Neuigkeiten (06.12.05)
Tue, 06 Dec 2005 02:41:13 GMT
Tue, 06 Dec 2005 02:41:13 GMT
Pressemitteilung 168/05 vom 02.12.2005
Pressemitteilung 167/05 vom 30.11.2005
Pressemitteilung 166/05 vom 25.11.2005
Pressemitteilung 165/05 vom 23.11.2005
Pressemitteilung 164/05 vom 23.11.2005
Tue, 06 Dec 2005 02:41:14 GMT
Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-)..
Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und ... Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs ..
Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und Opera-User sollten in der Adresszeile des Browsers (bzw. bei älteren Firefox-Versionen rechts unten) das Symbol für die sogenannten “Live-Bookmarks” finden. Ein Klick und die aktuellen Meldungen lassen sich über die Bookmarks abrufen.
Mon, 28 Nov 2005 22:50:12 +0000
Tue, 06 Dec 2005 02:41:15 GMT
R�cknahme der Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage - Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 25.07.2003
2005-11-09T00:00:00+01:00
Die Beschwerdef�hrer machen einen Eingriff in das Recht zur Vornamenswahl geltend.
2005-11-03T00:00:00+01:00
Der Beschwerdef�hrer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Zur�ckweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erlittener Untersuchungshaft.
2005-10-31T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses aufgrund abweichender Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen (��116 Abs. 1 StPO) durch das Oberlandesgericht im Verfahren �ber die Beschwerde allein des Beschuldigten gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das Oberlandesgericht ordnete den Vollzug des Untersuchungshaftbefehls an, ohne eine ver�nderte Sachlage (��116 Abs. 4 StPO) festzustellen.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsm��igkeit des so genannten Teilnehmerentgelts nach dem Bayerischen Mediengesetz.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Tue, 06 Dec 2005 02:41:15 GMT
Tue, 06 Dec 2005 02:41:16 GMT
Mon, 05 Dec 2005 14:50:16 CET Uhr - sweetzombie schrieb - Mietwohnung gek�ndigt, unsch�n �bergeben, was nun? Heizkostenabrechnung 2003 noch m�glich? Erst mal ein gro�es Hallo, bin neu hier im Forum und als Vermieterin unterwegs. :-)
Unsere Mieter haben formlos, m�ndlich Ende August 2005 gek�ndigt. Anfang September 05 haben wir uns zusammen gesetzt und das Mietende auf den 30.11. fest gesetzt! Ausgezogen ist man schon Anfang Oktober 2005. Nur die �bergabe hat sich gezogen. Man bedenke, dass die Wohnung 2002 (vor deren Einzu ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET14:50:16+01:00
Mon, 05 Dec 2005 09:00:49 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Mietminderung: Umsatzr�ckgang reicht als Grund nicht aus Geht der Umsatz eines Einzelhandelsgesch�ftes aufgrund von Stra�enbauarbeiten drastisch zur�ck, ist dies noch kein Grund f�r den Ladenp�chter, die Miete zu mindern, entschied jetzt das Oberlandesgericht in D�sseldorf.
Allerdings gestanden die Richter dem Ladeninhaber zu, die Umsatzeinbu�en festzustellen und gegebenenfalls daraus Schadenersatzanspr�che gegen die Kommune geltend ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET09:00:49+01:00
Mon, 05 Dec 2005 08:56:27 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Wenn es dem Mieter stinkt: L�stiger Tabakrauch rechtfertigt Minderung Wer sich in seiner Mietwohnung durch Tabakrauch von Nachbarn bel�stigt f�hlt, kann deswegen die Miete mindern oder sogar den Mietvertrag fristlos k�ndigen. Voraussetzung ist aber, da� der Mangel vom Vermieter nicht durch bauliche Ma�nahmen abgestellt werden kann.
