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Neuigkeiten (24.11.05)
Thu, 24 Nov 2005 01:59:09 GMT
Thu, 24 Nov 2005 01:59:09 GMT
Pressemitteilung 165/05 vom 23.11.2005
Pressemitteilung 164/05 vom 23.11.2005
Pressemitteilung 163/05 vom 22.11.2005
Pressemitteilung 162/05 vom 22.11.2005
Pressemitteilung 161/05 vom 16.11.2005
Thu, 24 Nov 2005 00:07:16 GMT
Seit bereits zwei Wochen unter den JuraBlogs (und sträflicherweise nicht von mir verkündet) ist das neue Blog "Medizin & Recht" von "Altblogger" und JuraWiki-Podcast-Gast Christian Säfken. Es geht um Medizin- und Pharmarecht sowie Bioethik.
JurBlog.de ist das Blog von Ekrem Senol aus Köln. Der Aufnahmewunsch in die JuraBlogs war leider etwas ... Seit bereits zwei Wochen unter den JuraBlogs (und sträflicherweise nicht von mir verkündet) ist das neue Blog “Medizin & Recht” von “Altblogger” und JuraWiki-Podcast-Gast Christian Säfken. Es geht um Medizin- und Pharmarecht sowie Bioethik.
JurBlog.de ist das Blog von Ekrem Senol aus Köln. Der Aufnahmewunsch in die JuraBlogs war leider etwas in meiner Mailbox untergegangen.. (danke an Dr. Johannes Rux für den Reminder und sorry an Ekrem Senol!)
Viel Erfolg von uns!
Thu, 10 Nov 2005 16:02:18 +0000
Thu, 24 Nov 2005 01:59:10 GMT
R�cknahme der Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage - Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 25.07.2003
2005-11-09T00:00:00+01:00
Die Beschwerdef�hrer machen einen Eingriff in das Recht zur Vornamenswahl geltend.
2005-11-03T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses aufgrund abweichender Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen (��116 Abs. 1 StPO) durch das Oberlandesgericht im Verfahren �ber die Beschwerde allein des Beschuldigten gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das Oberlandesgericht ordnete den Vollzug des Untersuchungshaftbefehls an, ohne eine ver�nderte Sachlage (��116 Abs. 4 StPO) festzustellen.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Unterlassungsanspr�che wegen der Verbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen.
2005-10-25T00:00:00+01:00
Mit den Verfassungsbeschwerden wenden die Beschwerdef�hrer sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer f�r Wohnungen, die sie gemietet haben, um ihrer Berufst�tigkeit an einem anderen Ort als dem Ort ihrer ehelichen Wohnung nachzugehen.
2005-10-11T00:00:00+01:00
Thu, 24 Nov 2005 01:59:10 GMT
Thu, 24 Nov 2005 00:07:17 GMT
Mon, 21 Nov 2005 10:55:11 CET Uhr - maunckerl schrieb - Wer bezahlt die Miete??? Hallo zusammen! Bin durch Zufall auf diese Seite gesto�en und hoffe, da� mir hier geholfen werden kann. Wir haben eine Wohnung zu vermieten und h�tten ein junges Paar in der engeren Auswahl (sie Polin, er Kroate), die einen sehr gepflegten und netten Eindruck machen. Auch das jetzige Umfeld in dem sie wohnen ist sauber (meine Freundin kennt die Leute). Nun aber ein Problem: sie ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-11-21CET10:55:11+01:00
Sun, 20 Nov 2005 13:51:26 CET Uhr - Geordy schrieb - mieter tanzt mir auf der Nase herum Hallo
Ich habe vor kurzem ein Haus mit zwei vermieteten Wohnungen (Doppelhaush�lften) gekauft. Beide Mietparteien besitzen noch ca vier Jahre K�ndigungsschutz.
Ich nenne die Parteien nun mal links und rechts.
Links l��t mich trotz Voranmeldung und bitte um R�ckruf nicht in das Haus. In dieser H�lfte befindet sich der �ltank, den ich besichtigen wollte bevor ich neu tanke. Deswe ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-11-20CET13:51:26+01:00
Thu, 17 Nov 2005 20:21:35 CET Uhr - bse1979 schrieb - K�ndigung erlaubt? Hilfe!! Hallo,
ich bin neu hier und hoffe hier kompetente Ansprechpartner zu finden.
Ich habe folgendes Problem:
Meine Mieterin mit einem Kleinkind und dazu noch schwanger im 7. Monat h�lt sich seit geraumer Zeit nicht an die Hausordnung:
- Sie mach �berm��ig l�rm trotz auffoderungen leiser zu machen
- Sie �bergibt die Miete zum wiederholtenmale nicht am 1. sondern erst am 10,11
...
MfG
Euer LOW-Team
2005-11-17CET20:21:35+01:00
Tue, 15 Nov 2005 21:51:35 CET Uhr - Unterfranke schrieb - K�ndigungsfristen nach 15 Jahren? Hallo!
Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage!
Es geht darum, ich wohne mit meiner Frau in einem gemieteten Haus, das wir n�chstes Jahr R�umen m�ssen (schon wegen der vielen M�ngel, ist das Wohnen dort unzumutbar). Meine Schwiegermutter hat noch ein Haus vermietet, seit �ber 15 Jahren an denselben Mieter (der auch mal nicht zahlt, da er arbeitslos ist).
Wie sieht das n ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-11-15CET21:51:35+01:00
Tue, 15 Nov 2005 11:44:42 CET Uhr - Qw�llfl�schkopp schrieb - Vorzeitig k�ndigen?! Hallo Leute,
mein Mietvertrag l�uft noch bis 07. Ich m�chte aber gerne jetzt schon (01.01.06) ausziehen. Die K�ndigung habe ich dem Vermieter rechtzeitig (31.10.05) gegeben.
Erst hie� es, es gehe in Ordnung und nun macht dieser nun doch Schwierigkeiten. Von wegen Vertrag bis 07 und ich m�sste mich um Nachmieter k�mmer.
Wenn ich Ihm drei Nachmieter gebracht habe und er alle a ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-11-15CET11:44:42+01:00
Thu, 24 Nov 2005 01:59:10 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird.
Gem�� � ...
Thu, 24 Nov 2005 01:59:11 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 24 Nov 2005 01:59:11 GMT
Der Bundesgerichtshof hat in dem k�rzlich ver�ffentlichten Urteil vom 20.10.2005 in dem Verfahren III ZR 37/05 nun definiert, wer Vertragspartei in F�llen der Anwahl eines 0190- bzw. 0900-Mehrwertdienstes ist. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall, hatte die Deutsche Telekom einem Anschlussinhaber Kosten f�r die Inanspruchnahme solcher Mehrwertdienste unter der Postion "Betr�ge anderer Anbieter" in Rechnung gestellt. Das Gericht stellt insoweit klar, dass die Deutsche Telekom in solchen F�llen "blo�e Zahlstelle" sei und als solche lediglich eine Leistung f�r einen Dritten entgegen nehme. Auch mit dem Verbindungsnetz- und dem Plattformbetreiber komme ein Vertrag nicht zustande. Ein solcher bestehe ausschlie�lich mit dem Mehrwertdienstanbieter. Dies folge daraus, dass dem Kunden die Leistungskette zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und Dienstanbieter nicht bekannt sei. Der Anwahl einer Mehrwertdienste-Rufnummer sei daher nicht zu entnehmen, dass der Kunde auch mit dem Nummernverwalter einen Vertrag schlie�en m�chte. Der Nummernverwalter selbst stelle aus Sicht des Kunden vielmehr den Erf�llungsgehilfen eines Dritten dar.
Aufgrund dieser Tatsache und aufgrund des Umstandes, dass nur unter Vorbehalt gezahlt und dem nicht widersprochen wurde, konnte in dem vorliegenden Fall der Verbraucher sein Geld vom Betreiber der Mehrwertdienst-Rufnummer zur�ck verlangen. Dieses Urteil d�rfte deutliche Auswirkungen auf die bisherige Praxis von Plattformbetreibern wie zum Beispiel "Next ID" (vormals: "Talkline ID"), In-telegence oder dtms haben, danun zahlreiche Kunden, die in der Vergangenheit nur unter Vorbehalt Rechnungen beglichen haben, nun ihr Geld zur�ckverlangen werden.
2005-11-23T12:39:00+01:00
Der Fernsehsender RTL und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor dem �ffnen des Anhangs einer e-Mail, deren Absenderangabe vort�uscht, die e-Mail stamme von RTL bzw. dem BKA. Die Mail, bei der als Absender RTL angegeben ist, enthalte die Nachricht, der Empf�nger sei als Kandidat in der Quiz-Show "Wer wird Million�r?" ausgew�hlt worden und werde demn�chst zu Herrn Jauch eingeladen. Die e-Mail, bei der das BKA als Absender angegeben ist, enth�lt die Angabe, dass der Inhalt des Computers als Beweismittel sichergestellt und ein Ermittlunsverfahren gegen den Empf�nger der e-Mail eingeleitet worden sei.
�ffnet man den Anhang zu der e-Mail, wird ein Computerwurm - eine Sober-Variante - aktiviert, der die Eintr�ge aus dem Adressbuch ausliest und sodann e-Mails in der beschriebenen Art an die gespeicherten Adressen weiterversendet. Das BKA empfielt, die betreffende e-Mail zu l�schen und durch einen Viren-Scanner zu �berpr�fen, ob der Rechner infiziert ist. Detaillierte Infos zu den Viren erh�lt man auf den Seiten Hoax-Info der TU Berlin.
