sofern nicht
Private vorrangig berechtigt waren.
Auf der Grundlage der Regelungen aus dem Jahr 1992 haben die
Erben der Neubauern Flächen in einem Umfang von ca. 100.000 ha an
die Länder abgegeben. Nach einer groben Schätzung beläuft sich
deren Wert auf ca. 340 Mio. ?. Zusätzlich haben die Länder
in Fällen, in denen die Grundstücke bereits verkauft waren oder
in denen eine entsprechende Einigung erzielt wurde, anstelle der
Grundstücke ca. 90 Mio. ? erhalten.
Thu, 30 Jun 2005 10:32:40 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre rumänische
Amtskollegin Monica Macovei haben heute in Bukarest vereinbart,
die rechtliche Zusammenarbeit beider Länder intensiv zu fördern.
Schwerpunkte der Kooperation bilden das Recht der Europäischen
Union und die Korruptionsbekämpfung. ?Die Europäische Union
ist die Garantie dafür, dass Frieden und Freiheit sowie das
Streben nach wirtschaftlichem und sozialem Wohlergehen die
künftigen Geschicke Europas bestimmen,? sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Auf diesem
Erfolgsweg muss die EU weiter vorangehen. Deshalb fördert die
Bundesregierung den geplanten EU-Beitritts Rumäniens zum 1.
Januar 2007 nach Kräften.?
Am 25. April 2005 haben die Außen- und Europaminister der 25
Mitgliedstaaten sowie auf Seiten der Beitrittsländer die
Staatspräsidenten und Premierminister, die Europaminister und die
Verhandlungsführer den Beitrittsvertrag für Bulgarien und
Rumänien zur Europäischen Union unterzeichnet. Der Vertrag sieht
einen Beitritt beider Länder zur Union am 1.1.2007 vor.
?Die Bundesregierung unterstützt die notwendigen
Reformaufgaben Rumäniens, um die Korruption wirksam zu bekämpfen
und eine unabhängige Justiz zu garantieren?, betonte
Zypries im Gespräch mit der rumänischen Leiterin von Transparency
International Oana Zabava. In weiteren Gesprächen mit dem
rumänischen Innenminister Vasile Blage sowie dem rumänischen
Außenminister Mihai-Razvan Ungureanu standen die Perspektiven der
Europäischen Union im Mittelpunkt. ?Die Politik der
europäischen Erweiterung und Integration ist aktive
Friedenspolitik. Alle aktuellen Probleme ? etwa auf dem
Arbeitsmarkt oder auch die Scheu der Bürgerinnnen und Bürger vor
einem größeren Europa ? sind nicht die Konsequenz der
EU-Erweiterung. Wer ein friedliches Europa will, der muss zu
einem erweiterten Europa ?Ja? sagen. Lassen Sie uns
gemeinsam an der europäischen Zukunft bauen?, sagte
Zypries.
Mon, 27 Jun 2005 12:21:56 +0200
Thu, 30 Jun 2005 09:44:40 GMT
CK - Washington. While the new Junk Fax Prevention Act of 2005, S. 714, enables spammers to freely contact those who publish fax numbers on the internet, see proposed 47 USC §227(b)(1)(C)(ii)(II), Europe makes spammers even happier with its E-Commerce Directive which some countries interpret to require that all web writers publish, in an easily accessible manner, comprehensive contact information.
Austria's most recent expansion of this requirement will come into force on July 1, 2005 and covers all web publishers. Recently, Germany began tinkering with its telecommunications services statute which in §6 contains the disclosure requirements generally known as Impressumspflicht.
Stephan Ott published a few days ago a useful overview of the requirements of the German statute. He places particular emphasis on the issue of protection of EMail addresses, by way of encryption and graphics. He concludes that these anti-harvesting techniques may run afoul of the law.
Generally, Europeans appear to be less aware of the risks of phishing than Americans and there is a lot of support for the disclosure requirements for personal data on the internet--despite a long and intense tradition of data protection outside of the internet.
Eventually, they will have to figure out, like America, how to unphish their data and identities. At present, Europe appears hell-bent on emasculating safeguards developed over half a century.
CK - Washington. The Berlin Department of Justice web site lists areas of the law in its topics page, on the left, in the following order.
(1) Civil Matters, including the major, completed reform of the law of obligations, the new anti-discrimination project, international judicial assistance, and conflicts of laws. (2) Commercial and Business Law, including the hot topic of corporate governance, bankruptcy, insurance law, intellectual property laws and the statute against uncompetitive practices. (3) European and International Law. (4) Human Rights Law. (5) International Cooperation. (5) Bio Policy. (6) Justice and National Socialism. (7) Legal Issues Resulting from Reunification. (9) Criminal Law. (10) The Judicial System.
The order may indicate the priorities of the Department. It may also reflect a webmaster's preference. Or does it follow user preferences? In any case, interesting.
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.
For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington. Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington. A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.
