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Neuigkeiten (09.11.05)

Tue, 08 Nov 2005 23:38:02 GMT
Tue, 08 Nov 2005 23:38:02 GMT
Wed, 09 Nov 2005 00:23:08 GMT
Seit heute stehen allen Firefox-Nutzern ab der Version 1.0 nützliche Browser-Erweiterungen zur Verfügung. Lassen Sie sich, z. B. ohne ständig auf JuraBlogs.com zu sein, über die aktuellsten Artikel aus der Welt juristischer Blogs informieren. Oder Ihnen begegnet eine Begrifflichkeit, nach der Sie in den JuraBlogs-Artikeln suchen möchten - vóila! Mit ...

Seit heute stehen allen Firefox-Nutzern ab der Version 1.0 nützliche Browser-Erweiterungen zur Verfügung. Lassen Sie sich, z. B. ohne ständig auf JuraBlogs.com zu sein, über die aktuellsten Artikel aus der Welt juristischer Blogs informieren. Oder Ihnen begegnet eine Begrifflichkeit, nach der Sie in den JuraBlogs-Artikeln suchen möchten – vóila! Mit einem Mausklick können Sie das ganz komfortabel tun.

Diese Ankündigung nehme ich zudem als Anlass, mich der juristisch interessierten Gemeinde kurz vorzustellen. Mein Name ist Christian Chlebek, komme aus Frankfurt am Main und gehöre als weiteres Teammitglied zum Stamm der JuraBlogs-Entwickler. In diesem Sinne – wir werden uns noch häufiger sehen! :)

Noch eine wichtige Bitte im Zusammenhang mit den o. g. Firefox-Erweiterungen: Es würde mich sehr freuen, wenn Sie uns Feedback (Verbesserungen, Fehlermeldungen, Fragen, etc.) dazu geben und darüber hinaus Screenshots insbesondere der JuraBlogs-Toolbar an feedback@jurablogs.com schicken können.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße zur Nacht!

