|
|
Neuigkeiten (13.01.07)
Fri, 12 Jan 2007 23:20:39 GMT
Fri, 12 Jan 2007 23:20:39 GMT
Pressemitteilung 4/07 vom 11.01.2007
Pressemitteilung 3/07 vom 10.01.2007
Pressemitteilung 2/07 vom 03.01.2007
Pressemitteilung 1/07 vom 03.01.2007
Fri, 12 Jan 2007 23:29:55 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ... JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.
Danke!
Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Fri, 12 Jan 2007 23:20:39 GMT
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet.
2007-01-10
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sofortige Vollziehbarkeit einer von der Stadt Hof im Juli 2003 erlassenen Verfügung, durch die dem Beschwerdeführer der Betrieb einer Wettannahmestelle untersagt wird, in der er für die O. GmbH Sportwetten mit festen Gewinnquoten vermittelt, die von der S. GmbH in G. angeboten werden.
2006-12-20
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen, nachdem der Partei im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Restitutionsklage, mit der der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens erstrebt, in dem er erfolglos auf das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses bezogene Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob die Aufhebung einer fachgerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht einen Restitutionsgrund gegen eine andere fachgerichtliche Entscheidung, in der die aufgehobene Entscheidung zustimmend zitiert war, darstellen kann.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Sie ist unzulässig. Ihr steht der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Der Beschwerdeführer ist zunächst auf den Rechtsweg in der Hauptsache zu verweisen.
2006-12-19
Fri, 12 Jan 2007 23:20:41 GMT
Fri, 12 Jan 2007 23:29:59 GMT
Fri, 12 Jan 2007 15:14:40 CET Uhr - Pia schrieb - Meldepflicht des Mieters Hallo,
habe eine Frage bez�glich Meldepflicht: Ein Bekannter hat eine Wohnung in seinem 3-Familienhaus an eine alleinerziehende Frau mit Kind vermietet. Nach 3 Monaten zog ihr neuer Freund ein. Innerhalb von zwei Jahren hat das Paar noch zwei Kinder bekommen. Nun ist dieser Freund der Mieterin scheinbar nicht unter dieser Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet, da nie irgendwe ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-12CET15:14:40+01:00
Fri, 12 Jan 2007 14:02:02 CET Uhr - Beluga schrieb - Altautos Seit 2007 m�ssen H�ndler Altautos entsorgen.
Wie genauer ?
Werden alle Grundst�ckseigent�mer dann kein Problem mit den wild geparkten Schrottautos haben ?
Oder m�ssen die H�ndler nur die von ihnen verkauften Altautos kostenlos entsorgen ?
Aber Autos werden ja von Ort zu Ort weiter verkauft ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-12CET14:02:02+01:00
Thu, 11 Jan 2007 22:08:16 CET Uhr - Daso schrieb - Abmahnung Hallo zusammen,
ich hoffe ihr k�nnt mir weiterhelfen?
Mein Bruder vermietet ein Gesch�ftsraum.der als Kiosk genutzt wird,er hat das Problem das die Mieterin sehr unregelm��ig ihre Miete bezahlt,wir haben heute den 11. und sie hat bisher 50 euro bezahlt.
Er will ihr jetzt eine Abmahnung schreiben,entweder sie zahlt bis zum 3. so wie es im Mietervertag vereinbart oder sie wird ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-11CET22:08:16+01:00
Thu, 11 Jan 2007 18:38:00 CET Uhr - Strokermen schrieb - Probleme mit stellplatznutzung Hallo,
ich stell meinen mietern kostenfrei stellpl�tze f�r ihre fahrzeuge zur verf�gung ....
des weiteren hat meine mutter einen parkplatz (f�r besucher) mit schild
der von ihrem freund st�ndig genutzt wird.
In einer mieterversammlung hab ich alle darauf hingewiesen docj so zu parken das die stellfl�che f�r 5 fahrzeuge immer gegeben sein soll
nun ist es des �fteren passier ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-11CET18:38:00+01:00
Thu, 11 Jan 2007 15:45:58 CET Uhr - flexus11 schrieb - Balkon-Sanierung doch Modernisierung? Hallo zusammen,
ich m�chte an einem gekauften MFH demn�chst Modernisierungsma�nahmen durchf�hren lassen. Dazu geh�rt u.a. auch die Instandsetzung eines Balkons, der auf Grund eines gebrochenen Gel�nders nicht zu betreten war und deshalb nicht in den Mietvertrag aufgenommen wurde.
Gilt dann die Hinzunahme des Balkons in den Mietvertrag wie ein Neubau, der �ber die Modernisierun ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-11CET15:45:58+01:00
Fri, 12 Jan 2007 23:20:41 GMT
Fri, 12 Jan 2007 23:20:41 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 12 Jan 2007 23:20:41 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Fri, 12 Jan 2007 23:20:41 GMT
Die englischsprachige Seite protectyour.org erteilt 5 Ratschläge für Inhaber von org-Domains, um ...
2007-01-11 12:00:00
Bereits 100.000 schriftliche Beschwerde von Verbrauchern sind zum Rufnummernmissbrauch bei der ...
2007-01-11 12:00:00
Nach jahrzehntelangem Hin und Her hat Deutschland nun auch dem Namen nach eine Nationalbibliothek. ...
2007-01-11 12:00:00
Der von der spanischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Ley 34/2002 (Gesetz über ...
2007-01-11 12:00:00
An der Philipps-Universität Marburg besteht seit Juli 2003 das Forschungs- und ...
