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Neuigkeiten (03.10.06)
Tue, 03 Oct 2006 01:16:37 GMT
Tue, 03 Oct 2006 01:16:37 GMT
Pressemitteilung 130/06 vom 28.09.2006
Pressemitteilung 129/06 vom 25.09.2006
Pressemitteilung 128/06 vom 20.09.2006
Pressemitteilung 127/06 vom 18.09.2006
Pressemitteilung 126/06 vom 18.09.2006
Tue, 03 Oct 2006 01:16:38 GMT
Sat, 16 Sep 2006 15:40:36 +0000
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 66 b StGB).
2006-08-23
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Verbleibensanordnung für seine Tochter.
2006-08-23
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind zivilgerichtliche Entscheidungen, durch die die Beschwerdeführerin zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer Verletzung des postmortalen Rechts am eigenen Bild an die Rechtsnachfolgerin der Erbin der Verstorbenen verurteilt wurde.
2006-08-22
Die Beschwerdeverfahren betreffen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Bildberichterstattung über Privatpersonen ohne hervorgehobene Prominenz im Hinblick auf die Beurteilung zukunftsgerichteter Unterlassungsansprüche.
2006-08-21
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft den versammlungsbehördlich angeordneten Sofortvollzug eines Bescheids, mit dem eine für den 19. August 2006 in Wunsiedel angemeldete Versammlung unter dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" verboten worden ist. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs unter eingehender Darstellung des Sachverhalts durch den angegriffenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, abgelehnt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen.
2006-08-14
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
Mon, 02 Oct 2006 22:07:22 CEST Uhr - Micha schrieb - Vermieten, schwieriger als gedacht... hallo leute...
habe schon �ffters hier gepostet und immer brauchbare antworten bekommen (leider).
leider deshalb, weil sich mit jeder fachkundigen antwort neue fragen aufgetan haben, kurz gesagt, mir fehlt es hier wirklich an erfahrung mit dem vermieten.
ich m�chte ein ganzes anwesen mit haus, hof, garten vermieten.
jetzt, wo ich bemerkt habe das ich von der materie keine ahn ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-02CEST22:07:22+01:00
Mon, 02 Oct 2006 21:34:10 CEST Uhr - Sonja07 schrieb - K�ndigung Hallo,
ich brauche dringend einen Rat was ich machen kann oder soll.
Wir sind in unserer Mietwohnung vor drei Jahren mit zwei Hunde eingezogen die auch von dem Vermieter erlaubt wurden
.
Nun ist im Juli einer der Hunde Verstorben und wir kauften im August einen neuen Hund. Jetzt will der Vermieter das wir wegen dem Hund Ausziehen obwohl kein hinweis im Mietvertrag steht das wir ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-02CEST21:34:10+01:00
Sun, 01 Oct 2006 01:03:39 CEST Uhr - silversurfer schrieb - Wer zahlt sch�den an Amatur und WC ? Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage f�r meine Mutter, sie ist Mieterin.
Und zwar geht es darum das die WC-Sch�ssel von innen einen sichtbaren Ri� oder Haar-Ri� hat.
Wenn sie sich beim Vermieter ( direkt bei Fl�wo oder Hausmeister ? ) meldet und den Schaden bzw, den defekt mitteilt, mu� der Vermieter die WC-Sch�ssel auf eigene Kosten austauschen, oder mu� es meine Mutter bez ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-01CEST01:03:39+01:00
Sat, 30 Sep 2006 23:25:21 CEST Uhr - tigerju schrieb - Mindestanzahl an Steckdosen pro Zimmer bei modernisierter Wohnung??? Hallo
,
ich habe da mal ne wichtige Frage. Ich bin in eine modernisierte Wohnung eingezogen und bin momentan �berrascht
, dass es nur eine Steckdose pro Zimmer (d.h. im Wohnzimmer, K�che, Schlafzimmer und Bad) g ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-30CEST23:25:21+01:00
Sat, 30 Sep 2006 19:36:41 CEST Uhr - bszimmerfrei schrieb - Schl�sselr�ckgabe Hallo Ihr :-)
mein untermieter ist heute ausgezogen, der mietvertrag ende heute 00.00 uhr.
er hat sein zimmer schon ger�umt aber will die schl�ssel nicht rausgeben, oder
vielleicht n�chste woche vorbeibringen...ich bin eben total hilflos .
mir wurde geraten, ich solle nach 00.00 einen schl�sseldienst beauftragen ein
neuen zylinder in das wohnungst�rschloss auf kosten des un ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-09-30CEST19:36:41+01:00
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Tue, 03 Oct 2006 01:16:39 GMT
Die Free Software Foundation hat den Entwurf für eine neue Fassung der "GNU Free Documentation ...