Mon, 07 Nov 2005 01:14:12 +0000
Tue, 08 Nov 2005 23:38:04 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses aufgrund abweichender Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen (§ 116 Abs. 1 StPO) durch das Oberlandesgericht im Verfahren über die Beschwerde allein des Beschuldigten gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das Oberlandesgericht ordnete den Vollzug des Untersuchungshaftbefehls an, ohne eine veränderte Sachlage (§ 116 Abs. 4 StPO) festzustellen.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Art. 1 Nr. 48, Art. 8 Nr. 2 Buchstaben b) und c) sowie gegen Art. 11 Nr. 1 Buchstabe a) des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen führen dazu, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Versorgungsempfänger mit den auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschränkt bleibt. Die Beschwerdeführer sehen hierin eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die rechtlichen Folgen fehlerhafter Aufnahme von Rechtsbeschwerden durch Rechtspfleger. Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Gegenstand der Vorlagen ist die in der Landesbeihilfenverordnung (NW BVO) geregelte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale im nordrhein-westfälischen Beamtenrecht.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Tue, 08 Nov 2005 23:38:04 GMT
Wed, 09 Nov 2005 00:23:09 GMT
Sun, 06 Nov 2005 22:04:24 CET Uhr - Drossel schrieb - Widerspruch gegen Kündigung???
Die Eckdaten: - Ich bekam die Kündigung ende August. Kündigung zum 31.13.2005 - Ich habe eine Wohung in Aussicht, allerdings garantiert nicht zum 01.01.2006, da sich die Wohnung noch im Rohbau befindet. - Wenn ich jetzt Widersruch gegen die Kündigung einlegen würde, und paralle dazu selbst zum 31.03.2006 kündige. Wäre das möglich oder ist es für einen Widerspruch zu spät? W ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-06CET22:04:24+01:00
Sun, 06 Nov 2005 00:49:00 CET Uhr - Capo schrieb - Frau mit Haus oder Haus mit Frau?
ein Top Angebot! kaum zu schlagen! *gröhl* Die URL mit dem Schnäppchen Die Haus und das Extra 2005-11-06CET00:49:00+01:00
Fri, 04 Nov 2005 14:46:16 CET Uhr - Hendrik1978 schrieb - Mieterin will Garten abgeben
Moin Moin! Ich bin hier ganz neu, und hab da gleich mal eine Frage! Meine Mieterin möchte ihren Garten ganz beziehungesweise teilweise abgeben! Ihre Gründe wären Alters und Gesundheitlich! Die Dame ist 77 Jahre alt. Jetzt ist nur die Frage, kann sie das so einfach? Wenn ja, wie regelt man das einwandfrei und kann man da evtl. die zusätzlich anfallenden Kosten in den Nebenkosten ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-04CET14:46:16+01:00
Fri, 04 Nov 2005 11:55:00 CET Uhr - reg schrieb - Kommen nicht in die Wohnung- Termine werden immer ignoriert
Hallo Zusammen, wir kommen nicht in unsere vermietete Wohnung. Wir haben mehrfach schriftliche Termine vorgeschlagen und diese werden mit kompletter Reglemäßigkeit ignoriert. VORGESCHICHTE: wir haben die fristgerechte Kündigung schriftlich gemacht. Hierrauf bekamen wir unter scheinheiligen Mängeln, eine Mietzinskürzung um 50%. Wir wollen die Wohnung sehen und wurden (nachwei ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-04CET11:55:00+01:00
Thu, 03 Nov 2005 22:55:10 CET Uhr - EFMenzel schrieb - Zahlung der Miete wegen Mitbewohner
Hi, folgendes Problem würde ich gerne geklärt haben: Am 01.10. dieses Jahres zog ich, zusammen mit einer Mitbewohnerin, in eine Wohnung ein. Die Kaution von 700 Euro wurden von mir aufgebracht, aus rechtlichen Gründen stehen jedoch beide Namen als Sparbuchinhaber drin. Soweit so gut, nun habe ich die Miete für Oktober überwiesen (pünktlich den vollen Betrag) und konnte meinen ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-03CET22:55:10+01:00
Tue, 08 Nov 2005 23:38:15 GMT
Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Wed, 09 Nov 2005 00:23:10 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 09 Nov 2005 00:23:20 GMT

Wie man mit Hilfe von Google Kameras findet, die "öffentliche und nicht-öffentliche Bereiche kontrollieren", erklärt intern.de, nämlich so: http://www.google.com/search?q=liveapplet.

Die dort aufgelisteten Webcams lassen sich dann auch per Java-Applet steuern. Wenn man z. B. hier auf einzelne Personen zoomt, könnte man durchaus schon jemanden wiedererkennen - jedenfalls bei Tageslicht.

Die Videoanlage der Frankfurter Rundschau (siehe LAWgical vom 31.10.03) war übrigens bis vor kurzem "wegen Wartungsarbeiten" abgeklemmt und ist zur Stunde gar nicht mehr erreichbar.

2005-11-08T22:44:04+01:00

Die Einführung des ePasses in Deutschland bringt einige Probleme mit sich. So berichtet zum Beispiel heise-online, dass Sachbearbeiter bei der Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung eines Reisepasses verschiedentlich Fotos ablehnten, da sie nicht der Foto-Mustertafel entsprächen. Dies komme besonders häufig bei Fotos vor, die in Fotokabinen angefertigt worden seien. Heise zitiert einen einen Mitarbeiter eines Kabinenherstellers, der annimmt, dass sich bei der Übersetzung der ICAO-Vorgaben, auf denen die EU-Richtlinie zur Einführung der elektronischen Reisepässe in der EU und damit auch die Einführung des ePass in Deutschland beruht, Fehler eingeschlichen hätten.

