|
|
Neuigkeiten (19.01.06)
Thu, 19 Jan 2006 01:48:25 GMT
Thu, 19 Jan 2006 01:48:25 GMT
Pressemitteilung 8/06 vom 18.01.2006
Pressemitteilung 7/06 vom 17.01.2006
Pressemitteilung 6/06 vom 16.01.2006
Pressemitteilung 5/06 vom 16.01.2006
Pressemitteilung 4/06 vom 12.01.2006
Thu, 19 Jan 2006 01:48:26 GMT
Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Mon, 02 Jan 2006 11:23:19 +0000
Thu, 19 Jan 2006 01:48:27 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformität eines gegen den Beschwerdeführer verhängten vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade.
2005-12-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 GG zugunsten des umgangsberechtigten Vaters eines deutschen Kindes.
2005-12-08T00:00:00+01:00
Thu, 19 Jan 2006 01:48:27 GMT
Thu, 19 Jan 2006 01:48:33 GMT
Mon, 16 Jan 2006 23:37:48 CET Uhr - Sigmar schrieb - Probleme mit Mieterin Hallo erstmal
Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar habe ich eine neue Mieterin seit 16 Monaten ,nun hatt sie seit 6 Monaten einen Hund , ein Labradorwelpe muß man dazu sagen . Welcher mitlerweile 1Jahr ist.
Ihr Plan mit ihren ehemaligen Freund zusammenzuziehen ist gescheitert , an muß dazu sagen in sein Haus was noch seine Exfrau bewohnt.
Nun hatt ihr Hund ,weil sie Tagsüber n ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-16CET23:37:48+01:00
Thu, 12 Jan 2006 21:55:13 CET Uhr - Unterfranke schrieb - Hausfriedensbruch Hallo!
Ich habe wieder mal eine Frage. Wir hatten ja für morgen um 14 Uhr eine Hausbesichtigung mit der Schwiegermutter in deren Haus, das sie vermietet. Jetzt hat sie heute nochmals nachgefragt, da hat ihr der Mieter gesagt, dass wir nicht reinkommen. Er meinte, dass wir sprich meine Frau und ich, kein Recht hätten auf eine Hausbesichtigung, wenn wir kommen würden, dann wär ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-12CET21:55:13+01:00
Tue, 10 Jan 2006 16:26:19 CET Uhr - top-sicret schrieb - Mieter zahlt keine Kaution und ist im Mietrückstand Hallo,
seit einiger Zeit plage ich mich mit meinem Mieter der die Kaution noch nicht bezahlt hat und auch mit der Miete einen Monat im Rückstand ist. Ja ich weiß, man soll die Mieter erst nach der Übergabe der Kaution einziehen lassen. Jetzt bin ich auch schlauer.
Der Mieter hat die Kaution, welche zwei Monatsmieten beträgt und die letzte Monatsmiete nicht überwiesen, obwohl ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-10CET16:26:19+01:00
Tue, 10 Jan 2006 13:30:53 CET Uhr - tooltime schrieb - Schäden bei Wohnungsübergabe Meine Mieter haben Ihre Wohnung im Dezember fristgemäß zum 31.03.06 gekündigt. Daraufhin haben wir sofort eine Besichtigung der Wohnung vereinbart um im vornherein über mögliche Schäden und deren Beseitigung zu sprechen.
Zwei Schäden liegen mir dabei etwas schwer im Magen. Der eine ist ein 30 cm langer Kratzer in einem Türrahmen und der andere ist ein 2x3 cm großer Ausbruch im ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-10CET13:30:53+01:00
Fri, 06 Jan 2006 15:58:21 CET Uhr - Hausverwalter schrieb - Hausverbot Hallo!
Ich verwalte ein Wohn/Geschäfsthaus mit 4 Parteien. Seid einiger Zeit habe ich mit einem der Läden im Haus Ärger. Nun hat sich sich der Ehemann einer Mieterin eingemischt . Kann ich im verbieten das Haus und den Laden seiner Frau zu betreten. Um in den Laden zu kommen muß er auch durch einen kleinen Vorflur im Haus. Wie gesagt Mieter des Ladenlokals ist die Ehefrau nich ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-01-06CET15:58:21+01:00
Thu, 19 Jan 2006 01:48:33 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird.
Gemäß § ...
