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Neuigkeiten (21.01.07)
Sat, 20 Jan 2007 23:31:00 GMT
Sat, 20 Jan 2007 23:31:01 GMT
Pressemitteilung 10/07 vom 18.01.2007
Pressemitteilung 9/07 vom 18.01.2007
Pressemitteilung 8/07 vom 18.01.2007
Pressemitteilung 7/07 vom 16.01.2007
Pressemitteilung 6/07 vom 16.01.2007
Sat, 20 Jan 2007 23:31:01 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ... JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.
Danke!
Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Sat, 20 Jan 2007 23:31:01 GMT
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet.
2007-01-10
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sofortige Vollziehbarkeit einer von der Stadt Hof im Juli 2003 erlassenen Verfügung, durch die dem Beschwerdeführer der Betrieb einer Wettannahmestelle untersagt wird, in der er für die O. GmbH Sportwetten mit festen Gewinnquoten vermittelt, die von der S. GmbH in G. angeboten werden.
2006-12-20
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen, nachdem der Partei im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Restitutionsklage, mit der der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens erstrebt, in dem er erfolglos auf das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses bezogene Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob die Aufhebung einer fachgerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht einen Restitutionsgrund gegen eine andere fachgerichtliche Entscheidung, in der die aufgehobene Entscheidung zustimmend zitiert war, darstellen kann.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Sie ist unzulässig. Ihr steht der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Der Beschwerdeführer ist zunächst auf den Rechtsweg in der Hauptsache zu verweisen.
2006-12-19
Sat, 20 Jan 2007 23:31:01 GMT
Sat, 20 Jan 2007 23:31:02 GMT
Sat, 20 Jan 2007 15:07:12 CET Uhr - Loisl schrieb - Zysterne + Solar in Mietnebenkosten Hallo zusammen,
da wir demn�chst eine Einlieger-Wohnung in unserem (selbstbewohnten) Eigenheim vermieten wollen, habe ich Bedenken wg. Nebenkostenabrechnung. Zirka 50 Stunden habe ich diesbez�glich bereits im Internet recherchiert. Dennoch habe ich Fragen �ber Fragen ...
(1) Kann man Regenwasser (Zysterne) f�r WC-Sp�lung abrechnen, um Kosten f�r eben diese Zysterne zu senken. ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-20CET15:07:12+01:00
Fri, 19 Jan 2007 22:32:29 CET Uhr - cfox schrieb - Sturmsch�den Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet und der Mieter ist per Vertrag auf seine Kosten an die Pflege und Instandhaltung des Gartens gebunden.
Nun hat der gestrige Orkan drei Tannen umgeknickt. Der Mieter hat sie mit meinem Einverst�ndnis abges�gt und wird sie entsorgen. Soweit bestens.
Jetzt m�chte er aber, dass ich im Fr�hjahr die restlic ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-19CET22:32:29+01:00
Fri, 19 Jan 2007 14:28:36 CET Uhr - Vincent-W schrieb - Mieter (Hartz 4) zahlt nicht-> Amt Benachrichtigen??? Hallo! Ich bin neu in diesem Forum. Leider habe ich keinen passenden Beitrag gefunden.
Problem: Mieter( Hartz 4) zahlt Miete nicht.
Frage:
Darf ich meinen Mietforderungen nachdruck verleihen, indem ich eine Meldung beim Arbeitsamt �ber den Mieter mache? F�r einen Hinweis auf Urteil oder �hnliches w�re ich dankbar.
Oder hat jemand andere Tipps? Mieter will sowieso ausziehen ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-19CET14:28:36+01:00
Fri, 19 Jan 2007 08:41:49 CET Uhr - jayem29 schrieb - Wer hat recht? Makler oder Verwalter? Hallo,
ich habe eine Frage:
Wir sind am 29.12.06 aus unser Wohnung gezogen. Es wurde gemeinsam mit dem Makler (der auch den Einzug gemacht hat) ein �bergabeprotokoll gemacht. An sich alles i.O.
Beim Auszug haben wir wirklich im niedrigen Treppenhaus drei kleine Macken an der Decke hinterlassen, die ich aber noch am gleichen Tag wieder zugespachtelt und in weiss (Deckenfarbe ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-19CET08:41:49+01:00
Thu, 18 Jan 2007 22:44:37 CET Uhr - ffmler schrieb - Mehr Personen als im Mietvertrag vereinbart Hallo,
wir vermieten derzeit ein 1-Zimmerappartment. Gem�� Mietvertrag ist die Wohnung an eine Person vermietet. Seit Einzug (ca. 1/2 Jahr her) wird die Wohnung von 2 Personen bewohnt. Auf unser erstes Schreiben diesbez�glich wurden wir mit Hinweis auf die gesetzlichen Regelung des Besuchsrechtes vertr�stet und darauf hingewiesen, dass die zweite Person innerhalb weiterer vier ...
