|
|
Neuigkeiten (13.01.06)
Fri, 13 Jan 2006 02:07:07 GMT
Fri, 13 Jan 2006 02:07:07 GMT
Pressemitteilung 4/06 vom 12.01.2006
Pressemitteilung 3/06 vom 11.01.2006
Pressemitteilung 2/06 vom 09.01.2006
Pressemitteilung 1/06 vom 04.01.2006
Fri, 13 Jan 2006 00:44:39 GMT
Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Mon, 02 Jan 2006 11:23:19 +0000
Fri, 13 Jan 2006 02:07:08 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ��10 Abs. 2 und ��12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-W�rttemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur �nderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes �ber die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28.�Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformit�t eines gegen den Beschwerdef�hrer verh�ngten vorl�ufigen Berufsverbots nach ��132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Die Beschwerdef�hrerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Ma�nahmen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade.
2005-12-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art.�6 GG zugunsten des umgangsberechtigten Vaters eines deutschen Kindes.
2005-12-08T00:00:00+01:00
Fri, 13 Jan 2006 02:07:08 GMT
Fri, 13 Jan 2006 00:44:41 GMT
Thu, 12 Jan 2006 21:55:13 CET Uhr - Unterfranke schrieb - Hausfriedensbruch Hallo!
Ich habe wieder mal eine Frage. Wir hatten ja f�r morgen um 14 Uhr eine Hausbesichtigung mit der Schwiegermutter in deren Haus, das sie vermietet. Jetzt hat sie heute nochmals nachgefragt, da hat ihr der Mieter gesagt, dass wir nicht reinkommen. Er meinte, dass wir sprich meine Frau und ich, kein Recht h�tten auf eine Hausbesichtigung, wenn wir kommen w�rden, dann w�r ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-12CET21:55:13+01:00
Tue, 10 Jan 2006 16:26:19 CET Uhr - top-sicret schrieb - Mieter zahlt keine Kaution und ist im Mietr�ckstand Hallo,
seit einiger Zeit plage ich mich mit meinem Mieter der die Kaution noch nicht bezahlt hat und auch mit der Miete einen Monat im R�ckstand ist. Ja ich wei�, man soll die Mieter erst nach der �bergabe der Kaution einziehen lassen. Jetzt bin ich auch schlauer.
Der Mieter hat die Kaution, welche zwei Monatsmieten betr�gt und die letzte Monatsmiete nicht �berwiesen, obwohl ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-10CET16:26:19+01:00
Tue, 10 Jan 2006 13:30:53 CET Uhr - tooltime schrieb - Sch�den bei Wohnungs�bergabe Meine Mieter haben Ihre Wohnung im Dezember fristgem�� zum 31.03.06 gek�ndigt. Daraufhin haben wir sofort eine Besichtigung der Wohnung vereinbart um im vornherein �ber m�gliche Sch�den und deren Beseitigung zu sprechen.
Zwei Sch�den liegen mir dabei etwas schwer im Magen. Der eine ist ein 30 cm langer Kratzer in einem T�rrahmen und der andere ist ein 2x3 cm gro�er Ausbruch im ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-10CET13:30:53+01:00
Fri, 06 Jan 2006 15:58:21 CET Uhr - Hausverwalter schrieb - Hausverbot Hallo!
Ich verwalte ein Wohn/Gesch�fsthaus mit 4 Parteien. Seid einiger Zeit habe ich mit einem der L�den im Haus �rger. Nun hat sich sich der Ehemann einer Mieterin eingemischt . Kann ich im verbieten das Haus und den Laden seiner Frau zu betreten. Um in den Laden zu kommen mu� er auch durch einen kleinen Vorflur im Haus. Wie gesagt Mieter des Ladenlokals ist die Ehefrau nich ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-06CET15:58:21+01:00
Fri, 06 Jan 2006 14:55:48 CET Uhr - GESO schrieb - Mieter sind eingezogen vor Mietbeginn. Hallo,
ich brauche dringend Hilfe einen Mieter wieder schnellstm�glich zum Auszug zu bewegen. Der Mieter hat einen Mietvertrag bei mir abgeschlossen zum 01.02.06. Dann wollte er jedoch vorher in die Wohnung um eine kleine Umbauma�nahme im Badezimmer durchzuf�hren. Zwischen den Jahren hatt er mich dann gebeten, dass er doch schon fr�her in die Wohnung einziehen d�rfte, ab dem 01 ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-06CET14:55:48+01:00
Fri, 13 Jan 2006 02:07:09 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird.
Gem�� � ...
Fri, 13 Jan 2006 02:07:09 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 13 Jan 2006 02:07:09 GMT
Das ist und bleibt das sch�ne am Wiki: Es entwickelt sich weiter, auch wenn sich einzelne mal eine Auszeit nehmen. Im JuraWiki gab es auch �ber die Feiertage und im Neuen Jahr zahlreichen �nderungen.