Thu, 19 Jan 2006 01:48:33 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 19 Jan 2006 01:48:33 GMT
PhoneCaster.de stellt Internetradio und Podcast per Telefon zur Verfügung. So lässt sich beispielsweise der Podcast der AudioWerkstatt im JuraWiki unter der Telefonnummer 0931 663927-188 erreichen. Praktisch vor allem für's Abhören per Handy mit Flatrate. Auch direkte Aufnahme per Telefon soll möglich sein (nach Registrierung).
2006-01-18T22:06:07+01:00
Zum 01.01.06 treten zahlreiche Steuer- und Wirtschaftsrechtsänderungen in Kraft. Die Haufe Mediengruppe hat eine "kompakte Übersicht über die neue Rechtslage 2006 sowie eine Vorschau auf weitere geplante Maßnahmen bis 2008" zusammengestellt.
Das PDF (80 Seiten, 3 MB) ist frei verfügbar. "Pressevertreter erhalten auf Wunsch exklusiv eine Printausgabe", heißt es in der Pressemitteilung von heute. Ich werde gleich mal ausprobieren, ob das auch für Blogger gilt. ;-)
2006-01-18T20:41:30+01:00
In Detroid muss sich ein Spammer vor Gericht verantworten. Die Anklage aufgrund des CAN-Spam-Act (Controlling the Aussault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act) wirft ihm das illegale Versenden von unerwünschten Werbemails vor, so Spiegel-online. Gefasst wurde der Mann aus West Bloomfield mit Hilfe der deutschen Firma Schlund + Partner. Diese betreibe zu Forschungszwecken in Karlsruhe einen Server, der nach außen wie einer offener Proxy erscheint und so den Spammer glauben ließ, er könne hier unerkannt unter gefälschten Absenderadressen seine Botschaft verbreiten. Tatsächlich aber werden die eMails von dem Server gespeichert und nicht ausgeliefert. Nach der Genehmigung der Weitergabe der Daten durch ein deutsches Gericht, wurde der U.S. Postal Inspection Service tätig, der die abgesandten eMails trotz der Verwendung unterschiedlicher Absenderadressen über die IP-Adresse eindeutig zuordnen konnte. Spiegel-online berichtet weiter, dass der Angeklagte, dem auch weitere Vergehen zur Last gelegt werden, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft geschlossen habe, weswegen er mit einer Haftstrafe von zwei bis vier Jahren und neun Monaten rechnen müsse.
2006-01-18T09:45:13+01:00
Als vor einigen Wochen mitten im saarländischen Rehlingen eine Mobilfunkantenne des Telekommunikationsunternehmens Vodafone installiert wurde, stand das Telefon im Rathaus nicht mehr still. Doch die Mitarbeiter und der Bürgermeister der Gemeinde Rehlingen-Siersburg konnten nur mitteilen, dass seitens der Gemeindeverwaltung keine Genehmigung erteilt, ja diese nichteinmal informiert wurde. Dies ist für eine Aufstellung von Mobilfunkantennen auch bislang nicht erforderlich. Das soll sich nach Aussage des saarländischen Gesundheitsministers Josef Hecken (CDU) bald ändern. Er hat eine Bundesratsinitiative angekündigt, bei der es darum gehen soll, den Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Standortwahl solcher Anlagen einzuräumen.
Derweil hatte Bürgermeister Martin Silvanus (SPD) zu einer Diskussion ins Siersburger Rathaus eingeladen, bei der besorgte Bürger den Landtagsabgeordneten Hubert Ulrich (Bündnis 90/Grüne), Karl-Josef Jochem (FDP) und Günter Heinrich (CDU) sowie dem Bundestagsabgeordneten Ottmar Schreiner (SPD) ihre Befürchtungen schilderten. Während Günter Heinrich vor allem herausstellte, dass der Mobilfunk nicht mehr hinwegzudenken und durchaus unproblematisch sei sowie darüber hinaus viele Arbeitsplätze von den hier erbrachten Dienstleistungen abhingen, versprach Ottmar Schreiner im Bundesumweltministerim um Informationen insbesondere über erteilte Forschungsaufträge zur Ermittlung der Auswirkungen von Mobilfunkanlagen auf den Menschen nachzusuchen und mit den Bürgern in Kontakt zu bleiben. In der Diskussion wurde insbesondere ins Feld geführt, dass es an einheitlichen Grenzwerten in Europa fehle. So sei bei Ärzten unbestritten, dass die starke Strahlung zur Krebsbildung beitrage. Infolge dieser Erkenntnis würden in Spanien bestehende Anlagen in den Ortschaften abgebaut. In Frankreich stünden diese ohnehin außerhab der Ortslagen.