2005-11-23T10:35:58+01:00
Nach der Wahl von Angela Merkel zur Bundeskanzlerin hat die Website www.bundesregierung.de den Regierungswechsel in Rekordzeit vollzogen. Dort ist bereits kurz nach der Ernennung das neue Kabinett "eingezogen".
Etwas problematischer stellt sich die Sache bei der Kanzlerinnenhomepage dar. Gerhard Schr�der residierte im Web unter der Domain www.bundeskanzler.de. Beim Aufruf dieser URL wird der Nutzer auf die Seite bundeskanzlerin.bundesregierung.de weitergeleitet.
M�glicherweise hat die Bundesregierung seinerzeit nicht in Betracht gezogen, dass das Amt in absehbarer Zeit von einer Frau bekleidet werden k�nnte und es verabs�umt, sich rechtzeitig die Domain bundeskanzlerin.de zu sichern. Im Moment "geh�rt" die Domain noch Lars Heitm�ller, der daneben auch "bundespr�sidentin.de" innehat und auf der Website ank�ndigt, die Domain seit 1998 treuh�nderisch zu verwalten und die Domains den ersten Amtstr�gerinnen offiziell zu �bergeben.
2005-11-22T16:25:36+01:00
Die Regulierungsbem�hungen auf dem Telekommunikationsmarkt scheinen langsam Fr�chte zu tragen. So vermeldet die Bundesnetzagentur heute in einer Pressemitteilung, dass die Telekom auf dem Markt f�r Auslandsgespr�che nicht mehr marktf�hrend sei.
Gr�nde seien die gesunkenen Marktanteile der Deutschen Telekom AG. Dar�ber hinaus sei auch eine erheblich h�here Wettbewerbsintensit�t als bei den Inlandsverbindungen festzustellen, was haupts�chlich auf den besseren Beschaffungsm�glichkeiten bei den entsprechenden Vorleistungen sowie auf dem h�heren Anreiz der Kunden, bei vergleichsweise teureren Auslandsgespr�chen zu sparen, beruhe.
Auf diesem Markt werde daher zuk�nftig keine Regulierung mehr erfolgen.
2005-11-22T16:09:21+01:00
�ber Google Base wurde kurz nach der Ver�ffentlichung der (englischsprachigen) Beta-Version schon allerhand geschrieben. Bislang vorherrschend scheint dabei zur Zeit eine Perspektive des Produkts als Plattform f�r Online-Kleinanzeigen zu sein.
Google selbst beschreibt den Dienst allgemeiner als "place where you can easily submit all types of online and offline content that we'll host and make searchable online". Aus technischer Sicht geht Google also einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Web als Datenbank, oder auch: zum Semantic Web. Informationen werden kategorisiert (z.B. mit der Kategorie "Kochrezept") und mit Eigenschaften versehen (z.B. "italienische K�che", "Pasta"), damit sie vom Nutzer besser durchsucht werden k�nnen. Auch wenn Google Base intern nicht mit den Semantic-Web-Standards des W3C (RDF, OWL) zu arbeiten scheint (siehe hier), scheint es sich tats�chlich um eine semantische Suchmaschine mit Erfolgspotenzial zu handeln.
Das Produkt hat einen abstrakten Ansatz, denn es lassen sich auch eigene Informationstypen ("item types") definieren und ihre Eigenschaften beschreiben. Damit taugt Google Base auch f�r juristische Anwendungen. Wie w�re es mit dem Typ "Gerichtsentscheidung"? Oder "Gesetz"? Oder "Seminararbeit"? Der Fantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt - ich bin gespannt, wie es weiter geht.
2005-11-20T14:47:36+01:00
Thu, 24 Nov 2005 01:59:11 GMT
Das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) teilt mit, dass es das ...
2005-11-17 12:00:00
Nachdem die Firma Sony BMG durch die Einführung einer Sicherheitssoftware zum Kopierschutz von ...
2005-11-17 12:00:00
Carolina Botero, Mitinitiatorin der kolumbianischen Sektion der „Creative Commons“, stellt in ...
2005-11-17 12:00:00
Der [http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players5.html#1|Europäische ...
2005-11-11 12:00:00
Die offiziellen Internetseiten des Verfassungsgerichts von Polen (Trybunal Konstytucyjny) ...
