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Neuigkeiten (13.12.05)

Tue, 13 Dec 2005 02:51:35 GMT
Tue, 13 Dec 2005 02:51:35 GMT
Tue, 13 Dec 2005 02:51:36 GMT
Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-).. Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und ...

Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-)..

Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und Opera-User sollten in der Adresszeile des Browsers (bzw. bei älteren Firefox-Versionen rechts unten) das Symbol für die sogenannten “Live-Bookmarks” finden. Ein Klick und die aktuellen Meldungen lassen sich über die Bookmarks abrufen.

Mon, 28 Nov 2005 22:50:12 +0000
Tue, 13 Dec 2005 02:51:37 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft trotz einer vorausgegangenen, dem Begehren des Beschwerdef�hrers stattgebenden Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
2005-12-05T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung eines au�er Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls trotz ungewissen Verfahrensfortgangs.
2005-11-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslieferung der Beschwerdef�hrerin, einer vietnamesischen Staatsangeh�rigen, an die Sozialistische Republik Vietnam. Zwischen Vietnam und Deutschland gibt es kein Auslieferungsabkommen. Nach Angaben der Beschwerdef�hrerin und des Bundesministeriums der Justiz w�re dies die erste Auslieferung nach Vietnam.
2005-11-22T00:00:00+01:00
R�cknahme der Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage - Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 25.07.2003
2005-11-09T00:00:00+01:00
Die Beschwerdef�hrer machen einen Eingriff in das Recht zur Vornamenswahl geltend.
2005-11-03T00:00:00+01:00
Tue, 13 Dec 2005 02:51:38 GMT
Sun, 11 Dec 2005 11:45:59 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Prostitution in der Wohnanlage
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte sich mit dem �ltesten Gewerbe der Welt zu besch�ftigen, und zwar in folgendem Fall. In einer Wohnungseigentumsanlage hatten die Eigent�mer in der Hausordnung festgelegt, dass die gewerbliche Nutzung der Wohnungen nicht erlaubt sei. Im Laufe der Zeit lie� sich jedoch immer weniger vertuschen, dass die Mieterin einer Wohnung der Prostitution ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-11CET11:45:59+01:00
Sun, 11 Dec 2005 11:44:20 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Laub von Nachbars Garten
Mit dem Herbst kommt das Laub und damit h�ufig Streitereien zwischen den Nachbarn. Fallen Laub, Nadeln oder Zapfen aus dem Garten des Nachbarn auf das eigene Grundst�ck oder in die Dachrinne, so ist dies in der Regel zu dulden (so Entscheidungen der Gerichte). Das Laub von �berh�ngenden B�umen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer. In Wohngegenden ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-11CET11:44:20+01:00
Sun, 11 Dec 2005 11:43:30 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Wenn die Toilette defekt ist
Selbstverst�ndliche Einrichtungen in der Wohnung wie Waschbecken, Badewanne und Toilettensch�ssel sind �mitvermietet�. Dazu geh�ren auch andere vom Vermieter gestellte Gegenst�nde wie beispielsweise ein Teppich, Warmwasseraufbereitungsger�t, Wandschrank, Einzelofen, eine komplette Einbauk�che oder der Herd, der K�hlschrank sowie die Sp�le. Alle Gegenst�nde, die sich bei Beginn ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-11CET11:43:30+01:00
Sun, 11 Dec 2005 11:42:48 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - Einrichten, wie man will
Der Mieter darf die Wohnung in der allgemein �blichen Weise nutzen. Er ist allerdings nicht verpflichtet, sie zu bewohnen. Der Vermieter kann keine Einw�nde erheben, wenn der Mieter f�r l�ngere Zeit abwesend ist. Der Mieter hat einen gro�en Spielraum bei der Gestaltung seiner Wohnung. Er darf sie so einrichten, wie es seinen pers�nlichen Vorstellungen und Bed�rfnissen entspri ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-11CET11:42:48+01:00
Sat, 10 Dec 2005 15:46:37 CET Uhr - loredana schrieb - Kuendigung ok?Mieter nutzt Ladenlokal in Einfamilienhaus als Wohnraum+betritt unbefugt Privatraeume
Unser Mieter hat in unserem Haus einen Raum als Ladenlokal angemietet (ca. 15m2). Seit geraumer Zeit wohnt er aber auch in diesem Raum mit Freundin, 2 Hunden und einer Katze. Der Raum ist zwar vom restlichen Haus durch eine Tuer abgetrennt, der mieter hat aber Zugang zur Toilette, d.h. er kann ins Haus. Das hat er auch schon ausgenutzt, indem er Sachgegenstaende und hoechstwahr ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-10CET15:46:37+01:00
Tue, 13 Dec 2005 02:51:38 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird. Gem�� � ...
Tue, 13 Dec 2005 02:51:38 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 13 Dec 2005 02:51:42 GMT

