Neuigkeiten (11.12.05)
Sun, 11 Dec 2005 02:26:01 GMT
Sun, 11 Dec 2005 02:26:01 GMT
Pressemitteilung 170/05 vom 06.12.2005
Pressemitteilung 169/05 vom 06.12.2005
Pressemitteilung 168/05 vom 02.12.2005
Pressemitteilung 167/05 vom 30.11.2005
Pressemitteilung 166/05 vom 25.11.2005
Sun, 11 Dec 2005 02:26:02 GMT
Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-)..
Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und ... Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs ..
Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und Opera-User sollten in der Adresszeile des Browsers (bzw. bei älteren Firefox-Versionen rechts unten) das Symbol für die sogenannten “Live-Bookmarks” finden. Ein Klick und die aktuellen Meldungen lassen sich über die Bookmarks abrufen.
Mon, 28 Nov 2005 22:50:12 +0000
Sun, 11 Dec 2005 02:26:03 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz einer vorausgegangenen, dem Begehren des Beschwerdeführers stattgebenden Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
2005-12-05T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls trotz ungewissen Verfahrensfortgangs.
2005-11-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslieferung der Beschwerdeführerin, einer vietnamesischen Staatsangehörigen, an die Sozialistische Republik Vietnam. Zwischen Vietnam und Deutschland gibt es kein Auslieferungsabkommen. Nach Angaben der Beschwerdeführerin und des Bundesministeriums der Justiz wäre dies die erste Auslieferung nach Vietnam.
2005-11-22T00:00:00+01:00
Rücknahme der Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage - Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 25.07.2003
2005-11-09T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführer machen einen Eingriff in das Recht zur Vornamenswahl geltend.
2005-11-03T00:00:00+01:00
Sun, 11 Dec 2005 02:26:04 GMT
Sun, 11 Dec 2005 02:26:05 GMT
Sat, 10 Dec 2005 15:46:37 CET Uhr - loredana schrieb - Kuendigung ok?Mieter nutzt Ladenlokal in Einfamilienhaus als Wohnraum+betritt unbefugt Privatraeume Unser Mieter hat in unserem Haus einen Raum als Ladenlokal angemietet (ca. 15m2). Seit geraumer Zeit wohnt er aber auch in diesem Raum mit Freundin, 2 Hunden und einer Katze. Der Raum ist zwar vom restlichen Haus durch eine Tuer abgetrennt, der mieter hat aber Zugang zur Toilette, d.h. er kann ins Haus. Das hat er auch schon ausgenutzt, indem er Sachgegenstaende und hoechstwahr ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-10CET15:46:37+01:00
Fri, 09 Dec 2005 17:17:21 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Kein Schutz vor herabfallenden Bäumen, aber Kostenschutz im nachfolgenden Prozess Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsschutzversicherer die Verfahrenskosten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Versicherten aus einem Verkehrsunfall übernehmen muss
Kurzfassung
Manchmal kann einem das Schicksal übel mitspielen. Ein Autofahrer erleidet durch einen unverschuldeten Unfall schwere Verletzungen. Und dann weigert sich auch noch die Re ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-09CET17:17:21+01:00
Fri, 09 Dec 2005 09:24:12 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Die generelle Renovierungsverpflichtung unzulässig Unzulässig ist die allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, nach der ein Mieter ohne Beachtung des Zustandes der Wohnung zur Renovierung bei seinem Azuszug verpflichtet ist. Denn hierbei würde weder der Zeitpunkt berücksichtigt, an dem die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, weder eine Ausnahme für kurzfristige Mietverhältnisse gemacht.
