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Neuigkeiten (29.11.06)
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Pressemitteilung 167/06 vom 23.11.2006
Pressemitteilung 166/06 vom 21.11.2006
Pressemitteilung 165/06 vom 17.11.2006
Pressemitteilung 164/06 vom 17.11.2006
Pressemitteilung 163/06 vom 16.11.2006
Tue, 28 Nov 2006 20:08:55 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ... JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.
Danke!
Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Reichweite der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Rechte einer religiösen Vereinigung im Zusammenhang mit einer gegen ihr ausländisches religiöses Oberhaupt verhängten Einreisesperre.
2006-10-24
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der rückwirkende Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes infolge erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft (§ 1599 BGB) eine nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit ist.
2006-10-24
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Feststellung des Sachverhalts bei der gerichtlichen Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug.
2006-10-24
Die Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, betrifft die im Untersuchungshaftvollzug für den Besuch von Familienangehörigen zu gewährenden Besuchszeiten.
2006-10-23
Die Verfassungsbeschwerde hat Fragen des Datenschutzes im privaten Versicherungsrecht zum Gegenstand. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine versicherungsvertragliche Obliegenheit, zur Feststellung des Versicherungsfalls eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen.
2006-10-23
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Tue, 28 Nov 2006 20:08:56 GMT
Tue, 28 Nov 2006 17:53:13 CET Uhr - Overlay schrieb - Insertionskosten Whg-Besichtigung AnAbfahrt Hallo
ich hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Ich h�tte gerne gewusst ob der Vermieter mir Insertionskosten (im Onlineportal und in 2 Tageszeitungen) in Rechnung stellen darf.
Wir haben die Wohnung nach Absprache mit dem Vermieter nach 2 Monaten wieder gek�ndigt. Nun m�chte er aber die genannten Kosten f�r die Nachmietersuche PLUS eine Pauschale f�r die Wohnungsbesichtigung U ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-28CET17:53:13+01:00
Tue, 28 Nov 2006 17:44:10 CET Uhr - Gaby schrieb - Gewerbemiete und fehlende Miete Hallo,
ich bekomme seit einigen Monaten immer versp�teter die Miete f�r eine Gastst�tte.
Die Kaution habe ich jetzt mit den Mietschulden verrechnet und dem Gastst�ttenbetreiber eine Verrechnungserkl�rung zugesandt und um Wieder-Auff�llung der Kaution gebeten.
Hier bekomme ich keine Antwort, habe dann halt wie �blich fristlose K�ndigung und hilfsweise fristgerechte K�ndigung ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-28CET17:44:10+01:00
Tue, 28 Nov 2006 16:21:17 CET Uhr - Marlin schrieb - Mietschulden einfordern wie? Hallo,
ich habe folgendes Problem, mein Mieter hat seinen Vertrag bei mir Fristgem�� gek�ndigt ist aber jetzt schon ausgezogen und ist mir bereits 2 Mieten schuldig.
Welche m�glichkeiten habe ich das Geld zu bekommen?
Wei� vielleicht auch wer mit was f�r Kosten das verbunden ist?
Und kann ich �berhaupt gegen hin vorgehen da er immer mal wieder ein paar Euros zahlt?
Dank ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-28CET16:21:17+01:00
Tue, 28 Nov 2006 15:36:16 CET Uhr - bordi schrieb - Beendigung alter Zeitmietvertrag Hallo,
jetzt m�chte ich doch uach einmal eine Frage los werden:
Ich habe vor 9 Jahren mit einem Mieter einen Zeitmievertarg �ber 10 Jahre geschlossen. In einem Jahr enden die 10 Jahre. Wir haben eine K�ndigungsfrist von 3 Monaten im Vertrag fetsgesetzt.
Nun m�chte ich den Vertrag zum Laufzeitende k�ndigen (mit einer K�ndigungszeit von einem Jahr)
Es handelt sich ja um einen alt ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-28CET15:36:16+01:00
Tue, 28 Nov 2006 15:00:20 CET Uhr - samoniaki69 schrieb - Eigenbedarfsk�ndigung gef�hrdet Hallo alle zusammen
mal angenommen ein Vermieter k�ndigt seinem Mieter wegen Eigenbedarf (Frist 1 Jahr). Die Gr�nde sind nachfolziehbar und K�ndigung vom Anwalt abgesegnet. Jetzt kommt der Mieter und sagt er habe dem Mieter seiner Eigentumswohnung auch gek�ndigt, dieser habe auch 1 Jahr Frist und somit verz�gert sich der Einzug um ca. 2 Monate. Der Vermieter ist damit nicht gan ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-28CET15:00:20+01:00
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
Der Europäische Gerichtshof veröffentlicht gem. Protokoll 2 zum Luganer Abkommen alle ...
2006-11-28 12:00:00
Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Urteile nur in englischer und ...
2006-11-17 12:00:00
Wed, 29 Nov 2006 02:37:18 GMT
Das Gesetz zur �nderung des �berstellungsausf�hrungsgesetzes und
des Gesetzes �ber die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
hat heute den Bundesrat passiert.
In K�rze k�nnen verurteilte Straft�ter auch ohne ihre Zustimmung
zur Verb��ung der Strafe in ihr Heimatland �berstellt werden,
wenn gegen sie eine bestandskr�ftige Ausweisungsverf�gung
vorliegt. Zudem sind Regelungen f�r den Fall vorgesehen, dass der
verurteilte T�ter sich der Verb��ung durch Flucht in sein
Heimatland entzieht.
