Neuigkeiten (05.10.05)
Wed, 05 Oct 2005 01:59:29 GMT
Wed, 05 Oct 2005 01:59:29 GMT
Pressemitteilung 133/05 vom 29.09.2005
Pressemitteilung 132/05 vom 23.09.2005
Pressemitteilung 131/05 vom 23.09.2005
Pressemitteilung 130/05 vom 23.09.2005
Pressemitteilung 129/05 vom 21.09.2005
Wed, 05 Oct 2005 01:59:30 GMT
So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung.
Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht - aber eins nach dem anderen ;-).. Feedback ist - wie immer - ... So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung.
Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht – aber eins nach dem anderen .. Feedback ist – wie immer – willkommen!
Wed, 05 Oct 2005 00:00:02 +0000
Wed, 05 Oct 2005 01:59:31 GMT
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Art. 1 Nr. 48, Art. 8 Nr. 2 Buchstaben b) und c) sowie gegen Art. 11 Nr. 1 Buchstabe a) des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen führen dazu, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Versorgungsempfänger mit den auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschränkt bleibt. Die Beschwerdeführer sehen hierin eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-09-23T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin ist seit Februar 2003 im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Moringen gemäß § 63 StGB untergebracht. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, sämtliche Landeskrankenhäuser zu privatisieren; sie verweist auf Zeitungsmeldungen über einen entsprechenden, Anfang Juli 2005 gefassten Kabinettsbeschluss, wonach eine Ausschreibung erfolgen soll. Einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 17. August 2005 ist hierzu zu entnehmen, dass die europaweite Ausschreibung des Bieterverfahrens für März 2006 vorgesehen ist. Bis dahin sollen die Bedingungen und Kriterien für die geplante Ausschreibung festgelegt werden.
2005-09-21T00:00:00+01:00
1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen die vom Bundeswahlleiter geäußerte Absicht, in der Wahlnacht des 18. September 2005 ein vorläufiges Wahlergebnis für die Bundestagswahl durch die Stimmauszählung in 298 von 299 Wahlkreisen ermitteln und bekannt geben zu wollen (vgl. die Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 9. September 2005, www.bundeswahlleiter.de). Für den Wahlkreis 160 (Dresden I), in dem die Bundestagswahl für den 18. September 2005 durch den Kreiswahlleiter wegen des Todes einer Direktkandidatin abgesagt und von der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen für den 2. Oktober 2005 neu angesetzt worden ist, soll das Wahlergebnis am Abend der Nachwahl bekannt gegeben werden (vgl. die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen, www.statistik.sachsen.de/wahlen/allg/Seite_1.htm).
2005-09-13T00:00:00+01:00
Die Antragstellerin ist eine politische Partei, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag vertreten ist. Sie begehrt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Unterschriftenquorums gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG. Sie beantragt darüber hinaus den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Kürze der Wahlvorbereitungszeit mache es der Antragstellerin unmöglich, die in § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG geforderten Unterstützungsunterschriften beizubringen. Die angegriffenen Maßnahmen verletzten ihr Recht auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG. Die Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterschriften auf 0,5 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchsten 1000 Wahlberechtigten, sei unter den besonderen Umständen der Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag für den Nachweis der Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags ausreichend.