Im vorliegenden Fall hatte eine Familie in Stuttgart eine teure, in "biophysikalischer Bauweise" errichte ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET08:56:27+01:00
Mon, 05 Dec 2005 08:55:35 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Mietminderung: Bei Unbewohnbarkeit keine Miete Wann ist eine Wohnung unbewohnbar? Die Gerichte billigen den totalen Mietentzug unter verschiedenen Voraussetzungen. Dazu z�hlen sie beispielsweise den vollst�ndigen Ausfall der Elektrik und der Wasseranlage sowie aller Kochm�glichkeiten und des Lichts. 100 Prozent Mietminderung sind aber gerechtfertigt, wenn die Wohnung durch einen Wasserschaden oder nach einem Brand in hohem ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET08:55:35+01:00
Mon, 05 Dec 2005 08:55:03 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Mietminderung wegen zu kleiner Wohnfl�che: Klare Rechtslage nur bei "blinder" Anmietung im Bau Werden R�ume noch vor ihrem Bau angemietet, mu� der Mieter sich auf die Zusicherungen des Vermieters im Vertrag verlassen k�nnen. Ist das Objekt sp�ter kleiner als angegeben, kann der Mieter die �bernahme der R�ume ablehnen.
Der Kl�ger wollte eine Fl�che von tausend Quadratmetern mieten. Tats�chlich waren die R�ume nach der Fertigstellung aber nur 870 Quadratmeter gro�. Er tra ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET08:55:03+01:00
Tue, 06 Dec 2005 02:41:16 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird.
Gem�� � ...
Tue, 06 Dec 2005 02:41:16 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 06 Dec 2005 02:41:16 GMT
Nun bloggt unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon seit Monaten - und die Deutsch-Blawger ignorieren das einfach weitgehend. F�r mich ist blog.brigittezypries.de ein Blawg (zweifelnd: neues aus budapest) und geh�rt in die GermanBlawgs.
Es geht nat�rlich nicht immer streng juristisch zu, aber die Ministerin vermittelt doch einen kleinen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Beispiel: "Heute habe ich mich bei der Tabakwarengro�handlung Weber in Dieburg �ber den Jugendschutz an Zigarettenautomaten informiert."
Und sie schreibt wirklich selbst, schreibt sie. Ein bisschen Anerkennung aus der Blawgosph�re ist da sicher gut f�r die Motivation.
2005-12-01T10:48:16+01:00
Jetzt sind zwei Reden von der 20-Jahre-juris-Feier (siehe LAWgical vom 25.11.05) nachzulesen. Die juris GmbH ver�ffentlicht auf ihrer Website die Begr��ungsansprache ihres Gesch�ftsf�hrers Dr. h. c. Gerhard K�fer sowie die Laudatio von Prof. Dr. Dr. J�rg Berkemann als PDF.
Der Vortrag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fehlt leider. Auch in ihrem Weblog ist kein Eintrag zu der Veranstaltung zu finden.
2005-12-01T10:07:26+01:00
Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet ist bekannt geworden, dass ein Mann aus Krefeld in 700 F�llen die Namen Verstorbener sowie von Bekannten und Mittelsm�nnern benutzt hat, um �ber das Internet-Auktionshaus eBay Waren anzubieten, die er dann aber nicht an die Erwerber ausgeliefert hat. Es sei dem Beschuldigten gelungen, die Sicherheitsma�nahmen von eBay durch die Angabe falscher Personalien zu umgehen. Von den bekannt gewordenen Betrugsf�llen sind rund 200 nach Polizeiangaben zur Anzeige gebracht worden. Der Gesamtschaden wird derzeit auf 100.000 Euro gesch�tzt.
2005-11-30T11:22:06+01:00
2005-11-29T18:30:34+01:00
2005-11-29T12:56:58+01:00
Tue, 06 Dec 2005 02:41:16 GMT
Bremen hat eine Vorreiterstellung übernommen und als erstes deutsches Bundesland flächendeckend ...
2005-12-01 12:00:00
Seit dem 25. November steht nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht online kostenlos zur ...
2005-12-01 12:00:00
Nachdem im Sommer dieses Jahres die Electronic Frontier Foundation (EFF) einen „Legal Guide for ...
2005-12-01 12:00:00
Am 1. Dezember tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber ...
2005-12-01 12:00:00
Nachdem auf dem EDV-Gerichtstag bereits im Jahr 1999 die Forderung "Freies Recht für freie ...
