Neuigkeiten (11.10.05)
Tue, 11 Oct 2005 00:20:43 GMT
Tue, 11 Oct 2005 00:20:43 GMT
Pressemitteilung 135/05 vom 10.10.2005
Pressemitteilung 134/05 vom 06.10.2005
Pressemitteilung 133/05 vom 29.09.2005
Pressemitteilung 132/05 vom 23.09.2005
Pressemitteilung 131/05 vom 23.09.2005
Tue, 11 Oct 2005 00:20:44 GMT
So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung.
Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht - aber eins nach dem anderen ;-).. Feedback ist - wie immer - ... So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung.
Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht – aber eins nach dem anderen .. Feedback ist – wie immer – willkommen!
Wed, 05 Oct 2005 00:00:02 +0000
Tue, 11 Oct 2005 00:20:45 GMT
Die Beschwerdef�hrer wenden sich gegen Art.�1 Nr.�48, Art.�8 Nr.�2 Buchstaben b) und�c) sowie gegen Art.�11 Nr.�1 Buchstabe a) des Versorgungs�nderungsgesetzes 2001 vom 20.�Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen f�hren dazu, dass die ruhegehaltf�higen Dienstbez�ge der Versorgungsempf�nger mit den auf den 31.�Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach ��70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche F�rderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschr�nkt bleibt. Die Beschwerdef�hrer sehen hierin eine Verletzung von Art.�33 Abs.�5 GG und Art.�3 Abs.�1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-09-23T00:00:00+01:00
Die Beschwerdef�hrerin ist seit Februar 2003 im Nieders�chsischen Landeskrankenhaus Moringen gem�� � 63 StGB untergebracht. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der Nieders�chsischen Landesregierung, s�mtliche Landeskrankenh�user zu privatisieren; sie verweist auf Zeitungsmeldungen �ber einen entsprechenden, Anfang Juli 2005 gefassten Kabinettsbeschluss, wonach eine Ausschreibung erfolgen soll. Einer Pressemitteilung des Nieders�chsischen Ministeriums f�r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 17. August 2005 ist hierzu zu entnehmen, dass die europaweite Ausschreibung des Bieterverfahrens f�r M�rz 2006 vorgesehen ist. Bis dahin sollen die Bedingungen und Kriterien f�r die geplante Ausschreibung festgelegt werden.
2005-09-21T00:00:00+01:00
1. Die Antr�ge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen die vom Bundeswahlleiter ge�u�erte Absicht, in der Wahlnacht des 18. September 2005 ein vorl�ufiges Wahlergebnis f�r die Bundestagswahl durch die Stimmausz�hlung in 298 von 299 Wahlkreisen ermitteln und bekannt geben zu wollen (vgl. die Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 9. September 2005, www.bundeswahlleiter.de). F�r den Wahlkreis 160 (Dresden I), in dem die Bundestagswahl f�r den 18. September 2005 durch den Kreiswahlleiter wegen des Todes einer Direktkandidatin abgesagt und von der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen f�r den 2. Oktober 2005 neu angesetzt worden ist, soll das Wahlergebnis am Abend der Nachwahl bekannt gegeben werden (vgl. die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen, www.statistik.sachsen.de/wahlen/allg/Seite_1.htm).
2005-09-13T00:00:00+01:00
Die Antragstellerin ist eine politische Partei, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag vertreten ist. Sie begehrt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Unterschriftenquorums gem�� ��27 Abs. 1 Satz 2 BWG. Sie beantragt dar�ber hinaus den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die K�rze der Wahlvorbereitungszeit mache es der Antragstellerin unm�glich, die in ��27 Abs. 1 Satz 2 BWG geforderten Unterst�tzungsunterschriften beizubringen. Die angegriffenen Ma�nahmen verletzten ihr Recht auf Chancengleichheit nach Art.�21 Abs. 1 und Art.�38 Abs. 1 GG. Die Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterschriften auf 0,5 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch h�chsten 1000 Wahlberechtigten, sei unter den besonderen Umst�nden der Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag f�r den Nachweis der Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags ausreichend.
