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Neuigkeiten (15.01.07)
Mon, 15 Jan 2007 01:21:12 GMT
Mon, 15 Jan 2007 01:21:12 GMT
Pressemitteilung 4/07 vom 11.01.2007
Pressemitteilung 3/07 vom 10.01.2007
Pressemitteilung 2/07 vom 03.01.2007
Pressemitteilung 1/07 vom 03.01.2007
Sun, 14 Jan 2007 23:17:26 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ... JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.
Danke!
Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Mon, 15 Jan 2007 01:21:12 GMT
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet.
2007-01-10
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sofortige Vollziehbarkeit einer von der Stadt Hof im Juli 2003 erlassenen Verfügung, durch die dem Beschwerdeführer der Betrieb einer Wettannahmestelle untersagt wird, in der er für die O. GmbH Sportwetten mit festen Gewinnquoten vermittelt, die von der S. GmbH in G. angeboten werden.
2006-12-20
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen, nachdem der Partei im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Restitutionsklage, mit der der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens erstrebt, in dem er erfolglos auf das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses bezogene Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob die Aufhebung einer fachgerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht einen Restitutionsgrund gegen eine andere fachgerichtliche Entscheidung, in der die aufgehobene Entscheidung zustimmend zitiert war, darstellen kann.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Sie ist unzulässig. Ihr steht der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Der Beschwerdeführer ist zunächst auf den Rechtsweg in der Hauptsache zu verweisen.
2006-12-19
Mon, 15 Jan 2007 01:21:12 GMT
Sun, 14 Jan 2007 23:17:27 GMT
Sun, 14 Jan 2007 02:03:47 CET Uhr - tribaleye schrieb - Fragen zur Vermietung von Mobilheimen/Ferienhäusern hallo!
gerade eben dieses forum bei google entdeckt und schon viele fragen ... ich hoffe, es findet sich ein experte für mich hier ;-)
also,seit längerem überlege ich, mir ein mobilheim zuzulegen. es soll
gebraucht und möbliert sein sowie in der preisspanne zwischen
10-25.000 euro liegen. vorzugsweise soll es in holland an der
nordseeküste stehen, alternativ auch in meiner he ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-14CET02:03:47+01:00
Sat, 13 Jan 2007 13:56:11 CET Uhr - gast_44 schrieb - Mietrecht auf Lebenszeit nicht im Grundbuch eingetragen Hallo wir haben vor 20 Jahren einen Mietvertrag auf Lebenszeit geschlossen. Die damaligen Vermieter sind zwischenzeitlich verstorben, der neue Vermieter wußte aber von dem Mietvertag und hat sogar eine Zusatzvereinbarung zu diesem Unterschrieben.Nun will der Vermieter das Haus verkaufen und will uns natürlich irgendwie aus dem Haus kriegen. Müssen wir uns sorgen machen??? Leide ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-13CET13:56:11+01:00
Fri, 12 Jan 2007 15:14:40 CET Uhr - Pia schrieb - Meldepflicht des Mieters Hallo,
habe eine Frage bezüglich Meldepflicht: Ein Bekannter hat eine Wohnung in seinem 3-Familienhaus an eine alleinerziehende Frau mit Kind vermietet. Nach 3 Monaten zog ihr neuer Freund ein. Innerhalb von zwei Jahren hat das Paar noch zwei Kinder bekommen. Nun ist dieser Freund der Mieterin scheinbar nicht unter dieser Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet, da nie irgendwe ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-12CET15:14:40+01:00
Fri, 12 Jan 2007 14:02:02 CET Uhr - Beluga schrieb - Altautos Seit 2007 müssen Händler Altautos entsorgen.
Wie genauer ?
Werden alle Grundstückseigentümer dann kein Problem mit den wild geparkten Schrottautos haben ?
Oder müssen die Händler nur die von ihnen verkauften Altautos kostenlos entsorgen ?
Aber Autos werden ja von Ort zu Ort weiter verkauft ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-12CET14:02:02+01:00
Thu, 11 Jan 2007 22:08:16 CET Uhr - Daso schrieb - Abmahnung Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?
Mein Bruder vermietet ein Geschäftsraum.der als Kiosk genutzt wird,er hat das Problem das die Mieterin sehr unregelmäßig ihre Miete bezahlt,wir haben heute den 11. und sie hat bisher 50 euro bezahlt.
Er will ihr jetzt eine Abmahnung schreiben,entweder sie zahlt bis zum 3. so wie es im Mietervertag vereinbart oder sie wird ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-11CET22:08:16+01:00
Mon, 15 Jan 2007 01:21:13 GMT
Mon, 15 Jan 2007 01:21:13 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 15 Jan 2007 01:21:13 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vorübergehend zu kurzfristigen Störungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (Während der Umstellungsphase können Sie die neue Version bereits über diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, ändern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beiträge sind weiterhin über die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zugänglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begrüßen zu können.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern über eine Entscheidung einer allgäuer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14jährige Jugendliche zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen möchte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beiträgen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch für einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erklärung, wie die Wörter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14jährigen Schüler aus dem Allgäu sicher nicht gerechnet: Für das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Darüber hinaus sollen sie einen Aufsatz über ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarländische Umweltministerium lässt derzeit in den Wäldern rund 330 Tafeln, die ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Unfällen im Wald Rettungskräfte nach einer Unfallmeldung über Mobiltelefon schnell den Unglücksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch über die gängigen Navigationssysteme angefahren werden können.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Mon, 15 Jan 2007 01:21:13 GMT
Die englischsprachige Seite protectyour.org erteilt 5 Ratschläge für Inhaber von org-Domains, um ...