2005-09-13T00:00:00+01:00
Wed, 05 Oct 2005 01:59:32 GMT
Wed, 05 Oct 2005 01:59:32 GMT
Tue, 04 Oct 2005 13:51:03 CEST Uhr - hase101 schrieb - Wie bekomme ich eine top Wohnung bei Auszug des Mieters? Folgendes habe ich im Internet gelesen:
Machen Sie es einfach so,
Ihr Vorteil: Sie können sicher sein, dass Ihnen die Mieter eine erstklassig renovierte Wohnung hinterlassen. Und wenn nicht, kommen Sie problemlos an Ihr Geld, das Sie für eine fachmännische Renovierung aufwenden mussten. Und zwar binnen Tagen - nicht erst nach Wochen oder Monaten (wenn überhaupt) - wie das an ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-04CEST13:51:03+01:00
Mon, 03 Oct 2005 19:00:55 CEST Uhr - Eki schrieb - verschleierte Untervermietung Hallo
ich habe mal eine Frage zur Untervermietung. Wir vermieten eine 2-Zi-Wohnung an eine
weibl. Studentin. Jede Woche ( mal Do. , mal Freitag) kommt ihr Freund und übernachtet hier, verläßt die Wohnung Montags am nachmittag. Wie sieht es in diesem Fall mit der Besuchregel (6 Wochen) aus? Zusätzlich wohnt er nun auch in den Semesterferien hier. Vielen Dank im voraus
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-03CEST19:00:55+01:00
Mon, 03 Oct 2005 12:23:17 CEST Uhr - Fidi schrieb - Kündigung wegen Hausverkauf Servus erst mal!
Ich bin neu Hier und habe da auch gleich ein riesen Problem. Und zwar habe ich ein Haus gekauft das vermietet ist. Diesem Mieter wurde vom Verkäufer bereits im Februar 05 gekündigt. Nun steht im Kaufvertrag, das der Mieter das Haus bis spätestens 30.10.2005 räumen muss. Dieser macht irgendwie aber keine anzeichen das Haus zu verlassen. Wie bekomme ich diesen ra ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-03CEST12:23:17+01:00
Mon, 03 Oct 2005 04:06:40 CEST Uhr - Istaron schrieb - Kündigung des Mieters Hallo ihr alle,
ich schreibe hier einfach mal in dem Auftrag meines Vaters, der sich vor kurzem ein Haus gekauft hat. Dieses Haus besteht aus 2 Wohnungen, wovon eine vermietet ist und die andere von meinem Vater genutzt wird. Nun stellen sich für meinen Vater einige Fragen.....ich weiß sieht nicht toll aus aber ich nummeriere mal durch:
1.) Mein Vater ist als "Wessiarsch&q ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-03CEST04:06:40+01:00
Sun, 02 Oct 2005 16:46:21 CEST Uhr - reinhold schrieb - Vermietung an Familienangehörige, wie?? Hallo zusammen, hier die Frage eines Forum-Neulings, SUCHE half mir nicht weiter:
Wir (mein Vater) möchte zwei Mietwohnungen Bj.1996 an uns Kinder vermieten.
Die WE waren vorher fremdvermietet und sind in diesem Zeitraum kpl. nagelneu renoviert, also kein großer zukünftiger Instandhaltungsaufwand zu erwarten.
Gilt bei Familienangehörigen auch die Regel mit den min. 56% der ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-02CEST16:46:21+01:00
Tue, 04 Oct 2005 20:59:02 GMT
Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Wed, 05 Oct 2005 01:59:37 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 05 Oct 2005 01:59:38 GMT
Anfangs hatten wir angedacht, ihn per Audio- oder Video-Konferenz zu unserem Gesprächskreis zuzuschalten. Auch wenn wir den Plan schon vor der ersten Kontaktaufnahme verwerfen mussten: Es wäre wohl zu logistischen Problemen gekommen. Denn Ernest E. Svenson, in Blawger-Kreisen besser bekannt als "Ernie The Attorney", wohnt in New Orleans und ist vom Hurricane Katrina entsprechend persönlich betroffen. Über seinen Flickr-Account veröffentlicht er beeindruckende Fotos. Auch seine Blog-Berichterstattung wird natürlich vom Hurricane geprägt. Wir wünschen ihm und seiner Familie in dieser schweren Zeit alles Gute!
2005-10-03T14:22:00+01:00
In dem von Wolfgang Golasowski moderierten Arbeitskreis Sicherheit im Internet aus Unternehmenssicht referierte zunächst der EDV-Sachverständige Siegfried Streitz über altuelle Sicherheitsfragen im Zusammenhang von Online-Shops. Ein großes Problem bei Online-Shops sei der Zugriff auf Kundenprofile durch unbefugte Dritte. Diesem Problem könne z.B. durch Anti-Hacker-Programme begegnet werden, durch die IP-Nummern von Angreifern protokolliert und ggf. zur Beweisführung verwendet werden können.
