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Neuigkeiten (08.01.07)

Sun, 07 Jan 2007 19:12:31 GMT
Sun, 07 Jan 2007 19:12:31 GMT
Pressemitteilung 2/07 vom 03.01.2007
Sun, 07 Jan 2007 19:29:31 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ...

JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.

Danke!

Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Sun, 07 Jan 2007 19:29:31 GMT
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sofortige Vollziehbarkeit einer vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt im Oktober 2004 erlassenen Verfügung, durch die der in Thüringen ansässigen Beschwerdeführerin, die sich hinsichtlich der von ihr angebotenen gewerblichen Sportwetten auf eine 1990 vom Magistrat der Stadt Gera erteilte Erlaubnis nach dem Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik (künftig: DDR-Gewerbegesetz) vom 6. März 1990 (GBl I S. 138) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zum Gewerbegesetz vom 8. März 1990 (GBl I S. 140) beruft, für das Land Sachsen-Anhalt untersagt wird, insbesondere Sportwetten mit festen Gewinnquoten auch über das Internet anzubieten und entgegenzunehmen.
2006-12-18
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf Kindesunterhalt.
2006-12-14
Der Beschwerdeführer erstrebt die Herabsetzung des Nutzungsentgelts für die im Rahmen einer Nebentätigkeit erfolgte Inanspruchnahme von Personal und Material seines Dienstherrn.
2006-12-08
1. Das Landgericht, das zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, hat den Beschwerdeführer vom Vorwurf des Totschlags an seiner vier Monate alten Tochter aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die nach der Obduktion in einem Gutachten aufgestellte Hypothese, der Beschwerdeführer habe seine Tochter erstickt, hatte sich im Verfahren als nicht haltbar erwiesen, nachdem ein weiteres Gutachten zur Todesursache erstattet worden war, das zur Annahme eines plötzlichen Kindstodes gelangte. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.
2006-12-07
Die Republik Argentinien bediente sich im Zusammenhang mit der argentinischen Finanzkrise in erheblichem Umfang des Instruments der Staatsanleihen. Solche Anleihen wurden auch auf dem deutschen Kapitalmarkt aufgelegt und von deutschen Gläubigern gezeichnet. Diese Anleihen unterfallen dem deutschen Recht. Die Republik Argentinien verwendete in § 12 Abs. 3 und 4 der von ihr formulierten Bedingungen für Staatsanleihen folgende Klauseln:
2006-12-06
Sun, 07 Jan 2007 19:13:14 GMT
Sun, 07 Jan 2007 19:29:31 GMT
Sun, 07 Jan 2007 18:09:58 CET Uhr - plantania schrieb - wie ist das mit der einbauk�che??????
Hallo zusammen Da ich grad von daheim ausziehe hab ich ein Problem mit dem ich nicht weiterkomme. Der Mietvertrag f�r die wohnung in die ich ziehe beinhaltet die Nutzung(Bereitstellung ) einer Einbauk�che. Meine Frage : Ich zahle eine Kaltmiete von 400� bei 50qm, die K�che ist mittlerweile 15 Jahre alt. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kaltmiete die f�r die K�chenbenutzung??? ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-07CET18:09:58+01:00
Sun, 07 Jan 2007 15:06:43 CET Uhr - Insolvenzprofi schrieb - Gewinn aus Ver�u�erung
wenn ich eine WOhnung kaufe die erst f�r den eigenbedarf gedacht war, aber dann durch einen Umstand es nun doch nicht die wohnung ist, muss man dann trotzdem steuern aus spekulationsgewinnen zahlen, wenn man mehr kriegt als der Buchwert???? danke vorab... achtung, Privatverkauf... fr�her war doch mal die rede von, 3 Immobilien steuerfrei, oder 10 jahre im Besitz, ist das mit d ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-07CET15:06:43+01:00
Sat, 06 Jan 2007 17:46:00 CET Uhr - Gwenefar schrieb - Neuvermietung/Erstvermietung
Hallo, ich habe seit 2003 selbstgenutztes Wohneigentum (ETW) und m�chte nun bzw. in absehbarer Zeit ausziehen und die Wohnung vermieten. Dazu habe ich nat�rlich einige Fragen. 1. Ist es rechtens vom neuen Mieter einen Nachweis des Vorvermieters �ber eventuell offene Mieten zu fordern? Wie sieht es mit Nachweis eines Arbeitsvertrages aus? Wie bewahrt man sich und die wohnung a ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-06CET17:46:00+01:00
Fri, 05 Jan 2007 13:04:44 CET Uhr - Tisa88 schrieb - Wie m�ssen die W�nde beim Auszug sein?
Hallo, ich habe meine Wohnung fristgerecht gek�ndigt. Jetzt wei� ich nicht ob ich die K�che und das Wohnzimmer wei� streichen muss, oder es in der jetztigen Farbe, gelb, lassen kann. Der Anstrich ist noch kein ganzes Jahr dran. Im Mietvertrag steht nichts genaues drin. Danke sch�n schon mal im Vorraus.

