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Neuigkeiten (05.11.06)

Sun, 05 Nov 2006 02:17:54 GMT
Sun, 05 Nov 2006 02:17:54 GMT
Pressemitteilung 154/06 vom 02.11.2006
Pressemitteilung 152/06 vom 02.11.2006
Wed, 01 Nov 2006 16:37:25 GMT
Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine "Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor"-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen. Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch ...

Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine “Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor”-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.

Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch nicht fertig und da ich leider nicht abschätzen kann, wie lange es noch dauert, habe ich also den Sonntag genutzt, um unser altes System hier ein wenig zu überholen. Neben vielen gepunkteten Linien und jeder Menge überflüssiger Dinge im technischen Bereich, mussten auch die farbigen Hintergründe häufig gelesener Artikel dran glauben. Dafür gibt es jetzt – je nach Anzahl der Leser – unterschiedliche Schriftgrößen für die Artikelüberschriften. Dadurch sind spannende Artikel, die entweder im unteren Bereich der Startseite oder aber rechts zu sehen sind, wesentlich besser zu erkennen. Die Änderung der Schriftart (von Verdana zu Arial) lässt auf gleichem Platz mehr Inhalte zu und das Layout insgesamt kompakter erscheinen. Soviel zumindest zu meiner Intention ;-)

Ein paar neue Funktionen gibt es auch. Unter http://www.jurablogs.com/top/ sind die meistgelesenen Meldungen des aktuellen Tages, der letzten 24 Stunden und der letzten 7, 30 und 90 Tage mit einem Klick darstellbar. Wer nicht täglich bei uns vorbeischaut, kann sich mit dieser neuem Funktion einen schnellen Überblick über das Wichtigste der letzten Zeit verschaffen (nicht jeder mag ja täglich die Top-Meldungen per E-Mail empfangen).

Eine kleine Diskussion rund um die Designanpassung gibt es schon bei Jurabilis, aber ich würde mich freuen, wenn sich die Diskussion hierher verlagert. Ich bitte wirklich um zahlreiches Feedback, da ich nur meine eigenen Augen und meine Erfahrung habe – ein “normaler” Benutzer bin ich nicht .. Kann also gut sein, dass ich mit den Änderungen nicht.. ganz richtig liege ;-)

Lob ist natürlich auch gern gelesen – und weil wir zwar viele Besucher haben, Ihr aber – sofern Ihr bloggt oder eine Website habt – auch, freue ich mich auch sehr über Verlinkungen. Ist schon in Ordnung, wenn hier auch mal zwei, drei Artikel über JuraBlogs in den JuraBlogs zu lesen sind :-)

Na dann einen guten Start in die neue Woche!

Update: Ich habe jetzt ein wenig mit verschiedenen Schriftfarben und dafür etwas weniger starken Schriftgrößen rumgespielt. Bin noch nicht ganz sicher, ob das weniger chaotisch enden kann, aber mal abwarten ;-)

Update2: Jetzt sind wir wieder bei gleichen Schriftgrößen und einheitlich roter Schriftfarbe. Sind die Inhalte jetzt besser erfassbar?