2005-11-18 12:00:00
Thu, 24 Nov 2005 01:59:12 GMT
?Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist eine gute
Arbeitsgrundlage f�r die kommenden vier Jahre. Die Vereinbarung
sichert Kontinuit�t in der Innen- und Rechtspolitik in der neuen
Legislaturperiode. Wir k�nnen die erfolgreiche Arbeit in der
Rechtspolitik fortsetzen. In der Kriminalpolitik sorgen wir
daf�r, dass das Bed�rfnis der Menschen nach Sicherheit und ihr
grundgesetzlich garantiertes Recht auf Freiheit weiterhin in
einem ausgewogenen Verh�ltnis bleiben. Rechtsstaatlichkeit und
Grundrechtsschutz sind der strikte Ma�stab, an dem sich alle
kriminalpolitischen Ma�nahmen auch in der Zukunft messen lassen
m�ssen?, unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries. Zudem sind Leitlinien f�r eine Politik festgeschrieben,
die Verbraucherinnen und Verbraucher sch�tzt und gleichzeitig
ihre Eigenverantwortung und Selbstbestimmung st�rkt. ?Die
Koalitionspartner haben sich weiterhin darauf verst�ndigt, mit
ihrer Rechtspolitik dem Umstand Rechnung zu tragen, dass unsere
Gesellschaft toleranter geworden ist, neue Lebensentw�rfe
akzeptiert und auf Minderheiten R�cksicht nimmt. Diese
Entwicklung wollen wir begleiten und f�rdern?, unterstrich
Zypries.
Die Vereinbarungen im �berblick:
Kriminalpolitik:
Es gibt keinen Paradigmenwechsel im
Jugendstrafrecht. Auch zuk�nftig werden junge Erwachsene nur dann
nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, wenn sie �ber den
Reifegrad eines Erwachsenen verf�gen. Die H�chstfreiheitsstrafe
im Jugendstrafrecht wird nicht erh�ht, sie bleibt bei 10 Jahren.
Der Jugendstrafvollzug wird auf eine verl�ssliche gesetzliche
Grundlage gestellt. Jugendliche Straft�ter, die wegen schwerster
Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder
die k�rperliche Unversehrtheit verurteilt wurden, sollen k�nftig
nachtr�glich in Sicherungsverwahrung genommen werden k�nnen, wenn
sich ihre besondere Gef�hrlichkeit w�hrend des Strafvollzugs
ergeben hat.
Weitergehende rechtliche Konsequenzen im Kampf gegen den
Terrorismus werden nur gezogen, wenn dies nach dem
Evaluierungsbericht zum Terrorismusbek�mpfungsgesetz geboten ist.
Eine sog. Sicherungshaft, also die Festsetzung eines
Terrorverd�chtigen auf blo�en Verdacht, wird es nicht geben.
Die Regelungen zur Strafbarkeit wegen Graffiti-Schmierereien, zum
genetischen Fingerabdruck und zur akustischen Wohnraum�berwachung
werden nicht versch�rft. Die k�rzlich dazu verabschiedeten
Gesetze werden nach mehreren Jahren der Anwendung in der Praxis
evaluiert.
Erg�nzend zu den bereits vorhandenen M�glichkeiten, einen
Straft�ter milder zu bestrafen, wenn dieser hilft Straftaten
aufzukl�ren, wird eine allgemeine Strafzumessungsregelung
eingef�hrt, die Strafmilderungen oder ?befreiungen f�r sog.
Kronzeugen erm�glicht.
Die Rechte der Betroffenen werden bei der Novellierung der
Vorschriften �ber die Telefon�berwachung gest�rkt.
Um den Opferschutz zu verbessern, wird das beharrliche
Nachstellen (sog. ?Stalking?) k�nftig in einem
eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt. Ebenso sollen die
Opfer von Zwangsprostitution mit den Mitteln des Strafrechts noch
besser gesch�tzt und Freier von Zwangsprostituierten bestraft
werden.
Zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen, werden alle geeigneten
rechtlichen Instrumente gepr�ft.
Selbstbestimmung und Toleranz:
Die Koalitionspartner haben unterstrichen, dass die
EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt werden m�ssen. Es gibt
keine Festlegung, dass dies ohne inhaltliche Erweiterung der
Vorgaben aus Br�ssel geschehen muss. Die Bundesjustizministerin
wird daher weiter daf�r eintreten, dass neben den
europarechtlichen Vorgaben (ethnische Herkunft, Geschlecht) bei
Massengesch�ften des t�glichen Lebens niemand wegen seiner
Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alter
und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf.
Im Unterhaltsrecht sollen Kinder mit ihren Unterhaltsanspr�chen
in Mangelf�llen besser gestellt werden, die nacheheliche
Eigenverantwortung von Ehegatten wird gest�rkt.
Wirtschaft und Verbraucherschutz:
Mit einem neuen Versicherungsvertragsrecht
wird f�r einen gerechteren Interessenausgleich zugunsten der
Versicherten gesorgt.
Das Verfahren zur Entschuldung mittelloser Personen wird unter
Wahrung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern neu
gestaltet.
Um den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Attraktivit�t
f�r Investoren zu sichern, wird das GmbH-Recht reformiert, um
Unternehmensgr�ndungen zu beschleunigen, die Wettbewerbsf�higkeit
der GmbH im Vergleich mit ausl�ndischen Rechtsformen zu sichern
und Missbr�uche bei Insolvenzen zu bek�mpfen.