Ein weiteres Risiko haben in der Vergangenheit auch Dialer dargestellt, die sich als Trojaner auf PCs einnisten und den Rechner zur Nutzung teurer Einwahlnummern veranslassten. Seit der Gesetzgeber Ende 2003 die Gesetzgebung verschäft und der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) weitergehende Kompetenzen eingeräumt hat, ist dieses Problem jedoch stark rückläufig.
ID Phishing, also die kriminelle Praxis, sich in unzulässiger Weise Zugangskennungen, Passwörter oder ähnliche Zugangsdaten zu beschaffen und mit dieses unbefugt im Internet Dienste zu benutzen, werde derzeit in der Rechtsinformatik noch nicht intensiv behandelt. Dies werde sich jedoch zu einem großen praktischen Problem entwickeln, da es noch keine effektiven Schutzmaßnahmen gebe.
Anschließend stellte Herr Knapp von Interxion Deutschland die Nationale Initiative für Internet-Sicherheit vor. Die Initiative ist eine Selbsthilfeorganisation, die ihre Mitglieder - hauptsächlich Provider und andere Unternehmen - im Kampf gegen die wachsenden Gefahren aus dem Internet technisch, organisatorisch und rechtlich unterstützen will. Hierzu entwickelt NIFIS Konzepte wie Firewall- Spam- und Virenschutzsysteme und stellt diese dann der Wirtschaft zur Verfügung.
2005-09-29T11:51:03+01:00
Was lange währt, wird endlich gut. Die AudioWerkstatt des JuraWiki hat während des EDV-Gerichtstages mehrere Podcasts aufgenommen, die jetzt online gegangen sind:
2005-09-28T09:29:18+01:00
Im Deutschlandfunk lief am Samstag, den 24.09.2005 ein Hörfunkbericht über den EDV-Gerichtstag. Zu hören gab es Interviews mit Dr. Rolf Giese-Rübe, Referatsleiter IuK-Technik und elektronischer Rechtsverkehr beim niedersächsischen Justizministerium und Dr. Wolfram Viefhues vom OLG Düsseldorf zum Stand der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in den deutschen Gerichten. Der Bericht ist über die Website des Deutschlandfunks als Audo-on-Demand im mp3-Format abrufbar.
2005-09-26T10:48:23+01:00
Bereits seit mehreren Tagen streiken die RSS-Feeds des Bundesverwaltungsgerichts. Statt Pressemitteilungen und Entscheidungen wird derzeit nur ein "fatal error" verbreitet. Hoffentlich drückt in Leipzig bald jemand auf den Reset-Knopf...
Update: Die Feeds des BVerwG sind seit kurzem wieder in Betrieb.
2005-09-26T08:51:57+01:00
Wed, 05 Oct 2005 01:59:38 GMT
Die Europäische Kommission hat einen umstrittenen Richtlinienentwurf zur Vorratsspeicherung von ...
2005-09-29 12:00:00
Ariel Vercelli, Mitinitiator der argentinischen Sektion von „Creative Commons“, weist in seinem ...
2005-09-29 12:00:00
Das Commonwealth Legal Information Institute (CommonLII) ist vor wenigen Tagen neu gestartet. ...
2005-09-29 12:00:00
Wed, 05 Oct 2005 01:59:39 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit
ihrer japanischen Amtskollegin Nohno den rechtswissenschaftlichen
Kongress "Globalisierung und Recht - Beiträge Japans und
Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21.
Jahrhundert " eröffnet. Veranstalter sind die Alexander von
Humboldt Stiftung, der Deutsche Akademische Austausch Dienst und
die Japan Society for the Promotion of Sciences. Eine
Sonderveranstaltung wendet sich an die junge Juristengeneration
Japans. Eine Vielzahl renommierter Wissenschaftler beider Länder
diskutiert drei Tage die Auswirkungen der fortschreitenden
Globalisierung auf die Entwicklung der internationalen
Rechtsordnung und welche Beiträge Deutschland und Japan dazu
konkret leisten können. Nicht zuletzt soll erörtert werden,
welche Folgerungen sich daraus für die bilaterale Zusammenarbeit
und die Juristenausbildung in beiden Ländern ergeben.
