Neuigkeiten (29.04.05)
Thu, 28 Apr 2005 21:44:11 GMT
Thu, 28 Apr 2005 21:44:12 GMT
Pressemitteilung 68/05 vom 28.04.2005
Pressemitteilung 67/05 vom 28.04.2005
Pressemitteilung 66/05 vom 27.04.2005
Pressemitteilung 65/05 vom 27.04.2005
Pressemitteilung 64/05 vom 27.04.2005
Thu, 28 Apr 2005 22:19:03 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 28 Apr 2005 21:44:12 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Thu, 28 Apr 2005 21:44:13 GMT
In der Schweiz ist kürzlich ein seit mehreren Jahren schwelender Streit um die Domain maggi.com zu Ende gegangen. Bis vor kurzem war Inhaber der Domain ein Privatmann namens Maggi, der dort seine private Homepage betrieb.
Jetzt haben sowohl das Kantonsgericht Nidwalden mit Urteil vom 07.01.2004 - ZZ 02 14 als auch das Schweizerische Bundesgericht als nächsthöhere Instanz mit Urteil vom 21.01.2005 - 4C.376/2004 die Domain maggi.com dem Nestlé-Konzern zugesprochen, der einen weltweit bekannten Würzextrakt unter dem Namen "Maggi" vermarktet.
2005-04-28T10:39:55+01:00
Die WIPO begeht den heutigen 26. April als "World Intellectual Property Day". Der Tag steht in diesem Jahr unter dem Motto "Think, Imagine, Create".
Auch Bundesjustizministerin Zypries ruft aus Anlass dieses Tages in einer Pressemitteilung zu mehr Respekt vor geistigem Eigentum auf.
2005-04-26T10:41:40+01:00
Am 6. Mai um 12 Uhr übergibt Dr. Ulrich Kronauer, Mitarbeiter der Forschungsstelle "Deutsches Rechtswörterbuch" eine Ausgabe des Deutschen Rechtswörterbuchs an die Akademische Bibliothek Lettlands in Riga (Details siehe PM).
2005-04-25T17:37:08+01:00
Die Volltextsuche im JuraWiki lässt sich jetzt auch direkt aus dem Browser heraus starten. Ein entsprechenes Plugin für Mozilla, Firefox und ähnliche Browser wurde im JuraWiki entwickelt und steht dort in der Version 0.1 zum Download bereit. Ziel ist es, das Plugin weiter zu verbessern und dann auch auf der Mozilla-Download-Seite anzubieten. Wer sich daran beteiligen will, ist herzlich eingeladen: http://www.jurawiki.de/MozillaSearchPlugin.
2005-04-23T12:46:07+01:00
Onlinekosten.de berichtet von einem Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen, in dem es um ein "Skalarwellengerät" ging, ein Gerät, dass dem Nachweis von Elektrosmog dient. Das Gerät sei von der Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" eingestuft worden. Das beanstandete Gerät strahlt nahezu dieselben Wellen ab wie ein Handy - allerdings mit einer Sendeleistung von nur 50 mW, während Handys eine Sendeleistung von bis zu 3000 mW abgeben.
Der Autor des Beitrages kommt daher zu der Erkenntnis: "Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als invasives Medizingerät die CE-Zulassung zu verlieren."
Sicher dürfte dieses Verfahren geeignet sein, die Diskussion um die eventuell gesundheitsschädliche Wirkung von Handys zu verstärken.
2005-04-20T11:10:13+01:00
Thu, 28 Apr 2005 21:44:13 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 636/05. Siehe auch: Entscheidung vom 28.04.2005
2005-04-28T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1664/04. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
2005-04-20T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2561/03. Siehe auch: Entscheidung vom 08.03.2005
2005-04-19T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvQ 6/05
2005-04-12T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 581/01. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-04-12T00:00:00+01:00
Thu, 28 Apr 2005 21:44:13 GMT
In einer Berufungssache hat die 4. Kammer der "Cámara del Crimen" in Buenos Aires entschieden, ...
2005-04-28 12:00:00
Lessigs Buch "Code and Other Laws of Cyberspace" wird nun in einem Wiki aktualisiert ...