MfG Euer LOW-Team
2007-01-05CET13:04:44+01:00
Fri, 05 Jan 2007 08:42:59 CET Uhr - Tiger schrieb - Probleme mit Schimmel/Tierhaltung in Mietwohnung
Hallo, wir sind seit drei Jahren Vermieter (wir wohnen allerdings schon seit 8 Jahren hier, vorher als Mieter) und wohnen �ber unserer Mietwohnung in einem Zweifamilienhaus. Vor zwei Jahren haben wir an ein junges P�rchen vermietet die zwei Katzen haben (hatten). Am Anfang gab es keine Probleme. Wir leben in einer l�ndlichen Gegend und uns liegt nichts daran, den Vermieter raus ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-05CET08:42:59+01:00
Sun, 07 Jan 2007 19:13:14 GMT
Sun, 07 Jan 2007 19:13:14 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 07 Jan 2007 19:13:14 GMT

LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.

Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)

Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.

Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.

Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.

Ihr LAWgical-Team

2006-08-24T13:25:41+01:00

Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?

Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.

2006-08-24T10:37:50+01:00

Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.

Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.

Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.

2006-08-23T13:01:38+01:00

Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.

2006-08-23T08:55:33+01:00

Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.

2006-08-22T16:39:31+01:00
Sun, 07 Jan 2007 19:13:14 GMT
Das JIPS-Team ist bis zum 09.01.2007 in der Weihnachtspause. Wir wünschen schöne Feiertage und ...
2006-12-21 12:00:00
Der IT-Gipfel vom 18.12.2006 in Potsdam, zu dem ein Podcast der Bundeskanzlerin und eine ...
2006-12-21 12:00:00
Auf der Podcastingplattform der Hamburger Hochschulen werden Beiträge aus Wissenschaft und ...
2006-12-21 12:00:00
Am 1.Januar 2007 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft und wird auf einer eigenen ...
2006-12-21 12:00:00
In dem Rechtsstreit zwischen einer spanischen Hotelkette und der spanischen Verwertungsgesellschaft ...
2006-12-21 12:00:00
Sun, 07 Jan 2007 19:13:21 GMT
Vernachl�ssigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die familiengerichtliche Praxis zu �berpr�fen, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im M�rz 2006 die Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Ma�nahmen bei Gef�hrdung des Kindeswohls" eingesetzt. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der Experten aus den Familiengerichten sowie der Kinder- und Jugendhilfe angeh�rten, wird in K�rze vorliegen. "Familiengerichte, Jugend�mter, Schule und Polizei m�ssen in Zukunft noch besser zusammenarbeiten und im Einzelfall fr�her t�tig werden. Ausgangspunkt aller �berlegungen muss die Erkenntnis sein, dass fr�hzeitige Pr�vention das beste Mittel ist, um Kinder zu sch�tzen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zur Hilfe f�r Kinder und ihre Eltern sieht das geltende Recht der Kinder- und Jugendhilfe vielf�ltige Angebote und Leistungen der Jugend�mter vor. Die Familiengerichte dagegen sind einzuschalten, wenn die Eltern nicht mit dem Jugendamt kooperieren und in die elterliche Sorge eingegriffen werden muss, um eine Gef�hrdung des Kindeswohles abzuwehren. Das Familiengericht kann nach geltenden Recht (� 1666 BGB) in die elterliche Sorge eingreifen, wenn das Wohl des Kindes durch elterliches Erziehungsversagen gef�hrdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Gesetz gibt hier keine konkreten Ma�nahmen vor, sondern �berl�sst es dem Gericht, die im Einzelfall geeignete Anordnung zu treffen. Soweit erforderlich kann das Familiengericht den Eltern teilweise oder vollst�ndig die Sorge entziehen und einen Pfleger oder Vormund bestellen. "Leider werden in der Praxis die Familiengerichte h�ufig erst zu sp�t angerufen, wenn also �das Kind bereits in den Brunnen gefallen� ist. Mein Ziel ist es, gef�hrdete Kinder so fr�h wie m�glich zu sch�tzen. Dazu kann die fr�hzeitige Einschaltung der Familiengerichte, die anders als Jugend�mter verpflichtend auf die Eltern einwirken k�nnen, ganz wesentlich beitragen. Die Gerichte k�nnen familiengerichtliche Weisungen an die Eltern erteilen: Das hei�t sie k�nnen auf die Eltern einwirken, Kindergartenbetreuung in Anspruch zu nehmen, einen Anti-Gewalt-Trainingskurs zu absolvieren oder das Kind �rztlich untersuchen zu lassen. Soweit das erforderlich ist, m�ssen die Eltern noch st�rker als bisher in die Pflicht genommen werden. Notwendige gesetzliche �nderungen werde ich so schnell wie m�glich auf den Weg bringen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Eckpunkte der Ergebnisse der Arbeitsgruppe: Abbau von "Tatbestandsh�rden" f�r die Anrufung der Familiengerichte Nach geltendem Recht setzen familiengerichtliche Ma�nahmen, die in die elterliche Sorge eingreifen, voraus, dass die Eltern in der Erziehung versagen, das Wohl des Kindes dadurch gef�hrdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden (� 1666 Abs. 1 BGB). Die Arbeitsgruppe spricht sich daf�r