Nachdem Ministerin Zypries vor einigen Tagen die neue Bundesrechtssammlung im Netz freigegeben hat, haben einige Nutzer festgestellt, dass die neue Darstellung nicht nur Vorteile hat. W�hrend fr�her die Einzelnormen �ber die eindeutige Nomenklatur http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/[k�rzel]/__[norm].html verlinkt werden konnten, haben die Einzeldokumente nun kryptische URLs wie http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE042602377.html, die sich nicht �ber die ��-Nummer ermitteln l�st. Wer in seinen Webseiten zahlreiche Links auf die alte Bundesrechtssammlung gestzt hatte, steht daher nun vor der unerfreulichen Aufgabe, die Links von Hand auf die neuen Adressen umzustellen, da sich dieser Vorgang ohne Kenntnis der URLs nicht automatisieren l�sst.

jurmatiX bietet jetzt eine L�sung f�r dieses Problem. �ber den jurmatix-Server k�nnen inzwischen die 104 wichtigsten Bundesgesetze �ber die gewohnte Nomenklatur http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesrecht/[k�rzel]/__[norm].html aufgerufen werden; in den alten Links ist lediglich der String "juris" durch "jurmatix" zu ersetzen. Aus dem obigen Link zu � 433 BGB wird dadurch http://bundesrecht.jurmatix.de/bundesrecht/bgb/__433.html.

2005-12-11T17:47:51+01:00

Die saarl�ndische Polizei hat mit Unterst�tzung durch eBay und Microsoft Deutschland einen eBay-Betr�ger ausfindig machen k�nnen. Der 25-j�hrige hatte wiederholt das Betriebssystem Windows XP auf CD-ROM in der Internet-Auktionsplattform angeboten. Diese CD-ROM hatte er jedoch nicht etwa legal erworben, sondern er hatte selbst Kopien hergestellt und sodann die gebrannten CD-ROM zum Versand gebracht. Aktivieren h�tten sich die qualit�tiv minderwertigen Kopien des Betriebssystems jedoch nicht. Den Schaden beziffert die Polizei auf 16.000 Euro. Den Mann erwartet ein Verfahren wegen Betruges und Versto�es gegen das Urheberrecht. Daneben kommen Schadensersatzforderung in nicht ganz unbetr�chtlicher H�he auf ihn zu.

2005-12-07T09:03:26+01:00

Nun bloggt unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries schon seit Monaten - und die Deutsch-Blawger ignorieren das einfach weitgehend. F�r mich ist blog.brigittezypries.de ein Blawg (zweifelnd: neues aus budapest) und geh�rt in die GermanBlawgs.

Es geht nat�rlich nicht immer streng juristisch zu, aber die Ministerin vermittelt doch einen kleinen Einblick in ihren Arbeitsalltag. Beispiel: "Heute habe ich mich bei der Tabakwarengro�handlung Weber in Dieburg �ber den Jugendschutz an Zigarettenautomaten informiert."

Und sie schreibt wirklich selbst, schreibt sie. Ein bisschen Anerkennung aus der Blawgosph�re ist da sicher gut f�r die Motivation.

2005-12-01T10:48:16+01:00

Jetzt sind zwei Reden von der 20-Jahre-juris-Feier (siehe LAWgical vom 25.11.05) nachzulesen. Die juris GmbH ver�ffentlicht auf ihrer Website die Begr��ungsansprache ihres Gesch�ftsf�hrers Dr. h. c. Gerhard K�fer sowie die Laudatio von Prof. Dr. Dr. J�rg Berkemann als PDF.

Der Vortrag der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries fehlt leider. Auch in ihrem Weblog ist kein Eintrag zu der Veranstaltung zu finden.