LG Berlin, 65 S 308/97
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-09CET09:24:12+01:00
Mon, 05 Dec 2005 14:50:16 CET Uhr - sweetzombie schrieb - Mietwohnung gekündigt, unschön übergeben, was nun? Erst mal ein großes Hallo, bin neu hier im Forum und als Vermieterin unterwegs. :-)
Unsere Mieter haben formlos, mündlich Ende August 2005 gekündigt. Anfang September 05 haben wir uns zusammen gesetzt und das Mietende auf den 30.11. fest gesetzt! Ausgezogen ist man schon Anfang Oktober 2005. Nur die Übergabe hat sich gezogen. Man bedenke, dass die Wohnung 2002 (vor deren Einzu ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET14:50:16+01:00
Mon, 05 Dec 2005 09:00:49 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Mietminderung: Umsatzrückgang reicht als Grund nicht aus Geht der Umsatz eines Einzelhandelsgeschäftes aufgrund von Straßenbauarbeiten drastisch zurück, ist dies noch kein Grund für den Ladenpächter, die Miete zu mindern, entschied jetzt das Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Allerdings gestanden die Richter dem Ladeninhaber zu, die Umsatzeinbußen festzustellen und gegebenenfalls daraus Schadenersatzansprüche gegen die Kommune geltend ...
MfG
Euer LOW-Team
2005-12-05CET09:00:49+01:00
Sun, 11 Dec 2005 02:26:05 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird.
Gemäß § ...
Sun, 11 Dec 2005 02:26:05 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 11 Dec 2005 02:26:05 GMT
Die saarländische Polizei hat mit Unterstützung durch eBay und Microsoft Deutschland einen eBay-Betrüger ausfindig machen können. Der 25-jährige hatte wiederholt das Betriebssystem Windows XP auf CD-ROM in der Internet-Auktionsplattform angeboten. Diese CD-ROM hatte er jedoch nicht etwa legal erworben, sondern er hatte selbst Kopien hergestellt und sodann die gebrannten CD-ROM zum Versand gebracht. Aktivieren hätten sich die qualitätiv minderwertigen Kopien des Betriebssystems jedoch nicht. Den Schaden beziffert die Polizei auf 16.000 Euro. Den Mann erwartet ein Verfahren wegen Betruges und Verstoßes gegen das Urheberrecht. Daneben kommen Schadensersatzforderung in nicht ganz unbeträchtlicher Höhe auf ihn zu.
2005-12-07T09:03:26+01:00
Nun bloggt unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon seit Monaten - und die Deutsch-Blawger ignorieren das einfach weitgehend. Für mich ist blog.brigittezypries.de ein Blawg (zweifelnd: neues aus budapest) und gehört in die GermanBlawgs.
Es geht natürlich nicht immer streng juristisch zu, aber die Ministerin vermittelt doch einen kleinen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Beispiel: "Heute habe ich mich bei der Tabakwarengroßhandlung Weber in Dieburg über den Jugendschutz an Zigarettenautomaten informiert."
Und sie schreibt wirklich selbst, schreibt sie. Ein bisschen Anerkennung aus der Blawgosphäre ist da sicher gut für die Motivation.
2005-12-01T10:48:16+01:00
Jetzt sind zwei Reden von der 20-Jahre-juris-Feier (siehe LAWgical vom 25.11.05) nachzulesen. Die juris GmbH veröffentlicht auf ihrer Website die Begrüßungsansprache ihres Geschäftsführers Dr. h. c. Gerhard Käfer sowie die Laudatio von Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann als PDF.
Der Vortrag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fehlt leider. Auch in ihrem Weblog ist kein Eintrag zu der Veranstaltung zu finden.
2005-12-01T10:07:26+01:00
Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet ist bekannt geworden, dass ein Mann aus Krefeld in 700 Fällen die Namen Verstorbener sowie von Bekannten und Mittelsmännern benutzt hat, um über das Internet-Auktionshaus eBay Waren anzubieten, die er dann aber nicht an die Erwerber ausgeliefert hat. Es sei dem Beschuldigten gelungen, die Sicherheitsmaßnahmen von eBay durch die Angabe falscher Personalien zu umgehen. Von den bekannt gewordenen Betrugsfällen sind rund 200 nach Polizeiangaben zur Anzeige gebracht worden. Der Gesamtschaden wird derzeit auf 100.000 Euro geschätzt.