MfG
Euer LOW-Team
2007-01-18CET22:44:37+01:00
Sat, 20 Jan 2007 23:31:02 GMT
Sat, 20 Jan 2007 23:31:02 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sat, 20 Jan 2007 23:31:02 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Sat, 20 Jan 2007 23:31:02 GMT
Nach einer Phishing-Aktion zur illegalen Beschaffung von MySpace-Passwörtern am 27. Oktober 2006 ...
2007-01-18 12:00:00
Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet ein kostenpflichtiges Online-Fortbildungstool an. Um es den ...
2007-01-18 12:00:00
Das vor einem Jahr in Kraft getretene Anti-Spam-Gesetz (siehe JIPS-Nachricht vom 19.01.2006) hat ...
2007-01-18 12:00:00
Das multimedial aufbereitete Jahrbuch der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht. Unter dem ...
2007-01-18 12:00:00
Seit dem 20. Dezember 2006 kann über die UK Statute Law Database (SLD) frei auf die Datenbank ...
2007-01-17 12:00:00
Sat, 20 Jan 2007 23:31:08 GMT
Die Justizministerinnen und Justizminister der Europ�ischen Union sind auf ihrem informellen Treffen in Dresden �bereingekommen, die Chancen der grenz�berschreitenden Unterst�tzung der Justiz durch Informations- und Kommunikationstechnologien (E-Justice) zu nutzen und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu intensivieren.
"In einem europ�ischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit durchl�ssigen Grenzen darf auch informationstechnologische Unterst�tzung der Justiz nicht an den Binnengrenzen enden. Wie das Internet zeigt, �berwindet Informationstechnologie Grenzen. Alle Mitgliedstaaten der EU setzen allerdings in unterschiedlichem Ausma� zur Unterst�tzung der Justizaufgaben erfolgreich Informations- und Kommunikationstechnologie ein oder planen dies f�r die n�chste Zukunft. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, die Voraussetzungen eines europ�ischen E-Justice-Verkehrs zu schaffen - zum Vorteil der rechtsuchenden B�rgerinnen und B�rger, der Unternehmen aber auch f�r eine bessere Zusammenarbeit der Justizorgane in Europa", sagte Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Weg zu einem fl�chendeckenden elektronischen Zugang zur Justiz in Europa ist ein ambitioniertes Vorhaben: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten sind Richter und Rechtsanw�lte mit grenz�berschreitenden Themen selten vertraut, obwohl dies wegen der zunehmenden Internationalisierung der Rechtsbeziehungen notwendig w�re. Hinzu kommt die Sprachenvielfalt innerhalb Europas. Ferner stellen sich Fragen zu Sicherheitsaspekten, Datenschutz und zur Problematik technischer Inkompatibilit�ten.
"Ich halte es nicht f�r erforderlich, diese Fragen durch die Schaffung einer neuen zentralen Infrastruktur auf europ�ischer Ebene l�sen. In den Mitgliedsstaaten haben sich bereits funktionierende Systeme der Informationstechnik zur Unterst�tzung der Justiz etabliert, die den speziellen Anforderungen der nationalen Rechtsordnungen gerecht werden. Diese nationalen L�sungen beruhen in aller Regel auf erheblichen finanziellen und personellen Investitionen, die es f�r die Zukunft zu nutzbar zu machen gilt. Anzustreben ist daher eine Koordinierung und Vernetzung der in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiterhin dezentral gef�hrten Systeme", erl�uterte Zypries.
Erfolgreiches Beispiel f�r diesen Ansatz ist das Projekt von Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, der Tschechischen Republik und Luxemburg zur Vernetzung der nationalen Strafregister, das 2006 den Echtbetrieb des elektronischen Datenaustausches aufgenommen hat. Der bisherige Erfolg dieses Projekts beweist, dass es m�glich ist, einen schnellen und effizienten grenz�berschreitenden Informationsaustausch zu gew�hrleisten, ohne die nationalen IT-Systeme wesentlich �ndern zu m�ssen.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben vereinbart, die bisherigen Ans�tze f�r eine Vernetzung der Justiz in Europa auf europ�ischer Ebene zu koordinieren und mit der Erarbeitung von Standards zu beginnen.
Einem vertieften Erfahrungsaustausch dient die Konferenz "Work on E-Justice" vom 29. bis zum 31. Mai in Bremen. Vortr�ge und Podiumsdiskussionen gibt es zu den Themenbereichen:
-Justizportal als Bindeglied unterschiedlicher Rechtssysteme -Grenz�berschreitende Kommunikation zwischen Justiz-Verfahrensbeteiligten -Informationsaustausch zwischen nationalen Justizregistern -Verfahrensmodelle einer Standardisierung auf europ�ischer Ebene und rechtliche Folgefragen
Die nachfolgenden Pr�sidentschaften Slowenien und Portugal werden die Themen weiter verfolgen.