2005-09-13T00:00:00+01:00
Tue, 11 Oct 2005 00:20:45 GMT
Tue, 11 Oct 2005 00:20:46 GMT
Mon, 10 Oct 2005 17:16:31 CEST Uhr - wonnewolf schrieb - Auszug - Parketterneuerung? Hallo, hallo!
Wir haben folgendes Problem: sind zum 30.09. aus unserer Mietswohnung ausgezogen. In dieser ist im Schlafzimmer (ca. 20 - 25 qm) Parkett-Fu�boden. Der Boden war schon alt und von der Sonne verf�rbt als wir eingezogen sind. Da unser Bett defekt war, hat es einige Kratzer auf etwa 1 qm Fl�che hinterlassen. Nun verlangt der Vermieter, da� wir im kompletten Zimmer neu ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-10CEST17:16:31+01:00
Sun, 09 Oct 2005 20:49:54 CEST Uhr - cucumber schrieb - Halbe Kaution oder nicht? Halli hallo,
probierte schon unter "Suchen", doch hab' nischt gefunden. Am Feitag wird ein Mietvertrag unterschrieben. Also wird der Mieter ab Samstag, den 15.10.05 dort einziehen. So, wie sieht's nun mit der Kaution aus? Kann ich nur 2,5 oder wie immer 3 Monate als Kaution verlangen? Der Oktober z�hlt ja nur als halber Monat.
Danke!
cucumber
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-09CEST20:49:54+01:00
Sun, 09 Oct 2005 19:27:54 CEST Uhr - otrox schrieb - Befristeter Mietvertrag �ber Frist hinweg weiter gelaufen.Welcher Status liegt nun vor? Ich bin Mieter einer Wohnung, bei der ich einen auf 4 Jahre befristeten Mietvertrag, ohne die M�glichkeit einer Verl�ngerung, abgschlossen habe. Der Vetrag lief vom 01.01.01 bis zum 01.01.05.
Der Vermieter und auch ich haben das Ende wohl verpennt und der Mietverh�ltnis l�uft seitdem problemlos weiter.
Aber welchen Status habe ich als Mieter nun?
Vielen Dank im Voraus!
Gru�
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-09CEST19:27:54+01:00
Sat, 08 Oct 2005 14:30:57 CEST Uhr - Freddy schrieb - Umstellung der Abrechnungsmethode - jetzt spielen die Mieter verr�ckt Hallo, ich bin neu hier. Ben�tige dringend einen Rat. Ich, Familienvater von 2 Kindern und Ehefrau, bin Vermieter von 4 Wohnungen im gleichen Haus. Das Haus wurde im September 2001 von mir und den Mietern bezogen. Damals gab es in dem Haus nur einen gemeinsamen Stromz�hler und auch sonst keine Z�hler. Nur in meine eigene Wohnung lie� ich einen Stromz�hler einbauen. Die anderen, ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-08CEST14:30:57+01:00
Fri, 07 Oct 2005 00:10:00 CEST Uhr - tictac schrieb - Heimlicher Auszug des Mieters-Wie komm ich an mein Geld Hallo Leute,
hab da mal ne Frage:
Habe auf 1.Juni eine wohnung von mir neu vermietet und bekam bis Mitte August weder die vereinbarte Summe f�r die K�chenabl�sung noch die vereinbarte Kaution. Habe nach mehreren Gespr�chen,verstrichenen Fristen und unbeachtet gebliebenen Abmahnungen im August die Notbremse gezogen und dem Mieter auf ende November fristgerecht gek�ndigt. Es wurd ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-10-07CEST00:10:00+01:00
Tue, 11 Oct 2005 00:20:47 GMT
Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht �ber eine K�ndigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gek�ndigt wurde, weil er das Internet w�hrend der Arbeitszeit f�r private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verl�ngerung der Ladenschlusszeiten w�hrend der Fu�ball-WM 2006 "gespr�chsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverb�nde alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverh�ltnis geh�rt zur traurigen Realit�t des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche �u�erungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28.�Februar�2005,�11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen �ra: Am Dienstag bekommt das h�chste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Pr�sidentin. Im In...