Sun, 22 Oct 2006 22:09:30 +0000
Sun, 05 Nov 2006 02:17:54 GMT
Die Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, betrifft die im Untersuchungshaftvollzug für den Besuch von Familienangehörigen zu gewährenden Besuchszeiten.
2006-10-23
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-10-20
Das abstrakte Normkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Land Berlin ab dem Jahre 2002 Anspruch auf Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG in Verbindung mit dem bundesstaatlichen Prinzip hat.
2006-10-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die unter Anordnung des Sofortvollzugs ergangene Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch den Beschwerdeführer.
2006-10-19
Die Beteiligten in den zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren streiten um die Frage, ob der Bund berechtigt ist, von den Ländern die vollständige Erstattung von Beträgen zu verlangen, die der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Rechnungsabschlussentscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften durch die Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auferlegt wurden.
2006-10-17
Sun, 05 Nov 2006 02:17:54 GMT
Sun, 05 Nov 2006 02:17:55 GMT
Sat, 04 Nov 2006 20:42:07 CET Uhr - Willi schrieb - Kündigung
Hat man als Vermieter keine Rechte? Habe meinem Mieter, der bei mir in einer Einliegerwohnug wohnt, nach BGB §573a gekündigt. Er widersprach, Begründung: dieser Paragraph gilt hier nicht. Räumungsklage läuft. Jetzt schickte ich ihm noch eine Eigenbedarfskündigung hinterher, da ich die Wohnung für mich und meine Familie selbst nutzen will, außerdem möchte ich nie wieder einen ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-04CET20:42:07+01:00
Sat, 04 Nov 2006 19:21:29 CET Uhr - ciguli schrieb - Angebot erstellen für Harz4 Empf.
Hallo, ich möchte eine Wohnung an einen Harz4 empfänger vermieten. Dieser möchte oder braucht ein Angebot fürs Amt worin die Kaltmiete und Nebenkosten aufgeführt ist. Wie muss diese aussehen?Vor allem werden sich die Nebenkosten nächstes Jahr ändern da die abrechnung dieses jahr noch über den alten Haus besitzer laufen. Ich werde die Nebenkosten nächstes jahr wahrscheinlich neu ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-04CET19:21:29+01:00
Fri, 03 Nov 2006 20:59:53 CET Uhr - Jack schrieb - Mieter ist Messi - wie vorgehen?
Ich habe heute festgestellt, dass mein Mieter (Einzelhaus) ein Messi ist. Der gesamte Wohnraum ist komplett zugemüllt. Überall liegt Unrat und Essenreste. Ich will euch die Einzelheiten ersparen, aber ich mache mir große Sorgen, dass das Haus bald abrissreif ist (Schimmel- und Pilzbefall e.t.c.) Fristlose Kündigung ist zwecklos, da der Mieter schon seit längerem meine Post ig ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-03CET20:59:53+01:00
Fri, 03 Nov 2006 18:48:23 CET Uhr - jpucky schrieb - Fristlos oder Fristgerecht kündigen ?
Moin, ich habe mal eine Frage an die Expertenrunde. Folgende Situation: Momantan schuldet mir meine Mieterin Kaution + 1xMiete + 1x10EUR im ersten Monat zu wenig gezahlt = 1440 EUR für die Monate 09-11.2006. Ich habe im Oktober nur gemahnt, obwohl ich, so wie ich meinen Online-Anwalt verstanden habe, bereits hätte kündigen können (Schulden: 1153 EUR > 2Warmmieten: 1140 ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-03CET18:48:23+01:00
Fri, 03 Nov 2006 18:01:10 CET Uhr - Einsteiger schrieb - Kündigungseinspruch
Hallo, ich habe ein Haus das vermietet ist. Älteres Einfamilienhaus Jetzt habe ich der Mieterin gekündigt und als Grund den Hausverkauf angegeben. Kündigungszeit bis Mai 2007. Prompt kam der Einspruch - war eigentlich klar. Es bestand niemals ein Mietervertrag - bleibt auch dann der Einspruch bestehen ? Unter anderem geht es mir um die Haustiere die gehalten werden - Hund - Ka ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-03CET18:01:10+01:00
Sun, 05 Nov 2006 02:17:55 GMT
Sun, 05 Nov 2006 02:17:55 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 05 Nov 2006 02:17:55 GMT

LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vorübergehend zu kurzfristigen Störungen kommen.

Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (Während der Umstellungsphase können Sie die neue Version bereits über diesen Link aufrufen.)

Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, ändern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.

Die bisherigen Beiträge sind weiterhin über die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zugänglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.

Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begrüßen zu können.

Ihr LAWgical-Team

2006-08-24T13:25:41+01:00

Wir hatten gestern über eine Entscheidung einer allgäuer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14jährige Jugendliche zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?

Diesen Fragen möchte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.

2006-08-24T10:37:50+01:00

Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beiträgen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.

Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch für einige sonstige Internetseiten.

Leider fehlt eine Erklärung, wie die Wörter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.

2006-08-23T13:01:38+01:00

Damit hatten die zwei 14jährigen Schüler aus dem Allgäu sicher nicht gerechnet: Für das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Darüber hinaus sollen sie einen Aufsatz über ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.

2006-08-23T08:55:33+01:00

Das saarländische Umweltministerium lässt derzeit in den Wäldern rund 330 Tafeln, die ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Unfällen im Wald Rettungskräfte nach einer Unfallmeldung über Mobiltelefon schnell den Unglücksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch über die gängigen Navigationssysteme angefahren werden können.

