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Neuigkeiten (04.12.05)

Sun, 04 Dec 2005 01:59:04 GMT
Sun, 04 Dec 2005 01:59:04 GMT
Pressemitteilung 168/05 vom 02.12.2005
Sun, 04 Dec 2005 01:59:05 GMT
Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-).. Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und ...

Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-)..

Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und Opera-User sollten in der Adresszeile des Browsers (bzw. bei älteren Firefox-Versionen rechts unten) das Symbol für die sogenannten “Live-Bookmarks” finden. Ein Klick und die aktuellen Meldungen lassen sich über die Bookmarks abrufen.

Mon, 28 Nov 2005 22:50:12 +0000
Sun, 04 Dec 2005 01:59:06 GMT
Rücknahme der Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage - Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 25.07.2003
2005-11-09T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführer machen einen Eingriff in das Recht zur Vornamenswahl geltend.
2005-11-03T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Zurückweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erlittener Untersuchungshaft.
2005-10-31T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses aufgrund abweichender Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen (§ 116 Abs. 1 StPO) durch das Oberlandesgericht im Verfahren über die Beschwerde allein des Beschuldigten gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das Oberlandesgericht ordnete den Vollzug des Untersuchungshaftbefehls an, ohne eine veränderte Sachlage (§ 116 Abs. 4 StPO) festzustellen.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit des so genannten Teilnehmerentgelts nach dem Bayerischen Mediengesetz.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Sun, 04 Dec 2005 01:59:06 GMT
Sat, 03 Dec 2005 12:18:59 CET Uhr - nali schrieb - Mietspiegel???
Hallo, ich bin neu hier und vieleicht kann mir jemand helfen. Ich bin aktuell am hauskauf. Im haus ist ein Büro von 33 m², das vermietet ist und der Mieter möchte auch bleiben. jetzt muß ich ja ein neuen Mietvertrag aufstellen. Der alte Vertrag ist so ein Staffelmietvertrag und Aktuell auf 265,87Euro Monatsmiete . Jetzt was ich nicht was ich aber neu verlangen kann und hab ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-03CET12:18:59+01:00
Thu, 01 Dec 2005 07:58:43 CET Uhr - Gast-Leser schrieb - Warmmiete als Rechnungsgrundlage der Provision???
Hallo! Ich habe folgendes gelesen: "Die Höhe der Maklerprovision darf maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Zt. 16%) betragen. Basis für die Berechnung der Vermittlungsprovision ist die Kaltmiete. Wird über die Betriebskosten/Nebenkosten gesondert abgerechnet, so werden sie bei der Berechnung der für die Provision maßgeblichen Monatsmiete ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-01CET07:58:43+01:00
Tue, 29 Nov 2005 09:03:32 CET Uhr - sedan schrieb - Hilfe!! Möchte Mieterin kündigen...
Servus.... bin neu hier! Schreib für einen Bekannten ! Also zu meinen Fall : Er hat ein Mehrfamilienhaus! Könnte sich so eigentlich nicht beklagen, nette Mieter(bis auf diesen Fall) In mühevoller Arbeit in seiner Freizeit renoviertes Haus. usw. Naja, es geht um die eine Mieterin! Möchte so schnell wie möglich Ihr kündigen! Sie ist,wie uns über anderen Quelle mitgeteilt wurden, ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-29CET09:03:32+01:00
Sun, 27 Nov 2005 13:53:12 CET Uhr - mimi12 schrieb - Scimmel- wie kündigen?
Hallo, wir wohnen seit einem jahr zu dritt in einer Mietwohnung und zahlen 600 Euro kalt. Für Heizung und Strom bezahlen wir 180 Euro. Im Mai kam dann eine Nachzahlung von 930 Euro für Strom/ Gas. Und das obwohl wir uns schon sehr mit heizen eingeschränkt haben. Wir haben dann von den Vormietern erfahren, dass die Heizungsanlage nie gewartet wurde und schon einmal still geleg ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-27CET13:53:12+01:00
Sun, 27 Nov 2005 01:45:45 CET Uhr - DoubleX schrieb - Ex-Mieter seinen Müll bringen?
Hallo zusammen! Habe eine Frage an die Rechtskundigen unter Euch: Darf ich meinem Ex-Mieter, der nach angedrohter Klage die Wohnung in einer Nacht- und Nebelaktion geräumt hat, seinen hinterlassenen Müll bringen? Nach zehn Monaten Zahlungsverzug stand für ihn die unmittelbare Vollstreckung der Räumungsklage bevor und er hat von heute auf morgen die Wohnung samt brauchbarem In ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-27CET01:45:45+01:00
Sun, 04 Dec 2005 01:59:07 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Sun, 04 Dec 2005 01:59:07 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 04 Dec 2005 01:59:07 GMT