2005-11-30T11:22:06+01:00
2005-11-29T18:30:34+01:00
Sun, 11 Dec 2005 02:26:05 GMT
In der englischen Ausgabe der Internet-Enzyklopädie wird es künftig nur noch für registrierte ...
2005-12-08 12:00:00
Schon im Sommer 2005 war in den MERCOSUR-Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und ...
2005-12-08 12:00:00
Warnungen, die Nutzer davon abhalten sollen, über falsche E-Mails vertrauliche Daten preiszugeben, ...
2005-12-08 12:00:00
Am 7. Dezember ist der Startschuss zur Vergabe der europäischen Internet-Domäne .eu gefallen. ...
2005-12-08 12:00:00
Diese Internetseite bietet umfassende und vollständige Informationen und Linksammlungen zum Thema ...
2005-12-08 12:00:00
Sun, 11 Dec 2005 02:26:12 GMT
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet
unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser
dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen
aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in
einer Hauptversammlung aufrufen.
?Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des
Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die
Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem
Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende
Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die
modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die
Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das
verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre?, erläuterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des
Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft
getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige
elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die
Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige
Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum
voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und
Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister
registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren.
Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben,
um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das
Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann
der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine
nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können
ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website
platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine
Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur
Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine
elektronische ?Pinwand? um anderen Aktionären die
Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu
ermöglichen.
Wed, 30 Nov 2005 18:03:00 +0100
Lutz Diwell, 54 jähriger Volljurist, wird neuer beamteter
Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er tritt die Nachfolge
von Prof. Dr. Hansjörg Geiger an.
?Lutz Diwell ist ein sehr guter Jurist und ausgewiesener
Praktiker mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Justiz und der
Justizverwaltung Berlins. Sein bisheriger beruflicher Werdegang
bietet die Gewähr dafür, dass er mich bei den in der kommenden
Legislaturperiode zu bewältigenden rechtspolitischen Aufgaben
hervorragend unterstützen wird. Mit ihm bekommt das
Bundesjustizministerium einen ausgezeichneten Fachmann
insbesondere in allen Fragen, die die Rechtspflege und eine
moderne Justiz betreffen. Nicht zuletzt wird er seine
umfangreiche Fachkenntnis als Strafrechtspraktiker einbringen.
Als früherer Innenstaatssekretär Berlins und im Bund
verantwortlicher Staatsekretär für das Bundeskriminalamt und das
Bundesamt für Verfassungsschutz kennt er die
Sicherheitsarchitektur des Landes ebenso gut wie die
Notwendigkeiten einer konsequenten Bekämpfung von Terrorismus und
Kriminalität. Lutz Diwell weiß dabei um die Bedeutung der
grundrechtlich geschützten Freiheiten. Wir sind uns einig, dass
bei allen Anstrengungen, Bürgerinnen und Bürger konsequent zu
schützen, Freiheit und Sicherheit stets in einem ausgewogenen
Verhältnis bleiben müssen. Sicherheit ohne Freiheit ist für die
Menschen nichts wert?, sagte Zypries.
?Seinem Vorgänger Hansjörg Geiger danke ich herzlich für
seine erfolgreiche Arbeit und vielfältige Unterstützung in den
vergangenen Jahren. Mit ihm verliert das Ministerium einen
hochqualifizierten Juristen, dessen erfolgreiche Karriere mit
seiner siebenjährigen Amtszeit als Staatssekretär im
Bundesministerium der Justiz ihren krönenden Abschluss gefunden
hat. Eindrucksvoll ist die Vielseitigkeit, die Hansjörg Geiger in
seinem beruflichen Wirken ausgezeichnet hat. Begonnen hat seine
Laufbahn bei einem großen deutschen Unternehmen, bei dem er mit
der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung betraut war.
