Neuigkeiten (11.10.05)
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:43 GMT  
     
    
    
    
    
    
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:43 GMT  
     
      
         
        Pressemitteilung 135/05 vom 10.10.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 134/05 vom 06.10.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 133/05 vom 29.09.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 132/05 vom 23.09.2005  
         
     
      
         
        Pressemitteilung 131/05 vom 23.09.2005  
         
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:44 GMT  
     
      
         
        So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung.
Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht - aber eins nach dem anderen ;-).. Feedback ist - wie immer - ...	So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung. 
 Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht – aber eins nach dem anderen  .. Feedback ist – wie immer – willkommen! 
   
        Wed, 05 Oct 2005 00:00:02 +0000 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:45 GMT  
     
      
         
        Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Art. 1 Nr. 48, Art. 8 Nr. 2 Buchstaben b) und c) sowie gegen Art. 11 Nr. 1 Buchstabe a) des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen führen dazu, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Versorgungsempfänger mit den auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschränkt bleibt. Die Beschwerdeführer sehen hierin eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips.  
        2005-09-27T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.  
        2005-09-23T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Die Beschwerdeführerin ist seit Februar 2003 im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Moringen gemäß § 63 StGB untergebracht. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, sämtliche Landeskrankenhäuser zu privatisieren; sie verweist auf Zeitungsmeldungen über einen entsprechenden, Anfang Juli 2005 gefassten Kabinettsbeschluss, wonach eine Ausschreibung erfolgen soll. Einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 17. August 2005 ist hierzu zu entnehmen, dass die europaweite Ausschreibung des Bieterverfahrens für März 2006 vorgesehen ist. Bis dahin sollen die Bedingungen und Kriterien für die geplante Ausschreibung festgelegt werden.  
        2005-09-21T00:00:00+01:00 
     
      
         
        1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen die vom Bundeswahlleiter geäußerte Absicht, in der Wahlnacht des 18. September 2005 ein vorläufiges Wahlergebnis für die Bundestagswahl durch die Stimmauszählung in 298 von 299 Wahlkreisen ermitteln und bekannt geben zu wollen (vgl. die Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 9. September 2005, www.bundeswahlleiter.de). Für den Wahlkreis 160 (Dresden I), in dem die Bundestagswahl für den 18. September 2005 durch den Kreiswahlleiter wegen des Todes einer Direktkandidatin abgesagt und von der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen für den 2. Oktober 2005 neu angesetzt worden ist, soll das Wahlergebnis am Abend der Nachwahl bekannt gegeben werden (vgl. die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen, www.statistik.sachsen.de/wahlen/allg/Seite_1.htm).  
        2005-09-13T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Die Antragstellerin ist eine politische Partei, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag vertreten ist. Sie begehrt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Unterschriftenquorums gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG. Sie beantragt darüber hinaus den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Kürze der Wahlvorbereitungszeit mache es der Antragstellerin unmöglich, die in § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG geforderten Unterstützungsunterschriften beizubringen. Die angegriffenen Maßnahmen verletzten ihr Recht auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG. Die Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterschriften auf 0,5 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchsten 1000 Wahlberechtigten, sei unter den besonderen Umständen der Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag für den Nachweis der Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags ausreichend.  
        2005-09-13T00:00:00+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:45 GMT  
     
    
    
    
    
    
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:46 GMT  
     
      
         
        
 Mon, 10 Oct 2005 17:16:31 CEST Uhr - wonnewolf schrieb - Auszug - Parketterneuerung? Hallo, hallo!
Wir haben folgendes Problem: sind zum 30.09. aus unserer Mietswohnung ausgezogen. In dieser ist im Schlafzimmer (ca. 20 - 25 qm) Parkett-Fußboden. Der Boden war schon alt und von der Sonne verfärbt als wir eingezogen sind. Da unser Bett defekt war, hat es einige Kratzer auf etwa 1 qm Fläche hinterlassen. Nun verlangt der Vermieter, daß wir im kompletten Zimmer neu ...
  