2006-09-28 12:00:00
Seit dem 13. September sind über 10.000 Dissertationen aller Fachrichtungen aus den Niederlanden ...
2006-09-28 12:00:00
Nachdem der Suchmaschinenbetreiber Google auf Entscheidung eines Brüsseler Gerichtes Presseartikel ...
2006-09-28 12:00:00
Wer auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) die jüngst veröffentlichte ...
2006-09-28 12:00:00
Vergangene Woche fand vom 13. – 15. September der EDV- Gerichtstag in Saarbrücken statt. Im ...
2006-09-22 12:00:00
Tue, 03 Oct 2006 01:16:41 GMT
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz �ber elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. „Das EHUG f�hrt zu
einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit
ver�ffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Wir senken die
Informationskosten, bauen B�rokratie ab, beschleunigen Abl�ufe
und Existenzgr�ndungen und geben damit der deutschen Wirtschaft
einen wichtigen Innovationsschub“, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zu den �nderungen im Einzelnen:
1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister
Sp�testens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den
elektronischen Betrieb umgestellt. Zust�ndig f�r die F�hrung der
Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register
zu beschleunigen, k�nnen Unterlagen in Zukunft nur noch
elektronisch eingereicht werden. Die Bundesl�nder k�nnen
allerdings �bergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen
bis sp�testens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht
werden k�nnen. Aus Gr�nden der Rechtssicherheit bleibt f�r die
Anmeldungen zur Eintragung eine �ffentliche Beglaubigung
erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragung ist unter anderem
vorgesehen, dass �ber den Antrag grunds�tzlich
„unverz�glich“ zu entscheiden ist.
Weil die Register elektronisch gef�hrt werden, werden
Handelsregistereintragungen k�nftig auch elektronisch bekannt
gemacht ─ eine preiswerte und f�r jeden Interessenten aus
dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zug�ngliche Form.
F�r einen �bergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung
zus�tzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
Beispiel aus der Praxis:
Der Unternehmer U m�chte eine GmbH gr�nden. Um die erforderliche
Handelsregisteranmeldung zu veranlassen, geht er zum Notar N.
Liegen die Anmeldung und die notwendigen Unterlagen nur in
Papierform vor, �bertr�gt N die Dokumente zun�chst in ein
elektronisches Format. Anschlie�end nimmt er die erforderlichen
elektronischen Beglaubigungen vor und �bermittelt die Dokumente
�ber das elektronische Gerichtspostfach elektronisch an das
zust�ndige Registergericht R, wo sie direkt nach Eingang
bearbeitet werden k�nnen. Nach Pr�fung der Anmeldung tr�gt R die
GmbH in das elektronische Handelsregister ein. Mit der Eintragung
wird zugleich die elektronische Bekanntmachung ausgel�st. Die
Daten sind f�r jedermann online einsehbar – etwa �ber
www.unternehmensregister.de.
2. Offenlegung der Jahresabschl�sse
Um die Ver�ffentlichung der Jahresabschl�sse zu
erleichtern, werden f�r ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung
und Ver�ffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der
elektronische Bundesanzeiger zust�ndig sein. Damit werden die
Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der
elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen
Ver�ffentlichungsorgan f�r wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen
ausgebaut.
3. Elektronisches Unternehmensregister –
www.unternehmensregister.de
Ab dem 1. Januar 2007 k�nnen unter www.unternehmensregister.de�wesentliche
publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen
werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, �ber die
alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der
Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one
stop shopping“). Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird
k�nftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bem�hen
m�ssen, um die wesentlichen publizit�tspflichtigen Angaben �ber
ein Unternehmen zu erhalten.
Das EHUG setzt die Richtlinie 2003/58/EG zur �nderung der 1.
gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der
EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschl�sse der
Regierungskommission Corporate Governance um. Es ist ferner ein
Beitrag zum „small-company-act“ zur Entlastung von
Mittelstand und Existenzgr�ndern.
