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Neuigkeiten (27.10.06)
Fri, 27 Oct 2006 01:27:12 GMT
Thu, 26 Oct 2006 22:53:53 GMT
Pressemitteilung 145/06 vom 25.10.2006
Pressemitteilung 144/06 vom 24.10.2006
Pressemitteilung 143/06 vom 24.10.2006
Pressemitteilung 142/06 vom 19.10.2006
Pressemitteilung 141/06 vom 18.10.2006
Thu, 26 Oct 2006 22:53:54 GMT
Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine "Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor"-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.
Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch ... Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine “Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor”-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.
Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch nicht fertig und da ich leider nicht abschätzen kann, wie lange es noch dauert, habe ich also den Sonntag genutzt, um unser altes System hier ein wenig zu überholen. Neben vielen gepunkteten Linien und jeder Menge überflüssiger Dinge im technischen Bereich, mussten auch die farbigen Hintergründe häufig gelesener Artikel dran glauben. Dafür gibt es jetzt – je nach Anzahl der Leser – unterschiedliche Schriftgrößen für die Artikelüberschriften. Dadurch sind spannende Artikel, die entweder im unteren Bereich der Startseite oder aber rechts zu sehen sind, wesentlich besser zu erkennen. Die Änderung der Schriftart (von Verdana zu Arial) lässt auf gleichem Platz mehr Inhalte zu und das Layout insgesamt kompakter erscheinen. Soviel zumindest zu meiner Intention
Ein paar neue Funktionen gibt es auch. Unter http://www.jurablogs.com/top/ sind die meistgelesenen Meldungen des aktuellen Tages, der letzten 24 Stunden und der letzten 7, 30 und 90 Tage mit einem Klick darstellbar. Wer nicht täglich bei uns vorbeischaut, kann sich mit dieser neuem Funktion einen schnellen Überblick über das Wichtigste der letzten Zeit verschaffen (nicht jeder mag ja täglich die Top-Meldungen per E-Mail empfangen).
Eine kleine Diskussion rund um die Designanpassung gibt es schon bei Jurabilis, aber ich würde mich freuen, wenn sich die Diskussion hierher verlagert. Ich bitte wirklich um zahlreiches Feedback, da ich nur meine eigenen Augen und meine Erfahrung habe – ein “normaler” Benutzer bin ich nicht .. Kann also gut sein, dass ich mit den Änderungen nicht.. ganz richtig liege
Lob ist natürlich auch gern gelesen – und weil wir zwar viele Besucher haben, Ihr aber – sofern Ihr bloggt oder eine Website habt – auch, freue ich mich auch sehr über Verlinkungen. Ist schon in Ordnung, wenn hier auch mal zwei, drei Artikel über JuraBlogs in den JuraBlogs zu lesen sind
Na dann einen guten Start in die neue Woche!
Update: Ich habe jetzt ein wenig mit verschiedenen Schriftfarben und dafür etwas weniger starken Schriftgrößen rumgespielt. Bin noch nicht ganz sicher, ob das weniger chaotisch enden kann, aber mal abwarten
Update2: Jetzt sind wir wieder bei gleichen Schriftgrößen und einheitlich roter Schriftfarbe. Sind die Inhalte jetzt besser erfassbar?
Sun, 22 Oct 2006 22:09:30 +0000
Fri, 27 Oct 2006 01:27:12 GMT
Das abstrakte Normkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Land Berlin ab dem Jahre 2002 Anspruch auf Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG in Verbindung mit dem bundesstaatlichen Prinzip hat.
2006-10-19
Die Beteiligten in den zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren streiten um die Frage, ob der Bund berechtigt ist, von den Ländern die vollständige Erstattung von Beträgen zu verlangen, die der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Rechnungsabschlussentscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften durch die Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auferlegt wurden.
2006-10-17
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-10-05
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ohne vorherige richterliche Genehmigung.
2006-09-28
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor.
2006-09-27
Fri, 27 Oct 2006 01:27:13 GMT
Thu, 26 Oct 2006 22:53:54 GMT
Thu, 26 Oct 2006 23:21:24 CEST Uhr - linse schrieb - Wieviel Miete setze ich an Hallo,
ich hab mir alles etwas einfacher vorgestellt, aber je mehr ich hier im Forum lese, umso komplizierter und umfangreicher erscheint mir unser ganzes Vorhhaben.
Wir haben ein drei Parteien Haus gebaut und möchten nun bald vermieten.