Tue, 16 Jan 2007 12:14:32 +0100
Gemeinsames Arbeitsprogramm Deutschlands, Portugals und Sloweniens
Erstmals haben sich mit Deutschland, Portugal und Slowenien drei EU-Mitgliedsstaaten, deren Pr�sidentschaften aufeinander folgen, auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm f�r die n�chsten 18 Monate verst�ndigt. Diese Triopr�sidentschaft hat am 1. Januar 2007 mit dem Vorsitz Deutschlands begonnen, dem Portugal und Slowenien folgen werden.
Vor der am Abend beginnenden informellen Ratstagung der EU-Justiz- und Innenminister sind die Repr�sentanten der Triopr�sidentschaft, die Innenminister Dr. Wolfgang Sch�uble, Antonio Costa und Dragutin Mate sowie die Justizminister Brigitte Zypries, Alberto Bernardes Costa und Lovro Sturm zu einer Arbeitsbesprechung zusammengetroffen, an der auch der Vizepr�sident der EU-Kommission, Franco Frattini, teilgenommen hat.
"Zum ersten Mal in der Geschichte der Europ�ischen Union gibt es eine Triopr�sidentschaft. Sie ist f�r uns eine besondere Chance und Verpflichtung", sagte Bundesinnenminister Sch�uble. "Diese neue Form der Zusammenarbeit bietet die M�glichkeit, im Interesse aller Mitgliedstaaten eine ausgewogene europ�ische Politik zu gestalten. Sie verbindet Staaten unterschiedlicher Gr��e aus verschiedenen Regionen Europas und sichert so die politische Kontinuit�t in einer gr��er gewordenen Europ�ischen Union", f�gte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hinzu.
Die wesentlichen Ziele der Triopr�sidentschaft f�r die n�chsten 18 Monate:
St�rkung von Frontex und Anschluss an das Schengener Informationssystem
Ein wichtiges Ziel der ersten Triopr�sidentschaft besteht darin, die europ�ische Grenzschutzagentur Frontex zu st�rken, um so den Schutz der Au�engrenzen zu verbessern. Die Grenz�ffnung zu den neuen Mitgliedern ist auch abh�ngig von deren z�gigem Anschluss an das Schengener Informationssystem, f�r das wir uns sehr einsetzen werden. Nicht zuletzt durch die beherzte, von Slowenien tatkr�ftig unterst�tzte Initiative Portugals f�r ein reformiertes Schengener Informationssystem ("SIS one 4 all") ist es den europ�ischen Innenministern im Rat Anfang Dezember gelungen, dass dies voraussichtlich Ende 2007 technisch m�glich sein sollte. Dies erm�glicht, es bei Erf�llung aller weiteren Voraussetzungen, die Kontrollen an den Binnengrenzen der Europ�ischen Union zum 31. Dezember 2007 abzuschaffen, Die sichere T�r ist die, die man offen lassen kann.
Verbesserung der Polizeizusammenarbeit und der Terrorabwehr
Deutschland, Portugal und Slowenien wollen den Kampf gegen Terrorismus und grenz�berschreitende Kriminalit�t in der Europ�ischen Union voranbringen. Dazu m�ssen wir die polizeiliche Zusammenarbeit verbessern. Unser Ziel ist zum einen, vorhandene Einrichtungen wie die europ�ische Polizeibeh�rde Europol zu st�rken. Durch Europol ist es beispielsweise in einer gemeinsamen Aktion gegen Kinderpornographie gelungen, in 12 EU-L�ndern gleichzeitig Hausdurchsuchungen durchzuf�hren und mehrere Personen festzunehmen. Wir wollen, dass Europol k�nftig f�r die Bek�mpfung aller schweren grenz�berschreitenden Straftaten zust�ndig ist. Au�erdem soll Europol wirksame Hilfe bei der fr�hzeitigen Zerschlagung terroristischer Netzwerke leisten, indem zum Beispiel verst�rkt Aktivit�ten terroristischer Vereinigungen im Internet beobachtet werden.
St�rkung der B�rgerrechte
Zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geh�rt auch der Schutz und die Sicherung der B�rgerrechte. Eine erfolgreiche justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen setzt voraus, dass jeder Mitgliedsstaat Vertrauen in die Rechtsordnung der anderen EU-Mitgliedstaaten hat. Dieses Vertrauen wollen wir dadurch st�rken, dass bestimmte Mindestrechte im Strafverfahren festgelegt werden, die den Betroffenen in allen Mitgliedstaaten bei Ermittlungs- und Gerichtverfahren zustehen. Deshalb sollen in einem Rahmenbeschluss Mindestgarantien festgelegt werden, wann einem Beschuldigten ein Dolmetscher oder Verteidiger zur Verf�gung gestellt wird und wie sichergestellt werden muss, dass ein Beschuldigter �ber seine Rechte belehrt wird.