Thu, 28 Sep 2006 23:03:32 +0200
Die Bundesregierung hat heute den Bericht von
Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Dr.
Sch�uble �ber Ma�nahmen zur akustischen Wohnraum�berwachung f�r
das Jahr 2005 zur Kenntnis genommen. Nach Art. 13 Abs. 6 des
Grundgesetzes wird dieser Bericht j�hrlich gegen�ber dem
Deutschen Bundestag erstattet.
Im letzten Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland in sieben
(von j�hrlich knapp f�nf Millionen) Ermittlungsverfahren die
akustische �berwachung von Wohnr�umen angeordnet und in sechs
F�llen auch durchgef�hrt worden. Zum Vergleich: Im Jahre 2004
wurde die Wohnraum�berwachung noch in insgesamt elf Verfahren
durchgef�hrt, in 2003 in 37 Verfahren, 2002 in 31 Verfahren.
„Die Zahlen f�r 2005 belegen, dass die akustische
Wohnraum�berwachung noch zur�ckhaltender als bisher eingesetzt
wird. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. M�rz 2004 sowie dem zum 1. Juli
2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung des vorgenannten
Urteils“, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries. Das Verfassungsgericht hatte Vorkehrungen zum Schutz des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.
�berwacht wurden im Jahr 2005 insgesamt sechs Objekte, darunter
drei Privatwohnungen. In vier dieser F�lle bestand ein Bezug zur
organisierten Kriminalit�t. Mit der akustischen
Wohnraum�berwachung wurden in diesen Verfahren Ergebnisse
erzielt, die jeweils f�r das Verfahren von Relevanz waren.
Wed, 27 Sep 2006 15:43:54 +0200
Die Bundesl�nder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen,
Niedersachsen und Th�ringen haben heute im Bundesrat den Entwurf
eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens vorgelegt.
„Bei den Vorschl�gen der L�nder handelt es sich um alte,
lediglich neu verpackte Vorschl�ge zur Justizentlastung. Solange
die L�nder mit der Effektivierung des Strafverfahrens nur Geld in
der Justiz einsparen wollen, ist das Projekt zum Scheitern
verurteilt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Effektiver Rechtsschutz f�r B�rgerinnen und B�rger muss
das oberste Gebot aller Reform�berlegungen sein. Ver�nderungen in
diesem Bereich m�ssen sich immer an dem Gebot der
Rechtsstaatlichkeit messen lassen. Das gilt im besonderen Ma� bei
Grundrechtseinschr�nkungen im Straf- oder Strafverfahrensrecht.
Deshalb lehne ich die Pl�ne der f�nf Bundesl�nder ab.“
Bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagess�tzen
vorsehen, kann das Berufungsgericht nach geltendem Recht die
Annahme der Berufung ablehnen. Diese Grenze will der
L�nderentwurf auf 60 Tagess�tze anheben. Damit w�rde der
Rechtschutz gegen mehr als zwei Drittel aller auf Geldstrafen
gerichteten Urteile - sprich etwa 80 % aller nach allgemeinem
Strafrecht ergangenen Urteile - massiv beschnitten.
Die vorgesehene Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und
des beschleunigten Verfahrens auf eine Strafandrohung von 2
Jahren (geltendes Recht: 1 Jahr) erscheint rechtsstaatlich
bedenklich. Die Besonderheiten und Beschr�nkungen dieser
Verfahrensarten sind auf F�lle der kleineren Kriminalit�t
zugeschnitten, passen aber nicht f�r eine bis zu zweij�hrige
Freiheitsstrafe, die in Bereiche der mittleren Kriminalit�t
hineinreicht. Besonders zweifelhaft erscheint, wie in diesen
Verfahrensarten bei einer zweij�hrigen Freiheitsstrafe, die nur
ausnahmsweise zur Bew�hrung ausgesetzt werden darf, die
notwendige Erforschung von Pers�nlichkeit und Tat betrieben
werden soll.
Fri, 22 Sep 2006 14:00:29 +0200
Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur St�rkung der
R�ckgewinnungshilfe und der Verm�gensabsch�pfung bei Straftaten
gebilligt. Damit k�nnen Straft�tern die finanziellen Gewinne aus
Straftaten k�nftig leichter entzogen werden. Der Deutsche
Bundestag hatte das Gesetz am 29. Juni 2006 beschlossen, es wird
voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen.