2005-04-28 12:00:00
Am 18. April fand in Genf das WIPO Seminar "Copyright and Internet Intermediaries" statt. ...
2005-04-28 12:00:00
Die "Law Society" der Universität von Illinois hat nun das "Journal of the Business Law Society" ...
2005-04-28 12:00:00
Immer mehr Länder bemühen sich um nationale Creative-Commons-Lizenzversionen. Nun haben auch ...
2005-04-28 12:00:00
Thu, 28 Apr 2005 21:44:14 GMT
Madert differenziert zwischen den verschiedenen Klagearten zur Geltendmachung von Unterhalt für Ehegatten und Kinder und legt dar, wie jeweils der Streitwert zu bestimmen ist.
Thu, 28 Apr 2005 00:00:00 GMT
Der Beitrag zeigt anhand eines Falls die rechtlichen Vorgaben auf, die gelten, wenn es sich Schüler zunutze machen, dass eine in der Vergangenheit gestellte Klausur ein zweites Mal ausgegeben wird.
Thu, 28 Apr 2005 00:00:00 GMT
Gesellschaften zum Betrieb von Profiligen wie die Deutsche Fußball Liga (DFL) sehen zunehmend die Gefahr, dass ihre Leistungen wie die Erstellung von Spielplänen und Tabellen z.B. von Sportwettenanbietern ausgenutzt werden. Die Autoren prüfen am Beispiel der DFL, welche Rechtspositionen bestehen, um sich hiervor zu schützen.
Thu, 28 Apr 2005 00:00:00 GMT
Die Autorin stellt den Family Provisions Act 1982 (FPA) vor. Es handelt sich dabei um eine Regelung des Bundesstaates New South Wales. Sodann klärt Glomb über die zu beachtenden Antragsfristen auf, nennt die anspruchsberechtigten Personen und erörtert die Gesichtspunkte, die das angerufene Gericht bei seiner Entscheidung über Pflichtteile zu berücksichtigen hat.
Thu, 28 Apr 2005 00:00:00 GMT
Thu, 28 Apr 2005 21:44:15 GMT
Thu, 28 Apr 2005 21:44:16 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr georgischer Amtskollege Dr. Konstantin Kemularia haben heute in Tiflis vereinbart, die rechtliche Zusammenarbeit beider Länder intensiv zu fördern. Die Schwerpunkte der Kooperation bilden das Recht der Europäischen Union und das Völkerrecht, Fragen der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Notarrecht, das Jugendstrafrecht und der Strafvollzug.
"Mit der heute unterzeichneten Erklärung vertiefen wir die enge und fruchtbare justizielle Zusammenarbeit zwischen unseren Staaten. Ich freue mich, dass wir in einem Mehrjahresprogramm auch schon konkrete Schritte über den Austausch von Informationen und Experten vereinbart haben. So wird unsere Erklärung von Beginn an mit Leben gefüllt", erklärte Zypries.
Zypries besucht Georgien auf Einladung des georgischen Justizministers vom 27. bis 29. April. Außer mit ihrem Amtskollegen wird sie mit Staatspräsident Micheil Saakaschwili, Außenministerin Salome Surabischwili, dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Dr. Konstantin Kublaschwili, und Generalstaatsanwalt Surab Adeischwili zusammentreffen.
Georgien und Deutschland blicken auf eine lange Tradition der justiziellen Zusammenarbeit zurück. Die deutsche Bundesregierung und Experten aus Deutschland unterstützen Georgien auf diesem Gebiet seit den frühen Jahren der Unabhängigkeit. Der Besuch von Zypries unterstreicht die gute Qualität dieser Partnerschaft.
Wed, 27 Apr 2005 12:55:45 +0200
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) hat den 26. April 2005 zum "Welttag des geistigen Eigentums" erklärt. Dieser Tag soll unter dem Motto "Think, Imagine, Create" vor allem junge Menschen ermutigen, ihre Kreativität und ihr Innovationspotenzial auszuschöpfen.
Die Fähigkeit zu Innovationen ist der Schlüssel für eine gute Zukunft. Sie entscheidet, ob Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Gerechtigkeit erhalten kann. Denn: Ideen sind der Rohstoff der Wissensgesellschaft. Damit Deutschland ein "Land der Ideen" bleibt, müssen die Ideen auch rechtlich geschützt werden.