Die Triopr�sidentschaft will zudem einen neuen Anlauf unternehmen, die festgefahrenen Verhandlungen �ber den Rahmenbeschluss zur Bek�mpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wiederaufzunehmen. Ziel ist es, eine Mindestharmonisierung der Strafvorschriften der Mitgliedsstaaten zu erreichen. Dabei geht es vor allem um die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen �u�erungen, zum Beispiel die �ffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von V�lkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven.
Bek�mpfung der illegalen Migration
Ein weiterer gro�er Schwerpunkt wird ein globaler und ausgewogener Ansatz zur Migration sein. In diesem Zusammenhang ist die Bek�mpfung von illegaler Migration und Menschenhandel von besonderer Wichtigkeit. Wir m�ssen hier im Dialog mit den Herkunftsstaaten einen Weg finden, um die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern, legale Zuwanderung unter Ber�cksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsmarksituation in den Mitgliedstaaten planvoll zu steuern und illegale Einwanderung auf europ�ischer Ebene entschieden zu bek�mpfen. Menschenschmuggler d�rfen nicht am Elend der Leute verdienen. Die f�r November 2007 in Portugal geplante Ministerkonferenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Mittelmeeranrainerstaaten (EUROMED) zu Migrationsfragen wird ein wertvolles Instrument sein, um den Dialog mit Drittstaaten zu intensivieren.
Interkultureller Dialog
Integration und interkultureller Dialog sollen ebenfalls ein Schwerpunkt unserer Triopr�sidentschaft sein. Ganz besonders wollen wir mit den �ber 15 Millionen Menschen islamischer Religionszugeh�rigkeit, die in Europa leben, besser ins Gespr�ch kommen. Hier k�nnen die Mitgliedstaaten voneinander lernen. Im Mai 2007 werden wir eine europ�ische Integrationskonferenz zum gegenseitigen Austausch bester Praktiken zu Fragen der Integration und des interkulturellen Dialogs veranstalten. Auf die Fragen, wie wir Sicherheit gew�hrleisten, Zuwanderung steuern und Migranten integrieren sollen, kann Europa Antworten geben, die uns national nicht m�glich w�ren.
Mehr Rechtssicherheit f�r B�rger
Europas B�rgerinnen und B�rger bewegen sich im Alltag ganz selbstverst�ndlich �ber L�ndergrenzen hinweg und erwarten daf�r einen sicheren und vorhersehbaren Rechtsrahmen. Jeder, der einen Vertrag mit Auslandsbezug abschlie�t, muss wissen, nach welchem Recht entschieden wird, wenn es Streit �ber die Vertragsauslegung gibt. Ebenso muss geregelt sein, was gilt, wenn es um deliktische Anspr�che geht, wenn etwa ein B�rger aus einem Mitgliedsstaat bei einem Verkehrsunfall in einem anderen Mitgliedsstaat verletzt wurde. Deshalb werden wir die Arbeiten an den ROM-I- und Rom II-Verordnungen z�gig voranbringen.
Auch die Zahl der famili�ren Verbindungen �ber die Grenzen hinweg steigt. Ehepartner m�ssen wissen, welches Recht im Fall ihrer Scheidung und f�r die Scheidungsfolgen anzuwenden ist. Die Frage, welches Recht angewendet wird, soll nicht davon abh�ngen, in welchem Mitgliedstaat sich die Ehepartner scheiden lassen. Dabei geht es nicht um eine materielle Harmonisierung, sondern vielmehr darum, Regelungen zur internationalen gerichtlichen Zust�ndigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und zur Vereinheitlichung der sog. Kollisionsnormen zu erlassen. Kollisionsnormen sind Vorschriften, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen konkreten Fall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Die Triopr�sidentschaft f�rdert deshalb die Arbeiten an der Rom-III-Verordnung.
St�rkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit / ejustice
Je durchl�ssiger die Grenzen in Europa werden, desto enger muss auch die grenz�berschreitende praktische Zusammenarbeit in der Justiz werden. Das gilt vor allem f�r die Strafverfolgung.
Die Triopr�sidentschaft hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, einen Rahmenbeschuss zur grenz�berschreitenden Bew�hrungs�berwachung voranzubringen.
Zudem soll der Austausch von Strafregisterausz�gen verbessert werden. Basierend auf den Erfahrungen des Modellprojekts, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien begonnen haben, soll mit einem Rahmenbeschluss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Strafregisterausz�ge nicht mehr wie bisher per Papier, sondern elektronische Datens�tze zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Auf diese Weise sollen Informationsdefizite bei der Strafverfolgung und bei der Einsch�tzung eines Straft�ters reduziert werden. Ziel ist ein System der vernetzten nationalen Register, ohne dass eine neue zentrale Registereinheit f�r ganz Europa aufgebaut werden muss.