MfG
Euer LOW-Team
 
   
    
        2005-10-10CEST17:16:31+01:00 
     
      
         
        
 Sun, 09 Oct 2005 20:49:54 CEST Uhr - cucumber schrieb - Halbe Kaution oder nicht? Halli hallo,
probierte schon unter "Suchen", doch hab' nischt gefunden. Am Feitag wird ein Mietvertrag unterschrieben. Also wird der Mieter ab Samstag, den 15.10.05 dort einziehen. So, wie sieht's nun mit der Kaution aus? Kann ich nur 2,5 oder wie immer 3 Monate als Kaution verlangen? Der Oktober zählt ja nur als halber Monat.
Danke!
cucumber
  
MfG
Euer LOW-Team
 
   
    
        2005-10-09CEST20:49:54+01:00 
     
      
         
        
 Sun, 09 Oct 2005 19:27:54 CEST Uhr - otrox schrieb - Befristeter Mietvertrag über Frist hinweg weiter gelaufen.Welcher Status liegt nun vor? Ich bin Mieter einer Wohnung, bei der ich einen auf 4 Jahre befristeten Mietvertrag, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung, abgschlossen habe. Der Vetrag lief vom 01.01.01 bis zum 01.01.05.
Der Vermieter und auch ich haben das Ende wohl verpennt und der Mietverhältnis läuft seitdem problemlos weiter.
Aber welchen Status habe ich als Mieter nun?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
  
MfG
Euer LOW-Team
 
   
    
        2005-10-09CEST19:27:54+01:00 
     
      
         
        
 Sat, 08 Oct 2005 14:30:57 CEST Uhr - Freddy schrieb - Umstellung der Abrechnungsmethode - jetzt spielen die Mieter verrückt Hallo, ich bin neu hier. Benötige dringend einen Rat. Ich, Familienvater von 2 Kindern und Ehefrau, bin Vermieter von 4 Wohnungen im gleichen Haus. Das Haus wurde im September 2001 von mir und den Mietern bezogen. Damals gab es in dem Haus nur einen gemeinsamen Stromzähler und auch sonst keine Zähler. Nur in meine eigene Wohnung ließ ich einen Stromzähler einbauen. Die anderen, ...
  
MfG
Euer LOW-Team
 
   
    
        2005-10-08CEST14:30:57+01:00 
     
      
         
        
 Fri, 07 Oct 2005 00:10:00 CEST Uhr - tictac schrieb - Heimlicher Auszug des Mieters-Wie komm ich an mein Geld Hallo Leute,
hab da mal ne Frage:
Habe auf 1.Juni eine wohnung von mir neu vermietet und bekam bis Mitte August weder die vereinbarte Summe für die Küchenablösung noch die vereinbarte Kaution. Habe nach mehreren Gesprächen,verstrichenen Fristen und unbeachtet gebliebenen Abmahnungen im August die Notbremse gezogen und dem Mieter auf ende November fristgerecht gekündigt. Es wurd ...
  
MfG
Euer LOW-Team
 
   
    
        2005-10-07CEST00:10:00+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:47 GMT  
     
      
         
        Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...  
         
     
      
         
        Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...  
         
     
      
         
        Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...  
         
     
      
         
        Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...  
         
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Mon, 10 Oct 2005 19:46:08 GMT  
     
      
         
        2004-07-02: Newsletter - 6/2004  
        2004-07-02 
     
      
         
        2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen  
        2004-06-30 
     
      
         
        2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten  
        2004-05-28 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:52 GMT  
     
      
         
         
        2005-10-10T21:28:15+01:00 
     
      
         
        In der LAWgical-Redaktion tut sich was: Neben Dominik Bachmann und Christopher Brosch scheidet auch das Gründungsmitglied Rainer Langenhan aus der Redaktion aus. Seine zeitlichen Kapazitäten reichen nicht mehr aus, um neben dem Handakte WebLAWg noch ein weiteres Weblog zu betreuen. Wir bedanken uns bei allen Ehemaligen für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit! 
Für frischen Wind sorgen unsere neuen Autoren: Michael Weller ist Betreiber des E-Commerce-Portals ec-basics.de, Enrico Krüger ist Mitbetreiber des Lernprojekts Jenaer Jura-Trainer. Beide absolvieren derzeit noch ihre Wahlstation am IFRI (wir berichteten), freuen sich aber auch darüber hinaus auf die Mitarbeit im LAWgical.   
        2005-10-10T20:30:00+01:00 
     
