Neuigkeiten (01.05.05)
Sat, 30 Apr 2005 21:12:02 GMT
Sat, 30 Apr 2005 21:12:02 GMT
Pressemitteilung 69/05 vom 29.04.2005
Pressemitteilung 68/05 vom 28.04.2005
Pressemitteilung 67/05 vom 28.04.2005
Pressemitteilung 66/05 vom 27.04.2005
Pressemitteilung 65/05 vom 27.04.2005
Sat, 30 Apr 2005 21:12:03 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sat, 30 Apr 2005 21:12:03 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Sat, 30 Apr 2005 21:12:04 GMT
2005-04-30T12:02:18+01:00
In der Schweiz ist kürzlich ein seit mehreren Jahren schwelender Streit um die Domain maggi.com zu Ende gegangen. Bis vor kurzem war Inhaber der Domain ein Privatmann namens Maggi, der dort seine private Homepage betrieb.
Jetzt haben sowohl das Kantonsgericht Nidwalden mit Urteil vom 07.01.2004 - ZZ 02 14 als auch das Schweizerische Bundesgericht als nächsthöhere Instanz mit Urteil vom 21.01.2005 - 4C.376/2004 die Domain maggi.com dem Nestlé-Konzern zugesprochen, der einen weltweit bekannten Würzextrakt unter dem Namen "Maggi" vermarktet.
2005-04-28T10:39:55+01:00
Die WIPO begeht den heutigen 26. April als "World Intellectual Property Day". Der Tag steht in diesem Jahr unter dem Motto "Think, Imagine, Create".
Auch Bundesjustizministerin Zypries ruft aus Anlass dieses Tages in einer Pressemitteilung zu mehr Respekt vor geistigem Eigentum auf.
2005-04-26T10:41:40+01:00
Am 6. Mai um 12 Uhr übergibt Dr. Ulrich Kronauer, Mitarbeiter der Forschungsstelle "Deutsches Rechtswörterbuch" eine Ausgabe des Deutschen Rechtswörterbuchs an die Akademische Bibliothek Lettlands in Riga (Details siehe PM).
2005-04-25T17:37:08+01:00
Die Volltextsuche im JuraWiki lässt sich jetzt auch direkt aus dem Browser heraus starten. Ein entsprechenes Plugin für Mozilla, Firefox und ähnliche Browser wurde im JuraWiki entwickelt und steht dort in der Version 0.1 zum Download bereit. Ziel ist es, das Plugin weiter zu verbessern und dann auch auf der Mozilla-Download-Seite anzubieten. Wer sich daran beteiligen will, ist herzlich eingeladen: http://www.jurawiki.de/MozillaSearchPlugin.
2005-04-23T12:46:07+01:00
Sat, 30 Apr 2005 21:12:04 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 636/05. Siehe auch: Entscheidung vom 28.04.2005
2005-04-28T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1664/04. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
2005-04-20T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2561/03. Siehe auch: Entscheidung vom 08.03.2005
2005-04-19T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvQ 6/05
2005-04-12T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 581/01. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-04-12T00:00:00+01:00
Sat, 30 Apr 2005 21:12:04 GMT
In einer Berufungssache hat die 4. Kammer der "Cámara del Crimen" in Buenos Aires entschieden, ...
2005-04-28 12:00:00
Lessigs Buch "Code and Other Laws of Cyberspace" wird nun in einem Wiki aktualisiert ...
2005-04-28 12:00:00
Am 18. April fand in Genf das WIPO Seminar "Copyright and Internet Intermediaries" statt. ...
2005-04-28 12:00:00
Die "Law Society" der Universität von Illinois hat nun das "Journal of the Business Law Society" ...
2005-04-28 12:00:00
Immer mehr Länder bemühen sich um nationale Creative-Commons-Lizenzversionen. Nun haben auch ...
2005-04-28 12:00:00
Sat, 30 Apr 2005 21:12:05 GMT
Mit Urteil vom 02.12.2004 wies der BGH die Unterlassungsklage eines Spielzeug-Herstellers wegen maßstabsgetreuen Nachbaus von Klemmbausteinen ab (Az.: I ZR 30/02 = WRP 2005, 476 ff.). Dabei argumentierte das Gericht mit der zeitlichen Begrenzung des wettbewerbsrechtlichen Schutzes. Dies kritisiert Schrader.
Sat, 30 Apr 2005 00:00:00 GMT
In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob der Visa-Erlass und der damit verbundene Zustrom von Ukrainern zu einem Anstieg der ukrainischen Staatsangehörigen begangenen Kriminalität geführt hat. Außerdem erörtert der Autor von kriminalstatistischen Befunden ausgehend, ob Deutschland für eingereiste Ukrainer nur ein Transit-Land war.