Mon, 10 Oct 2005 19:46:08 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 11 Oct 2005 00:20:52 GMT
2005-10-10T21:28:15+01:00
In der LAWgical-Redaktion tut sich was: Neben Dominik Bachmann und Christopher Brosch scheidet auch das Gr�ndungsmitglied Rainer Langenhan aus der Redaktion aus. Seine zeitlichen Kapazit�ten reichen nicht mehr aus, um neben dem Handakte WebLAWg noch ein weiteres Weblog zu betreuen. Wir bedanken uns bei allen Ehemaligen f�r die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit!
F�r frischen Wind sorgen unsere neuen Autoren: Michael Weller ist Betreiber des E-Commerce-Portals ec-basics.de, Enrico Kr�ger ist Mitbetreiber des Lernprojekts Jenaer Jura-Trainer. Beide absolvieren derzeit noch ihre Wahlstation am IFRI (wir berichteten), freuen sich aber auch dar�ber hinaus auf die Mitarbeit im LAWgical.
2005-10-10T20:30:00+01:00
Bei dem diesj�hrigen Arbeitskreis �Barrierefreiheit� handelte es sich um eine Fortsetzung der Veranstaltung vom vergangenen Jahr. Diesmal lag der Schwerpunkt auf der praktische Umsetzung des letztj�hrigen Workshops.
So pr�sentierte Frau Peters anhand ihres Notebooks die Sprachausgabe und Brailletastatur. Ihrer Aussage nach sind Internetseiten mit juristischen Inhalten im Allgemeinen mit Ihren Hilfsmitteln gut erreichbar. Auch �blinde Tabellen� wie sie z.B. bei eBay verwendet werden bereiten dem Screenreader keine Probleme.
Herr Eitel referierte �ber die verschiedenen Konformit�tsstufen innerhalb der Web Accessibility Initiative (WAI). Durch ein Rating zwischen A und AAA wird die Konformit�t zu den WAI-Richtlinien angegeben.
Wichtigstes Merkmal f�r eine gute Zug�nglichkeit von Webseiten ist die Trennung von Inhalt und Design. Mittels des CSS-Standards l�sst sich eine solche Trennung sauber durchf�hren.
Herr Obrembalski stellte diverse Tools vor, mit denen sich die WAI-Zug�nglichkeit testen l�sst: Accessibilty Test, Web Accessibility Toolbar, Freedom Scientific und BITV-Test.
Meike Schneider vom JuraWikiTeam hat inzwischen eine Mindmap zu dieser Veranstaltung erstellt, die auf der JuriWiki-Seite BarriereFreiheit im JPEG-Format abgerufen werden kann.
Das LAWgical-Team dankt Ralph Hecksteden f�r seinen Bericht und Meike Schneider f�r die Zurverf�gungstellung ihrer Mindmap.
2005-10-09T16:33:02+01:00
Mit ROLLYO kann man sich seine eigene Suchmaschine bauen - ohne Programmierkenntnisse. Auf Basis der Yahoo!Search-Suchmaschine kann der Nutzer festlegen, welche Sites er in den Index "seiner" Suchmaschine aufnehmen will.
Eifrige Rechtsinformatik-Doktoranden �berlegen schon, wie man damit eine neue, verbesserte juristische Suchmaschine bauen k�nnte...
(Link gefunden bei Marcus P. Zillman.)
2005-10-08T15:46:10+01:00
Anfangs hatten wir angedacht, ihn per Audio- oder Video-Konferenz zu unserem Gespr�chskreis zuzuschalten. Auch wenn wir den Plan schon vor der ersten Kontaktaufnahme verwerfen mussten: Es w�re wohl zu logistischen Problemen gekommen. Denn Ernest E. Svenson, in Blawger-Kreisen besser bekannt als "Ernie The Attorney", wohnt in New Orleans und ist vom Hurricane Katrina entsprechend pers�nlich betroffen. �ber seinen Flickr-Account ver�ffentlicht er beeindruckende Fotos. Auch seine Blog-Berichterstattung wird nat�rlich vom Hurricane gepr�gt. Wir w�nschen ihm und seiner Familie in dieser schweren Zeit alles Gute!
2005-10-03T14:22:00+01:00
Tue, 11 Oct 2005 00:20:52 GMT
In Ländern, in denen die Medien- und Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, kann Bloggen mitunter ...
2005-10-06 12:00:00
Die Verurteilung des chinesischen Journalisten Shi Tao hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt: ...
