Neuigkeiten (19.09.06)
Mon, 18 Sep 2006 21:56:12 GMT
Mon, 18 Sep 2006 21:56:12 GMT
Pressemitteilung 127/06 vom 18.09.2006
Pressemitteilung 126/06 vom 18.09.2006
Pressemitteilung 125/06 vom 13.09.2006
Pressemitteilung 124/06 vom 12.09.2006
Pressemitteilung 123/06 vom 06.09.2006
Mon, 18 Sep 2006 20:24:29 GMT
Sat, 16 Sep 2006 15:40:36 +0000
Mon, 18 Sep 2006 21:56:12 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB).
2006-08-23
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft den versammlungsbehördlich angeordneten Sofortvollzug eines Bescheids, mit dem eine für den 19. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Versammlung unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" verboten worden ist. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs unter eingehender Darstellung des Sachverhalts durch den angegriffenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.
2006-08-14
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis und das - infolge seiner Weigerung - angeordnete Erlöschen seiner Versorgungsbezüge.
2006-08-10
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Verfügung, mit der ihr der Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten untersagt wird.
2006-08-02
Gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
2006-07-31
Mon, 18 Sep 2006 21:56:12 GMT
Mon, 18 Sep 2006 20:24:29 GMT
Mon, 18 Sep 2006 22:19:51 CEST Uhr - charlotte schrieb - lärmender Mieter (Musik / TV) - verschiedene Vermieter Guten Abend,
mich würde einmal Eure / Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.
- Mieter A in darunter liegender Wohnung lärmt seit ca. 3/4 Jahr durch nächtliche laute Musik und lauten TV (mit teilweisen "Ruhephasen" von ca. 1 Woche zwischendurch) - Lärmprotokolle liegen vor, Polizei auch schon gerufen
- er ist erst vor ca. 1 Jahr eingezogen
- Vermiet ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-18CEST22:19:51+01:00
Mon, 18 Sep 2006 19:55:42 CEST Uhr - Quintrix schrieb - Welche Kosten/Steuern bei Vermietung? Wenn ein Frühpensionist (also Beamter a. D.) eine Wohnung in seinem selbst genutzten Eigenheim vermieten möchte, welche Steuern muss er da bezahlen?
Wie funktioniert das überhaupt?
Kann seine Pension und sein Nebeneinkommen (dass er noch auf die Lohnsteuerkarte Klasse 6) macht, gekürzt werden?
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-18CEST19:55:42+01:00
Mon, 18 Sep 2006 12:09:24 CEST Uhr - adminjk schrieb - Hausverkauf durch Erbengemeinschaft Hallo
wir brauchen Hilfe.
Wir (4 Erbberechtigte) haben ein Haus geerbt (Bauj 38) Grundstück 5,7 a in der EG Wohnung wohnt eine Frau seit 36 Jahren im DG wohnt die Tochter seint 3 Jahren.
Da keiner von uns das Haus selbst nutzen wird, Berufliche Bindung an andere Stadt. und da die Erbengemeinschaft jeden Auszahlen (will / muß) müssen wir das Objekt verkaufen.
Welche Möglichkeite ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-18CEST12:09:24+01:00
Sat, 16 Sep 2006 14:41:08 CEST Uhr - Caoilfhionn schrieb - Warmwasserversorung durch Vermieter Hallo,
ich wohne seit einem Jahr bei einem Ehepaar zur Untermiete in deren Einliegerwohnung.
Ab Mai diesen Jahres wurden die Nebenkosten erhöht, dennoch gibt es Probleme mit der Warmwasserversorgung.
Im Sommer wird die Warmwasserheizung auf Solarbetrieb umgestellt. Demnach ist bei Ausbleiben des Sonnenwetters das Wasser öfters kalt geblieben (unter 30°C). Daraufhin bat ich die ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-16CEST14:41:08+01:00
Fri, 15 Sep 2006 07:10:59 CEST Uhr - deepiceman schrieb - Kann ich Hausverbot erteilen? Hallo liebe Forumuser,
ich habe da eine sehr heikle Frage. Ich bin Eigentümer eines 2-Familienhauses. Eine Wohnung bewohne ich selbst mit meiner Familie, die andere Wohnung ist vermietet an ein Ehepaar.