"Die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums stehen im Internetzeitalter vor der großen Herausforderung, angesichts neuer Technologien und neuer Verwertungsmöglichkeiten die Rechte der Kreativen wirkungsvoll zu schützen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen den Wert des geistigen Eigentums achten. Nur ein effektives Recht auf geistiges Eigentum gewährleistet die Möglichkeit, aus einer Erfindung Geld zu machen, um dann, wenn es gut läuft, das Geld in weitere Erfindungen zu investieren. Das Interesse der Erfinder und der innovativen Unternehmen, unbefugte Dritte - zeitlich befristet - von der unerlaubten Nutzung ihrer Ideen auszuschließen, ist die Voraussetzung für einen Fortschritt, der allen zugute kommt", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum "Welttag des geistigen Eigentums".
Das deutsche System des gewerblichen Rechtsschutzes hat sich als eine gute Voraussetzung für Innovationsförderung bewährt. Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz und andere gewährleisten, dass gerade kreative und häufig kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer ihre innovativen Potenziale entwickeln können. Die Bundesregierung hat in der letzten Legislaturperiode mit der Reform des Urhebervertragsrechts dafür gesorgt, dass die Urheber eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen einfordern können. Im September 2003 hat der 1. Korb der Urheberrechtsnovelle die Rechte der Urheber bezüglich der Verwertung ihrer Werke in den so genannten "neuen Medien" neu geregelt. Zur Zeit arbeitet das Bundesjustizministerium daran, das Urheberrechtsgesetz den Anforderungen von Internet und digitaler Technologie weiter anzupassen. Über den aktuellen Stand des 2. Korbs informiert die Website www.kopien-brauchen-originale.de.
Tue, 26 Apr 2005 09:54:17 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Tod von Generalbundesanwalt a.D. Professor Dr. Kurt Rebmann:
Kurt Rebmann hat sich in außergewöhnlichem Maß um unser Gemeinwesen verdient gemacht. Ende der 70er Jahre, in der krisenhaften Bedrohung durch terroristische Gewalttäter im Inland, die seinen Vorgänger im Amt Siegfried Buback und dessen Begleiter feige ermordet hatten, hat er das Amt des Generalbundesanwalts im Juli 1977 übernommen. Er hat diese Aufgabe angenommen, wohlwissend wie groß dieses Opfer im Sinne der Gemeinschaft angesichts der damit einhergehenden Gefahren und Belastungen für seine Familie und ihn selbst war. In seine Amtszeit fielen schwerwiegende terroristische Attentate wie die Ermordung des Vorstandssprechers der Dresdner Bank, Jürgen Ponto im Juli 1977, der versuchte Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft im August 1977 und die Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im September/Oktober 1977.
Kurt Rebmann war 13 Jahre, länger als jeder andere, Generalbundesanwalt. Seinem Engagement, seiner Entschlossenheit und seinem unermüdlichen Einsatz ist es zu verdanken, dass der Kampf gegen den Terror der Rote Armee Fraktion so erfolgreich war. Er hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft motiviert und begeistert für den Erhalt unseres demokratischen Rechtsstaats. Maßgebend war seine Persönlichkeit und seine Art, mit Menschen umzugehen, sie zu führen. Er war ein politischer Generalbundesanwalt, der mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg gehalten und Kritik nicht gescheut hat. Das Amt des Generalbundesanwalts und die Bundesanwaltschaft hat er über sein langes und beachtliches Wirken hinaus geprägt. Die Behörde hat unter seiner Leitung den Beweis erbracht hat, dass der Rechtsstaat sich mit rechtsstaatlichen Mitteln des Terrorismus erwehren kann.
Kurt Rebmann hat sich aber nicht nur als Repräsentant der obersten Anklagebehörde unseres Staates ausgezeichnet. Bemerkenswert ist auch sein Engagement als langjähriger Vorsitzender der baden-württembergischen Straffälligenhilfe bei der Wiedereingliederung und Fürsorge für entlassene Strafgefangene.