2007-01-11 12:00:00
Bereits 100.000 schriftliche Beschwerde von Verbrauchern sind zum Rufnummernmissbrauch bei der ...
2007-01-11 12:00:00
Nach jahrzehntelangem Hin und Her hat Deutschland nun auch dem Namen nach eine Nationalbibliothek. ...
2007-01-11 12:00:00
Der von der spanischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Ley 34/2002 (Gesetz über ...
2007-01-11 12:00:00
An der Philipps-Universität Marburg besteht seit Juli 2003 das Forschungs- und ...
2007-01-11 12:00:00
Mon, 15 Jan 2007 01:21:17 GMT
Gemeinsames Arbeitsprogramm Deutschlands, Portugals und Sloweniens
Erstmals haben sich mit Deutschland, Portugal und Slowenien drei EU-Mitgliedsstaaten, deren Präsidentschaften aufeinander folgen, auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm für die nächsten 18 Monate verständigt. Diese Triopräsidentschaft hat am 1. Januar 2007 mit dem Vorsitz Deutschlands begonnen, dem Portugal und Slowenien folgen werden.
Vor der am Abend beginnenden informellen Ratstagung der EU-Justiz- und Innenminister sind die Repräsentanten der Triopräsidentschaft, die Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble, Antonio Costa und Dragutin Mate sowie die Justizminister Brigitte Zypries, Alberto Bernardes Costa und Lovro Sturm zu einer Arbeitsbesprechung zusammengetroffen, an der auch der Vizepräsident der EU-Kommission, Franco Frattini, teilgenommen hat.
"Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union gibt es eine Triopräsidentschaft. Sie ist für uns eine besondere Chance und Verpflichtung", sagte Bundesinnenminister Schäuble. "Diese neue Form der Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit, im Interesse aller Mitgliedstaaten eine ausgewogene europäische Politik zu gestalten. Sie verbindet Staaten unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Regionen Europas und sichert so die politische Kontinuität in einer größer gewordenen Europäischen Union", fügte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hinzu.
Die wesentlichen Ziele der Triopräsidentschaft für die nächsten 18 Monate:
Stärkung von Frontex und Anschluss an das Schengener Informationssystem
Ein wichtiges Ziel der ersten Triopräsidentschaft besteht darin, die europäische Grenzschutzagentur Frontex zu stärken, um so den Schutz der Außengrenzen zu verbessern. Die Grenzöffnung zu den neuen Mitgliedern ist auch abhängig von deren zügigem Anschluss an das Schengener Informationssystem, für das wir uns sehr einsetzen werden. Nicht zuletzt durch die beherzte, von Slowenien tatkräftig unterstützte Initiative Portugals für ein reformiertes Schengener Informationssystem ("SIS one 4 all") ist es den europäischen Innenministern im Rat Anfang Dezember gelungen, dass dies voraussichtlich Ende 2007 technisch möglich sein sollte. Dies ermöglicht, es bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen, die Kontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union zum 31. Dezember 2007 abzuschaffen, Die sichere Tür ist die, die man offen lassen kann.
Verbesserung der Polizeizusammenarbeit und der Terrorabwehr
Deutschland, Portugal und Slowenien wollen den Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität in der Europäischen Union voranbringen. Dazu müssen wir die polizeiliche Zusammenarbeit verbessern. Unser Ziel ist zum einen, vorhandene Einrichtungen wie die europäische Polizeibehörde Europol zu stärken. Durch Europol ist es beispielsweise in einer gemeinsamen Aktion gegen Kinderpornographie gelungen, in 12 EU-Ländern gleichzeitig Hausdurchsuchungen durchzuführen und mehrere Personen festzunehmen. Wir wollen, dass Europol künftig für die Bekämpfung aller schweren grenzüberschreitenden Straftaten zuständig ist. Außerdem soll Europol wirksame Hilfe bei der frühzeitigen Zerschlagung terroristischer Netzwerke leisten, indem zum Beispiel verstärkt Aktivitäten terroristischer Vereinigungen im Internet beobachtet werden.
Stärkung der Bürgerrechte
Zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gehört auch der Schutz und die Sicherung der Bürgerrechte. Eine erfolgreiche justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen setzt voraus, dass jeder Mitgliedsstaat Vertrauen in die Rechtsordnung der anderen EU-Mitgliedstaaten hat. Dieses Vertrauen wollen wir dadurch stärken, dass bestimmte Mindestrechte im Strafverfahren festgelegt werden, die den Betroffenen in allen Mitgliedstaaten bei Ermittlungs- und Gerichtverfahren zustehen. Deshalb sollen in einem Rahmenbeschluss Mindestgarantien festgelegt werden, wann einem Beschuldigten ein Dolmetscher oder Verteidiger zur Verfügung gestellt wird und wie sichergestellt werden muss, dass ein Beschuldigter über seine Rechte belehrt wird.