2006-01-14T09:38:46+01:00
2006-01-13T09:07:30+01:00
Thu, 19 Jan 2006 01:48:34 GMT
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten und hat damit auch ...
2006-01-12 12:00:00
Das Landgericht Braunschweig hatte in einem Verfahren über die rechtliche Zulässigkeit der ...
2006-01-12 12:00:00
Die amerikanische Verbraucherschutzorganisation EFF hat auf ihren Internetseiten veröffentlicht, ...
2006-01-12 12:00:00
Das Webprojekt des Lehrstuhls für Europäisches Transport- und Verkehrsrecht der Universität ...
2006-01-12 12:00:00
Thu, 19 Jan 2006 01:48:35 GMT
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet
unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser
dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen
aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in
einer Hauptversammlung aufrufen.
?Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des
Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die
Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem
Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende
Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die
modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die
Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das
verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre?, erläuterte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des
Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft
getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige
elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die
Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige
Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum
voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und
Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister
registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren.
Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben,
um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das
Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann
der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine
nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können
ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website
platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine
Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur
Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine
elektronische ?Pinwand? um anderen Aktionären die
Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu
ermöglichen.
Fri, 30 Dec 2005 15:52:13 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine weitere
Steigerung der Ausbildungsplätze in ihrem Geschäftsbereich
(Bundesgerichte, Deutsches Patent- und Markenamt, und die
Generalbundesanwaltschaft) angekündigt. Im Zeitraum von November
2003 bis Oktober 2005 wurde die Zahl der Ausbildungsverhältnisse
bereits von 34 auf 141 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung
von 415 Prozent.
Das Bundesministerium der Justiz bildete im Jahr 2005 21 junge
Menschen zu Fachangestellten für Bürokommunikation aus. Die
Ausbildungsquote der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
lag damit zum Stichtag 15. Oktober 2005 bei 7,26 Prozent. Auch
der Generalbundesanwalt, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie
die Bundesgerichte haben viele Berufsanfänger beschäftigt: Bei
ihnen allen lag die Ausbildungsquote über 7 Prozent - mit
Ausnahme des Bundesgerichtshofes, der erst seit 2004 ausbildet
und gleichwohl bereits eine Quote von 6,5 Prozent erreichte. "Ich
freue mich, dass wir so vielen jungen Männern und Frauen die
Chance bieten können, einen Beruf zu erlernen. Eine vernünftige
Ausbildung ist schließlich die wichtigste Voraussetzung, um sich
auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Eine Ausbildungsquote von 7
Prozent in unserem Geschäftsbereich kann sich sehen lassen - wir
haben unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Aber für 2006 haben
wir uns noch einen Prozentpunkt mehr vorgenommen", sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Bundesregierung und die Wirtschaft haben im Sommer 2004 den
Nationalen Pakt für Ausbildung und Führungskräftenachwuchs in
Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darin
verpflichtet, die Zahl der Ausbildungsplätze in der
Bundesverwaltung 2004 um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu
erhöhen. Zusätzlich hat sich die Bundesregierung zum Ziel
gesetzt, eine Ausbildungsquote von 7 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu erreichen.
Fri, 30 Dec 2005 09:00:44 +0100
Die Initiative BundOnline2005 geht auch für das Bundesministerium
der Justiz mit einer erfolgreichen Bilanz zu Ende. BundOnline
2005 wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gestartet, alle
internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis Ende
des Jahres 2005 im Internet zur Verfügung zu stellen. Das
Bundesministerium der Justiz hat unter dem Dach von
BundOnline2005 insgesamt 32 Dienstleistungen realisiert, die sich
unter dem Begriff ?eJustice? ? bürgernahe
Justiz durch elektronische Kommunikation? zusammenfassen
lassen. Die Skala der Dienstleistungen reicht von elektronischen
Publikationsplattformen für Patente bis zur Möglichkeit,
gerichtliche Schriftsätze per E-Mail einzureichen.