2007-01-11 12:00:00
Fri, 12 Jan 2007 23:20:47 GMT
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspr�sidentschaft hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute eine hochrangige Delegation des Rechtsausschusses (JURI) des Europ�ischen Parlamentes (EP) im Bundesministerium der Justiz zu Gespr�chen empfangen. "Dieses Treffen ist eine ausgezeichnete Gelegenheit mit den Abgeordneten des JURI-Ausschusses �ber aktuelle Rechtssetzungsverfahren zu sprechen, die die deutsche Pr�sidentschaft im Halbjahr dieses Jahres voranbringen will. Dazu brauchen wir in vielen Bereichen die Unterst�tzung des Europ�ischen Parlaments. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen", sagte Zypries in Berlin.
Zu den Aufgaben des JURI-Ausschusses geh�rt die Auslegung und Anwendung des Rechts der Europ�ischen Union. Er ist zust�ndig f�r Rechtsakte der Gemeinschaft insbesondere in den Bereichen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, f�r Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und f�r Verfahrensrecht.
Zypries erl�uterte den Abgeordneten das Programm der deutschen Pr�sidentschaft im Bereich Justiz (www.bmj.bund.de/europa). Im Mittelpunkt der Gespr�che standen dabei die Dossiers, mit denen der JURI-Ausschuss unmittelbar oder mitberatend befasst ist. So ber�t dieser Ausschuss federf�hrend Verordnungsentw�rfe etwa im Schuldrecht. Hier soll mit der sog. "ROM I"-Verordnung geregelt werden, welches Recht bei streitigen Fragen �ber die Auslegung von Vertr�gen mit Auslandsbezug angewandt wird. Der Verordnungsentwurf "ROM II" bestimmt das anwendbare Recht bei deliktischen Anspr�chen mit Auslandsbezug, etwa wenn es um Schadensersatzanspr�che eines Franzosen geht, der in Deutschland in einen Verkehrsunfall mit einem Deutschen verwickelt war.
Weiterhin er�rterten die Parlamentarier mit der Bundesjustizministerin zwei vom JURI-Ausschuss mit zu beratende Dossiers, die die deutsche Ratspr�sidentschaft wesentlich voranbringen will. Zypries erl�uterte den Entwurf eines Rahmenbeschluss �ber Mindeststandards im Strafverfahren, mit dem die Rechte der B�rgerinnen und B�rger in der Europ�ischen Union gest�rkt werden sollen. Ziel ist es, Beschuldigten im Strafverfahren europaweit Mindeststandards im Verfahren zu garantieren. Dazu geh�ren beispielsweise Festlegungen, wann ein Dolmetschers hinzuzuziehen ist, wann ein Verteidiger beigeordnet werden muss und dass ein Beschuldigter �ber seine Rechte in seiner Muttersprache belehrt werden muss.
Den Entwurf f�r die sog. "Rom-III-Verordnung" ber�t der JURI-Ausschuss ebenfalls mit. Mit ihr soll geregelt werden, welches Gericht zust�ndig ist und welches Recht anwendbar sein soll, wenn sich binationale Ehepaare aus EU-Mitgliedsstaaten scheiden lassen wollen.
Zypries informierte die Parlamentarier schlie�lich �ber die Pl�ne der deutschen Ratspr�sidentschaft, die Verhandlungen �ber den Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufzunehmen. "Unser Ziel sind europaweit gemeinsame Mindeststrafen f�r Straftaten, die aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen werden", unterstrich Zypries.
Ein weiterer Schwerpunkt des Pr�sidentschaftsprogramms liegt in der Verbesserung der grenz�berschreitenden Zusammenarbeit bei Justizaufgaben durch den Einsatz von Informations und Kommunikationstechnologie. Zypries pr�sentierte den Abgeordneten dabei das erfolgreiche e-justice-Modellprojekt der Strafregistervernetzung, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien gemeinsam begonnen haben. Der Informationsaustausch �ber Eintragungen in nationalen Strafregistern wird durch den Einsatz der Informationstechnologie erheblich beschleunigt und ist tagesaktuell m�glich, da lange Postwege f�r briefliche Benachrichtigungen entfallen.
An die Fachgespr�che im Bundesministerium der Justiz schlie�en sich weitere Arbeitstreffen mit ihren deutschen Kollegen aus den Rechtsaussch�ssen des Bundestags und des Bundesrats an.
Thu, 11 Jan 2007 13:59:33 +0100
Vom 14. bis 16. Januar tagen die Justiz- und Innenminister der Europ�ischen Union unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch�uble in Dresden.
65 Ministerinnen und Minister haben ihr Kommen zugesagt. Sie werden von rund 260 Delegationsmitgliedern begleitet. Das Interesse der Medien ist au�ergew�hnlich gro�. Fast 500 Journalisten aus ganz Europa haben sich f�r das Presseprogramm akkreditiert. Entsprechend dem Charakter der Informellen Treffen soll neben den Plenarsitzungen der informelle Gedankenaustausch gef�rdert und das Gastgeberland pr�sentiert werden. Deshalb sind f�r die Regierungsg�ste aus ganz Europa ein Besuch der Frauenkirche am Montag und eine F�hrung durch das Gr�ne Gew�lbe am Dienstag vorgesehen.
Schwerpunkte der Beratungen werden die Verst�rkung der grenz�berschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit durch die �berf�hrung des Vertrags von Pr�m in den EU-Rechtsrahmen, die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie der grenz�berschreitende IT-Einsatz in der Justiz sein. Weitere Themen sind die angestrebte gemeinsame europ�ische Strategie zur Bek�mpfung der illegalen Migration mit einer St�rkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit und eine Diskussion �ber die zuk�nftige Gestaltung der europ�ischen Innenpolitik ab 2010 (nach Auslaufen des Haager Programms).
Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit / �berf�hrung des Vertrags von Pr�m in den Rechtsrahmen der EU��
Seit Unterzeichnung des v�lkerrechtlichen Vertrages von Pr�m am 27. Mai 2005 durch Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und �sterreich haben mit Italien, Finnland, Portugal und Slowenien vier weitere EU-Mitgliedstaaten ihre Beitrittserkl�rung zum Vertrag abgegeben. Der besondere Mehrwert des Vertrages liegt in dem erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch. Auf der Grundlage des Vertrages ist es m�glich, dass die beteiligten Staaten zur Verfolgung von Straftaten durch einen direkten Zugriff auf die DNA- und Fingerabdruckdateien der anderen Staaten feststellen k�nnen, ob dort zu einer DNA-Spur oder einem Fingerabdruck Daten gespeichert sind. Kommt es zu einem Treffer, �bermitteln die Staaten einander die Daten der gesuchten Person (z. B. den Namen, die Adresse und weitere Informationen) im Wege der Rechtshilfe. Zudem erm�glicht der Vertrag einen automatisierten Zugriff auf nationale Datenbanken im Bereich der Fahrzeugregisterdaten.
Zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit sind au�erdem operative Ma�nahmen wie gemeinsame Streifen, die M�glichkeit zur �bertragung von hoheitlichen Befugnissen auf Polizeikr�fte der anderen Vertragsstaaten oder Hilfeleistungen bei Gro�ereignissen vorgesehen.
Gemeinsam mit den Vertragspartnern von Pr�m und der Europ�ischen Kommission beab-sichtigt der deutsche Vorsitz, die �berf�hrung des Pr�mer Vertrages in den Rechtsrahmen der EU zu initiieren. Die Vertragspartner von Pr�m haben zuletzt anl�sslich der Unterzeichnung der gemeinsamen Ministererkl�rung vom 5. Dezember 2006 in Br�ssel das Anliegen der Erweiterung auf die gesamte EU bekr�ftigt.
Zukunft der europ�ischen Innenpolitik
Nach der Halbzeitbewertung des seit 2004 g�ltigen Haager Pogramms zur St�rkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europ�ischen Union bietet sich 2007 und 2008 die Gelegenheit, vor den eigentlichen Verhandlungen �ber das neue Mehrjahresprogramm eine Orientierungsdebatte �ber die k�nftige Gestaltung der europ�ischen Innenpolitik zu f�hren. Diese sollte transparent sein, alle Aspekte der europ�ischen Innenpolitik ber�cksichtigen und auch externen Sachverstand einbeziehen. Vom Informellen Treffen in Dresden k�nnte hierzu eine erste Initiative ausgehen.
Zusammenarbeit in der Migrationspolitik
Der britische Innenminister hat noch unter finnischer Ratspr�sidentschaft im Auftrag und Namen mehrerer EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ein Arbeitspapier vorgelegt. Die Initiative regt eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migration und die Festlegung von Zielen, Grunds�tzen und Priorit�ten einer gemeinsamen Migrationspolitik, insbesondere zur Bek�mpfung Illegaler Zuwanderung an. Das gemeinsame Papier behandelt die Themen "Illegale Einwanderung, R�ckf�hrungen und Au�engrenzen", "Beziehungen zu Drittstaaten und Ko-Entwicklung" sowie "Zusammenarbeit im Bereich Asyl". Ein besonderer Aspekt ist das Angebot zur F�rderung befristeter Aufenthalte (circular migration) als Instrument der Migrations- und Entwicklungspolitik. Dabei sollen freiwillige na-tionale Quoten der Kommission f�r Verhandlungen mit Drittstaaten gemeldet werden k�nnen.
Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Familien- und Erbrecht
Europa w�chst zusammen. B�rgerinnen und B�rger bet�tigen sich wirtschaftlich, leben und arbeiten in anderen Mitgliedstaaten. Auch die Zahl der famili�ren Verbindungen �ber die Grenzen hinweg steigt. Viele Eheleute besitzen Immobilien, die nicht in dem Staat belegen sind, in dem sie wohnen.
Gerade das Familienrecht in den Mitgliedstaaten ist besonders durch die jeweiligen nationalen Kulturen und Traditionen gepr�gt, mit der Folge, dass die Rechtsordnungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Teilen sehr unterschiedlich sind. So gibt es neben der herk�mmlichen Ehe beispielsweise nicht in allen Mitgliedstaaten rechtlich anerkannte Formen anderer Verbindungen wie etwa Ehen zwischen homosexuellen Partnern oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Gleicherma�en gibt es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche M�glichkeiten zur Aufl�sung von Ehen und �hnlichen Verbindungen sowie unterschiedliche rechtliche Folgen daraus. Diese Unterschiedlichkeiten setzen sich in den nationalen erbrechtlichen Regelungen fort.