Der Mann des Ehepaares ist kürzlich wegen Kindesmißbrauchs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Daraufhin habe ich sofort den Mietvertrag gekündigt, ebenso habe ich d ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-15CEST07:10:59+01:00
Mon, 18 Sep 2006 21:56:13 GMT
Mon, 18 Sep 2006 21:56:13 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 18 Sep 2006 21:56:13 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vorübergehend zu kurzfristigen Störungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (Während der Umstellungsphase können Sie die neue Version bereits über diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, ändern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beiträge sind weiterhin über die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zugänglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begrüßen zu können.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern über eine Entscheidung einer allgäuer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14jährige Jugendliche zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen möchte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beiträgen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch für einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erklärung, wie die Wörter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14jährigen Schüler aus dem Allgäu sicher nicht gerechnet: Für das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Darüber hinaus sollen sie einen Aufsatz über ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarländische Umweltministerium lässt derzeit in den Wäldern rund 330 Tafeln, die ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Unfällen im Wald Rettungskräfte nach einer Unfallmeldung über Mobiltelefon schnell den Unglücksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch über die gängigen Navigationssysteme angefahren werden können.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Mon, 18 Sep 2006 21:56:13 GMT
Pünktlich zum EDV-Gerichtstag 2006 startet die erste Ausgabe des Saarländischen ...
2006-09-14 12:00:00
Der blinde Berkeley-Student Bruce Sexton hat gemeinsam mit der National Federation of The Blind ...
2006-09-14 12:00:00
Seit Anfang September lassen sich „Literatur-Klassiker“ wie Shakespeares „Hamlet“ oder ...
2006-09-14 12:00:00
Die Website recht-und-sprache.de beschäftigt sich mit dem Spannungsfeld von Recht und Sprache. ...
2006-09-14 12:00:00
Mon, 18 Sep 2006 19:47:03 GMT
„Grundrechte in Strafverfahren in Europa“ - so lautet
das Motto des Forums des Deutschen Anwaltvereins an der
Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder unter der
Schirmherrschaft von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Das heutige Forum ist der Auftakt zu zahlreichen
Veranstaltungen verschiedener Institutionen, um gemeinsam eine
Stärkung der europäischen Bürgerrechte in Straf- und
Ermittlungsverfahren zu erreichen. Wir wollen in Europa dafür
werben, dass einheitliche Standards bei den Verfahrensrechten
eingeführt werden. Unser gemeinsames Ziel ist eine Stärkung der
Bürgerrechte in der Europäischen Union. Sie ist eine
Grundvoraussetzung für die justizielle Zusammenarbeit in Europa.
Wir brauchen ein Gleichgewicht von Freiheitsrechten und
Sicherheitspolitik. Es reicht nicht aus, wenn diese Debatte allein
von den Regierungen geführt wird. Das Engagement der
Zivilgesellschaft ist mindestens genauso nötig. Wir brauchen den
Sachverstand von Richtern und Anwälten. Und wir brauchen eine
Diskussion über nationale Grenzen hinweg“, betonte Zypries im
Vorfeld des DAV-Forums.
Die Bundesregierung macht die Stärkung der europäischen
Bürgerrechte in Straf- und Ermittlungsverfahren zu einem
rechtspolitischen Hauptanliegen der EU-Ratspräsidentschaft ab dem
1. Januar 2007. Das Bundesministerium der Justiz wird die
deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um die notwendige Diskussion
über rechtsstaatliche Standards in den EU-Mitgliedsstaaten auf
der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention
voranzutreiben.
Sat, 16 Sep 2006 09:08:29 +0200
Anlässlich des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Wen
Jiabao bei Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben heute die
Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts und des
Staatlichen Amts für Geistiges Eigentum der Volksrepublik China
eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beider Einrichtungen
unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung vertiefen die beiden
Patentämter ihre in den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog
eingebetteten langjährigen Beziehungen.
„Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China auf dem
Gebiet des Rechts ist eng und vertrauensvoll. Dies gilt auch für
die beiden nationalen Patentbehörden. Wir wollen künftig noch
mehr unternehmen, um das geistige Eigentum bestmöglich zu
schützen. Die Bundesregierung will mit ihren chinesischen
Partnern einen umfassenden Dialog darüber führen, wie wir den
Schutz der Rechteinhaber auf diesem Gebiet ausbauen und ihnen
helfen, ihre Rechte besser durchzusetzen. Deshalb haben wir den
Schutz des geistigen Eigentums auch in den Mittelpunkt des
Rechtsstaatsdialogs 2007 gestellt“, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, zu deren
Geschäftsbereich das Deutsche Patent- und Markenamt gehört.
In der heute unterzeichneten Vereinbarung kommen Deutschland und
China überein, den bilateralen Austausch über Fragen des Schutzes
des geistigen Eigentums durch den Austausch von Patentprüfern und
regelmäßige Konsultationen der Koordinatoren der bilateralen
Zusammenarbeit zu vertiefen. Zudem wurde für das erste Halbjahr
2007 ein gemeinsames Symposium beider nationaler Patentbehörden
zu aktuellen Rechtsfragen rund um den Schutz des geistigen
Eigentums verabredet.
Thu, 14 Sep 2006 15:04:20 +0200
Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zweier Gesetze zum Haager
Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen
(Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) beschlossen. Die Gesetze
verbessern den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden
Betreuungsverfahren.
„Im zusammenwachsenden Europa sind die Menschen sowohl
beruflich als auch privat viel mobiler geworden. Dies führt unter
anderem dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger verstärkt
außerhalb ihres Heimatstaates niederlassen. Sollte dann eine
Betreuung erforderlich werden, sorgt das Haager
Erwachsenenschutzübereinkommen dafür, dass im Interesse der
Betroffenen bürgernahe und schnelle Antworten auf die rechtlichen
Fragen gefunden werden – zum Beispiel: „Welche
Gerichte sind zuständig?“ und „Nach welchem Recht
richtet sich die Betreuung?“. Deutschland wird dieses
wichtige Übereinkommen als zweiter Staat ratifizieren und
übernimmt damit eine Vorreiterrolle, es möglichst umgehend in
Kraft zu setzen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
So kann sich das Übereinkommen praktisch auswirken:
Ein Schotte heiratet eine Deutsche. Das Ehepaar lebt in
Deutschland. Der Schotte beginnt an altersbedingter Demenz zu
leiden. Es stellt sich die Frage, welche Gerichte für die
Bestellung eines Betreuers für den Ehemann zuständig sind.
Außerdem muss geklärt werden, ob sich die Betreuung nach
deutschem oder schottischem Recht richtet. Nach dem Übereinkommen
sind die deutschen Gerichte zuständig, weil der Betroffene hier
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit entscheidet das
Gericht, das am nächsten beim Betroffenen liegt. Die Entscheidung
wird dadurch beschleunigt, dass das Gericht deutsches und nicht
schottisches Betreuungsrecht anzuwenden hat, denn die
Feststellung ausländischen Rechts kann langwierig und teuer sein.
Da das Übereinkommen in Schottland ebenfalls gilt, ist
gewährleistet, dass der in Deutschland bestellte Betreuer dort
auch anerkannt wird. Das deutsche Gericht stellt ihm dazu eine
besondere Bescheinigung aus, die auch in Schottland Beweiswert
hat. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn der Betreute dort noch
Vermögen (etwa ein Grundstück oder ein Bankkonto) hat, über das
der Betreuer im Interesse seines Schützlings Verfügungen treffen
muss.
Bei den beiden Gesetzentwürfen handelt es sich um ein
Ratifikations- und ein Begleitgesetz. Das Ratifikationsgesetz
ebnet den Weg für die Geltung des Übereinkommens in Deutschland.
Damit es in Kraft treten kann, muss es von drei Staaten
ratifiziert werden. Bislang ist das Vereinigte Königreich mit
Wirkung für Schottland Vertragsstaat. Neben Deutschland haben
auch die Niederlande und Frankreich das Übereinkommen gezeichnet.