Und auch "unter der Haube" hat sich wieder was getan, denn die aktuelle Version 1.5.0 der WikiEngine MoinMoin ist jetzt im JuraWiki aktiv. Mein Dank gilt den zahlreichen Entwicklern, die uns dieses sch�ne St�ck Software geschenkt haben. Jetzt lassen sich Seiten �hnlich einfach editieren wie mit g�ngigen Textverarbeitungsprogrammen. Ausprobieren!
Julia Wehrendt aus Braunschweig hat sich an dem MalWettbewerb beteiligt und seit heute ziert ihre Zeichnung die StartSeite des JuraWiki. Vielen Dank!
2006-01-09T22:30:45+01:00
Wer in diesen Tagen in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift eines gro�en Automobilclubs bl�ttert, findet dort einen Artikel "Top, der Handel gilt". Dort erf�hrt man, dass viele ratsuchende Mitglieder sich an die Juristen in der M�nchener Zentrale des Clubs wenden, nachdem sie die Unterschrift unter einen Vertrag reut. Ob sie in diesen F�llen dort aber gut beraten werden, darf nach diesem Beitrag im Clubmagazin bezweifelt werden. Denn dort steht zu lesen, dass bei Kaufvertr�gen im Internet ein zweiw�chiges Widerrufs- und R�ckgaberecht besteht, dies aber grunds�tzlich nicht f�r Waren gelte, die im Internert z.B. bei eBay ersteigert w�rden. Dort hei�e es "gekauft wie geklickt".
Das grundlegende Urteil des BGH (VIII ZR 375/03 vom 3.11.2004) scheint in der Vereinszentrale noch nicht angekommen zu sein. Hiernach w�re zu differenzieren, ob es sich um eine "echte" Versteigerung im Sinne von � 156 BGB oder eine Zeitablaufauktion handelt und im letzteren Falle weiter danach, ob Einlieferer der Ware ein Unternehmer ist oder nicht. Denn Unternehmer, die Waren in Wege der Zeitablaufauktion an einen Verbraucher gegen H�chstgebot verkaufen(!), haben das gesetzliche 14t�gige Widerrufsrecht gem. �� 312d Abs. 1, Satz 1, 355 BGB ihres Kunden nicht nur hinzunehmen, sondern auch auf das Bestehen eines solchen hinzuweisen, oder sie k�nnen dem Kunden ein R�ckgaberecht gem. �� 312d Abs. 1, Satz 2, 356 BGB einr�umen, auf das ebenfalls besonders hinzuweisen w�re. Damit ist das Beispiel eBay denkbar schlecht gew�hlt, denn hier handelt es sich um Zeitablaufauktionen, die zu einem nicht unbetr�chtlichen Teil von Unternehmern in Gang gesetzt werden.
Bleibt im Interesse des Clubs zu hoffen dass es auf die aus der Werbung bekannte Frage "wer sind denn die?" nicht bald �berall hei�t: die Ahnungslosen. Denn eine derartige Fehlinformation ist nicht nur h�chst peinlich.
2006-01-05T09:39:43+01:00
In Anbetracht der neuesten Ereignisse in der Blog-Szene stellt sich allm�hlich die Frage, ob der erste April diesmal auf den Jahreswechsel vorgezogen wurde.
Am 30.12.2005 erh�lt der Shopblogger Post vom Sozialgericht Bremen. Er m�ge es unterlassen, einen seiner Beitr�ge mit der �berschrift "Sozialgericht Bremen" zu �berschreiben, da man seinen Beitrag bei einer Google-Suche ansonsten mit der Homepage des Gerichts verwechseln k�nnte. (LAWgical vom 01.01.2006)
Einen Tag sp�ter erwischt es den Werbeblogger. Er hat �ber Heidi Klums Werbet�tigkeit f�r eine Hamburgerkette berichtet und dabei ihren Namen in �berschrift und URL des entsprechenden Blog-Beitrages verwendet. Jetzt fordert jemand unter dem Namen "G�nter Klum", nach seinen Angaben der Vater von Heidi, diese Werbung mit dem Namen seiner Tochter zu unterlassen. Laut Netzeitung ist Herr Klum jedoch f�r eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Angelegenheit ist einigerma�en mysteri�s. (Zur weiteren Entwicklung siehe hier)
Nicht genug damit; heute ist Udo vom LawBlog an der Reihe. Ihm wird vorgeworfen, den Namen einer D�nerzutatenmischmaschine genannt zu haben, ohne den Hersteller vorher um Erlaubnis gebeten zu haben.
Wer wohl morgen Post bekommt...?
2006-01-02T17:06:02+01:00
Durch einen anonymen Linksetzer in den JuristischenDefinitionen (�ber dieses JuraWiki-Projekt berichteten wir bereits hier) zum Polizeirecht bin ich soeben auf ein sehr ambitioniertes Projekt des Richters am S�chsischen Finanzgericht Hans Georg Patt aufmerksam geworden. Unter der URL http://www.polizeirecht-sachsen.de/ stellt der Autor eine Kommentierung zum S�chsischen Polizeigesetz zur Verf�gung, die sich laut eigener Aussage an der Struktur des in gedruckter Form erh�ltlichen Kommentars von Reiner Belz orientiert und diesen (sogar) noch "um wesentliche Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sowie abweichende Ansichten" erg�nzt. Damit solle "jedermann der Zugang zur aktuellen polizeirechtlichen Rechtsprechung im Freistaat Sachsen und - soweit relevant - in den �brigen L�ndern der Bundesrepublik Deutschland gegeben" werden.