The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
Fri, 01 Jul 2005 02:02:13 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 1072/01. Siehe auch: Entscheidung vom 24.05.2005
2005-06-28T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1822/04. Siehe auch: Entscheidung vom 07.06.2005
2005-06-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2790/04. Siehe auch: Entscheidung vom 10.06.2005
2005-06-23T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2335/95
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04
2005-06-22T00:00:00+01:00
Fri, 01 Jul 2005 02:02:15 GMT
Wiesbaden (ots) - Einen neuerlichen internationalen Erfolg kann
die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes verbuchen: Zwei Tage nach
einem ersten Hinweis der schwedischen Justiz spürten die
BKA-Spezialisten am Dienstag einen 30-jährigen Iraker ...
Wed, 29 Jun 2005 16:33:00 B
Thu, 30 Jun 2005 09:44:41 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Ist die der Gesamthöhe nach feststehende Einlagepflicht eines Gesellschafters im Wege der monatlichen Ratenzahlung zu erfüllen, so richtet sich bei Streitigkeiten über den Bestand des Gesellschafterverhältnisses die Bestimmung des Streitwerts nicht nach § 9 ZPO, maßgeblich ist vielmehr nach § 3 ZPO der Wert der Gesamteinlage des Gesellschafters.
Thu, 30 Jun 2005 14:50:56 +0200
Rentenanwartschaften der Arbeitnehmer/innen der Mitglieder der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen auf betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten (Direkt-) Leistungszusage (gültig ab 01.01.2004) sind im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch. Auskünfte der Versorgungsträger (hier: DAK) hierzu bedürfen kritischer Überprüfung.
Wed, 29 Jun 2005 14:57:49 +0200
Zur Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer über Feuchtigkeitsschäden im Keller des Hauses aufzuklären.
Thu, 30 Jun 2005 14:51:19 +0200
Der Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG wirkt sich nicht nur im Hinblick auf die jeweils anstehende Maßnahme nach § 4 Abs. 3 StVG aus, sondern führt zu einer dauerhaften Reduzierung des Punktestandes. Der Punkteabzug wird auch nicht in der Weise mit nachfolgenden Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister verrechnet, dass sich die Tilgungen erst dann wieder auf den Punktestand auswirken, wenn sie den zuvor nach § 4 Abs. 5 StVG vorgenommenen Punkteabzug gleichsam aufgezehrt haben.
Wed, 29 Jun 2005 14:58:47 +0200
Zur Frage der Kompensation, wenn auf die Tätigkeit des Pflichtverteidigers in 1. Instanz die BRAGO und auf die in der 2. Instanz das RVG anwendbar ist.
Wed, 29 Jun 2005 14:50:32 +0200
Eine im Rahmen einer Restschuldversicherung abgeschlossene Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist keine weitere Versicherung mit "Anspruch auf Krankentagegeld" im Sinne von § 9 Nr. 6 MBKT.
Tue, 28 Jun 2005 15:16:34 +0200
Dem Beklagten steht die Einrede der mangelnden Prozesskostenerstattung aus § 269 Abs. 6 ZPO zu, wenn die Komplementärin der klagenden KG in einem Vorprozess den Ersatz desselben Schadens im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft eingeklagt und die Klage zurückgenommen hatte."
Tue, 28 Jun 2005 15:17:14 +0200
Den Angehörigen der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem Kosovo steht auch dem Inkrafttreten des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG kein Anspruch auf Abschiebungsschutz mit Blick auf die allgemeine Lage in der Provinz wegen dort nach wie vor zu verzeichnender Übergriffe von Teilen der albanischen Bevölkerungsmehrheit zu.
Dabei ist insbesondere davon auszugehen, dass die die Staatsgewalt in der Provinz Kosovo ausübenden internationalen Organisationen (UNMIK) willens und im Verständnis des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG auch in der Lage sind, den betroffenen Minderheitenangehörigen Schutz vor solchen Übergriffen zu gewähren.
Auch im Kosovo kann - wie in anderen Ländern - ein umfassender Schutz gegen gewalttätige Übergriffe von Privatpersonen ("nichtstaatlichen Akteuren") aus rassistischen, kriminellen oder sonstigen Motiven heraus realistischer Weise nicht erwartet und dem entsprechend auch im Rahmen des Asyl- und Flüchtlingsrechts nicht verlangt werden.
Mon, 27 Jun 2005 16:07:57 +0200
Für den Ausschluss von Beihilfe für Wahlleistungen kommt es nicht darauf an, ob der Beamte bei Abschluss des Klinikvertrages erkennt, dass eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen wird.
Der allgemeine Hinweis der Beihilfefestsetzungsstelle auf die Rechtslage stellt keine Zusicherung der Beihilfegewährung für Wahlleistungen dar und beinhaltet keine Verletzung der Fürsorgepflicht, die zum Schadensersatz für die nicht gewährte Beihilfe für die Wahlleistungen führt.
Mon, 27 Jun 2005 16:09:32 +0200
Thu, 30 Jun 2005 09:44:45 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200
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