Zypries unterstrich in ihrer Eröffnungsansprache die enge
Verbundenheit beider Länder. Sie wies auf die Bedeutung der
rechtlichen Steuerung im internationalen Globalisierungsprozess
und die dafür notwendige internationale Zusammenarbeit bei der
Erarbeitung von Regelwerken hin. "Mit Japan eint uns, dass wir
den rechtlichen Steuerungsprozess der Globalisierung auf vielen
Ebenen in internationalen Gremien aktiv mitgestalten", sagte die
Bundesjustizministerin in Tokio. "Eine globalisierte Welt braucht
globalisierte rechtliche Spielregeln. Um Übereinkünfte auf
internationaler Ebene erfolgreich verhandeln zu können, brauchen
wir gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die internationale
Prozesse analysieren können. Deshalb ist es wichtig, dass wir
unseren Nachwuchs international ausrichten. Dazu gehören
persönliche Begegnungen und der Austausch miteinander - wie bei
dieser Tagung.?
Der heute eröffnete Kongress findet im Rahmen des Jahres
"Deutschland in Japan 2005-2006" statt. Zum ersten Mal stellt
sich Deutschland ein Jahr lang in seiner ganzen Vielfalt vor und
hat Japan für dieses große Vorhaben ausgewählt. Von April 2005
bis kurz vor Beginn der Fußball-WM 2006 präsentiert sich unser
Land als aktiver Wirtschaftspartner, traditionsreiche
Kulturnation sowie moderner Bildungs-, Forschungs- und
Investitionsstandort in einer einzigartigen Gesamtschau von
Hokkaido bis Okinawa.
"Deutschland in Japan 2005 / 2006" umfasst alle Bereiche
deutschen Lebens. Darunter sind hochklassige kulturelle
Veranstaltungen, aber auch wissenschaftliche Symposien und
wirtschaftliche Ausstellungen. Das Deutschlandjahr ist zudem ein
Symbol des Dankes und ein Ausdruck tiefer Verbundenheit beider
Länder. Bereits 1999 / 2000 hat Japan ein eindrucksvolles Zeichen
für die enge Freundschaft gesetzt und sich ein Jahr lang mit
herausragenden Projekten in Deutschland präsentiert.
Thu, 29 Sep 2005 11:50:35 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr chinesischer
Amtskollege Cao Kangtai haben sich über die Fortsetzung des
deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs verständigt. Beide
Minister unterzeichneten heute in Shanghai eine Vereinbarung, in
der Einzelheiten der bilateralen Zusammenarbeit für die kommenden
beiden Jahren festgelegt sind. Wie schon in der Vereinbarung von
2003 unterstreichen beide Seiten erneut die Bedeutung des
Menschenrechtsdialogs zwischen beiden Staaten, der parallel
fortgesetzt wird.
?Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog hat sich als
feste Größe in der Zusammenarbeit unserer beiden Staaten
etabliert. Zum dritten Mal nach 2001 und 2003 haben wir in einem
Zweijahresprogramm konkrete Projekte vereinbart, um ganz
praktisch von einander zu lernen. Der Erfahrungsaustausch in den
vergangenen Jahren hat viele Früchte getragen, das Verständnis
für das Rechtssystem des anderen Staates ist gewachsen. Deshalb
bleiben wir bei der bewährten Form der Zusammenarbeit, Experten
zu konkreten fachlichen Fragen zusammenzubringen und einmal
jährlich ein großes Symposium abwechselnd in Deutschland und
China zu veranstalten?, sagte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries in Shanghai.