Zwar soll das Werk in den kommenden Monaten noch weiter ausgebaut und vervollst�ndigt werden. Die Kommentierung zu den ersten 38 (von insgesamt 83) Paragrafen - und damit die f�r Ausbildung und Praxis besonders wesentlichen Teile - stehen aber bereits jetzt zur Verf�gung. Auch der Gesetzestext selbst ist in zusammenh�ngender Form auf der Website abrufbar und direkt mit den einzelnen Kommentierungen verlinkt. Der hierdurch erm�glichte gesetzessystematische Einstieg macht die Seite nicht nur f�r S�chsische Polizeirechtler interessant. Im �brigen h�lt der Freistaat Sachsen aber auch hier zahlreiche Landesvorschriften im PDF-Format bereit.
2006-01-01T23:15:46+01:00
Das Sozialgericht Bremen hat der Bloggerszene in der jahreswechsel-bedingten "Saure-Gurken-Zeit" unverhofft Stoff f�r eine Jahresendposse verschafft.
Angefangen hat die ganze Story am 27. Mai 2005. Damals berichtete der Shopblogger �ber eine ihm (dem Anschein nach irrt�mlich) zugegangene Ladung des Sozialgerichts Bremen. Nichtsahnend �berschrieb er seinen Blog-Beitrag mit "Sozialgericht Bremen".
Soweit so gut. Bis irgendjemand beim SG Bremen auf die Idee kam, bei Google nach "Sozialgericht Bremen" zu suchen. Leider fand sich in der Liste der Top 10 Ergebnisse unter der �berschrift "Sozialgericht Bremen - Der Shopblogger" nicht das SG Bremen sondern der besagte Blog-Beitrag. Von diesem Weihnachtsgeschenk wenig begeistert, holte das SG Bremen die gro�e juristische Keule aus der Ecke und pr�gelte auf den armen Blogger ein. Er habe eine Namensanma�ung begangen. Hierdurch werde eine Zuordnungsverletzung ausgel�st, da, wenn man unter Google den Namen "Sozialgericht Bremen" eingebe, die Internetadresse des Shopbloggers unter den ersten zehn Treffern erscheine.
Inzwischen haben sich zahlreiche juristische Blogs der Analyse der Rechtslage gewidmet (z.B. LawBlog, RA-Blog, Vertretbar, Christian Saefken, Finblog, Dr. Bahr, Die Rente ist sicher und auch der winkelschreiber). Im Wesentlichen ist man sich einig, dass die Nennung des Namens des SG nicht mit einer Nutzung gleichzusetzen sei.
Neben der Frage der Namensverletztung stellt sich aber die ebenfalls nicht uninteressante Frage "Warum liebt Google den Shopblogger mehr als das SG Bremen?" Auf der Homepage des SG Bremen, die �ber die nicht gerade aussagekr�ftige URL http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=339240 zu erreichen ist, befindet sich noch nicht einmal die Phrase "Sozialgericht Bremen". Ein Wunder, dass Google die Seite bei diesem Suchbegriff �berhaupt findet. Sie steht sogar ebenfalls unter den Top 10 - wird allerdings mit dem ebenfalls wenig aussagekr�ftigen Titel "bremen.online - Freie Hansestadt Bremen -" nachgewiesen.
Das S-O-S SEO Blog hat dem Sozialgericht Bremen f�r dieses Lehrst�ck in Sachen schlechte Suchmaschinenoptimierung zu Recht den "AntiSeo-Award" verliehen.
Aber immerhin hat die Aktion dem Sozialgericht Bremen einen neuen eigenen Wikipedia-Artikel eingebracht.
2006-01-01T13:54:40+01:00
Fri, 13 Jan 2006 02:07:09 GMT
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten und hat damit auch ...
2006-01-12 12:00:00
Das Landgericht Braunschweig hatte in einem Verfahren über die rechtliche Zulässigkeit der ...
2006-01-12 12:00:00
Die amerikanische Verbraucherschutzorganisation EFF hat auf ihren Internetseiten veröffentlicht, ...
2006-01-12 12:00:00
Das Webprojekt des Lehrstuhls für Europäisches Transport- und Verkehrsrecht der Universität ...
2006-01-12 12:00:00
Fri, 13 Jan 2006 02:07:10 GMT
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktion�rsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann k�nnen Aktion�re im Internet
unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de�sowie www.aktion�rsforum.de (sofern der verwendete Browser
dies technisch unterst�tzt) zu einem gemeinsamen
aktienrechtlichen Antrag oder zur Aus�bung des Stimmrechts in
einer Hauptversammlung aufrufen.