?BundOnline2005 hat einen enormen Fortschritt für den
Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz gebracht. Von
den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende
und Justiz gleichermaßen. Zum Beispiel sind elektronisch
übersandte Dokumente schneller beim Gericht als Briefe und Faxe,
und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten
anlegen kann. Das vermeidet unwirtschaftliche Medienbrüche, also
die Umwandlung von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente.
Gerichtsinterne Arbeitsabläufe können so effizienter gestaltet
werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass
Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht
kommen?, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Mit allen Gerichten und Behörden im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz kann jetzt rechtswirksam
elektronisch kommuniziert werden. Darüber hinaus sorgen
umfangreiche elektronische Informationsangebote dafür, dass sich
Bürgerinnen und Bürger schnell und zuverlässig über die Justiz
informieren können.
Einige Beispiele:
Unter der Internet-Adresse www.gesetze-im-internet.de stellt
das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der
juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das aktuelle Bundesrecht
kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen
und Verordnungen abrufbar. Seit dem 25. November 2005 sind auf
den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des
Bundes in der aktuell geltenden Fassung verfügbar.
Bereits seit Ende 2001 können Anwältinnen und Anwälte ihre
Schriftsätze an die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs
rechtswirksam per E Mail übersenden. Demnächst können dort die
weiteren Möglichkeiten des Justizkommunikationsgesetzes genutzt
und die Vorgänge auch papierlos bearbeitet werden: Noch im Jahre
2006 soll ein entsprechendes elektronisches System möglichst
allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs zur Verfügung gestellt
werden. Auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim
Bundesfinanzhof hat der elektronische Rechtsverkehr Einzug
gehalten: Seit 1. Dezember 2004 kann über das gemeinsame
elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de) mit
den beiden Bundesgerichten sicher elektronisch kommuniziert
werden.
Unverzichtbar ist seit langem der umfassende Einsatz der
Informationstechnik beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Patentschriften werden vollelektronisch publiziert, unter der
Adresse http://depatisnet.dpma.de können Unternehmen, aber auch
interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Datenbeständen über
das Internet recherchieren. Im nächsten Jahr sollen nicht mehr
nur Patente, sondern alle Schutzrechte elektronisch angemeldet
werden; in einigen Jahren sollen sie im DPMA auch in einer
elektronischen Schutzrechtsakte bearbeitet werden können. Diese
Vorhaben stärken die Position Deutschlands als attraktiver
Standort für Innovationen und zukunftsweisende Technologien.
Zugleich sichern sie die Wettbewerbsfähigkeit und internationale
Kooperationsfähigkeit des DPMA.
?Die Projekte bei den Bundesgerichten und den Behörden im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz haben eine
hohe Signalwirkung für die gesamte Justiz in Deutschland.
Zugleich spielt die europäische Dimension eine immer größere
Rolle. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Lösungen auch in die
Entwicklung von europäischen Standards für eJustice
einfließen?, sagte die Ministerin und gab einen Ausblick
auf das zum Informatikjahr erhobene Jahr 2006
(www.informatikjahr.de). Das Bundesministerium der Justiz ist
Partner des Informatikjahrs. ?Auch im kommenden
Wissenschaftsjahr werden wir den Schwung von BundOnline 2005 und
die Chancen nutzen, die eJustice bietet. Beispielsweise wollen
wir in Kooperation mit Ländern und Kommunen die Möglichkeit
schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Führungszeugnisse
elektronisch beantragen können. Es gilt, den Bürgerservice weiter
zu modernisieren und den IT-Standort Deutschland insgesamt zu
stärken.?
Thu, 29 Dec 2005 11:26:10 +0100
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht
(MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme
zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital
der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2006
von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abgesenkt.
?Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es
insbesondere für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer
aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher,
unternehmerisch tätig zu werden. Dies erhöht die Attraktivität
der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand und stärkt
den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur
Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schröder
in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hat.
Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das
Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht
auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen
von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union: Die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH soll auch im europäischen
Vergleich erhalten und gestärkt werden, ohne die Vorteile des
deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des
Mindeststammkapitals wird flankiert durch eine verstärkte
Transparenz gegenüber Dritten, insbesondere den
Geschäftspartnern: Die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft
muss künftig offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die Höhe
des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Geschäftsbriefen angibt.
In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der
missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der
Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen für die sogenannten
Bestattungsfälle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer
Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen
wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und
Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die
GmbH entweder gar keine Geschäftsführer mehr hat oder diese nur
noch im Ausland schwer erreichbar sind.