Nun bloggt unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon seit Monaten - und die Deutsch-Blawger ignorieren das einfach weitgehend. Für mich ist blog.brigittezypries.de ein Blawg (zweifelnd: neues aus budapest) und gehört in die GermanBlawgs.

Es geht natürlich nicht immer streng juristisch zu, aber die Ministerin vermittelt doch einen kleinen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Beispiel: "Heute habe ich mich bei der Tabakwarengroßhandlung Weber in Dieburg über den Jugendschutz an Zigarettenautomaten informiert."

Und sie schreibt wirklich selbst, schreibt sie. Ein bisschen Anerkennung aus der Blawgosphäre ist da sicher gut für die Motivation.

2005-12-01T10:48:16+01:00

Jetzt sind zwei Reden von der 20-Jahre-juris-Feier (siehe LAWgical vom 25.11.05) nachzulesen. Die juris GmbH veröffentlicht auf ihrer Website die Begrüßungsansprache ihres Geschäftsführers Dr. h. c. Gerhard Käfer sowie die Laudatio von Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann als PDF.

Der Vortrag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fehlt leider. Auch in ihrem Weblog ist kein Eintrag zu der Veranstaltung zu finden.

2005-12-01T10:07:26+01:00

Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet ist bekannt geworden, dass ein Mann aus Krefeld in 700 Fällen die Namen Verstorbener sowie von Bekannten und Mittelsmännern benutzt hat, um über das Internet-Auktionshaus eBay Waren anzubieten, die er dann aber nicht an die Erwerber ausgeliefert hat. Es sei dem Beschuldigten gelungen, die Sicherheitsmaßnahmen von eBay durch die Angabe falscher Personalien zu umgehen. Von den bekannt gewordenen Betrugsfällen sind rund 200 nach Polizeiangaben zur Anzeige gebracht worden. Der Gesamtschaden wird derzeit auf 100.000 Euro geschätzt.

2005-11-30T11:22:06+01:00

Das Juristische Internetprojekt Saarbrücken (JIPS) hält seine Redaktionssitzung künftig einmal im Monat öffentlich ab. Zwar sind in den wöchentlichen Sitzungen schon immer interessierte Teilnehmer willkommen, am Mittwoch (07.12.05) tagt man aber erstmals in der Stadtgalerie Saarbrücken am St. Johanner Markt. Darauf weist die Landeshauptstadt auf ihrer Website hin.

2005-11-29T18:30:34+01:00

Die Bremer Justiz führt zum 1. Dezember 2005 flächendeckend den elektronischen Geschäftsverkehr ein.
Ab Donnerstag können Anwälte Klageschriften oder andere Dokumente in elektronischer Form einreichen, d.h. Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 SigG versehen sind. Als elektronisches Postfach kommt das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (egvp) zum Einsatz, an das bereits der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen sind.