Seine Brillianz und seine herausragende juristische Begabung sind nicht nur der Strafrechtspflege, sondern auch anderen Bereichen zugute gekommen. Begonnen hat die Karriere des Juristen in der baden-württembergischen Justiz und Justizverwaltung. So hat er in dieser Zeit einen Meilenstein der rechtspolitischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die Reform des Familienrechts, entscheidend mitgestaltet. Die von ihm mit straffer Hand geleitete Eherechtskommission hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bundesgesetzgeber zum 1. Juli 1977 ein neues, der gesellschaftlichen Wirklichkeit entsprechendes Eherecht in Kraft setzen konnte, mit dem im beispielsweise im Scheidungsrecht das Schuldprinzip durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde. Als einer der Mitherausgeber und als Kommentator des überaus renommierten "Münchener Kommentars" hat er der Wissenschaft in herausragender Weise gedient. Bemerkenswert ist, dass er auch als Generalbundesanwalt noch Zeit gefunden hat, sich für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses zu engagieren. 1978 wurde er zum Honorarprofessor an der Universität Konstanz bestellt.
Wir alle können uns glücklich schätzen, dass ein Mann mit so herausragenden Fähigkeiten seine ganze Kraft in den Dienst unserer Gesellschaft gestellt hat."
Thu, 21 Apr 2005 14:42:08 +0200
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regelbeträge gelten ab dem 1. Juli 2005.
Die Regelbeträge sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Regelbeträge sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch, liegen aber der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle zugrunde. Sie sind deshalb in der Praxis ein wichtiger Anhaltspunkt für Höhe des Kindesunterhalts. Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts alle zwei Jahre an (§ 1612a BGB).
Ab dem 1. Juli 2005 gelten folgende Beträge:
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
1. Altersstufe(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs)
204 " (bisher 199 ")
188 " (bisher 183 ")
2. Altersstufe(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs)
247 " (bisher 241 ")
228 " (bisher 222 ")
3. Altersstufe(ab dem 13. Lebensjahr)
291 " (bisher 284 ")
269 " (bisher 262 ")
Insgesamt handelt es sich um eine moderate Steigerung, die mit der Steigerung der Verbraucherpreise in diesem Zeitraum vergleichbar ist. Die Anpassung wird damit dem gestiegenen Bedarf der Kinder gerecht und führt zu einer angemessenen Erhöhung, ohne die unterhaltspflichtigen Eltern zu überfordern.
Wed, 20 Apr 2005 11:33:25 +0200
Thu, 28 Apr 2005 21:44:19 GMT
CK - Washington. German lawyers in training with the government before their admission to the bar may train abroad for some three months at an office of their choice - in private practice, at an international organization, at an embassy or with a corporate law division. To date, interns traveled to their foreign host at their own expense. That seems fair because the elective nature of this stage of the education benefits primarily the intern, secondarily the host, and not at all the government agency which employs the intern for educational purposes.
An EU court ruling of March 17, 2005, docket number C-109/04, Kranemann v. North-Rhine Westfalia, against the German land that authorized such an intern to travel to London for an internship changes the rules. The land will have to reimburse the travel expense of the intern, the court held.
The decision may backfire. Future generations of lawyers in training may no longer receive authorization to perform internships abroad if the land authorities change the rules. And why shouldn't they? Foreign education offers no measurable benefit to the employer who is, after all, only a temporary employer until the lawyer has completed the practical training phase and passes the second exam for lawyers. A small portion of such laywers will take a job with a land; the vast majority enter private practice. It is the private sector that rewards the benefit of foreign experience, hardly ever the public sector.
CK - Washington. The Senate for Criminal Matters at the Federal Supreme Court in Karlsruhe decided, en banc, that plea bargains are a legal concept despite the lack of a statutory foundation. It held that courts may not participate in the negotiation of waivers by defendants of their right to appeal.
In its decision of March 3, 2005 and its press release 58/2005 of April 18, 2005, docket number GSSt 1/04, the court noted that it may not engage in judicial activism and establish rules to sanction plea bargains in more detail. It encouraged the legislative branch to consider the value of plea bargains as a tool of criminal procedure and provide a statutory basis for its formal introduction into the criminal law.