Da die �ffentliche Hand Vorbild bei Leistungsf�higkeit und
Transparenz sein soll, haben sich die Verhandlungspartner darauf
verst�ndigt, die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von
Managergeh�ltern bei Unternehmen mit �berwiegender
Bundesbeteiligung anzustreben.
Mon, 21 Nov 2005 16:27:58 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat der Rechtsanw�ltin
Margret Diwell heute das Verdienstkreuz am Bande des
Verdienstordens �bergeben. Margret Diwell war viele Jahre aktiv
im Vorstand des Deutschen Juristinnenbundes t�tig ? zuletzt
von 2001 bis 2005 als Pr�sidentin des Vereins. Dar�ber hinaus ist
die engagierte Juristin Vizepr�sidentin des Berliner
Verfassungsgerichtshofs und ehrenamtliche Richterin am Berliner
Anwaltsgericht. F�r ihr gro�es ehrenamtliches Engagement um die
deutsche Rechtspolitik hat der Bundespr�sident Margret Diwell nun
das Verdienstkreuz verliehen.
?In den vielen Jahren, die wir nun schon zusammenarbeiten,
haben Sie mich immer wieder mit ihrem ausgepr�gten Sinn f�r
pragmatische L�sungen beeindruckt. Sie vertreten souver�n ihren
Standpunkt, der auf festen gesellschafts- und rechtspolitischen
�berzeugungen beruht. Damit ist es ihnen immer wieder gelungen,
rechtspolitische Interessen durchzusetzen ? oftmals f�r die
Sache der Frauen, aber immer auch f�r das Gemeinwohl?,
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der �bergabe
des Ordens.
Margret Diwell wurde 1951 in Hamburg geboren. Nach juristischem
Studium und Referendariat war sie von 1978 bis 1986 als
Regierungsr�tin bei der Oberfinanzdirektion Berlin t�tig. Seit
1987 arbeitet sie als Rechtsanw�ltin. Als Pr�sidentin und
Vizepr�sidentin des Deutschen Juristinnenbundes hat sich Frau
Diwell insbesondere bei der Diskussion �ber das Unterhaltsrechts,
den Versorgungsausgleich und die Patientenverf�gung engagiert und
erfolgreich eingemischt.
Fri, 18 Nov 2005 14:31:23 +0100
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Zwischenbericht zur
Bereinigung des Bundesrechts entgegen genommen. Der Bericht zieht
eine erfolgreiche Bilanz der Rechtsbereinigung, die als ein
Kernprojekt der Initiative B�rokratieabbau im Februar 2003
gestartet wurde.
An der Initiative B�rokratieabbau nehmen alle Ressorts teil. Sie
durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen
b�rokratische Hemmnisse ab und schaffen verst�ndlichere und
zeitgem��ere Normen. In einem ersten Schritt werden vor allem
alte und �berholte Vorschriften aufgehoben. Bereits dadurch wird
die Rechtsordnung im Interesse der B�rgerinnen und B�rger,
Unternehmen und der Verwaltung �bersichtlicher, da nicht n�tige
Vorschriften den Blick auf das ma�gebliche Recht verstellen und
die Rechtsordnung un�bersichtlich machen. In einem zweiten
Schritt wird der so reduzierte Normenbestand darauf hin
untersucht, welche M�glichkeiten der Vereinfachung und Entlastung
von unn�tigen b�rokratischen Hemmnissen es gibt.
Die Bundesregierung hatte am 4. Mai 2005 beschlossen, mehr als
350 nicht mehr ben�tigte Rechtsvorschriften aus den Bereichen
Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz,
Ern�hrung und Landwirtschaft zur Aufhebung vorzuschlagen. Allein
mit den Rechtsbereinigungsgesetzen aus diesen vier Ressorts
beseitigt die Bundesregierung mehr als 350 �berfl�ssige Gesetze
und Verordnungen. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze sollen
folgen. Einige Ministerien, die im ersten Schritt nur relativ
wenige aufhebbare Vorschriften ermittelt haben, heben diese bei
Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben auf; seit Beginn der
Initiative B�rokratieabbau im Februar 2003 sind so schon 75
Gesetze und 296 Rechtsverordnungen au�er Kraft gesetzt worden.
Die Rechtsbereinigung ist damit keinesfalls abgeschlossen, sie
ist vielmehr st�ndige Aufgabe und Teil guter Gesetzgebung.
Weitere Rechtsbereinigungsgesetze werden deshalb folgen und
Ergebnisse sp�rbarer Entb�rokratisierung und Rechtsvereinfachung
pr�sentieren. Bereits jetzt hat das Projekt Rechtsbereinigung den
gr��ten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten
vierzig Jahren geleistet.
Thu, 10 Nov 2005 16:23:40 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legt Wert auf die
Klarstellung einer missverst�ndlichen �u�erung des designierten
Bundesministers der Verteidigung, Franz Josef Jung. Dieser hatte
heute ge�u�ert, Union und SPD h�tten gemeinsam in den
Koalitionsverhandlungen dar�ber gesprochen, ?dass wir es
selbstverst�ndlich f�r notwendig erachten, die Bundeswehr auch
zur Terrorismusbek�mpfung im Inland einzusetzen.?