Den aktuellen Sachstand erfahren Sie hier.
Wed, 21 Dec 2005 10:54:31 +0100
Thu, 19 Jan 2006 01:48:38 GMT
CK - Washington. The Handelsblatt newspaper summarizes today
a ruling by the federal supreme court in Karlsruhe that law firms structured as stock corporations violate German professional rules in the event that their shareholders may also hold memberships in additional entities. The concern can arise when law firms maintain local or regional entities with individual lawyers who are also stockholders in a larger superstructure. The stock corporation as an organizational vehicle is not objectionable. The by-laws of an Aktiengesellschaft comprised of lawyers may not permit its shareholders, however, to participate in other entities. The decision is not yet available at the court's website.
Handakte WebLawg mirrors excerpts of the report but also lacks details or an analysis of the holding. The issue originated with the Hamburg bar. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. On Friday, January 13, 2006, German trade rag Juve reports of a new German-French axis that grows out of the Berlin office of disintegrating Global Player firm of Haarmann Hemmelrath. Salans, a French firm that previously absorbed American and other French competitors, anticipates a strong real estate practice in Berlin.
Today, the Juve website lists a number of other updates on the split of HH which used to be one of Germany's most massive firms. Among them, a new Haarmann firm without international offices will be headquartered in Frankfurt am Main. The Hemmelrath branch plans continued operations as a limited liability partnership, writes Juve. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. A Bremen court, Sozialgericht Bremen, won the Anti Search Engine Optimization Award 2005 after gaining the attention of bloggers in Germany through a cease and desist letter from the court to a grocery shop blogger.
Various law blogs consider the demand nonsense. The court speculates that a blogger's reference to the name of the court is an illegal assumption, or usurpation, of its proper name, in violation of §12 of the German Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.
The grocery blog's entry on the court appears in the Google top ten. Through the search engine, visitors reach its story on a court action. The story page begins with the headline Sozialgericht Bremen. The presiding judge equates the appearance of the entry with a web site that claims to be the official website of the court.
The court has its own website which is accessible only in a most circuitous and cumbersome manner and is styled such that the visitor does not necessarily recognize the arrival at a court site. The general consensus among German law bloggers is that the Sozialgericht Bremen's demand is legally and factually unfounded. §12 BGB does not prohibit the mention of proper names and marks. Limitations on the use of a name or trademark are limited to fraud, deception, anti-competition and such.
In the Bremen court's defense, one should note that it operates as a specialty court and within budgetary constraints that may fail to provide for funding for outside legal advice on basic civil and internet matters.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The authors of Commercial Dispute Resolution in Germany are highly respected transnational practitioners. Their new book, ISBN 3-406-52169-X, in the C.H. Beck series German Law Accessible shares with English-speaking practitioners, but also Germans desiring to explain their law to foreign counterparts, their intense experience and comprehensive knowledge of the German practice of dispute resolution.
Approximately half of the 473-page softbound volume contains English translations of the pertinent German statutes, such as the rules of civil procedure and arbitration, but also the statute on the recognition and enforcement in Germany of foreign judgments. The legislative materials extend to certain treaties that relate to the subject matter, such as the Hague conventions on service and evidence. What is particularly useful for foreign and German users is the two column approach of the original German and the translated English materials.
In Part 1, the authors introduce the reader to commercial dispute resolution in Germany, beginning with the basics and essentials, such as the court systems, jurisdiction and securing evidence. They move on quickly to particulars of the judicial process in litigation and then turn to arbitration and finally to mediation. Sequentially and methodically, Rützel, Wegen and Wilske guide the reader through the various facets and the turns and tribulations of these procedures.
Useful tables and indices complement the introduction to the German dispute resolution mechanisms and make the new book the most important current addition to--and practical tool in--any lawyer's library that covers transnational litigation, arbitration and mediation with a German nexus. The publisher offers a PDF sample for download. German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 19 Jan 2006 01:48:38 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 447/05. Siehe auch: Entscheidung vom 13.12.2005
2006-01-05T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2057/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.12.2005
2006-01-03T00:00:00+01:00
Thu, 19 Jan 2006 01:48:39 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die erfolgreiche Ermittlungstätigkeit der
deutschen Polizei wurde vergangenes Jahr mehr Euro-Falschgeld
sichergestellt als 2004 und gelangte dadurch nicht in Umlauf.
Insbesondere die Aushebung von ...