?Es wird nun erheblich einfacher, verurteilte Straft�ter
ihre Haftstrafen im jeweiligen Heimatland verb��en zu lassen.
Dies dient sowohl der besseren Resozialisierung der Verurteilten
als auch der Entlastung des Strafvollzugs in Deutschland?,
sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz dient der Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 18.
Dezember 1997 zum �bereinkommen des Europarats vom 21. M�rz 1983
�ber die �berstellung verurteilter Personen. Mit dem heutigen
Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei f�r die Verk�ndung und
f�r das Inkrafttreten des Gesetzes.
Die beiden inhaltlichen Ziele des Zusatzprotokolls im Einzelnen:
Das �bereinkommen �ber die �berstellung verurteilter Personen
erm�glicht die �berstellung verurteilter Personen zur
Strafverb��ung in ihren Heimatstaat, wenn die verurteilte Person
zustimmt und die beiden Staaten sich im Einzelfall einigen. Dem
�bereinkommen geh�ren nicht nur Mitgliedstaaten des Europarates
an. Mit dem Zusatzprotokoll ist eine Zustimmung der verurteilten
Person dann entbehrlich, wenn gegen sie wegen der Tat, die ihrer
Verurteilung zugrunde liegt, eine bestandskr�ftige
Ausweisungsverf�gung vorliegt. Da derartige Fallkonstellationen
in der Praxis nicht selten vorkommen, er�ffnet das
Zusatzprotokoll die M�glichkeit, solche Straft�ter vermehrt zur
Strafverb��ung in ihre Heimat zu �berstellen. Das
Ausf�hrungsgesetz regelt die praktische Anwendung des
Zusatzprotokolls in Deutschland.
Flieht eine verurteilte Person aus dem Urteilsstaat in ihren
Heimatstaat, so musste bisher ein Auslieferungsersuchen an diesen
gestellt werden, um eine weitere Vollstreckung der Strafe im
Urteilsstaat zu erm�glichen. Da die meisten Staaten eigene
Staatsangeh�rige grunds�tzlich nicht oder jedenfalls nicht zur
Strafvollstreckung ausliefern und eine Vollstreckung einer
ausl�ndischen Verurteilung auf vertragloser Basis der Mehrzahl
der Staaten verwehrt ist, blieb in diesen F�llen die Straftat
unges�hnt. Mit dem Zusatzprotokoll kann auf Ersuchen des
Urteilsstaats die Strafe im Heimatstaat auch ohne Zustimmung des
Verurteilten weiter vollstreckt werden.
Fri, 24 Nov 2006 12:36:20 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist Berichten entgegen
getreten, wonach die Neuregelung der Fahrgastrechte bei
Versp�tungen von �ffentlichen Verkehrsmitteln auf Eis liege.
"Ich habe zu diesem Thema eine Bund-L�nder-Arbeitsgruppe
eingesetzt, die ihre Arbeiten abgeschlossen hat und in
allern�chster Zeit einen Abschlussbericht vorlegen wird. Auf der
Grundlage dieses Berichts wird das Bundesministerium der Justiz
einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Kundenrechte bei
Versp�tungen und Ausf�llen von �ffentlichen Verkehrsmitteln
vorlegen. Nat�rlich werden wir dabei das Ergebnis der
Verhandlungen auf europ�ischer Ebene ber�cksichtigen. Wir werden
nicht in unseren Bem�hungen nachlassen, die Rechte der
Verbraucherinnen und Verbraucher zu st�rken?, stellte
Zypries klar.
Aus Br�ssel gibt es den Vorschlag einer europ�ischen Verordnung
�ber die Rechte und Pflichten der Fahrg�ste im
grenz�berschreitenden Eisenbahnverkehr. Es ist davon auszugehen,
dass die Verhandlungen bald abgeschlossen sind. Der Vorschlag
sieht eine Fahrpreiserstattung von 25 % des Fahrpreises ab einer
Versp�tung von 60 Minuten vor und von 50 % des Fahrpreises ab
einer Versp�tung von 120 Minuten.
Fri, 17 Nov 2006 18:44:21 +0100
Heute ist das Gesetz �ber elektronische Handelsregister und
Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im
Bundesgesetzblatt verk�ndet worden. Das Gesetz tritt am 1. Januar
2007 in Kraft.
Die Gesetzes�nderungen haben drei Schwerpunkte:
1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden
auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zust�ndig f�r die
F�hrung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung
der Register zu beschleunigen, k�nnen Unterlagen in Zukunft nur
noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesl�nder k�nnen
allerdings �bergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen
bis sp�testens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht
werden k�nnen. Aus Gr�nden der Rechtssicherheit bleibt f�r die
Anmeldungen zur Eintragung eine �ffentliche Beglaubigung
erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist
unter anderem vorgesehen, dass �ber Anmeldungen zur Eintragung
grunds�tzlich ?unverz�glich? zu entscheiden ist;
zudem sollen die Ausnahmen vom Erfordernis eines
Kostenvorschusses erweitert werden.