      
         
         Bei dem diesjährigen Arbeitskreis  „Barrierefreiheit“ handelte es sich um eine Fortsetzung der Veranstaltung vom vergangenen Jahr. Diesmal lag der Schwerpunkt auf der praktische Umsetzung des letztjährigen Workshops. 
So präsentierte Frau Peters anhand ihres Notebooks die Sprachausgabe und Brailletastatur. Ihrer Aussage nach sind Internetseiten mit juristischen Inhalten im Allgemeinen mit  Ihren Hilfsmitteln gut erreichbar. Auch „blinde Tabellen“ wie sie z.B. bei eBay verwendet werden bereiten dem Screenreader keine Probleme. 
Herr Eitel referierte über die verschiedenen Konformitätsstufen innerhalb der Web Accessibility Initiative (WAI). Durch ein Rating zwischen A und AAA wird die Konformität zu den WAI-Richtlinien angegeben. 
 Wichtigstes Merkmal für eine gute Zugänglichkeit von Webseiten ist die Trennung von Inhalt und Design. Mittels des CSS-Standards lässt sich eine solche Trennung sauber durchführen. 
Herr Obrembalski stellte diverse Tools vor, mit denen sich die WAI-Zugänglichkeit testen lässt: Accessibilty Test, Web Accessibility Toolbar, Freedom Scientific und BITV-Test. 
Meike Schneider vom JuraWikiTeam hat inzwischen eine Mindmap zu dieser Veranstaltung erstellt, die auf der JuriWiki-Seite BarriereFreiheit im JPEG-Format abgerufen werden kann. 
Das LAWgical-Team dankt Ralph Hecksteden für seinen Bericht und Meike Schneider für die Zurverfügungstellung ihrer Mindmap.   
        2005-10-09T16:33:02+01:00 
     
      
         
        Mit ROLLYO kann man sich seine eigene Suchmaschine bauen - ohne Programmierkenntnisse. Auf Basis der Yahoo!Search-Suchmaschine kann der Nutzer festlegen, welche Sites er in den Index "seiner" Suchmaschine aufnehmen will. 
Eifrige Rechtsinformatik-Doktoranden überlegen schon, wie man damit eine neue, verbesserte juristische Suchmaschine bauen könnte... 
(Link gefunden bei Marcus P. Zillman.)   
        2005-10-08T15:46:10+01:00 
     
      
         
        Anfangs hatten wir angedacht, ihn per Audio- oder Video-Konferenz zu unserem Gesprächskreis zuzuschalten. Auch wenn wir den Plan schon vor der ersten Kontaktaufnahme verwerfen mussten: Es wäre wohl zu logistischen Problemen gekommen. Denn Ernest E. Svenson, in Blawger-Kreisen besser bekannt als "Ernie The Attorney", wohnt in New Orleans und ist vom Hurricane Katrina entsprechend persönlich betroffen. Über seinen Flickr-Account veröffentlicht er beeindruckende Fotos. Auch seine Blog-Berichterstattung wird natürlich vom Hurricane geprägt. Wir wünschen ihm und seiner Familie in dieser schweren Zeit alles Gute!   
        2005-10-03T14:22:00+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:52 GMT  
     
      
         
        In Ländern, in denen die Medien- und Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, kann Bloggen mitunter ...  
        2005-10-06 12:00:00 
     
      
         
        Die Verurteilung des chinesischen Journalisten Shi Tao hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt: ...  
        2005-10-06 12:00:00 
     
      
         
        Typischer Fall: In einer E-Mail wird der Empfänger aufgefordert, das Passwort seines Online-Kontos ...  
        2005-10-06 12:00:00 
     
      
         
        Der peruanische Kongress hat am 23. September das Gesetz betreffend den Gebrauch, Erwerb und die ...  
        2005-10-06 12:00:00 
     