2006-08-22T16:39:31+01:00
Sun, 05 Nov 2006 02:17:55 GMT
Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine US-amerikanische Bürgerrechtsvereinigung, führt ...
2006-10-26 12:00:00
Auf Betreiben von insgesamt 23 japanischen Urheberrechtsvereinigungen und Medienanstalten wurden ...
2006-10-26 12:00:00
Seit fast genau einem Jahr ist es möglich, Petitionen im Deutschen Bundestag auch online ...
2006-10-26 12:00:00
Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik (KMK) ist ein ...
2006-10-27 12:00:00
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die chinesische Justizministerin Wu Aiying zu einem Meinungsaustausch empfangen. Anlässlich des Besuchs der chinesischen Justizministerin zeichneten beide eine Vereinbarung, mit der die bilaterale Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden soll. Die heute geschlossene Vereinbarung ergänzt das laufende, im September 2005 unterzeichnete Zwei-Jahres-Programm des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs. ?Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China auf dem Gebiet des Rechts ist eng und vertrauensvoll. Seit 1999, als der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog begann, haben wir die Zusammenarbeit im Rechtsbereich stetig erweitert. Heute haben wir uns auf einen Meinungsaustausch zu Forschung und Praxis in der Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Gesetzgebung und der Entwicklung von Rechtsdienstleistungen verständigt. Auch über unsere Erfahrungen bei der Ausbildung und Qualifizierung der in der Justiz Beschäftigten wollen wir uns austauschen. Fördern wollen wir zudem den Austausch zwischen Rechtswissenschaftlern, Rechtsanwälten und ihren Organisationen und Verbänden, um das gegenseitige Verständnis weiter auszubauen?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Unterzeichnung der Vereinbarung. Der institutionalisierte Austausch über Fragen des Rechtsstaats zwischen beiden Ländern geht zurück auf das Jahr 1999. Konkretisiert wird die Zusammenarbeit durch Zwei-Jahres-Pläne, in denen die zuständigen Minister beider Länder als nationale Koordinatoren jeweils gezielt Projekte der Zusammenarbeit festlegen. Neben den sieben großen Symposien unter Beteiligung der Minister in den Jahren 2000-2006 lebt der Rechtsstaatsdialog wesentlich von den vielfältigen Projekten zur rechtlichen Zusammenarbeit, in denen sich Fachleute beider Länder gezielt zu Fachfragen austauschen. Gegenstand der Veranstaltungen zum Rechtsstaatsdialog waren Fragen des Verfassungs- und Rechtssystems, das Berufsrecht von Richtern, Anwälten und Notaren, das deutsche Schuldrecht, das Strafrecht und der Strafvollzug, Fragen der Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfung, die Bürgerbeteiligung am Gesetzgebungsprozess sowie der Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz. In jüngster Zeit liegt der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im wirtschaftsrechtlichen Bereich, neben dem Schutz des geistigen Eigentums stehen beispielsweise Fragen des Kapitalmarktrechts, der Produkthaftung und Rechtsfragen zur Registrierung von Immobilien (Grundbuch- und Katasterfragen) dabei im Mittelpunkt. Als Projektpartner fungieren die jeweils zuständigen Ministerien oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen, Hochschulen und Universitäten. Weitere Informationen zum Deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog und die gemeinsam mit der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit herausgegebene Dokumentation zu den bisherigen Symposien und Projekten finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Thu, 26 Oct 2006 15:01:17 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverständnis auf die Sorge des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber reagiert, dass deutsche Staatsbürger nach dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens an die rumänische oder bulgarische Justiz ausgeliefert werden und in dortigen Gefängnissen eine Haftstrafe verbüßen müssten. ?Diese Überlegungen zeigen, dass Herr Stoiber den Europäischen Haftbefehl in seinen Auswirkungen völlig verkennt. Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren zur Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union beschleunigt. Kein deutscher Staatsbürger muss befürchten, dass er gegen seinen Willen eine Haftstrafe in Rumänien oder Bulgarien verbüßen muss, denn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt im Heimatland?, stellte Zypries klar. Nach den Regelungen des EU-Haftbefehls ist die Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung nur zulässig, wenn keine menschenrechtswidrige Behandlung droht, grundsätzlich die spätere Rücküberstellung zur Vollstreckung einer verhängten Strafe gesichert ist, und die Tat keinen maßgeblichen Inlandsbezug aufweist und entweder einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Staat aufweist oder die beiderseitige Strafbarkeit gegeben ist und bei konkreter Abwägung der widerstreitenden Interessen kein schutzwürdiges Vertrauen des Verfolgten in seine Nichtauslieferung besteht. Es kommt für die Frage, ob ein Deutscher an einen EU-Mitgliedstaat ausgeliefert werden kann, entscheidend auf den Auslands- bzw. Inlandsbezug der Tat an.
Mon, 23 Oct 2006 13:58:38 +0200
Nach einer entsprechenden Berichterstattung in den Sonntags-Zeitungen erklärt die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: ?Eine Grundgesetzänderung, die der Bundeswehr generell einen Einsatz im Inneren ermöglicht, ist nicht geplant. Eine solche Änderung ergibt sich schon gar nicht aus dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, das die Bundesregierung im Herbst dieses Jahres vorlegen wird. Meldungen, die dies vermuten lassen, entbehren jeglicher Grundlage.?
Mon, 16 Oct 2006 14:31:07 +0200
Deutschland und Frankreich werden künftig noch enger zusammenarbeiten, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Eine entsprechende Erklärung haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der französische Justizminister Pascal Clément heute auf dem deutsch-französischen Ministerrat in Paris unterzeichnet. Konkret wurde darin vereinbart, die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen der beiden Staaten zu erleichtern. ?Kriminelle Vereinigungen operieren heutzutage weltweit, also darf der Kampf gegen den Terrorismus auch nicht an den eigenen Grenzen halt machen. Schon in den vergangenen Jahren haben wir in der Rechtshilfe mit Frankreich ausgesprochen positive Erfahrungen gemacht. Allerdings beschränkt sich die traditionelle Rechtshilfe darauf, punktuell bestimmte Auskünfte zwischen den Nachbarländern auszutauschen. Wir wollen jetzt noch einen Schritt weitergehen. Künftig sollen deutsche und französische Polizisten, Staatsanwälte und Richter in einem Team zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Fälle aufzuklären?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Ermittlungsgruppen werden jeweils im Einzelfall mit dem Ziel gebildet, die in Deutschland und Frankreich verfügbaren Auskünfte, Beweismittel und Maßnahmen gleichermaßen zu nutzen. Sie sollen dabei keine ständige Einrichtung werden. Das neue Instrument ermöglicht den beteiligten Justizbehörden und Dienststellen ohne besondere formale Erfordernisse operative Auskünfte auszutauschen, gemeinsame Untersuchungshandlungen während des gesamten Verlaufs der Ermittlungen durchzuführen sowie nach Abschluss der Ermittlungen die Strafverfolgung zu koordinieren. ?Nach dem Europäischen Haftbefehl, der in Deutschland seit dem 2. August 2006 gilt, ist dieses Abkommen ein weiterer wichtiger Schritt in der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Thu, 12 Oct 2006 14:22:21 +0200
CK - Washington.   Netzeitung provides an update on the photo scandal involving German troops in Kabul, Afghanistan. The scandal has been the main news topic in Germany for the past 10 days. Nobody understands why soldiers would pose with skulls and bones found in a pit near Camp Warehouse.