Als Projektpartner fungieren die jeweils zuständigen Ministerien
oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie
gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen,
Hochschulen und Universitäten. Nachdem der Schwerpunkt der
Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren auf den Gebieten des
Straf- und Verwaltungsverfahrensrechts sowie der Modernisierung
des Strafvollzugs lag, wird sich die Zusammenarbeit in den
kommenden beiden Jahren auf weitere Felder erstrecken:
Im Zivilrecht wollen sich Experten über die
Verbesserung der Registrierung von Immobilien (Kataster- und
Grundbuchangelegenheiten) austauschen. Ein weiteres Projekt soll
sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des elektronischen
Geschäftsverkehrs befassen. Im Handels- und
Wirtschaftrecht bilden Projekte zum Schutz des geistigen
Eigentums und zum Beitritt Chinas zur Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO) sowie zum Kapitalmarktrecht neue
Schwerpunkte.
Im Arbeits- und Sozialrecht werden sich
Fachleute vor allem über betriebsverfassungsrechtliche und
unfallrechtliche Fragen austauschen.
Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und
Korruption ist ein weiterer Projektschwerpunkt. Dazu
gehört auch der Austausch über effiziente Wege der
Kriminalitätsbekämpfung.
Flankiert werden diese Projekte durch einen Austausch über die
Ausbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Notaren.
Schließlich haben sich beide Staaten darauf verständigt, ihre
Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu
intensivieren. Das Stipendienprogramm für chinesische Studierende
und junge Wissenschaftler, die Entsendung deutscher Dozenten an
chinesische Hochschulen und die Ausbildung chinesischer
Studierender im deutschen Recht sollen fortgesetzt werden. Im
Bereich der Rechtstatsachenforschung soll ein neuer Schwerpunkt
gesetzt werden. So soll untersucht werden, warum die Anwendung
der Gesetze in den Provinzen teilweise unzureichend ist.
Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf
die Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom November
1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der
Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des
Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die
beiden Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog ? der
Minister des chinesischen Rechtsamts und die
Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung.
Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Rechtssymposium zu
zentralen Fragen der Entwicklung des Rechtsstaats statt. Das
letzte Symposium hatte im Juni 2005 in Hamburg das aktuelle Thema
?Die Offenlegung von Informationen der Regierung und
Verwaltung? behandelt.
Weitere Informationen zu Stand und Entwicklung des
Rechtsstaatsdialogs finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Tue, 27 Sep 2005 13:58:43 +0200
Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Pläne der
Bundesregierung zur Absicherung der Altersvorsorge Selbständiger
unterstützt. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige
Unternehmer besser als bisher abgesichert werden.
?Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen
wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird damit
deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden
genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig
Beschäftigten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries im Bundesrat.
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte
Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen,
selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der
Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger
von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen
Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die
Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie
Arbeitseinkommen gepfändet werden können.
?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch
das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der
Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem
Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern,
den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen
und
eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern?,
betonte Zypries.
Fri, 23 Sep 2005 11:25:39 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu Überlegungen des
niedersächsischen Ministerpräsidenten, eine Bundesratsinitiative zu
den Folgen der Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone
zwischen 1945 und 1949 zu starten:
?Mit seinen Überlegungen spielt Herr Wulff aus
wahltaktischen Gründen mit den Erwartungen der Menschen. Er weiß,
dass es für eine Ausdehnung der Wiedergutmachungsleistung weder
finanzielle Spielräume noch die Aussicht auf politische
Mehrheiten gibt. Es war schließlich die CDU-geführte
Bundesregierung, die für den gesetzlichen Ausschluss von
Rückübertragungsansprüchen und die Höhe der
Wiedergutmachungsleistung verantwortlich zeichnet. Die rot-grüne
Bundesregierung steht zum Einigungsvertrag und zu den
Umsetzungsregelungen als einem fairen Interessenausgleich. Dabei
haben wir auch die Belange der Menschen in den neuen
Bundesländern berücksichtigt, die unter schwierigen Bedingungen
Vermögen aufgebaut haben. Wir haben diese Lösung erfolgreich vor
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten.?