Die Deutsche Pr�sidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt, auf konkrete und f�hlbare Verbesserungen f�r B�rgerinnen und B�rger im t�glichen Leben hinzuwirken. Deshalb soll die internationale Zusammenarbeit in Familien und Erbrechtsf�llen verbessert werden. Dabei geht es nicht um eine materielle Harmonisierung daf�r gibt der EG-Vertrag keine Rechtsgrundlage sondern vielmehr darum, Regelungen zur internationalen gerichtlichen Zust�ndigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und zur Vereinheitlichung der sog. Kollisionsnormen zu erlassen. Kollisionsnormen sind Vorschriften, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen konkreten Fall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Hierzu soll �ber den grunds�tzliche Richtung des weiteren Vorgehens gesprochen. Ziel muss es sein, mehr Rechtssicherheit auch in diesen F�llen zu erreichen.�
Grenz�berschreitender IT-Einsatz in der Justiz
Alle Mitgliedsstaaten der EU setzen zur Bew�ltigung ihrer Justizaufgaben erfolgreich Informations- und Kommunikationstechnologie ein. Im nationalen Rahmen funktioniert e-justice also bereits. In einem europ�ischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts mit durchl�ssigen Grenzen und vielf�ltigen grenz�berschreitenden Aktivit�ten d�rfen der Zugang zur Justiz und deren Effektivit�t nicht an "informationstechnologischen EU-Binnengrenzen" scheitern. Deshalb strebt die deutsche Pr�sidentschaft an, die M�glichkeiten der Informationstechnik zum Vorteil der grenz�berschreitend Recht suchenden B�rgerinnen und B�rger, aber auch f�r die Zusammenarbeit der Justizorgane - beispielsweise bei der Strafverfolgung in Europa noch besser zu nutzen.
Die bisherigen Ans�tze f�r eine Vernetzung der Justiz in Europa und die k�nftig erforderlichen Schritte hierf�r sollen in Dresden diskutiert werden.
Ministerprogramm vom 14. bis 16. Januar 2007 in Dresden:
Sonntag, 14. Januar 2007
15:30 Uhr Konferenz der Trio-Pr�sidentschaft mit EU-Kommission Deutschland, Portugal, Slowenien mit EU-Kommission
17:00 Uhr Auftaktpressekonferenz der (Trio)Pr�sidentschaft mit EU-Kommission
20:00 Uhr Begr��ung aller angereisten Ministerinnen und Minister mit Delegationen, Abendessen
Montag, 15. Januar 2007
09:00 Uhr 11.00 Uhr Plenarsitzung I �berf�hrung des Vertrags von Pr�m in den Rechtsrahmen der EU
11:00 Uhr Familienfoto
11:15 12.30 Uhr Plenarsitzung II Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts
12:30 Uhr Pressekonferenz der Pr�sidentschaft
13:30 Uhr Mittagessen der Minister auf Schloss Albrechtsberg
14:45 Uhr Fahrt der Minister zur Frauenkirche
15:00 Uhr F�hrung und Konzert in der Frauenkirche
16:30 18.30 Uhr Plenarsitzung III Zukunft der europ�ischen Innenpolitik ab 2010
18:30 Uhr Pressekonferenz der Pr�sidentschaft
19:45 Uhr Fahrt/Gang aller Delegationen zum Residenzschloss
20:00 Uhr Empfang des Freistaates Sachsen, anschl. Dinner
Dienstag, 16. Januar 2007
09:30 11.00 Uhr Plenarsitzung IV E-Justice in Europa grenz�berschreitender Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz
11:15 Uhr Pressekonferenz der Pr�sidentschaft
11:45 Uhr Besichtigung des Historischen Gr�nen Gew�lbes (Minister)
13:00 Uhr Abschluss-Mittagsbuffet f�r alle Teilnehmer
Wed, 10 Jan 2007 18:00:15 +0100
Zum Auftakt der Informellen Ministertreffen im Rahmen der deutschen EU-Ratspr�sidentschaft tagen die Justiz- und Innenminister der EU vom 14. bis 16. Januar 2007 in Dresden. Den Vorsitz haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch�uble inne.
"Bei der Gestaltung und St�rkung des gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben die Bek�mpfung von Terrorismus und Kriminalit�t eine herausragende Bedeutung. Gerade hier erwarten die B�rgerinnen und B�rger gemeinsame Antworten von Europa", sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Sch�uble. "Unser Ziel ist es, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Beh�rden und Institutionen in Polizei und Justiz weiter zu verbessern, die B�rgerrechte der Menschen in Europa zu st�rken und Rechtssicherheit f�r B�rger und Wirtschaft zu gew�hrleisten", erg�nzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wenige Tage vor dem Beginn der deutschen Pr�sidentschaft.
Gemeinsames Programm der ersten Triopr�sidentschaft Erstmals haben drei aufeinander folgende Ratspr�sidentschaften ihr Programm miteinander abgestimmt. Beginnend mit Deutschland am 1. Januar 2007 werden die Folgepr�sidentschaften Portugal und Slowenien bis zum 30. Juni 2008 auf der Basis eines gemeinsam entwickelten Programms die Aufgabe des Vorsitzes in der Europ�ischen Justiz- und Innenpolitik gestalten. Wichtige Vorhaben k�nnen auf diese Weise langfristig vorbereitet und zielgerichtet durchgef�hrt werden.��
Informelles Treffen der Minister Einer guten europ�ischen Tradition folgend, soll das Informelle Ministertreffen in Dresden dazu genutzt werden, einen umfassenden Meinungsaustausch zu wichtigen Themen zu f�hren und l�ngerfristig ausgerichtete Impulse zu entwickeln.
Schwerpunkte der Beratungen in Dresden sind die Verst�rkung der grenz�berschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit durch die �berf�hrung des Vertrags von Pr�m in den EU-Rechtsrahmen, die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie der grenz�berschreitende IT-Einsatz in der Justiz. Ein weiteres Thema wird die angestrebte gemeinsame europ�ische Strategie zur Bek�mpfung der illegalen Migration mit einer St�rkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit und dem partnerschaftlichen Dialog mit Herkunftsl�ndern sein.
Erstmals nehmen in Dresden die Justiz- und Innenminister von Bulgarien und Rum�nien als Mitglieder der Europ�ischen Union am Treffen teil. Neben den Justiz- und Innenministern aus 27 EU-Mitgliedstaaten nehmen die Vertreter der Beitrittskandidaten T�rkei, Kroatien und Mazedonien, Vertreter der EU-Kommission als auch des Europ�ischen Parlamentes teil.