On November 4, 2006, a speaker for the umbrella organization for Protestant churches in Germany speculates that society at large may be to fault: Symbols of death have become so pervasive that they may affect the minds of soldiers in stress situations. There may be lack of preparation of the troops: Based on their training, they show respect for religious instutions in the host country. By contrast, they fail in this matter of plain decency for which society should have prepared them.

A speaker for the military noted that the legal issues are complicated. To the extent German law applies, photographs displaying bones of unidentified persons may not necessarily violate criminal code section 168 StGB that outlaws the desecration of the dead. Two soldiers have been suspended and others are under investigation. There are plans to honor the unknown dead with a memorial to be built by Germany in Afghanistan.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Supreme Court in Karlsruhe displayed common sense when it scrutinized the scope of statutory obligations to publish identifying information on certain web sites. On July 20, 2006, it rebuffed the pixel pickiness of some courts and numerous commentators who had fostered a spirit of collective fear of cease and desist orders in owners of web sites.

German law, like that in some other countries, requires certain commercial web site owners to publish detailed identifying information. Over the past several years, a business developed among a segment of lawyers who descend like sharks on all sorts of sites and claim violations of the law--and substantial legal fees--for the wrong or incomplete placement of owner identification. In 2003, a Munich court even counted the pixels and number of clicks necessary to reach the owner's contact, about or FAQ page.