Die Triopräsidentschaft will zudem einen neuen Anlauf unternehmen, die festgefahrenen Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wiederaufzunehmen. Ziel ist es, eine Mindestharmonisierung der Strafvorschriften der Mitgliedsstaaten zu erreichen. Dabei geht es vor allem um die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, zum Beispiel die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven.
Bekämpfung der illegalen Migration
Ein weiterer großer Schwerpunkt wird ein globaler und ausgewogener Ansatz zur Migration sein. In diesem Zusammenhang ist die Bekämpfung von illegaler Migration und Menschenhandel von besonderer Wichtigkeit. Wir müssen hier im Dialog mit den Herkunftsstaaten einen Weg finden, um die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern, legale Zuwanderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsmarksituation in den Mitgliedstaaten planvoll zu steuern und illegale Einwanderung auf europäischer Ebene entschieden zu bekämpfen. Menschenschmuggler dürfen nicht am Elend der Leute verdienen. Die für November 2007 in Portugal geplante Ministerkonferenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Mittelmeeranrainerstaaten (EUROMED) zu Migrationsfragen wird ein wertvolles Instrument sein, um den Dialog mit Drittstaaten zu intensivieren.
Interkultureller Dialog
Integration und interkultureller Dialog sollen ebenfalls ein Schwerpunkt unserer Triopräsidentschaft sein. Ganz besonders wollen wir mit den über 15 Millionen Menschen islamischer Religionszugehörigkeit, die in Europa leben, besser ins Gespräch kommen. Hier können die Mitgliedstaaten voneinander lernen. Im Mai 2007 werden wir eine europäische Integrationskonferenz zum gegenseitigen Austausch bester Praktiken zu Fragen der Integration und des interkulturellen Dialogs veranstalten. Auf die Fragen, wie wir Sicherheit gewährleisten, Zuwanderung steuern und Migranten integrieren sollen, kann Europa Antworten geben, die uns national nicht möglich wären.
Mehr Rechtssicherheit für Bürger
Europas Bürgerinnen und Bürger bewegen sich im Alltag ganz selbstverständlich über Ländergrenzen hinweg und erwarten dafür einen sicheren und vorhersehbaren Rechtsrahmen. Jeder, der einen Vertrag mit Auslandsbezug abschließt, muss wissen, nach welchem Recht entschieden wird, wenn es Streit über die Vertragsauslegung gibt. Ebenso muss geregelt sein, was gilt, wenn es um deliktische Ansprüche geht, wenn etwa ein Bürger aus einem Mitgliedsstaat bei einem Verkehrsunfall in einem anderen Mitgliedsstaat verletzt wurde. Deshalb werden wir die Arbeiten an den ROM-I- und Rom II-Verordnungen zügig voranbringen.
Auch die Zahl der familiären Verbindungen über die Grenzen hinweg steigt. Ehepartner müssen wissen, welches Recht im Fall ihrer Scheidung und für die Scheidungsfolgen anzuwenden ist. Die Frage, welches Recht angewendet wird, soll nicht davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat sich die Ehepartner scheiden lassen. Dabei geht es nicht um eine materielle Harmonisierung, sondern vielmehr darum, Regelungen zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und zur Vereinheitlichung der sog. Kollisionsnormen zu erlassen. Kollisionsnormen sind Vorschriften, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen konkreten Fall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Die Triopräsidentschaft fördert deshalb die Arbeiten an der Rom-III-Verordnung.
Stärkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit / ejustice
Je durchlässiger die Grenzen in Europa werden, desto enger muss auch die grenzüberschreitende praktische Zusammenarbeit in der Justiz werden. Das gilt vor allem für die Strafverfolgung.
Die Triopräsidentschaft hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, einen Rahmenbeschuss zur grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung voranzubringen.
Zudem soll der Austausch von Strafregisterauszügen verbessert werden. Basierend auf den Erfahrungen des Modellprojekts, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien begonnen haben, soll mit einem Rahmenbeschluss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Strafregisterauszüge nicht mehr wie bisher per Papier, sondern elektronische Datensätze zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Auf diese Weise sollen Informationsdefizite bei der Strafverfolgung und bei der Einschätzung eines Straftäters reduziert werden. Ziel ist ein System der vernetzten nationalen Register, ohne dass eine neue zentrale Registereinheit für ganz Europa aufgebaut werden muss.
Die Triopräsidentschaft hat sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, auch auf anderen Feldern der justiziellen Zusammenarbeit die Möglichkeiten der Informationstechnologie noch besser zu nutzen. In einem europäischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen und vielfältigen grenzüberschreitenden Aktivitäten dürfen der Zugang zur Justiz und deren Effektivität nicht an "informationstechnologischen EU-Binnengrenzen" scheitern. Ziel ist es, weitere praktische Fortschritte beim Einsatz der IT in grenzüberschreitenden Justizverfahren zu erreichen und die Arbeit an europäischen Standards zu strukturieren.