Die Triopr�sidentschaft hat sich dar�ber hinaus zum Ziel gesetzt, auch auf anderen Feldern der justiziellen Zusammenarbeit die M�glichkeiten der Informationstechnologie noch besser zu nutzen. In einem europ�ischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts mit durchl�ssigen Grenzen und vielf�ltigen grenz�berschreitenden Aktivit�ten d�rfen der Zugang zur Justiz und deren Effektivit�t nicht an "informationstechnologischen EU-Binnengrenzen" scheitern. Ziel ist es, weitere praktische Fortschritte beim Einsatz der IT in grenz�berschreitenden Justizverfahren zu erreichen und die Arbeit an europ�ischen Standards zu strukturieren.
Mon, 15 Jan 2007 14:23:45 +0100
Die Justizministerinnen und -minister der Europ�ischen Union haben heute �ber die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Familien- und Erbrecht diskutiert. "Wir sind uns einig dar�ber, dass wir in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erreicht haben, soweit es um die gerichtlichen Zust�ndigkeiten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen geht. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. In Europa gibt es immer mehr internationale Familienbeziehungen und damit zwangsl�ufig auch immer mehr grenz�berschreitende familien- und erbrechtliche Konflikte. Deshalb wollen wir die grenz�berschreitenden Verfahren weiter beschleunigen", sagte die Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Dresden.
Grenz�berschreitende familien- und erbrechtliche Konflikte f�hren h�ufig zu langwierigen Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Dies h�ngt damit zusammen, dass die Rechtsordnungen in Europa insbesondere im Familien- und Erbrecht zum Teil stark voneinander abweichen. Dies gilt f�r Form und Ausgestaltung des famili�ren Zusammenlebens, also der herk�mmlichen Ehe und anderer Verbindungen, die in einigen Mitgliedstaaten rechtlich anerkannt sind (z.B. eingetragene Lebenspartnerschaften). Ebenso unterscheiden sich die rechtlichen M�glichkeiten zur Aufl�sung von Ehen und vergleichbaren Verbindungen sowie deren Folgen. Das bedeutet, dass je nachdem welches Recht auf eine Ehe, eine Unterhaltsforderung oder einen Erbfall zur Anwendung kommt, die Konsequenzen f�r die Betroffenen sehr unterschiedlich sein k�nnen. Die Justizministerinnen und minister sind sich daher einig, dass im Bereich des Familien- und Erbrechts weiterer Handlungsbedarf besteht.
Beispiel: Nach �sterreichischem Recht kann eine Ehe nach 6-monatiger Trennung einvernehmlich geschieden werden. So sieht beispielsweise das irische Scheidungsrecht eine vierj�hrige Trennungszeit vor. In Deutschland dagegen betr�gt die Trennungszeit ein Jahr.
Durch die neuen Regelungen sollen die B�rgerinnen und B�rgern in Europa mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, aber auch mehr Gestaltungsfreiheit und Flexibilit�t in ihren familienrechtlichen Beziehungen erhalten. Es gilt daher, die Parteiautonomie auch im Familien- und Erbrecht zu st�rken. W�hrend sich die Mitgliedstaaten �ber dieses Ziel einig sind, gibt es �ber den Weg dorthin unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit der Justizministerinnen und minister vertritt die Auffassung, dass es nicht nur darum geht, die international-verfahrensrechtlichen Regelungen in grenz�berschreitenden F�llen zu verbessern, sondern auch das Internationale Privatrecht im Familien- und Erbrecht zu harmonisieren.
Einige Justizministerinnen und minister haben jedoch Bedenken gegen den Ansatz geltend gemacht, die Regeln des internationalen Privatrechts zu vereinheitlichen, soweit dies dazu f�hren w�rde, dass ihre Gerichte ausl�ndisches Recht anwenden m�ssen. Diese Bedenken beruhen zum Teil darauf, dass gerade das Familien- und Erbrecht in den Mitgliedstaaten durch die jeweilige Kultur und Tradition gepr�gt ist.
"Wir nehmen diese Bedenken ernst und werden auf der Grundlage der Verordnungsvorschl�ge der Kommission und der heutigen Diskussion auf den bisher erzielten Beratungsergebnissen weiter aufbauen. Es geht in erstere Linie darum, dass wir f�r die B�rgerinnen und B�rger in Europa praktikable L�sungen finden. In diesem Ziel sind wir uns alle einig", sagte Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mon, 15 Jan 2007 14:23:00 +0100
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspr�sidentschaft hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute eine hochrangige Delegation des Rechtsausschusses (JURI) des Europ�ischen Parlamentes (EP) im Bundesministerium der Justiz zu Gespr�chen empfangen. "Dieses Treffen ist eine ausgezeichnete Gelegenheit mit den Abgeordneten des JURI-Ausschusses �ber aktuelle Rechtssetzungsverfahren zu sprechen, die die deutsche Pr�sidentschaft im Halbjahr dieses Jahres voranbringen will. Dazu brauchen wir in vielen Bereichen die Unterst�tzung des Europ�ischen Parlaments. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen", sagte Zypries in Berlin.