Nun stellt sich die Frage, wie hoch wird die Miete für die einzelnen Parteien.
Mietspiegel für das bergische Land liegt bei 5,20 bis 5,90€.
N ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST23:21:24+01:00
Thu, 26 Oct 2006 14:28:10 CEST Uhr - OLIausOS schrieb - Wohnungsübergabe - Muss ich diesen Mülleimer ersetzen? Moin allerseits!
Am Samstag habe ich endlich meine Wohnungsübergabe nachdem ich ja fristlos kündigen musste.
Nun steht in meiner vollmöblierten Wohnung auch ein Trittmülleimer. Dort ist irgendwann der Deckel abgefallen (Fotos belegen, Sollbruchstelle durch normalen Gebrauch).
Das Plastikschanier, was Deckel und Eimer zusammenhielt, ist durch das auf und zumachen einfach por ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST14:28:10+01:00
Thu, 26 Oct 2006 11:25:16 CEST Uhr - Dragonlady schrieb - Fußboden - Sache des Mieters?? Hallo,
ich bin ein bisschen ratlos im Moment. Vielleicht können Sie mir helfen!?
Ich habe mir nun mehrere Wohnungen angesehen und eine gefällt mir gut vom Schnitt her usw..
Nun ist in der Wohnung im Schlaf- und Wohnzimmer KEIN Fußboden drin. Kein PVC, Teppich, Linoleum, Laminat, Parkett usw... ), sondern nur Estrich.
Nach Aussage der Vermieterin haben sie selber den Teppich ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST11:25:16+01:00
Thu, 26 Oct 2006 04:13:03 CEST Uhr - Moni schrieb - Ablöse-/Abstandszahlung für Gasöfen normal? Hallo alle zusammen,
ich habe heute etwas komisches erlebt:
Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefällt, nur wird noch mit einem Gasofen und einem Gasherd (mit Luftschlitzen für die Beheizung, wenn er nicht zum Kochen genutzt wird) geheizt. Die Wohnung ist zentral gelegen und dafür recht preiswert.
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST04:13:03+01:00
Wed, 25 Oct 2006 20:44:33 CEST Uhr - bacardi1x schrieb - Mieter setzt mir eine Frist HELP Folgender Brief vom Mieter
hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist bis zum 31.10.2006, um die Wand in der Küche instandzusetzen. Ebenso für die Beleuchtung in der Küche, hier funktionieren nur noch drei von neun Deckenstrahlern.
Da dem Anschein nach keine weiteren Angebote für die Wand eingeholt werden, sehe ich mich dazu gezwungen nunmehr nach drei Monaten eine Nachfrist zu s ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-25CEST20:44:33+01:00
Fri, 27 Oct 2006 01:27:13 GMT
Fri, 27 Oct 2006 01:27:13 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 27 Oct 2006 01:27:13 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vorübergehend zu kurzfristigen Störungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (Während der Umstellungsphase können Sie die neue Version bereits über diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, ändern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beiträge sind weiterhin über die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zugänglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begrüßen zu können.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern über eine Entscheidung einer allgäuer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14jährige Jugendliche zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen möchte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beiträgen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch für einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erklärung, wie die Wörter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14jährigen Schüler aus dem Allgäu sicher nicht gerechnet: Für das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Darüber hinaus sollen sie einen Aufsatz über ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarländische Umweltministerium lässt derzeit in den Wäldern rund 330 Tafeln, die ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Unfällen im Wald Rettungskräfte nach einer Unfallmeldung über Mobiltelefon schnell den Unglücksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch über die gängigen Navigationssysteme angefahren werden können.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Fri, 27 Oct 2006 01:27:13 GMT
Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine US-amerikanische Bürgerrechtsvereinigung, führt ...
2006-10-26 12:00:00
Auf Betreiben von insgesamt 23 japanischen Urheberrechtsvereinigungen und Medienanstalten wurden ...
2006-10-26 12:00:00
Seit fast genau einem Jahr ist es möglich, Petitionen im Deutschen Bundestag auch online ...
2006-10-26 12:00:00
Der Verlag LexisNexis hat für den amerikanischen Markt das Informationsangebot Lexis.one ...
2006-10-20 12:00:00
Fri, 27 Oct 2006 01:27:19 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die chinesische
Justizministerin Wu Aiying zu einem Meinungsaustausch empfangen.