Weil die Register elektronisch gef�hrt werden, k�nnen
Handelsregistereintragungen k�nftig auch elektronisch bekannt
gemacht werden ? eine preiswerte und f�r jeden
Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht
zug�ngliche Form. F�r einen �bergangszeitraum bis Ende 2008 soll
die Bekanntmachung zus�tzlich noch in einer Tageszeitung
erfolgen.
2. Offenlegung der Jahresabschl�sse
Um die Ver�ffentlichung der Jahresabschl�sse zu
erleichtern, sollen f�r ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung
und Ver�ffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der
elektronische Bundesanzeiger zust�ndig sein. Damit werden die
Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der
elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen
Ver�ffentlichungsorgan f�r wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen
ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind k�nftig
ebenfalls elektronisch einzureichen; �ber die Einzelheiten der
elektronischen Einreichung wird der elektronische Bundesanzeiger
rechtzeitig vor Inkrafttreten des EHUG unter www.ebundesanzeiger.de informieren. Daneben soll f�r
eine �bergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in
Papierform m�glich sein ? dies sieht eine Rechtsverordnung
des Bundesministeriums der Justiz vor, der vom Bundesrat
allerdings noch zugestimmt werden muss.
3. Elektronisches Unternehmensregister ?
www.unternehmensregister.de
Ab dem 1. Januar 2007 k�nnen unter www.unternehmensregister.de wesentliche
publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen
werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, �ber die
alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der
Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen (?one
stop shopping?). Das umfasst auch den Zugang zu den
Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den
ver�ffentlichten Jahresabschl�ssen. Der Rechts- und
Wirtschaftsverkehr wird k�nftig nicht mehr verschiedene
Informationsquellen bem�hen m�ssen, um die wesentlichen
publizit�tspflichtigen Angaben �ber ein Unternehmen zu erhalten.
Wed, 15 Nov 2006 11:57:08 +0100
Deutschland ist eines der sichersten L�nder der Welt. Zu diesem
Ergebnis kommt der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Zweite
Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2. PSB).
Erarbeitet hat ihn ein Gremium aus namhaften Wissenschaftlern und
Vertretern von Bundesbeh�rden sowie der Kriminologischen
Zentralstelle.
?Um die innere Sicherheit in Deutschland ist es gut
bestellt, auch den internationalen Vergleich m�ssen wir wahrlich
nicht scheuen?, sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang
Sch�uble bei der Vorstellung des Berichts in Berlin.
?Erfreulich ist, dass sich dieser objektive Befund auch im
Sicherheitsgef�hl der Menschen in unserem Land
niederschl�gt?, erg�nzte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries. ?Unsere Sicherheitsbeh�rden werden alles daf�r
tun, damit dies so bleibt. Selbst wenn wir derzeit keine
Anhaltspunkte f�r konkrete Anschlagsplanungen kennen, m�ssen wir
uns stets vor Augen halten, dass die abstrakte Gef�hrdung durch
den internationalen Terrorismus unver�ndert hoch und Deutschland
Teil des Gefahrenraums ist. Wir m�ssen also unvermindert wachsam
sein?, forderte der Bundesinnenminister.
Der rund 700 Seiten starke Bericht zeichnet ein umfassendes Bild
der Kriminalit�tslage und -entwicklung in Deutschland. Der
Bericht fasst aktuelle Erkenntnisse aus amtlichen Datensammlungen
- insbesondere der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den
Strafrechtspflegestatistiken - zusammen, verkn�pft diese mit den
Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu
Erscheinungsformen, zum Dunkelfeld und zu Ursachen von
Kriminalit�t und erg�nzt sie um Erkenntnisse aus der
Opferperspektive. So breit angelegt, schafft die Untersuchung
eine ausgezeichnete Grundlage f�r eine empirisch fundierte
Diskussion �ber die Kriminal- und Strafrechtspolitik der n�chsten
Jahre.
In sieben Kapiteln gibt der 2. PSB nicht nur einen �berblick �ber
die Kriminalit�t in Deutschland, sondern zieht dabei auch
erstmals internationale Vergleiche. Auch wenn methodische
Unterschiede in der statistischen Erfassung die Vergleichbarkeit
erschweren, l�sst sich doch festhalten, dass Deutschland weltweit
zu den sichersten L�ndern geh�rt.
Der Bericht beleuchtet ausgew�hlte Kriminalit�tsbereiche wie
die politisch motivierte Kriminalit�t und den Terrorismus,
die Gewaltkriminalit�t,
Eigentums- und Verm�gensdelikte,
Stra�enverkehrsdelikte sowie
Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte.
Einzelne Kapitel sind ausgew�hlten Gruppen gewidmet, so etwa
?Kinder und Jugendliche als T�ter und Opfer? oder
?Professionelle T�tergruppen und Organisierte
Kriminalit�t?. Besonders beleuchtet wird die Sicherheit auf
�ffentlichen Stra�en und Pl�tzen.
Der wissenschaftlichen Darstellung der einzelnen
Kriminalit�tsbereiche schlie�t sich jeweils ein Abschnitt
?Ma�nahmen und Perspektiven? der Bundesregierung an.
Zeitlich konzentriert sich die Untersuchung auf die
Kriminalit�tsentwicklung seit 1999.