2005-11-29T12:56:58+01:00
Sun, 04 Dec 2005 01:59:07 GMT
Bremen hat eine Vorreiterstellung übernommen und als erstes deutsches Bundesland flächendeckend ...
2005-12-01 12:00:00
Seit dem 25. November steht nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht online kostenlos zur ...
2005-12-01 12:00:00
Nachdem im Sommer dieses Jahres die Electronic Frontier Foundation (EFF) einen „Legal Guide for ...
2005-12-01 12:00:00
Am 1. Dezember tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber ...
2005-12-01 12:00:00
Nachdem auf dem EDV-Gerichtstag bereits im Jahr 1999 die Forderung "Freies Recht für freie ...
2005-11-25 12:00:00
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen. ?Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre?, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische ?Pinwand? um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.
Wed, 30 Nov 2005 18:03:00 +0100
Lutz Diwell, 54 jähriger Volljurist, wird neuer beamteter Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Hansjörg Geiger an. ?Lutz Diwell ist ein sehr guter Jurist und ausgewiesener Praktiker mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Justiz und der Justizverwaltung Berlins. Sein bisheriger beruflicher Werdegang bietet die Gewähr dafür, dass er mich bei den in der kommenden Legislaturperiode zu bewältigenden rechtspolitischen Aufgaben hervorragend unterstützen wird. Mit ihm bekommt das Bundesjustizministerium einen ausgezeichneten Fachmann insbesondere in allen Fragen, die die Rechtspflege und eine moderne Justiz betreffen. Nicht zuletzt wird er seine umfangreiche Fachkenntnis als Strafrechtspraktiker einbringen. Als früherer Innenstaatssekretär Berlins und im Bund verantwortlicher Staatsekretär für das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz kennt er die Sicherheitsarchitektur des Landes ebenso gut wie die Notwendigkeiten einer konsequenten Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität. Lutz Diwell weiß dabei um die Bedeutung der grundrechtlich geschützten Freiheiten. Wir sind uns einig, dass bei allen Anstrengungen, Bürgerinnen und Bürger konsequent zu schützen, Freiheit und Sicherheit stets in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben müssen. Sicherheit ohne Freiheit ist für die Menschen nichts wert?, sagte Zypries. ?Seinem Vorgänger Hansjörg Geiger danke ich herzlich für seine erfolgreiche Arbeit und vielfältige Unterstützung in den vergangenen Jahren. Mit ihm verliert das Ministerium einen hochqualifizierten Juristen, dessen erfolgreiche Karriere mit seiner siebenjährigen Amtszeit als Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz ihren krönenden Abschluss gefunden hat. Eindrucksvoll ist die Vielseitigkeit, die Hansjörg Geiger in seinem beruflichen Wirken ausgezeichnet hat. Begonnen hat seine Laufbahn bei einem großen deutschen Unternehmen, bei dem er mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung betraut war. Eng verbunden damit ist sein Interesse am Datenschutz, für dessen Bedeutung er lange und erfolgreich gestritten hat. Zuletzt waren Sicherheitsbelange ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit. Als ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes sowie als für die Arbeit des Generalbundesanwaltes verantwortlicher Staatssekretär war er ein in Sicherheitskreisen sehr geschätzter Experte. Zuvor hat er - gemeinsam mit Joachim Gauck - nach der deutschen Wiedervereinigung die Stasi-Unterlagenbehörde aufgebaut. Praktisch aus dem Nichts hatte er Strukturen geschaffen, die den Umgang mit sensiblen Daten unter Wahrung der Rechte aller Betroffenen bis heute gewährleisten. Dank seiner engagierten Arbeit kann dieser wichtige Teil der deutsch-deutschen Geschichte sachgerecht aufgearbeitet werden. Ich freue mich, dass durch seine Lehrtätigkeit an der Universität in Frankfurt am Main dem juristischen Nachwuchs Sachverstand und die reichhaltigen Erfahrungen Hansjörg Geigers auch in Zukunft erhalten bleiben?, sagte Zypries. Hansjörg Geiger wurde 1942 in Brünn (Mähren) geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München begann er seine berufliche Laufbahn zunächst 1969 bei Siemens als freier wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich elektronische Datenverarbeitung. 1972 trat er in die Bayerische Landesverwaltung ein und arbeitete in der Abteilung Datenverarbeitung der Staatskanzlei. 