2005-10-06 12:00:00
Typischer Fall: In einer E-Mail wird der Empfänger aufgefordert, das Passwort seines Online-Kontos ...
2005-10-06 12:00:00
Der peruanische Kongress hat am 23. September das Gesetz betreffend den Gebrauch, Erwerb und die ...
2005-10-06 12:00:00
Die Seite cisg-online.ch wurde am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ...
2005-10-06 12:00:00
Tue, 11 Oct 2005 00:20:54 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit
ihrer japanischen Amtskollegin Nohno den rechtswissenschaftlichen
Kongress "Globalisierung und Recht - Beitr�ge Japans und
Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21.
Jahrhundert " er�ffnet. Veranstalter sind die Alexander von
Humboldt Stiftung, der Deutsche Akademische Austausch Dienst und
die Japan Society for the Promotion of Sciences. Eine
Sonderveranstaltung wendet sich an die junge Juristengeneration
Japans. Eine Vielzahl renommierter Wissenschaftler beider L�nder
diskutiert drei Tage die Auswirkungen der fortschreitenden
Globalisierung auf die Entwicklung der internationalen
Rechtsordnung und welche Beitr�ge Deutschland und Japan dazu
konkret leisten k�nnen. Nicht zuletzt soll er�rtert werden,
welche Folgerungen sich daraus f�r die bilaterale Zusammenarbeit
und die Juristenausbildung in beiden L�ndern ergeben.
Zypries unterstrich in ihrer Er�ffnungsansprache die enge
Verbundenheit beider L�nder. Sie wies auf die Bedeutung der
rechtlichen Steuerung im internationalen Globalisierungsprozess
und die daf�r notwendige internationale Zusammenarbeit bei der
Erarbeitung von Regelwerken hin. "Mit Japan eint uns, dass wir
den rechtlichen Steuerungsprozess der Globalisierung auf vielen
Ebenen in internationalen Gremien aktiv mitgestalten", sagte die
Bundesjustizministerin in Tokio. "Eine globalisierte Welt braucht
globalisierte rechtliche Spielregeln. Um �bereink�nfte auf
internationaler Ebene erfolgreich verhandeln zu k�nnen, brauchen
wir gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die internationale
Prozesse analysieren k�nnen. Deshalb ist es wichtig, dass wir
unseren Nachwuchs international ausrichten. Dazu geh�ren
pers�nliche Begegnungen und der Austausch miteinander - wie bei
dieser Tagung.?
Der heute er�ffnete Kongress findet im Rahmen des Jahres
"Deutschland in Japan 2005-2006" statt. Zum ersten Mal stellt
sich Deutschland ein Jahr lang in seiner ganzen Vielfalt vor und
hat Japan f�r dieses gro�e Vorhaben ausgew�hlt. Von April 2005
bis kurz vor Beginn der Fu�ball-WM 2006 pr�sentiert sich unser
Land als aktiver Wirtschaftspartner, traditionsreiche
Kulturnation sowie moderner Bildungs-, Forschungs- und
Investitionsstandort in einer einzigartigen Gesamtschau von
Hokkaido bis Okinawa.
"Deutschland in Japan 2005 / 2006" umfasst alle Bereiche
deutschen Lebens. Darunter sind hochklassige kulturelle
Veranstaltungen, aber auch wissenschaftliche Symposien und
wirtschaftliche Ausstellungen. Das Deutschlandjahr ist zudem ein
Symbol des Dankes und ein Ausdruck tiefer Verbundenheit beider
L�nder. Bereits 1999 / 2000 hat Japan ein eindrucksvolles Zeichen
f�r die enge Freundschaft gesetzt und sich ein Jahr lang mit
herausragenden Projekten in Deutschland pr�sentiert.
Thu, 29 Sep 2005 11:50:35 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr chinesischer
Amtskollege Cao Kangtai haben sich �ber die Fortsetzung des
deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs verst�ndigt. Beide
Minister unterzeichneten heute in Shanghai eine Vereinbarung, in
der Einzelheiten der bilateralen Zusammenarbeit f�r die kommenden
beiden Jahren festgelegt sind. Wie schon in der Vereinbarung von
2003 unterstreichen beide Seiten erneut die Bedeutung des
Menschenrechtsdialogs zwischen beiden Staaten, der parallel
fortgesetzt wird.
?Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog hat sich als
feste Gr��e in der Zusammenarbeit unserer beiden Staaten
etabliert. Zum dritten Mal nach 2001 und 2003 haben wir in einem
Zweijahresprogramm konkrete Projekte vereinbart, um ganz
praktisch von einander zu lernen. Der Erfahrungsaustausch in den
vergangenen Jahren hat viele Fr�chte getragen, das Verst�ndnis
f�r das Rechtssystem des anderen Staates ist gewachsen. Deshalb
bleiben wir bei der bew�hrten Form der Zusammenarbeit, Experten
zu konkreten fachlichen Fragen zusammenzubringen und einmal
j�hrlich ein gro�es Symposium abwechselnd in Deutschland und
China zu veranstalten?, sagte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries in Shanghai.
Als Projektpartner fungieren die jeweils zust�ndigen Ministerien
oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie
gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen,
Hochschulen und Universit�ten. Nachdem der Schwerpunkt der
Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren auf den Gebieten des
Straf- und Verwaltungsverfahrensrechts sowie der Modernisierung
des Strafvollzugs lag, wird sich die Zusammenarbeit in den
kommenden beiden Jahren auf weitere Felder erstrecken:
Im Zivilrecht wollen sich Experten �ber die
Verbesserung der Registrierung von Immobilien (Kataster- und
Grundbuchangelegenheiten) austauschen. Ein weiteres Projekt soll
sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des elektronischen
Gesch�ftsverkehrs befassen. Im Handels- und
Wirtschaftrecht bilden Projekte zum Schutz des geistigen
Eigentums und zum Beitritt Chinas zur Weltorganisation f�r
geistiges Eigentum (WIPO) sowie zum Kapitalmarktrecht neue
Schwerpunkte.
Im Arbeits- und Sozialrecht werden sich
Fachleute vor allem �ber betriebsverfassungsrechtliche und
unfallrechtliche Fragen austauschen.
Die Bek�mpfung von Wirtschaftskriminalit�t und
Korruption ist ein weiterer Projektschwerpunkt. Dazu
geh�rt auch der Austausch �ber effiziente Wege der
Kriminalit�tsbek�mpfung.
Flankiert werden diese Projekte durch einen Austausch �ber die
Ausbildung von Richtern, Rechtsanw�lten und Notaren.
Schlie�lich haben sich beide Staaten darauf verst�ndigt, ihre
Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu
intensivieren. Das Stipendienprogramm f�r chinesische Studierende
und junge Wissenschaftler, die Entsendung deutscher Dozenten an
chinesische Hochschulen und die Ausbildung chinesischer
Studierender im deutschen Recht sollen fortgesetzt werden. Im
Bereich der Rechtstatsachenforschung soll ein neuer Schwerpunkt
gesetzt werden. So soll untersucht werden, warum die Anwendung
der Gesetze in den Provinzen teilweise unzureichend ist.
Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf
die Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schr�der vom November
1999 zur�ck. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der
Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China �ber Fragen des
Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die
beiden Koordinatoren f�r den Rechtsstaatsdialog ? der
Minister des chinesischen Rechtsamts und die
Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung.
Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Rechtssymposium zu
zentralen Fragen der Entwicklung des Rechtsstaats statt. Das
letzte Symposium hatte im Juni 2005 in Hamburg das aktuelle Thema
?Die Offenlegung von Informationen der Regierung und
Verwaltung? behandelt.
Weitere Informationen zu Stand und Entwicklung des
Rechtsstaatsdialogs finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Tue, 27 Sep 2005 13:58:43 +0200
Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Pl�ne der
Bundesregierung zur Absicherung der Altersvorsorge Selbst�ndiger
unterst�tzt. Mit diesen Neuregelungen sollen selbst�ndige
Unternehmer besser als bisher abgesichert werden.
?Der Pf�ndungsschutz f�r Lebensversicherungen, die einen
wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird damit
deutlich verbessert. Versicherungen von Selbst�ndigen werden
genauso gesch�tzt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abh�ngig
Besch�ftigten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries im Bundesrat.
Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genie�en die Eink�nfte
Selbst�ndiger bislang keinen Pf�ndungsschutz. Sie unterfallen,
selbst wenn sie ausschlie�lich der Alterssicherung dienen, der
Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empf�nger
von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen
Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die
Rentenanspr�che aus der Rentenversicherung, die nur wie
Arbeitseinkommen gepf�ndet werden k�nnen.
?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch
das der Alterssicherung dienende Verm�gen und die der
Alterssicherung dienenden Eink�nfte Selbst�ndiger sind vor dem
Vollstreckungszugriff der Gl�ubiger zu sch�tzen, um
das Existenzminimum des Selbst�ndigen im Alter zu sichern,
den Staat von Sozialleistungen zu entlasten,
bessere Rahmenbedingungen f�r Existenzgr�ndungen zu schaffen
und
eine Kultur der Selbst�ndigkeit zu f�rdern?,
betonte Zypries.
Fri, 23 Sep 2005 11:25:39 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu �berlegungen des
nieders�chsischen Ministerpr�sidenten, eine Bundesratsinitiative zu
den Folgen der Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone
zwischen 1945 und 1949 zu starten:
?Mit seinen �berlegungen spielt Herr Wulff aus
wahltaktischen Gr�nden mit den Erwartungen der Menschen. Er wei�,
dass es f�r eine Ausdehnung der Wiedergutmachungsleistung weder
finanzielle Spielr�ume noch die Aussicht auf politische
Mehrheiten gibt. Es war schlie�lich die CDU-gef�hrte
Bundesregierung, die f�r den gesetzlichen Ausschluss von
R�ck�bertragungsanspr�chen und die H�he der
Wiedergutmachungsleistung verantwortlich zeichnet. Die rot-gr�ne
Bundesregierung steht zum Einigungsvertrag und zu den
Umsetzungsregelungen als einem fairen Interessenausgleich. Dabei
haben wir auch die Belange der Menschen in den neuen
Bundesl�ndern ber�cksichtigt, die unter schwierigen Bedingungen
Verm�gen aufgebaut haben. Wir haben diese L�sung erfolgreich vor
dem Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte vertreten.?
Zum Hintergrund:
Nach dem Verm�gensgesetz ist bei Enteignungen in der
Besatzungszeit 1945 bis 1949 eine R�ck�bertragung des Eigentums
ausgeschlossen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen �ber die
deutsche Einheit, die zwischen den beiden deutschen Staaten und
parallel dazu mit den vier Siegerm�chten des 2. Weltkriegs
gef�hrt wurden. Auf die entsprechenden Grunds�tze hatten sich die
Regierungen der beiden deutschen Staaten bereits in einer
Gemeinsamen Erkl�rung vom 15. Juni 1990 geeinigt, die sp�ter
Bestandteil des Einigungsvertrages wurde. Der Einigungsvertrag
enth�lt zugleich die Verpflichtung der Bundesrepublik
Deutschland, keine Regelungen zu erlassen, der Gemeinsamen
Erkl�rung widersprechen.
Die Alteigent�mer, die durch die sog. Bodenreform Land verloren
haben, erhalten jedoch eine Wiedergutmachungsleistung der
Bundesrepublik Deutschland f�r enteignete Grundst�cke bzw.
Unternehmen. Die H�he dieser Wiedergutmachungsleistungen ist im
Entsch�digungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September
1994 geregelt. Sie entspricht genau der H�he der Entsch�digung,
die auch die Opfer von Verm�genseinziehungen aus der Zeit der
NS-Herrschaft und aus der Zeit der DDR erhalten, wenn die
Verm�genswerte heute aus bestimmten Gr�nden nicht zur�ckgegeben
werden k�nnen. Zus�tzlich haben den Opfer der Bodenreform bereits
jetzt die M�glichkeit land- und forstwirtschaftliche Fl�chen zu
verg�nstigten Bedingungen zu erwerben. Am 30. M�rz 2005 hatte der
Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte in Stra�burg ?
wie schon fr�her das Bundesverfassungsgericht - gegen dieses
Gesetz gerichtete Beschwerden zur�ckgewiesen.