Wesentliche Feststellungen des 2. PSB:
Terrorismus und politisch motivierte
Kriminalit�t
Islamistischer Terrorismus kann nur mit einem ganzheitlichen
Ansatz erfolgreich bek�mpft werden. National wie international
muss neben der Zerst�rung der Netzwerke durch hohen Fahndungs-
und Ermittlungsdruck konsequente Vorfeldaufkl�rung betrieben
werden. Dazu geh�rt, die internationale Zusammenarbeit
auszubauen, Bev�lkerung und kritische Infrastrukturen effizient
zu sch�tzen, aber nicht zuletzt seine Ursachen durch einen
intensiven interkulturellen und interreligi�sen Dialog anzugehen
und die Zivilgesellschaft zu st�rken. Der Bericht dokumentiert,
dass die Politik nach dem 11. September 2001 schnell und
verantwortungsbewusst die erforderlichen Ma�nahmen getroffen hat,
um dieser neuen Dimension der Kriminalit�t mit rechtsstaatlichen
Mitteln zu begegnen. Organisatorisch ist das Gemeinsame
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ein
?Leuchtturmprojekt?. Der Gesetzgeber hat zur
verbesserten Unterst�tzung der Ermittlungsbeh�rden die gemeinsame
Anti-Terror-Datei von Bund und L�ndern ebenso auf den Weg
gebracht wie die Verl�ngerung des nach dem 11. September 2001
befristet verabschiedeten Sicherheitspakets.
Neben dem Terrorismus muss auch politisch motivierte Kriminalit�t
mit gr��tem Engagement bek�mpft werden. Sowohl bei den politisch
rechts als auch bei den politisch links motivierten Straftaten
waren im Jahr 2005 Anstiege festzustellen. Angesichts dessen
m�ssen pr�ventive und repressive Ans�tze zur Bek�mpfung dieser
Form von Kriminalit�t gleicherma�en verfolgt werden. Es m�ssen
schon die Ursachen f�r kriminelle ?rechte? oder
?linke? Tendenzen sorgsam analysiert werden, um
Gewalt m�glichst gar nicht entstehen zu lassen und gewaltbereite
Strukturen zu beseitigen. Insbesondere im Kampf gegen den
Rechtsextremismus sind Politik und Gesellschaft gefordert, vor
allem zivilgesellschaftlich die Auseinandersetzung zu suchen.
Gewaltdelinquenz
Entgegen dem allgemeinen Trend, wonach die
polizeilich registrierte Kriminalit�t seit Mitte der 1990er Jahre
stagniert und zuletzt leicht r�ckl�ufig war, ist die Zahl der
Verd�chtigen pro 100.000 Einwohner bei Gewaltdelikten seit 1999
um gut 18 % gestiegen. Bei Gewaltkriminalit�t handelt es sich
ganz �berwiegend um Raub und gef�hrliche sowie schwere
K�rperverletzung. Diese Delikte bestimmen auch den
Entwicklungstrend. Der 2. PSB best�tigt jedoch, dass der Anstieg
nicht notwendigerweise bedeutet, dass die allgemeine
Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft tats�chlich zugenommen
hat. Vielmehr ist der Anstieg auch auf eine Ver�nderung des
Anzeigeverhaltens der Bev�lkerung und eine abnehmende Toleranz
gegen�ber Gewalt vor allem im unmittelbaren sozialen Umfeld
zur�ckzuf�hren. Die Aufhellung des Dunkelfeldes ist bei aller
Besorgnis im Hinblick auf die Steigerungsrate erfreulich, denn
die Polizei kann nur die Straftaten verfolgen, die ihr bekannt
werden.
Eigentums- und Verm�gensdelikte
Sie machen den ?Alltag? der Kriminalit�t aus. Ihr
Anteil an der polizeilich registrierten Kriminalit�t (ohne
Stra�enverkehrsdelikte) betrug 2005 �ber 60 %. Sie pr�gen deshalb
auch ganz wesentlich das Sicherheitsempfinden der B�rgerinnen und
B�rger. W�hrend die H�ufigkeit der Eigentumsdelikte (z.B.
Diebstahl, Unterschlagung) stetig sinkt, steigt die Zahl der
Verm�gensdelikte (z.B. Betrug) kontinuierlich an. In diesem
Deliktsbereich geht es darum, k�nftig den Ressourceneinsatz von
Polizei und Justiz noch effektiver zu gestalten. Aufgrund der
verbesserten Sicherungsma�nahmen haben beispielsweise die
Diebst�hle von und aus Kraftfahrzeugen sowie Wohnungseinbr�che
deutlich abgenommen. Die M�glichkeiten der technischen Pr�vention
erscheinen dabei noch nicht ausgesch�pft zu sein.
Stra�enverkehrsdelinquenz
Stra�enverkehrsdelikte dominieren neben den
Diebstahlsdelikten die allt�gliche Praxis der
Strafverfolgungsbeh�rden. Sie haben hohe Schadensfolgen f�r
einzelne Betroffene wie f�r Wirtschaft und Gesellschaft. Die
Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren weist die h�chsten
Opferziffern bei Get�teten und Verletzten auf. Bei dieser
Altersgruppe muss Pr�vention ansetzen, etwa durch Training
risikobewussten Fahrverhaltens. Ma�nahmen, die sowohl an der
mangelnden Fahrerfahrung als auch am Ausbau der noch nicht
ausgereiften Fertigkeiten von Fahranf�ngern ansetzen, sind etwa
die 2. Fahrausbildungsphase und der Modellversuch
?Begleitetes Fahren ab 17?. Die Anzahl der Unf�lle
mit Beteiligten unter Alkoholeinfluss ist deutlich r�ckl�ufig.