Sun, 14 Jan 2007 21:00:54 +0100
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute eine hochrangige Delegation des Rechtsausschusses (JURI) des Europäischen Parlamentes (EP) im Bundesministerium der Justiz zu Gesprächen empfangen. "Dieses Treffen ist eine ausgezeichnete Gelegenheit mit den Abgeordneten des JURI-Ausschusses über aktuelle Rechtssetzungsverfahren zu sprechen, die die deutsche Präsidentschaft im Halbjahr dieses Jahres voranbringen will. Dazu brauchen wir in vielen Bereichen die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen", sagte Zypries in Berlin.
Zu den Aufgaben des JURI-Ausschusses gehört die Auslegung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union. Er ist zuständig für Rechtsakte der Gemeinschaft insbesondere in den Bereichen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, für Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und für Verfahrensrecht.
Zypries erläuterte den Abgeordneten das Programm der deutschen Präsidentschaft im Bereich Justiz (www.bmj.bund.de/europa). Im Mittelpunkt der Gespräche standen dabei die Dossiers, mit denen der JURI-Ausschuss unmittelbar oder mitberatend befasst ist. So berät dieser Ausschuss federführend Verordnungsentwürfe etwa im Schuldrecht. Hier soll mit der sog. "ROM I"-Verordnung geregelt werden, welches Recht bei streitigen Fragen über die Auslegung von Verträgen mit Auslandsbezug angewandt wird. Der Verordnungsentwurf "ROM II" bestimmt das anwendbare Recht bei deliktischen Ansprüchen mit Auslandsbezug, etwa wenn es um Schadensersatzansprüche eines Franzosen geht, der in Deutschland in einen Verkehrsunfall mit einem Deutschen verwickelt war.
Weiterhin erörterten die Parlamentarier mit der Bundesjustizministerin zwei vom JURI-Ausschuss mit zu beratende Dossiers, die die deutsche Ratspräsidentschaft wesentlich voranbringen will. Zypries erläuterte den Entwurf eines Rahmenbeschluss über Mindeststandards im Strafverfahren, mit dem die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union gestärkt werden sollen. Ziel ist es, Beschuldigten im Strafverfahren europaweit Mindeststandards im Verfahren zu garantieren. Dazu gehören beispielsweise Festlegungen, wann ein Dolmetschers hinzuzuziehen ist, wann ein Verteidiger beigeordnet werden muss und dass ein Beschuldigter über seine Rechte in seiner Muttersprache belehrt werden muss.
Den Entwurf für die sog. "Rom-III-Verordnung" berät der JURI-Ausschuss ebenfalls mit. Mit ihr soll geregelt werden, welches Gericht zuständig ist und welches Recht anwendbar sein soll, wenn sich binationale Ehepaare aus EU-Mitgliedsstaaten scheiden lassen wollen.
Zypries informierte die Parlamentarier schließlich über die Pläne der deutschen Ratspräsidentschaft, die Verhandlungen über den Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufzunehmen. "Unser Ziel sind europaweit gemeinsame Mindeststrafen für Straftaten, die aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen werden", unterstrich Zypries.
Ein weiterer Schwerpunkt des Präsidentschaftsprogramms liegt in der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Justizaufgaben durch den Einsatz von Informations und Kommunikationstechnologie. Zypries präsentierte den Abgeordneten dabei das erfolgreiche e-justice-Modellprojekt der Strafregistervernetzung, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien gemeinsam begonnen haben. Der Informationsaustausch über Eintragungen in nationalen Strafregistern wird durch den Einsatz der Informationstechnologie erheblich beschleunigt und ist tagesaktuell möglich, da lange Postwege für briefliche Benachrichtigungen entfallen.
An die Fachgespräche im Bundesministerium der Justiz schließen sich weitere Arbeitstreffen mit ihren deutschen Kollegen aus den Rechtsausschüssen des Bundestags und des Bundesrats an.
Thu, 11 Jan 2007 13:59:33 +0100
Vom 14. bis 16. Januar tagen die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Dresden.
65 Ministerinnen und Minister haben ihr Kommen zugesagt. Sie werden von rund 260 Delegationsmitgliedern begleitet. Das Interesse der Medien ist außergewöhnlich groß. Fast 500 Journalisten aus ganz Europa haben sich für das Presseprogramm akkreditiert. Entsprechend dem Charakter der Informellen Treffen soll neben den Plenarsitzungen der informelle Gedankenaustausch gefördert und das Gastgeberland präsentiert werden. Deshalb sind für die Regierungsgäste aus ganz Europa ein Besuch der Frauenkirche am Montag und eine Führung durch das Grüne Gewölbe am Dienstag vorgesehen.
Schwerpunkte der Beratungen werden die Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit durch die Überführung des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen, die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie der grenzüberschreitende IT-Einsatz in der Justiz sein. Weitere Themen sind die angestrebte gemeinsame europäische Strategie zur Bekämpfung der illegalen Migration mit einer Stärkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit und eine Diskussion über die zukünftige Gestaltung der europäischen Innenpolitik ab 2010 (nach Auslaufen des Haager Programms).
Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit / Überführung des Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der EU
Seit Unterzeichnung des völkerrechtlichen Vertrages von Prüm am 27. Mai 2005 durch Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich haben mit Italien, Finnland, Portugal und Slowenien vier weitere EU-Mitgliedstaaten ihre Beitrittserklärung zum Vertrag abgegeben. Der besondere Mehrwert des Vertrages liegt in dem erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch. Auf der Grundlage des Vertrages ist es möglich, dass die beteiligten Staaten zur Verfolgung von Straftaten durch einen direkten Zugriff auf die DNA- und Fingerabdruckdateien der anderen Staaten feststellen können, ob dort zu einer DNA-Spur oder einem Fingerabdruck Daten gespeichert sind. Kommt es zu einem Treffer, übermitteln die Staaten einander die Daten der gesuchten Person (z. B. den Namen, die Adresse und weitere Informationen) im Wege der Rechtshilfe. Zudem ermöglicht der Vertrag einen automatisierten Zugriff auf nationale Datenbanken im Bereich der Fahrzeugregisterdaten.
Zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit sind außerdem operative Maßnahmen wie gemeinsame Streifen, die Möglichkeit zur Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf Polizeikräfte der anderen Vertragsstaaten oder Hilfeleistungen bei Großereignissen vorgesehen.
Gemeinsam mit den Vertragspartnern von Prüm und der Europäischen Kommission beab-sichtigt der deutsche Vorsitz, die Überführung des Prümer Vertrages in den Rechtsrahmen der EU zu initiieren. Die Vertragspartner von Prüm haben zuletzt anlässlich der Unterzeichnung der gemeinsamen Ministererklärung vom 5. Dezember 2006 in Brüssel das Anliegen der Erweiterung auf die gesamte EU bekräftigt.
Zukunft der europäischen Innenpolitik
Nach der Halbzeitbewertung des seit 2004 gültigen Haager Pogramms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union bietet sich 2007 und 2008 die Gelegenheit, vor den eigentlichen Verhandlungen über das neue Mehrjahresprogramm eine Orientierungsdebatte über die künftige Gestaltung der europäischen Innenpolitik zu führen. Diese sollte transparent sein, alle Aspekte der europäischen Innenpolitik berücksichtigen und auch externen Sachverstand einbeziehen. Vom Informellen Treffen in Dresden könnte hierzu eine erste Initiative ausgehen.
Zusammenarbeit in der Migrationspolitik
Der britische Innenminister hat noch unter finnischer Ratspräsidentschaft im Auftrag und Namen mehrerer EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ein Arbeitspapier vorgelegt. Die Initiative regt eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migration und die Festlegung von Zielen, Grundsätzen und Prioritäten einer gemeinsamen Migrationspolitik, insbesondere zur Bekämpfung Illegaler Zuwanderung an. Das gemeinsame Papier behandelt die Themen "Illegale Einwanderung, Rückführungen und Außengrenzen", "Beziehungen zu Drittstaaten und Ko-Entwicklung" sowie "Zusammenarbeit im Bereich Asyl". Ein besonderer Aspekt ist das Angebot zur Förderung befristeter Aufenthalte (circular migration) als Instrument der Migrations- und Entwicklungspolitik. Dabei sollen freiwillige na-tionale Quoten der Kommission für Verhandlungen mit Drittstaaten gemeldet werden können.
Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Familien- und Erbrecht
Europa wächst zusammen. Bürgerinnen und Bürger betätigen sich wirtschaftlich, leben und arbeiten in anderen Mitgliedstaaten. Auch die Zahl der familiären Verbindungen über die Grenzen hinweg steigt. Viele Eheleute besitzen Immobilien, die nicht in dem Staat belegen sind, in dem sie wohnen.
Gerade das Familienrecht in den Mitgliedstaaten ist besonders durch die jeweiligen nationalen Kulturen und Traditionen geprägt, mit der Folge, dass die Rechtsordnungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Teilen sehr unterschiedlich sind. So gibt es neben der herkömmlichen Ehe beispielsweise nicht in allen Mitgliedstaaten rechtlich anerkannte Formen anderer Verbindungen wie etwa Ehen zwischen homosexuellen Partnern oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Gleichermaßen gibt es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Möglichkeiten zur Auflösung von Ehen und ähnlichen Verbindungen sowie unterschiedliche rechtliche Folgen daraus. Diese Unterschiedlichkeiten setzen sich in den nationalen erbrechtlichen Regelungen fort.
Die Deutsche Präsidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt, auf konkrete und fühlbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben hinzuwirken. Deshalb soll die internationale Zusammenarbeit in Familien und Erbrechtsfällen verbessert werden. Dabei geht es nicht um eine materielle Harmonisierung dafür gibt der EG-Vertrag keine Rechtsgrundlage sondern vielmehr darum, Regelungen zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und zur Vereinheitlichung der sog. Kollisionsnormen zu erlassen. Kollisionsnormen sind Vorschriften, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen konkreten Fall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Hierzu soll über den grundsätzliche Richtung des weiteren Vorgehens gesprochen. Ziel muss es sein, mehr Rechtssicherheit auch in diesen Fällen zu erreichen.