Kriminelle Gewinne m�ssen deshalb abgesch�pft werden und den
Opfern zugute kommen. Die Staatsanwaltschaft ist dieser
Verm�gensabsch�pfung in den vergangenen Jahren zunehmend
nachgegangen – und hat damit auch die Organisierte
Kriminalit�t, die insbesondere durch ihr Gewinnstreben
gekennzeichnet ist, effektiv bek�mpft. Mit dem jetzt
verabschiedeten Gesetz sind die Instrumentarien weiter verbessert
worden“, sagte Zypries.
Kernst�ck des neuen Gesetzes ist ein Auffangrechtserwerb des
Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen F�llen
verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den T�ter
zur�ckfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder
verfolgen sie ihre Anspr�che nicht, m�ssen die Verm�genswerte,
die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorl�ufig
sichergestellt wurden, grunds�tzlich wieder an den T�ter
zur�ckgegeben werden. Die Neuregelung schafft in diesen F�llen
Abhilfe, indem sie ein Verfahren f�r einen sp�teren
Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre
Anspr�che nicht binnen drei Jahren nach der rechtskr�ftigen
Verurteilung des T�ters geltend machen.�
Beispiele:
Ein T�ter betr�gt zahlreiche Personen um geringe Geldbetr�ge,
zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen
Fleisches. Er erzielt dadurch einen betr�chtlichen Gewinn, der
von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Gesch�digten
sichergestellt wird. Die Gesch�digten sehen im Hinblick auf ihren
jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betr�ger
gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.
Der Betr�ger hat jeweils gro�e Schadenssummen "ergaunert",
etwa durch falsche Angaben �ber Kapitalanlagen. Die Gesch�digten
machen ihre Anspr�che aber nicht geltend, weil es sich bei dem
von ihnen eingesetzten Verm�gen jeweils um "Schwarzgeld"
(unversteuerte Einnahmen) handelte.
L�sung:
Bisheriges Recht: Weil die Ersatzanspr�che der
Gesch�digten Vorrang haben, kann das betr�gerisch erlangte
Verm�gen jeweils nicht zugunsten des Staates f�r verfallen
erkl�rt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Verm�gen muss dem
T�ter sp�testens drei Monaten nach der Verurteilung wieder
zur�ckgegeben werden.
Neue Regelung: Die Gesch�digten haben drei Jahre
Zeit, ihre Anspr�che geltend zu machen und
Zwangsvollstreckungsma�nahmen in das sichergestellte Verm�gen zu
betreiben. Die Frist l�uft ab dem Zeitpunkt der rechtskr�ftigen
Verurteilung des T�ters im Strafverfahren. Unterlassen dies die
Gesch�digten, so f�llt das sichergestellte Verm�gen nach Ablauf
der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des
Staates).
Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass die Anspr�che der Opfer
grunds�tzlich Vorrang gegen�ber den Anspr�chen sonstiger
Gl�ubiger des T�ters erhalten. Au�erdem wird die Information der
Opfer verbessert: Sind die Opfer pers�nlich noch unbekannt, z. B.
bei einer gro� angelegten Betrugskampagne, kann die
Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass
Sicherungsma�nahmen gegen das Verm�gen des Beschuldigten ergangen
sind. Daneben enth�lt das neue Gesetz zahlreiche
Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z. B. werden die
Zust�ndigkeiten klarer und praxisn�her ausgestaltet.
Fri, 22 Sep 2006 12:40:20 +0200
Tue, 03 Oct 2006 01:16:45 GMT
EE - Washington. After posting the German Civil Code in English on September 6, 2006
the Department of Justice in Berlin has withdrawn the translation from their website. A notification on the department's website cites flaws in the translation as the reason for its removal.
A number of blogs have commented on the difficulty in translating the German Code due to the style and nature of the language used, as well as the inherent difficulty of translating a piece of law, whose meaning is open to interpretation even in its original language.
Whether or not pulling the translation,
however flawed, was a good idea is up for debate. Clearly, the German government must use caution when releasing an official translation, as such a translation presumably holds the same weight of law as the original code. However, making the translation available, even with flaws, provides an important and useful starting point for non-German speakers to navigate the German code. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The federal government enacted legislation to retain seized illicit gains of criminals. Currently, German criminal law provides that victims may claim such gains but if they fail to, the seized assets will eventually return to criminals, unless other asset forfeiture rules apply.