Anlässlich des Besuchs der chinesischen Justizministerin
zeichneten beide eine Vereinbarung, mit der die bilaterale
Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden soll. Die heute
geschlossene Vereinbarung ergänzt das laufende, im September 2005
unterzeichnete Zwei-Jahres-Programm des deutsch-chinesischen
Rechtsstaatsdialogs.
?Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China auf dem
Gebiet des Rechts ist eng und vertrauensvoll. Seit 1999, als der
deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog begann, haben wir die
Zusammenarbeit im Rechtsbereich stetig erweitert. Heute haben wir
uns auf einen Meinungsaustausch zu Forschung und Praxis in der
Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Gesetzgebung und der Entwicklung
von Rechtsdienstleistungen verständigt. Auch über unsere
Erfahrungen bei der Ausbildung und Qualifizierung der in der
Justiz Beschäftigten wollen wir uns austauschen. Fördern wollen
wir zudem den Austausch zwischen Rechtswissenschaftlern,
Rechtsanwälten und ihren Organisationen und Verbänden, um das
gegenseitige Verständnis weiter auszubauen?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Unterzeichnung
der Vereinbarung.
Der institutionalisierte Austausch über Fragen des Rechtsstaats
zwischen beiden Ländern geht zurück auf das Jahr 1999.
Konkretisiert wird die Zusammenarbeit durch Zwei-Jahres-Pläne, in
denen die zuständigen Minister beider Länder als nationale
Koordinatoren jeweils gezielt Projekte der Zusammenarbeit
festlegen.
Neben den sieben großen Symposien unter Beteiligung der Minister
in den Jahren 2000-2006 lebt der Rechtsstaatsdialog wesentlich
von den vielfältigen Projekten zur rechtlichen Zusammenarbeit, in
denen sich Fachleute beider Länder gezielt zu Fachfragen
austauschen. Gegenstand der Veranstaltungen zum
Rechtsstaatsdialog waren Fragen des Verfassungs- und
Rechtssystems, das Berufsrecht von Richtern, Anwälten und
Notaren, das deutsche Schuldrecht, das Strafrecht und der
Strafvollzug, Fragen der Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung,
die Bürgerbeteiligung am Gesetzgebungsprozess sowie der Einsatz
von Informationstechnologie in der Justiz. In jüngster Zeit liegt
der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im wirtschaftsrechtlichen
Bereich, neben dem Schutz des geistigen Eigentums stehen
beispielsweise Fragen des Kapitalmarktrechts, der Produkthaftung
und Rechtsfragen zur Registrierung von Immobilien (Grundbuch- und
Katasterfragen) dabei im Mittelpunkt.
Als Projektpartner fungieren die jeweils zuständigen Ministerien
oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie
gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen,
Hochschulen und Universitäten.
Weitere Informationen zum Deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog
und die gemeinsam mit der Gesellschaft für technische
Zusammenarbeit herausgegebene Dokumentation zu den bisherigen
Symposien und Projekten finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Thu, 26 Oct 2006 15:01:17 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverständnis auf
die Sorge des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber
reagiert, dass deutsche Staatsbürger nach dem EU-Beitritt
Rumäniens und Bulgariens an die rumänische oder bulgarische
Justiz ausgeliefert werden und in dortigen Gefängnissen eine
Haftstrafe verbüßen müssten.
?Diese Überlegungen zeigen, dass Herr Stoiber den
Europäischen Haftbefehl in seinen Auswirkungen völlig verkennt.
Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren zur
Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union beschleunigt.
Kein deutscher Staatsbürger muss befürchten, dass er gegen seinen
Willen eine Haftstrafe in Rumänien oder Bulgarien verbüßen muss,
denn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt im
Heimatland?, stellte Zypries klar.
Nach den Regelungen des EU-Haftbefehls ist die Auslieferung eines
Deutschen zur Strafverfolgung nur zulässig, wenn
keine menschenrechtswidrige Behandlung droht,
grundsätzlich die spätere Rücküberstellung zur Vollstreckung
einer verhängten Strafe gesichert ist, und die Tat
keinen maßgeblichen Inlandsbezug aufweist und
entweder einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Staat
aufweist oder
die beiderseitige Strafbarkeit gegeben ist und bei konkreter
Abwägung der widerstreitenden Interessen kein schutzwürdiges
Vertrauen des Verfolgten in seine Nichtauslieferung besteht.