Grenzüberschreitender IT-Einsatz in der Justiz
Alle Mitgliedsstaaten der EU setzen zur Bewältigung ihrer Justizaufgaben erfolgreich Informations- und Kommunikationstechnologie ein. Im nationalen Rahmen funktioniert e-justice also bereits. In einem europäischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen und vielfältigen grenzüberschreitenden Aktivitäten dürfen der Zugang zur Justiz und deren Effektivität nicht an "informationstechnologischen EU-Binnengrenzen" scheitern. Deshalb strebt die deutsche Präsidentschaft an, die Möglichkeiten der Informationstechnik zum Vorteil der grenzüberschreitend Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Zusammenarbeit der Justizorgane - beispielsweise bei der Strafverfolgung in Europa noch besser zu nutzen.
Die bisherigen Ansätze für eine Vernetzung der Justiz in Europa und die künftig erforderlichen Schritte hierfür sollen in Dresden diskutiert werden.
Ministerprogramm vom 14. bis 16. Januar 2007 in Dresden:
Sonntag, 14. Januar 2007
15:30 Uhr Konferenz der Trio-Präsidentschaft mit EU-Kommission Deutschland, Portugal, Slowenien mit EU-Kommission
17:00 Uhr Auftaktpressekonferenz der (Trio)Präsidentschaft mit EU-Kommission
20:00 Uhr Begrüßung aller angereisten Ministerinnen und Minister mit Delegationen, Abendessen
Montag, 15. Januar 2007
09:00 Uhr 11.00 Uhr Plenarsitzung I Überführung des Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der EU
11:00 Uhr Familienfoto
11:15 12.30 Uhr Plenarsitzung II Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts
12:30 Uhr Pressekonferenz der Präsidentschaft
13:30 Uhr Mittagessen der Minister auf Schloss Albrechtsberg
14:45 Uhr Fahrt der Minister zur Frauenkirche
15:00 Uhr Führung und Konzert in der Frauenkirche
16:30 18.30 Uhr Plenarsitzung III Zukunft der europäischen Innenpolitik ab 2010
18:30 Uhr Pressekonferenz der Präsidentschaft
19:45 Uhr Fahrt/Gang aller Delegationen zum Residenzschloss
20:00 Uhr Empfang des Freistaates Sachsen, anschl. Dinner
Dienstag, 16. Januar 2007
09:30 11.00 Uhr Plenarsitzung IV E-Justice in Europa grenzüberschreitender Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz
11:15 Uhr Pressekonferenz der Präsidentschaft
11:45 Uhr Besichtigung des Historischen Grünen Gewölbes (Minister)
13:00 Uhr Abschluss-Mittagsbuffet für alle Teilnehmer
Wed, 10 Jan 2007 18:00:15 +0100
Zum Auftakt der Informellen Ministertreffen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft tagen die Justiz- und Innenminister der EU vom 14. bis 16. Januar 2007 in Dresden. Den Vorsitz haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble inne.
"Bei der Gestaltung und Stärkung des gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität eine herausragende Bedeutung. Gerade hier erwarten die Bürgerinnen und Bürger gemeinsame Antworten von Europa", sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble. "Unser Ziel ist es, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Institutionen in Polizei und Justiz weiter zu verbessern, die Bürgerrechte der Menschen in Europa zu stärken und Rechtssicherheit für Bürger und Wirtschaft zu gewährleisten", ergänzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wenige Tage vor dem Beginn der deutschen Präsidentschaft.
Gemeinsames Programm der ersten Triopräsidentschaft Erstmals haben drei aufeinander folgende Ratspräsidentschaften ihr Programm miteinander abgestimmt. Beginnend mit Deutschland am 1. Januar 2007 werden die Folgepräsidentschaften Portugal und Slowenien bis zum 30. Juni 2008 auf der Basis eines gemeinsam entwickelten Programms die Aufgabe des Vorsitzes in der Europäischen Justiz- und Innenpolitik gestalten. Wichtige Vorhaben können auf diese Weise langfristig vorbereitet und zielgerichtet durchgeführt werden.
Informelles Treffen der Minister Einer guten europäischen Tradition folgend, soll das Informelle Ministertreffen in Dresden dazu genutzt werden, einen umfassenden Meinungsaustausch zu wichtigen Themen zu führen und längerfristig ausgerichtete Impulse zu entwickeln.
Schwerpunkte der Beratungen in Dresden sind die Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit durch die Überführung des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen, die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie der grenzüberschreitende IT-Einsatz in der Justiz. Ein weiteres Thema wird die angestrebte gemeinsame europäische Strategie zur Bekämpfung der illegalen Migration mit einer Stärkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit und dem partnerschaftlichen Dialog mit Herkunftsländern sein.
Erstmals nehmen in Dresden die Justiz- und Innenminister von Bulgarien und Rumänien als Mitglieder der Europäischen Union am Treffen teil. Neben den Justiz- und Innenministern aus 27 EU-Mitgliedstaaten nehmen die Vertreter der Beitrittskandidaten Türkei, Kroatien und Mazedonien, Vertreter der EU-Kommission als auch des Europäischen Parlamentes teil.
