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Neuigkeiten (11.01.06)

Wed, 11 Jan 2006 02:19:54 GMT
Wed, 11 Jan 2006 02:19:54 GMT
Wed, 11 Jan 2006 02:19:54 GMT
Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Mon, 02 Jan 2006 11:23:19 +0000
Wed, 11 Jan 2006 02:19:55 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformität eines gegen den Beschwerdeführer verhängten vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade.
2005-12-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 GG zugunsten des umgangsberechtigten Vaters eines deutschen Kindes.
2005-12-08T00:00:00+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:19:56 GMT
Tue, 10 Jan 2006 16:26:19 CET Uhr - top-sicret schrieb - Mieter zahlt keine Kaution und ist im Mietrückstand
Hallo, seit einiger Zeit plage ich mich mit meinem Mieter der die Kaution noch nicht bezahlt hat und auch mit der Miete einen Monat im Rückstand ist. Ja ich weiß, man soll die Mieter erst nach der Übergabe der Kaution einziehen lassen. Jetzt bin ich auch schlauer. Der Mieter hat die Kaution, welche zwei Monatsmieten beträgt und die letzte Monatsmiete nicht überwiesen, obwohl ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-10CET16:26:19+01:00
Tue, 10 Jan 2006 13:30:53 CET Uhr - tooltime schrieb - Schäden bei Wohnungsübergabe
Meine Mieter haben Ihre Wohnung im Dezember fristgemäß zum 31.03.06 gekündigt. Daraufhin haben wir sofort eine Besichtigung der Wohnung vereinbart um im vornherein über mögliche Schäden und deren Beseitigung zu sprechen. Zwei Schäden liegen mir dabei etwas schwer im Magen. Der eine ist ein 30 cm langer Kratzer in einem Türrahmen und der andere ist ein 2x3 cm großer Ausbruch im ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-10CET13:30:53+01:00
Fri, 06 Jan 2006 15:58:21 CET Uhr - Hausverwalter schrieb - Hausverbot
Hallo! Ich verwalte ein Wohn/Geschäfsthaus mit 4 Parteien. Seid einiger Zeit habe ich mit einem der Läden im Haus Ärger. Nun hat sich sich der Ehemann einer Mieterin eingemischt . Kann ich im verbieten das Haus und den Laden seiner Frau zu betreten. Um in den Laden zu kommen muß er auch durch einen kleinen Vorflur im Haus. Wie gesagt Mieter des Ladenlokals ist die Ehefrau nich ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-06CET15:58:21+01:00
Fri, 06 Jan 2006 14:55:48 CET Uhr - GESO schrieb - Mieter sind eingezogen vor Mietbeginn.
Hallo, ich brauche dringend Hilfe einen Mieter wieder schnellstmöglich zum Auszug zu bewegen. Der Mieter hat einen Mietvertrag bei mir abgeschlossen zum 01.02.06. Dann wollte er jedoch vorher in die Wohnung um eine kleine Umbaumaßnahme im Badezimmer durchzuführen. Zwischen den Jahren hatt er mich dann gebeten, dass er doch schon früher in die Wohnung einziehen dürfte, ab dem 01 ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-06CET14:55:48+01:00
Tue, 03 Jan 2006 20:10:41 CET Uhr - Unterfranke schrieb - Schimmel am, um das Fenster herum, was tun?
Hallo! Habe mal eine akute Frage, denn bei uns ist am Fenster (Einfachverglast) und um das Fenster direkt auf dem Mauerwerk Schimmel. Meine Frau hatte jetzt den Schimmel einfach weggewicht vom Fensterbrett, dabei aber wohl den Schimmel in die Fugen unterm Fenster reingedrückt. Die Fenster wurden behandelt vor gut 3 Jahren, die Wand mit Anti-Schimmel-Farbe gestrichen, trotzdem ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-03CET20:10:41+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:19:56 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Wed, 11 Jan 2006 02:19:57 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 11 Jan 2006 02:19:57 GMT

Das ist und bleibt das schöne am Wiki: Es entwickelt sich weiter, auch wenn sich einzelne mal eine Auszeit nehmen. Im JuraWiki gab es auch über die Feiertage und im Neuen Jahr zahlreichen Änderungen.