2005-11-25 12:00:00
Tue, 06 Dec 2005 02:41:17 GMT
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktion�rsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann k�nnen Aktion�re im Internet
unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de�sowie www.aktion�rsforum.de (sofern der verwendete Browser
dies technisch unterst�tzt) zu einem gemeinsamen
aktienrechtlichen Antrag oder zur Aus�bung des Stimmrechts in
einer Hauptversammlung aufrufen.
?Das Aktion�rsforum ist die konsequente Antwort des
Gesellschaftsrechts auf die Ver�nderungen der Kapitalm�rkte: Die
Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem
Streubesitz als fr�her. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende
Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die
modernen Informationstechnologien neue M�glichkeiten, die
Kommunikation zwischen den Aktion�ren zu erleichtern. Das
verbessert die Kontrolle durch die Aktion�re?, erl�uterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des
Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft
getreten ist, wurde das Aktion�rsforum als eine neuartige
elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die
Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugeh�rige
Aktion�rsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktion�rsforum
voll funktionsf�hig an den Start gehen. Aktion�re und
Aktion�rsvereinigungen k�nnen sich beim Aktion�rsregister
registrieren und anschlie�end Aufrufe an Mitaktion�re platzieren.
Sie k�nnen dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben,
um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begr�ndung f�r das
Aktion�rsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann
der Aktion�r aber auf seine Internetseite verweisen, die eine
n�here Begr�ndung enth�lt. Die betroffenen Gesellschaften k�nnen
ihrerseits im Aktion�rsforum einen Hinweis auf ihre Website
platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine
Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur
Auseinandersetzung �ber Inhalte, sondern ist eine reine
elektronische ?Pinwand? um anderen Aktion�ren die
Kontaktaufnahme und anschlie�ende gemeinsame Aktion zu
erm�glichen.
Wed, 30 Nov 2005 18:03:00 +0100
Lutz Diwell, 54 j�hriger Volljurist, wird neuer beamteter
Staatssekret�r im Bundesjustizministerium. Er tritt die Nachfolge
von Prof. Dr. Hansj�rg Geiger an.
?Lutz Diwell ist ein sehr guter Jurist und ausgewiesener
Praktiker mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Justiz und der
Justizverwaltung Berlins. Sein bisheriger beruflicher Werdegang
bietet die Gew�hr daf�r, dass er mich bei den in der kommenden
Legislaturperiode zu bew�ltigenden rechtspolitischen Aufgaben
hervorragend unterst�tzen wird. Mit ihm bekommt das
Bundesjustizministerium einen ausgezeichneten Fachmann
insbesondere in allen Fragen, die die Rechtspflege und eine
moderne Justiz betreffen. Nicht zuletzt wird er seine
umfangreiche Fachkenntnis als Strafrechtspraktiker einbringen.
Als fr�herer Innenstaatssekret�r Berlins und im Bund
verantwortlicher Staatsekret�r f�r das Bundeskriminalamt und das
Bundesamt f�r Verfassungsschutz kennt er die
Sicherheitsarchitektur des Landes ebenso gut wie die
Notwendigkeiten einer konsequenten Bek�mpfung von Terrorismus und
Kriminalit�t. Lutz Diwell wei� dabei um die Bedeutung der
grundrechtlich gesch�tzten Freiheiten. Wir sind uns einig, dass
bei allen Anstrengungen, B�rgerinnen und B�rger konsequent zu
sch�tzen, Freiheit und Sicherheit stets in einem ausgewogenen
Verh�ltnis bleiben m�ssen. Sicherheit ohne Freiheit ist f�r die
Menschen nichts wert?, sagte Zypries.
?Seinem Vorg�nger Hansj�rg Geiger danke ich herzlich f�r
seine erfolgreiche Arbeit und vielf�ltige Unterst�tzung in den
vergangenen Jahren. Mit ihm verliert das Ministerium einen
hochqualifizierten Juristen, dessen erfolgreiche Karriere mit
seiner siebenj�hrigen Amtszeit als Staatssekret�r im
Bundesministerium der Justiz ihren kr�nenden Abschluss gefunden
hat. Eindrucksvoll ist die Vielseitigkeit, die Hansj�rg Geiger in
seinem beruflichen Wirken ausgezeichnet hat. Begonnen hat seine
Laufbahn bei einem gro�en deutschen Unternehmen, bei dem er mit
der Einf�hrung der elektronischen Datenverarbeitung betraut war.