The Supreme Court put an end to such abuse. In the matter I ZR 228/03, it held that web sites need not be structured so that the visitor would inevitably, in the course of a transaction, come across the identifying information. In addition, the statutory requirement of the remote services statute, Teledienstegesetz, and the BGB-InfoV statute, is met even if the visitor may need to navigate through two links to reach the information, Anbieterkennzeichnung, which is colloquially known as Impressum. The court inserted into its decision a screenshot of the web site at issue.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Did Germany's surrender in 1945 trigger its loss of sovereign immunity so that Germany may be sued in American courts under the Foreign Sovereign Immunities Act? A German American heir to German tax debts failed to convince the United States District Court for the District of Columbia of this proposition, in the matter Harold William Gutch v. Federal Republic of Germany, case number 05-2338, decided on July 27, 2006. In addition, the court found that neither NATO-SOFA nor other alleged bases fell within the exceptions to the FSIA.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   There is some debate in Germany over whether or not lawyers may demand legal fees for the prosecution of their own claims. Generally, matters of minor significance which would not ordinarily require the engagement of an attorney do not trigger an award of legal fees. An October 16, 2006 decision by the Bautzen court examines these rules in the context of spam sent to a law firm.

In the matter 22 C 0492/05, EMail spam reached a law firm which sent a cease and desist demand to the spammer and requested the reimbursement of its statutory legal fees under traditional theories for damages to their business. The spammer refused to pay.

The Bautzen court explained that spam sent to a law firm is particularly damaging because lawyers, possibly more than others, must examine every mailed item. The simply act of sending even a single EMail into the junk pile is fraught with risk.

Therefore, a single spam item may justify immediate defensive action by a lawyer. While drafting a cease and desist demand may not always be the most difficult task, the challenge of researching the underlying facts--such as identifying the true originator or beneficiary of the spam--must be taken into consideration when weighing whether or not the matter requires legal skill and justifies legal fees.