Zum Hintergrund:
Nach dem Vermögensgesetz ist bei Enteignungen in der
Besatzungszeit 1945 bis 1949 eine Rückübertragung des Eigentums
ausgeschlossen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen über die
deutsche Einheit, die zwischen den beiden deutschen Staaten und
parallel dazu mit den vier Siegermächten des 2. Weltkriegs
geführt wurden. Auf die entsprechenden Grundsätze hatten sich die
Regierungen der beiden deutschen Staaten bereits in einer
Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 geeinigt, die später
Bestandteil des Einigungsvertrages wurde. Der Einigungsvertrag
enthält zugleich die Verpflichtung der Bundesrepublik
Deutschland, keine Regelungen zu erlassen, der Gemeinsamen
Erklärung widersprechen.
Die Alteigentümer, die durch die sog. Bodenreform Land verloren
haben, erhalten jedoch eine Wiedergutmachungsleistung der
Bundesrepublik Deutschland für enteignete Grundstücke bzw.
Unternehmen. Die Höhe dieser Wiedergutmachungsleistungen ist im
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September
1994 geregelt. Sie entspricht genau der Höhe der Entschädigung,
die auch die Opfer von Vermögenseinziehungen aus der Zeit der
NS-Herrschaft und aus der Zeit der DDR erhalten, wenn die
Vermögenswerte heute aus bestimmten Gründen nicht zurückgegeben
werden können. Zusätzlich haben den Opfer der Bodenreform bereits
jetzt die Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Flächen zu
vergünstigten Bedingungen zu erwerben. Am 30. März 2005 hatte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ?
wie schon früher das Bundesverfassungsgericht - gegen dieses
Gesetz gerichtete Beschwerden zurückgewiesen.
Thu, 08 Sep 2005 13:30:35 +0200
Wed, 05 Oct 2005 01:59:43 GMT
CK - Washington. Thanks to Professor Dr. Karsten Otte, we know that the key periodical of the German American Lawyers' Association, Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. will soon appear in a new and improved format.
The DAJV-Newsletter will be published by the major law publisher Verlag Recht und Wirtschaft in Frankfurt/Main.
The Newsletter will continue to publish articles and notes in German and English on subjects of American law and the intersection of German and American law. Although it has long outgrown the newsletter format, the publication will retain its historical name. News contributors should contact Prof. Otte, its editor. Orders should be directed to the publishing house. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The Düsseldorf law blog raises the issue of criminal investigations for the import of DVDs from American sources. Such imports can result in a notice of criminal investigation to the buyer. The blog lists the form used by the customs service.
The various comments to the note observe that the German age verification system, AVS, for pornography transactions on the Internet is easily and customarily circumvented by sellers in foreign countries, not only in the United States. They do not use the mandatory AVS for transactions with German buyers. The system intends to protect minors. Some doubt that such a system can ever work because it does not reach all types of delivery, for instance satellite transmissions.
One comment notes that any unrated DVD from abroad will be treated as pornographic and, therefore, result in an illegal import. The rationale is that the customs officer is not the proper authority to determine whether some content constitutes pornography or not. The investigation is directed against the seller, not the buyer but the notice to the buyer is often written in terms that cause buyers to believe they are the targets. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. A German export control case that resulted in a criminal conviction is the topic of a discussion in the Lichtenrader Notizen blog. A German company equipped Japanese SUVs with reinforced shielding and obtained several export licenses for the U.K. Apparently, the SUVs ended up in Iraq and successfully shielded Britons attacked there.
While the company obtained five export licenses for five vehicles, it exported 15 SUVs. As specially shielded equipment, they were subject to special controls, requiring a license for each vehicle, although the rules changed on July 1, 2005 to allow for a type license that now would cover the entire transaction.
The transaction was valued at 1.8 million Euros, and the criminal conviction requires the company to pay this amount in restitution. The sentence is being appealed. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The future of legislative projects in Germany appears clouded, at least within the first two hours of the close of polling stations in all of Germany except Dresden. In German-speaking circles in Washington, skepticism meets declarations of victory by the speakers of all major parties. The Berlin deadlock is painfully obvious.