Während in anderen Ländern bereits Erfahrungen mit Ausweisen, die ein biometrisch abgesichertes Gesichtsbild enthalten, gemacht wurden, kann in Deutschland nicht auf solche zurückgegriffen werden. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang, dass es in Deutschland dem Bürger überlassen wurde, ein der Foto-Mustertafel entsprechendes Bild vorzulegen, während z.B. Schweden für die Anfertigung entsprechender Passbilder bei den zuständigen Polizeibehörden spezielle Systeme installiert hat.

Ob nun ein behördlich angefertigtes Foto erforderlich ist oder nicht, es darf bezweifelt werden, ob Deutschland seiner Vorreiterrolle bei der Einführung des ePass gerecht werden kann. Denn auch von Seiten der Techniker wird auf fehlende Erfahrung in Umgang und Einsatz sowie fehlende Prüfungen der in das Dokument integrierten Chips aufmerksam gemacht. So kam der Prüfauftrag für die Chips an die Firma Cetecom (wir berichteten) recht kurz vor Ausgabe des ersten ePass. Auch das schrittweise Nachlegen biometrischer Daten (Fingerabdrücke erst ab 2007 später dann auch Erfassung der Iris) erweckt in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck, es handele sich um ein ausgereiftes System. Vielmehr dränge sich auf, dass Probleme und Fehler erst in der Praxis ermittelt würden, wo sich aber bereits für den jeweiligen Passinhaber Nachteile ergeben können.

2005-11-08T09:30:29+01:00

Heute in der Mittagspause war ich mit Dipl.-Ing. Dr. Felix Gantner von infolex verabredet. Gesprochen haben wir über seine Ausbildung, seine Arbeit und die Rechtsinformatik im Übrigen.

Nach einem etwas holprigen Start meinerseits ist ein ganz interessanter Podecast entstanden, veröffentlicht in der AudioWerkstatt im JuraWiki.

MP3, 22:45 min., 20,8 MB

2005-11-07T22:20:55+01:00

Seit einigen Tagen schon wird in allen Medien über das nächtliche Treiben von Jugendlichen in französischen Großstädten, insbesondere aber in Paris und den Vororten berichtet. Der Spiegel stellt in seiner Online-Ausgabe unter dem Titel "Das geht jetzt weiter, nonstop" dar, wie sich die Diskussionen und mit diesen auch die Verabredungen zu Straftaten nun ins Netz verlagern. So sei ein Blog schon geschlossen worden, da es die Regeln nicht respektiert habe.

2005-11-07T11:44:11+01:00

Erst am Montag berichteten wir von der Vergabe der diesjährigen deutschen BigBrother Awards, wo u.a. das neue Hessische Polizeigesetz für die in ihm enthaltenen renitenten Verstöße gegen explizite Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "großer Lauschangriff" und präventiver Telefonüberwachung sowie weitere Pionierleistungen, wie die DNA-Analyse bei strafrechtlich in Erscheinung getretenen Kindern, den automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich oder die Ausweitung der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen, gewürdigt wurde.

Heute nun macht Heise online darauf aufmerksam, dass ähnliche Bestrebungen auch in Schleswig-Holstein und Bayern im Gange sind. Offenbar setzt man in den Innenministerien der Länder mittlerweile auf eine Dammbruch-Strategie, mit welcher dem Bundesverfassungsgericht die Aussichtslosigkeit seiner bornierten Haltung klargemacht werden soll.