      
         
        Die Seite cisg-online.ch wurde am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ...  
        2005-10-06 12:00:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:54 GMT  
     
      
         
        
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit
  ihrer japanischen Amtskollegin Nohno den rechtswissenschaftlichen
  Kongress "Globalisierung und Recht - Beiträge Japans und
  Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21.
  Jahrhundert " eröffnet. Veranstalter sind die Alexander von
  Humboldt Stiftung, der Deutsche Akademische Austausch Dienst und
  die Japan Society for the Promotion of Sciences. Eine
  Sonderveranstaltung wendet sich an die junge Juristengeneration
  Japans. Eine Vielzahl renommierter Wissenschaftler beider Länder
  diskutiert drei Tage die Auswirkungen der fortschreitenden
  Globalisierung auf die Entwicklung der internationalen
  Rechtsordnung und welche Beiträge Deutschland und Japan dazu
  konkret leisten können. Nicht zuletzt soll erörtert werden,
  welche Folgerungen sich daraus für die bilaterale Zusammenarbeit
  und die Juristenausbildung in beiden Ländern ergeben.
  Zypries unterstrich in ihrer Eröffnungsansprache die enge
  Verbundenheit beider Länder. Sie wies auf die Bedeutung der
  rechtlichen Steuerung im internationalen Globalisierungsprozess
  und die dafür notwendige internationale Zusammenarbeit bei der
  Erarbeitung von Regelwerken hin. "Mit Japan eint uns, dass wir
  den rechtlichen Steuerungsprozess der Globalisierung auf vielen
  Ebenen in internationalen Gremien aktiv mitgestalten", sagte die
  Bundesjustizministerin in Tokio. "Eine globalisierte Welt braucht
  globalisierte rechtliche Spielregeln. Um Übereinkünfte auf
  internationaler Ebene erfolgreich verhandeln zu können, brauchen
  wir gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die internationale
  Prozesse analysieren können. Deshalb ist es wichtig, dass wir
  unseren Nachwuchs international ausrichten. Dazu gehören
  persönliche Begegnungen und der Austausch miteinander - wie bei
  dieser Tagung.?
  Der heute eröffnete Kongress findet im Rahmen des Jahres
  "Deutschland in Japan 2005-2006" statt. Zum ersten Mal stellt
  sich Deutschland ein Jahr lang in seiner ganzen Vielfalt vor und
  hat Japan für dieses große Vorhaben ausgewählt. Von April 2005
  bis kurz vor Beginn der Fußball-WM 2006 präsentiert sich unser
  Land als aktiver Wirtschaftspartner, traditionsreiche
  Kulturnation sowie moderner Bildungs-, Forschungs- und
  Investitionsstandort in einer einzigartigen Gesamtschau von
  Hokkaido bis Okinawa.
  
  "Deutschland in Japan 2005 / 2006" umfasst alle Bereiche
  deutschen Lebens. Darunter sind hochklassige kulturelle
  Veranstaltungen, aber auch wissenschaftliche Symposien und
  wirtschaftliche Ausstellungen. Das Deutschlandjahr ist zudem ein
  Symbol des Dankes und ein Ausdruck tiefer Verbundenheit beider
  Länder. Bereits 1999 / 2000 hat Japan ein eindrucksvolles Zeichen
  für die enge Freundschaft gesetzt und sich ein Jahr lang mit
  herausragenden Projekten in Deutschland präsentiert.
  
        Thu, 29 Sep 2005 11:50:35 +0200 
     
      
         