A mirror of Gore v. Bush seems unlikely. Courts will not have to decide the outcome of this election, except possibly for the effects of the Dresden sideshow which may become decisive. At this time, the parties have no choice but to negotiate terms for working coalitions. There are several possible scenarios, in each of which major politicians will need to swallow their pride in the hope of constructing a working majority. German American Law Journal :: Washington USA
MAG - Washington. The 2005 election drama adds another act.
The election board of the Free
State of Saxony announced on
September
8, 2005 that the elections in the electoral district of
Dresden have to be cancelled and newly arranged.
By statute, a
by-election needs to meet the requirements of §43
of the federal election code; Bundeswahlgesetz.
The rerun was caused by the sudden death of
Kerstin Lorenz, candidate for
the Nationalistic
Party of Germany, NPD on September 7, 2005. She
died at the age of 43 after suffering a cerebral apoplexy at
a campaign rally on September 5, 2005.
The exact date of the by-election has not yet been set.
There is general agreement, however, that the general federal elections to the diet in Berlin on September 18, 2005 will not produce
a final result. If there should be a narrow
majority after the general election, the electoral district 160 of
Dresden could decide the outcome for the nation.
Authorities are still verifying if it is possible to publish
a preliminary result on September 18. But the final result
of the 2005 elections will have to be postponed at least for several
weeks until the beautiful Saxon city has also
given their approximately 219,000 votes. German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 05 Oct 2005 01:59:43 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1315/05. Siehe auch: Entscheidung vom 23.09.2005
2005-09-30T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1338/05. Siehe auch: Entscheidung vom 21.09.2005
2005-09-29T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 620/01. Siehe auch: Entscheidung vom 09.09.2005
2005-09-28T00:00:00+01:00
2005-09-27T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1387/02. Siehe auch: Entscheidung vom 27.09.2005
2005-09-27T00:00:00+01:00
Wed, 05 Oct 2005 01:59:44 GMT
Wiesbaden (ots) - Vom 26. September bis 7. Oktober führt die
"International Association of Computer Investigative Specialists"
(IACIS) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) in
Bad Homburg einen Spezial-Lehrgang für ...
Fri, 30 Sep 2005 13:30:00 B
Wed, 05 Oct 2005 01:59:45 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.
2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.
3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.
Tue, 4 Oct 2005 15:19:05 +0200
Sind in einem Verfahren mehrere Pflichtverteidiger tätig, von denen der eine seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO erhält, der andere aber schon nach RVG, lässt sich eine höhere als die nach der BRAGO angemessene Pauschgebühr für den Rechtsanwalt, der nach BRAGO abrechnet, nicht damit begründen, dass sein Mitverteidiger insgesamt nach dem RVG abrechnet und ihm damit für die gleiche Tätigkeit höhere Gebühren zustehen.
Fri, 30 Sep 2005 15:47:17 +0200
Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Daimler Chrysler Unterstützungskasse GmbH sind im Leistungsstadium volldynamisch.
Thu, 22 Sep 2005 20:08:09 +0200
1. Der gekündigte Unternehmer hat zu beweisen, dass er nicht zur Räumung und Herausgabe an den ihm in Anspruch nehmenden Hauptmieter verpflichtet ist, wenn er behauptet, dessen Berechtigung sei auf Grund einer Kündigung des Hauptmietverhältnisses entfallen.
2. Die Lagerung von 25 kg Munition und 2 l Petroleum für den Betrieb eines Dentallabors angemieteten Räumen berechtigt den Vermieter jedenfalls ohne ergänzenden Vortrag zur Gefährdungslage nicht zu einer außerordentlcihen Kündigung.
Wed, 28 Sep 2005 15:41:38 +0200
1. Geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene Beurkundungsgebühren nach der KostO, die ein württembergischer Amtsnotar im gegenständlichen Bereich der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 nach §§ 12 Abs. 1 S. 2, 14 LJKG a.F. erhebt, sind eine nach der Richtlinie unzulässige Steuererhebung (vgl. EuGH vom 30.6.2005 Az. C-165/03, EuZW 2005, 501).