Und auch "unter der Haube" hat sich wieder was getan, denn die aktuelle Version 1.5.0 der WikiEngine MoinMoin ist jetzt im JuraWiki aktiv. Mein Dank gilt den zahlreichen Entwicklern, die uns dieses schöne Stück Software geschenkt haben. Jetzt lassen sich Seiten ähnlich einfach editieren wie mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen. Ausprobieren!

Julia Wehrendt aus Braunschweig hat sich an dem MalWettbewerb beteiligt und seit heute ziert ihre Zeichnung die StartSeite des JuraWiki. Vielen Dank!

2006-01-09T22:30:45+01:00

Wer in diesen Tagen in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift eines großen Automobilclubs blättert, findet dort einen Artikel "Top, der Handel gilt". Dort erfährt man, dass viele ratsuchende Mitglieder sich an die Juristen in der Münchener Zentrale des Clubs wenden, nachdem sie die Unterschrift unter einen Vertrag reut. Ob sie in diesen Fällen dort aber gut beraten werden, darf nach diesem Beitrag im Clubmagazin bezweifelt werden. Denn dort steht zu lesen, dass bei Kaufverträgen im Internet ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, dies aber grundsätzlich nicht für Waren gelte, die im Internert z.B. bei eBay ersteigert würden. Dort heiße es "gekauft wie geklickt".

Das grundlegende Urteil des BGH (VIII ZR 375/03 vom 3.11.2004) scheint in der Vereinszentrale noch nicht angekommen zu sein. Hiernach wäre zu differenzieren, ob es sich um eine "echte" Versteigerung im Sinne von § 156 BGB oder eine Zeitablaufauktion handelt und im letzteren Falle weiter danach, ob Einlieferer der Ware ein Unternehmer ist oder nicht. Denn Unternehmer, die Waren in Wege der Zeitablaufauktion an einen Verbraucher gegen Höchstgebot verkaufen(!), haben das gesetzliche 14tägige Widerrufsrecht gem. §§ 312d Abs. 1, Satz 1, 355 BGB ihres Kunden nicht nur hinzunehmen, sondern auch auf das Bestehen eines solchen hinzuweisen, oder sie können dem Kunden ein Rückgaberecht gem. §§ 312d Abs. 1, Satz 2, 356 BGB einräumen, auf das ebenfalls besonders hinzuweisen wäre. Damit ist das Beispiel eBay denkbar schlecht gewählt, denn hier handelt es sich um Zeitablaufauktionen, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil von Unternehmern in Gang gesetzt werden.

Bleibt im Interesse des Clubs zu hoffen dass es auf die aus der Werbung bekannte Frage "wer sind denn die?" nicht bald überall heißt: die Ahnungslosen. Denn eine derartige Fehlinformation ist nicht nur höchst peinlich.

2006-01-05T09:39:43+01:00

In Anbetracht der neuesten Ereignisse in der Blog-Szene stellt sich allmählich die Frage, ob der erste April diesmal auf den Jahreswechsel vorgezogen wurde.

Am 30.12.2005 erhält der Shopblogger Post vom Sozialgericht Bremen. Er möge es unterlassen, einen seiner Beiträge mit der Überschrift "Sozialgericht Bremen" zu überschreiben, da man seinen Beitrag bei einer Google-Suche ansonsten mit der Homepage des Gerichts verwechseln könnte. (LAWgical vom 01.01.2006)

Einen Tag später erwischt es den Werbeblogger. Er hat über Heidi Klums Werbetätigkeit für eine Hamburgerkette berichtet und dabei ihren Namen in Überschrift und URL des entsprechenden Blog-Beitrages verwendet. Jetzt fordert jemand unter dem Namen "Günter Klum", nach seinen Angaben der Vater von Heidi, diese Werbung mit dem Namen seiner Tochter zu unterlassen. Laut Netzeitung ist Herr Klum jedoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Angelegenheit ist einigermaßen mysteriös. (Zur weiteren Entwicklung siehe hier)

Nicht genug damit; heute ist Udo vom LawBlog an der Reihe. Ihm wird vorgeworfen, den Namen einer Dönerzutatenmischmaschine genannt zu haben, ohne den Hersteller vorher um Erlaubnis gebeten zu haben.