Eng verbunden damit ist sein Interesse am Datenschutz, für dessen
Bedeutung er lange und erfolgreich gestritten hat. Zuletzt waren
Sicherheitsbelange ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit. Als
ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
des Bundesnachrichtendienstes sowie als für die Arbeit des
Generalbundesanwaltes verantwortlicher Staatssekretär war er ein
in Sicherheitskreisen sehr geschätzter Experte. Zuvor hat er -
gemeinsam mit Joachim Gauck - nach der deutschen
Wiedervereinigung die Stasi-Unterlagenbehörde aufgebaut.
Praktisch aus dem Nichts hatte er Strukturen geschaffen, die den
Umgang mit sensiblen Daten unter Wahrung der Rechte aller
Betroffenen bis heute gewährleisten. Dank seiner engagierten
Arbeit kann dieser wichtige Teil der deutsch-deutschen Geschichte
sachgerecht aufgearbeitet werden. Ich freue mich, dass durch
seine Lehrtätigkeit an der Universität in Frankfurt am Main dem
juristischen Nachwuchs Sachverstand und die reichhaltigen
Erfahrungen Hansjörg Geigers auch in Zukunft erhalten
bleiben?, sagte Zypries.
Hansjörg Geiger wurde 1942 in Brünn (Mähren) geboren. Nach dem
Studium der Rechtswissenschaften in München begann er seine
berufliche Laufbahn zunächst 1969 bei Siemens als freier
wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich elektronische
Datenverarbeitung. 1972 trat er in die Bayerische
Landesverwaltung ein und arbeitete in der Abteilung
Datenverarbeitung der Staatskanzlei. 1974 wechselte er als
Staatsanwalt zum Landgericht München I, ein Jahr später wurde er
Richter am Amtsgericht München. 1977 kehrte er zurück in die
bayerische Verwaltung, zunächst in das Justizministerium, 1980
wechselte er zum bayerischen Landesbeauftragten für den
Datenschutz. In die Bundesverwaltung trat er 1990 ein - als
Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (sog.
Gauck-Behörde). 1995 wurde er zum Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz bestellt, 1996 wechselte er an die Spitze des
Bundesnachrichtendienstes. 1998 schließlich folgte er dem Ruf
Herta Däubler-Gmelins und wurde Staatssekretär im
Bundesministerium der Justiz. Seit Ende 2003 ist er zugleich
Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu
Frankfurt (Main) für Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie
Völker- und Europarecht.
Sein Nachfolger Lutz Diwell hat in Tübingen Jura studiert. 1978
begann er seine berufliche Laufbahn als Staatsanwalt in Berlin.
In dieser Funktion war er elf Jahre vorwiegend mit umfangreichen
Wirtschaftsstrafverfahren betraut. 1989 wechselte er unter
Senatorin Prof. Dr. Jutta Limbach in die Berliner
Senatsverwaltung für Justiz, wo er verschiedene Aufgaben
wahrnahm, zuletzt leitete er dort von 1994 bis 2001 die
Strafrechtsabteilung. In dieser Funktion war er im Rahmen der
Berliner Verwaltungsreform auch verantwortlich für die Reform des
Justizaufbaus. Zu seinen Aufgaben gehörte es, effiziente
Aufgabenerledigung, Personalentwicklung und moderne Führungs- und
Steuerungsinstrumente für den Justizbereich zu definieren und
deren Implementierung in den Staatsanwaltschaften zu begleiten.
Ein weiterer Schwerpunkt in den letzten drei Jahren seiner
Abteilungsleitertätigkeit war sein Engagement als Mitbegründer
der Arbeitsgruppe Europa der Justizministerkonferenz des Bundes
und der Länder, die sich intensiv mit Fragen der internationalen
strafrechtlichen Zusammenarbeit befasste.