Es kommt für die Frage, ob ein Deutscher an einen
EU-Mitgliedstaat ausgeliefert werden kann, entscheidend auf den
Auslands- bzw. Inlandsbezug der Tat an.
Mon, 23 Oct 2006 13:58:38 +0200
Nach einer entsprechenden Berichterstattung in den
Sonntags-Zeitungen erklärt die Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries:
?Eine Grundgesetzänderung, die der Bundeswehr generell
einen Einsatz im Inneren ermöglicht, ist nicht geplant. Eine
solche Änderung ergibt sich schon gar nicht aus dem Weißbuch zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, das die
Bundesregierung im Herbst dieses Jahres vorlegen wird. Meldungen,
die dies vermuten lassen, entbehren jeglicher Grundlage.?
Mon, 16 Oct 2006 14:31:07 +0200
Deutschland und Frankreich werden künftig noch enger
zusammenarbeiten, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu
bekämpfen. Eine entsprechende Erklärung haben
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der französische
Justizminister Pascal Clément heute auf dem deutsch-französischen
Ministerrat in Paris unterzeichnet. Konkret wurde darin
vereinbart, die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen der
beiden Staaten zu erleichtern. ?Kriminelle Vereinigungen
operieren heutzutage weltweit, also darf der Kampf gegen den
Terrorismus auch nicht an den eigenen Grenzen halt machen. Schon
in den vergangenen Jahren haben wir in der Rechtshilfe mit
Frankreich ausgesprochen positive Erfahrungen gemacht. Allerdings
beschränkt sich die traditionelle Rechtshilfe darauf, punktuell
bestimmte Auskünfte zwischen den Nachbarländern auszutauschen.
Wir wollen jetzt noch einen Schritt weitergehen. Künftig sollen
deutsche und französische Polizisten, Staatsanwälte und Richter
in einem Team zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Fälle
aufzuklären?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Die Ermittlungsgruppen werden jeweils im Einzelfall mit dem Ziel
gebildet, die in Deutschland und Frankreich verfügbaren
Auskünfte, Beweismittel und Maßnahmen gleichermaßen zu nutzen.
Sie sollen dabei keine ständige Einrichtung werden. Das neue
Instrument ermöglicht den beteiligten Justizbehörden und
Dienststellen ohne besondere formale Erfordernisse operative
Auskünfte auszutauschen, gemeinsame Untersuchungshandlungen
während des gesamten Verlaufs der Ermittlungen durchzuführen
sowie nach Abschluss der Ermittlungen die Strafverfolgung zu
koordinieren. ?Nach dem Europäischen Haftbefehl, der in
Deutschland seit dem 2. August 2006 gilt, ist dieses Abkommen ein
weiterer wichtiger Schritt in der justiziellen Zusammenarbeit
zwischen Frankreich und Deutschland?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Thu, 12 Oct 2006 14:22:21 +0200
Fri, 27 Oct 2006 01:27:23 GMT
CK - Washington. There is some debate in Germany over whether or not lawyers may demand legal fees for the prosecution of their own claims. Generally, matters of minor significance which would not ordinarily require the engagement of an attorney do not trigger an award of legal fees. An October 16, 2006 decision by the Bautzen court examines these rules in the context of spam sent to a law firm.
In the matter 22 C 0492/05, EMail spam reached a law firm which sent a cease and desist demand to the spammer and requested the reimbursement of its statutory legal fees under traditional theories for damages to their business. The spammer refused to pay.
The Bautzen court explained that spam sent to a law firm is particularly damaging because lawyers, possibly more than others, must examine every mailed item. The simply act of sending even a single EMail into the junk pile is fraught with risk.
Therefore, a single spam item may justify immediate defensive action by a lawyer. While drafting a cease and desist demand may not always be the most difficult task, the challenge of researching the underlying facts--such as identifying the true originator or beneficiary of the spam--must be taken into consideration when weighing whether or not the matter requires legal skill and justifies legal fees.