aus, die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" zu streichen. Dadurch soll es dem Gericht erleichtert werden, Ma�nahmen gegen�ber den Eltern zu treffen und zu begr�nden. Gleichzeitig sollen f�r die Jugend�mter m�gliche "H�rden" bei der Anrufung der Familiengerichte abgebaut werden. Die �nderung soll au�erdem der Gefahr entgegenwirken, dass Eltern auf Grund des Vorwurfs des "Erziehungsversagens" nicht mehr kooperieren. Notwendige, aber auch ausreichende Tatbestandsvoraussetzungen bleiben die Gef�hrdung des Kindeswohls sowie die Unwilligkeit oder Unf�higkeit der Eltern, die Gefahr abzuwenden. Beispiel: F�llt ein Kind durch erhebliche Verhaltensprobleme auf, deren Ursachen nicht eindeutig zu kl�ren sind, und haben die Eltern keinen erzieherischen Einfluss mehr auf ihr Kind, so kann das Merkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" und der urs�chliche Zusammenhang zwischen diesem Erziehungsversagen und der Kindeswohlgef�hrdung schwer festzustellen und darzulegen sein. Hier schafft die vorgeschlagene gesetzliche �nderung eine sinnvolle Erleichterung. Konkretisierung der m�glichen Rechtsfolgen Das Familiengericht hat die zur Abwendung der Gefahr "erforderlichen Ma�nahmen" zu treffen (� 1666 Abs. 1 BGB). Die gerichtliche Reaktion beschr�nkt sich in der Praxis ganz �berwiegend darauf, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. Die Arbeitsgruppe schl�gt daher vor, die Rechtsfolgen des � 1666 BGB durch eine beispielhafte Aufz�hlung zu konkretisieren. Dadurch soll den Familiengerichten und Jugend�mtern die ganze Bandbreite m�glicher Ma�nahmen auch unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung verdeutlicht werden. Der Vorschlag soll zum Schutz der Kinder die fr�hzeitige Anrufung der Familiengerichte f�rdern. Als m�gliche Rechtsfolgen nennt � 1666 BGB u. a. Weisungen an die Eltern, �ffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wie etwa Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatung, soziale Trainingskurse) und der Gesundheitsf�rsorge (z. B. Vorsorgeuntersuchungen), sowie f�r die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Beispiel: Die Eltern vernachl�ssigen ihr 4-j�hriges Kind. Es weist gegen�ber gleichaltrigen Kindern deutliche Entwicklungsst�rungen auf und leidet unter unzureichender Ern�hrung und fehlenden sozialen Kontakten. In einem solchen Fall kann das Familiengericht die Eltern u. a. anweisen, Erziehungsberatung und einen Kindergartenplatz f�r ihr Kind anzunehmen. Eine solche gerichtliche Weisung ist mit Zwangsgeld durchsetzbar. Befolgen die Eltern Weisungen nicht, wird das Gericht aber in der Regel auch sch�rfere Ma�nahmen bis hin zu einer Fremdunterbringung des Kindes pr�fen. Er�rterung der Kindeswohlgef�hrdung ("Erziehungsgespr�ch") Die Arbeitsgruppe h�lt es f�r sachgerecht, durch ein sog. "Erziehungsgespr�ch" die Eltern noch st�rker als bisher in die Pflicht zu nehmen und auf sie einzuwirken, �ffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und mit dem Jugendamt zu kooperieren. Es ist Aufgabe der Gerichte, in diesem Gespr�ch den Eltern den Ernst der Lage vor Augen zu f�hren, darauf hinzuwirken, dass sie notwendige Leistungen der Jugendhilfe annehmen und auf m�gliche Konsequenzen (ggf. Entzug des Sorgerechts) hinzuweisen. Diese M�glichkeit besteht schon nach geltendem Recht, wird aber in der Praxis kaum genutzt. In das Gespr�ch soll regelm��ig auch das Jugendamt eingebunden werden. �berpr�fung nach Absehen von gerichtlichen Ma�nahmen Bislang ist das Familiengericht, das in einem Verfahren wegen Kindeswohlgef�hrdung keine Ma�nahme anordnet, nicht verpflichtet, diese Entscheidung sp�ter noch einmal zu �berpr�fen. Nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll das Gericht in angemessenem Zeitabstand �berpr�fen, ob seine Entscheidung unver�ndert richtig ist. Beispiel: Machen die Eltern vor Gericht die Zusage, mit dem Jugendamt zu kooperieren und h�lt das Gericht diese Zusage f�r glaubhaft, kann das Gericht nach geltendem Recht das Verfahren beenden. Verweigern die Eltern jedoch entgegen ihrer Zusage die Kooperation mit dem Jugendamt, erf�hrt dies das Familiengericht nicht ohne weiteres. Durch den �nderungsvorschlag soll daher im Interesse des Kindes eine nochmalige Befassung des Gerichts mit dem Fall gew�hrleistet werden. Schnellere Gerichtsverfahren Die Arbeitsgruppe spricht sich f�r ein gesetzliches Beschleunigungsgebot in Verfahren wegen Gef�hrdung des Kindeswohls aus, nach dem diese Verfahren vorrangig durchzuf�hren sind. Zusammenarbeit der Familiengerichte mit Jugend�mtern und anderen Institutionen Effektiver Kindesschutz setzt voraus, dass Familiengerichte und Jugend�mter konstruktiv zusammenwirken. Einen wesentlichen Beitrag dazu k�nnen �rtliche Arbeitskreise leisten, in denen Fragen der Kooperation fall�bergreifend er�rtert werden. Die Arbeitsgruppe schl�gt daher vor, die Tr�ger der �ffentlichen Jugendhilfe dazu zu verpflichten, solche Arbeitskreise zu bilden. Neben den Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern sind weitere m�gliche Teilnehmer an den Arbeitskreisen Jugendrichter, Jugendstaatsanw�lte, Polizisten, Rechtsanw�lte