Mon, 16 Jan 2006 13:24:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Anfang 2005 gestartete Pilotprojekt "Fast
Identification" (Fast-ID) geht nach einem Jahr erfolgreichen Test-
betriebs in dieser Woche in die zweite Phase.
Mit "Fast Identification" ist es möglich, einen Fingerabdruck ...
Wed, 11 Jan 2006 13:58:00 B
Wiesbaden (ots) - In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung
"ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002
im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen,
obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt ...
Fri, 23 Dec 2005 14:29:00 B
Thu, 19 Jan 2006 01:48:39 GMT
Für den Streit über den (behaupteten) Anspruch gegenüber dem ********* ******* *** *********, die Veröffentlichung einer Patentschrift zu unterlassen, ist der Rechtsweg zum Bundespatentgericht und nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Sun, 15 Jan 2006 11:47:12 +0100
Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts, der seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit Inkrafttreten des RVG nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.
Wed, 18 Jan 2006 15:19:24 +0100
Die Unterbringung zur Beobachtung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 81 StPO ist nicht verhältnismäßig und deshalb unzulässig, wenn sie keinen Erfolg verspricht. Das ist der Fall, wenn der zu Untersuchende jede Kooperation mit einem Psychiater verweigert und keien tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er während einer Unterbringung seine Einstellung ändern wird.
Wed, 18 Jan 2006 15:19:59 +0100
1. Hat das Verwaltungsgericht die Bezeichnung des Beklagten im Rubrum zu Unrecht abgeändert, so ist dieser Fehler im Berufungsverfahren durch Rückänderung des Rubrums von Amts wegen zu korrigieren.
2. Bei der Durchführung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz handeln die Landratsämter in Baden-Württemberg als Behörden des Landkreises; Klagegegner ist in diesen Fällen der Landkreis und nicht das Land.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Bescheid, mit dem Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bewilligt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X aufgehoben werden kann.
Wed, 18 Jan 2006 15:32:29 +0100
1. Die Regelung über die erweiterte Ablaufhemmung von Tilgungsfristen im Straßenverkehrsregister (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24.8.2004) kann dazu führen, dass nach dem Inkrafttreten dieser Regelung am 1.2.2005 Verkehrsverstöße wieder berücksichtigt werden können, bezüglich derer bereits zuvor die Tilgungsreife eingetreten war.
2. Die zwischenzeitliche Tilgungsreife von Verkehrsverstößen kann in solchen Fällen aber dazu führen, dass nach den Bestimmungen über das abgestufte Sanktionensystem (§ 4 Abs. 5 StVG) eine Punktereduzierung erfolgen muss.
Wed, 18 Jan 2006 15:37:39 +0100
Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabe VO für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität.
Thu, 12 Jan 2006 22:59:30 +0100
Ein Grundstück, das mit einem im Außenbereich gelegenen Teil an eine öffentliche Einrichtung angrenzt und zugleich mit einem im Innenbereich gelegenen Teil an einer weiteren Anlage liegt, wird nicht jeweils mit der vollen Grundstücksfläche zu einem Straßenausbaubeitrag herangezogen, sondern mit der Fläche in die Verteilung einbezogen, die sich aus dem Verhältnis der Frontlängen ergibt, mit denen das Grundstück an den jeweiligen Anlagen liegt (Bestätigung der Rspr. des Senats vgl. Urteil vom 12.7.1994 - 9 L 2945/92 -).
Fri, 13 Jan 2006 10:00:08 +0100
1. Ist bei Abschluss eines Erwerbsgeschäfts bekannt, dass die zu erwerbende Sache trotz Beendigung ihrer Nutzung durch den Verkäufer an ihrem früheren, vom Verkäufer gemieteten Standort verblieben ist, muss sich dem Erwerber der Schluss aufdrängen, dass dies auf einem die Beräumung hindernden Recht des Vermieters beruht.
2. Diese Tatsachenkenntnis begründet beim Erwerber ein Wissen, das seine Bösgläubigkeit hinsichtlich des Vermieterrechts indiziert, denn bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände, die zum Recht des Dritten führen, ist - vorbehaltlich eines etwaigen Rechtsirrtums - von einem zur Bösgläubigkeit führenden Wissen um das Recht des Dritten auszugehen.