1974 wechselte er als Staatsanwalt zum Landgericht München I, ein Jahr später wurde er Richter am Amtsgericht München. 1977 kehrte er zurück in die bayerische Verwaltung, zunächst in das Justizministerium, 1980 wechselte er zum bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. In die Bundesverwaltung trat er 1990 ein - als Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (sog. Gauck-Behörde). 1995 wurde er zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestellt, 1996 wechselte er an die Spitze des Bundesnachrichtendienstes. 1998 schließlich folgte er dem Ruf Herta Däubler-Gmelins und wurde Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz. Seit Ende 2003 ist er zugleich Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt (Main) für Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völker- und Europarecht. Sein Nachfolger Lutz Diwell hat in Tübingen Jura studiert. 1978 begann er seine berufliche Laufbahn als Staatsanwalt in Berlin. In dieser Funktion war er elf Jahre vorwiegend mit umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren betraut. 1989 wechselte er unter Senatorin Prof. Dr. Jutta Limbach in die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, wo er verschiedene Aufgaben wahrnahm, zuletzt leitete er dort von 1994 bis 2001 die Strafrechtsabteilung. In dieser Funktion war er im Rahmen der Berliner Verwaltungsreform auch verantwortlich für die Reform des Justizaufbaus. Zu seinen Aufgaben gehörte es, effiziente Aufgabenerledigung, Personalentwicklung und moderne Führungs- und Steuerungsinstrumente für den Justizbereich zu definieren und deren Implementierung in den Staatsanwaltschaften zu begleiten. Ein weiterer Schwerpunkt in den letzten drei Jahren seiner Abteilungsleitertätigkeit war sein Engagement als Mitbegründer der Arbeitsgruppe Europa der Justizministerkonferenz des Bundes und der Länder, die sich intensiv mit Fragen der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit befasste. Nachdem der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting ihn 2001 zum Staatssekretär berufen hatte, folgte Diwell 2003 dem Ruf des Bundesinnenministers Otto Schily und trat dort die Nachfolge von Claus Henning Schapper als Staatssekretär im Bundesministerium des Innern an. Mit dem Dienstantritt als Staatssekretärs im Bundesministerium der Justiz kehrt Diwell nach fünfjährigem ?Exkurs? in die Innenverwaltung wieder zur Justizverwaltung zurück.
Wed, 30 Nov 2005 13:47:07 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet. ?Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar?, sagte Zypries. Das Angebot www.gesetze-im-internet.de ergänzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hatte die rot-grüne Bundesregierung am 14. November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan für das gesamte Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen. BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der Bundesverwaltung und hat sein für Ende 2005 avisiertes Ziel deutlich früher als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005 können über 376 Dienstleistungen der Bundesbehörden im Internet genutzt werden. ?Dank BundOnline 2005 können Bürger und Wirtschaft die Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das komplette Bundesrecht online dazu?, sagte Zypries.
Fri, 25 Nov 2005 11:32:18 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden: ?Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,? sagte Zypries. Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).
Thu, 24 Nov 2005 15:06:55 +0100
CK - Washington.   The Bundesregierung web site in Berlin has an English-language presentation of the members of the new cabinet with links to the officials filling the positions in the various federal departments.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Who, if anybody, should be civilly liable for an EMail that contains a product recommendation from a business website as well as advertising and is triggered by a visitor to a website that offers its visitors to send out recommendations to friends and family but fails to disclose that advertising will be added to the recommendation? On October 25, 2005, the Nürnberg Court of Appeals decided that issue in the matter 3 U 1084/05, published at Affiliate & Recht in German.