In this instance, the Bautzen court held that the required skill and presented task did warrant a lawyer's expertise and awarded the firm legal fees. These are to be computed on the statutory basis of a value in dispute, assessed here at 5,100 Euros. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. South Africa and West Germany did right by the victims of human rights crimes, World Court Judge Thomas Buergenthal indicated in his acceptance speech on October 17, 2006 at the International Law Center of Case Law School in Cleveland. Awarded the 2006 Frederick K. Cox International Law Center International Humanitarian Award for Advancing Global Justice, Buergenthal examined comparative advantages of criminal prosecutions and truth commissions in response to human rights crimes, drawing on empirical information from places as varied as El Salvador and the Balkans. The center holds the video of the instructive, and moving, lecture available for download. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The owner of JurBlog announced on October 7, 2006 the suspension of his legal blog for fear of attacks by Islamic militants. He observed that the action may increase visits to his site. He blamed the statutory requirement of ownership identification for commercial websites and its uncertain application to blogs for endangering his ability to express himself. The article reads somewhat like a satirical piece. German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 27 Oct 2006 01:27:23 GMT
Pressemitteilung vom 26.10.2006
2006-10-26
Pressemitteilung vom 25.10.2006
2006-10-25
Pressemitteilung vom 24.10.2006
2006-10-24
Pressemitteilung vom 20.10.2006
2006-10-20
Pressemitteilung vom 19.10.2006
2006-10-19
Fri, 27 Oct 2006 01:27:23 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks,
mit denen im Internet agierende Betrüger unbescholtene Bürger ohne
deren Wissen zu Mittätern machen. Im Rahmen vorgetäuschter legaler
Geschäftsaktivitäten wird die Gutgläubigkeit ...
Fri, 20 Oct 2006 11:21:00 B
Wiesbaden (ots) - Gestohlene Kunstgegenstände werden häufig erst
nach Jahren und mehrmaligem Besitzerwechsel auf Kunstmessen oder über
Auktionshäuser zum Verkauf angeboten. Dies gilt vor allem für Objekte
musealer Qualität und Diebesgut aus ...
Thu, 19 Oct 2006 10:51:00 B
Wiesbaden (ots) - Seit dem 26.09.06 fahndeten die Spezialisten des
Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
Jena nach dem moldawischen Staatsangehörigen, gegen den ein
Auslieferungsersuchen der moldawischen Behörden ...
Wed, 11 Oct 2006 13:05:00 B
Wiesbaden (ots) - Für das Jahr 2005 wurden von den
Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten
und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert.
Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegenüber dem
Vorjahr ...
Tue, 10 Oct 2006 14:50:00 B
Wiesbaden (ots) - Von Oktober 2006 bis Januar 2007 führt das
Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern
im Mainzer Hauptbahnhof das Biometrieprojekt "Foto-Fahndung" durch.
Der Schwerpunkt des Forschungsprojektes ...
Thu, 05 Oct 2006 11:35:00 B
Fri, 27 Oct 2006 01:27:24 GMT
Die Auslandsverwendungszulage (Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags) ist Teil des Einkommens. Der Verlust ist ein ersatzfähiger Verdienstausfallschaden.
Thu, 26 Oct 2006 15:09:19 +0200
1. Ergänzungszuweisungen des Bundes gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG sind abschließender Bestandteil des mehrstufigen Systems zur Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat. Diese Verteilung zielt insgesamt darauf ab, Bund und Ländern die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben in staatlicher Eigenständigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu ermöglichen.
2. Sanierungspflichten des Bundes und korrespondierende Ansprüche eines Not leidenden Landes erweisen sich nach Zweck und Systematik des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG als Fremdkörper innerhalb des geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts unterliegen einem strengen Ultima-Ratio-Prinzip.
a) Sanierungshilfen sind nur dann verfassungsrechtlich zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes relativ - im Verhältnis zu den übrigen Ländern - als extrem zu werten ist, und absolut - nach dem Maßstab der dem Land verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben - ein so extremes Ausmaß erreicht hat, dass ein bundesstaatlicher Notstand eingetreten ist.
b) Ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung des Landes als verfassungsgerecht handlungsfähigen Trägers staatlicher Aufgaben setzt voraus, dass das Land alle ihm verfügbaren Möglichkeiten der Abhilfe erschöpft hat, so dass sich eine Bundeshilfe als einzig verbliebener Ausweg darstellt.
Fri, 20 Oct 2006 15:16:19 +0200
Im Rahmen der Wertermittlung für die Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) sind Zinsen nur dann als Nebenforderungen im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG einzustufen, wenn sie sich aus dem anhängigen Teil des - mit der Klage negierten - Hauptanspruchs errechnen.
Dagegen stellen Zinsen, die einen bereits unstreitig beglichenen und daher nicht anhängig gewordenen Teil des Hauptanspruchs betreffen, eine Hauptforderung dar und sind daher bei der Berechnung des (Gebühren-) Streitwerts zu berücksichtigen.