Zusatzinformation f�r Pressevertreter Auf der bereits geschalteten Website der deutschen EU-Ratspr�sidentschaft werden unter www.eu2007.de wichtige Hinweise zu organisatorischen und technischen Fragen, sowie zum zentralen Akkreditierungsverfahren f�r Veranstaltungen der EURatspr�sidentschaft zur Verf�gung gestellt. Dort kann auch die Anmeldung f�r das Informelle Ministertreffen in Dresden vorgenommen werden. Mit Beginn der Pr�sidentschaft am 1. Januar 2007 wird die Seite www.eu2007.de zum zentralen Informationsportal der deutschen EU-Ratspr�sidentschaft ausgebaut. Dort finden sich dann alle wichtigen Dokumente, Pressemitteilungen und Interviews rund um die deutsche EU-Ratspr�sidentschaft. Umfassende Informationen rund um das Thema Europa und die deutsche EU-Ratspr�sidentschaft sind auch bereit gestellt unter www.bmj.bund.de/europa und unter www.bmi.bund.de.
Wed, 10 Jan 2007 17:22:05 +0100
Vernachl�ssigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die familiengerichtliche Praxis zu �berpr�fen, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im M�rz 2006 die Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Ma�nahmen bei Gef�hrdung des Kindeswohls" eingesetzt. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der Experten aus den Familiengerichten sowie der Kinder- und Jugendhilfe angeh�rten, wird in K�rze vorliegen. "Familiengerichte, Jugend�mter, Schule und Polizei m�ssen in Zukunft noch besser zusammenarbeiten und im Einzelfall fr�her t�tig werden. Ausgangspunkt aller �berlegungen muss die Erkenntnis sein, dass fr�hzeitige Pr�vention das beste Mittel ist, um Kinder zu sch�tzen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zur Hilfe f�r Kinder und ihre Eltern sieht das geltende Recht der Kinder- und Jugendhilfe vielf�ltige Angebote und Leistungen der Jugend�mter vor. Die Familiengerichte dagegen sind einzuschalten, wenn die Eltern nicht mit dem Jugendamt kooperieren und in die elterliche Sorge eingegriffen werden muss, um eine Gef�hrdung des Kindeswohles abzuwehren. Das Familiengericht kann nach geltenden Recht (� 1666 BGB) in die elterliche Sorge eingreifen, wenn das Wohl des Kindes durch elterliches Erziehungsversagen gef�hrdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Gesetz gibt hier keine konkreten Ma�nahmen vor, sondern �berl�sst es dem Gericht, die im Einzelfall geeignete Anordnung zu treffen. Soweit erforderlich kann das Familiengericht den Eltern teilweise oder vollst�ndig die Sorge entziehen und einen Pfleger oder Vormund bestellen.
"Leider werden in der Praxis die Familiengerichte h�ufig erst zu sp�t angerufen, wenn also �das Kind bereits in den Brunnen gefallen� ist. Mein Ziel ist es, gef�hrdete Kinder so fr�h wie m�glich zu sch�tzen. Dazu kann die fr�hzeitige Einschaltung der Familiengerichte, die anders als Jugend�mter verpflichtend auf die Eltern einwirken k�nnen, ganz wesentlich beitragen. Die Gerichte k�nnen familiengerichtliche Weisungen an die Eltern erteilen: Das hei�t sie k�nnen auf die Eltern einwirken, Kindergartenbetreuung in Anspruch zu nehmen, einen Anti-Gewalt-Trainingskurs zu absolvieren oder das Kind �rztlich untersuchen zu lassen. Soweit das erforderlich ist, m�ssen die Eltern noch st�rker als bisher in die Pflicht genommen werden. Notwendige gesetzliche �nderungen werde ich so schnell wie m�glich auf den Weg bringen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Die Eckpunkte der Ergebnisse der Arbeitsgruppe:
Abbau von "Tatbestandsh�rden" f�r die Anrufung der Familiengerichte Nach geltendem Recht setzen familiengerichtliche Ma�nahmen, die in die elterliche Sorge eingreifen, voraus, dass die Eltern in der Erziehung versagen, das Wohl des Kindes dadurch gef�hrdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden (� 1666 Abs. 1 BGB). Die Arbeitsgruppe spricht sich daf�r aus, die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" zu streichen. Dadurch soll es dem Gericht erleichtert werden, Ma�nahmen gegen�ber den Eltern zu treffen und zu begr�nden. Gleichzeitig sollen f�r die Jugend�mter m�gliche "H�rden" bei der Anrufung der Familiengerichte abgebaut werden. Die �nderung soll au�erdem der Gefahr entgegenwirken, dass Eltern auf Grund des Vorwurfs des "Erziehungsversagens" nicht mehr kooperieren. Notwendige, aber auch ausreichende Tatbestandsvoraussetzungen bleiben die Gef�hrdung des Kindeswohls sowie die Unwilligkeit oder Unf�higkeit der Eltern, die Gefahr abzuwenden. Beispiel: F�llt ein Kind durch erhebliche Verhaltensprobleme auf, deren Ursachen nicht eindeutig zu kl�ren sind, und haben die Eltern keinen erzieherischen Einfluss mehr auf ihr Kind, so kann das Merkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" und der urs�chliche Zusammenhang zwischen diesem Erziehungsversagen und der Kindeswohlgef�hrdung schwer festzustellen und darzulegen sein. Hier schafft die vorgeschlagene gesetzliche �nderung eine sinnvolle Erleichterung.