2005-12-01T10:07:26+01:00

Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet ist bekannt geworden, dass ein Mann aus Krefeld in 700 F�llen die Namen Verstorbener sowie von Bekannten und Mittelsm�nnern benutzt hat, um �ber das Internet-Auktionshaus eBay Waren anzubieten, die er dann aber nicht an die Erwerber ausgeliefert hat. Es sei dem Beschuldigten gelungen, die Sicherheitsma�nahmen von eBay durch die Angabe falscher Personalien zu umgehen. Von den bekannt gewordenen Betrugsf�llen sind rund 200 nach Polizeiangaben zur Anzeige gebracht worden. Der Gesamtschaden wird derzeit auf 100.000 Euro gesch�tzt.

2005-11-30T11:22:06+01:00
Tue, 13 Dec 2005 02:51:42 GMT
In der englischen Ausgabe der Internet-Enzyklopädie wird es künftig nur noch für registrierte ...
2005-12-08 12:00:00
Schon im Sommer 2005 war in den MERCOSUR-Mitgliedsstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und ...
2005-12-08 12:00:00
Warnungen, die Nutzer davon abhalten sollen, über falsche E-Mails vertrauliche Daten preiszugeben, ...
2005-12-08 12:00:00
Am 7. Dezember ist der Startschuss zur Vergabe der europäischen Internet-Domäne .eu gefallen. ...
2005-12-08 12:00:00
Diese Internetseite bietet umfassende und vollständige Informationen und Linksammlungen zum Thema ...
2005-12-08 12:00:00
Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und leistet damit einen Beitrag zur St�rkung des geistigen Eigentums. "Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade f�r die Deutsche Wirtschaft in einem roh-stoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung werden Innovationen gebremst, weil sich Investitionen nicht rentieren. Produktpiraterie f�gt der Deutschen Volkswirtschaft betr�chtlichen Schaden zu und vernichtet Arbeitspl�tze. Deshalb wollen wir f�r einen Schutz des geistigen Eigentums sorgen, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gen�gt", erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich ge�ndert. Der Gesetzentwurf hat folgende inhaltliche Schwerpunkte: ? Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung Der Gesetzentwurf stellt im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, das der Verletzer f�r die rechtm��ige Nutzung des Rechts h�tte bezahlen m�ssen ? d.h. die Lizenzgeb�hr -, als Schaden erstattungsf�hig sein k�nnen. Beweisf�hrung Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gew�hrt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausma� begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen. ? Urteilsbekanntmachung Der Rechtsinhaber kann nach geltendem Recht die Ver�ffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, durch das der Verletzer eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes verurteilt worden ist. Diese M�glichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums erstreckt. ? Auskunftsanspr�che Das geltende Recht sieht bereits seit langem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz sehen vor, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erh�lt, die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Der Rechtsinhaber soll damit die M�glichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu k�nnen. Diese Regelung wird vor allem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale Tauschb�rsen!) relevant werden. ? Schutz geographischer Herkunftsangaben Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch f�r geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert. Au�erdem soll durch die �nderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz f�r solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europ�ischer Ebene nach der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen f�r Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gesch�tzt sind. Dazu geh�ren die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z.B. die ber�hmten ?Spreew�lder Gurken?. Bisher gab es einen solchen Schutz nur f�r die nach rein innerstaatlichem Recht gesch�tzten Bezeichnungen. ? Einstweiliger Rechtsschutz Nach den allgemeinen prozessrechtlichen Regeln d�rfen einstweilige Verf�gungen den geltend gemachten Anspruch nur sichern, nicht bereits erf�llen. Es gilt das so genannte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Hiervon wird f�r die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums abgewichen.
Mon, 12 Dec 2005 12:53:08 +0100