Das Begleitgesetz trifft die ergänzenden Regelungen im deutschen
Recht und schafft die erforderlichen organisatorischen
Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Abkommens. So
weist es die Aufgabe der Zentralen Behörde für die internationale
Kooperation dem Bundesamt für Justiz zu, das gerade gegründet
wird. Außerdem regelt das Begleitgesetz das innerstaatliche
Verfahren für die Annerkennung von Betreuungsbeschlüssen, die in
anderen Vertragsstaaten erlassen werden. Eine vergleichbare
internationale Kooperation praktiziert Deutschland bereits
erfolgreich in anderen familienrechtlichen Bereichen, zum
Beispiel im Adoptionswesen.
Wed, 13 Sep 2006 13:59:02 +0200
Das Bundesjustizministerium hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
ins Englische übersetzen lassen. Sie können die Übersetzung
kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de/englisch_bgb herunterladen.
Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das
Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der
juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle
Bundesrecht kostenlos bereit. Auf den Webseiten sind rund 5.000
Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell
geltenden Fassung barrierefrei verfügbar.
Das Angebot www.gesetze-im-internet.de ergänzt die
E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im
Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger
Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung.
Der neue Service ermöglicht einen Einblick in das deutsche
Privatrecht und baut unser Rechtsinformationsangebot auf einem
wichtigen Gebiet aus. Allein bei der neuen englischen Fassung des
BGB soll es nicht bleiben, das Bundesjustizministerium plant das
fremdsprachige Angebot deutscher Gesetze kontinuierlich zu
erweitern.
Wed, 06 Sep 2006 11:29:33 +0200
Mon, 18 Sep 2006 21:56:17 GMT
CK - Washington. Not so fast--the German civil code may be available in a new, government-sponsored English translation but don't rely on it unless you are trained in that aspect of German law.
That's the warning renowned lawyer-translator Margaret Marks of Transblawg offers on September 17, 2006. In that context, she publishes from the introduction to a comparative analysis of laws an excellent overview, in German and English, of the logical structure of the Bürgerliches Gesetzbuch.
The lack of such structure, in particular the factoring out of the general part, Allgemeiner Teil,--similar to structural elements in functions and procedures in programming languages,--bewilders German lawyers in foreign legal systems while foreign lawyers find unexpected traps in the German code. Marks suggests that the translation, like the original statute, requires background knowledge. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.
A Cologne court called the publication of an EMail a violation of personality or privacy rights of the sender. The matter 28 O 178/06, decided on September 9, 2006, involves an EMail from a corporation that the recipient apparently forwarded to a party which published it on the Internet. The court refers to the EMail as an exhibit, without elaborating on it in the decision. Therefore, the exact route of the EMail to the publisher is unclear.
A discussion at the Berlin Blawg turns on whether the decision is a tragic mistake because the court addresses the privacy issue but fails to address the option of a sender to encrypt EMail. The discussion centers on the ability to publish unencrypted EMail because it is not protected like a postal letter. Rather, unencrypted EMail is like a postcard. The discussion does not yet address the expectation of privacy on the part of the sender. German American Law Journal :: Washington USA
KS - Münster. In June and July 2006, both houses in Berlin Bundestag and Bundesrat, passed federalism reform legislation with the necessary two-thirds majority.
The reform became effective on September 1, 2006. It is the largest set of amendments to the constitution in the history of the Federal Republic of Germany. The amendments focus on realigning the correlation between the federation and the states concerning legislation and the states' autonomy in administration. German American Law Journal :: Washington USA
TS - Washington. Since 2004, the prosecutors of Bavaria, the largest state of Germany, have closed several criminal investigations of investment fraud on the basis of the statute of limitations contained within the Bavarian press statute, Art. 14 Bayerisches Pressegesetz, BayPrG.
German prosecutors usually apply the five-year statute of limitations in § 264a of the German criminal code, Strafgesetzbuch. Art. 14 BayPrG provides for a six-months statute of limitations for offenses committed by means of printed works, such as an investment prospectus, without exceptions. The press statutes in other German states exclude all kinds of commercial advertising material from the six-month-term. Munich attorney Ralph Veil calls it a competitive advantage in Bavaria for crooks.