?Das Aktion�rsforum ist die konsequente Antwort des
Gesellschaftsrechts auf die Ver�nderungen der Kapitalm�rkte: Die
Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem
Streubesitz als fr�her. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende
Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die
modernen Informationstechnologien neue M�glichkeiten, die
Kommunikation zwischen den Aktion�ren zu erleichtern. Das
verbessert die Kontrolle durch die Aktion�re?, erl�uterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des
Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft
getreten ist, wurde das Aktion�rsforum als eine neuartige
elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die
Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugeh�rige
Aktion�rsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktion�rsforum
voll funktionsf�hig an den Start gehen. Aktion�re und
Aktion�rsvereinigungen k�nnen sich beim Aktion�rsregister
registrieren und anschlie�end Aufrufe an Mitaktion�re platzieren.
Sie k�nnen dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben,
um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begr�ndung f�r das
Aktion�rsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann
der Aktion�r aber auf seine Internetseite verweisen, die eine
n�here Begr�ndung enth�lt. Die betroffenen Gesellschaften k�nnen
ihrerseits im Aktion�rsforum einen Hinweis auf ihre Website
platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine
Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur
Auseinandersetzung �ber Inhalte, sondern ist eine reine
elektronische ?Pinwand? um anderen Aktion�ren die
Kontaktaufnahme und anschlie�ende gemeinsame Aktion zu
erm�glichen.
Fri, 30 Dec 2005 15:52:13 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine weitere
Steigerung der Ausbildungspl�tze in ihrem Gesch�ftsbereich
(Bundesgerichte, Deutsches Patent- und Markenamt, und die
Generalbundesanwaltschaft) angek�ndigt. Im Zeitraum von November
2003 bis Oktober 2005 wurde die Zahl der Ausbildungsverh�ltnisse
bereits von 34 auf 141 erh�ht. Dies entspricht einer Steigerung
von 415 Prozent.
Das Bundesministerium der Justiz bildete im Jahr 2005 21 junge
Menschen zu Fachangestellten f�r B�rokommunikation aus. Die
Ausbildungsquote der sozialversicherungspflichtigen Besch�ftigten
lag damit zum Stichtag 15. Oktober 2005 bei 7,26 Prozent. Auch
der Generalbundesanwalt, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie
die Bundesgerichte haben viele Berufsanf�nger besch�ftigt: Bei
ihnen allen lag die Ausbildungsquote �ber 7 Prozent - mit
Ausnahme des Bundesgerichtshofes, der erst seit 2004 ausbildet
und gleichwohl bereits eine Quote von 6,5 Prozent erreichte. "Ich
freue mich, dass wir so vielen jungen M�nnern und Frauen die
Chance bieten k�nnen, einen Beruf zu erlernen. Eine vern�nftige
Ausbildung ist schlie�lich die wichtigste Voraussetzung, um sich
auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Eine Ausbildungsquote von 7
Prozent in unserem Gesch�ftsbereich kann sich sehen lassen - wir
haben unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Aber f�r 2006 haben
wir uns noch einen Prozentpunkt mehr vorgenommen", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Bundesregierung und die Wirtschaft haben im Sommer 2004 den
Nationalen Pakt f�r Ausbildung und F�hrungskr�ftenachwuchs in
Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darin
verpflichtet, die Zahl der Ausbildungspl�tze in der
Bundesverwaltung 2004 um rund 20 Prozent gegen�ber dem Vorjahr zu
erh�hen. Zus�tzlich hat sich die Bundesregierung zum Ziel
gesetzt, eine Ausbildungsquote von 7 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Besch�ftigten zu erreichen.
Fri, 30 Dec 2005 09:00:44 +0100
Die Initiative BundOnline2005 geht auch f�r das Bundesministerium
der Justiz mit einer erfolgreichen Bilanz zu Ende. BundOnline
2005 wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gestartet, alle
internetf�higen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis Ende
des Jahres 2005 im Internet zur Verf�gung zu stellen. Das
Bundesministerium der Justiz hat unter dem Dach von
BundOnline2005 insgesamt 32 Dienstleistungen realisiert, die sich
unter dem Begriff ?eJustice? ? b�rgernahe
Justiz durch elektronische Kommunikation? zusammenfassen
lassen. Die Skala der Dienstleistungen reicht von elektronischen
Publikationsplattformen f�r Patente bis zur M�glichkeit,
gerichtliche Schrifts�tze per E-Mail einzureichen.
?BundOnline2005 hat einen enormen Fortschritt f�r den
Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz gebracht. Von
den neuen technischen M�glichkeiten profitieren Rechtssuchende
und Justiz gleicherma�en. Zum Beispiel sind elektronisch
�bersandte Dokumente schneller beim Gericht als Briefe und Faxe,
und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten
anlegen kann. Das vermeidet unwirtschaftliche Medienbr�che, also
die Umwandlung von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente.