Zu den Aufgaben des JURI-Ausschusses geh�rt die Auslegung und Anwendung des Rechts der Europ�ischen Union. Er ist zust�ndig f�r Rechtsakte der Gemeinschaft insbesondere in den Bereichen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, f�r Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und f�r Verfahrensrecht.
Zypries erl�uterte den Abgeordneten das Programm der deutschen Pr�sidentschaft im Bereich Justiz (www.bmj.bund.de/europa). Im Mittelpunkt der Gespr�che standen dabei die Dossiers, mit denen der JURI-Ausschuss unmittelbar oder mitberatend befasst ist. So ber�t dieser Ausschuss federf�hrend Verordnungsentw�rfe etwa im Schuldrecht. Hier soll mit der sog. "ROM I"-Verordnung geregelt werden, welches Recht bei streitigen Fragen �ber die Auslegung von Vertr�gen mit Auslandsbezug angewandt wird. Der Verordnungsentwurf "ROM II" bestimmt das anwendbare Recht bei deliktischen Anspr�chen mit Auslandsbezug, etwa wenn es um Schadensersatzanspr�che eines Franzosen geht, der in Deutschland in einen Verkehrsunfall mit einem Deutschen verwickelt war.
Weiterhin er�rterten die Parlamentarier mit der Bundesjustizministerin zwei vom JURI-Ausschuss mit zu beratende Dossiers, die die deutsche Ratspr�sidentschaft wesentlich voranbringen will. Zypries erl�uterte den Entwurf eines Rahmenbeschluss �ber Mindeststandards im Strafverfahren, mit dem die Rechte der B�rgerinnen und B�rger in der Europ�ischen Union gest�rkt werden sollen. Ziel ist es, Beschuldigten im Strafverfahren europaweit Mindeststandards im Verfahren zu garantieren. Dazu geh�ren beispielsweise Festlegungen, wann ein Dolmetschers hinzuzuziehen ist, wann ein Verteidiger beigeordnet werden muss und dass ein Beschuldigter �ber seine Rechte in seiner Muttersprache belehrt werden muss.
Den Entwurf f�r die sog. "Rom-III-Verordnung" ber�t der JURI-Ausschuss ebenfalls mit. Mit ihr soll geregelt werden, welches Gericht zust�ndig ist und welches Recht anwendbar sein soll, wenn sich binationale Ehepaare aus EU-Mitgliedsstaaten scheiden lassen wollen.
Zypries informierte die Parlamentarier schlie�lich �ber die Pl�ne der deutschen Ratspr�sidentschaft, die Verhandlungen �ber den Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufzunehmen. "Unser Ziel sind europaweit gemeinsame Mindeststrafen f�r Straftaten, die aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen werden", unterstrich Zypries.
Ein weiterer Schwerpunkt des Pr�sidentschaftsprogramms liegt in der Verbesserung der grenz�berschreitenden Zusammenarbeit bei Justizaufgaben durch den Einsatz von Informations und Kommunikationstechnologie. Zypries pr�sentierte den Abgeordneten dabei das erfolgreiche e-justice-Modellprojekt der Strafregistervernetzung, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien gemeinsam begonnen haben. Der Informationsaustausch �ber Eintragungen in nationalen Strafregistern wird durch den Einsatz der Informationstechnologie erheblich beschleunigt und ist tagesaktuell m�glich, da lange Postwege f�r briefliche Benachrichtigungen entfallen.
An die Fachgespr�che im Bundesministerium der Justiz schlie�en sich weitere Arbeitstreffen mit ihren deutschen Kollegen aus den Rechtsaussch�ssen des Bundestags und des Bundesrats an.
Thu, 11 Jan 2007 13:59:33 +0100
Sat, 20 Jan 2007 23:31:11 GMT
CK - Washington. Piercing the layers of personal data protection in Germany, and much of the European Union, depends on the statute that applies to the origin, type and location of data. Generally, the law of personal information is person-centric. Data belong to the person whom they identify. To protect privacy, access to data is consent-driven unless a statute provides an exception. A Berlin appellate court addressed recently the access by one person to the personal data of another held by the ISP of the target.