        
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr chinesischer
  Amtskollege Cao Kangtai haben sich über die Fortsetzung des
  deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs verständigt. Beide
  Minister unterzeichneten heute in Shanghai eine Vereinbarung, in
  der Einzelheiten der bilateralen Zusammenarbeit für die kommenden
  beiden Jahren festgelegt sind. Wie schon in der Vereinbarung von
  2003 unterstreichen beide Seiten erneut die Bedeutung des
  Menschenrechtsdialogs zwischen beiden Staaten, der parallel
  fortgesetzt wird.
  ?Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog hat sich als
  feste Größe in der Zusammenarbeit unserer beiden Staaten
  etabliert. Zum dritten Mal nach 2001 und 2003 haben wir in einem
  Zweijahresprogramm konkrete Projekte vereinbart, um ganz
  praktisch von einander zu lernen. Der Erfahrungsaustausch in den
  vergangenen Jahren hat viele Früchte getragen, das Verständnis
  für das Rechtssystem des anderen Staates ist gewachsen. Deshalb
  bleiben wir bei der bewährten Form der Zusammenarbeit, Experten
  zu konkreten fachlichen Fragen zusammenzubringen und einmal
  jährlich ein großes Symposium abwechselnd in Deutschland und
  China zu veranstalten?, sagte Bundesjustizministerin
  Brigitte Zypries in Shanghai.
  Als Projektpartner fungieren die jeweils zuständigen Ministerien
  oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie
  gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen,
  Hochschulen und Universitäten. Nachdem der Schwerpunkt der
  Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren auf den Gebieten des
  Straf- und Verwaltungsverfahrensrechts sowie der Modernisierung
  des Strafvollzugs lag, wird sich die Zusammenarbeit in den
  kommenden beiden Jahren auf weitere Felder erstrecken:
  Im Zivilrecht wollen sich Experten über die
  Verbesserung der Registrierung von Immobilien (Kataster- und
  Grundbuchangelegenheiten) austauschen. Ein weiteres Projekt soll
  sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des elektronischen
  Geschäftsverkehrs befassen. Im Handels- und
  Wirtschaftrecht bilden Projekte zum Schutz des geistigen
  Eigentums und zum Beitritt Chinas zur Weltorganisation für
  geistiges Eigentum (WIPO) sowie zum Kapitalmarktrecht neue
  Schwerpunkte.
  Im Arbeits- und Sozialrecht werden sich
  Fachleute vor allem über betriebsverfassungsrechtliche und
  unfallrechtliche Fragen austauschen.
  Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und
  Korruption ist ein weiterer Projektschwerpunkt. Dazu
  gehört auch der Austausch über effiziente Wege der
  Kriminalitätsbekämpfung.
Flankiert werden diese Projekte durch einen Austausch über die
Ausbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Notaren.
  Schließlich haben sich beide Staaten darauf verständigt, ihre
  Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu
  intensivieren. Das Stipendienprogramm für chinesische Studierende
  und junge Wissenschaftler, die Entsendung deutscher Dozenten an
  chinesische Hochschulen und die Ausbildung chinesischer
  Studierender im deutschen Recht sollen fortgesetzt werden. Im
  Bereich der Rechtstatsachenforschung soll ein neuer Schwerpunkt
  gesetzt werden. So soll untersucht werden, warum die Anwendung
  der Gesetze in den Provinzen teilweise unzureichend ist.
  Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf
  die Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom November
  1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der
  Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des
  Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die
  beiden Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog ? der
  Minister des chinesischen Rechtsamts und die
  Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung.
  Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Rechtssymposium zu
  zentralen Fragen der Entwicklung des Rechtsstaats statt. Das
  letzte Symposium hatte im Juni 2005 in Hamburg das aktuelle Thema
  ?Die Offenlegung von Informationen der Regierung und
  Verwaltung? behandelt.
  Weitere Informationen zu Stand und Entwicklung des
  Rechtsstaatsdialogs finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
  
        Tue, 27 Sep 2005 13:58:43 +0200 
     
      
         
        
  Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Pläne der
  Bundesregierung zur Absicherung der Altersvorsorge Selbständiger
  unterstützt. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige
  Unternehmer besser als bisher abgesichert werden.
  
  ?Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen
  wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird damit
  deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden
  genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig
  Beschäftigten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
  Zypries im Bundesrat.
  Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte
  Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen,
  selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der
  Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger
  von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen
  Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die
  Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie
  Arbeitseinkommen gepfändet werden können.
  
  ?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch
  das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der
  Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem
  Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um
  das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern,
  
  den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
  
  bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen
  und
  
  eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern?,
  
  betonte Zypries.
  