Konkretisierung der m�glichen Rechtsfolgen Das Familiengericht hat die zur Abwendung der Gefahr "erforderlichen Ma�nahmen" zu treffen (� 1666 Abs. 1 BGB). Die gerichtliche Reaktion beschr�nkt sich in der Praxis ganz �berwiegend darauf, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. Die Arbeitsgruppe schl�gt daher vor, die Rechtsfolgen des � 1666 BGB durch eine beispielhafte Aufz�hlung zu konkretisieren. Dadurch soll den Familiengerichten und Jugend�mtern die ganze Bandbreite m�glicher Ma�nahmen auch unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung verdeutlicht werden. Der Vorschlag soll zum Schutz der Kinder die fr�hzeitige Anrufung der Familiengerichte f�rdern. Als m�gliche Rechtsfolgen nennt � 1666 BGB u. a. Weisungen an die Eltern, �ffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, wie etwa Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatung, soziale Trainingskurse) und der Gesundheitsf�rsorge (z. B. Vorsorgeuntersuchungen), sowie f�r die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Beispiel: Die Eltern vernachl�ssigen ihr 4-j�hriges Kind. Es weist gegen�ber gleichaltrigen Kindern deutliche Entwicklungsst�rungen auf und leidet unter unzureichender Ern�hrung und fehlenden sozialen Kontakten. In einem solchen Fall kann das Familiengericht die Eltern u. a. anweisen, Erziehungsberatung und einen Kindergartenplatz f�r ihr Kind anzunehmen. Eine solche gerichtliche Weisung ist mit Zwangsgeld durchsetzbar. Befolgen die Eltern Weisungen nicht, wird das Gericht aber in der Regel auch sch�rfere Ma�nahmen bis hin zu einer Fremdunterbringung des Kindes pr�fen.
Er�rterung der Kindeswohlgef�hrdung ("Erziehungsgespr�ch") Die Arbeitsgruppe h�lt es f�r sachgerecht, durch ein sog. "Erziehungsgespr�ch" die Eltern noch st�rker als bisher in die Pflicht zu nehmen und auf sie einzuwirken, �ffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und mit dem Jugendamt zu kooperieren. Es ist Aufgabe der Gerichte, in diesem Gespr�ch den Eltern den Ernst der Lage vor Augen zu f�hren, darauf hinzuwirken, dass sie notwendige Leistungen der Jugendhilfe annehmen und auf m�gliche Konsequenzen (ggf. Entzug des Sorgerechts) hinzuweisen. Diese M�glichkeit besteht schon nach geltendem Recht, wird aber in der Praxis kaum genutzt. In das Gespr�ch soll regelm��ig auch das Jugendamt eingebunden werden.
�berpr�fung nach Absehen von gerichtlichen Ma�nahmen Bislang ist das Familiengericht, das in einem Verfahren wegen Kindeswohlgef�hrdung keine Ma�nahme anordnet, nicht verpflichtet, diese Entscheidung sp�ter noch einmal zu �berpr�fen. Nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll das Gericht in angemessenem Zeitabstand �berpr�fen, ob seine Entscheidung unver�ndert richtig ist. Beispiel: Machen die Eltern vor Gericht die Zusage, mit dem Jugendamt zu kooperieren und h�lt das Gericht diese Zusage f�r glaubhaft, kann das Gericht nach geltendem Recht das Verfahren beenden. Verweigern die Eltern jedoch entgegen ihrer Zusage die Kooperation mit dem Jugendamt, erf�hrt dies das Familiengericht nicht ohne weiteres. Durch den �nderungsvorschlag soll daher im Interesse des Kindes eine nochmalige Befassung des Gerichts mit dem Fall gew�hrleistet werden.
Schnellere Gerichtsverfahren Die Arbeitsgruppe spricht sich f�r ein gesetzliches Beschleunigungsgebot in Verfahren wegen Gef�hrdung des Kindeswohls aus, nach dem diese Verfahren vorrangig durchzuf�hren sind.
Zusammenarbeit der Familiengerichte mit Jugend�mtern und anderen Institutionen Effektiver Kindesschutz setzt voraus, dass Familiengerichte und Jugend�mter konstruktiv zusammenwirken. Einen wesentlichen Beitrag dazu k�nnen �rtliche Arbeitskreise leisten, in denen Fragen der Kooperation fall�bergreifend er�rtert werden. Die Arbeitsgruppe schl�gt daher vor, die Tr�ger der �ffentlichen Jugendhilfe dazu zu verpflichten, solche Arbeitskreise zu bilden. Neben den Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern sind weitere m�gliche Teilnehmer an den Arbeitskreisen Jugendrichter, Jugendstaatsanw�lte, Polizisten, Rechtsanw�lte und Lehrer.
Anrufung der Familiengerichte durch die Schulen Tritt in der Schule der Verdacht einer Kindeswohlgef�hrdung auf (z. B bei Schulverweigerung), wendet sich die Schule in der Regel an das Jugendamt, das ggf. seinerseits das Familiengericht anruft. Die Arbeitsgruppe weist jedoch ausdr�cklich auf die M�glichkeit hin, dass Schulen sich auch unmittelbar an das Familiengericht wenden k�nnen. Die Arbeitsgruppe appelliert an die Schulverwaltungen, dass diese ihre Schulleiter und Lehrer �ber die rechtlichen M�glichkeiten und die verschiedenen Ansprechpartner bei Kindeswohlgef�hrdungen informieren.