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktion�rsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann k�nnen Aktion�re im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de�sowie www.aktion�rsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterst�tzt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Aus�bung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen. ?Das Aktion�rsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Ver�nderungen der Kapitalm�rkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als fr�her. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue M�glichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktion�ren zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktion�re?, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktion�rsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugeh�rige Aktion�rsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktion�rsforum voll funktionsf�hig an den Start gehen. Aktion�re und Aktion�rsvereinigungen k�nnen sich beim Aktion�rsregister registrieren und anschlie�end Aufrufe an Mitaktion�re platzieren. Sie k�nnen dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begr�ndung f�r das Aktion�rsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktion�r aber auf seine Internetseite verweisen, die eine n�here Begr�ndung enth�lt. Die betroffenen Gesellschaften k�nnen ihrerseits im Aktion�rsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung �ber Inhalte, sondern ist eine reine elektronische ?Pinwand? um anderen Aktion�ren die Kontaktaufnahme und anschlie�ende gemeinsame Aktion zu erm�glichen.
Wed, 30 Nov 2005 18:03:00 +0100
Lutz Diwell, 54 j�hriger Volljurist, wird neuer beamteter Staatssekret�r im Bundesjustizministerium. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Hansj�rg Geiger an. ?Lutz Diwell ist ein sehr guter Jurist und ausgewiesener Praktiker mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Justiz und der Justizverwaltung Berlins. Sein bisheriger beruflicher Werdegang bietet die Gew�hr daf�r, dass er mich bei den in der kommenden Legislaturperiode zu bew�ltigenden rechtspolitischen Aufgaben hervorragend unterst�tzen wird. Mit ihm bekommt das Bundesjustizministerium einen ausgezeichneten Fachmann insbesondere in allen Fragen, die die Rechtspflege und eine moderne Justiz betreffen. Nicht zuletzt wird er seine umfangreiche Fachkenntnis als Strafrechtspraktiker einbringen. Als fr�herer Innenstaatssekret�r Berlins und im Bund verantwortlicher Staatsekret�r f�r das Bundeskriminalamt und das Bundesamt f�r Verfassungsschutz kennt er die Sicherheitsarchitektur des Landes ebenso gut wie die Notwendigkeiten einer konsequenten Bek�mpfung von Terrorismus und Kriminalit�t. Lutz Diwell wei� dabei um die Bedeutung der grundrechtlich gesch�tzten Freiheiten. Wir sind uns einig, dass bei allen Anstrengungen, B�rgerinnen und B�rger konsequent zu sch�tzen, Freiheit und Sicherheit stets in einem ausgewogenen Verh�ltnis bleiben m�ssen. Sicherheit ohne Freiheit ist f�r die Menschen nichts wert?, sagte Zypries. ?Seinem Vorg�nger Hansj�rg Geiger danke ich herzlich f�r seine erfolgreiche Arbeit und vielf�ltige Unterst�tzung in den vergangenen Jahren. Mit ihm verliert das Ministerium einen hochqualifizierten Juristen, dessen erfolgreiche Karriere mit seiner siebenj�hrigen Amtszeit als Staatssekret�r im Bundesministerium der Justiz ihren kr�nenden Abschluss gefunden hat. Eindrucksvoll ist die Vielseitigkeit, die Hansj�rg Geiger in seinem beruflichen Wirken ausgezeichnet hat. Begonnen hat seine Laufbahn bei einem gro�en deutschen Unternehmen, bei dem er mit der Einf�hrung der elektronischen Datenverarbeitung betraut war. Eng verbunden damit ist sein Interesse am Datenschutz, f�r dessen Bedeutung er lange und erfolgreich gestritten hat. Zuletzt waren Sicherheitsbelange ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit. Als ehemaliger Pr�sident des Bundesamtes f�r Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes sowie als f�r die Arbeit des Generalbundesanwaltes verantwortlicher Staatssekret�r war er ein in Sicherheitskreisen sehr gesch�tzter Experte. Zuvor hat er - gemeinsam mit Joachim Gauck - nach der deutschen Wiedervereinigung die Stasi-Unterlagenbeh�rde aufgebaut. Praktisch aus dem Nichts hatte er Strukturen geschaffen, die den Umgang mit sensiblen Daten unter Wahrung der Rechte aller Betroffenen bis heute gew�hrleisten. Dank seiner engagierten Arbeit kann dieser wichtige Teil der deutsch-deutschen Geschichte sachgerecht aufgearbeitet werden. Ich freue mich, dass durch seine Lehrt�tigkeit an der Universit�t in Frankfurt am Main dem juristischen Nachwuchs Sachverstand und die reichhaltigen Erfahrungen Hansj�rg Geigers auch in Zukunft erhalten bleiben?, sagte Zypries. Hansj�rg Geiger wurde 1942 in Br�nn (M�hren) geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in M�nchen begann er seine berufliche Laufbahn zun�chst 1969 bei Siemens als freier wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich elektronische Datenverarbeitung. 