Gemeinsame Linie beider Seiten sei, so Jung weiter, f�r
entsprechende gesetzliche Reglungen zu sorgen, sobald das
Bundesverfassungsgericht dies in einem noch anstehenden Urteil
zum Luftsicherheitsgesetz verlange.
Zypries dagegen unterstrich, man habe sich f�r den
Koalitionsvertrag vielmehr darauf verst�ndigt, dass die
grunds�tzliche Trennung zwischen polizeilichen und milit�rischen
Aufgaben gelte. ?Die Koalitionspartner wollen nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
Luftsicherheitsgesetz pr�fen, ob und inwieweit
verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. Das ist der
Inhalt der Verabredungen mit Wolfgang Sch�uble wie auch mit Franz
Josef Jung?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Tue, 08 Nov 2005 14:28:27 +0100
Thu, 24 Nov 2005 01:59:15 GMT
CK - Washington. The Hamburg court of first instance issued a TRO, not a final judgment, against a publishing company prohibiting that company's use of a generic domain name which the court found to improperly convey the notion that it was endorsed by German trade guilds.
Now, the publisher, ID-Medien, itself subject to criticizm, has sent cease and desist orders to two internet sites, muepe.de, a blog specializing in domain news, and Schwerin-NEWS. Muepe had copied and pasted information from the Schwerin site. The Schwerin report was based on information released by the trade guild covering its temporary victory. Schwerin says it published an "article by the [guild]", einen auf Schwerin-NEWS am 7.11.2005 veröffentlichten Artikel der Handwerkskammer Schwerin.
The cease and desist orders claim that ID-Medien had not accepted the TRO and may appeal it. On that basis, ID-Medien argues that the web reports mislead readers by conveying the notion that the guild had won a final judgment. In turn, this impression is claimed to cause ID-Medien irreparable harm in its business.
Muepe added a note to its report to explain the status of the Hamburg ruling. Schwerin-NEWS published the details of the cease and desist order.
This development highlights the risks inherent in the uncommented and unedited republication of information published elsewhere. While copy and paste of excerpts may constitute legal fair use under copyright law and has become a popular technique in German law blogs, the minimalistic effort in populating a blog does expose bloggers to substantial legal exposure.
ID-Medien may be wrong in its claims and cannot realistically expect others to know how it feels about a TRO--other than the typical dissatisfaction of a losing defendant--and what action it might take against it. At the same time, there is now some legal basis on which bloggers may be required to state whether or not a court ruling has become final. See Legal News, Final or Risky on a--possibly non-final--Munich decision suggesting that websites update reports on reversed decisions. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The German legal metablog engine, JuraBlogs, has achieved important status in the German world of legal blogs. Recently, JuraBlogs developed several search and informational tools which it offers without charge to users of the Firefox and Flock browsers.
JuraBlogs Toolbar is an extension with a search function. Enter a legal term, such as Bundesberufungsgericht, press enter, and Jurablogs will list all articles with that term.
Kontextsuche enables the user to hightlight a word in any text displayed in the browser, right-click to display the menu option for a search of such text in JuraBlogs, and voila: Jurablogs lists the pertinent blog entries.
Finally, the toolbar contains a button for current blog entries listed on JuraBlogs. This function enables the user to by-pass the JuraBlogs site and head directly to the most recent additions listed with JuraBlogs--a somewhat altruistic tool from a website that makes it forego some traffic. Only a site that is worth visiting several times a day can afford to offer such a tool, and JuraBlogs has achieved that prominence. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. On October 24, 2005, the highest German court for civil matters, the Bundesgerichtshof in Karlsruhe, decided on a claim by the owner of a Oskar Schlemmer painting against an heir of the painter. The heir had stated--in a confidential note to a third party that ended up being conveyed to the owner of the painting--his belief that the painting continued to belong to the painter's estate.
The court noted that the owner had purchased the painting at auction in the United States in 1959. There is an unresolved issue as to whether the painting made in 1931 had been improperly taken by the Nazi regime. In any case, both parties agreed that the owner had acquired ownership in the painting, at least through adverse possession under §937 of the civil code, Bürgerliches Gesetzbuch.
The issue for the court was whether the owner could properly claim that the heir cease and desist making a statement that casts a cloud on the title. The court sided with the owner in the matter II ZR 329/03.
A day later, another division of the same court turned down a claim for payment on debentures issued 80 years ago by the city of Dresden. The debenture certificates had become worthless as financial instruments but are generally appreciated as art-like historical artifacts. The court based its decision on the statute of limitations of 30 years and the fact that the East German government had validly reconstituted the political entities which incidentally absolved cities such as Dresden from liabilities such as the then-worthless debentures.