Mehr Rechtssicherheit in F�llen von "geschlossener" Unterbringung Im Einzelfall kann es als letztes p�dagogisches Mittel erforderlich werden, das Kind oder den Jugendlichen freiheitsentziehend unterzubringen. Hierf�r bedarf es einer gerichtlichen Genehmigung (� 1631b BGB). Nach den Feststellungen der Arbeitsgruppe sind die �berg�nge zwischen "offenen" und "geschlossenen" Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend flie�end, was die alte Polarisierung zwischen "offener" und "geschlossener" Unterbringung in der Praxis deutlich relativiert. Ma�geblich ist vielmehr der p�dagogische Umgang mit den Kindern und Jugendlichen. Der Bericht geht auf erfolgreiche Konzepte ausf�hrlich ein. �ber die Anwendung und die Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung von "geschlossenen" Unterbringungen bestehen in der Praxis Unsicherheiten. Die Arbeitsgruppe schl�gt daher vor, die entsprechenden Regelungen zu konkretisieren.
In ihrem schriftlichen Bericht wird die Arbeitsgruppe diese Vorschl�ge n�her erl�utern und begr�nden. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, diesen Bericht in K�rze vorzulegen
Thu, 04 Jan 2007 15:36:50 +0100
Fri, 12 Jan 2007 23:20:51 GMT
CK - Washington. While data protection is pretty much settled in Germany and rarely raises to the level of concern that, for instance, phishing and lost laptops cause in the United States, the prosecutorial side of ideas to address data flows raises eyebrows. Project Mikado involves a wholesale search of credit card records that a Halle D.A. imposed on credit card companies.
They complied, some 300 transactions involving a payee in the Philippines were found, and the country is in uproar over its privacy rights. Bloggers are filing criminal complaints against the D.A. with the Halle district court. They rely on press reports according to which the D.A. failed to obtain a warrant. In addition, they consider a search of 20 million accounts illegal on its face. The Halle court ordered the D.A. to show cause.
Meanwhile, Arne Trautmann proposes in his Law-Blog a nifty solution to the criminal problems that could result from the shared use of wireless networks. On July 26, 2006, a Hamburg court had come up with the daft finding, docket number 308 O 407 / 06, that an open WIFI network should render its owner liable for whatever data flow through it, illegal content included. Trautmann offers more than ideas. On January 10, 2007, he published a draft contract, principally addressing the use of shared WLANs in buildings.
The core of his agreement is that all housemates warrant to abide by the law when using the shared system. Much of the draft would not apply to the laws in jurisdictions where the concept of vicarious liability for LAN-sharing has not taken hold. Even in Germany, the concept stands on shaky ground and is typical only of the extremist Hamburg court. With better technical information made available to the courts, it will hopefully fade away. liability WIFI liability WLAN privacy data protection German American Law Journal :: Washington USA
CK -Washington. The Federal Supreme Court in Karlsruhe applied the rules of the Human Rights Convention to German criminal procedure in lifting a criminal conviction based on a non-adversarial pre-trial interrogation of a witness.
At the investigative hearing, the examining judge removed the defendant from the hearing room after the witness expressed her displeasure at testifying in his presence. Subsequently, she failed to follow a summons to testify at the trial. Her statements procured at the hearing without confrontation by the defenant or counsel proved determinative for the conviction but was not supported by other evidence.
On November 29, 2006, the Supreme Court decided in the matter 1 StR 493/06 that the conviction violated article 6(1)(1)(3)(d) of the convention as applied to §168c of the German Statute on Criminal Procedure. The court remanded the matter to the Munich District Court for a new trial. German American Law Journal :: Washington USA
KR - Washington. Spam EMails violate various German statutes. Most commonly, a cause of action is based on the Unfair Competition Statute, UWG, of July 3, 2004, BGBl. I, p.1414, as amended on April 19, 2006, BGBl. I, p.866.
On October 25, 2006, the Karlsruhe Court of Appeals decided in the matter of 6 U 35/06 that the unauthorized usage and transmission of spam mails with true or fake addresses containing the name of a service provider not affiliated with the sender after the @ sign also violate the German Trademark Statute (MarkenG) of October 25, 1994, BGBl. I, p. 3082, as last amended on October 31, 2006, BGBl. I, p. 2407.
The defendant, a commercial provider of pornographic websites, promoted his services through @hotmail.com EMails. Plaintiff Microsoft owns internet service Hotmail, which owns a registered European Community trademark pursuant to Article 9 (1)(a) of the Council Regulation (EC) No 40/94 of December 20, 1993 on the Community Trade Mark.
The plaintiff had already prevailed in a prior legal dispute between the parties in this matter based on the UWG. However, the appellate court held that the prior decision does not bar, as res judicata, plaintiff from suing defendant again because the facts and circumstances of the new case based on trademark violations are different. Although the court previously granted injunctive relief concerning the transmission of spam without prior consent of the addressees, it had not considered the trademark issue.
The court held that the unauthorized use of the name Hotmail and the fact that defendant competed with plaintiff in the same market, constitute a violation of trademark rights under the Trademark Statute, MarkenG, the German implementation of the European Regulation. They compete in the same market because the trademark was registered for the purpose of online communication services and internet advertisement. Accordingly, all cause of action is determined by sections 125b no. 2, 14 (6) and 19 of the Trademark Statute.
The decision means that the spammer can be hit with the remedies under both statutes. The unfair competition results in an injunction. The trademark violation forces the spammer to an accounting. Plaintiff can then specify the damages for which the spammer is to compensate it. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The German government approved a set of mutual cooperation and legal assistance agreements with the United States in a bill that implements bilateral agreements and E.U. agreements with the United States. The German text includes the agreements as well as explanatory notes and notes verbales.