Thu, 08 Sep 2005 13:30:35 +0200
Tue, 11 Oct 2005 00:20:57 GMT
CK - Washington. Today, the Cologne Circuit published a press release in the matter 16 U 36/04 explaining its ruling on an interlocutory appeal dated September 12, 2005. The court expands the jurisdiction of German courts and possibly other European courts by permitting domestic parties to sue economically more advantaged foreign parties, such as insurance carriers, domestically.
The dispute involves a car driver's insurance claim against the insurer of a vehicle after an accident outside of Germany. The plaintiff sued the foreign insurer in Germany, and the local court dismissed the complaint for lack of international jurisdiction.
On appeal, the Cologne Court of Appeals construed the EU directive of December 22, 2000 on jurisdiction and the recognition and enforcement of judgments in civil and commercial matters to mean that the legislator intended to confer international jurisdiction over a foreign insurer in automobile accident matters and to permit the victim to sue a foreign insurer domestically.
The court found additional support in a guideline of May 2005 which it read to strengthen the position of consumers against insurers. The decision is not final. It runs counter to the majority of interpretations of the jurisdictional rules in Germany and may be limited to European defendants. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Thanks to Professor Dr. Karsten Otte, we know that the key periodical of the German American Lawyers' Association, Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. will soon appear in a new and improved format.
The DAJV-Newsletter will be published by the major law publisher Verlag Recht und Wirtschaft in Frankfurt/Main.
The Newsletter will continue to publish articles and notes in German and English on subjects of American law and the intersection of German and American law. Although it has long outgrown the newsletter format, the publication will retain its historical name. News contributors should contact Prof. Otte, its editor. Orders should be directed to the publishing house. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The Düsseldorf law blog raises the issue of criminal investigations for the import of DVDs from American sources. Such imports can result in a notice of criminal investigation to the buyer. The blog lists the form used by the customs service.
The various comments to the note observe that the German age verification system, AVS, for pornography transactions on the Internet is easily and customarily circumvented by sellers in foreign countries, not only in the United States. They do not use the mandatory AVS for transactions with German buyers. The system intends to protect minors. Some doubt that such a system can ever work because it does not reach all types of delivery, for instance satellite transmissions.
One comment notes that any unrated DVD from abroad will be treated as pornographic and, therefore, result in an illegal import. The rationale is that the customs officer is not the proper authority to determine whether some content constitutes pornography or not. The investigation is directed against the seller, not the buyer but the notice to the buyer is often written in terms that cause buyers to believe they are the targets. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. A German export control case that resulted in a criminal conviction is the topic of a discussion in the Lichtenrader Notizen blog. A German company equipped Japanese SUVs with reinforced shielding and obtained several export licenses for the U.K. Apparently, the SUVs ended up in Iraq and successfully shielded Britons attacked there.
While the company obtained five export licenses for five vehicles, it exported 15 SUVs. As specially shielded equipment, they were subject to special controls, requiring a license for each vehicle, although the rules changed on July 1, 2005 to allow for a type license that now would cover the entire transaction.
The transaction was valued at 1.8 million Euros, and the criminal conviction requires the company to pay this amount in restitution. The sentence is being appealed. German American Law Journal :: Washington USA
Tue, 11 Oct 2005 00:20:58 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 1054/01
2005-10-10T00:00:00+01:00
2005-10-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1315/05. Siehe auch: Entscheidung vom 23.09.2005
2005-09-30T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1338/05. Siehe auch: Entscheidung vom 21.09.2005
2005-09-29T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 620/01. Siehe auch: Entscheidung vom 09.09.2005
2005-09-28T00:00:00+01:00
Mon, 10 Oct 2005 08:53:50 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt hat beim Landgericht
Hamburg gegen die Tomorrow Focus AG sowie gegen die Focus Magazin
Verlag GmbH einstweilige gerichtliche Verf�gungen erwirkt.
Focus-Online und das Magazin Focus verbreiteten online ...
Thu, 06 Oct 2005 16:45:00 B
Tue, 11 Oct 2005 00:21:00 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Hat nach klagabweisender erstinstanzlicher Entscheidung die Berufung aufgrund (zulässigen) neuen Vorbringens Aussicht auf Erfolg, so ist Prozesskostenhilfe gleichwohl im Hinblick auf § 97 Abs. 2 ZPO wegen Mutwilligkeit zu versagen.