Zusatzinformation für Pressevertreter Auf der bereits geschalteten Website der deutschen EU-Ratspräsidentschaft werden unter www.eu2007.de wichtige Hinweise zu organisatorischen und technischen Fragen, sowie zum zentralen Akkreditierungsverfahren für Veranstaltungen der EURatspräsidentschaft zur Verfügung gestellt. Dort kann auch die Anmeldung für das Informelle Ministertreffen in Dresden vorgenommen werden. Mit Beginn der Präsidentschaft am 1. Januar 2007 wird die Seite www.eu2007.de zum zentralen Informationsportal der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgebaut. Dort finden sich dann alle wichtigen Dokumente, Pressemitteilungen und Interviews rund um die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Umfassende Informationen rund um das Thema Europa und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sind auch bereit gestellt unter www.bmj.bund.de/europa und unter www.bmi.bund.de.
Wed, 10 Jan 2007 17:22:05 +0100
Mon, 15 Jan 2007 01:21:20 GMT
CK - Washington. While data protection is pretty much settled in Germany and rarely raises to the level of concern that, for instance, phishing and lost laptops cause in the United States, the prosecutorial side of ideas to address data flows raises eyebrows. Project Mikado involves a wholesale search of credit card records that a Halle D.A. imposed on credit card companies.
They complied, some 300 transactions involving a payee in the Philippines were found, and the country is in uproar over its privacy rights. Bloggers are filing criminal complaints against the D.A. with the Halle district court. They rely on press reports according to which the D.A. failed to obtain a warrant. In addition, they consider a search of 20 million accounts illegal on its face. The Halle court ordered the D.A. to show cause.
Meanwhile, Arne Trautmann proposes in his Law-Blog a nifty solution to the criminal problems that could result from the shared use of wireless networks. On July 26, 2006, a Hamburg court had come up with the daft finding, docket number 308 O 407 / 06, that an open WIFI network should render its owner liable for whatever data flow through it, illegal content included. Trautmann offers more than ideas. On January 10, 2007, he published a draft contract, principally addressing the use of shared WLANs in buildings.
The core of his agreement is that all housemates warrant to abide by the law when using the shared system. Much of the draft would not apply to the laws in jurisdictions where the concept of vicarious liability for LAN-sharing has not taken hold. Even in Germany, the concept stands on shaky ground and is typical only of the extremist Hamburg court. With better technical information made available to the courts, it will hopefully fade away. liability WIFI liability WLAN privacy data protection German American Law Journal :: Washington USA
CK -Washington. The Federal Supreme Court in Karlsruhe applied the rules of the Human Rights Convention to German criminal procedure in lifting a criminal conviction based on a non-adversarial pre-trial interrogation of a witness.
At the investigative hearing, the examining judge removed the defendant from the hearing room after the witness expressed her displeasure at testifying in his presence. Subsequently, she failed to follow a summons to testify at the trial. Her statements procured at the hearing without confrontation by the defenant or counsel proved determinative for the conviction but was not supported by other evidence.
On November 29, 2006, the Supreme Court decided in the matter 1 StR 493/06 that the conviction violated article 6(1)(1)(3)(d) of the convention as applied to §168c of the German Statute on Criminal Procedure. The court remanded the matter to the Munich District Court for a new trial. German American Law Journal :: Washington USA
KR - Washington. Spam EMails violate various German statutes. Most commonly, a cause of action is based on the Unfair Competition Statute, UWG, of July 3, 2004, BGBl. I, p.1414, as amended on April 19, 2006, BGBl. I, p.866.
On October 25, 2006, the Karlsruhe Court of Appeals decided in the matter of 6 U 35/06 that the unauthorized usage and transmission of spam mails with true or fake addresses containing the name of a service provider not affiliated with the sender after the @ sign also violate the German Trademark Statute (MarkenG) of October 25, 1994, BGBl. I, p. 3082, as last amended on October 31, 2006, BGBl. I, p. 2407.
The defendant, a commercial provider of pornographic websites, promoted his services through @hotmail.com EMails. Plaintiff Microsoft owns internet service Hotmail, which owns a registered European Community trademark pursuant to Article 9 (1)(a) of the Council Regulation (EC) No 40/94 of December 20, 1993 on the Community Trade Mark.
The plaintiff had already prevailed in a prior legal dispute between the parties in this matter based on the UWG. However, the appellate court held that the prior decision does not bar, as res judicata, plaintiff from suing defendant again because the facts and circumstances of the new case based on trademark violations are different. Although the court previously granted injunctive relief concerning the transmission of spam without prior consent of the addressees, it had not considered the trademark issue.
The court held that the unauthorized use of the name Hotmail and the fact that defendant competed with plaintiff in the same market, constitute a violation of trademark rights under the Trademark Statute, MarkenG, the German implementation of the European Regulation. They compete in the same market because the trademark was registered for the purpose of online communication services and internet advertisement. Accordingly, all cause of action is determined by sections 125b no. 2, 14 (6) and 19 of the Trademark Statute.
The decision means that the spammer can be hit with the remedies under both statutes. The unfair competition results in an injunction. The trademark violation forces the spammer to an accounting. Plaintiff can then specify the damages for which the spammer is to compensate it. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The German government approved a set of mutual cooperation and legal assistance agreements with the United States in a bill that implements bilateral agreements and E.U. agreements with the United States. The German text includes the agreements as well as explanatory notes and notes verbales.