The subject matter ranges from extradition and judicial assistance under 2003 bilaterals to 2006 supplementary bilaterals on mutual cooperation and extradition and the E.U. agreement with the United States of June 25, 2003. The Berlin Justice Department provides introductory notes in a press release of December 13, 2006.
In extradition matters, the new arrangements are set to improve the protection of data over the prior situation under the 1978 extradition agreement. The update also reinforces the German--and nearly world-wide--position that extradition requests will not be honored in cases where capital punishment may be imposed. German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 12 Jan 2007 23:20:51 GMT
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Pressemitteilung vom 10.01.2007
2007-01-10
Fri, 12 Jan 2007 23:20:51 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die Zentralstelle Kinderpornografie des
Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Gie�en Ermittlungen zur Identifizierung des mutma�lichen Opfers einer
kinderpornografischen Bildserie ...
Fri, 12 Jan 2007 18:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolgreich im Kampf gegen Rauschgiftkrimina-
lit�t:
In einem seit Juni 2006 durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag
der Staatsanwaltschaft Hannover gef�hrten Ermittlungsverfahren
konnten am 13.12.2006 insgesamt sieben ...
Fri, 15 Dec 2006 13:42:00 B
Fri, 12 Jan 2007 23:20:51 GMT
Das Staatsministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst darf wegen des Ausschlusses rechtsaufsichtlicher Ma�nahmen in "Programmangelegenheiten" (Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F.) die Bayerische Landeszentrale f�r neue Medien nicht anweisen, Werbung f�r Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:30 +0100
Zur Eintragung der Gesellschaft b�rgerlichen Rechts im Grundbuch.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:06 +0100
Bei Verlust der Sehf�higkeit eines Auges um 80 % mit m�glicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeintr�chtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen.
Tue, 09 Jan 2007 15:59:35 +0100
1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes f�r den Pauschalbetrag von 20,- Euro incl. Mehrwertsteuer eine au�ergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, verst��t seit der zum 01.07.2006 erfolgten �nderung des � 34 RVG nicht gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Geb�hren.
2. Die Bemessungsvorschrift des � 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht f�r ein Beratungshonorar, das gem. � 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verf�gungsverfahren:
Ab�nderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:45 +0100
Zwischen den w�hrend der Fahrt begangenen Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens des vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes und des �berschreitens der zul�ssigen H�chstgeschwindigkeit besteht Tateinheit.
Thu, 11 Jan 2007 14:20:16 +0100
1. Die Anerkennung und Vollstreckung eines am 25. Mai 1993 gegen�ber dem Magistrat in G. (�sterreich) geschlossenen Unterhaltsvergleichs (hier: Anspr�che des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater) richtet sich nach dem deutsch-�sterreichischen Vertrag �ber die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und �ffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 6. Juni 1959 (BGBl 1960 II S. 1246 - deutsch-�sterreichischer Vertrag) und dem dazu ergangenen Ausf�hrungsgesetz vom 8. M�rz 1960 (BGBl I S. 169 - Ausf�hrungsgesetz).
2. F�r die Vollstreckbarerkl�rung der im Unterhaltsvergleich vom 25. Mai 1993 titulierten Anspr�che ist das Amtsgericht - Familiengericht - zust�ndig.
Tue, 09 Jan 2007 15:47:18 +0100
Zur Rassebestimmung von (Kampf-) Hunden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:57 +0100
Die Quantit�t und Qualit�t des Besucherverkehrs der Mitmieter sowie die Aufhebung der Zugangskontrolle k�nnen den Mieter gewerblicher Miter�ume unter Ber�cksichtigung er konkreten Ausgestaltung des Vertragsverh�ltnisses zur Mietminderung wegen eines Sachmangels berechtigen.
Thu, 11 Jan 2007 14:22:08 +0100
Zur Rechtm��igkeit sofort vollziehbarer Nebenbestimmungen zu einer Duldung, wenn ein seit vielen Jahren in der Bundesrepublik lebender Ausl�nder nur z�gerlich an der Beschaffung von Heimreisepapieren mitwirkt.
Thu, 04 Jan 2007 20:33:29 +0100
Wird die Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages wegen unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen angegriffen, erfolgt aber die Werbung in unterschiedlichen Medien ( einerseits Handzettel, andererseits Gehwegaufsteller ), ist die Verfolgung in getrennten, jeweils nur auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Verfahren auch dann nicht rechtsmissbr�uchlich im Sinne des � 8 Abs.4 UWG, wenn die Werbungen im �brigen inhaltlich, farblich und im Layout identisch sind, sich in beiden F�llen dieselben Parteien gegen�ber stehen, sie von denselben Prozessbevollm�chtigten vertreten werden und beide Werbungen bereits bei Einleitung der getrennten Verf�gungsverfahren dem Wettbewerber bekannt waren.
Fri, 12 Jan 2007 15:14:43 +0100
Fri, 12 Jan 2007 23:20:56 GMT
1I. Die Beschwerde des Kl�gers gegen die Nichtzulassung seiner Revision bleibt sowohl mit der Grundsatzr�ge (1.) als auch mit der Verfahrensr�ge (2.) ohne Erfolg.
21. Die Grundsatzr�ge beruht auf vier teilweise mehrfach untergliederten Einzelvorbringen. Der Kl�ger bleibt damit ohne Erfolg, denn ...
Tue, 05 Dec 2006 14:43:14 +0100
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grunds�tzlichen Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.
2Grunds�tzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine f�r die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf s�mtliche Zulassungsgr�nde des � 132 Abs. 2 VwGO gest�tzte Beschwerde des Kl�gers ist unzul�ssig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach � 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgr�nden zu stellen sind.
21. Die Beschwerde h�lt die Frage f�r grunds�tzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
|
|