und Lehrer. Anrufung der Familiengerichte durch die Schulen Tritt in der Schule der Verdacht einer Kindeswohlgef�hrdung auf (z. B bei Schulverweigerung), wendet sich die Schule in der Regel an das Jugendamt, das ggf. seinerseits das Familiengericht anruft. Die Arbeitsgruppe weist jedoch ausdr�cklich auf die M�glichkeit hin, dass Schulen sich auch unmittelbar an das Familiengericht wenden k�nnen. Die Arbeitsgruppe appelliert an die Schulverwaltungen, dass diese ihre Schulleiter und Lehrer �ber die rechtlichen M�glichkeiten und die verschiedenen Ansprechpartner bei Kindeswohlgef�hrdungen informieren. Mehr Rechtssicherheit in F�llen von "geschlossener" Unterbringung Im Einzelfall kann es als letztes p�dagogisches Mittel erforderlich werden, das Kind oder den Jugendlichen freiheitsentziehend unterzubringen. Hierf�r bedarf es einer gerichtlichen Genehmigung (� 1631b BGB). Nach den Feststellungen der Arbeitsgruppe sind die �berg�nge zwischen "offenen" und "geschlossenen" Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend flie�end, was die alte Polarisierung zwischen "offener" und "geschlossener" Unterbringung in der Praxis deutlich relativiert. Ma�geblich ist vielmehr der p�dagogische Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Der Bericht geht auf erfolgreiche Konzepte ausf�hrlich ein. �ber die Anwendung und die Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung von "geschlossenen" Unterbringungen bestehen in der Praxis Unsicherheiten. Die Arbeitsgruppe schl�gt daher vor, die entsprechenden Regelungen zu konkretisieren. In ihrem schriftlichen Bericht wird die Arbeitsgruppe diese Vorschl�ge n�her erl�utern und begr�nden. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, diesen Bericht in K�rze vorzulegen
Thu, 04 Jan 2007 15:36:50 +0100
Am 1. Januar 2007 nimmt das neue Unternehmensregister seinen Betrieb auf. Damit wird die Unternehmenspublizit�t deutlich verbessert, jedermann kann die ver�ffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten �ber eine zentrale Seite im Internet einsehen. Zugleich wird das das deutsche Handelsregistersystem grundlegend modernisiert. Im Einzelnen gibt es folgende �nderungen: 1. Unternehmensregister Unter www.unternehmensregister.de k�nnen ab dem 1. Januar 2007 wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, �ber die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen ("one stop shopping"). Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den ver�ffentlichten Jahresabschl�ssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird k�nftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bem�hen m�ssen, um die wesentlichen publizit�tspflichtigen Angaben �ber ein Unternehmen zu erhalten. Da das Unternehmensregister rein elektronisch gef�hrt wird, werden die Zulieferungspflichtigen (die Landesjustizverwaltungen, die ver�ffentlichungspflichtigen Unternehmen oder die von diesen Beauftragten sowie der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers) die Daten auch bereits elektronisch an das Unternehmensregister �bermitteln. �ber die Einzelheiten der �bermittlung wird der Betreiber des Unternehmensregisters (dies ist die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) unter www.unternehmensregister.de informieren. 2. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zust�ndig f�r die F�hrung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, k�nnen Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesl�nder k�nnen allerdings �bergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis sp�testens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden k�nnen. Aus Gr�nden der Rechtssicherheit bleibt f�r die Anmeldungen zur Eintragung eine �ffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist unter anderem vorgesehen, dass �ber Anmeldungen zur Eintragung grunds�tzlich "unverz�glich" zu entscheiden ist; zudem werden die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert. Weil die Register elektronisch gef�hrt werden, werden Handelsregistereintragungen k�nftig auch elektronisch bekannt gemacht eine preiswerte und f�r jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zug�ngliche Form. F�r einen �bergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zus�tzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen. 3. Offenlegung der Jahresabschl�sse F�r die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Ver�ffentlichung der Jahresabschl�sse sind nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zust�ndig. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Ver�ffentlichungsorgan f�r wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind k�nftig ebenfalls elektronisch einzureichen; daneben ist f�r eine �bergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform m�glich. �ber die Einzelheiten der Einreichung der Jahresabschlussunterlagen informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de.
Fri, 29 Dec 2006 10:08:18 +0100