The court explained that the mere availability of a product recommendation with a feature to have it sent via EMail by a visitor to a third party, despite lacking consent from the third party, does not violate the unfair competition statute, §7(2)(3) UWG, as long as the operator of the website does not add undisclosed advertising that goes beyond the product recommendation. Among the issues evaluated by the court is whether the EMail could by-pass spam filters. It found that the fact that the EMail originated from the corporate server did not mislead the recipient and should not be regarded as a design to circumvent spam filters.

The court ordered the company to cease and desist from adding undisclosed advertising to the feature that enables product recommendations, at a penalty of 250,000 Euros for each future violation or imprisonment of the management for up to six months if the penalty were not to be paid, plus costs. Its decision is subject to review by the federal supreme court in Karlsruhe, Bundesgerichtshof.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   In an alert to a German legal mailing list, Bert Handschumacher notes a new case extending contributory liability for violation of the German anti-spam statute to non-mailers.

On November 22, 2005, the Berlin district court issued an injunction against a reputable mail order company that had established an affiliate program allowing others to link to its web site and earn compensation for click-throughs. Certain spammers used their affiliate credits in unwanted commercial advertisements that they emailed to non-subscribers.

The court orderd the mail order company to cease and desist, at a penalty of 250,000 Euros for future violations, from contributing to further spam sent to the plaintiff in the matter 15 O 710/05, and imposed costs on the defendant under §97 of the Civil Procedure Code. The court found a single email sufficient to trigger the imminent and substantial danger of more spam being generated through the same means, Wiederholungsgefahr per §1004(1) of the Civil Code. A local court in Mettmann, in the matter 21C 161/05, had recently considered a single spam email insufficient, and the Dresden district court had also rejected liability for a single email, in the matter 114 C 2008/05, but those decisions are unknown to have become final and have generated great criticizm.

While those matters involved the direct liability of a sender, the Berlin case is important because it imposes the liability on a contributor, the - likely unintended - enabler of the spam scheme that probably thought itself law-abiding but became a victim of its own success when it offered an irresistable affiliate program. The Berlin decision complements a strict approach to dealing with individual emails. The enforcement of the internet laws to indirect enablers of spam has also extended to domain name administrators who, in all practical experience, are generally the most exposed persons on the internet and the least likely to actively pursue internet crimes.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On November 22, 2005, Brigitte Zypries has been confirmed as the Attorney General and will also serve the new government headed by Angela Merkel. One of Zypries' first acts is her announcement that the online service Gesetze-im-Internet.de has expanded to the publication of some 5000 statutes.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Hamburg court of first instance issued a TRO, not a final judgment, against a publishing company prohibiting that company's use of a generic domain name which the court found to improperly convey the notion that it was endorsed by German trade guilds.

Now, the publisher, ID-Medien, itself subject to criticizm, has sent cease and desist orders to two internet sites, muepe.de, a blog specializing in domain news, and Schwerin-NEWS. Muepe had copied and pasted information from the Schwerin site. The Schwerin report was based on information released by the trade guild covering its temporary victory. Schwerin says it published an "article by the [guild]", einen auf Schwerin-NEWS am 7.11.2005 veröffentlichten Artikel der Handwerkskammer Schwerin.

The cease and desist orders claim that ID-Medien had not accepted the TRO and may appeal it. On that basis, ID-Medien argues that the web reports mislead readers by conveying the notion that the guild had won a final judgment. In turn, this impression is claimed to cause ID-Medien irreparable harm in its business.

Muepe added a note to its report to explain the status of the Hamburg ruling. Schwerin-NEWS published the details of the cease and desist order.

This development highlights the risks inherent in the uncommented and unedited republication of information published elsewhere. While copy and paste of excerpts may constitute legal fair use under copyright law and has become a popular technique in German law blogs, the minimalistic effort in populating a blog does expose bloggers to substantial legal exposure.