Gerichtsinterne Arbeitsabl�ufe k�nnen so effizienter gestaltet
werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung daf�r, dass
B�rgerinnen und B�rger letztlich schneller zu ihrem Recht
kommen?, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Mit allen Gerichten und Beh�rden im Gesch�ftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz kann jetzt rechtswirksam
elektronisch kommuniziert werden. Dar�ber hinaus sorgen
umfangreiche elektronische Informationsangebote daf�r, dass sich
B�rgerinnen und B�rger schnell und zuverl�ssig �ber die Justiz
informieren k�nnen.
Einige Beispiele:
Unter der Internet-Adresse www.gesetze-im-internet.de stellt
das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der
juris GmbH B�rgerinnen und B�rger das aktuelle Bundesrecht
kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen
und Verordnungen abrufbar. Seit dem 25. November 2005 sind auf
den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des
Bundes in der aktuell geltenden Fassung verf�gbar.
Bereits seit Ende 2001 k�nnen Anw�ltinnen und Anw�lte ihre
Schrifts�tze an die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs
rechtswirksam per E Mail �bersenden. Demn�chst k�nnen dort die
weiteren M�glichkeiten des Justizkommunikationsgesetzes genutzt
und die Vorg�nge auch papierlos bearbeitet werden: Noch im Jahre
2006 soll ein entsprechendes elektronisches System m�glichst
allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs zur Verf�gung gestellt
werden. Auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim
Bundesfinanzhof hat der elektronische Rechtsverkehr Einzug
gehalten: Seit 1. Dezember 2004 kann �ber das gemeinsame
elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de) mit
den beiden Bundesgerichten sicher elektronisch kommuniziert
werden.
Unverzichtbar ist seit langem der umfassende Einsatz der
Informationstechnik beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Patentschriften werden vollelektronisch publiziert, unter der
Adresse http://depatisnet.dpma.de k�nnen Unternehmen, aber auch
interessierte B�rgerinnen und B�rger in den Datenbest�nden �ber
das Internet recherchieren. Im n�chsten Jahr sollen nicht mehr
nur Patente, sondern alle Schutzrechte elektronisch angemeldet
werden; in einigen Jahren sollen sie im DPMA auch in einer
elektronischen Schutzrechtsakte bearbeitet werden k�nnen. Diese
Vorhaben st�rken die Position Deutschlands als attraktiver
Standort f�r Innovationen und zukunftsweisende Technologien.
Zugleich sichern sie die Wettbewerbsf�higkeit und internationale
Kooperationsf�higkeit des DPMA.
?Die Projekte bei den Bundesgerichten und den Beh�rden im
Gesch�ftsbereich des Bundesministeriums der Justiz haben eine
hohe Signalwirkung f�r die gesamte Justiz in Deutschland.
Zugleich spielt die europ�ische Dimension eine immer gr��ere
Rolle. Wir wollen daf�r sorgen, dass unsere L�sungen auch in die
Entwicklung von europ�ischen Standards f�r eJustice
einflie�en?, sagte die Ministerin und gab einen Ausblick
auf das zum Informatikjahr erhobene Jahr 2006
(www.informatikjahr.de). Das Bundesministerium der Justiz ist
Partner des Informatikjahrs. ?Auch im kommenden
Wissenschaftsjahr werden wir den Schwung von BundOnline 2005 und
die Chancen nutzen, die eJustice bietet. Beispielsweise wollen
wir in Kooperation mit L�ndern und Kommunen die M�glichkeit
schaffen, dass B�rgerinnen und B�rger ihre F�hrungszeugnisse
elektronisch beantragen k�nnen. Es gilt, den B�rgerservice weiter
zu modernisieren und den IT-Standort Deutschland insgesamt zu
st�rken.?
Thu, 29 Dec 2005 11:26:10 +0100
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht
(MindestKapG) den L�ndern und Verb�nden zur Stellungnahme
zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital
der Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung ab dem 1. Januar 2006
von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abgesenkt.
?Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es
insbesondere f�r Unternehmensgr�nderinnen und Unternehmensgr�nder
aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher,
unternehmerisch t�tig zu werden. Dies erh�ht die Attraktivit�t
der Rechtsform der GmbH f�r den deutschen Mittelstand und st�rkt
den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur
Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schr�der
in seiner Regierungserkl�rung am 17. M�rz 2005 vorgestellt hat.
Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das
Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht
auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen
von Kapitalgesellschaften in der Europ�ischen Union: Die
Wettbewerbsf�higkeit der deutschen GmbH soll auch im europ�ischen
Vergleich erhalten und gest�rkt werden, ohne die Vorteile des
deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des
Mindeststammkapitals wird flankiert durch eine verst�rkte
Transparenz gegen�ber Dritten, insbesondere den
Gesch�ftspartnern: Die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft
muss k�nftig offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die H�he
des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Gesch�ftsbriefen angibt.
In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der
missbr�uchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der
Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen f�r die sogenannten
Bestattungsf�lle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer
Gl�ubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen
wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und
Gesch�ftsf�hrer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die
GmbH entweder gar keine Gesch�ftsf�hrer mehr hat oder diese nur
noch im Ausland schwer erreichbar sind.