"Die B�rgerinnen und B�rger Europas erwarten von einer gemeinsamen europ�ischen Justizpolitik die St�rkung ihrer B�rgerrechte, einen sicheren Rechtsrahmen f�r ihr privates wie gesch�ftliches Arbeiten �ber europ�ische Grenzen hinweg und die St�rkung der Justiz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Die deutsche Ratspr�sidentschaft nimmt diese Erwartungen sehr ernst und stellt sie in den Mittelpunkt ihrer Arbeiten ab dem 1. Januar 2007." St�rkung der B�rgerrechte Die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erfordert Schutz und Sicherung der Rechte der B�rgerinnen und B�rger. Die deutsche Ratspr�sidentschaft will die St�rkung der B�rgerrechte in den Vordergrund stellen. Die Vereinbarung von Mindeststandards in Strafverfahren geh�rt dabei zu den Kernelementen, denn der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wird sich europaweit erst dann voll durchsetzen, wenn es echtes Vertrauen in die Rechtsordnung anderer EU-Mitgliedstaaten gibt. Der deutsche Vorsitz will die Arbeiten an einem Rahmenbeschluss voranbringen, der die Mindestanforderungen an die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten klar festlegt. Weitere Anliegen der deutschen Pr�sidentschaft sind der Schutz vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und Transparenz und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns. Mehr Rechtssicherheit f�r B�rger und Wirtschaft Die EU-B�rgerinnen und -B�rger erwarten, dass sie sich im Alltag ganz selbstverst�ndlich �ber L�ndergrenzen hinweg bewegen k�nnen. Notwendig ist daf�r ein sicherer und vorhersehbarer Rechtsrahmen. Dies reicht von der besseren grenz�berschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsanspr�chen, klaren Regelungen dar�ber, welches Recht im Fall einer Ehescheidung zur Anwendung kommt, dem besseren Schutz geistigen Eigentums bis hin zur Verbesserung des Verbraucherschutzrechts. Deutschland setzt sich in den kommenden Monaten f�r mehr Rechtssicherheit im Familien- und Privatrecht sowie f�r eine effiziente Rechtsdurchsetzung ein. Vom gemeinsamen EU-Binnenmarkt erwarten auch die Unternehmen einen sicheren rechtlichen Rahmen. Denn gerade grenz�berschreitend t�tige Unternehmen m�ssen klar erkennen k�nnen, welches Recht gilt etwa wenn sie den Sitz ihres Unternehmens in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen wollen. Geistiges Eigentum besser sch�tzen Deutschlands Status als f�hrende Exportnation beruht ma�geblich auf der Ausfuhr technologischer Innovationsprodukte. Die Bundesregierung setzt sich deshalb nicht nur national, sondern auch weltweit f�r einen effektiven Schutz des geistigen Eigentums ein. So hat Deutschland ein gro�es Interesse an einem kosteng�nstigen, sicheren und effizienten Patentsystem in Europa. Im Interesse aller innovativen Unternehmen unterst�tzt Deutschland das European Patent Litigation Agreement (EPLA). Dieses vermeidet unterschiedliche Urteile nationaler Gerichte und gibt den Rechtsinhabern mehr Rechtssicherheit. Im Kreis der G 8-Staaten sucht Deutschland einen intensiveren Dialog mit den Schwellenl�ndern. Deutschland will etwa China dabei helfen, dass es seine internationalen Verpflichtungen zum Schutz des geistigen Eigentums auch in die Praxis umsetzt. St�rkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit Auf europ�ischer Ebene sollen grenz�berschreitende justizielle Verfahren durch moderne, standardisierte Informationstechnologien einfacher werden. Erste Erfolge sind etwa bei der von Deutschland und Frankreich initiierten Strafregistervernetzung zu verzeichnen. Bisher mussten Staatsanwaltschaften, die eine Auskunft aus einem ausl�ndischen Strafregister brauchen, ein f�rmliches Rechtshilfeersuchen (in Papierform) in der Sprache des ersuchten Landes stellen. Weil die Auskunftsersuchen jetzt elektronisch �bermittelt und beantwortet werden k�nnen, wird die Erteilung der Auskunft erheblich beschleunigt. Ziel ist eine Vernetzung aller Strafregister innerhalb Europas. Unter dem Motto "Work on E-Justice" lotet Deutschland mit der IT-Wirtschaft die M�glichkeiten der elektronischen Vernetzung und Standardisierung in anderen Justizbereichen sowie m�glichst direkte Kommunikationswege zwischen den Justizbeh�rden der EU-Mitgliedstaaten aus.
Thu, 28 Dec 2006 11:28:32 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute eine positive Bilanz f�r die Arbeit des Ministeriums gezogen. "Wir konnten in diesem Jahr viele Vorhaben in die Tat umsetzen und neue Projekte auf den Weg bringen. Dabei haben wir uns auch in den vergangenen zw�lf Monaten unseren zentralen Anliegen gewidmet, die lauten: "Sicherheit schaffen Opfer sch�tzen", "Standort Deutschland st�rken Verbraucherrechte sichern" und "Moderne Gesellschaft f�rdern Rechtsstaat modernisieren". Das kommende Jahr bringt mit der EU-Ratspr�sidentschaft und dem G 8-Vorsitz weitere Herausforderung f�r Deutschland. Unser Ziel ist es, in dieser Zeit wesentliche Akzente in der internationalen Rechtspolitik zu setzen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Gesetzgebungsvorhaben 2006 im �berblick: "Sicherheit schaffen Opfer sch�tzen" - Der Europ�ische Haftbefehl vereinfacht das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union und verk�rzt die Dauer der Auslieferungsverfahren. Z.B. erspart er den Mitgliedstaaten mit einer so genannten "Positivliste" bei �ber 30 Deliktsgruppen die aufw�ndige Pr�fung, ob die Tat in beiden Staaten strafbar ist. (Mehr ...) - Mit dem Gesetz zur St�rkung der R�ckgewinnungshilfe und der Verm�gensabsch�pfung bei Straftaten wird sichergestellt, dass�der kriminelle Gewinn aus einer Straftat nicht beim T�ter verbleibt. Hinzu kommen Vorschriften, die es dem Opfer erleichtern, seine Anspr�che gegen den T�ter durchzusetzen. (Mehr ...)