The bill announced by the Berlin Attorney General would entitle the state to retain the seized assets in the event that victims do not step forward.
The enhanced forfeiture rules would also provide victims with a priority claim to such assets, thus disadvantaging other creditors.
The diet, Bundestag, approved the bill on June 29, 2006, and the second chamber, Bundesrat, consented in its 825th session on September 22, 2006. The statute, entitled Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten is set to enter into force in 2007. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. A bill to combat computer crime is available for download from the Attorney General's office in Berlin. A press release of September 20, 2006 explains that the bill closed the last loopholes for crackers in the German Criminal Code.
I have never seen final solutions in computer law since I began to follow it in the 1970s, although much has been promised, not only in Germany. The new promise has already triggered derisive comments but a detailed analysis of the bill may surprise us. The bill is to align German criminal law with a European Union agreement on computer crime. German American Law Journal :: Washington USA
Tue, 03 Oct 2006 01:16:45 GMT
Pressemitteilung vom 01.10.2006
2006-10-01
Pressemitteilung vom 29.09.2006
2006-09-29
Pressemitteilung vom 29.09.2006
2006-09-29
Pressemitteilung vom 28.09.2006
2006-09-28
Pressemitteilung vom 27.09.2006
2006-09-27
Tue, 03 Oct 2006 01:16:45 GMT
Wiesbaden (ots) - Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA)
f�hrten in Zusammenarbeit mit der belgischen Polizei in diesem Monat
zur Sicherstellung von insgesamt ca. 5 Tonnen Haschisch.
Nachdem es bereits am 04.09.06 zur Sicherstellung von ...
Tue, 26 Sep 2006 10:56:00 B
Wiesbaden (ots) - Am heutigen Vormittag wurden insgesamt zehn
Wohnungen und Firmenr�ume in einem von der Staatsanwaltschaft Bonn
gef�hrten Ermittlungsverfahren, das sich gegen Personen aus dem
Radrennsport richtet, durchsucht. Sowohl im In- ...
Wed, 13 Sep 2006 15:31:00 B
Tue, 03 Oct 2006 01:16:46 GMT
1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als St�rer f�r Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der St�rerhaftung nach � 101a UrhG auskunftspflichtig sein.
2. � 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des � 3 Abs. 2 TDDSG.
Tue, 26 Sep 2006 15:30:09 +0200
Die vom Gesetzgeber auf die Vollendung des 68. Lebensjahres festgesetzte Altersgrenze f�r gew�hlte Kommunalbeamte auf Zeit (� 183 Abs. 2 Satz 2 LBG) begegnet nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten eines aufgrund Erreichens der Altersgrenze vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt scheidenden Amtsinhabers (hier: Oberb�rgermeister) scheidet daher aus.
Thu, 28 Sep 2006 14:46:01 +0200
Der Aufwendungsersatzanspruch f�r die Herstellung eines im �ffentlichen Verkehrsraum verlegten Abwasseranschlusskanals entsteht mit dessen Fertigstellung.
In tats�chlicher Hinsicht ist der Anschlusskanal fertiggestellt, wenn er mit der auf dem Grundst�ck vorhandenen Entw�sserungsleitung funktionsbereit verbunden ist.
Die "Fertigstellung" ist zus�tzlich von der dauerhaften rechtlichen Sicherung der M�glichkeit, Abwasser mittels des Anschlusskanals abzuleiten, abh�ngig. Dies setzt eine zumindest konkludente Widmung des Anschlusskanals voraus.
Thu, 28 Sep 2006 14:43:48 +0200
Wird die Festsetzung des Kindergeldes r�ckwirkend ge�ndert, ist der kindergeldberechtigte Elternteil verpflichtet, unter Verwendung des Anhangs 14 zur DA-FamEStG die Weiterleitung an ihn zu best�tigen, soweit das Kindergeld von dem fr�her berechtigten Elternteil wirtschaftlich in einer Weise verwendet worden ist, die einer Auszahlung an ihn gleichkommt.
Eine dem �bereinstimmenden Willen der Eltern entsprechende Verwendung des Kindergeldes steht einer Auszahlung an den kindergeldberechtigten Elternteil gleich. Auf eine pers�nliche Auszahlung an diesen kommt es nicht an.