ID-Medien may be wrong in its claims and cannot realistically expect others to know how it feels about a TRO--other than the typical dissatisfaction of a losing defendant--and what action it might take against it. At the same time, there is now some legal basis on which bloggers may be required to state whether or not a court ruling has become final. See Legal News, Final or Risky on a--possibly non-final--Munich decision suggesting that websites update reports on reversed decisions.
German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 04 Dec 2005 01:59:12 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 396/98. Siehe auch: Entscheidung vom 26.10.2005
2005-12-02T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 524/01. Siehe auch: Entscheidung vom 25.10.2005
2005-11-25T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2233/04. Siehe auch: Entscheidung vom 31.10.2005
2005-11-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1696/98. Siehe auch: Entscheidung vom 25.10.2005
2005-11-16T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 691/03. Siehe auch: Entscheidung vom 03.11.2005
2005-11-15T00:00:00+01:00
Sun, 04 Dec 2005 01:59:13 GMT
Wiesbaden (ots) - Stellvertretend für alle beteiligten Mitarbeiter der deutschen Polizei sowie die Zahn- und Rechtsmediziner aus Deutschland hat eine Kriminalbeamtin des Bundeskriminalamtes (BKA) gestern in München den Medienpreis Bambi 2005 in ...
Fri, 02 Dec 2005 09:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen der gemeinsamen Bekämpfung des internationalen Kokainhandels konnten die niederländische, die spanische und die deutsche Polizei über eineinhalb Tonnen Kokain sicherstellen und mehrere Tatverdächtige festnehmen. In ...
Tue, 29 Nov 2005 17:08:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist bis auf weiteres unter der Telefonnummer: 0611-55-13083 zu erreichen. ots Originaltext: Bundeskriminalamt Digitale ...
Mon, 28 Nov 2005 10:10:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist aus aktuellem Anlass in dieser Woche (22.-25.11.2005) unter der Telefonnummer: 0611-55 13083 zu erreichen. ots Originaltext: Bundeskriminalamt Digitale ...
Tue, 22 Nov 2005 13:38:00 B
Wiesbaden (ots) - Wie dem BKA heute (21.11.05) bekannt wurde, ist derzeit eine gefälschte E-Mail in Umlauf, die als angeblichen Absender das BKA vorgibt. Der Betreff dieser E-Mail lautet "Sie besitzen Raubkopien". Diese E-Mails stammen ...
Mon, 21 Nov 2005 23:36:00 B
1. Im Rahmen der Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen sind die Vorschriften des deutschen Kapitalerhaltungs- und Insolvenzrechts zu beachten, soweit hierdurch nicht der Zielsetzung des Beihilfenverbots zuwider gehandelt wird. 2. Das europäische Beihilferecht steht einer auf die Rechtsprechungsgrundsätze gem. §§ 30, 31 GmbHG analog gestützten Rückforderung einer als verbotene Beihilfe zu qualifizierenden kapitalersetzenden Finanzierungshilfe des Gesellschafters nicht entgegen. 3. Auch Bereicherungsansprüche eines Gesellschafters, die aus einer nichtigen - weil europarechtswidrigen - Darlehenshingabe resultieren, können kapitalersetzend verstrickt sein, wenn sie in der Krise der Gesellschaft stehen gelassen werden. 4. Das Kleingesellschafterprivileg des § 32a Abs. 3 S. 2 GmbHG findet keine Anwendung, wenn die Finanzierungshilfe des Gesellschafters bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verstrickt war; der spätere Zeitpunkt der Rückzahlung ist hingegen unmaßgeblich.
Fri, 2 Dec 2005 16:07:25 +0100
1. Zur Festsetzung einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde. 2. Die Zulässigkeit einer dynamischen (Fremd-)Verweisung in einer gemeindlichen Satzung (hier: Hundesteuersatzung) auf eine Landesverordnung (hier: § 1 KampfhundeV) richtet sich nach allgemeinen rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen; aus Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO ergeben sich keine Einschränkungen (a.A. OVG Münster, U.v. 25.11.2004 - 14 A 2973/02, NVwZ 2005, 606 zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f NWGO).
Wed, 30 Nov 2005 14:58:49 +0100
Bei einer vor dem 1. Juli 2004 erhobenen Klage ist auf eine Streitwertbeschwerde das Gerichtskostengesetz in der bisher geltenden Fassung anzuwenden (§ 72 Nr. 1 Halbs. 1 GKG n. F.). Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde erst nach dem 1. Juli 2004 eingelegt worden ist. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG n. F. gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz (wie BayVGH vom 7.10.2005 - 1 C 05.151; a. A. OLG Koblenz vom 28.2.2005 MDR 2005, 825 = FamRZ 2005, 1768).
Wed, 30 Nov 2005 14:58:22 +0100