Eng verbunden damit ist sein Interesse am Datenschutz, f�r dessen
Bedeutung er lange und erfolgreich gestritten hat. Zuletzt waren
Sicherheitsbelange ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit. Als
ehemaliger Pr�sident des Bundesamtes f�r Verfassungsschutz und
des Bundesnachrichtendienstes sowie als f�r die Arbeit des
Generalbundesanwaltes verantwortlicher Staatssekret�r war er ein
in Sicherheitskreisen sehr gesch�tzter Experte. Zuvor hat er -
gemeinsam mit Joachim Gauck - nach der deutschen
Wiedervereinigung die Stasi-Unterlagenbeh�rde aufgebaut.
Praktisch aus dem Nichts hatte er Strukturen geschaffen, die den
Umgang mit sensiblen Daten unter Wahrung der Rechte aller
Betroffenen bis heute gew�hrleisten. Dank seiner engagierten
Arbeit kann dieser wichtige Teil der deutsch-deutschen Geschichte
sachgerecht aufgearbeitet werden. Ich freue mich, dass durch
seine Lehrt�tigkeit an der Universit�t in Frankfurt am Main dem
juristischen Nachwuchs Sachverstand und die reichhaltigen
Erfahrungen Hansj�rg Geigers auch in Zukunft erhalten
bleiben?, sagte Zypries.
Hansj�rg Geiger wurde 1942 in Br�nn (M�hren) geboren. Nach dem
Studium der Rechtswissenschaften in M�nchen begann er seine
berufliche Laufbahn zun�chst 1969 bei Siemens als freier
wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich elektronische
Datenverarbeitung. 1972 trat er in die Bayerische
Landesverwaltung ein und arbeitete in der Abteilung
Datenverarbeitung der Staatskanzlei. 1974 wechselte er als
Staatsanwalt zum Landgericht M�nchen I, ein Jahr sp�ter wurde er
Richter am Amtsgericht M�nchen. 1977 kehrte er zur�ck in die
bayerische Verwaltung, zun�chst in das Justizministerium, 1980
wechselte er zum bayerischen Landesbeauftragten f�r den
Datenschutz. In die Bundesverwaltung trat er 1990 ein - als
Direktor beim Bundesbeauftragten f�r die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (sog.
Gauck-Beh�rde). 1995 wurde er zum Pr�sidenten des Bundesamtes f�r
Verfassungsschutz bestellt, 1996 wechselte er an die Spitze des
Bundesnachrichtendienstes. 1998 schlie�lich folgte er dem Ruf
Herta D�ubler-Gmelins und wurde Staatssekret�r im
Bundesministerium der Justiz. Seit Ende 2003 ist er zugleich
Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universit�t zu
Frankfurt (Main) f�r Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie
V�lker- und Europarecht.
Sein Nachfolger Lutz Diwell hat in T�bingen Jura studiert. 1978
begann er seine berufliche Laufbahn als Staatsanwalt in Berlin.
In dieser Funktion war er elf Jahre vorwiegend mit umfangreichen
Wirtschaftsstrafverfahren betraut. 1989 wechselte er unter
Senatorin Prof. Dr. Jutta Limbach in die Berliner
Senatsverwaltung f�r Justiz, wo er verschiedene Aufgaben
wahrnahm, zuletzt leitete er dort von 1994 bis 2001 die
Strafrechtsabteilung. In dieser Funktion war er im Rahmen der
Berliner Verwaltungsreform auch verantwortlich f�r die Reform des
Justizaufbaus. Zu seinen Aufgaben geh�rte es, effiziente
Aufgabenerledigung, Personalentwicklung und moderne F�hrungs- und
Steuerungsinstrumente f�r den Justizbereich zu definieren und
deren Implementierung in den Staatsanwaltschaften zu begleiten.
Ein weiterer Schwerpunkt in den letzten drei Jahren seiner
Abteilungsleitert�tigkeit war sein Engagement als Mitbegr�nder
der Arbeitsgruppe Europa der Justizministerkonferenz des Bundes
und der L�nder, die sich intensiv mit Fragen der internationalen
strafrechtlichen Zusammenarbeit befasste.