CK - Washington. Health Care is the theme of the new blog Gesundheitswesen International. It covers topics in law, controlling and lobbying. Recent legal issues include medical malpractice, rules involving abortion, decisions on contributions paid by insureds and preventive health care legislation.
CK - Washington. A new German blog lets lawyers share their experiences with insurance carriers for legal services. Such companies sign up customers to cover the cost of legal advice and representation in certain practice areas, such as rental disputes or motor vehicle offenses. Members of a legal mailing list recently observed an upswing in failures of such carriers to provide coverage and decided to go public with their frustration. The RSV-Blog has a number of entries, with positive experiences and, mostly, less favorable impressions of certain dominant carriers.
In a way, consumers of legal services can look at the new blog as a rating service. Perhaps we will also see ratings of other providers, including courts? In that category, I nominate a few Amtsgerichte, courts of first instance, which excel in responsiveness to inquiries from abroad or adoption of technology that helps overcome effectively the barrier of the time difference between Germany and the United States, in alphabetical order: Düsseldorf, Ingolstadt, Wiesbaden.
And how about banking? Some banks accept that foreign laws may not match those in Germany and try to be accommodating so that, for instance, an American estate would receive income information in a timely fashion for the estate and inheritance tax returns. The Raiffeisenbank / Volksbank group provides outstanding service although it is considered a bank without international flair, for the average Joe. By constrast, some of the giants in German banking have friendly personnel hampered by rigid rules that turn many an American inheritance into an administrative nightmare.
CK - Washington. Today, the cabinet in Berlin agreed to amend the tolling statute for criminal prosecutions. Currently, the statute of limitations is not tolled if a defendant moves abroad, even as the prosecution pursues extradition measures. As revised, the active pursuit of extradition requests would toll the statute of limitations. A fugitive who returns, or would be extradited, to Germany could face continued prosecution whereas current law would stop the prosecution after the expiration of the statute of limitations whether or nor extradition had been sought.
The proposed statute would next go to upper house and with its comments to the Federal Diet, Bundestag, in Berlin. When the text of the bill is published, one could determine whether it would require approval from the upper house, Bundesrat. A current guess based on the Attorney General's press release is that it will not, as Olaf Herrmann of the LobbyBlog confirms.
Thu, 28 Apr 2005 21:44:19 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Sorgerechtsentscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg.
2005-04-05T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Untätigkeit des Landgerichts Hamburg in einem Verfahren auf dem Gebiet des Strafvollzugs.
2005-03-29T00:00:00+01:00
Die Antragsteller wenden sich mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen zum automatisierten Abruf von Kontostammdaten, der zu Zwecken der Erhebung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Überprüfung der Berechtigung für Sozialleistungen erfolgen kann.
2005-03-22T00:00:00+01:00
Thu, 28 Apr 2005 21:44:20 GMT
[20.04.2005 - 14:27 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt richtet am 20./21.04.2005
in Wörrstadt einen interdisziplinären Workshop zum Thema
"Kinderhandel" aus. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ...
[18.04.2005 - 12:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Ermittlungen begannen bei der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zollfahndung und Bayerischem
Landeskriminalamt in München. Dorthin steuerte der in Istanbul tätige
deutsche Verbindungsbeamte des Zollkriminalamtes ...
[14.04.2005 - 09:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Menschenhandel: Gestern haben
ca. 320 Polizeibeamte der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Hessen unter der Koordination des
Bundeskriminalamtes (BKA) mehrere Wohnungen und ...
[12.04.2005 - 10:33 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Internationaler Erfolg gegen den
Rauschgiftschmuggel: In einer in dieser Form und Größenordnung
bisher einzigartigen Aktion hat die Polizei nach umfangreichen
internationalen Ermittlungen einen ...
[11.04.2005 - 11:31 Uhr] Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht ab
sofort Bilder von Koffern und persönlichen Gegenständen aus der
Flutwellenregion, die bislang nicht zugeordnet werden konnten. Die
Fotos sind auf der Homepage des BKA "www.bka.de" ...