As Börse Online reported in August 2006, the application of Art. 14 BayPrG is highly controversial. Hardly anybody knows why Bavarian prosecutors believe that the state law should trump the federal statute. Now, the Bavarian Attorney General plans to instruct the Bavarian prosecutors to apply the five-year statute of limitations. It also plans to refer a suitable case to the federal criminal supreme court, Bundesgerichtshof, to decide the supremacy issue. German American Law Journal :: Washington USA
Mon, 18 Sep 2006 21:56:17 GMT
Pressemitteilung vom 13.09.2006
2006-09-13
Pressemitteilung vom 08.09.2006
2006-09-08
Pressemitteilung vom 06.09.2006
2006-09-06
Pressemitteilung vom 05.09.2006
2006-09-05
Pressemitteilung vom 30.08.2006
2006-08-30
Mon, 18 Sep 2006 21:56:17 GMT
Wiesbaden (ots) - Am heutigen Vormittag wurden insgesamt zehn
Wohnungen und Firmenräume in einem von der Staatsanwaltschaft Bonn
geführten Ermittlungsverfahren, das sich gegen Personen aus dem
Radrennsport richtet, durchsucht. Sowohl im In- ...
Wed, 13 Sep 2006 15:31:00 B
Wiesbaden (ots) - Termin: Am 09.09.06, von 10 bis 19 Uhr,
Thaerstraße 11, Wiesbaden
Zu einem nicht alltäglichen Ereignis lädt das BKA Bürgerinnen und
Bürger ein: zum Tag der offenen Tür. Am Samstag, 9. September, von 10
bis 19 Uhr, zeigt ...
Fri, 01 Sep 2006 11:40:00 B
Wiesbaden (ots) - Für das Jahr 2005 wurden in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) 89.224 Fälle der Wirtschaftskriminalität
(gegenüber 2004: + 9,9 %) registriert. Dies entspricht 1,4 % aller
polizeilich bekannt gewordenen Straftaten.
Der ...
Tue, 29 Aug 2006 13:00:00 B
Wiesbaden (ots) - Ab sofort ist das neue Fahndungsplakat für die
Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit den aktuellen
Ermittlungen zu den versuchten Kofferbombenanschlägen auf der
Homepage des BKA unter www.bka.de eingestellt.
ots ...
Wed, 23 Aug 2006 17:13:00 B
Wiesbaden (ots) - Ein neues Gesicht in der Pressestelle des BKA:
Seit 21.08.06 ist Kriminaloberrat Michael Albertz neuer
Pressesprecher des Bundeskriminalamtes. Er folgt Martina Link, die
mehr als drei Jahre in dieser Funktion tätig war und ...
Mon, 21 Aug 2006 17:20:00 B
Mon, 18 Sep 2006 21:56:17 GMT
1. Das Recht, die Abänderung einer dienstlichen Beurteilung zu beantragen, kann verwirkt werden.
Verwirkung liegt vor, wenn der Beamte längere Zeit nach Eröffnung der Beurteilung untätig blieb und dadurch in zurechenbarer Weise für den Dienstherrn den Anschein erweckt hat, die Beurteilung hinzunehmen.
2. Einzelfall, in dem Verwirkung bejaht wurde, weil der Beamte im Beurteilungsverfahren keinen Gebrauch von den Möglichkeiten gemacht hat, sich zum Beurteilungsentwurf und zur Beurteilung zu äußern, und nach Eröffnung der Beurteilung ohne stichhaltigen Grund über 2 1/2 Jahre zuwartete, bis er erstmals Einwände vorbrachte.
Thu, 14 Sep 2006 15:05:05 +0200
Für die Ausstattung von Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeugen des Katastrophenschutzes mit Rundumlicht ist entscheidend, ob sie in die Erfüllung hoheitlicher Gefahrenabwehraufgaben nach den maßgeblichen landesrechtlichen Bestimmungen des Landeskatastrophenschutzgesetzes einbezogen sind.