Geschahen 1995 noch rund 92.000 Unf�lle unter Alkoholeinfluss, so
reduzierte sich die Zahl bis zum Jahr 2004 auf rund 56.000; der
Anteil an allen registrierten Unf�llen verminderte sich
dementsprechend von 4,1% auf 2,5%.
Wirtschafts-, Korruptions- und Umweltkriminalit�t
Auf Wirtschaftskriminalit�t entfielen 2005 in
Deutschland zwar ?nur? 1,4% aller polizeilich
registrierten Straftaten. Wenige Beschuldigte sch�digen aber
regelm��ig viele Opfer und verursachen hohe Sch�den. Typisch ist
etwa der Anlagebetrug im Bereich des sog. ?Grauen
Kapitalmarktes?. Die den Strafverfolgungsbeh�rden bekannt
gewordenen F�lle von Korruption sind vergleichsweise
�berschaubar. 2005 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik
2.160 F�lle registriert. Das Dunkelfeld wird aber auf ein
Vielfaches der bekannt gewordenen F�lle gesch�tzt. Besonders
wichtig ist hier Pr�vention etwa durch Transparenz von
Entscheidungsprozessen und das Vier-Augen-Prinzip bei der
Auftragsvergabe. F�r die Bundesverwaltung schreibt die Richtlinie
der Bundesverwaltung zur Korruptionspr�vention nicht nur das
Vier-Augen-Prinzip vor, sondern ebenso den regelm��igen Wechsel
des Personals auf korruptionsgef�hrdeten Dienstposten.
Auch bei der Umweltkriminalit�t muss man von einem erheblichen
Dunkelfeld ausgehen. Die Zahl der polizeilich registrierten F�lle
h�ngt weitgehend vom Kontroll- und Anzeigeverhalten ab.
Umweltverst��e sind in der Regel mit beruflichen
F�hrungspositionen verbunden; unter den Tatverd�chtigen sind
deshalb die m�nnlichen, �ber 30-j�hrigen Erwachsenen deutlich
�berrepr�sentiert.
Drogendelinquenz
Wenn auch die Zahl der Rauschgifttodesf�lle seit
dem Jahr 2000 r�ckl�ufig ist ? 2000 gab es 2.030 Tote, 2005
waren es 1.326 Tote - so zeigt doch die Zahl der polizeilich
registrierten Verst��e gegen das Bet�ubungsmittelgesetz einen
steigenden Trend. Zur Bek�mpfung bedarf es eines ganzheitlichen
Ansatzes, zu dem auch ? aber nicht nur ?
strafrechtliche Ma�nahmen geh�ren. Neben illegalen Drogen legt
die Bundesregierung ihr Augenmerk im Besonderen auf die
Bek�mpfung der so genannten ?Alltagss�chte? ?
vor allem bei jungen Menschen. Der von der Bundesregierung
gew�hlte Ansatz basiert auf den vier S�ulen Pr�vention,
Behandlung, �berlebenshilfen sowie Repression. Im Rahmen der
Pr�vention werden etwa Modellprojekte und Tagungen durchgef�hrt,
damit geeignete Hilfsangebote entwickelt werden k�nnen.
Kinder- und Jugenddelinquenz
Der Bericht best�tigt die Auffassung der Bundesregierung, dass
sich das geltende Jugendstrafrecht bew�hrt hat. Nach wie vor
gilt, dass die meisten straff�llig gewordenen jungen Menschen nur
kurzzeitig und nicht schwerwiegend gegen Normen versto�en. Auch
wenn das Einstiegsalter bei Drogendelinquenz gesunken ist ?
die Befunde zeigen ein Absinken des Alters bei erstmaligem Konsum
von Cannabis von 17,5 im Jahr 1993 auf 16,4 im Jahr 2004 - und
die Quote junger Menschen mit Drogenerfahrungen zugenommen hat,
handelt es sich mehrheitlich nicht um langfristige
Drogenkarrieren, sondern um vor�bergehende Episoden von
Probierverhalten. Dessen ungeachtet unternimmt die
Bundesregierung erhebliche Pr�ventionsanstrengungen (s.o.
Drogendelinquenz), um junge Menschen von Drogen fernzuhalten.
Entgegen dem Eindruck, der gelegentlich in der �ffentlichkeit
durch F�lle sogenannter jugendlicher Intensivt�ter entsteht,
geben weder die Justizdaten noch Dunkelfeldstudien Anhaltspunkte
daf�r, dass wir insgesamt mit einer zunehmenden Brutalisierung
junger Menschen konfrontiert sind. Richtig ist, dass es eine
kleine Gruppe fr�h auff�lliger, sozial hoch belasteter
Jugendlicher gibt. Hier bieten fr�hpr�ventive Ma�nahmen die beste
Aussicht auf Erfolg. Eine Arbeitsgruppe unter Federf�hrung des
BMJ hat j�ngst Vorschl�ge erarbeitet, wie die vorhandenen
M�glichkeiten der Fr�hintervention durch die Familiengerichte
besser genutzt und die interdisziplin�re Zusammenarbeit zwischen
Schulen, Jugend�mtern, Jugendhilfe und Familiengerichten
verbessert werden kann. Daf�r notwendige �nderungen im
B�rgerlichen Gesetzbuch wird die Bundesregierung zeitnah auf den
Weg bringen.