Nachdem der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart K�rting ihn 2001
zum Staatssekret�r berufen hatte, folgte Diwell 2003 dem Ruf des
Bundesinnenministers Otto Schily und trat dort die Nachfolge von
Claus Henning Schapper als Staatssekret�r im Bundesministerium
des Innern an. Mit dem Dienstantritt als Staatssekret�rs im
Bundesministerium der Justiz kehrt Diwell nach f�nfj�hrigem
?Exkurs? in die Innenverwaltung wieder zur
Justizverwaltung zur�ck.
Wed, 30 Nov 2005 13:47:07 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des
Festaktes zum 20-j�hrigen Jubil�um der juris GmbH den
�ffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des
Bundes im Internet freigeschaltet.
?Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das
Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der
juris GmbH B�rgerinnen und B�rger das gesamte aktuelle
Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa
750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den
Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in
der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verf�gbar?,
sagte Zypries.
Das Angebot www.gesetze-im-internet.de erg�nzt die
E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im
Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger
Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden
Bestandsaufnahme hatte die rot-gr�ne Bundesregierung am 14.
November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan f�r das gesamte
Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen.
BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der
Bundesverwaltung und hat sein f�r Ende 2005 avisiertes Ziel
deutlich fr�her als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005
k�nnen �ber 376 Dienstleistungen der Bundesbeh�rden im Internet
genutzt werden.
?Dank BundOnline 2005 k�nnen B�rger und Wirtschaft die
Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und
kosteng�nstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das
komplette Bundesrecht online dazu?, sagte Zypries.
Fri, 25 Nov 2005 11:32:18 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der
j�ngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die M�glichkeit
hin, Verst��e auch strafrechtlich zu ahnden:
?Das geltende Strafrecht sch�tzt Verbraucherinnen und
Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im
Lebensmittelhandel. Regelungsl�cken gibt es insoweit nicht.
Nat�rlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht
unterbinden. Es bedarf auch effektiver Pr�vention und Kontrolle.
Die zust�ndigen Beh�rden sind aufgerufen, schnell und umfassend
von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die
jetzt bekannt gewordenen Vorf�lle aufgekl�rt und die
Verantwortlichen ermittelt werden k�nnen,? sagte Zypries.
Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabf�lle
als lebensmitteltauglich - erf�llt den Tatbestand des Betruges (�
263 Strafgesetzbuch), wenn die K�ufer durch das Umdeklarieren der
Ware get�uscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein
falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch
den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher gesch�digt, greifen
K�rperverletzungstatbest�nde ein (�� 223 ff. Strafgesetzbuch).
Dar�ber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenst�nde-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verst��e gegen
verbrauchersch�tzende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren unter Strafe (�� 58, 59 LFGB).
Thu, 24 Nov 2005 15:06:55 +0100
Tue, 06 Dec 2005 02:41:21 GMT
CK - Washington. The trains is no longer run as punctually as they used to, and now German utility customers find something to gripe about. Recent snowfall cut off entire regions from the power grid, and there is concern that utilities have adopted practices commonly seen in America: Minimum maintenance, reliance on limitations on liability, and repair when things break badly.
Unsaddled by the patience that American consumers display after outages, Germany rebels, and lawyers in blogs and elsewhere examine the liability of utilities. The utilities claim force majeure but nobody believes their whitewash.
On December 5, 2005, the Münster district court ordered an expert review of the state of the transmission lines in the most affected region as part of an evidentiary proceeding. Meanwhile, the RWE utility set up a 5 million Euro fund to assist in hardship cases. The fund is being administered by representatives from the Borken and Steinfurt counties, two utility representatives and two state level government employees. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Who, if anybody, should be civilly liable for an EMail that contains a product recommendation from a business website as well as advertising and is triggered by a visitor to a website that offers its visitors to send out recommendations to friends and family but fails to disclose that advertising will be added to the recommendation? On October 25, 2005, the Nürnberg Court of Appeals decided that issue in the matter 3 U 1084/05, published at Affiliate & Recht in German.