Mon, 23 Oct 2006 15:41:02 +0200
1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist in den Fällen der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung eine unmittelbar anwendbare Haftungsgrundlage. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.
2. Der Bund hat sich in diesen Fällen mögliche Mitverursachungsbeiträge anrechnen zu lassen.
Fri, 20 Oct 2006 15:20:08 +0200
1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist in den Fällen der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung eine unmittelbar anwendbare Haftungsgrundlage. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.
2. Der Bund hat sich in diesen Fällen mögliche Mitverursachungsbeiträge anrechnen zu lassen.
Fri, 20 Oct 2006 15:19:51 +0200
1. Es spricht viel dafür, auch im Falle einer einheitlichen gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung die Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses gem. § 255 Abs. 2 AktG analog zu gestatten, wenn eine Überbewertung der Sacheinlage geltend gemacht wird, insbesondere dann, wenn der Erwerb der Sacheinlage vom Mehrheitsaktionär erfolgen soll.
2. Die aktienrechtliche Differenzhaftung erfaßt den vollen Gegenwert der dafür ausgegebenen Aktien.
3. Ist die Klage gegen einen Kapitalerhöhungsbeschluß, mit dem die Überbewertung der Sacheinlage gerügt wird, nicht offensichtlich unbegründet, dann kann dennoch im Freigabeverfahren gem. §§ 255 Abs. 3, 246a AktG das Interesse der Gesellschaft an der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister gegenüber dem Aufschubinteresse des Klägers überwiegen, wenn der Erfolg der Hauptsacheklage zweifelhaft ist; bei der Abwägung ist weiterhin zu berücksichtigen, ob im Falle einer erfolgreichen Anfechtung die Durchsetzung einer möglichen Differenzhaftung realistisch ist.
Thu, 26 Oct 2006 15:05:03 +0200
Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes für ein Beschlussverfahren, in dem um die Zuständigkeit einer bereits gebildeten Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans gestritten wird, kann von einem Bruchteil des umstrittenen Sozialplanvolumens ausgegangen werden.
Ein Beschlussverfahren, das die Zuständigkeit oder Unzuständigkeit einer Einigungsstelle verbindlich feststellt, muss angesichts der weitreichenden Rechtskraftwirkung im Rahmen des § 23 Abs. 3 RVG höher bewertet werden als ein Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG.
Tue, 24 Oct 2006 16:07:48 +0200
Die Entscheidung ob eine Verhandlung gemäß § 148 ZPO auszusetzen ist, liegt im Ermessen des Gerichts. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ist überprüfbar, ob die tatbestandliche Voraussetzung für eine Aussetzung, nämlich eine Vorgreiflichkeit vorliegt. Im Übrigen darf das Beschwerdegericht die vorinstanzliche Entscheidung nur auf einen Verfahrens- oder Ermessensfehler hin überprüfen.
Thu, 26 Oct 2006 15:08:06 +0200
1. Ist nach teilweiser Bezahlung der Klageforderung die Kostenlast streitig geblieben und hat der Beklagte sich im Termin der Erledigungserklärung des Klägers nicht angeschlossen, so bestimmt sich der Gegenstandswert einer Einigung der Parteien über den Ausgleich der Klageforderung einschließlich der Kosten nach dem streitigen Teil der Hauptforderung ohne Berücksichtigung des Kostenstreits.
2. Die Festsetzung des Streitwerts für die Anwalts- und Gerichtsgebühren auf den vollen Wert der Klageforderung ist für den Wert der Einigungsgebühr nicht maßgebend.
Wed, 25 Oct 2006 15:07:50 +0200
Die gerichtliche Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1210 KVGKG entsteht als Pauschalgebühr bereits mit Klageeinreichung und orientiert sich zunächst - bei Zahlungsklagen - an dem mit der Klage geltend gemachten Betrag. Ohne Auswirkung auf die Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr ist eine nachträglich im Laufe des Verfahrens erfolgte teilweise Klagerücknahme. Dies ergibt sich allerdings nicht aus § 40 GKG. Diese Vorschrift regelt Fälle, in denen sich der Wert des Streitgegenstandes und nicht der Streitgegenstand selbst im Laufe des Verfahrens ändert.
Thu, 26 Oct 2006 15:06:23 +0200
Fri, 27 Oct 2006 01:27:25 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet.
21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Klägerin die Disziplinarklage ausschließ...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine klärungsfähige und klär...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
2Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe.
21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200
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