The subject matter ranges from extradition and judicial assistance under 2003 bilaterals to 2006 supplementary bilaterals on mutual cooperation and extradition and the E.U. agreement with the United States of June 25, 2003. The Berlin Justice Department provides introductory notes in a press release of December 13, 2006.
In extradition matters, the new arrangements are set to improve the protection of data over the prior situation under the 1978 extradition agreement. The update also reinforces the German--and nearly world-wide--position that extradition requests will not be honored in cases where capital punishment may be imposed. German American Law Journal :: Washington USA
Mon, 15 Jan 2007 01:21:20 GMT
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Pressemitteilung vom 10.01.2007
2007-01-10
Pressemitteilung vom 05.01.2007
2007-01-05
Mon, 15 Jan 2007 01:21:21 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die Zentralstelle Kinderpornografie des
Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Gießen Ermittlungen zur Identifizierung des mutmaßlichen Opfers einer
kinderpornografischen Bildserie ...
Fri, 12 Jan 2007 18:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolgreich im Kampf gegen Rauschgiftkrimina-
lität:
In einem seit Juni 2006 durch das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag
der Staatsanwaltschaft Hannover geführten Ermittlungsverfahren
konnten am 13.12.2006 insgesamt sieben ...
Fri, 15 Dec 2006 13:42:00 B
Mon, 15 Jan 2007 01:21:21 GMT
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst darf wegen des Ausschlusses rechtsaufsichtlicher Maßnahmen in "Programmangelegenheiten" (Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F.) die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nicht anweisen, Werbung für Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:30 +0100
Zur Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:06 +0100
Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen.
Tue, 09 Jan 2007 15:59:35 +0100
1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes für den Pauschalbetrag von 20,- Euro incl. Mehrwertsteuer eine außergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, verstößt seit der zum 01.07.2006 erfolgten Änderung des § 34 RVG nicht gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren.
2. Die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verfügungsverfahren:
Abänderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:45 +0100
Zwischen den während der Fahrt begangenen Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens des vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes und des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit besteht Tateinheit.
Thu, 11 Jan 2007 14:20:16 +0100
1. Die Anerkennung und Vollstreckung eines am 25. Mai 1993 gegenüber dem Magistrat in G. (Österreich) geschlossenen Unterhaltsvergleichs (hier: Ansprüche des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater) richtet sich nach dem deutsch-österreichischen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 6. Juni 1959 (BGBl 1960 II S. 1246 - deutsch-österreichischer Vertrag) und dem dazu ergangenen Ausführungsgesetz vom 8. März 1960 (BGBl I S. 169 - Ausführungsgesetz).
2. Für die Vollstreckbarerklärung der im Unterhaltsvergleich vom 25. Mai 1993 titulierten Ansprüche ist das Amtsgericht - Familiengericht - zuständig.
Tue, 09 Jan 2007 15:47:18 +0100
Zur Rassebestimmung von (Kampf-) Hunden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:57 +0100
Die Quantität und Qualität des Besucherverkehrs der Mitmieter sowie die Aufhebung der Zugangskontrolle können den Mieter gewerblicher Miteräume unter Berücksichtigung er konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zur Mietminderung wegen eines Sachmangels berechtigen.
Thu, 11 Jan 2007 14:22:08 +0100
Zur Rechtmäßigkeit sofort vollziehbarer Nebenbestimmungen zu einer Duldung, wenn ein seit vielen Jahren in der Bundesrepublik lebender Ausländer nur zögerlich an der Beschaffung von Heimreisepapieren mitwirkt.
Thu, 04 Jan 2007 20:33:29 +0100
Wird die Bewerbung eines Handynetzkartenvertrages wegen unzureichender Lesbarkeit der Tarifbedingungen angegriffen, erfolgt aber die Werbung in unterschiedlichen Medien ( einerseits Handzettel, andererseits Gehwegaufsteller ), ist die Verfolgung in getrennten, jeweils nur auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Verfahren auch dann nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs.4 UWG, wenn die Werbungen im Übrigen inhaltlich, farblich und im Layout identisch sind, sich in beiden Fällen dieselben Parteien gegenüber stehen, sie von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten werden und beide Werbungen bereits bei Einleitung der getrennten Verfügungsverfahren dem Wettbewerber bekannt waren.
Fri, 12 Jan 2007 15:14:43 +0100
Sun, 14 Jan 2007 23:17:40 GMT
1I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung seiner Revision bleibt sowohl mit der Grundsatzrüge (1.) als auch mit der Verfahrensrüge (2.) ohne Erfolg.
21. Die Grundsatzrüge beruht auf vier teilweise mehrfach untergliederten Einzelvorbringen. Der Kläger bleibt damit ohne Erfolg, denn ...
Tue, 05 Dec 2006 14:43:14 +0100
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
2Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgründen zu stellen sind.
21. Die Beschwerde hält die Frage für grundsätzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet.
21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Klägerin die Disziplinarklage ausschließ...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
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