Ausl�nderdelinquenz
Die weit �berwiegende Mehrheit der Ausl�nder in Deutschland, ganz
besonders diejenigen, die bereits seit vielen Jahren hier leben,
tritt strafrechtlich nicht in Erscheinung. Die seit 1994 deutlich
r�ckl�ufige, jedoch rein statistisch gesehen noch immer erh�hte
Ausl�nderdelinquenz ist unter anderem darauf zur�ckzuf�hren, dass
etwa durchreisende Ausl�nder nicht von der Bev�lkerungsstatistik
erfasst werden, wohl aber deren Taten in der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Zudem ist zu ber�cksichtigen, dass Verst��e
gegen ausl�nder- und asylverfahrensrechtliche Strafnormen etwa
ein Viertel der Straftaten durch nichtdeutsche Tatverd�chtige
ausmachen, diese Vorschriften von Deutschen jedoch nicht verletzt
werden k�nnen.
Die Bundesregierung verfolgt ihr Ziel weiter, mit verbesserten
Integrationsma�nahmen, wie sie mit dem Zuwanderungsgesetz
begonnen wurden, auch der Delinquenz von Menschen mit
Migrationshintergrund zu begegnen.
Organisierte Kriminalit�t
Erhebliches Bedrohungspotenzial geht von der
internationalen Organisierten Kriminalit�t aus. Dieses Ph�nomen
ist dadurch gekennzeichnet, dass die T�ter versuchen, durch
Gewalt, Drohung und Korruption rechtsfreie R�ume zu schaffen. In
Deutschland konnte die Organisierte Kriminalit�t sich bislang
weniger etablieren als in anderen L�ndern. Das
grenz�berschreitende Agieren der T�tergruppen in diesem
Deliktsbereich erfordert jedoch zielorientierte Initiative.
Wichtig ist vor allem eine funktionierende internationale
Zusammenarbeit, um Ermittlungen besser zu koordinieren. Diesem
Ziel dienen Rechtsinstrumente sowohl auf Ebene der Vereinten
Nationen wie auch auf Ebene der EU wie etwa die aktuellen
Arbeiten an dem Rahmenbeschluss zur Bek�mpfung der Organisierten
Kriminalit�t.
Sicherheitsgef�hl
Neu aufgenommen in den 2. PSB wurde ein Kapitel zur
?gef�hlten Kriminalit�t?. Das Gef�hl in Sicherheit zu
leben, tr�gt entscheidend zu einem positiven Lebensgef�hl der
Menschen bei. Aktuelle Studien belegen, dass sich B�rgerinnen und
B�rger seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend sicherer f�hlen.
Andere Sorgen wie die Sorgen um Gesundheit, Arbeitsplatz und
Alterssicherung �berlagern die Kriminalit�tsfurcht. Dennoch ist
es kein Zufall, dass die Zufriedenheit mit der Inneren Sicherheit
in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre deutlich angestiegen
ist. Auch im Vergleich zu anderen L�ndern ist das
Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland
�berdurchschnittlich hoch. Daf�r d�rfte unter anderem
ausschlaggebend sein, dass in den letzten 15 Jahren die
Aktivit�ten zur Pr�vention von Kriminalit�t und Gewalt deutlich
verst�rkt worden sind.
Festzustellen ist aber auch, dass B�rgerinnen und B�rger den
Anteil der schweren Delikte im Hinblick auf die realen
statistischen Daten deutlich �bersch�tzen.
Kriminalit�tsbek�mpfung durch Polizei,
Staatsanwaltschaften und Gerichte
Gut die H�lfte aller staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverd�chtige wird derzeit
wegen fehlenden Tatverdachts oder wegen Geringf�gigkeit
eingestellt. Nur ein gutes Viertel erreicht als Anklage oder
Strafbefehlsantrag die Gerichte. Die Staatsanwaltschaften haben
mit den Einstellungen wegen Geringf�gigkeit mit und ohne Auflagen
auf den Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalit�t
ad�quat reagiert. Das belegt den rechtsstaatlich gebotenen
ma�vollen Umgang mit Kleinkriminalit�t. Erfreulich ist auch, dass
die durchschnittliche Verfahrensdauer im Wesentlichen konstant
geblieben ist. Die weit �berwiegende Zahl aller erstinstanzlichen
Verfahren wird von den Amtsgerichten erledigt. Vier von f�nf
Verfahren werden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. In
der Praxis bew�hrt hat sich der sogenannte T�ter-Opfer-Ausgleich.
Opfer und T�ter sind in hohem Ma�e bereit, sich auf diese
Konfliktbereinigung einzulassen.
Der Bericht zeigt, dass Sanktionen ohne Freiheitsentzug mit einer
geringeren R�ckfallwahrscheinlichkeit verbunden sind als
Haftstrafen. Werden Haftstrafen verh�ngt, so muss der
Strafvollzug im Interesse von Staat und Gesellschaft auf die
Resozialisierung des T�ters ausgerichtet sein. Das ist nicht nur
verfassungsrechtlich geboten ? den Entlassenen zu einem
straffreien Leben zu bef�higen, ist zugleich Opferschutz.