Such bonds cases remind the reader of similar claims discussed periodially in the United States for the redemption of railroad and other bonds issued by long-defunct entities. Filing lawsuits for bonds that expired 50, 100 or 150 years ago raises the issue of an abuse of the legal system and a waste of holders' recources.
That may apply particularly to the warning by counsel in the Dresden case to bring the same matter before an American court, as 123recht.net reports and Handakte mirrors. A similar case being marketed by the German Goldbond Redemption Group, LLC is currently before the United States District Court for the Middle District of Florida. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. German courts are pushing internet operators ever harder. A June 6, 2005 decision by the Winsen a.d. Luhe court holds the operator of an internet forum responsible for comments by a visitor. The visitor added a fake mug shot that displays a photo of the plaintiff.
Claiming defamation, the plaintiff sent an EMail to the defendant operator, demanding the removal of the mug shot within 24 hours and 17 minutes. When the defendant failed to act, the plaintiff sued. The court granted his motion for an injunction, under §11(2) TDG. Later, the defendant explained his inaction by his personal absence which rendered him unable to react promptly.
The court held that his absence did not excuse his failure. Participants in the Internet must act in Internet time, it noted in the matter of M.K. v. B.R., docket no. 23 C 155/05, reported by JurPC, discussed by Muepe.de, critiqued by Gramespacher and quoted by Handakte.de.
As a result, German forum operators will need to shut down operations when they travel, get stuck in traffic or visit the restroom. After all, the federal Statute on Remote Services, Teledienstgesetz, absolves them from liability only if they act immediately, not merely promptly. That is, according to the statute, upon learning of illegal content. And under the Winsen rule, also when they have no such knowledge. German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 24 Nov 2005 01:59:16 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 1696/98. Siehe auch: Entscheidung vom 25.10.2005
2005-11-16T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 691/03. Siehe auch: Entscheidung vom 03.11.2005
2005-11-15T00:00:00+01:00
2005-11-14T00:00:00+01:00
2005-11-11T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1198/03. Siehe auch: Entscheidung vom 09.11.2005
2005-11-11T00:00:00+01:00
Wed, 23 Nov 2005 23:52:21 GMT
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist aus
aktuellem Anlass in dieser Woche (22.-25.11.2005) unter der
Telefonnummer: 0611-55 13083 zu erreichen.
ots Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale ...
Tue, 22 Nov 2005 13:38:00 B
Wiesbaden (ots) - Wie dem BKA heute (21.11.05) bekannt wurde, ist
derzeit eine gef�lschte E-Mail in Umlauf, die als angeblichen
Absender das BKA vorgibt. Der Betreff dieser E-Mail lautet "Sie
besitzen Raubkopien".
Diese E-Mails stammen ...
Mon, 21 Nov 2005 23:36:00 B
Wiesbaden (ots) - Nach gemeinsamen Ermittlungen des
Bundeskriminalamts (BKA) und der
Estonian Central Criminal Police konnten Anfang Juli 2005 in Tallinn
(Estland) mehrere estnische Staatsangeh�rige wegen Verdachts des
Computerbetrugs (Phishing) ...
Mon, 14 Nov 2005 13:43:00 B
Wiesbaden (ots) - Einen gemeinsamen Erfolg im Kampf gegen die
Rauschgiftkriminalit�t konnten das Bundeskriminalamt (BKA), die
Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Zoll und Polizei
beim Landeskriminalamt Hamburg sowie die ...
Wed, 09 Nov 2005 13:51:00 B
Wiesbaden (ots) - Zu Ver�ffentlichungen hinsichtlich der
�berlassung von Materialien durch den Journalisten Bruno Schirra
stellt das Bundeskriminalamt (BKA) fest:
Beim Verh�ltnis zwischen dem BKA und Bruno Schirra handelte es
sich um einen ...
Sat, 05 Nov 2005 14:46:00 B
Thu, 24 Nov 2005 01:59:17 GMT
Wird der Rechtsanwalt, der bereits vor dem 1. Juli 2004 als Pflichtverteidiger beigeordnet war, nach dem Stichtag (auch noch) für die Revisionshauptverhandlung zum Pflichtverteidiger bestellt, hat das auf die Anwendung der BRAGO auf das vorhergehende Verfahren keine Auswirkungen.
Wed, 16 Nov 2005 14:06:33 +0100
1. Erlässt das Amtsgericht in einer Wohnungseigentumssache einen Beweisbeschluss, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit des Antragstellers eingeholt werden soll und die Ärztekammer um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird, so liegt bereits hierin ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der diese Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar macht.
2. Eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 47 WEG ist in dem (Zwischen)-Verfahren nicht zu treffen, weil die abzuwägenden Billigkeitsgesichtspunkte sich vor Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht abschließend bewerten lassen.