Wer wohl morgen Post bekommt...?

2006-01-02T17:06:02+01:00

Durch einen anonymen Linksetzer in den JuristischenDefinitionen (über dieses JuraWiki-Projekt berichteten wir bereits hier) zum Polizeirecht bin ich soeben auf ein sehr ambitioniertes Projekt des Richters am Sächsischen Finanzgericht Hans Georg Patt aufmerksam geworden. Unter der URL http://www.polizeirecht-sachsen.de/ stellt der Autor eine Kommentierung zum Sächsischen Polizeigesetz zur Verfügung, die sich laut eigener Aussage an der Struktur des in gedruckter Form erhältlichen Kommentars von Reiner Belz orientiert und diesen (sogar) noch "um wesentliche Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sowie abweichende Ansichten" ergänzt. Damit solle "jedermann der Zugang zur aktuellen polizeirechtlichen Rechtsprechung im Freistaat Sachsen und - soweit relevant - in den übrigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegeben" werden.

Zwar soll das Werk in den kommenden Monaten noch weiter ausgebaut und vervollständigt werden. Die Kommentierung zu den ersten 38 (von insgesamt 83) Paragrafen - und damit die für Ausbildung und Praxis besonders wesentlichen Teile - stehen aber bereits jetzt zur Verfügung. Auch der Gesetzestext selbst ist in zusammenhängender Form auf der Website abrufbar und direkt mit den einzelnen Kommentierungen verlinkt. Der hierdurch ermöglichte gesetzessystematische Einstieg macht die Seite nicht nur für Sächsische Polizeirechtler interessant. Im Übrigen hält der Freistaat Sachsen aber auch hier zahlreiche Landesvorschriften im PDF-Format bereit.

2006-01-01T23:15:46+01:00

Das Sozialgericht Bremen hat der Bloggerszene in der jahreswechsel-bedingten "Saure-Gurken-Zeit" unverhofft Stoff für eine Jahresendposse verschafft.

Angefangen hat die ganze Story am 27. Mai 2005. Damals berichtete der Shopblogger über eine ihm (dem Anschein nach irrtümlich) zugegangene Ladung des Sozialgerichts Bremen. Nichtsahnend überschrieb er seinen Blog-Beitrag mit "Sozialgericht Bremen".

Soweit so gut. Bis irgendjemand beim SG Bremen auf die Idee kam, bei Google nach "Sozialgericht Bremen" zu suchen. Leider fand sich in der Liste der Top 10 Ergebnisse unter der Überschrift "Sozialgericht Bremen - Der Shopblogger" nicht das SG Bremen sondern der besagte Blog-Beitrag. Von diesem Weihnachtsgeschenk wenig begeistert, holte das SG Bremen die große juristische Keule aus der Ecke und prügelte auf den armen Blogger ein. Er habe eine Namensanmaßung begangen. Hierdurch werde eine Zuordnungsverletzung ausgelöst, da, wenn man unter Google den Namen "Sozialgericht Bremen" eingebe, die Internetadresse des Shopbloggers unter den ersten zehn Treffern erscheine.

Inzwischen haben sich zahlreiche juristische Blogs der Analyse der Rechtslage gewidmet (z.B. LawBlog, RA-Blog, Vertretbar, Christian Saefken, Finblog, Dr. Bahr, Die Rente ist sicher und auch der winkelschreiber). Im Wesentlichen ist man sich einig, dass die Nennung des Namens des SG nicht mit einer Nutzung gleichzusetzen sei.

Neben der Frage der Namensverletztung stellt sich aber die ebenfalls nicht uninteressante Frage "Warum liebt Google den Shopblogger mehr als das SG Bremen?" Auf der Homepage des SG Bremen, die über die nicht gerade aussagekräftige URL http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=339240 zu erreichen ist, befindet sich noch nicht einmal die Phrase "Sozialgericht Bremen". Ein Wunder, dass Google die Seite bei diesem Suchbegriff überhaupt findet. Sie steht sogar ebenfalls unter den Top 10 - wird allerdings mit dem ebenfalls wenig aussagekräftigen Titel "bremen.online - Freie Hansestadt Bremen -" nachgewiesen.
Das S-O-S SEO Blog hat dem Sozialgericht Bremen für dieses Lehrstück in Sachen schlechte Suchmaschinenoptimierung zu Recht den "AntiSeo-Award" verliehen.