Nachdem der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting ihn 2001
zum Staatssekretär berufen hatte, folgte Diwell 2003 dem Ruf des
Bundesinnenministers Otto Schily und trat dort die Nachfolge von
Claus Henning Schapper als Staatssekretär im Bundesministerium
des Innern an. Mit dem Dienstantritt als Staatssekretärs im
Bundesministerium der Justiz kehrt Diwell nach fünfjährigem
?Exkurs? in die Innenverwaltung wieder zur
Justizverwaltung zurück.
Wed, 30 Nov 2005 13:47:07 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des
Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den
öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des
Bundes im Internet freigeschaltet.
?Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das
Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der
juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle
Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa
750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den
Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in
der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar?,
sagte Zypries.
Das Angebot www.gesetze-im-internet.de ergänzt die
E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im
Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger
Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden
Bestandsaufnahme hatte die rot-grüne Bundesregierung am 14.
November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan für das gesamte
Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen.
BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der
Bundesverwaltung und hat sein für Ende 2005 avisiertes Ziel
deutlich früher als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005
können über 376 Dienstleistungen der Bundesbehörden im Internet
genutzt werden.
?Dank BundOnline 2005 können Bürger und Wirtschaft die
Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und
kostengünstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das
komplette Bundesrecht online dazu?, sagte Zypries.
Fri, 25 Nov 2005 11:32:18 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der
jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit
hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:
?Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und
Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im
Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht.
Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht
unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle.
Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend
von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die
jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die
Verantwortlichen ermittelt werden können,? sagte Zypries.
Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle
als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§
263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der
Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein
falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch
den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen
Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch).
Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen
verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).
Thu, 24 Nov 2005 15:06:55 +0100
Sun, 11 Dec 2005 02:26:15 GMT
CK - Washington. Prosecution and courts must do their utmost to accelerate criminal cases when the accused, whom the law, after all, deems innocent, waits in jail. The acceleration principle covers the entire case, from the indictment through judgment and the continued review in appellate and supreme court proceedings.
The Federal Constitutional Court, Bundesverfassungsgericht, in Karlsruhe affirmed this principle in the matter of N., docket no. BVerfG 2BvR 1964/05, on December 5, 2005.
Art. 2 of the Constitution guarantees the liberty of every person, including one awaiting trial. Courts and prosecution must consider the proportionality of the waiting period in light of various factors, including the significance of the alleged crime, the anticipated punishment, if any, and the complexity of the proceedings. The nature of the crime alone and the anticipated punishment are insufficient yardsticks for the justification of pre-trial detentions, the court held.
Complex proceedings by themselves are also insufficient justifications for the denial of personal liberties. Therefore, mistakes made in scheduling witnesses, for instance, do not need to reach an extreme standard before the court needs to consider releasing an accused from pre-trial detention. The failure to begin trial nine months after an indictment is not compatible with constitutional standards.
While there is no rigid rule for determining how much time may pass between an indictment and the trial, the acceleration principle requires, in the view of the court, that no more than three months pass between the order of acceptance of the indictment and the trial. This may require organizational adjustments within the administration of the criminal courts, and conversely, decisions in favor of the defendant when the criminal courts are administratively or procedurally unable to meet the constitutional standards.
The decision is a slap in the face of certain Düsseldorf courts and the Supreme Criminal Court which had justified the continued detention of an accused during the course of endless pre-trial, trial and review proceedings. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. While ZDNet gives publicity to a Brennan Center for Justice study on the chilling effects from less than clearly defined standards for fair use, German lawyers find their blood chilled today when reading alerts from colleagues whose bank accounts have been accessed with unexpected Paypal deposits and withdrawals.
A small deposit to new users' bank accounts used to be, and perhaps still is, Paypal's method of account verification. Things get troubling if you are not new user and receive a Paypal verification deposit, to be followed by withdrawals.