2005-11-04T12:13:34+01:00
Wed, 09 Nov 2005 00:23:20 GMT
Die Enzyklopädie „Wikipedia“ feiert weltweit Erfolge. Dies gilt auch für den juristischen ...
2005-11-03 12:00:00
Immer wieder lassen sich arglose Internet-User von gefälschten E-Mails oder Internetseiten ...
2005-11-03 12:00:00
Aufgrund des Königlichen Dekrets 1228/2005 vom 13. Oktober 2005 wird jetzt in Spanien die ...
2005-11-03 12:00:00
Rechtzeitig zur Einführung des elektronischen Reisepasses in der Bundesrepublik Deutschland hat ...
2005-11-03 12:00:00
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legt Wert auf die Klarstellung einer missverständlichen Äußerung des designierten Bundesministers der Verteidigung, Franz Josef Jung. Dieser hatte heute geäußert, Union und SPD hätten gemeinsam in den Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen, ?dass wir es selbstverständlich für notwendig erachten, die Bundeswehr auch zur Terrorismusbekämpfung im Inland einzusetzen.? Gemeinsame Linie beider Seiten sei, so Jung weiter, für entsprechende gesetzliche Reglungen zu sorgen, sobald das Bundesverfassungsgericht dies in einem noch anstehenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verlange. Zypries dagegen unterstrich, man habe sich für den Koalitionsvertrag vielmehr darauf verständigt, dass die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben gelte. ?Die Koalitionspartner wollen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. Das ist der Inhalt der Verabredungen mit Wolfgang Schäuble wie auch mit Franz Josef Jung?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Tue, 08 Nov 2005 14:28:27 +0100
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Zwischenbericht zur Bereinigung des Bundesrechts entgegen genommen. Der Bericht zieht eine erfolgreiche Bilanz der Rechtsbereinigung, die als ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 gestartet wurde. An der Initiative Bürokratieabbau nehmen alle Ressorts teil. Sie durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen bürokratische Hemmnisse ab und schaffen verständlichere und zeitgemäßere Normen. In einem ersten Schritt werden vor allem alte und überholte Vorschriften aufgehoben. Bereits dadurch wird die Rechtsordnung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der Verwaltung übersichtlicher, da nicht nötige Vorschriften den Blick auf das maßgebliche Recht verstellen und die Rechtsordnung unübersichtlich machen. In einem zweiten Schritt wird der so reduzierte Normenbestand darauf hin untersucht, welche Möglichkeiten der Vereinfachung und Entlastung von unnötigen bürokratischen Hemmnissen es gibt. Die Bundesregierung hatte am 4. Mai 2005 beschlossen, mehr als 350 nicht mehr benötigte Rechtsvorschriften aus den Bereichen Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Aufhebung vorzuschlagen. Allein mit den Rechtsbereinigungsgesetzen aus diesen vier Ressorts beseitigt die Bundesregierung mehr als 350 überflüssige Gesetze und Verordnungen. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze sollen folgen. Einige Ministerien, die im ersten Schritt nur relativ wenige aufhebbare Vorschriften ermittelt haben, heben diese bei Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben auf; seit Beginn der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 sind so schon 75 Gesetze und 296 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt worden. Die Rechtsbereinigung ist damit keinesfalls abgeschlossen, sie ist vielmehr ständige Aufgabe und Teil guter Gesetzgebung. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze werden deshalb folgen und Ergebnisse spürbarer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung präsentieren. Bereits jetzt hat das Projekt Rechtsbereinigung den größten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten vierzig Jahren geleistet.
Wed, 02 Nov 2005 11:10:50 +0100
Heute sind zwei wesentliche Gesetze des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes in Kraft getreten - das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Jetzt kann ein Musterverfahren durchgeführt werden, um zu klären, ob eine falsche oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt. ?Das Gesetz, das auch auf bereits laufende Verfahren anwendbar ist, kann sich nun in der Praxis bewähren. Geschädigte Anleger können schneller zu ihrem Recht kommen, Massenverfahren sind für die Gerichte nun leichter zu organisieren", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Kapitalanleger können sich mit dem neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert. Das UMAG bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das Gesetz trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurück zu gewinnen. Es ist ein gutes Signal für die Reformfähigkeit unseres Wirtschaftsrechts?, betonte Zypries. Dabei sind insbesondere drei Punkte hervorzuheben: Die Haftungsklage, also die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstand und Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Das UMAG schafft unter www.ebundesanzeiger.de ein Aktionärsforum für klagewillige Kleinaktionäre. Damit können Aktionäre Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher Quoren und zur Stimmrechtsausübung suchen und zum Mitmachen aufrufen.
Tue, 01 Nov 2005 11:04:29 +0100
Das Institut für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN beginnt heute zum ersten Mal einen Weiterbildungskurs, in dem Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu professionellen Prozessbegleitern für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren ausgebildet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Schirmherrin des Projekts ist, begrüßte die neuartige Fortbildungsmöglichkeit. ?Ziel dieses Lehrgangs ist es, die Position des Opfers im Strafverfahren zu stärken. Die Betroffenen werden individuell betreut und so auf schwierige Prozesssituationen psychologisch und juristisch vorbereitet. Das ist ganz besonders wichtig, wenn die Opfer im Prozess als Zeugen gehört werden und damit unter einer großen psychischen Anspannung stehen?, sagte Bundesjustizministerin Zypries. Die Dozentinnen und Dozenten für die achtmonatige interdisziplinäre Fortbildung kommen aus der Jugendhilfe, der Justiz, der Polizei, der Psychologie oder der Soziologie. Die Prozessbegleiter sollen so in die Lage versetzt werden, mit den anderen Prozessbeteiligten kooperativ zusammenzuarbeiten und das Opfer so umfassender betreuen zu können. ?Bislang steht im Mittelpunkt des Strafverfahrens der Täter und die Frage nach seiner Schuld. Die Belastungen für das Opfer, das dem Täter im Gerichtssaal meist begegnet und im Prozess erneut mit der Straftat konfrontiert wird, drohen dabei in Vergessenheit zu geraten. Die Sozialpädagogische Prozessbegleitung ist daher ein weiterer wichtiger Schritt zu unserem Ziel, den Opferschutz im Strafverfahren insgesamt zu verbessern?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Opferrechte sind bereits in den vergangenen beiden Legislaturperioden erheblich gestärkt worden: Genannt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2004. Wichtige Neuerung brachten auch das das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom Dezember 1999 sowie das Gesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts vom 23. Dezember 2003. (Dazu: www.bmj.bund.de).
Thu, 27 Oct 2005 13:54:06 +0200
CK - Washington.   Reporting on court decisions can be risky. A German court almost held an owner of a website liable for defamation after a party mentioned in a decision reported on the site succeeded in having the decision amended and then sued the publisher.