Wed, 27 Sep 2006 15:18:39 +0200
1. Die Mitteilung vom Ausgang eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens an den unterlegenen Bewerber (sog. Negativmitteilung) bedarf keiner Begr�ndung. Im Hinblick auf die Offenlegung der beabsichtigten Ernennung des Mitbewerbers fehlt ihr der Regelungscharakter. In Bezug auf die gleichzeitige Ablehnung der Bewerbung des unterlegenen Beamten liegt zwar ein Verwaltungsakt vor. Dem Begr�ndungserfordernis nach � 39 VwVfG ist aber Gen�ge getan, wenn nach st�ndiger Verwaltungspraxis bekannt und gew�hrleistet ist, dass dem abgelehnten Bewerber die Gr�nde f�r die getroffene Auswahlentscheidung durch Ausk�nfte und/oder Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang bekannt gemacht werden.
2. Der Dienstherr verst��t nicht gegen das Gebot der Bestenauslese, wenn er bei der Besetzung einer Schulleiterstelle einem Bewerber den Vorzug gibt, der im Vergleich zu anderen Mitbewerbern die bessere Gew�hr f�r die Umsetzung seiner schulpolitischen Grundsatzentscheidungen bietet (hier: Programm der Landesregierung zur "ganzheitlichen Qualit�tssicherung" an Schulen in Rheinland-Pfalz).
Thu, 28 Sep 2006 14:45:15 +0200
1. Die Aufgabe des Eigentums an einem Grundst�ck (� 928 Abs. 1 BGB) in einem f�rmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet (� 142 Abs. 1 S. 1 BauGB) unterliegt der Grundbuchsperre der �� 144 Abs. 2 Nr. 1, 145 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 1 i.V.m. � 22 Abs. 6 S. 1 BauGB und bedarf damit der sanierungsrechtlichen Genehmigung der zust�ndigen Gemeinde.
2. Lehnt die Gemeinde die Erteilung der Genehmigung oder eines Negativzeugnisses - die Bescheinigung, dass sie nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist �ber den Antrag entschieden hat (� 22 Abs. 5 S. 5 BauGB) - schriftlich mit der Begr�ndung ab, es handle sich insgesamt um keinen genehmigungsbed�rftigen Vorgang, so kann dieses Schreiben unter Beachtung des Formgebots des � 29 Abs. 3 GBO selbst als Negativzeugnis gewertet werden.
Mon, 25 Sep 2006 13:54:29 +0200
F�r Streitigkeiten �ber Auftragsvergaben unterhalb des Schwellenwertes nach � 100 Abs. 1 GWB durch eine von einer kommunalen Gebietsk�rperschaft beherrschte juristische Person des privaten Rechts i. S. d. � 98 Satz 1 Nr. 2 GWB ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (im Anschluss an OVG RP, AS 32, 216 = DVBl. 2005, 988 = D�V 2006, 129).
Thu, 28 Sep 2006 14:46:32 +0200
Ein Beamter hat jederzeit einen Anspruch auf amtsangemessene Besch�ftigung. Der zeitlich unbefristete Entzug eines Funktionsamtes verletzt diesen Anspruch. Dies gilt auch f�r Beamte des Bundeseisenbahnverm�gens, die nach der Bahnreform der Deutsche Bahn AG zugewiesen sind (Best�tigung und Fortf�hrung vom Beschluss des Senats vom 14. M�rz 1997, D�D 1997, 162 = NVwZ 1998, 538 und im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05).
Thu, 28 Sep 2006 14:44:44 +0200
Da auch ein der Deutschen Bahn AG bzw. einem ihrer Tochterunternehmen zugewiesener Beamter jederzeit einen Anspruch auf amtsangemessene Besch�ftigung hat (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom selben Tag - 10 B 10569/06.OVG), verletzt dessen "Abordnung" an die DB JobService GmbH im Allgemeinen diesen Anspruch.
Thu, 28 Sep 2006 14:42:31 +0200
Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Gesch�ft scheidet grunds�tzlich aus, wenn das f�r den Auftrag vorgesehene Unternehmen nur 92,5 % seines Umsatzes aus Gesch�ften mit den Gebietsk�rperschaften erzielt, denen das Unternehmen geh�rt.
Wed, 27 Sep 2006 16:21:00 +0200
Tue, 03 Oct 2006 01:16:47 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf � 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gest�tzte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine kl�rungsf�hige und kl�r...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausf�hrungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (� 166 VwGO, � 114 ZPO).
2Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgr�nde.
21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200
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