1972 trat er in die Bayerische Landesverwaltung ein und arbeitete in der Abteilung Datenverarbeitung der Staatskanzlei. 1974 wechselte er als Staatsanwalt zum Landgericht M�nchen I, ein Jahr sp�ter wurde er Richter am Amtsgericht M�nchen. 1977 kehrte er zur�ck in die bayerische Verwaltung, zun�chst in das Justizministerium, 1980 wechselte er zum bayerischen Landesbeauftragten f�r den Datenschutz. In die Bundesverwaltung trat er 1990 ein - als Direktor beim Bundesbeauftragten f�r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (sog. Gauck-Beh�rde). 1995 wurde er zum Pr�sidenten des Bundesamtes f�r Verfassungsschutz bestellt, 1996 wechselte er an die Spitze des Bundesnachrichtendienstes. 1998 schlie�lich folgte er dem Ruf Herta D�ubler-Gmelins und wurde Staatssekret�r im Bundesministerium der Justiz. Seit Ende 2003 ist er zugleich Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universit�t zu Frankfurt (Main) f�r Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie V�lker- und Europarecht. Sein Nachfolger Lutz Diwell hat in T�bingen Jura studiert. 1978 begann er seine berufliche Laufbahn als Staatsanwalt in Berlin. In dieser Funktion war er elf Jahre vorwiegend mit umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren betraut. 1989 wechselte er unter Senatorin Prof. Dr. Jutta Limbach in die Berliner Senatsverwaltung f�r Justiz, wo er verschiedene Aufgaben wahrnahm, zuletzt leitete er dort von 1994 bis 2001 die Strafrechtsabteilung. In dieser Funktion war er im Rahmen der Berliner Verwaltungsreform auch verantwortlich f�r die Reform des Justizaufbaus. Zu seinen Aufgaben geh�rte es, effiziente Aufgabenerledigung, Personalentwicklung und moderne F�hrungs- und Steuerungsinstrumente f�r den Justizbereich zu definieren und deren Implementierung in den Staatsanwaltschaften zu begleiten. Ein weiterer Schwerpunkt in den letzten drei Jahren seiner Abteilungsleitert�tigkeit war sein Engagement als Mitbegr�nder der Arbeitsgruppe Europa der Justizministerkonferenz des Bundes und der L�nder, die sich intensiv mit Fragen der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit befasste. Nachdem der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart K�rting ihn 2001 zum Staatssekret�r berufen hatte, folgte Diwell 2003 dem Ruf des Bundesinnenministers Otto Schily und trat dort die Nachfolge von Claus Henning Schapper als Staatssekret�r im Bundesministerium des Innern an. Mit dem Dienstantritt als Staatssekret�rs im Bundesministerium der Justiz kehrt Diwell nach f�nfj�hrigem ?Exkurs? in die Innenverwaltung wieder zur Justizverwaltung zur�ck.
Wed, 30 Nov 2005 13:47:07 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des Festaktes zum 20-j�hrigen Jubil�um der juris GmbH den �ffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet. ?Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH B�rgerinnen und B�rger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verf�gbar?, sagte Zypries. Das Angebot www.gesetze-im-internet.de erg�nzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hatte die rot-gr�ne Bundesregierung am 14. November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan f�r das gesamte Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen. BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der Bundesverwaltung und hat sein f�r Ende 2005 avisiertes Ziel deutlich fr�her als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005 k�nnen �ber 376 Dienstleistungen der Bundesbeh�rden im Internet genutzt werden. ?Dank BundOnline 2005 k�nnen B�rger und Wirtschaft die Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und kosteng�nstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das komplette Bundesrecht online dazu?, sagte Zypries.
Fri, 25 Nov 2005 11:32:18 +0100
CK - Washington.   A significant other of no fame may not be named in press reports on the life of a famous person with whom the noname other appears in public, the Frankfurt appellate court decided on July 26, 2005, docket no. 11 U 13/03, as reported on December 9, 2005 in the German LexisNexis legal news section by Peter Abke.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Prosecution and courts must do their utmost to accelerate criminal cases when the accused, whom the law, after all, deems innocent, waits in jail. The acceleration principle covers the entire case, from the indictment through judgment and the continued review in appellate and supreme court proceedings.