Aber immerhin hat die Aktion dem Sozialgericht Bremen einen neuen eigenen Wikipedia-Artikel eingebracht.

2006-01-01T13:54:40+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:19:57 GMT
Die EU hat ein Arbeitspapier zum rechtlichen Schutz von Datenbanken veröffentlicht, in dem die ...
2005-12-15 12:00:00
Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember mehrheitlich eine Richtlinie zur Speicherung von ...
2005-12-15 12:00:00
Am 13. Dezember hatte der spanische Kongress über die Annahme von zwei inhaltlich nahezu ...
2005-12-15 12:00:00
In Zusammenarbeit mit LexisNexis, Dienstleister für Rechtsinformationen, hat das Justizministerium ...
2005-12-22 12:00:00
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen. ?Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre?, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische ?Pinwand? um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.
Fri, 30 Dec 2005 15:52:13 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine weitere Steigerung der Ausbildungsplätze in ihrem Geschäftsbereich (Bundesgerichte, Deutsches Patent- und Markenamt, und die Generalbundesanwaltschaft) angekündigt. Im Zeitraum von November 2003 bis Oktober 2005 wurde die Zahl der Ausbildungsverhältnisse bereits von 34 auf 141 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung von 415 Prozent. Das Bundesministerium der Justiz bildete im Jahr 2005 21 junge Menschen zu Fachangestellten für Bürokommunikation aus. Die Ausbildungsquote der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten lag damit zum Stichtag 15. Oktober 2005 bei 7,26 Prozent. Auch der Generalbundesanwalt, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie die Bundesgerichte haben viele Berufsanfänger beschäftigt: Bei ihnen allen lag die Ausbildungsquote über 7 Prozent - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes, der erst seit 2004 ausbildet und gleichwohl bereits eine Quote von 6,5 Prozent erreichte. "Ich freue mich, dass wir so vielen jungen Männern und Frauen die Chance bieten können, einen Beruf zu erlernen. Eine vernünftige Ausbildung ist schließlich die wichtigste Voraussetzung, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Eine Ausbildungsquote von 7 Prozent in unserem Geschäftsbereich kann sich sehen lassen - wir haben unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Aber für 2006 haben wir uns noch einen Prozentpunkt mehr vorgenommen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Bundesregierung und die Wirtschaft haben im Sommer 2004 den Nationalen Pakt für Ausbildung und Führungskräftenachwuchs in Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darin verpflichtet, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung 2004 um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Zusätzlich hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine Ausbildungsquote von 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu erreichen.
Fri, 30 Dec 2005 09:00:44 +0100
Die Initiative BundOnline2005 geht auch für das Bundesministerium der Justiz mit einer erfolgreichen Bilanz zu Ende. BundOnline 2005 wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gestartet, alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis Ende des Jahres 2005 im Internet zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium der Justiz hat unter dem Dach von BundOnline2005 insgesamt 32 Dienstleistungen realisiert, die sich unter dem Begriff ?eJustice? ? bürgernahe Justiz durch elektronische Kommunikation? zusammenfassen lassen. Die Skala der Dienstleistungen reicht von elektronischen Publikationsplattformen für Patente bis zur Möglichkeit, gerichtliche Schriftsätze per E-Mail einzureichen. ?BundOnline2005 hat einen enormen Fortschritt für den Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz gebracht. Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Zum Beispiel sind elektronisch übersandte Dokumente schneller beim Gericht als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. Das vermeidet unwirtschaftliche Medienbrüche, also die Umwandlung von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente. Gerichtsinterne Arbeitsabläufe können so effizienter gestaltet werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen?, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit allen Gerichten und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz kann jetzt rechtswirksam elektronisch kommuniziert werden. Darüber hinaus sorgen umfangreiche elektronische Informationsangebote dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger schnell und zuverlässig über die Justiz informieren können. Einige Beispiele: Unter der Internet-Adresse www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar. Seit dem 25. November 2005 sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung verfügbar. Bereits seit Ende 2001 können Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze an die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs rechtswirksam per E Mail übersenden. Demnächst können dort die weiteren Möglichkeiten des Justizkommunikationsgesetzes genutzt und die Vorgänge auch papierlos bearbeitet werden: Noch im Jahre 2006 soll ein entsprechendes elektronisches System möglichst allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs zur Verfügung gestellt werden. Auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof hat der elektronische Rechtsverkehr Einzug gehalten: Seit 1. Dezember 2004 kann über das gemeinsame elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de) mit den beiden Bundesgerichten sicher elektronisch kommuniziert werden. Unverzichtbar ist seit langem der umfassende Einsatz der Informationstechnik beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Patentschriften werden vollelektronisch publiziert, unter der Adresse http://depatisnet.dpma.de können Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Datenbeständen über das Internet recherchieren. Im nächsten Jahr sollen nicht mehr nur Patente, sondern alle Schutzrechte elektronisch angemeldet werden; in einigen Jahren sollen sie im DPMA auch in einer elektronischen Schutzrechtsakte bearbeitet werden können. Diese Vorhaben stärken die Position Deutschlands als attraktiver Standort für Innovationen und zukunftsweisende Technologien. Zugleich sichern sie die Wettbewerbsfähigkeit und internationale Kooperationsfähigkeit des DPMA. ?Die Projekte bei den Bundesgerichten und den Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz haben eine hohe Signalwirkung für die gesamte Justiz in Deutschland. Zugleich spielt die europäische Dimension eine immer größere Rolle. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Lösungen auch in die Entwicklung von europäischen Standards für eJustice einfließen?, sagte die Ministerin und gab einen Ausblick auf das zum Informatikjahr erhobene Jahr 2006 (www.informatikjahr.de). Das Bundesministerium der Justiz ist Partner des Informatikjahrs. ?Auch im kommenden Wissenschaftsjahr werden wir den Schwung von BundOnline 2005 und die Chancen nutzen, die eJustice bietet. Beispielsweise wollen wir in Kooperation mit Ländern und Kommunen die Möglichkeit schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Führungszeugnisse elektronisch beantragen können. Es gilt, den Bürgerservice weiter zu modernisieren und den IT-Standort Deutschland insgesamt zu stärken.?
Thu, 29 Dec 2005 11:26:10 +0100
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abgesenkt. ?Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es insbesondere für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher, unternehmerisch tätig zu werden. Dies erhöht die Attraktivität der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH soll auch im europäischen Vergleich erhalten und gestärkt werden, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des Mindeststammkapitals wird flankiert durch eine verstärkte Transparenz gegenüber Dritten, insbesondere den Geschäftspartnern: Die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft muss künftig offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Geschäftsbriefen angibt. In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen für die sogenannten Bestattungsfälle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Geschäftsführer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind. Den aktuellen Sachstand erfahren Sie hier.
Wed, 21 Dec 2005 10:54:31 +0100
CK - Washington.   The new federal freedom of information statute, Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes became effective today in Germany. Section 6 provides for the protection of intellectual property. Section 7 addresses procedural issues. Third parties, whose data may be affected by governmental disclosure, may intervene under procedures stated in section 8.