Den aktuellen Sachstand erfahren Sie hier.
Wed, 21 Dec 2005 10:54:31 +0100
Fri, 13 Jan 2006 02:07:13 GMT
CK - Washington. A Bremen court, Sozialgericht Bremen, won the Anti Search Engine Optimization Award 2005 after gaining the attention of bloggers in Germany through a cease and desist letter from the court to a grocery shop blogger.
Various law blogs consider the demand nonsense. The court speculates that a blogger's reference to the name of the court is an illegal assumption, or usurpation, of its proper name, in violation of §12 of the German Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.
The grocery blog's entry on the court appears in the Google top ten. Through the search engine, visitors reach its story on a court action. The story page begins with the headline Sozialgericht Bremen. The presiding judge equates the appearance of the entry with a web site that claims to be the official website of the court.
The court has its own website which is accessible only in a most circuitous and cumbersome manner and is styled such that the visitor does not necessarily recognize the arrival at a court site. The general consensus among German law bloggers is that the Sozialgericht Bremen's demand is legally and factually unfounded. §12 BGB does not prohibit the mention of proper names and marks. Limitations on the use of a name or trademark are limited to fraud, deception, anti-competition and such.
In the Bremen court's defense, one should note that it operates as a specialty court and within budgetary constraints that may fail to provide for funding for outside legal advice on basic civil and internet matters.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The authors of Commercial Dispute Resolution in Germany are highly respected transnational practitioners. Their new book, ISBN 3-406-52169-X, in the C.H. Beck series German Law Accessible shares with English-speaking practitioners, but also Germans desiring to explain their law to foreign counterparts, their intense experience and comprehensive knowledge of the German practice of dispute resolution.
Approximately half of the 473-page softbound volume contains English translations of the pertinent German statutes, such as the rules of civil procedure and arbitration, but also the statute on the recognition and enforcement in Germany of foreign judgments. The legislative materials extend to certain treaties that relate to the subject matter, such as the Hague conventions on service and evidence. What is particularly useful for foreign and German users is the two column approach of the original German and the translated English materials.
In Part 1, the authors introduce the reader to commercial dispute resolution in Germany, beginning with the basics and essentials, such as the court systems, jurisdiction and securing evidence. They move on quickly to particulars of the judicial process in litigation and then turn to arbitration and finally to mediation. Sequentially and methodically, Rützel, Wegen and Wilske guide the reader through the various facets and the turns and tribulations of these procedures.
Useful tables and indices complement the introduction to the German dispute resolution mechanisms and make the new book the most important current addition to--and practical tool in--any lawyer's library that covers transnational litigation, arbitration and mediation with a German nexus. The publisher offers a PDF sample for download. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The Ruperto Carola university in Heidelberg plans to establish a Heidelberg House near Amherst, MA next year, reports the UniSpiegel 5/2005 edition on page 3. The new facility is designed to complement the existing Heidelberg Center for American Studies in Heidelberg.
In addition, the paper announced a new society devoted to legal history, the Heidelberger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. at Friedrich-Ebert-Platz, 69117 Heidelberg, almost in the heart of Old Heidelberg. The society is open to legal historians and interested legal practitioners. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Andreas Schwartmann of Cologne announced in the main German law mailing list ANWALT the relocation of the off-topic mailing list Juratalk to the Google System at http://groups.google.com/group/juratalk.
With his announcement, he explains that the list is open to all lawyers interested in discussions on matters beyond the law. Based on the characterization of off-topic topics in ANWALT, such matters can include issues as diverse as technology, restaurants, travel or politics. German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 13 Jan 2006 02:07:14 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 447/05. Siehe auch: Entscheidung vom 13.12.2005
2006-01-05T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2057/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.12.2005
2006-01-03T00:00:00+01:00
Fri, 13 Jan 2006 02:07:14 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Anfang 2005 gestartete Pilotprojekt "Fast
Identification" (Fast-ID) geht nach einem Jahr erfolgreichen Test-
betriebs in dieser Woche in die zweite Phase.
Mit "Fast Identification" ist es m�glich, einen Fingerabdruck ...
Wed, 11 Jan 2006 13:58:00 B
Wiesbaden (ots) - In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung
"ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002
im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen,
obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt ...
Fri, 23 Dec 2005 14:29:00 B
Wiesbaden (ots) - Sei Juni 2005 ist eine vermutlich deutsche
Staatsangeh�rige in Indien in Haft. Ihre Identit�t konnte bisher
nicht gekl�rt werden. Sie scheint geistig verwirrt zu sein.
Personaldokumente oder sonstige Unterlagen, die Hinweise ...
Wed, 14 Dec 2005 11:23:00 B
Wiesbaden (ots) - Der Pr�sident des Bundeskriminalamtes (BKA) J�rg
Ziercke, der Pr�sident des Bundesamtes f�r Verfassungsschutz (BfV)
Heinz Fromm, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in
Deutschland (ZMD) Nadeem Elyas, der ...