Fortunately, the case was dismissed. The court stated that the owner of the site should have been given reasonable time to alert its readers to the change after the appeal. The Bahr blog reports also on two similar cases. The most recent decision is from the Munich court of first instance in the matter 161 C 17453/04 of September 14, 2005.

Disclaimer: The Munich decision may be subject to an appeal and this report may later prove wrong but will not change.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On October 24, 2005, the highest German court for civil matters, the Bundesgerichtshof in Karlsruhe, decided on a claim by the owner of a Oskar Schlemmer painting against an heir of the painter. The heir had stated--in a confidential note to a third party that ended up being conveyed to the owner of the painting--his belief that the painting continued to belong to the painter's estate.

The court noted that the owner had purchased the painting at auction in the United States in 1959. There is an unresolved issue as to whether the painting made in 1931 had been improperly taken by the Nazi regime. In any case, both parties agreed that the owner had acquired ownership in the painting, at least through adverse possession under §937 of the civil code, Bürgerliches Gesetzbuch.

The issue for the court was whether the owner could properly claim that the heir cease and desist making a statement that casts a cloud on the title. The court sided with the owner in the matter II ZR 329/03.

A day later, another division of the same court turned down a claim for payment on debentures issued 80 years ago by the city of Dresden. The debenture certificates had become worthless as financial instruments but are generally appreciated as art-like historical artifacts. The court based its decision on the statute of limitations of 30 years and the fact that the East German government had validly reconstituted the political entities which incidentally absolved cities such as Dresden from liabilities such as the then-worthless debentures.