        Fri, 23 Sep 2005 11:25:39 +0200 
     
      
         
        Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu Überlegungen des
niedersächsischen Ministerpräsidenten, eine Bundesratsinitiative zu
den Folgen der Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone
zwischen 1945 und 1949 zu starten:
  ?Mit seinen Überlegungen spielt Herr Wulff aus
  wahltaktischen Gründen mit den Erwartungen der Menschen. Er weiß,
  dass es für eine Ausdehnung der Wiedergutmachungsleistung weder
  finanzielle Spielräume noch die Aussicht auf politische
  Mehrheiten gibt. Es war schließlich die CDU-geführte
  Bundesregierung, die für den gesetzlichen Ausschluss von
  Rückübertragungsansprüchen und die Höhe der
  Wiedergutmachungsleistung verantwortlich zeichnet. Die rot-grüne
  Bundesregierung steht zum Einigungsvertrag und zu den
  Umsetzungsregelungen als einem fairen Interessenausgleich. Dabei
  haben wir auch die Belange der Menschen in den neuen
  Bundesländern berücksichtigt, die unter schwierigen Bedingungen
  Vermögen aufgebaut haben. Wir haben diese Lösung erfolgreich vor
  dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten.?
  Zum Hintergrund:
  
  Nach dem Vermögensgesetz ist bei Enteignungen in der
  Besatzungszeit 1945 bis 1949 eine Rückübertragung des Eigentums
  ausgeschlossen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen über die
  deutsche Einheit, die zwischen den beiden deutschen Staaten und
  parallel dazu mit den vier Siegermächten des 2. Weltkriegs
  geführt wurden. Auf die entsprechenden Grundsätze hatten sich die
  Regierungen der beiden deutschen Staaten bereits in einer
  Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 geeinigt, die später
  Bestandteil des Einigungsvertrages wurde. Der Einigungsvertrag
  enthält zugleich die Verpflichtung der Bundesrepublik
  Deutschland, keine Regelungen zu erlassen, der Gemeinsamen
  Erklärung widersprechen.
  Die Alteigentümer, die durch die sog. Bodenreform Land verloren
  haben, erhalten jedoch eine Wiedergutmachungsleistung der
  Bundesrepublik Deutschland für enteignete Grundstücke bzw.
  Unternehmen. Die Höhe dieser Wiedergutmachungsleistungen ist im
  Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September
  1994 geregelt. Sie entspricht genau der Höhe der Entschädigung,
  die auch die Opfer von Vermögenseinziehungen aus der Zeit der
  NS-Herrschaft und aus der Zeit der DDR erhalten, wenn die
  Vermögenswerte heute aus bestimmten Gründen nicht zurückgegeben
  werden können. Zusätzlich haben den Opfer der Bodenreform bereits
  jetzt die Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Flächen zu
  vergünstigten Bedingungen zu erwerben. Am 30. März 2005 hatte der
  Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ?
  wie schon früher das Bundesverfassungsgericht - gegen dieses
  Gesetz gerichtete Beschwerden zurückgewiesen.
  
        Thu, 08 Sep 2005 13:30:35 +0200 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:57 GMT  
     
    
      
         
        CK - Washington.   Today, the Cologne Circuit published a press release in the matter 16 U 36/04 explaining its ruling on an interlocutory appeal dated September 12, 2005. The court expands the jurisdiction of German courts and possibly other European courts by permitting domestic parties to sue economically more advantaged foreign parties, such as insurance carriers, domestically.
  
The dispute involves a car driver's insurance claim against the insurer of a vehicle after an accident outside of Germany.  The plaintiff sued the foreign insurer in Germany, and the local court dismissed the complaint for lack of international jurisdiction.
  On appeal, the Cologne Court of Appeals construed the EU directive of December 22, 2000 on jurisdiction and the recognition and enforcement of judgments in civil and commercial matters to mean that the legislator intended to confer international jurisdiction over a foreign insurer in automobile accident matters and to permit the victim to sue a foreign insurer domestically.
  