Kriminalpr�vention
Strafrecht kann nicht die einzige Reaktion von Staat und
Gesellschaft auf Kriminalit�t bleiben, dies belegt das
abschlie�ende Kapitel zur Kriminalpr�vention. Mit dem Deutschen
Forum f�r Kriminalpr�vention haben Bund und L�nder den
Leitgedanken der ressort�bergreifenden und gesellschaftlichen
Pr�vention gef�rdert. Besondere Bedeutung hat dabei die
Kriminalpr�vention auf kommunaler Ebene, weil sich ein Gro�teil
der allt�glichen Kriminalit�t im engeren Wohnumfeld von T�tern
und Opfern abspielt.
Der Bericht steht als Kurz- und als Langfassung zur Verf�gung und
kann �ber das Internet unter folgenden Adressen abgerufen
werden:�www.bmj.bund.de, www.bmi.bund.de�und www.bka.de.
Wed, 15 Nov 2006 11:38:14 +0100
Wed, 29 Nov 2006 02:37:24 GMT
CK - Washington. In the past, German courts applied German civil law relating to the protection of names proper, and competition and trademark law, to the .de domain. Thus, a city could insist on the domain city.de--an unfortunate departure from the well-established first come, first served principle.
On September 29, 2006, the federal Supreme Court in Karlsruhe swept .info domains into its jurisdiction. In the matter I ZR 201/03, the court barred the owner of the solingen.info domain from its use, finding an infringement of the city of Solingen's name under §12 of the civil code, Bürgerliches Gesetzbuch.
Fortunately, the court in a dictum distinguished the .de and .info top level domains from both other cTLDs and TLDs such as .biz and .pro which it believes not to cause confusion when used for names involving governmental communities, as the Bahr blog also notes. Berlin, MD seems to have lost out to Berlin, Germany which owns the berlin.info domain. But a few international struggles could arise as a result of this decision. Domain names German law
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The Frankfurt District Court ruled on November 23, 2006 in the matter 2-03 O 172/06 on the legality of commercially provided abstracts of book reviews under German copyright law. It found in favor of the web publisher of abstracts who based his summaries, including rare verbatim excerpts, on paper-based and web-based material published by a national German newspaper, reportedly Frankfurter Allgemeine Zeitung.
The court noted that the abstracts did not infringe the paper's copyright. Any quotes were so minimal to not even raise to the level of fair use and permitted citations. That is true even where the reader would understand the gist of the published reviews and where key expressions and ideas were conveyed. In addition, the court found the abstracts to increase the likelihood of readers purchasing the paper and web publications. The paper had argued the abstracts would result in fewer purchases of its offerings, both traditional and web-based.
According to defendant Perlentaucher's report, a second complaint by Süddeutsche Zeitung has also been dismissed. The papers may appeal. They continue to charge some illegality in Perlentaucher's business model while others comment that they fail to grasp the promotional value provided the publishers by abstracters. The fronts resemble those in the music and movie fields. German Copyright German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. On November 24, 2006, the second chamber in Berlin, Bundesrat, approved a bill to amend two statutes on the transfer of foreign prisoners to their home countries. The amendments facilitate the return of sentenced persons so that they may resocialize in their home environment and to permit the execution of sentences of convicted persons who flee the jurisdiction.
In the latter case, the sentencing jurisdiction would traditionally request the extradition of the criminal. Such a request would often be futile because many countries do not extradite their nationals. They may be inclined, however, to execute the foreign sentence. One of the new rules would assign the execution of a German sentence to the foreign authority, without requiring the consent of the criminal, for its enforcement in the home country.
The German amendments apply the principle of mutual recognition of judgments in criminal matters and implement the Council of Europe's Additional Protocol to the Convention on the Transfer of Sentenced Persons of December 18, 1997. The convention assures the prisoner that the sentence be executed abroad on terms not worse than in Germany. An English discussion of the framework is found in a recent UK parlimentary report. Prisoner Germany Judgment German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Blue Laws at the state level in Germany evaporate. Long gone are the days when the Sunday dress came with strict closing hours and all you could buy between Saturday noon and Monday morning was Kaffee und Kuchen or a draft beer.
Effective next Tuesday, all of Northrhine-Westphalia will be able to shop till they drop--around the clock, §4 Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten, Statute to Regulate Shop Opening Times, of November 16, 2006.
Update: Berlin is ready, too, Berlin Blawg reports. German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 29 Nov 2006 02:37:24 GMT
Pressemitteilung vom 17.11.2006
2006-11-17
Pressemitteilung vom 15.11.2006
2006-11-15
Pressemitteilung vom 13.11.2006
2006-11-13
Pressemitteilung vom 10.11.2006
2006-11-10
Pressemitteilung vom 09.11.2006
2006-11-09
Tue, 28 Nov 2006 20:09:11 GMT
Wiesbaden (ots) - Im Bericht "T�dliche L�cken" des Magazins Focus
vom 20.11.2006 wird auf unseri�se Weise der Eindruck erweckt, dass
unter den Augen des BKA ein T�tungsdelikt begangen worden sei.
Das Bundeskriminalamt (BKA) weist diese ...