The European rule requiring website owners to reveal their identity as well as other very personal data or business information, known colloquially in German as Impressumspflicht, helps criminals to a lot of information that they would otherwise have to obtain through cumbersome and potentially risky means. An impressum, the About or FAQ page identifying the owner of a website, creates a fabulous shortcut for all kinds of criminals, from stalkers to finance whizzes.
Add to that the European practice of revealing banking information on stationary, and you create phishers' heaven. German American Law Journal :: Washington USA
JN - Essen. Bloggers and other web site operators offering discussion forums may be liable for content posted by visitors pursuant to a new judgment from the Hamburg district court, Landgericht Hamburg, docket no. 324 O 721/05.
As reported by Heise on December 5, 2005, the court confirmed a previously issued preliminary injunction which held that Heise, a well-known German Internet news service, had to stop forum postings by visitors calling for a denial-of-service attack on Universal Boards.
Although Heise removed the infringing postings promptly upon notice, the court held that Heise was liable for the content as it could feasibly screen postings manually or technically for illegal content before its publication.
While the written grounds for the decision have not yet been published, commentors argue that the ruling violates the express standard in §11 of the German teleservices statute, Teledienstgesetz. The statute exempts web site operators from liability when they lack actual knowledge of the infringing content and immediately remove such content upon obtaining knowledge thereof. Others suggest that forums ought to provide the same protections found in chat rooms that automatically filter some content. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The trains is no longer run as punctually as they used to, and now German utility customers find something to gripe about. Recent snowfall cut off entire regions from the power grid, and there is concern that utilities have adopted practices commonly seen in America: Minimum maintenance, reliance on limitations on liability, and repair when things break badly.
Unsaddled by the patience that American consumers display after outages, Germany rebels, and lawyers in blogs and elsewhere examine the liability of utilities. The utilities claim force majeure but nobody believes their whitewash.
On December 5, 2005, the Münster district court Steinfurt local court ordered an expert review of the state of the transmission lines in the most affected region as part of an evidentiary proceeding. Meanwhile, the RWE utility set up a 5 million Euro fund to assist in hardship cases. The fund is being administered by representatives from the Borken and Steinfurt counties, two utility representatives and two state level government employees. German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 11 Dec 2005 02:26:16 GMT
2005-12-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1964/05. Siehe auch: Entscheidung vom 05.12.2005
2005-12-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1737/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.11.2005
2005-12-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1090/05. Siehe auch: Entscheidung vom 22.11.2005
2005-12-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 396/98. Siehe auch: Entscheidung vom 26.10.2005
2005-12-02T00:00:00+01:00
Sun, 11 Dec 2005 02:26:16 GMT
Wiesbaden (ots) - Stellvertretend für alle beteiligten Mitarbeiter
der deutschen Polizei sowie die Zahn- und Rechtsmediziner aus
Deutschland hat eine Kriminalbeamtin des Bundeskriminalamtes (BKA)
gestern in München den Medienpreis Bambi 2005 in ...
Fri, 02 Dec 2005 09:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen der gemeinsamen Bekämpfung des
internationalen Kokainhandels konnten die niederländische, die
spanische und die deutsche Polizei über eineinhalb Tonnen Kokain
sicherstellen und mehrere Tatverdächtige festnehmen.
In ...
Tue, 29 Nov 2005 17:08:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist bis
auf weiteres unter der Telefonnummer: 0611-55-13083 zu erreichen.
ots Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale ...
Mon, 28 Nov 2005 10:10:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist aus
aktuellem Anlass in dieser Woche (22.-25.11.2005) unter der
Telefonnummer: 0611-55 13083 zu erreichen.
ots Originaltext: Bundeskriminalamt
Digitale ...
Tue, 22 Nov 2005 13:38:00 B
Wiesbaden (ots) - Wie dem BKA heute (21.11.05) bekannt wurde, ist
derzeit eine gefälschte E-Mail in Umlauf, die als angeblichen
Absender das BKA vorgibt. Der Betreff dieser E-Mail lautet "Sie
besitzen Raubkopien".