The Federal Constitutional Court, Bundesverfassungsgericht, in Karlsruhe affirmed this principle in the matter of N., docket no. BVerfG 2BvR 1964/05, on December 5, 2005.

Art. 2 of the Constitution guarantees the liberty of every person, including one awaiting trial. Courts and prosecution must consider the proportionality of the waiting period in light of various factors, including the significance of the alleged crime, the anticipated punishment, if any, and the complexity of the proceedings. The nature of the crime alone and the anticipated punishment are insufficient yardsticks for the justification of pre-trial detentions, the court held.

Complex proceedings by themselves are also insufficient justifications for the denial of personal liberties. Therefore, mistakes made in scheduling witnesses, for instance, do not need to reach an extreme standard before the court needs to consider releasing an accused from pre-trial detention. The failure to begin trial nine months after an indictment is not compatible with constitutional standards.

While there is no rigid rule for determining how much time may pass between an indictment and the trial, the acceleration principle requires, in the view of the court, that no more than three months pass between the order of acceptance of the indictment and the trial. This may require organizational adjustments within the administration of the criminal courts, and conversely, decisions in favor of the defendant when the criminal courts are administratively or procedurally unable to meet the constitutional standards.

The decision is a slap in the face of certain Düsseldorf courts and the Supreme Criminal Court which had justified the continued detention of an accused during the course of endless pre-trial, trial and review proceedings.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Highly regarded domain blogger Peter Müller joined the wonderful legal profession today and will soon populate the ra-mueller.de domain.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.  While ZDNet gives publicity to a Brennan Center for Justice study on the chilling effects from less than clearly defined standards for fair use, German lawyers find their blood chilled today when reading alerts from colleagues whose bank accounts have been accessed with unexpected Paypal deposits and withdrawals.

A small deposit to new users' bank accounts used to be, and perhaps still is, Paypal's method of account verification. Things get troubling if you are not new user and receive a Paypal verification deposit, to be followed by withdrawals.

The European rule requiring website owners to reveal their identity as well as other very personal data or business information, known colloquially in German as Impressumspflicht, helps criminals to a lot of information that they would otherwise have to obtain through cumbersome and potentially risky means. An impressum, the About or FAQ page identifying the owner of a website, creates a fabulous shortcut for all kinds of criminals, from stalkers to finance whizzes.

Add to that the European practice of revealing banking information on stationary, and you create phishers' heaven.
German American Law Journal :: Washington USA
JN - Essen.  Bloggers and other web site operators offering discussion forums may be liable for content posted by visitors pursuant to a new judgment from the Hamburg district court, Landgericht Hamburg, docket no. 324 O 721/05.

As reported by Heise on December 5, 2005, the court confirmed a previously issued preliminary injunction which held that Heise, a well-known German Internet news service, had to stop forum postings by visitors calling for a denial-of-service attack on Universal Boards.

Although Heise removed the infringing postings promptly upon notice, the court held that Heise was liable for the content as it could feasibly screen postings manually or technically for illegal content before its publication.