Sat, 30 Apr 2005 00:00:00 GMT
Spätestens seit der berühmten Bienenstich-Entscheidung des BAG steht fest, dass strafbare Handlungen, die sich gegen den Arbeitgeber richten - auch wenn es sich um kleinere Verfehlungen handelt - ein Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Auffassung auseinander und fragt, ob diese Rechtsprechung vor dem Hintergrund der Schuldrechtsreform noch aufrechterhalten werden kann.
Sat, 30 Apr 2005 00:00:00 GMT
Der Autor beschreibt die Anforderungen, die an die arbeitsrechtliche Abmahnung zu stellen sind. Er grenzt die Abmahnung zu anderen Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers ab und führt die Fälle auf, in denen die Abmahnung als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung entbehrlich ist.
Sat, 30 Apr 2005 00:00:00 GMT
Sat, 30 Apr 2005 21:12:05 GMT
Sat, 30 Apr 2005 21:12:13 GMT
Ab dem 30. April 2005 wird der Opferschutz im Luftverkehr weiter verbessert. Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber sind ab diesem Tag verpflichtet, für Unfälle mit Luftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen:
- Haftung für Fluggäste: ca. 300.000,- Euro je Fluggast, - Haftung für Reisegepäck: ca. 1.200,- Euro je Fluggast, - Haftung für Güter: ca. 20, 5 Euro je Kilogramm, - Haftung für Schäden Dritter: Staffelung nach Gewicht des Luftfahrzeugs (ca. 900.000 bis ca. 840 Mio. Euro)
"Die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union haben jetzt bei Unfällen in der zivilen Luftfahrt einen einheitlichen und angemessenen Mindestversicherungsschutz. Nachdem wir vor einem Jahr das Schadensersatzrecht im internationalen und nationalen Luftverkehr verbessert haben, sorgen wir jetzt dafür, dass die Opfer ihre Ansprüche im Schadensfall auch tatsächlich realisieren können", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bereits seit Sommer letzten Jahres gilt im internationalen und nationalen Luftverkehr eine wesentlich verbesserte Haftung für Passagier- und Güterschäden. Am 28. Juni 2004 sind das Montrealer Übereinkommen, die EG-Verordnung Nr. 889/2002 und das Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr in Kraft getreten.
Jetzt treten die EG-Verordnung Nr. 785/2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber und das Gesetz zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die EG-Verordnung vereinheitlicht die Anforderungen an die Versicherung für die Haftung von Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern europaweit, damit die Ansprüche im Schadensfall nicht ins Leere laufen. Die Vorschriften gelten sowohl für Passagier- und Güterschäden als auch für Schäden an Personen oder Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden.
Das Gesetz zur Anpassung luftversicherungsrechtlicher Vorschriften ergänzt die EG-Verordnung: Es schließt einzelne Deckungs- und Regelungslücken, die die Verordnung offen lässt. Außerdem werden die Höchstgrenzen für die Haftung für Drittschäden im deutschen Recht an die Mindestdeckungssummen der EG-Verordnung angepasst. Das verbessert den Opferschutz insbesondere bei Unfällen mit größeren Flugzeugen. Die Verletzung der in der EG-Verordnung vorgesehenen Versicherungspflichten kann künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Passagierinformationen des Luftfahrt-Bundesamts finden Sie unter www.lba.de.
Fri, 29 Apr 2005 12:29:55 +0200
Das Gesetz über Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge hat heute nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Nach dem Gesetz gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 1. September 2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Das Gesetz soll zum 1. Juni 2005 in Kraft treten.
"Mit der heutigen Entschließung des Bundesrates haben die unionsgeführten Länder ihre politische Selbständigkeit bewiesen. Anders als die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben sie erkannt, dass die Neuregelung die notwendige Reaktion auf die Erfordernisse des modernen Arbeitsmarktes ist, der den Menschen zunehmend Wohnortwechsel abverlangt. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Mobilität und Flexibilität von Mieterinnen und Mietern, die wir bereits mit der Mietrechtsreform 2001 gefördert haben," begrüßte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Entscheidung.
Zum Hintergrund: Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 beträgt die Frist für Kündigungen des Wohnraummietvertrages durch den Mieter drei Monate. Abweichungen von dieser Frist zu Lasten des Mieters verbietet das Gesetz.