Diese E-Mails stammen ...
Mon, 21 Nov 2005 23:36:00 B
Sun, 11 Dec 2005 02:26:16 GMT
Der mögliche Wertverlust eines Grundstücks ist keine Folge der Beeinträchtigung von dinglichen Rechten im Sinne des § 29 ARB.
§ 29 ARB gewährt keinen Anspruch auf Rechtsschutz für Normenkontrollklagen nach § 47 VwGO, mit denen eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des Eigentums geltend gemacht wird.
Fri, 9 Dec 2005 14:10:20 +0100
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Anwaltswerbung, die durch Verteilen von Werbeflyern an Teilnehmer einer Gesellschafterversammlung im Vorraum des Hotelkonferenzraums erfolgt.
Thu, 8 Dec 2005 15:07:42 +0100
1. Im Rahmen der Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen sind die Vorschriften des deutschen Kapitalerhaltungs- und Insolvenzrechts zu beachten, soweit hierdurch nicht der Zielsetzung des Beihilfenverbots zuwider gehandelt wird.
2. Das europäische Beihilferecht steht einer auf die Rechtsprechungsgrundsätze gem. §§ 30, 31 GmbHG analog gestützten Rückforderung einer als verbotene Beihilfe zu qualifizierenden kapitalersetzenden Finanzierungshilfe des Gesellschafters nicht entgegen.
3. Auch Bereicherungsansprüche eines Gesellschafters, die aus einer nichtigen - weil europarechtswidrigen - Darlehenshingabe resultieren, können kapitalersetzend verstrickt sein, wenn sie in der Krise der Gesellschaft stehen gelassen werden.
4. Das Kleingesellschafterprivileg des § 32a Abs. 3 S. 2 GmbHG findet keine Anwendung, wenn die Finanzierungshilfe des Gesellschafters bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verstrickt war; der spätere Zeitpunkt der Rückzahlung ist hingegen unmaßgeblich.
Fri, 2 Dec 2005 16:07:25 +0100
Eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach KV Nr. 1211 c der Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 GKG a. F. tritt nicht ein, wenn vor der Verfahrensbeendigung durch Abschluss eines Prozessvergleichs bereits ein Versäumnisurteil gegen den Kläger ergangen ist.
Fri, 9 Dec 2005 14:11:09 +0100
1. Die Aufforderung der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister an ein in den Ruhestand versetztes Mitglied, ein amtsärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand beizubringen (§ 44 Abs. 2 SchfG), ist nicht selbständig anfechtbar (§ 44 a Satz 1 VwGO). Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Einbehaltung der Versorgungsbezüge zu überprüfen. Damit ist für den Betroffenen ein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet (Art. 19 Abs. 4 GG).
2. Das Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge (§ 44 Abs. 3 Alt. 2 SchfG) tritt ein, wenn die Aufforderung nach § 44 Abs. 2 SchfG rechtmäßig ist und wenn sie schuldhaft nicht befolgt worden ist. Nicht erforderlich ist, dass im Zeitpunkt des Fristablaufs eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Anordnung zur Beibringung des Gutachtens vorliegt.
Fri, 9 Dec 2005 14:13:32 +0100
1. Das von den Krankenkassen entwickelte Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung" (sog. Transportschein) entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von dem Rettungsgesetz unterfallenden Krankentransporten und dem Personenbeförderungsgesetz unterfallenden Krankenfahrten nicht der Systematik des Rettungsgesetzes.
2. Die ärztliche Verordnung eines Krankentransports nach dem Rettungsgesetz ergibt sich nicht allein daraus, dass auf einen Transportschein das Feld für Krankentransportwagen angekreuzt ist.