Tue, 13 Dec 2005 16:59:00 B
Fri, 13 Jan 2006 02:07:14 GMT
Zur Verfassungsm��igkeit der Ausschlussfrist des � 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabe VO f�r den Zulassungsantrag au�erhalb der festgesetzten Kapazit�t.
Thu, 12 Jan 2006 22:59:30 +0100
1. Ist bei Abschluss eines Erwerbsgesch�fts bekannt, dass die zu erwerbende Sache trotz Beendigung ihrer Nutzung durch den Verk�ufer an ihrem fr�heren, vom Verk�ufer gemieteten Standort verblieben ist, muss sich dem Erwerber der Schluss aufdr�ngen, dass dies auf einem die Ber�umung hindernden Recht des Vermieters beruht.
2. Diese Tatsachenkenntnis begr�ndet beim Erwerber ein Wissen, das seine B�sgl�ubigkeit hinsichtlich des Vermieterrechts indiziert, denn bei Kenntnis der ma�geblichen Umst�nde, die zum Recht des Dritten f�hren, ist - vorbehaltlich eines etwaigen Rechtsirrtums - von einem zur B�sgl�ubigkeit f�hrenden Wissen um das Recht des Dritten auszugehen.
3. Bei diesen Gegebenheiten muss der Erwerber nur dann nicht vom Vorliegen eines Vermieterpfandrechts ausgehen, wenn sonstige Umst�nde die Annahme rechtfertigen, dass ein Pfandrecht im konkreten Fall (ausnahmsweise) nicht auf den eingebrachten Sache lastet. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich K�ufer davon �berzeugt hat, dass ein anderer Behaltensgrund mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit vorliegt oder wenn der vom K�ufer befragte Vermieter das Bestehen eines Vermieterpfandrechts als solches verneint oder zumindest einen Sachverhalt berichtet, nach dem ein Pfandrecht nicht (mehr) begr�ndet ist.
4. Von einem Verzicht auf das Vermieterpfandrecht ist im Verh�ltnis des Vermieters als Pfandgl�ubiger zu einem Erwerber des Pfandobjekts nur dann auszugehen, wenn nach dem objektiven Inhalt der Vermietererkl�rung der Vermieter in Kenntnis des Bestehens seines Sicherungsrechts dieses nicht aus�ben und sich dem Entfernen des Inventars vom Nutzungsgrundst�ck auch nicht widersetzen will.
5. Ein einem K�ufer der verpf�ndeten Sache gegen�ber schl�ssig erkl�rter Verzicht auf das Vermieterpfandrecht muss das Entfernungsmoment umfassen. Wie �� 562a, 1253 BGB zeigen, liegt eines der aus der Pfandverstrickung befreienden Elemente in der Entfernung des Pfandobjekts aus dem r�umlichen Wirkungsfeld des Sicherungsrechts. Ist dieser Bereich beim Besitzpfand durch den unmittelbaren Besitz bestimmt, bestimmt � 562a Satz 1 BGB ihn f�r das besitzlose Pfandrecht des Vermieters mit den Grenzen des vom Mieter genutzten Grundst�cks. � 1255 BGB steht dem nicht entgegen, denn zum einen handelt es sich hier nicht um die Aufhebung eines gesetzlichen Pfandrechts sondern um die eines rechtsgesch�ftlich begr�ndeten Pfandrechts; zum anderen fordert � 1255 BGB, dass die Aufhebungsvereinbarung zwischen den an der Begr�ndung des Pfandrechts beteiligten Personen zu Stande kommt.
Wed, 11 Jan 2006 23:59:59 +0100
Anwartschaften aus Pflichtbeitr�gen f�r Pfleget�tigkeit nach �� 44 SGB XI, 3 Nr. 1 a, 166 Abs. 2 SGB VI sind in den Versorgungsausgeich einzubeziehen.
Wed, 11 Jan 2006 23:49:50 +0100
Das Betreuungsrecht bietet keine ausreichende Grundlage f�r eine Zwangsbehandlung (Vorlage an den BGH).
Wed, 4 Jan 2006 15:26:02 +0100
Ein Krematorium f�r menschliche Leichen ist jedenfalls dann, wenn es �ber einen Raum f�r eine Ein�scherungszeremonie verf�gt, nicht in einem Gewerbegebiet allgemein zul�ssig. Ob es als Anlage f�r kulturelle Zwecke ausnahmsweise zul�ssig ist, bleibt offen.
Wed, 11 Jan 2006 13:20:08 +0100
1. Hatte der Unfallgesch�digte zun�chst erkl�rt, dass sich der Unfall auf einer Gesch�ftsfahrt ereignet hatte, ist er daf�r beweispflichtig, dass diese Erkl�rung irrt�mlich abgegeben wurde und � 115 Abs. 1 SGB VII nicht eingreift.
2. Selbst wenn anl�sslich einer mehrt�gigen Besuchsreise (hier: Teilnahme an einer Gastst�ttener�ffnung der Tochter) an einem Tag auch eine gesch�ftliche Unterredung an einem anderen Ort stattfand, handelt es sich bei der Heimfahrt, die an einem sp�teren Tag stattfand, nicht um eine betriebliche T�tigkeit i. S. von � 115 Abs. 1 SGB VII.