Fri, 7 Oct 2005 15:25:15 +0200
Der Strafsenat des Oberlandesgerichts entscheidet über die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes im Beschluss der Strafvollstreckungskammer nach § 115 StVollzG in der Besetzung mit drei Richtern. Sie ist nur dann statthaft, wenn auch die Hauptentscheidung mit der Rechtsbeschwerde angefochten wird und diese gemäß § 116 StVollzG zulässig ist.
Fri, 7 Oct 2005 15:24:57 +0200
1. Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste.
2. Im Beamtenrecht ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung.
3. Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.
Wed, 5 Oct 2005 15:51:09 +0200
1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.
2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.
3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.
Tue, 4 Oct 2005 15:19:05 +0200
Sind in einem Verfahren mehrere Pflichtverteidiger tätig, von denen der eine seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO erhält, der andere aber schon nach RVG, lässt sich eine höhere als die nach der BRAGO angemessene Pauschgebühr für den Rechtsanwalt, der nach BRAGO abrechnet, nicht damit begründen, dass sein Mitverteidiger insgesamt nach dem RVG abrechnet und ihm damit für die gleiche Tätigkeit höhere Gebühren zustehen.
Fri, 30 Sep 2005 15:47:17 +0200
Die von einer Nachbarstadt (Mittelzentrum) durch die genehmigte großflächige Erweiterung eines bestehenden Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet einer als Grundzentrum ausgewiesenen Stadt befürchtete Investitionsgefährdung im Hinblick auf einen von ihr selbst gewünschten zusätzlichen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt stellt keinen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB dar.
Thu, 6 Oct 2005 15:59:10 +0200
Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.
Wed, 5 Oct 2005 15:51:32 +0200
Zur maßgeblichen Grundstücksfläche im Erschließungsbeitragsrecht:
Geht die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze über den Bereich hinaus, den eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt, ergibt sich der Vorrang der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus der Verbindlichkeit, mit der sie die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich, also des Baulands i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB von grundsätzlich unbebaubaren Grundstücksteilen regelt.
Verläuft die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze jedoch innerhalb des von einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bestimmten Innenbereichs, ist diese Satzung nicht vorrangig, weil sie die in dieser Fallgestaltung maßgebliche beitragsrechtliche Frage nicht beantwortet, wie weit die Erschließungswirkung der in Rede stehenden Anlage reicht.
Thu, 6 Oct 2005 15:59:54 +0200
Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Daimler Chrysler Unterstützungskasse GmbH sind im Leistungsstadium volldynamisch.
Thu, 22 Sep 2005 20:08:09 +0200
Tue, 11 Oct 2005 00:21:03 GMT
Der Kl�gerin steht ein Anspruch auf eine h�here Besoldung als 20/27 der Dienstbez�ge eines vollbesch�ftigten Lehrers nicht aufgrund des speziellen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und des Gebots der Lohngleichheit des Art. 141 EG-Vertrag zu.251
Nach Art. 141 EG-Vertrag stellt jeder Mit...
Fri, 07 Oct 2005 10:14:06 +0200
I.
Mit Schreiben vom 23. Dezember 2003 leitete der Beteiligte dem Antragsteller den Entwurf einer Anordnung f�r �berstunden im Bereich Alg/Alhi/FbW zu und bat, �ber die Vorlage in der n�chsten Sitzung zu beschlie�en. Mit Schreiben vom 15. Januar 2004 reklamierte der Antragsteller ein volles Mitbes...
Thu, 06 Oct 2005 15:05:42 +0200
I.
Die Kl�gerin wendet sich gegen die Pflichten, die ihr durch die Vorschriften des Gesetzes �ber den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG) auferlegt werden.1
Sie betreibt mehrere Anlagen zur Herstellung von Zement und zum Brennen v...
Thu, 06 Oct 2005 14:00:52 +0200
I.
Die Beteiligten streiten �ber die Zul�ssigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.1
Der Kl�ger ist als Eigent�mer zweier Grundst�cke in der Gemarkung G., Landkreis T., die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk geh�ren, gem�� � 9 Abs. 1 BJagdG Mitglied der Beklagten zu 1). N...
Thu, 06 Oct 2005 12:27:04 +0200
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