The parties looked at the general data protection statute, Bundesdatenschutzgesetz, copyright law and a more specific data protection statute for telecommunication services providers. The court concluded that only the last statute could apply because it controls conclusively access to the personal customer data stored with an ISP. The statute allows the government to pierce the data protection measures for criminal investigations and does not grant others such access.
In examining the copyright statute and the general data protection statute, the court determined that they cannot overcome the limitations of the telecommunications data protection statute. In addition, the principles embodied in the equity-like section 242 of the German Civil Code cannot serve to carve out an exception from the clear legislative intent applied to ISPs, the Kammergericht Court of Appeals held in the matter 10 U 262/05 on September 29, 2006. Data privacy data protection German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. While data protection is pretty much settled in Germany and rarely raises to the level of concern that, for instance, phishing and lost laptops cause in the United States, the prosecutorial side of ideas to address data flows raises eyebrows. Project Mikado involves a wholesale search of credit card records that a Halle D.A. imposed on credit card companies.
They complied, some 300 transactions involving a payee in the Philippines were found, and the country is in uproar over its privacy rights. Bloggers are filing criminal complaints against the D.A. with the Halle district court. They rely on press reports according to which the D.A. failed to obtain a warrant. In addition, they consider a search of 20 million accounts illegal on its face. The Halle court ordered the D.A. to show cause.
Meanwhile, Arne Trautmann proposes in his Law-Blog a nifty solution to the criminal problems that could result from the shared use of wireless networks. On July 26, 2006, a Hamburg court had come up with the daft finding, docket number 308 O 407 / 06, that an open WIFI network should render its owner liable for whatever data flow through it, illegal content included. Trautmann offers more than ideas. On January 10, 2007, he published a draft contract, principally addressing the use of shared WLANs in buildings.
The core of his agreement is that all housemates warrant to abide by the law when using the shared system. Much of the draft would not apply to the laws in jurisdictions where the concept of vicarious liability for LAN-sharing has not taken hold. Even in Germany, the concept stands on shaky ground and is typical only of the extremist Hamburg court. With better technical information made available to the courts, it will hopefully fade away. liability WIFI liability WLAN privacy data protection German American Law Journal :: Washington USA
CK -Washington. The Federal Supreme Court in Karlsruhe applied the rules of the Human Rights Convention to German criminal procedure in lifting a criminal conviction based on a non-adversarial pre-trial interrogation of a witness.
At the investigative hearing, the examining judge removed the defendant from the hearing room after the witness expressed her displeasure at testifying in his presence. Subsequently, she failed to follow a summons to testify at the trial. Her statements procured at the hearing without confrontation by the defenant or counsel proved determinative for the conviction but was not supported by other evidence.
On November 29, 2006, the Supreme Court decided in the matter 1 StR 493/06 that the conviction violated article 6(1)(1)(3)(d) of the convention as applied to §168c of the German Statute on Criminal Procedure. The court remanded the matter to the Munich District Court for a new trial. German American Law Journal :: Washington USA
KR - Washington. Spam EMails violate various German statutes. Most commonly, a cause of action is based on the Unfair Competition Statute, UWG, of July 3, 2004, BGBl. I, p.1414, as amended on April 19, 2006, BGBl. I, p.866.
On October 25, 2006, the Karlsruhe Court of Appeals decided in the matter of 6 U 35/06 that the unauthorized usage and transmission of spam mails with true or fake addresses containing the name of a service provider not affiliated with the sender after the @ sign also violate the German Trademark Statute (MarkenG) of October 25, 1994, BGBl. I, p. 3082, as last amended on October 31, 2006, BGBl. I, p. 2407.
The defendant, a commercial provider of pornographic websites, promoted his services through @hotmail.com EMails. Plaintiff Microsoft owns internet service Hotmail, which owns a registered European Community trademark pursuant to Article 9 (1)(a) of the Council Regulation (EC) No 40/94 of December 20, 1993 on the Community Trade Mark.
The plaintiff had already prevailed in a prior legal dispute between the parties in this matter based on the UWG. However, the appellate court held that the prior decision does not bar, as res judicata, plaintiff from suing defendant again because the facts and circumstances of the new case based on trademark violations are different. Although the court previously granted injunctive relief concerning the transmission of spam without prior consent of the addressees, it had not considered the trademark issue.
The court held that the unauthorized use of the name Hotmail and the fact that defendant competed with plaintiff in the same market, constitute a violation of trademark rights under the Trademark Statute, MarkenG, the German implementation of the European Regulation. They compete in the same market because the trademark was registered for the purpose of online communication services and internet advertisement. Accordingly, all cause of action is determined by sections 125b no. 2, 14 (6) and 19 of the Trademark Statute.