The court found additional support in a guideline of May 2005 which it read to strengthen the position of consumers against insurers. The decision is not final. It runs counter to the majority of interpretations of the jurisdictional rules in Germany and may be limited to European defendants.   German American Law Journal :: Washington USA   
         
     
      
         
        CK - Washington.    Thanks to Professor Dr. Karsten Otte, we know that the key periodical of the German American Lawyers' Association, Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. will soon appear in a new and improved format.
  
The DAJV-Newsletter will be published by the major law publisher Verlag Recht und Wirtschaft in Frankfurt/Main.
  
The Newsletter will continue to publish articles and notes in German and English on subjects of American law and the intersection of German and American law. Although it has long outgrown the newsletter format, the publication will retain its historical name. News contributors should contact Prof. Otte, its editor. Orders should be directed to the publishing house. German American Law Journal :: Washington USA   
         
     
      
         
        CK - Washington.  The Düsseldorf law blog raises the issue of criminal investigations for the import of DVDs from American sources. Such imports can result in a notice of criminal investigation to the buyer. The blog lists the form used by the customs service.
  
The various comments to the note observe that the German age verification system, AVS, for pornography transactions on the Internet is easily and customarily circumvented by sellers in foreign countries, not only in the United States. They do not use the mandatory AVS for transactions with German buyers. The system intends to protect minors. Some doubt that such a system can ever work because it does not reach all types of delivery, for instance satellite transmissions.
  
One comment notes that any unrated DVD from abroad will be treated as pornographic and, therefore, result in an illegal import. The rationale is that the customs officer is not the proper authority to determine whether some content constitutes pornography or not. The investigation is directed against the seller, not the buyer but the notice to the buyer is often written in terms that cause buyers to believe they are the targets. German American Law Journal :: Washington USA   
         
     
      
         
        CK - Washington.   A German export control case that resulted in a criminal conviction is the topic of a discussion in the Lichtenrader Notizen blog. A German company equipped Japanese SUVs with reinforced shielding and obtained several export licenses for the U.K. Apparently, the SUVs ended up in Iraq and successfully shielded Britons attacked there.
  
While the company obtained five export licenses for five vehicles, it exported 15 SUVs. As specially shielded equipment, they were subject to special controls, requiring a license for each vehicle, although the rules changed on July 1, 2005 to allow for a type license that now would cover the entire transaction. 
  The transaction was valued at 1.8 million Euros, and the criminal conviction requires the company to pay this amount in restitution. The sentence is being appealed.  German American Law Journal :: Washington USA   
         
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:20:58 GMT  
     
      
         
        Aktenzeichen: 1 BvR 1054/01  
        2005-10-10T00:00:00+01:00 
     
      
         
          
        2005-10-07T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 1315/05. Siehe auch: Entscheidung vom 23.09.2005  
        2005-09-30T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 1338/05. Siehe auch: Entscheidung vom 21.09.2005  
        2005-09-29T00:00:00+01:00 
     
      
         
        Aktenzeichen: 1 BvR 620/01. Siehe auch: Entscheidung vom 09.09.2005  
        2005-09-28T00:00:00+01:00 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Mon, 10 Oct 2005 08:53:50 GMT  
     
      
         
           Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt hat beim Landgericht 
Hamburg gegen die Tomorrow Focus AG sowie gegen die Focus Magazin 
Verlag GmbH einstweilige gerichtliche Verfügungen erwirkt.
   Focus-Online und das Magazin Focus verbreiteten online ...  
        Thu, 06 Oct 2005 16:45:00 B 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:21:00 GMT  
     
      
         
        Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.  
        Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100 
     
      
         
        Hat nach klagabweisender erstinstanzlicher Entscheidung die Berufung aufgrund (zulässigen) neuen Vorbringens Aussicht auf Erfolg, so ist Prozesskostenhilfe gleichwohl im Hinblick auf § 97 Abs. 2 ZPO wegen Mutwilligkeit zu versagen.  
        Fri,  7 Oct 2005 15:25:15 +0200 
     
      
         