� - Mit dem Gesetz zur �nderung des �berstellungsausf�hrungsgesetzes k�nnen verurteilte Straft�ter auch ohne ihre Zustimmung zur Verb��ung der Strafe in ihr Heimatland �berstellt werden, wenn gegen sie eine bestandskr�ftige Ausweisungsverf�gung vorliegt. Zudem sind Regelungen f�r den Fall vorgesehen, dass der verurteilte T�ter sich der Verb��ung durch Flucht in sein Heimatland entzieht. (Mehr ...) - Das Internationale �bereinkommen �ber die zivilrechtliche Haftung f�r Bunker�lverschmutzungssch�den wurde ratifiziert. Das sog. Bunker�l-�bereinkommen f�hrt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigent�mers f�r Verschmutzungen durch Bunker�l ein. Sie greift unabh�ngig davon ein, ob dem Schiffseigent�mer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. (Mehr ...) "Standort Deutschland st�rken Verbraucherrechte sichern" - Durch die Reform des Genossenschaftsrechts wurde die Gr�ndung von Genossenschaften nach deutschem Recht erleichtert. Dar�ber hinaus wurde sichergestellt, dass Europ�ische Genossenschaften (SEC) und die Genossenschaften nach dem Genossenschaftsrecht gleich behandelt werden. Schlie�lich wurden Ideen aus der Corporate-Governance-Diskussion, die im Aktienrecht gef�hrt wurde, auf die Genossenschaften �bertragen. (Mehr ...) "Moderne Gesellschaft f�rdern Rechtsstaat modernisieren" - Mit dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG) wurden vier EU-Richtlinien umgesetzt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gr�nden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit�t zu verhindern oder zu beseitigen. (Mehr ...) - Mit dem Gesetz �ber elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) erfolgt eine Umstellung auf eine elektronische Registerf�hrung. Das Gesetz schreibt vor, dass die Handels- , Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ab 1. Januar 2007 zwingend elektronisch zu f�hren sind. (Mehr ...) - Mit dem zweiten Justizmodernisierungsgesetz werden die Vorschriften �ber das gerichtliche Verfahren an ver�nderte Rahmenbedingungen angepasst und verbessert. Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass Gerichtsverfahren z�giger werden und weniger kosten. B�rgerinnen und B�rger kommen damit schneller zu ihrem Recht, zudem wird die Arbeit der Rechtsanwender im Justizalltag erleichtert. (Mehr ...) - Mit dem f�nften Gesetz zur �nderung des Urheberrechtsgesetzes wurde eine Europ�ische Richtlinie �ber das Folgerecht des Urhebers in nationales Recht umgesetzt. Wird ein Kunstwerk weiterver�u�ert, so hat der Urheber (bildender K�nstler) nach deutschem Recht einen Anspruch auf einen Teil des Erl�ses dieser Weiterver�u�erung. Eine solche Regelung gab es allerdings nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Mit der Richtlinie wurde dieses sog. Folgerecht europaweit eingef�hrt und harmonisiert. (Mehr ...) - Die Barwertverordnung wurde aktualisiert. Anhand dieser Verordnung k�nnen Familiengerichte Rechte aus der betrieblichen oder der berufsst�ndischen Altersversorgung bei der Scheidung im Versorgungsausgleich wie gewohnt bewerten und ausgleichen. - Mit dem Gesetz �ber die Bereinigung von Bundesrecht wurden f�r den Zust�ndigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums Vorschriften aufgehoben, die zwar formell noch galten, aber praktisch keine Wirkung mehr entfalteten. Rechtsfolgen oder Rechtsverh�ltnisse, die aus diesen Vorschriften resultierten, blieben unangetastet. (Mehr ...) - Mit dem Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes f�r Justiz wird eine zentrale Verwaltungsbeh�rde geschaffen, die in Zukunft zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner f�r den internationalen Rechtsverkehr sein wird. Aufgaben aus dem Ministerium, die nicht ministerielle Kernaufgaben sind, gehen auf die Bundesoberbeh�rde �ber. (Mehr ...) Demn�chst werden in Kraft treten: - Mit einer neuen Strafvorschrift sollen Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Bel�stigung und Bedrohung leiden, strafrechtlich besser gesch�tzt werden. Der Gesetzgeber setzt damit ein eindeutiges Zeichen, dass Stalking keine Privatsache ist, sondern strafw�rdiges Unrecht. (Mehr ...) - Mit einer Novelle des Wohneigentumsgesetzes wird die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht;�das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen wird dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten angeglichen. (Mehr ...)
Thu, 28 Dec 2006 11:28:00 +0100
CK - Washington.   A blanket waiver of sovereign immunity contained in the terms of government bonds marketed commercially does not affect the immunity afforded the government's diplomatic assets in Germany, the German Constitutional Supreme Court in Karlsruhe ruled on December 6, 2006 in the matter 2 BvM 9/03.