Thu, 28 Apr 2005 21:44:20 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Die der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten zu Grunde zu legenden fiktiven Reisekosten sind anhand des § 28 BRAGO (jetzt Nr. 7003 bis 7007 VV / RVG) zu ermitteln. Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO / Nr. 7003 VV / RVG darf ein Rechtsanwalt grundsätzlich Geschäftsreisen mit dem eigenen Kraftwagen unternehmen. Die Kosten für Flüge von sogenannten Billigfluglinien sind zur Berechnung fiktiver Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten nicht geeignet.
Thu, 28 Apr 2005 15:15:06 +0200
1. Ein Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht gemäß § 8 Abs.1 VerpackV stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3, 4 Nr.11 UWG dar.
2. Ein Imbissstand ist gemäß § 3 Abs.10 Satz 2 VerpackV regelmäßig als Endverbraucher anzusehen, der der Pfanderhebungspflicht nicht unterliegt.
3. Ein etwaiger Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht beim Außer-Haus-Verkauf von Getränken durch einen Imbissstand ist regelmäßig nicht geeignet, im Sinne von § 3 UWG den Wettbewerb nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Thu, 28 Apr 2005 15:45:41 +0200
Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein.
Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist, steht keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegerecht ausschließt.
Fri, 22 Apr 2005 15:48:02 +0200
Zu den Voraussetzungen einer auf eine vorläufige Feststellung gerichteten einstweiligen Anordnung im Lebensmittelrecht
Thu, 28 Apr 2005 15:26:46 +0200
1. Trifft der Leiter einer Dienststelle mit verselbständigten Nebenstellen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, ist der Gesamtpersonalrat zur Mitbestimmung berufen, wenn die Maßnahme zumindest auch die Beschäftigten einer verselbständigten Nebenstelle betrifft; der Personalrat der Hauptdienststelle ist zuständig, wenn die beteiligungspflichtige Angelegenheit ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betrifft.
2. Von mitbestimmungspflichtigen personellen Maßnahmen sind in aller Regel die Beschäftigten derjenigen Dienststelle ausschließlich betroffen, bei der der Adressat der Maßnahme seinen Dienstposten hat oder haben wird.
3. Die Besetzung des Referatsleiterdienstpostens betrifft bei dienststellenübergreifendem Zuschnitt des Referats auch die dem Referat angehörenden Beschäftigen einer verselbständigten Nebenstelle.
Fri, 22 Apr 2005 15:47:36 +0200
1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.
2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.
3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Tue, 26 Apr 2005 14:43:01 +0200
Die DPAG darf auch die personellen, sachlichen und finanziellen Mittel, die sie wegen des Briefzustellungsmonopols vorhält und/oder durch dieses erwirtschaftet hat, einsetzen, um auf anderen , nicht nur klassischen Postmärkten, tätig zu werden; auf den neuen Märkten muss sie sich nur wie jedermann wettbewerbskonform verhalten.
Tue, 26 Apr 2005 14:51:02 +0200
1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Umständen zu einem Recht auf dauernde Leistungsverweigerung erstarken.
2. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn bei einer Telefonanlage die geschuldete Rufweiterleitung auch mehr als drei Jahre nach der Erstinstallation noch nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Anbieter die Nachinstallation verweigert, aber das volle vertragliche Entgelt fordert.
Tue, 26 Apr 2005 14:51:55 +0200
1. Der Anspruch auf korrekte Verfahrensdurchführung ist nicht als Recht im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG anerkannt.
2. In einem FGG-Verfahren kann nur derjenige Beteiligte Verfahrensfehler mit der Beschwerde zulässigerweise rügen, der in das Verfahren ein eigenes Recht eingebracht hat oder dem eine besondere Rechtsvorschrift eine vergleichbare Rechtsstellung gewährt. Eine solche Bestimmung lässt sich für die Erben eines früheren Gesellschafters hinsichtlich eines von ihnen angeregten Amtslöschungsverfahrens nach §§ 142, 143 FGG nicht finden.
Thu, 14 Apr 2005 16:16:19 +0200
Thu, 28 Apr 2005 21:44:25 GMT
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:38:34 +0200
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:37:19 +0200
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:36:21 +0200
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:35:22 +0200
Sun, 03 Apr 2005 07:02:01 GMT
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