The court explained that the mere availability of a product recommendation with a feature to have it sent via EMail by a visitor to a third party, despite lacking consent from the third party, does not violate the unfair competition statute, §7(2)(3) UWG, as long as the operator of the website does not add undisclosed advertising that goes beyond the product recommendation.
Among the issues evaluated by the court is whether the EMail could by-pass spam filters. It found that the fact that the EMail originated from the corporate server did not mislead the recipient and should not be regarded as a design to circumvent spam filters.
The court ordered the company to cease and desist from adding undisclosed advertising to the feature that enables product recommendations, at a penalty of 250,000 Euros for each future violation or imprisonment of the management for up to six months if the penalty were not to be paid, plus costs. Its decision is subject to review by the federal supreme court in Karlsruhe, Bundesgerichtshof. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. In an alert to a German legal mailing list, Bert Handschumacher notes a new case extending contributory liability for violation of the German anti-spam statute to non-mailers.
On November 22, 2005, the Berlin district court issued an injunction against a reputable mail order company that had established an affiliate program allowing others to link to its web site and earn compensation for click-throughs. Certain spammers used their affiliate credits in unwanted commercial advertisements that they emailed to non-subscribers.
The court orderd the mail order company to cease and desist, at a penalty of 250,000 Euros for future violations, from contributing to further spam sent to the plaintiff in the matter 15 O 710/05, and imposed costs on the defendant under §97 of the Civil Procedure Code. The court found a single email sufficient to trigger the imminent and substantial danger of more spam being generated through the same means, Wiederholungsgefahr per §1004(1) of the Civil Code. A local court in Mettmann, in the matter 21C 161/05, had recently considered a single spam email insufficient, and the Dresden district court had also rejected liability for a single email, in the matter 114 C 2008/05, but those decisions are unknown to have become final and have generated great criticizm.
While those matters involved the direct liability of a sender, the Berlin case is important because it imposes the liability on a contributor, the - likely unintended - enabler of the spam scheme that probably thought itself law-abiding but became a victim of its own success when it offered an irresistable affiliate program. The Berlin decision complements a strict approach to dealing with individual emails. The enforcement of the internet laws to indirect enablers of spam has also extended to domain name administrators who, in all practical experience, are generally the most exposed persons on the internet and the least likely to actively pursue internet crimes. German American Law Journal :: Washington USA
Tue, 06 Dec 2005 02:41:22 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 396/98. Siehe auch: Entscheidung vom 26.10.2005
2005-12-02T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 524/01. Siehe auch: Entscheidung vom 25.10.2005
2005-11-25T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2233/04. Siehe auch: Entscheidung vom 31.10.2005
2005-11-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1696/98. Siehe auch: Entscheidung vom 25.10.2005
2005-11-16T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 691/03. Siehe auch: Entscheidung vom 03.11.2005
2005-11-15T00:00:00+01:00
Tue, 06 Dec 2005 02:41:22 GMT
Wiesbaden (ots) - Stellvertretend f�r alle beteiligten Mitarbeiter
der deutschen Polizei sowie die Zahn- und Rechtsmediziner aus
Deutschland hat eine Kriminalbeamtin des Bundeskriminalamtes (BKA)
gestern in M�nchen den Medienpreis Bambi 2005 in ...
Fri, 02 Dec 2005 09:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen der gemeinsamen Bek�mpfung des
internationalen Kokainhandels konnten die niederl�ndische, die
spanische und die deutsche Polizei �ber eineinhalb Tonnen Kokain
sicherstellen und mehrere Tatverd�chtige festnehmen.
In ...
Tue, 29 Nov 2005 17:08:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist bis
auf weiteres unter der Telefonnummer: 0611-55-13083 zu erreichen.
ots Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale ...
Mon, 28 Nov 2005 10:10:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist aus
aktuellem Anlass in dieser Woche (22.-25.11.2005) unter der
Telefonnummer: 0611-55 13083 zu erreichen.
ots Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale ...
Tue, 22 Nov 2005 13:38:00 B
Wiesbaden (ots) - Wie dem BKA heute (21.11.05) bekannt wurde, ist
derzeit eine gef�lschte E-Mail in Umlauf, die als angeblichen
Absender das BKA vorgibt. Der Betreff dieser E-Mail lautet "Sie
besitzen Raubkopien".