Such bonds cases remind the reader of similar claims discussed periodially in the United States for the redemption of railroad and other bonds issued by long-defunct entities. Filing lawsuits for bonds that expired 50, 100 or 150 years ago raises the issue of an abuse of the legal system and a waste of holders' recources.

That may apply particularly to the warning by counsel in the Dresden case to bring the same matter before an American court, as 123recht.net reports and Handakte mirrors. A similar case being marketed by the German Goldbond Redemption Group, LLC is currently before the United States District Court for the Middle District of Florida.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   German courts are pushing internet operators ever harder. A June 6, 2005 decision by the Winsen a.d. Luhe court holds the operator of an internet forum responsible for comments by a visitor. The visitor added a fake mug shot that displays a photo of the plaintiff.

Claiming defamation, the plaintiff sent an EMail to the defendant operator, demanding the removal of the mug shot within 24 hours and 17 minutes. When the defendant failed to act, the plaintiff sued. The court granted his motion for an injunction, under §11(2) TDG. Later, the defendant explained his inaction by his personal absence which rendered him unable to react promptly.

The court held that his absence did not excuse his failure. Participants in the Internet must act in Internet time, it noted in the matter of M.K. v. B.R., docket no. 23 C 155/05, reported by JurPC, discussed by Muepe.de, critiqued by Gramespacher and quoted by Handakte.de.

As a result, German forum operators will need to shut down operations when they travel, get stuck in traffic or visit the restroom. After all, the federal Statute on Remote Services, Teledienstgesetz, absolves them from liability only if they act immediately, not merely promptly. That is, according to the statute, upon learning of illegal content. And under the Winsen rule, also when they have no such knowledge.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German hoopla over the English corporate form of Limited and its use in Germany appears to ebb. Interest in the form is waning, according to Flensburg tax and insolvency specialists Ehler Ermer & Partner.

The October 2005 issue of the EEP Journal reports a recognition in German corporate minds that meeting mandatory English and German balance sheet requirements and annual notifications to two corporate registers increases costs and efforts substantially while the benefit of minimal capitalization is marginal.