The decision means that the spammer can be hit with the remedies under both statutes. The unfair competition results in an injunction. The trademark violation forces the spammer to an accounting. Plaintiff can then specify the damages for which the spammer is to compensate it. German American Law Journal :: Washington USA
Sat, 20 Jan 2007 15:20:55 GMT
Pressemitteilung vom 19.01.2007
2007-01-19
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Pressemitteilung vom 10.01.2007
2007-01-10
Pressemitteilung vom 05.01.2007
2007-01-05
Sat, 20 Jan 2007 21:19:23 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die Zentralstelle Kinderpornografie des
Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Gie�en Ermittlungen zur Identifizierung des mutma�lichen Opfers einer
kinderpornografischen Bildserie ...
Fri, 12 Jan 2007 18:15:00 B
Sat, 20 Jan 2007 21:19:25 GMT
Eine von einer Beh�rde der Tschechischen Republik f�r einen Deutschen mit ordentlichem Wohnsitz im Inland erteilte EU-Fahrerlaubnis ist unwirksam und berechtigt nicht zum F�hren von Kraftfahrzeugen, wenn der F�hrerschein w�hrend des Laufs einer von einem deutschen Gericht verh�ngten Sperrfrist ausgestellt wurde.
Thu, 18 Jan 2007 14:54:30 +0100
Beschlussanfechtungsbefugnis des ausgeschiedenen Wohnungseigent�mers.
Fri, 19 Jan 2007 14:42:17 +0100
Auch ein in der Rechtsform einer gemeinn�tzigen GmbH betriebenes st�dtisches Klinikum ist gem�� � 1 Abs. 1 Nr. 2 NGebBefrG jedenfalls dann von der Zahlung von Gerichtsgeb�hren in Zivilverfahren befreit, wenn die Stadt Alleingesellschafterin ist.
Thu, 18 Jan 2007 14:54:16 +0100
Das Staatsministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst darf wegen des Ausschlusses rechtsaufsichtlicher Ma�nahmen in "Programmangelegenheiten" (Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F.) die Bayerische Landeszentrale f�r neue Medien nicht anweisen, Werbung f�r Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:30 +0100
Zur Eintragung der Gesellschaft b�rgerlichen Rechts im Grundbuch.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:06 +0100
Vorauszahlungen auf Steuern k�nnen nach dem KAG NRW nicht erhoben werden.
Thu, 18 Jan 2007 14:55:07 +0100
Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundst�ck ist eintragungsf�hig.
Mon, 15 Jan 2007 16:36:16 +0100
Bei Verlust der Sehf�higkeit eines Auges um 80 % mit m�glicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeintr�chtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen.
Tue, 09 Jan 2007 15:59:35 +0100
1. Bem�hen sich mehrere Unternehmer um eine vorl�ufige Erlaubnis nach � 20 PBefG, hat die Genehmigungsbeh�rde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen.
2. Geht es bei dieser Entscheidung um den vorl�ufigen Betrieb einer Linie, �ber deren Genehmigung bereits eine positive, aber nicht vollziehbare Entscheidung der Genehmigungsbeh�rde nach � 15 PBefG vorliegt, ist grunds�tzlich davon auszugehen, dass das �ffentliche Verkehrsinteresse an der Bew�ltigung der entstandenen �bergangssituation eher daf�r spricht, demjenigen Unternehmer, dem wegen seines besseren Verkehrsangebots die endg�ltige Erlaubnis erteilt wurde, auch eine vorl�ufige Erlaubnis zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn mit der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis ein Unternehmerwechsel verbunden ist, die Genehmigungsbeh�rde dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand aber im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums nur eine geringe Bedeutung beimisst.
Thu, 18 Jan 2007 14:55:49 +0100
1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes f�r den Pauschalbetrag von 20,- Euro incl. Mehrwertsteuer eine au�ergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, verst��t seit der zum 01.07.2006 erfolgten �nderung des � 34 RVG nicht gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Geb�hren.
2. Die Bemessungsvorschrift des � 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht f�r ein Beratungshonorar, das gem. � 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verf�gungsverfahren:
Ab�nderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:45 +0100
Sat, 20 Jan 2007 21:19:27 GMT
1I. Die Beschwerde des Kl�gers gegen die Nichtzulassung seiner Revision bleibt sowohl mit der Grundsatzr�ge (1.) als auch mit der Verfahrensr�ge (2.) ohne Erfolg.
21. Die Grundsatzr�ge beruht auf vier teilweise mehrfach untergliederten Einzelvorbringen. Der Kl�ger bleibt damit ohne Erfolg, denn ...
Tue, 05 Dec 2006 14:43:14 +0100
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grunds�tzlichen Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg.
2Grunds�tzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine f�r die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf s�mtliche Zulassungsgr�nde des � 132 Abs. 2 VwGO gest�tzte Beschwerde des Kl�gers ist unzul�ssig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach � 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgr�nden zu stellen sind.
21. Die Beschwerde h�lt die Frage f�r grunds�tzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
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