Wed, 4 Jan 2006 15:26:41 +0100
1. � 30 NWaldLG nimmt nur eine Konkretisierung dessen vor, was in � 14 BWaldG rahmenrechtlich geregelt ist, und stellt keine dar�ber hinausgehende (unzul�ssige) Erweiterung der Haftungsprivilegierung des Waldbesitzers dar.
2. Wer einen umgest�rzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei st�rzt, handelt auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umst�nden nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung.
Wed, 4 Jan 2006 15:26:20 +0100
Die einem Zeugen nach � 68b StPO f�r die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erh�lt von der Staatskasse nur die Geb�hr f�r eine Einzelt�tigkeit nach RVG VV Nr 4301 Ziffer 4.
Tue, 3 Jan 2006 15:24:13 +0100
�ber eine weitere Beschwerde entscheidet im Bu�geldverfahren der Einzelrichter (� 80 a Abs. 1 OWiG) des Bu�geldsenats, falls nicht die Voraussetzungen des � 80 a Abs. 2 oder 3 OWiG vorliegen.
Wed, 11 Jan 2006 23:49:26 +0100
1. �bernimmt der Arbeitgeber einen Betrieb nach Insolvenzer�ffnung, geht das Altersteilzeitarbeitsverh�ltnis nach � 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn �ber. Er schuldet Arbeitsentgelt f�r den Teil der Freistellungsphase, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Kl�ger nach der Insolvenzer�ffnung w�hrend der Arbeitsphase Arbeitsleistungen erbracht hat. Bei dieser "spiegelbildlichen" Zuordnung nach der Rechtsprechung des BAG (19.10.2004 - 9 AZR 647/03) handelt es sich bei geometrischer Betrachtung auf derselben Zeitachse um eine Parallelverschiebung. Die Lage der Zeitabschnitte ist gleich, nicht um den Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsphase gespiegelt.
2. Die in den Zeitabschnitten der Arbeits- und Ruhensphase f�lligen Anspr�che sind vom Arbeitgeber zu erf�llen. F�r Anspr�che des Arbeitnehmers au�erhalb dieser Zeitr�ume ist hingegen der Insolvenzverwalter einstandspflichtig. Da der Arbeitgeber folglich Arbeitsentgelt f�r einen feststehenden Zeitraum schuldet, kann er eine Verg�tungszahlung im Ruhenszeitraum nicht nach � 366 Abs. 1 BGB einseitig Monaten zuordnen, die in die Haftungssph�re des Insolvenzverwalters fallen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er auf eine fremde Schuld leisten will und dies dem Arbeitnehmer gegen�ber erkl�rt.
3. Im Zweifel will der Arbeitgeber seine eigene Verbindlichlichkeit erf�llen. Hat er nicht das Gegenteil zum Ausdruck gebracht, bleibt es ihm unbenommen, die auf die "falschen" Freistellungsmonate erfolgte Zahlung im Nachhinein mit schuldbefreidender Wirkung zu korrigieren.
Wed, 11 Jan 2006 23:30:05 +0100
Fri, 13 Jan 2006 02:07:16 GMT
I.
1Der Kl�ger begehrt Einsicht in Akten der beklagten Bundesrepublik Deutschland �ber die Nutzung des Standort�bungsplatzes Bruchsal durch den Beigeladenen, einen privaten Fallschirm-Sportspringerclub.
2Die Standortverwaltung Bruchsal gestattet dem Beigeladenen die Mitbenutzung einer Teilfl�che ...
Thu, 12 Jan 2006 16:15:43 +0100
1Die auf s�mtliche Zulassungsgr�nde des � 132 Abs. 2 VwGO gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.
21. Die zur Zul�ssigkeit des Normenkontrollantrags erhobenen R�gen greifen nicht durch.
31.1. Die Beschwerde m�chte in einem Revisionsverfahren rechtsgrunds�tzlich gekl�rt wissen,
4 ob einem Antrag...
Thu, 12 Jan 2006 16:14:33 +0100
1Die auf s�mtliche Zulassungsgr�nde des � 132 Abs. 2 VwGO gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.
21. Die zum Themenkomplex "Rechtswidrigkeitszusammenhang" geltend gemachten Revisionszulassungsgr�nde liegen nicht vor.
31.1. Die als rechtsgrunds�tzlich bezeichneten Fragen,
4 ob es einen quasi ...
Thu, 12 Jan 2006 16:13:27 +0100
I.
1Die Kl�gerin macht als Rechtsnachfolgerin ihres Vaters Restitutionsanspr�che hinsichtlich einer Wohnungseinrichtung und des lebenden und toten Inventars des v�terlichen Landwirtschaftsbetriebes geltend. Der Vater der Kl�gerin war 1953 vom Kreisgericht Gro�enhain wegen Gef�hrdung der Durchf�hru...
Thu, 12 Jan 2006 16:12:21 +0100
|
|