While the written grounds for the decision have not yet been published, commentors argue that the ruling violates the express standard in §11 of the German teleservices statute, Teledienstgesetz. The statute exempts web site operators from liability when they lack actual knowledge of the infringing content and immediately remove such content upon obtaining knowledge thereof. Others suggest that forums ought to provide the same protections found in chat rooms that automatically filter some content.
German American Law Journal :: Washington USA
Tue, 13 Dec 2005 02:51:47 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1964/05. Siehe auch: Entscheidung vom 05.12.2005
2005-12-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1737/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.11.2005
2005-12-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1090/05. Siehe auch: Entscheidung vom 22.11.2005
2005-12-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 396/98. Siehe auch: Entscheidung vom 26.10.2005
2005-12-02T00:00:00+01:00
Tue, 13 Dec 2005 02:51:47 GMT
Wiesbaden (ots) - In der vom Bayerischen Rundfunk gesteuerten Vorabmeldung zur heutigen Sendung "Report M�nchen" werden Aussagen des BKA-Pr�sidenten aus dem Zusammenhang gerissen und in falschem Kontext dargestellt. In der Vorabmeldung ...
Mon, 12 Dec 2005 19:42:00 B
Wiesbaden (ots) - Stellvertretend f�r alle beteiligten Mitarbeiter der deutschen Polizei sowie die Zahn- und Rechtsmediziner aus Deutschland hat eine Kriminalbeamtin des Bundeskriminalamtes (BKA) gestern in M�nchen den Medienpreis Bambi 2005 in ...
Fri, 02 Dec 2005 09:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen der gemeinsamen Bek�mpfung des internationalen Kokainhandels konnten die niederl�ndische, die spanische und die deutsche Polizei �ber eineinhalb Tonnen Kokain sicherstellen und mehrere Tatverd�chtige festnehmen. In ...
Tue, 29 Nov 2005 17:08:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist bis auf weiteres unter der Telefonnummer: 0611-55-13083 zu erreichen. ots Originaltext: Bundeskriminalamt Digitale ...
Mon, 28 Nov 2005 10:10:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Pressestelle des Bundeskriminalamtes ist aus aktuellem Anlass in dieser Woche (22.-25.11.2005) unter der Telefonnummer: 0611-55 13083 zu erreichen. ots Originaltext: Bundeskriminalamt Digitale ...
Tue, 22 Nov 2005 13:38:00 B
Der mögliche Wertverlust eines Grundstücks ist keine Folge der Beeinträchtigung von dinglichen Rechten im Sinne des § 29 ARB. § 29 ARB gewährt keinen Anspruch auf Rechtsschutz für Normenkontrollklagen nach § 47 VwGO, mit denen eine wirtschaftliche Beeinträchtigung des Eigentums geltend gemacht wird.
Fri, 9 Dec 2005 14:10:20 +0100
Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Anwaltswerbung, die durch Verteilen von Werbeflyern an Teilnehmer einer Gesellschafterversammlung im Vorraum des Hotelkonferenzraums erfolgt.
Thu, 8 Dec 2005 15:07:42 +0100
1. Im Rahmen der Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen sind die Vorschriften des deutschen Kapitalerhaltungs- und Insolvenzrechts zu beachten, soweit hierdurch nicht der Zielsetzung des Beihilfenverbots zuwider gehandelt wird. 2. Das europäische Beihilferecht steht einer auf die Rechtsprechungsgrundsätze gem. §§ 30, 31 GmbHG analog gestützten Rückforderung einer als verbotene Beihilfe zu qualifizierenden kapitalersetzenden Finanzierungshilfe des Gesellschafters nicht entgegen. 3. Auch Bereicherungsansprüche eines Gesellschafters, die aus einer nichtigen - weil europarechtswidrigen - Darlehenshingabe resultieren, können kapitalersetzend verstrickt sein, wenn sie in der Krise der Gesellschaft stehen gelassen werden. 4. Das Kleingesellschafterprivileg des § 32a Abs. 3 S. 2 GmbHG findet keine Anwendung, wenn die Finanzierungshilfe des Gesellschafters bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verstrickt war; der spätere Zeitpunkt der Rückzahlung ist hingegen unmaßgeblich.
Fri, 2 Dec 2005 16:07:25 +0100
Eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach KV Nr. 1211 c der Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 GKG a. F. tritt nicht ein, wenn vor der Verfahrensbeendigung durch Abschluss eines Prozessvergleichs bereits ein Versäumnisurteil gegen den Kläger ergangen ist.
Fri, 9 Dec 2005 14:11:09 +0100
1. Die Aufforderung der Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister an ein in den Ruhestand versetztes Mitglied, ein amtsärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand beizubringen (§ 44 Abs. 2 SchfG), ist nicht selbständig anfechtbar (§ 44 a Satz 1 VwGO). Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung ist im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Einbehaltung der Versorgungsbezüge zu überprüfen. Damit ist für den Betroffenen ein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet (Art. 19 Abs. 4 GG). 2. Das Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge (§ 44 Abs. 3 Alt. 2 SchfG) tritt ein, wenn die Aufforderung nach § 44 Abs. 2 SchfG rechtmäßig ist und wenn sie schuldhaft nicht befolgt worden ist. Nicht erforderlich ist, dass im Zeitpunkt des Fristablaufs eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Anordnung zur Beibringung des Gutachtens vorliegt.