The statute is commonly known as the Freedom of Information Statute, Informationsfreiheitsgesetz. The IFG complements existing Land codifications.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   A Bremen court, Sozialgericht Bremen, won the Anti Search Engine Optimization Award 2005 after gaining the attention of bloggers in Germany through a cease and desist letter from the court to a grocery shop blogger.

Various law blogs consider the demand nonsense. The court speculates that a blogger's reference to the name of the court is an illegal assumption, or usurpation, of its proper name, in violation of §12 of the German Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.

The grocery blog's entry on the court appears in the Google top ten. Through the search engine, visitors reach its story on a court action. The story page begins with the headline Sozialgericht Bremen. The presiding judge equates the appearance of the entry with a web site that claims to be the official website of the court.

The court has its own website which is accessible only in a most circuitous and cumbersome manner and is styled such that the visitor does not necessarily recognize the arrival at a court site. The general consensus among German law bloggers is that the Sozialgericht Bremen's demand is legally and factually unfounded. §12 BGB does not prohibit the mention of proper names and marks. Limitations on the use of a name or trademark are limited to fraud, deception, anti-competition and such.

In the Bremen court's defense, one should note that it operates as a specialty court and within budgetary constraints that may fail to provide for funding for outside legal advice on basic civil and internet matters.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The authors of Commercial Dispute Resolution in Germany are highly respected transnational practitioners. Their new book, ISBN 3-406-52169-X, in the C.H. Beck series German Law Accessible shares with English-speaking practitioners, but also Germans desiring to explain their law to foreign counterparts, their intense experience and comprehensive knowledge of the German practice of dispute resolution.

Approximately half of the 473-page softbound volume contains English translations of the pertinent German statutes, such as the rules of civil procedure and arbitration, but also the statute on the recognition and enforcement in Germany of foreign judgments. The legislative materials extend to certain treaties that relate to the subject matter, such as the Hague conventions on service and evidence. What is particularly useful for foreign and German users is the two column approach of the original German and the translated English materials.

In Part 1, the authors introduce the reader to commercial dispute resolution in Germany, beginning with the basics and essentials, such as the court systems, jurisdiction and securing evidence. They move on quickly to particulars of the judicial process in litigation and then turn to arbitration and finally to mediation. Sequentially and methodically, Rützel, Wegen and Wilske guide the reader through the various facets and the turns and tribulations of these procedures.

Useful tables and indices complement the introduction to the German dispute resolution mechanisms and make the new book the most important current addition to--and practical tool in--any lawyer's library that covers transnational litigation, arbitration and mediation with a German nexus. The publisher offers a PDF sample for download.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Ruperto Carola university in Heidelberg plans to establish a Heidelberg House near Amherst, MA next year, reports the UniSpiegel 5/2005 edition on page 3. The new facility is designed to complement the existing Heidelberg Center for American Studies in Heidelberg.

In addition, the paper announced a new society devoted to legal history, the Heidelberger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. at Friedrich-Ebert-Platz, 69117 Heidelberg, almost in the heart of Old Heidelberg. The society is open to legal historians and interested legal practitioners.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Andreas Schwartmann of Cologne announced in the main German law mailing list ANWALT the relocation of the off-topic mailing list Juratalk to the Google System at http://groups.google.com/group/juratalk.