After examining American and other laws to discern the general principles of international law on the issue, the court found the inviolability of diplomatic assets paramount. A sovereign may specifically waive its immunity with respect to diplomatic assets, such as an embassy bank account. But a blanket waiver related to non-diplomatic issues does not permit the execution of judgments involving other matters into diplomatic assets.

Such a waiver may be sufficient, however, to subject the sovereign to jurisdiction and general enforcement of judgments. The matter at bar involved bonds issued by Argentina and the attempted enforcement of a Frankfurt, Germany judgment into an Argentine bank account in Berlin.
German American Law Journal :: Washington USA
CK -Washington.   The Federal Supreme Court in Karlsruhe applied the rules of the Human Rights Convention to German criminal procedure in lifting a criminal conviction based on a non-adversarial pre-trial interrogation of a witness.

At the investigative hearing, the examining judge removed the defendant from the hearing room after the witness expressed her displeasure at testifying in his presence. Subsequently, she failed to follow a summons to testify at the trial. Her statements procured at the hearing without confrontation by the defenant or counsel proved determinative for the conviction but was not supported by other evidence.

On November 29, 2006, the Supreme Court decided in the matter 1 StR 493/06 that the conviction violated article 6(1)(1)(3)(d) of the convention as applied to §168c of the German Statute on Criminal Procedure. The court remanded the matter to the Munich District Court for a new trial.
German American Law Journal :: Washington USA
KR - Washington.   Spam EMails violate various German statutes. Most commonly, a cause of action is based on the Unfair Competition Statute, UWG, of July 3, 2004, BGBl. I, p.1414, as amended on April 19, 2006, BGBl. I, p.866.