Tue, 21 Nov 2006 14:11:00 B
Wiesbaden (ots) - - Beginn: Dienstag, 14. November, 14.00 Uhr
- Pressekonferenz zum Ende der Tagung am Donnerstag, 16. November,
11.20 Uhr
Das Ph�nomen der illegalen Migration ist vielschichtig und
komplex, deshalb widmet sich die ...
Fri, 10 Nov 2006 09:58:00 B
Tue, 28 Nov 2006 20:09:12 GMT
Zweifel an der charakterlichen Eignung zum F�hren eines Kraftfahrzeugs k�nnen sich aus der erheblichen oder wiederholten �berschreitung der zul�ssigen H�chstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbeh�rde kann in einem solchen Fall gem�� � 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverst��e mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Ma�nahmen nach dem Punktsystem des � 4 Abs. 3 StVG (noch) nicht ergriffen werden k�nnen.
Tue, 28 Nov 2006 15:42:46 +0100
1. Auf Streitwertbeschwerden ist gem�� � 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG das Gerichtskostengesetz in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung anwendbar, wenn der Rechtsstreit vor dem 1. Juli 2004 anh�ngig geworden ist (Anschluss an BGH, BGHReport 2006, 1138).
2. Der Lauf der Frist des � 25 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GKG a.F. f�r die Einlegung einer Streitwertbeschwerde beginnt erst mit der Wirksamkeit des Streitwertbeschlusses, die eine Mittteilung zumindest an die betroffene Partei voraussetzt. Es folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG, dass die Rechtsfolgen gegen�ber einer betroffenen Partei nicht eintreten, bevor die Entscheidung dieser auch mitgeteilt ist.
Mon, 27 Nov 2006 15:36:34 +0100
Die Zust�ndigkeitskonzentration in Angelegenheiten, die die Annahme eines Kindes betreffen und bei denen ausl�ndische Sachvorschriften zur Anwendung kommen, bezieht sich gem. � 43b Abs. 2 S. 2 FGG i. V. m. � 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AdWirkG nur auf die Verfahren, in denen der Anzunehmende zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (ebenso: Schleswig-Holsteinisches OLG FamRZ 2006, 1462; entgegen: OLG K�ln FGPrax 2006, 211).
Tue, 28 Nov 2006 15:12:20 +0100
Zu den Voraussetzungen der Verzichts auf ein Widerrufsrecht nach � 1 Abs. 1 HWiG und auf R�ckgew�hrungsanspr�che gem�� � 3 Abs. 1 Satz 1 HWiG im Wege eines Vergleichs.
Wed, 22 Nov 2006 15:09:02 +0100
Kein Anspruch des Eigent�mers eines Baudenkmals auf Verhinderung potentiell denkmalsbeeintr�chtigender Windkraftanlagen in seiner Nachbarschaft.
Wed, 22 Nov 2006 15:53:12 +0100
Zur gerichtlichen �berpr�fung einer Note "mangelhaft" im Fach Kunst im Rahmen einer Versetzungsentscheidung der Klassenkonferenz.
Tue, 28 Nov 2006 15:42:14 +0100
Sind Zinsen f�r die Stundung einer Steuer in mehreren Jahren zu berechnen, so betrifft die Abrundungspflicht den Gesamtr�ckstand (nicht den f�r einzelne Jahre).
Tue, 28 Nov 2006 15:42:05 +0100
1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Antr�gen angegriffen, dann liegt nach � 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor.
2. Wird eine private Grundst�cksfl�che seit 1932 durchg�ngig als Wege-/Stra�enparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch f�r die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) �ber Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entsch�digungsanspruch f�hrt. Die Verzinsung der zu leistenden Entsch�digung (Beginn und H�he) kann sich in diesem Fall an den aus � 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entsch�digungsgrunds�tzen orientieren.
Tue, 28 Nov 2006 15:11:09 +0100
1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Antr�gen angegriffen, dann liegt nach � 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor.
2. Wird eine private Grundst�cksfl�che seit 1932 durchg�ngig als Wege-/Stra�enparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch f�r die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) �ber Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entsch�digungsanspruch f�hrt. Die Verzinsung der zu leistenden Entsch�digung (Beginn und H�he) kann sich in diesem Fall an den aus � 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entsch�digungsgrunds�tzen orientieren.
Tue, 28 Nov 2006 15:10:58 +0100
1. Ein Altenteilsvertrag (Art. 96 EGBGB) setzt die �bertragung einer die Existenz des �bernehmers wenigstens teilweise sichernden Wirtschaftseinheit voraus.
2. Kann der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts dieses wegen Pflegebed�rftigkeit nicht mehr aus�ben, steht ihm regelm��ig kein Anspruch auf Zahlung einer Geldrente unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Gesch�ftsgrundlage zu.
Tue, 28 Nov 2006 15:10:31 +0100
Tue, 28 Nov 2006 20:09:13 GMT
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grunds�tzlichen Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.
2Grunds�tzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine f�r die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf s�mtliche Zulassungsgr�nde des � 132 Abs. 2 VwGO gest�tzte Beschwerde des Kl�gers ist unzul�ssig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach � 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgr�nden zu stellen sind.
21. Die Beschwerde h�lt die Frage f�r grunds�tzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf � 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gest�tzte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine kl�rungsf�hige und kl�r...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
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