With his announcement, he explains that the list is open to all lawyers interested in discussions on matters beyond the law. Based on the characterization of off-topic topics in ANWALT, such matters can include issues as diverse as technology, restaurants, travel or politics.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 11 Jan 2006 02:20:02 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 447/05. Siehe auch: Entscheidung vom 13.12.2005
2006-01-05T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2057/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.12.2005
2006-01-03T00:00:00+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:20:02 GMT
Wiesbaden (ots) - In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung "ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002 im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen, obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt ...
Fri, 23 Dec 2005 14:29:00 B
Wiesbaden (ots) - Sei Juni 2005 ist eine vermutlich deutsche Staatsangehörige in Indien in Haft. Ihre Identität konnte bisher nicht geklärt werden. Sie scheint geistig verwirrt zu sein. Personaldokumente oder sonstige Unterlagen, die Hinweise ...
Wed, 14 Dec 2005 11:23:00 B
Wiesbaden (ots) - Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Heinz Fromm, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nadeem Elyas, der ...
Tue, 13 Dec 2005 16:59:00 B
Wiesbaden (ots) - In der vom Bayerischen Rundfunk gesteuerten Vorabmeldung zur heutigen Sendung "Report München" werden Aussagen des BKA-Präsidenten aus dem Zusammenhang gerissen und in falschem Kontext dargestellt. In der Vorabmeldung ...
Mon, 12 Dec 2005 19:42:00 B
Das Betreuungsrecht bietet keine ausreichende Grundlage für eine Zwangsbehandlung (Vorlage an den BGH).
Wed, 4 Jan 2006 15:26:02 +0100
1. Hatte der Unfallgeschädigte zunächst erklärt, dass sich der Unfall auf einer Geschäftsfahrt ereignet hatte, ist er dafür beweispflichtig, dass diese Erklärung irrtümlich abgegeben wurde und § 115 Abs. 1 SGB VII nicht eingreift. 2. Selbst wenn anlässlich einer mehrtägigen Besuchsreise (hier: Teilnahme an einer Gaststätteneröffnung der Tochter) an einem Tag auch eine geschäftliche Unterredung an einem anderen Ort stattfand, handelt es sich bei der Heimfahrt, die an einem späteren Tag stattfand, nicht um eine betriebliche Tätigkeit i. S. von § 115 Abs. 1 SGB VII.
Wed, 4 Jan 2006 15:26:41 +0100
1. § 30 NWaldLG nimmt nur eine Konkretisierung dessen vor, was in § 14 BWaldG rahmenrechtlich geregelt ist, und stellt keine darüber hinausgehende (unzulässige) Erweiterung der Haftungsprivilegierung des Waldbesitzers dar. 2. Wer einen umgestürzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei stürzt, handelt auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umständen nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung.
Wed, 4 Jan 2006 15:26:20 +0100
Die einem Zeugen nach § 68b StPO für die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erhält von der Staatskasse nur die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach RVG VV Nr 4301 Ziffer 4.
Tue, 3 Jan 2006 15:24:13 +0100
Der Vierteljahresverdienst des Klägers bildet in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG auch bei einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit der Parteien über die Wirksamkeit einer getroffenen Änderungsvereinbarung (hier: Verdienstkürzung um 10 %) die Obergrenze für den festzusetzenden Streitwert.
Thu, 5 Jan 2006 15:54:25 +0100
Im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe sind der bedürftigen Partei zwecks Wahrnehmung eines Gerichtstermins entstandene Reisekosten grundsätzlich auch dann - nachträglich - zu erstatten, wenn sie dies erst nach Antritt der Reise verlangt, nachdem sie die Kosten zunächst verauslagt hat.
Fri, 30 Dec 2005 11:32:11 +0100
Zur Frage der Befangenheit eines Sachverständigen bei Beteiligung nur einer Partei an Maßnahmen, welche der Befunderhebung vorausgehen.
Wed, 28 Dec 2005 15:19:21 +0100
Mit der Aktenversendungspauschale der Nr. 9003 KV GKG sind nicht auch die bei dem Rechtsanwalt nach Akteneinsichtnahme für die Rücksendung der Akten entstehenden Kosten abgegolten.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:06 +0100
Für das Entstehen der Gebühr Nr. 4102 Ziffer 3 VV RVG ist erforderlich, dass "verhandelt" wird. Die Terminsgebühr entsteht nur dann, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die reine Verkündung des Haftbefehls.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:21 +0100
Zur Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie beim Fassadenbau.
Thu, 5 Jan 2006 15:58:43 +0100
Wed, 11 Jan 2006 02:20:04 GMT
I. 1Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen Nichtbeförderung. 2Sie wurde am zur Kriminalhauptkommissarin (Besoldungsgruppe A 11) ernannt. Im hier maßgeblichen Zeitraum war sie im Sachgebiet Wirtschaftskriminalität des Landeskriminalamts tätig. In der Regelbeurteilung zum Stichtag 1. September...
Tue, 10 Jan 2006 09:41:59 +0100
1Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (§ 111 Abs. 3 HPersVG i.V.m. § 92 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Im Hinblick auf § 81 Abs. 3 HPersVG, wonach "vor der Weiterleitung von Stellenanforde...
Fri, 06 Jan 2006 13:30:24 +0100
I. 1Die Beteiligten streiten um Mutterkuhprämien. 2Der Kläger beantragte am 20. April 1998 unter Hinweis auf seine individuelle Höchstgrenze von 65,3 Prämienansprüchen die Mutterkuhprämie für insgesamt 64 Mutterkühe im Wirtschaftsjahr 1998. Bei 17 Tieren gab er das Datum der ersten Abkalbung nich...
Fri, 06 Jan 2006 13:17:05 +0100
1Die von Rechtsanwalt P. in eigenem Namen (" lege ich ") gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts eingelegte Beschwerde ist unzulässig. Gegen die Ablehnung der beantragten Bestellung von Rechtsanwalt P. als Verteidiger nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO durch den Vorsitzenden der Truppenkammer steht ...
Fri, 06 Jan 2006 12:48:59 +0100