1. Die Gemeinde darf ein Grundstück bei entsprechend starkem städtebaulichen Interesse auch dann in die Planungen für die Erschließung neuer Bauflächen einbeziehen, wenn dessen Eigentümer seine Bebauung jedenfalls derzeit nicht wünschen. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemeindeeigene Flächen zu einer bestimmten Trassierung von Erschließungsanlagen führen. 3. Die Pflicht, für die neuen Bauflächen Erschließungsbeiträge zahlen zu müssen, begründet i. d. R. auch dann keinen Abwägungsmangel, wenn der Eigentümer eine Bebauung seines Grundstücks nicht wünscht. 4. Eine Gemeinde darf ein Mischgebiet nicht mit der Begründung neben einen Festplatz planen, die von seiner Nutzung, namentlich dem dreitägigen Schützenfest ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen riefen noch keine ernsthaften Gesundheitsschäden hervor. 5. Zum Nebeneinander von Wohn- und Festplatznutzung.
Tue, 29 Nov 2005 14:56:22 +0100
Ein Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrages zu unterlassen, besteht dann, wenn der Gläubiger sich durch den unberechtigt gestellten Insolvenzantrag dem Schuldner gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde. Das ist nicht bei jedem unberechtigt gestellten Insolvenzantrag der Fall.
Thu, 1 Dec 2005 15:12:00 +0100
§ 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV ist richtlinienkonform im Lichte von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25.03.1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke auszulegen; nach dieser Richtlinienbestimmung ist die Wirksamkeit bilanzierter Diäten durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen; dieses Erfordernis gilt deshalb auch für die Beurteilung der Wirksamkeit bilanzierter Diäten nach nationalem deutschen Recht.
Fri, 2 Dec 2005 16:07:56 +0100
1. Der Frachtführer kann den Gewahrsam an in seiner Obhut zu Schaden gekommenen Sachen jedenfalls dann nicht mit Nichtwissen bestreiten, wenn er den Schaden vor der Ablieferung durch seine Leute selbst entdeckt hat und seinerseits umgehend einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt hat. 2. Zu den Anforderungen, die an den Sachvortrag zur Schadenshöhe bei aus vielen verschiedenen Teilen bestehendem Umzugsgut zu stellen sind. Steht fest, dass dem Geschädigten ein erheblicher Schaden entstanden ist, fehlt es aber an ausreichenden Darlegungen zu dessen Höhe, darf die Klage grundsätzlich nicht umfänglich abgewiesen werden, sondern es ist zu versuchen, wenigstens einen Mindestschaden zu schätzen. Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn jegliche konkrete Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen.
Fri, 2 Dec 2005 15:31:15 +0100
Der Kläger haftet nicht als Zweitschuldner für die zusätzlichen Kosten, die infolge einer Hilfsaufrechnung des Beklagten entstehen.
Thu, 1 Dec 2005 15:39:41 +0100
Auch Hochschulen in der Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts sind an das bundeseinheitlich geltende Kapazitätsrecht gebunden. Die somit u.a. gem. § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt auch für diese Hochschulen - weiterhin - eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus.
Mon, 28 Nov 2005 16:00:28 +0100
Das Gericht hat den Streitverkündungsschriftsatz dem Betroffenen grundsätzlich ohne Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung zuzustellen. Dies gilt nicht, wenn die Streitverkündung gegenüber dem im Rechtsstreit tätigen Sachverständigen in der Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Einflussnahme auf die Gutachtertätigkeit erfolgt. Gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag des Sachverständigen, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unzulässig zu erklären, zurückgewiesen wird, steht ihm das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Thu, 1 Dec 2005 15:44:21 +0100
Sun, 04 Dec 2005 01:59:15 GMT
I. 1. In dem ordnungsgemäß eingeleiteten förmlichen Disziplinarverfahren hat der Bundesdisziplinaranwalt den Ruhestandsbeamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er1 1. am 6. Oktober 1996 beim ... Polizeirevier in F. den Diebstahl seines damaligen Wohnmobils Che...
Thu, 10 Nov 2005 16:31:02 +0100
I. Das Verfahren über den Antrag wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 8. Juli 2005, durch den nach Mitteilung der Antragstellerin ein vorläufiger Insolvenzverwalter für ihr Vermögen bestellt und angeordnet wurde, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit dessen Zustimmung wirks...
Thu, 10 Nov 2005 16:26:54 +0100
Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.1 Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe die Präklusionsvorschriften nach § 79 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 128 a Abs. 1 VwGO falsch angewandt und die Kläger mit ihrem Vorbrin...
Thu, 10 Nov 2005 16:23:11 +0100
Die nach § 137 Abs. 3 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) TKG 2004 i.V.m. §§ 135 und 132 Abs. 2 VwGO zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) zuzulassen.1 1...
Thu, 10 Nov 2005 16:19:10 +0100