EEP does not advocate an end to the use of the Ltd. in Germany but recommends proper decision-making and planning before implementing such a concept. German business may also want to look at the benefits of American corporations which are simple to establish and maintain and offer very low capitalization requirements.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Markenblog blog reports that on October 21, 2005 the term law blog has been registered by the owner of the popular German blog law blog. The registration does not expressly cover blogs but legal services in class 42 and services including the presentation of creative works in class 41. The German registration should not affect the general use of the generic or descriptive term by others.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 09 Nov 2005 00:23:32 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1618/05. Siehe auch: Entscheidung vom 26.10.2005
2005-11-03T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1019/01. Siehe auch: Entscheidung vom 26.09.2005
2005-10-28T00:00:00+01:00
Wed, 09 Nov 2005 00:23:33 GMT
Wiesbaden (ots) - Zu Veröffentlichungen hinsichtlich der Überlassung von Materialien durch den Journalisten Bruno Schirra stellt das Bundeskriminalamt (BKA) fest: Beim Verhältnis zwischen dem BKA und Bruno Schirra handelte es sich um einen ...
Sat, 05 Nov 2005 14:46:00 B
Wiesbaden (ots) - In einem Verfahren der Staatsanwaltschaften Gießen und Osnabrück wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie hat die Polizeiinspektion Osnabrück mit Unterstützung ...
Wed, 02 Nov 2005 09:14:00 B
Wiesbaden (ots) - Terroristen werben Kämpfer für den Irak in Europa an, Rauschgiftkuriere nutzen Deutschland als Drehscheibe auf ihren Schmuggelrouten, das Internet verbindet Täter, die auf diesem Wege weltweit kinderpornografische Bilder ...
Mon, 31 Oct 2005 11:36:00 B
Wiesbaden (ots) - Terroristen werben Kämpfer für den Irak in Europa an, Rauschgiftkuriere nutzen Deutschland als Drehscheibe auf ihren Schmuggelrouten, das Internet verbindet Täter, die auf diesem Wege weltweit kinderpornografische Bilder ...
Tue, 25 Oct 2005 11:22:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Zuge der Bekämpfung internationaler und or- ganisierter Kriminalität, insbesondere der illegalen Einfuhr von Kokain nach Deutschland und Europa, hat das Bundeskriminalamt (BKA) über viele Jahre hinweg auch für die Polizeien ...
Wed, 19 Oct 2005 11:00:00 B
Grundsätzlich liegt ein zur Minderung berechtigender Rechtsmangel nicht schon dann vor, wenn nur ein Recht eines Dritten auf die vermietete Sache besteht, das zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs führen könnte. Ein Rechtsmangel entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt. Wendet sich der Dritte mangels Kenntnis von Namen und Adressen per Rundbrief an die Untermieter und fordert diese unter Hinweis auf die fehlende Berechtigung ihres Vermieters zur Herausgabe des Grundstückes an ihn auf, liegt noch keine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung vor.
Mon, 7 Nov 2005 13:25:23 +0100
1. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung, wenn das Gericht Teilanerkenntnisurteil zur Hauptsache erlässt und (nur) über die Kosten gesondert durch Beschluss entscheidet. 2. Zur Anwendung des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis nach Hauptsacheklage, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren der Schuldner die Anordnung nach § 926 ZPO beantragt hatte.
Tue, 25 Oct 2005 14:12:52 +0200
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums aller Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen sind und soll diese Bestimmung auch für die Verteilung der Kosten gelten, die mit einer ordnungsgemäß beschlossenen Veränderung oder Erneuerung des gemeinschaftlichen Eigentums verbunden sind, sofern nicht ein anderes Kostenverteilungsverhältnis beschlossen wurde, so ist ein Mehrheitsbeschluss über eine abweichende Kostenverteilung im Zusammenhang mit künftig erforderlich werdenden Terrasseninstandsetzungen mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig. Die Öffnungsklausel ist nicht im Wege der Auslegung auf Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung auszuweiten.
Wed, 2 Nov 2005 15:51:44 +0100