Mon, 14 Nov 2005 15:33:14 +0100
Gestatten die übrigen Wohnungseigentümer durch Beschluss die Errichtung eines Wintergartens bei "Selbstfinanzierung" durch den die bauliche Veränderung vornehmenden Wohnungseigentümer, so ist dieser allein verpflichtet, die im Bereich der Wintergartenkonstruktion durch Feuchtigkeitsschäden entstehenden Folgekosten zu tragen.
Diese Kostenlast geht, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedarf, auf den Sondernachfolger des ausbauenden Wohnungseigentümers über.
Mon, 14 Nov 2005 14:25:54 +0100
Zu Frage, ob die von dem Vertreter eines Aktionärs abgegebene Erklärung zur Ausübung des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung wegen nicht ausreichend nachgewiesener Vollmacht entsprechend § 174 BGB zurückgewiesen werden kann, wenn sie zugleich mit der förmlichen Zeichnungserklärung abgegeben wird.
Wed, 23 Nov 2005 15:30:53 +0100
Bei summarischer Überprüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO lässt sich derzeit nicht abschließend feststellen, ob im Lichte der Rechtsprechung des EuGH die Entziehung einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis rechtmäßig oder rechtswirdig ist, wenn sie einen im Inland lebenden Verkehrsteilnehmer betrifft, dem vor der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln entzogen worden war. Bei der demnach durchzuführenden Interessenabwägung sind die Belange der Sicherheit des Straßenverkehrs dem Interesse des Verkehrsteilnehmers übergeordnet, zu seinem Vorteil von der europarechtlich garantierten Freizügigkeit Gebrauch machen zu können.
Wed, 16 Nov 2005 14:18:40 +0100
Insbesondere die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Durchführung einer Hauptverhandlung kann im Ausnahmefall die kurzzeitige Überstellung eines vorläufig Untergebrachten in eine Justizvollzugsanstalt erfordern.
Wed, 16 Nov 2005 14:09:57 +0100
1. Wer einen Auflieger über das Wochenende auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen verschlossenen, nachts beleuchteten und in unregelmäßigen Abständen von einem Bewachungsunternehmen bestreiften Firmengelände abstellt, handelt nicht leichtfertig und in dem Bewusstsein, das ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, wenn der gesamte Auflieger nebst Ladung vom Gelände entwendet wird.
2. Bei der Berechnung des Haftungshöchstbetrages nach § 431 HGB ist das Gewicht von Teilen der Ladung, die der Versender später wieder erlangt, nicht vom maßgeblichen Rohgewicht der Sendung abzuziehen.
Thu, 17 Nov 2005 14:43:41 +0100
Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer Kündigungsschutzanträge sowie einer Vergütungsklage, die im gleichen Rechtsstreit verfolgt werden.
Thu, 17 Nov 2005 15:47:31 +0100
1. Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein.
2. Eine solche Anordnung bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus.
Wed, 9 Nov 2005 13:59:10 +0100
Grundsätzlich liegt ein zur Minderung berechtigender Rechtsmangel nicht schon dann vor, wenn nur ein Recht eines Dritten auf die vermietete Sache besteht, das zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs führen könnte. Ein Rechtsmangel entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt. Wendet sich der Dritte mangels Kenntnis von Namen und Adressen per Rundbrief an die Untermieter und fordert diese unter Hinweis auf die fehlende Berechtigung ihres Vermieters zur Herausgabe des Grundstückes an ihn auf, liegt noch keine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung vor.
Mon, 7 Nov 2005 13:25:23 +0100
Thu, 24 Nov 2005 01:59:20 GMT
I.
1. In dem ordnungsgem�� eingeleiteten f�rmlichen Disziplinarverfahren hat der Bundesdisziplinaranwalt den Ruhestandsbeamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er1
1. am 6. Oktober 1996 beim ... Polizeirevier in F. den Diebstahl seines damaligen Wohnmobils Che...
Thu, 10 Nov 2005 16:31:02 +0100
I.
Das Verfahren �ber den Antrag wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 8. Juli 2005, durch den nach Mitteilung der Antragstellerin ein vorl�ufiger Insolvenzverwalter f�r ihr Verm�gen bestellt und angeordnet wurde, dass Verf�gungen der Antragstellerin nur mit dessen Zustimmung wirks...
Thu, 10 Nov 2005 16:26:54 +0100
Die allein auf einen Verfahrensmangel (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gest�tzte Beschwerde der Kl�ger hat keinen Erfolg.1
Die Beschwerde r�gt, das Oberverwaltungsgericht habe die Pr�klusionsvorschriften nach � 79 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. � 128 a Abs. 1 VwGO falsch angewandt und die Kl�ger mit ihrem Vorbrin...
Thu, 10 Nov 2005 16:23:11 +0100
Die nach � 137 Abs. 3 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) TKG 2004 i.V.m. �� 135 und 132 Abs. 2 VwGO zul�ssige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) zuzulassen.1
1...
Thu, 10 Nov 2005 16:19:10 +0100
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