Fri, 9 Dec 2005 14:13:32 +0100
1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB sich der Antrag stützt und welche neuen Tatsachen während der Strafvollstreckung erkennbar geworden sind, die Anlass zur Antragstellung geben. 2. "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b Abs. 1 und 2 StGB müssen schon für sich Gewicht haben und ungeachtet der notwendigen Gesamtwürdigung aller Umstände auf eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung anderer durch den Verurteilten hindeuten.
Mon, 12 Dec 2005 15:43:06 +0100
1. Das von den Krankenkassen entwickelte Formular "Verordnung einer Krankenbeförderung" (sog. Transportschein) entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von dem Rettungsgesetz unterfallenden Krankentransporten und dem Personenbeförderungsgesetz unterfallenden Krankenfahrten nicht der Systematik des Rettungsgesetzes. 2. Die ärztliche Verordnung eines Krankentransports nach dem Rettungsgesetz ergibt sich nicht allein daraus, dass auf einen Transportschein das Feld für Krankentransportwagen angekreuzt ist.
Thu, 8 Dec 2005 15:27:16 +0100
Nach nordrhein-westfälischem Schülerfahrkostenrecht besteht kein Anspruch auf Übernahme der Personalkosten für die Begleitung und Betreuung einer behinderten Schülerin oder eines behinderten Schülers im Schülerspezialverkehr.
Thu, 8 Dec 2005 15:25:43 +0100
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung des dem Vormund nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB gebührenden Aufwendungsersatzes im streitigen Verfahren nach der Zivilprozessordnung besteht ungeachtet der in § 56g Abs. 1 Nr. 1 FGG vorgesehenen Möglichkeit eine vormundschaftsgerichtlichen Festsetzung jedenfalls dann, wenn die Berechtigung des Ersatzanspruchs zwischen den Beteiligten dem Grunde nach im Streit steht. 2. Der in § 56g Abs. 1 Nr. 1 FGG eröffnete Weg einer gerichtlichen Festsetzung des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB wird nicht dadurch abgeschnitten, dass die Vormundschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Festsetzung wegen Volljährigkeit des Mündels beendet ist. 3. Dem gesetzlichen Erlöschenstatbestand des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB unterliegen Aufwendungsersatzansprüche nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 BGB, die nach dem Inkrafttreten der Vorschrift zum 01. Januar 1999 entstanden sind. Dies gilt auch dann, wenn ein zum Vormund bestellter Rechtsanwalt seinen Ersatzanspruch gemäß § 1835 Abs. 3 BGB nach den Sätzen der BRAGO bzw. des RVG berechnen kann. Auch in diesem Fall kommt es für den Fristbeginn auf das Entstehen der Gebühr, nicht auf deren Fälligkeit nach § 16 BRAGO bzw. § 8 RVG an. 4. Der Erlöschenstatbestand des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt auch dann anwendbar, wenn der Mündel nach Entstehen der Aufwendungen volljährig geworden und die Vormundschaft daher beendet ist.
Fri, 9 Dec 2005 14:09:02 +0100
Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons nach Maßgabe von § 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO
Tue, 6 Dec 2005 16:08:40 +0100
Tue, 13 Dec 2005 02:51:49 GMT
Die auf den Revisionszulassungsgrund der grunds�tzlichen Bedeutung (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Hinsichtlich des Kl�gers zu 1 wirft die Beschwerde die Frage auf, "ob sich Betroffene bei ganz oder teilweise unwirksamen und damit nicht vollziehbaren Planfest...
Mon, 12 Dec 2005 14:51:42 +0100
Die auf die Zulassungsgr�nde der grunds�tzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Die Revision ist nicht wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache nach � 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Grunds�tzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache ...
Mon, 12 Dec 2005 14:39:31 +0100
Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Ma�gabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gem�� � 133 Abs. 6 VwGO, � 69 BDG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zur�ckzuverweisen ist. Die Voraussetzungen des � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegen vor, weil die Berufungsentschei...
Mon, 12 Dec 2005 12:03:42 +0100
1 Die Voraussetzungen f�r die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (� 166 VwGO, �� 114 ff. ZPO).1 2 Die Beschwerde hat mit einer der von ihr erhobenen Verfahrensr�gen (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg. Die Beschwerde r�gt insoweit zu Recht, dass das Berufungsgericht den in der Berufungsver...
Mon, 12 Dec 2005 11:42:55 +0100