        Der Strafsenat des Oberlandesgerichts entscheidet über die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes im Beschluss der Strafvollstreckungskammer nach § 115 StVollzG in der Besetzung mit drei Richtern. Sie ist nur dann statthaft, wenn auch die Hauptentscheidung mit der Rechtsbeschwerde angefochten wird und diese gemäß § 116 StVollzG zulässig ist.  
        Fri,  7 Oct 2005 15:24:57 +0200 
     
      
         
        1. Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste.
2. Im Beamtenrecht ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung.
3. Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.  
        Wed,  5 Oct 2005 15:51:09 +0200 
     
      
         
        1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.
2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.
3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.  
        Tue,  4 Oct 2005 15:19:05 +0200 
     
      
         
        Sind in einem Verfahren mehrere Pflichtverteidiger tätig, von denen der eine seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO erhält, der andere aber schon nach RVG, lässt sich eine höhere als die nach der BRAGO angemessene Pauschgebühr für den Rechtsanwalt, der nach BRAGO abrechnet, nicht damit begründen, dass sein Mitverteidiger insgesamt nach dem RVG abrechnet und ihm damit für die gleiche Tätigkeit höhere Gebühren zustehen.  
        Fri, 30 Sep 2005 15:47:17 +0200 
     
      
         
        Die von einer Nachbarstadt (Mittelzentrum) durch die genehmigte großflächige Erweiterung eines bestehenden Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet einer als Grundzentrum ausgewiesenen Stadt befürchtete Investitionsgefährdung im Hinblick auf einen von ihr selbst gewünschten zusätzlichen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt stellt keinen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB dar.  
        Thu,  6 Oct 2005 15:59:10 +0200 
     
      
         
        Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.  
        Wed,  5 Oct 2005 15:51:32 +0200 
     
      
         
        Zur maßgeblichen Grundstücksfläche im Erschließungsbeitragsrecht:
Geht die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze über den Bereich hinaus, den eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt, ergibt sich der Vorrang der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus der Verbindlichkeit, mit der sie die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich, also des Baulands i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB von grundsätzlich unbebaubaren Grundstücksteilen regelt.
Verläuft die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze jedoch innerhalb des von einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bestimmten Innenbereichs, ist diese Satzung nicht vorrangig, weil sie die in dieser Fallgestaltung maßgebliche beitragsrechtliche Frage nicht beantwortet, wie weit die Erschließungswirkung der in Rede stehenden Anlage reicht.  
        Thu,  6 Oct 2005 15:59:54 +0200 
     
      
         
        Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Daimler Chrysler Unterstützungskasse GmbH sind im Leistungsstadium volldynamisch.  
        Thu, 22 Sep 2005 20:08:09 +0200 
     
 
     
 
      
    
     
         
        
            
            
        
         
        
        Tue, 11 Oct 2005 00:21:03 GMT  
     
      
         
        
Der Klägerin steht ein Anspruch auf eine höhere Besoldung als 20/27 der Dienstbezüge eines vollbeschäftigten Lehrers nicht aufgrund des speziellen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und des Gebots der Lohngleichheit des Art. 141 EG-Vertrag zu.251
Nach Art. 141 EG-Vertrag stellt jeder Mit...  
        Fri, 07 Oct 2005 10:14:06 +0200 
     
      
         
        
I.
Mit Schreiben vom 23. Dezember 2003 leitete der Beteiligte dem Antragsteller den Entwurf einer Anordnung für Überstunden im Bereich Alg/Alhi/FbW zu und bat, über die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beschließen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2004 reklamierte der Antragsteller ein volles Mitbes...  
        Thu, 06 Oct 2005 15:05:42 +0200 
     
      
         
        
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Pflichten, die ihr durch die Vorschriften des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz   TEHG) auferlegt werden.1
Sie betreibt mehrere Anlagen zur Herstellung von Zement und zum Brennen v...  
        Thu, 06 Oct 2005 14:00:52 +0200 
     
      
         
        
I.
Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.1
Der Kläger ist als Eigentümer zweier Grundstücke in der Gemarkung G., Landkreis T., die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, gemäß § 9 Abs. 1 BJagdG Mitglied der Beklagten zu 1). N...  
        Thu, 06 Oct 2005 12:27:04 +0200 
     
 
     
 
      
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