2. Richtlinienwidrig erhobene Steuern sind nach dem nationalen Recht zu erstatten. Nach dem Schutzzweck der Richtlinie stellt jedoch die betroffene Kostenvorschrift (hier: § 47 KostO) weiterhin die Rechtsgrundlage für eine aufwandsbezogene Gebühr dar, die nach Aufhebung der alten Kostenrechnung neu angesetzt werden kann.
Tue, 20 Sep 2005 23:33:40 +0200
Für eine abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in Natur und Landschaft durch sonstige geeignete Maßnahmen auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB F: 1997 (= § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB F: 2004) reicht es nicht aus, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses lediglich Eigentümerin ausgleichsgeeigneter Grundstücke ist oder ein unbefristetes Verfügungsrecht über solche Grundstücke hat. Zusätzlich muss sich aus den Gesamtumständen des konkreten Planungsverfahrens ein Mindestmaß an rechtlicher Bindung der Gemeinde hinsichtlich der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf derartigen Grundstücken ergeben.
Sun, 25 Sep 2005 12:39:33 +0200
1. Zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (hier: fehlende Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf gerechte Abwägung der eigenen abwägungsbeachtlichen Belange).
2. Eine Änderungsplanung hängt dann nicht von der Wirksamkeit der Ursprungsplanung ab, wenn sie eine eigenständige Ordnungsfunktion erfüllt.
Sun, 25 Sep 2005 12:39:52 +0200
Für die Vollendung des Raubtatbestandes ist das bloße Ausnutzen der Wirkung von ohne Raubvorsatz angewendeter Gewalt nicht ausreichend.
Fri, 30 Sep 2005 15:49:24 +0200
1. In einem Erbvertrag kann eine Enterbung nicht in vertragsmäßiger Weise, sondern nur als einseitige Verfügung getroffen werden.
2. Haben sich in einem Erbvertrag die Ehegatten wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt, keinen Schlusserben bestimmt und ferner verfügt, dass der längstlebende Ehegatte seine Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt und im Übrigen frei verfügen darf, kann bei einer Scheidung der Ehe die ergänzende Testamentsauslegung ergeben, dass der Erblasser seine Verwandten, zu denen er ein dauerhaft schlechtes Verhältnis hatte, auch für den Fall der Scheidung der Ehe von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen wollte.
Mon, 26 Sep 2005 14:55:44 +0200
Wed, 05 Oct 2005 01:59:46 GMT
I.
Der Kläger steht als Fachoberlehrer im Dienst des Beklagten. Er ist seit dem 1. Feb¬ruar 2001 begrenzt dienstfähig, wobei seine Arbeitszeit auf die Hälfte der Pflichtstundenzahl herabgesetzt ist.1
Im Hinblick darauf setzte das Landesamt für Besoldung und Versorgung die Dienstbezüge des Klägers...
Fri, 16 Sep 2005 14:10:59 +0200
HINWEIS: Der Volltext der Entscheidung steht nur im PDF-Format zur Verfügung. Hierfür klicken Sie bitte auf "PDF download" im Feld "Entscheidung".1
Zusammenfassung - Summary2
1. Eine Anschuldigungsschrift ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie erkennen lässt, welche Pflichtverletzungen de...
Thu, 01 Sep 2005 19:26:18 +0200
I.
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Verpflichtung zur Zahlung eines Wertausgleichs nach § 7 Abs. 1 des Vermögensgesetzes VermG .1
Mit Bescheid vom 6. November 1998 übertrug das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Berlin Mitte Prenzlauer Berg der Klägerin das Eigentum an einem Grundst...
Wed, 24 Aug 2005 14:53:59 +0200
Bezüglich des weiteren Tatvorwurfs, der Antragsteller habe gegen IT-Sicherheits-bestimmungen verstoßen, ist der Antrag zulässig, jedoch nur insoweit begründet, als er sich gegen die vom BMVg ausgesprochene Missbilligung richtet. Der BMVg führt nämlich in diesem Zusammenhang aus, dass die Verhängun...
Wed, 24 Aug 2005 14:42:41 +0200
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