Diese E-Mails stammen ...
Mon, 21 Nov 2005 23:36:00 B
Mon, 05 Dec 2005 19:16:52 GMT
1. Im Rahmen der Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen sind die Vorschriften des deutschen Kapitalerhaltungs- und Insolvenzrechts zu beachten, soweit hierdurch nicht der Zielsetzung des Beihilfenverbots zuwider gehandelt wird.
2. Das europäische Beihilferecht steht einer auf die Rechtsprechungsgrundsätze gem. §§ 30, 31 GmbHG analog gestützten Rückforderung einer als verbotene Beihilfe zu qualifizierenden kapitalersetzenden Finanzierungshilfe des Gesellschafters nicht entgegen.
3. Auch Bereicherungsansprüche eines Gesellschafters, die aus einer nichtigen - weil europarechtswidrigen - Darlehenshingabe resultieren, können kapitalersetzend verstrickt sein, wenn sie in der Krise der Gesellschaft stehen gelassen werden.
4. Das Kleingesellschafterprivileg des § 32a Abs. 3 S. 2 GmbHG findet keine Anwendung, wenn die Finanzierungshilfe des Gesellschafters bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verstrickt war; der spätere Zeitpunkt der Rückzahlung ist hingegen unmaßgeblich.
Fri, 2 Dec 2005 16:07:25 +0100
1. Zur Festsetzung einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde.
2. Die Zulässigkeit einer dynamischen (Fremd-)Verweisung in einer gemeindlichen Satzung (hier: Hundesteuersatzung) auf eine Landesverordnung (hier: § 1 KampfhundeV) richtet sich nach allgemeinen rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen; aus Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO ergeben sich keine Einschränkungen (a.A. OVG Münster, U.v. 25.11.2004 - 14 A 2973/02, NVwZ 2005, 606 zu § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f NWGO).
Wed, 30 Nov 2005 14:58:49 +0100
a) Beim Hin- und Herzahlen eines Bareinlagebetrages leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts. Das gilt auch, wenn die "Herzahlung" als "Darlehen" bezeichnet wird; eine entsprechende "Darlehensabrede" ist unwirksam.
b) Mit der Zahlung auf die vermeintliche "Darlehensschuld" erfüllt der Inferent die offene Einlageschuld (Klarstellung zu BGHZ 153, 107).
Mon, 5 Dec 2005 15:54:53 +0100
Bei einer vor dem 1. Juli 2004 erhobenen Klage ist auf eine Streitwertbeschwerde das Gerichtskostengesetz in der bisher geltenden Fassung anzuwenden (§ 72 Nr. 1 Halbs. 1 GKG n. F.). Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde erst nach dem 1. Juli 2004 eingelegt worden ist. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG n. F. gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz (wie BayVGH vom 7.10.2005 - 1 C 05.151; a. A. OLG Koblenz vom 28.2.2005 MDR 2005, 825 = FamRZ 2005, 1768).
Wed, 30 Nov 2005 14:58:22 +0100
1. Die Gemeinde darf ein Grundstück bei entsprechend starkem städtebaulichen Interesse auch dann in die Planungen für die Erschließung neuer Bauflächen einbeziehen, wenn dessen Eigentümer seine Bebauung jedenfalls derzeit nicht wünschen.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemeindeeigene Flächen zu einer bestimmten Trassierung von Erschließungsanlagen führen.
3. Die Pflicht, für die neuen Bauflächen Erschließungsbeiträge zahlen zu müssen, begründet i. d. R. auch dann keinen Abwägungsmangel, wenn der Eigentümer eine Bebauung seines Grundstücks nicht wünscht.
4. Eine Gemeinde darf ein Mischgebiet nicht mit der Begründung neben einen Festplatz planen, die von seiner Nutzung, namentlich dem dreitägigen Schützenfest ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen riefen noch keine ernsthaften Gesundheitsschäden hervor.
5. Zum Nebeneinander von Wohn- und Festplatznutzung.
Tue, 29 Nov 2005 14:56:22 +0100
Ein Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrages zu unterlassen, besteht dann, wenn der Gläubiger sich durch den unberechtigt gestellten Insolvenzantrag dem Schuldner gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde. Das ist nicht bei jedem unberechtigt gestellten Insolvenzantrag der Fall.