On October 25, 2006, the Karlsruhe Court of Appeals decided in the matter of 6 U 35/06 that the unauthorized usage and transmission of spam mails with true or fake addresses containing the name of a service provider not affiliated with the sender after the @ sign also violate the German Trademark Statute (MarkenG) of October 25, 1994, BGBl. I, p. 3082, as last amended on October 31, 2006, BGBl. I, p. 2407.

The defendant, a commercial provider of pornographic websites, promoted his services through @hotmail.com EMails. Plaintiff Microsoft owns internet service Hotmail, which owns a registered European Community trademark pursuant to Article 9 (1)(a) of the Council Regulation (EC) No 40/94 of December 20, 1993 on the Community Trade Mark.

The plaintiff had already prevailed in a prior legal dispute between the parties in this matter based on the UWG. However, the appellate court held that the prior decision does not bar, as res judicata, plaintiff from suing defendant again because the facts and circumstances of the new case based on trademark violations are different. Although the court previously granted injunctive relief concerning the transmission of spam without prior consent of the addressees, it had not considered the trademark issue.

The court held that the unauthorized use of the name Hotmail and the fact that defendant competed with plaintiff in the same market, constitute a violation of trademark rights under the Trademark Statute, MarkenG, the German implementation of the European Regulation. They compete in the same market because the trademark was registered for the purpose of online communication services and internet advertisement. Accordingly, all cause of action is determined by sections 125b no. 2, 14 (6) and 19 of the Trademark Statute.

The decision means that the spammer can be hit with the remedies under both statutes. The unfair competition results in an injunction. The trademark violation forces the spammer to an accounting. Plaintiff can then specify the damages for which the spammer is to compensate it.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German government approved a set of mutual cooperation and legal assistance agreements with the United States in a bill that implements bilateral agreements and E.U. agreements with the United States. The German text includes the agreements as well as explanatory notes and notes verbales.

The subject matter ranges from extradition and judicial assistance under 2003 bilaterals to 2006 supplementary bilaterals on mutual cooperation and extradition and the E.U. agreement with the United States of June 25, 2003. The Berlin Justice Department provides introductory notes in a press release of December 13, 2006.

In extradition matters, the new arrangements are set to improve the protection of data over the prior situation under the 1978 extradition agreement. The update also reinforces the German--and nearly world-wide--position that extradition requests will not be honored in cases where capital punishment may be imposed.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Berlin attorney general moved to Web 2.0 and now is two steps ahead of it, says its press release of December 11, 2006. The site www.bmj.bund.de--don't forget to enter the archaic www or it won't open--offers content in English, including information such as: You may be able to find more details on individual laws by checking the website of the Federal Ministry whose remit covers the regulated subject matter.
German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 07 Jan 2007 19:13:24 GMT
Sun, 07 Jan 2007 19:13:25 GMT
Wiesbaden (ots) - Erfolgreich im Kampf gegen Rauschgiftkrimina- lit�t: In einem seit Juni 2006 durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover gef�hrten Ermittlungsverfahren konnten am 13.12.2006 insgesamt sieben ...
Fri, 15 Dec 2006 13:42:00 B
Wiesbaden (ots) - Gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: In der Nacht vom 06. auf den 07.12.06 sind in Pattaya/Thailand bei einer Razzia im Rotlichtmilieu sechs Personen wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern festgenommen ...
Mon, 11 Dec 2006 11:49:00 B
Sun, 07 Jan 2007 19:13:26 GMT
1I. Die Beschwerde des Kl�gers gegen die Nichtzulassung seiner Revision bleibt sowohl mit der Grundsatzr�ge (1.) als auch mit der Verfahrensr�ge (2.) ohne Erfolg. 21. Die Grundsatzr�ge beruht auf vier teilweise mehrfach untergliederten Einzelvorbringen. Der Kl�ger bleibt damit ohne Erfolg, denn ...
Tue, 05 Dec 2006 14:43:14 +0100
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grunds�tzlichen Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Grunds�tzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine f�r die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf s�mtliche Zulassungsgr�nde des � 132 Abs. 2 VwGO gest�tzte Beschwerde des Kl�gers ist unzul�ssig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach � 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgr�nden zu stellen sind. 21. Die Beschwerde h�lt die Frage f�r grunds�tzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet. 21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200