Thu, 8 Dec 2005 15:27:16 +0100
Nach nordrhein-westfälischem Schülerfahrkostenrecht besteht kein Anspruch auf Übernahme der Personalkosten für die Begleitung und Betreuung einer behinderten Schülerin oder eines behinderten Schülers im Schülerspezialverkehr.
Thu, 8 Dec 2005 15:25:43 +0100
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung des dem Vormund nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB gebührenden Aufwendungsersatzes im streitigen Verfahren nach der Zivilprozessordnung besteht ungeachtet der in § 56g Abs. 1 Nr. 1 FGG vorgesehenen Möglichkeit eine vormundschaftsgerichtlichen Festsetzung jedenfalls dann, wenn die Berechtigung des Ersatzanspruchs zwischen den Beteiligten dem Grunde nach im Streit steht.
2. Der in § 56g Abs. 1 Nr. 1 FGG eröffnete Weg einer gerichtlichen Festsetzung des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB wird nicht dadurch abgeschnitten, dass die Vormundschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Festsetzung wegen Volljährigkeit des Mündels beendet ist.
3. Dem gesetzlichen Erlöschenstatbestand des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB unterliegen Aufwendungsersatzansprüche nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB, die nach dem Inkrafttreten der Vorschrift zum 01. Januar 1999 entstanden sind. Dies gilt auch dann, wenn ein zum Vormund bestellter Rechtsanwalt seinen Ersatzanspruch gemäß § 1835 Abs. 3 BGB nach den Sätzen der BRAGO bzw. des RVG berechnen kann. Auch in diesem Fall kommt es für den Fristbeginn auf das Entstehen der Gebühr, nicht auf deren Fälligkeit nach § 16 BRAGO bzw. § 8 RVG an.
4. Der Erlöschenstatbestand des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt auch dann anwendbar, wenn der Mündel nach Entstehen der Aufwendungen volljährig geworden und die Vormundschaft daher beendet ist.
Fri, 9 Dec 2005 14:09:02 +0100
Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO
Tue, 6 Dec 2005 16:08:40 +0100
1. Zur auf den Zeitschriftenmarkt bezogenen Alleinstellungsbehauptung "Europas größtes People-Magazin".
2. Zum Begriff der vergleichenden Werbung bei einer Alleinstellungsbehauptung.
3. Zur Zulässigkeit einer klagerweiternden Anschlussberufung.
Fri, 9 Dec 2005 14:09:59 +0100
Sun, 11 Dec 2005 02:26:18 GMT
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Rückübertragung des Eigentums an dem bebauten Grundstück in der Gemarkung S., eingetragen im Grundbuch von S., Bestandsblatt 2936, an die Beigeladene durch Bescheid des Beklagten.1
Ursprünglich war die Mutter der Beigeladenen Eigentümerin des Grundstücks, welch...
Fri, 09 Dec 2005 11:00:08 +0100
I.
Der Kläger wendet sich gegen die vom Beklagten festgesetzte Höhe der Abwasserabgabe für das Jahr 2001.1
Die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus einer vom Kläger betriebenen Kläranlage in ein Gewässer ist nach dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid auf einen Höchstwasserabfluss von 478 l/s...
Fri, 09 Dec 2005 10:45:30 +0100
Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1
1. Die von der Beschwerde geltend gemachten Grundsatzrügen werfen keine Rechtsfragen auf, die einer rechtsgrundsätzlichen Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zugänglich wären (§ 132...
Fri, 09 Dec 2005 10:40:19 +0100
Der angefochtene Ablehnungsbescheid des Personalamts der Bundeswehr (PersABw) vom 26. April 2004 in Gestalt des Beschwerdebescheides des BMVg ist rechtswidrig, weil keine rechtsfehlerfreie Anhörung des ÖPR in Gestalt der Soldatenvertreter zum beantragten Laufbahnwechsel erfolgte. Damit wurden die ...
Fri, 09 Dec 2005 10:33:06 +0100
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