Thu, 1 Dec 2005 15:12:00 +0100
§ 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV ist richtlinienkonform im Lichte von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 1999/21/EG der Kommission vom 25.03.1999 über diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke auszulegen; nach dieser Richtlinienbestimmung ist die Wirksamkeit bilanzierter Diäten durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu belegen; dieses Erfordernis gilt deshalb auch für die Beurteilung der Wirksamkeit bilanzierter Diäten nach nationalem deutschen Recht.
Fri, 2 Dec 2005 16:07:56 +0100
1. Rechtsgrundlage für die an einen Richter zur Vorbereitung der Entscheidung über eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ergehende Weisung, die ihn behandelnden Privatärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, ist § 3 SächsRiG i.V.m. der allgemeinen, dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treue- und Gehorsamspflicht.
2. Die Weisung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Einstweiliger Rechtsschutz ist nach § 123 VwGO zu gewähren.
3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der im Ermessen des Dienstvorgesetzten stehenden Weisung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.
Mon, 5 Dec 2005 16:03:47 +0100
1. Das auf § 3 SächsRiG i.V.m. § 92 Abs. 2 SächsBG und § 16 Abs. 2 SächsUrlVO gestützte Verlangen des Dienstvorgesetzten, in jedem Fall künftiger Dienstunfähigkeit den entsprechenden Nachweis bereits am ersten Tag des Fernbleibens vom Dienst durch amtsärztliches Attest vom gleichen Tag zu führen, stellt keinen Verwaltungsakt dar. Einstweiliger Rechtsschutz ist nach § 123 VwGO zu gewähren.
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des im Ermessens des Dienstvorgesetzten stehenden Verlangens ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.
Mon, 5 Dec 2005 16:04:09 +0100
1. Der Frachtführer kann den Gewahrsam an in seiner Obhut zu Schaden gekommenen Sachen jedenfalls dann nicht mit Nichtwissen bestreiten, wenn er den Schaden vor der Ablieferung durch seine Leute selbst entdeckt hat und seinerseits umgehend einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt hat.
2. Zu den Anforderungen, die an den Sachvortrag zur Schadenshöhe bei aus vielen verschiedenen Teilen bestehendem Umzugsgut zu stellen sind.
Steht fest, dass dem Geschädigten ein erheblicher Schaden entstanden ist, fehlt es aber an ausreichenden Darlegungen zu dessen Höhe, darf die Klage grundsätzlich nicht umfänglich abgewiesen werden, sondern es ist zu versuchen, wenigstens einen Mindestschaden zu schätzen. Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn jegliche konkrete Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen.
Fri, 2 Dec 2005 15:31:15 +0100
Tue, 06 Dec 2005 02:43:27 GMT
I.
1. In dem ordnungsgem�� eingeleiteten f�rmlichen Disziplinarverfahren hat der Bundesdisziplinaranwalt den Ruhestandsbeamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er1
1. am 6. Oktober 1996 beim ... Polizeirevier in F. den Diebstahl seines damaligen Wohnmobils Che...
Thu, 10 Nov 2005 16:31:02 +0100
I.
Das Verfahren �ber den Antrag wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 8. Juli 2005, durch den nach Mitteilung der Antragstellerin ein vorl�ufiger Insolvenzverwalter f�r ihr Verm�gen bestellt und angeordnet wurde, dass Verf�gungen der Antragstellerin nur mit dessen Zustimmung wirks...
Thu, 10 Nov 2005 16:26:54 +0100
Die allein auf einen Verfahrensmangel (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gest�tzte Beschwerde der Kl�ger hat keinen Erfolg.1
Die Beschwerde r�gt, das Oberverwaltungsgericht habe die Pr�klusionsvorschriften nach � 79 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. � 128 a Abs. 1 VwGO falsch angewandt und die Kl�ger mit ihrem Vorbrin...
Thu, 10 Nov 2005 16:23:11 +0100
Die nach � 137 Abs. 3 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) TKG 2004 i.V.m. �� 135 und 132 Abs. 2 VwGO zul�ssige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) zuzulassen.1
1...
Thu, 10 Nov 2005 16:19:10 +0100
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