3. Bei diesen Gegebenheiten muss der Erwerber nur dann nicht vom Vorliegen eines Vermieterpfandrechts ausgehen, wenn sonstige Umstände die Annahme rechtfertigen, dass ein Pfandrecht im konkreten Fall (ausnahmsweise) nicht auf den eingebrachten Sache lastet. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich Käufer davon überzeugt hat, dass ein anderer Behaltensgrund mit zumindest gleicher Wahrscheinlichkeit vorliegt oder wenn der vom Käufer befragte Vermieter das Bestehen eines Vermieterpfandrechts als solches verneint oder zumindest einen Sachverhalt berichtet, nach dem ein Pfandrecht nicht (mehr) begründet ist.
4. Von einem Verzicht auf das Vermieterpfandrecht ist im Verhältnis des Vermieters als Pfandgläubiger zu einem Erwerber des Pfandobjekts nur dann auszugehen, wenn nach dem objektiven Inhalt der Vermietererklärung der Vermieter in Kenntnis des Bestehens seines Sicherungsrechts dieses nicht ausüben und sich dem Entfernen des Inventars vom Nutzungsgrundstück auch nicht widersetzen will.
5. Ein einem Käufer der verpfändeten Sache gegenüber schlüssig erklärter Verzicht auf das Vermieterpfandrecht muss das Entfernungsmoment umfassen. Wie §§ 562a, 1253 BGB zeigen, liegt eines der aus der Pfandverstrickung befreienden Elemente in der Entfernung des Pfandobjekts aus dem räumlichen Wirkungsfeld des Sicherungsrechts. Ist dieser Bereich beim Besitzpfand durch den unmittelbaren Besitz bestimmt, bestimmt § 562a Satz 1 BGB ihn für das besitzlose Pfandrecht des Vermieters mit den Grenzen des vom Mieter genutzten Grundstücks. § 1255 BGB steht dem nicht entgegen, denn zum einen handelt es sich hier nicht um die Aufhebung eines gesetzlichen Pfandrechts sondern um die eines rechtsgeschäftlich begründeten Pfandrechts; zum anderen fordert § 1255 BGB, dass die Aufhebungsvereinbarung zwischen den an der Begründung des Pfandrechts beteiligten Personen zu Stande kommt.
Wed, 11 Jan 2006 23:59:59 +0100
Anwartschaften aus Pflichtbeiträgen für Pflegetätigkeit nach §§ 44 SGB XI, 3 Nr. 1 a, 166 Abs. 2 SGB VI sind in den Versorgungsausgeich einzubeziehen.
Wed, 11 Jan 2006 23:49:50 +0100
Das Betreuungsrecht bietet keine ausreichende Grundlage für eine Zwangsbehandlung (Vorlage an den BGH).
Wed, 4 Jan 2006 15:26:02 +0100
Thu, 19 Jan 2006 01:48:41 GMT
1a)
2Zu Anschuldigungspunkt 4:
3Von Mitte Januar bis Ende Juni 2002 schickte der Soldat, zu dieser Zeit Zugführer, der Zeugin K., damals Unteroffizier und Angehörige desselben Zuges, nach Dienst nahezu täglich ca. 5 8 SMS mit folgenden Inhalten an ihr privates Handy:
4- Wollen wir ins Kino gehen...
Wed, 18 Jan 2006 14:19:23 +0100
I.
1Die klagende Stadt wendet sich als Mitglied des beklagten Wasserverbandes gegen Beitragsbescheide, mit denen Kosten des vom Verband im Hochsauerland eingerichteten und unterhaltenen Verbundnetzes für die Trink- und Brauchwasserversorgung auf die angeschlossenen Verbandsmitglieder umgelegt word...
Wed, 18 Jan 2006 14:18:08 +0100
I.
11. Der Bundesdisziplinaranwalt hat mit einer am 4. November 2003 beim Bundesdisziplinargericht eingegangenen Anschuldigungsschrift dem im Jahre geborenen Beamten zur Last gelegt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er
21. vor dem 21. August 2001 jahrelang innerhalb der Dienstz...
Wed, 18 Jan 2006 14:16:43 +0100
I.
1Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 8. Juni 2004 für den "Neu- und Ausbau Knoten Neefestraße/ Südring, Unterführung mit Überflieger" in der Stadt Chemnitz.
2In dem genannten Knotenpunkt kreuzen sich die in Ost-West-Richtung verlauf...
Wed, 18 Jan 2006 14:15:10 +0100
|
|