1. Sofern ein Ausländer bei einer Ausländerbehörde oder bei der Polizei ein Asylgesuch angebracht hat, aber einer Weiterleitungsanordnung einer dieser Stellen nach § 19 Abs. 1 AsylVfG nicht Folge leistet und bei der Außenstelle des Bundesamtes keinen Asylantrag stellt, bleibt - wie auch sonst bei einem abgelehnten Asylbewerber - eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts des Ausländers auf den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem die für die Aufnahme zugewiesene Aufnahmeeinrichtung liegt, auch nach Erlöschen der Aufenthaltserhaltsgestattung bestehen. 2. Die sich aus § 56 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AsylVfG ergebende räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines Kindes auf den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem es sich aufhält, wird nicht schon allein dadurch hinfällig, dass seine Eltern bzw. ein Elternteil später ein Asylgesuch anbringt oder einen Asylantrag stellt. Das gilt auch, sofern der Antrag nach § 14 a Abs. 1 AsylVfG für weitere Kinder des Ausländers als gestellt gilt. 3. Soweit durch ein Asylgesuch nach § 19 Abs. 1 AsylVfG und eine bereits davor erfolgte Asylantragstellung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG unterschiedliche räumliche Beschränkungen für den Ausländer und ein lediges Kind begründet werden, ist im Fall der Führung einer familiären Lebensgemeinschaft die Familieneinheit ggf. durch eine länderübergreifende Verteilungsentscheidung nach § 51 Abs. 1 AsylVfG zu gewährleisten.
Fri, 4 Nov 2005 13:18:38 +0100
Für die Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Anmeldung einer Satzungsänderung eine neue Satzungsregelung als unwirksam beanstandet werden kann, ist eine Auslegung der Satzung vorzunehmen, die unter Berücksichtigung aller Regelungen vorzunehmen ist. Die Satzung einer GmbH kann dabei auch durch das Gericht der weiteren Beschwerde ohne Beschränkung ausgelegt werden. Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs ist eine Regelung, nach der ein von einer Zwangseinziehung betroffener Gesellschafter mit dem Zugang des Einziehungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausscheidet, nicht dahin zu verstehen, dass die Einziehung auch ohne Zahlung der dem Gesellschafter zustehenden Abfindung wirksam sein soll, wenn zugleich in der Satzung geregelt ist, dass die Einziehung nur zulässig ist, wenn die Abfindung gezahlt werden kann, ohne dass das Stammkapital angegriffen wird.
Mon, 31 Oct 2005 16:03:23 +0100
Überweist ein Wohnungseigentümer von ihm geschuldetes Hausgeld auf ein "Verwaltungskonto" des Verwalters und überweist der Verwalter den Betrag mit dem Bemerken zurück, dass die Zahlung auf das dem Schuldner bekannt gegebene "Hausgeldkonto" (Treuhandkonto) zu erfolgen habe, so entfaltet die Überweisung auf das "Verwaltungskonto" keine Tilgungswirkung.
Wed, 2 Nov 2005 15:50:51 +0100
Die drittelparitätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer arbeitnehmerlos gewordenen "Air-Aktiengesellschaft entfällt, wenn die AG zwar Muttergesellschaft eines Konzern ist, ihr die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften aber nicht zuzurechnen sind, weil weder eine Eingliederung i.S.v. § 319 ff AktG noch ein Beherrschungsvertrag i.S.v. § 291 AktG besteht.
Wed, 26 Oct 2005 14:55:23 +0200
Es verstößt weder gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn § 122 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz in Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets verspätet erhobene Einwendungen auch mit Wirkung für ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren ausschließt.
Wed, 2 Nov 2005 15:47:34 +0100
Die Wiederholung der 12. Klasse einer Fachoberschule nach Wegfall des Wohnungsmangels ist kein Umzugshindernis im Sinn von § 12 Abs. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 BUKG.
Mon, 31 Oct 2005 16:06:52 +0100
Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG) ist bei einer Entscheidung nach § 73 Abs. 3 AsylVfG (Widerruf einer Entscheidung zu § 53 Abs. 6 AuslG) im Hinblick auf Art. 1 C Nr. 5 Genfer Flüchtlingskonvention - GK - nicht zu bejahen.
Tue, 8 Nov 2005 12:22:33 +0100
Wed, 09 Nov 2005 00:23:36 GMT
I. Der Kläger war bis 2003 als Kursmakler tätig. Er führte sein Unternehmen als Einzelkaufmann mit in der Regel vier Angestellten. Er verfügte für seine Tätigkeit über eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 32 i.V.m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 2, 4 KWG. Er wendet sich gegen seine...
Wed, 26 Oct 2005 17:08:57 +0200
I. 1 Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Heranziehung zu den Kosten seiner Abschiebung nach Pakistan.1 2 Der Kläger, der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, wurde im April 2000 aufgrund einer für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfüg...
Wed, 26 Oct 2005 16:55:06 +0200
Die Klägerin beansprucht eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Schweinemastanlage in K. Eine ihrer Rechtsvorgängerinnen, die LPG Schweineproduktion G., zeigte den Betrieb Ende 1990 der Staatlichen Umweltinspektion Magdeburg an und bezifferte die Tierproduktion mit 34 000 Mas...
Wed, 26 Oct 2005 16:50:34 +0200
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2 a) Die Beschwerde sieht als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage an:3 "Stellt ein Ve...
Wed, 26 Oct 2005 16:44:32 +0200