Thu, 14 Sep 2006 15:04:30 +0200
Zur Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Ausbildungsförderung für ein Studium im Aufbaustudiengang Kirchenmusik A Evangelisch als einzige weitere Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG im Anschluss an ein Studium im Diplom-Studiengang Kirchenmusik B Evangelisch.
Thu, 14 Sep 2006 15:03:06 +0200
1. Der Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der abfallrechtlichen Vorschriften des Landes und der Kommunen obliegt in Baden-Württemberg den Abfallrechtsbehörden. Dies gilt auch für den Erlass einer Verfügung zur Durchsetzung des durch kommunales Satzungsrecht angeordneten Anschluss- und Benutzungszwangs.
2. Der durch die Abfallwirtschaftssatzung eines Landkreises vorgeschriebene Anschluss- und Benutzungszwang kann nicht durch Verfügung des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durchgesetzt werden. Das Landesrecht sieht insoweit weder die Zuständigkeit der Selbstverwaltungskörperschaft noch die notwendige Befugnisnorm vor. Behördliche Eingriffsmaßnahmen können nicht ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses auf Grund der "Anstaltsgewalt" ergehen.
3. Bundesrechtlich ist der Landesgesetzgeber nicht daran gehindert, an Stelle der Abfallrechtsbehörden die kommunalen Entsorgungsträger zum Erlass von Verfügungen zur Durchsetzung des satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwangs zu ermächtigen.
Thu, 14 Sep 2006 15:01:59 +0200
1. Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers kann nicht abgesehen werden, wenn sich die 7 und 11 Jahre alten Kinder in einer verschlossenen Gemütsverfassung befinden und der Familienrichter bei seiner Anhörung deshalb keinen Zugang zu den Kindern findet.
2. Das an einem Sorgerechtsverfahren beteiligte Jugendamt hat die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und hierzu die örtlichen Verhältnisse sowie das Umfeld beider Elternteile durch Hausbesuch zu klären.
Das Jugendamt hat darüber hinaus auf Grund seiner besonderen Erfahrung alle für das Verfahren maßgebenden Aspekte zur Geltung zu bringen und dem Familiengericht einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.
Mon, 04 Sep 2006 15:19:04 +0200
Wird anstelle eines an diesem Tage verhinderten, bereits und auch weiterhin beigeordneten Verteidigers ein anderer Rechtsanwalt nur für diesen Tag beigeordnet, kann dieser hierfür keine Grund- und Verfahrensgebühr nach Nrn. 4100, 4104 in Anspruch nehmen. Sein Vergütungsanspruch beschränkt sich auf die Teilnahme an diesem Termin.
Wed, 06 Sep 2006 15:20:53 +0200
Die Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit darf auch weiterhin nach dem Maßstab der Anzahl der aufgestellten Geräte ("Stückzahlmaßstab") erhoben werden.
Thu, 14 Sep 2006 15:01:34 +0200
Zu der Frage, ob die Hemisphärektomie für ein an dem Sturge-Weber-Syndrom erkranktes Kind pflichtwidrig verzögert worden ist.
Mon, 04 Sep 2006 15:18:02 +0200
1. Für den Widerruf der Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung kommt es darauf an, ob die festgestellten Mängel zum maßgeblichen Zeitpunkt die Prognose rechtfertigen, dass die Begutachtungsstelle nicht die Gewähr dafür bietet, dass keine Gutachten ausgegeben werden, die nicht oder nicht vollinhaltlich den Tatsachen oder den Anforderungen an die Gutachtenerstellung entsprechen.
2. Ist die Begutachtungsstelle so gestellt, dass durch die Akkreditierung ihre fachliche Kompetenz für die von ihr zu übernehmenden Aufgaben bestätigt ist, ist eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht erkennbar.
Thu, 14 Sep 2006 15:06:34 +0200
Ein Verstoß gegen § 84 SGB IX bewirkt bei Beamten auf Lebenszeit mangels Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses in der Regel nicht die Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung. Ob bei Probebeamten anderes gilt, bleibt offen.
Thu, 14 Sep 2006 15:06:19 +0200
Mon, 18 Sep 2006 21:56:19 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet.
21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Klägerin die Disziplinarklage ausschließ...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine klärungsfähige und klär...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
2Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe.
21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200
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