In this instance, the Bautzen court held that the required skill and presented task did warrant a lawyer's expertise and awarded the firm legal fees. These are to be computed on the statutory basis of a value in dispute, assessed here at 5,100 Euros.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   South Africa and West Germany did right by the victims of human rights crimes, World Court Judge Thomas Buergenthal indicated in his acceptance speech on October 17, 2006 at the International Law Center of Case Law School in Cleveland. Awarded the 2006 Frederick K. Cox International Law Center International Humanitarian Award for Advancing Global Justice, Buergenthal examined comparative advantages of criminal prosecutions and truth commissions in response to human rights crimes, drawing on empirical information from places as varied as El Salvador and the Balkans. The center holds the video of the instructive, and moving, lecture available for download.
German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 05 Nov 2006 02:18:05 GMT
Sun, 05 Nov 2006 02:18:06 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks, mit denen im Internet agierende Betrüger unbescholtene Bürger ohne deren Wissen zu Mittätern machen. Im Rahmen vorgetäuschter legaler Geschäftsaktivitäten wird die Gutgläubigkeit ...
Fri, 20 Oct 2006 11:21:00 B
Wiesbaden (ots) - Gestohlene Kunstgegenstände werden häufig erst nach Jahren und mehrmaligem Besitzerwechsel auf Kunstmessen oder über Auktionshäuser zum Verkauf angeboten. Dies gilt vor allem für Objekte musealer Qualität und Diebesgut aus ...
Thu, 19 Oct 2006 10:51:00 B
Wiesbaden (ots) - Seit dem 26.09.06 fahndeten die Spezialisten des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Jena nach dem moldawischen Staatsangehörigen, gegen den ein Auslieferungsersuchen der moldawischen Behörden ...
Wed, 11 Oct 2006 13:05:00 B
Wiesbaden (ots) - Für das Jahr 2005 wurden von den Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert. Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr ...
Tue, 10 Oct 2006 14:50:00 B
Wiesbaden (ots) - Von Oktober 2006 bis Januar 2007 führt das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern im Mainzer Hauptbahnhof das Biometrieprojekt "Foto-Fahndung" durch. Der Schwerpunkt des Forschungsprojektes ...
Thu, 05 Oct 2006 11:35:00 B
1. Setzt das Gericht den Zuständigkeitsstreitwert vorab durch gesonderten Beschluss fest, so kann diese Festsetzung nicht isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Wird die Klage wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit abgewiesen, steht dem Kläger das Rechtsmittel der Berufung offen. 2. Die vorläufige Festsetzung des Gebührenstreitwerts unterliegt nicht der Beschwerde nach § 68 GKG.
Fri, 27 Oct 2006 16:09:02 +0200
Der Bürge kann sich auch nach geltendem Recht nicht auf Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn der Mangel in unverjährter Zeit gerügt, die Bürgschaft aber erst in verjährter Zeit in Anspruch genommen wird. Die Forderung aus der Gewährleistungsbürgschaft unterliegt grundsätzlich der Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt, wenn sich der Anspruch des Auftraggebers gegen den Unternehmer auf Nachbesserung in eine Geldschuld umgewandelt hat.
Thu, 02 Nov 2006 18:37:36 +0100
Der Ehezeitanteil betrieblicher Versorgungsanwartschaften aus einer Entgeltumwandlungszusage ist nicht nach der zeitratierlichen Methode des § 1587 a Abs. 2 N. 3 BGB, sondern in entsprechender Anwendung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB auf der Grundlage des bei Ehezeitende angesammelten Deckungskapitals zu berechnen.
Tue, 31 Oct 2006 15:22:52 +0100
1. Die Verjährung eines im Scheidungsverbundverfahren mit einem Stufenantrag rechtshängig gewordenen Zugewinnausgleichsanspruchs beginnt mit Kenntnis des Ehegatten von der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs. 2. Wird eine aus dem Verbund abgetrennte Zugewinnausgleichs-Folgesache trotz bewilligter Prozesskostenhilfe nicht weiter betrieben, sondern statt dessen (ausdrücklich) eine isolierte Klage auf Zugewinnausgleich eingereicht, so ist ein damit verbundener Prozesskostenhilfeantrag nicht geeignet, die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB zu hemmen.
Tue, 31 Oct 2006 15:22:38 +0100
Kein hinreichender Tatverdacht eines öffentlichen Aufforderns zu Straftaten, wenn in einem Internet-Forum in der äußeren Form eines Gebets ("Mubahala") die Bestrafung eines Islamkritikers vom "allmächtigen Schöpfer" erfleht wird.
Tue, 31 Oct 2006 15:23:04 +0100
Eine Untersuchungs- und Vorführungsanordnung ist bei verfassungsgemäßer Auslegung des § 68 b Abs. 3 S. 2 FGG zumindest dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilt wird.
Tue, 31 Oct 2006 15:22:26 +0100
Die Auslandsverwendungszulage (Verordnung über die Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags) ist Teil des Einkommens. Der Verlust ist ein ersatzfähiger Verdienstausfallschaden.
Thu, 26 Oct 2006 15:09:19 +0200
1. Ergänzungszuweisungen des Bundes gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG sind abschließender Bestandteil des mehrstufigen Systems zur Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat. Diese Verteilung zielt insgesamt darauf ab, Bund und Ländern die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben in staatlicher Eigenständigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu ermöglichen. 2. Sanierungspflichten des Bundes und korrespondierende Ansprüche eines Not leidenden Landes erweisen sich nach Zweck und Systematik des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG als Fremdkörper innerhalb des geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts unterliegen einem strengen Ultima-Ratio-Prinzip. a) Sanierungshilfen sind nur dann verfassungsrechtlich zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes relativ - im Verhältnis zu den übrigen Ländern - als extrem zu werten ist, und absolut - nach dem Maßstab der dem Land verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben - ein so extremes Ausmaß erreicht hat, dass ein bundesstaatlicher Notstand eingetreten ist. b) Ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung des Landes als verfassungsgerecht handlungsfähigen Trägers staatlicher Aufgaben setzt voraus, dass das Land alle ihm verfügbaren Möglichkeiten der Abhilfe erschöpft hat, so dass sich eine Bundeshilfe als einzig verbliebener Ausweg darstellt.
Fri, 20 Oct 2006 15:16:19 +0200
Einem Betriebsrat ist es zumutbar, zunächst die innerbetrieblichen Informationsquellen auszuschöpfen, bevor ein Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzugezogen wird.
Fri, 03 Nov 2006 10:26:11 +0100
1. Der Wert unentgeltlicher Fremdnutzung ist nach dem Vermögensgesetz dem Verfügungsberechtigten zugewiesen. 2. Der Verfügungsberechtigte handelt nicht pflichtwidrig, wenn er Dritten den Vermögenswert unentgeltlich zur Verfügung stellt. 3. Weder § 7 Abs. 7 VermG noch § 3 Abs. 3 S. 1 VermG geben unter dem Gesichtspunkt einer Pflichtverletzung einen Anspruch auf Herausgabe (schuldhaft) nicht gezogener Nutzungen.
Thu, 02 Nov 2006 14:39:01 +0100
Sun, 05 Nov 2006 02:18:10 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Klägerin die Disziplinarklage ausschließ...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. 2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine klärungsfähige und klär...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe. 21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200