Nur für sog. Altmietverträge, d.h. Verträge, die vor dem 1. September 2001 geschlossen wurden, sieht eine Übergangsvorschrift bislang vor, dass längere Kündigungsfristen, die Mieter und Vermieter "vertraglich vereinbart" hatten, weitergelten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche Vereinbarung auch dann vorliegt, wenn eine Formularklausel die bis 1. September 2001 geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen - wörtlich oder sinngemäß - wiedergibt (Urteil vom 18.06.2003, VIII ZR 240/02). Nach dieser Rechtsprechung konnten viele Mieterinnen und Mieter, deren Formularmietverträge aus der Zeit vor der Mietrechtsreform die alten Kündigungsfristen enthalten, die Vorteile der neuen kürzeren Kündigungsfristen nicht nutzen.
Die Kündigungsmöglichkeiten dieser Mieterinnen und Mieter werden mit dem heute vom Bundesrat gebilligten Gesetz erheblich verbessert. Sie können künftig den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen " unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung leben.
Fri, 29 Apr 2005 12:23:48 +0200
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 " auf 10.000 " abgesenkt.
"Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es insbesondere für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher, unternehmerisch tätig zu werden. Dies erhöht die Attraktivität der Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand und stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH soll auch im europäischen Vergleich erhalten und gestärkt werden, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des Mindeststammkapitals wird flankiert durch eine verstärkte Transparenz gegenüber Dritten, insbesondere den Geschäftspartnern: Die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft muss künftig offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die Höhe des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Geschäftsbriefen angibt.
In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen für die sogenannten Bestattungsfälle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Geschäftsführer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind.
Fri, 29 Apr 2005 09:41:03 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr georgischer Amtskollege Dr. Konstantin Kemularia haben heute in Tiflis vereinbart, die rechtliche Zusammenarbeit beider Länder intensiv zu fördern. Die Schwerpunkte der Kooperation bilden das Recht der Europäischen Union und das Völkerrecht, Fragen der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Notarrecht, das Jugendstrafrecht und der Strafvollzug.
"Mit der heute unterzeichneten Erklärung vertiefen wir die enge und fruchtbare justizielle Zusammenarbeit zwischen unseren Staaten. Ich freue mich, dass wir in einem Mehrjahresprogramm auch schon konkrete Schritte über den Austausch von Informationen und Experten vereinbart haben. So wird unsere Erklärung von Beginn an mit Leben gefüllt", erklärte Zypries.
Zypries besucht Georgien auf Einladung des georgischen Justizministers vom 27. bis 29. April. Außer mit ihrem Amtskollegen wird sie mit Staatspräsident Micheil Saakaschwili, Außenministerin Salome Surabischwili, dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts, Dr. Konstantin Kublaschwili, und Generalstaatsanwalt Surab Adeischwili zusammentreffen.
Georgien und Deutschland blicken auf eine lange Tradition der justiziellen Zusammenarbeit zurück. Die deutsche Bundesregierung und Experten aus Deutschland unterstützen Georgien auf diesem Gebiet seit den frühen Jahren der Unabhängigkeit. Der Besuch von Zypries unterstreicht die gute Qualität dieser Partnerschaft.
Wed, 27 Apr 2005 12:55:45 +0200
Sat, 30 Apr 2005 21:12:15 GMT
CK - Washington. New EU and German rules to protect air passengers enter into force on April 30.2005, Attorney General Britte Zypries announced today. Minimum insurance coverages have been increased, both for victims of accidents as well as property damage. In addition, additional overflight coverage is provided for parties on the ground.
The new rules implement EU directive 785/2004 and domestic rules to further the objectives of EU directive 889/2002 and the Montreal Convention which had entered into force on June 28, 2004. New enforcement rules are to ensure the provision of coverage by carriers. More information is published at the German federal aviation agency, Luftfahrtbundesamt.
The web site of the department of justice notes that this information is copyright 2004 but that statement may be subject to an update--just as a recent press release became the subject of a retraction and the re-release today. The second press release relates to the reduction of the minimum capital requirement for a limited liability company of the GmbH type to 10,000 Euroes from 25,000 Euros.
CK - Washington. German lawyers in training with the government before their admission to the bar may train abroad for some three months at an office of their choice - in private practice, at an international organization, at an embassy or with a corporate law division. To date, interns traveled to their foreign host at their own expense. That seems fair because the elective nature of this stage of the education benefits primarily the intern, secondarily the host, and not at all the government agency which employs the intern for educational purposes.
An EU court ruling of March 17, 2005, docket number C-109/04, Kranemann v. North-Rhine Westfalia, against the German land that authorized such an intern to travel to London for an internship changes the rules. The land will have to reimburse the travel expense of the intern, the court held.
The decision may backfire. Future generations of lawyers in training may no longer receive authorization to perform internships abroad if the land authorities change the rules. And why shouldn't they? Foreign education offers no measurable benefit to the employer who is, after all, only a temporary employer until the lawyer has completed the practical training phase and passes the second exam for lawyers. A small portion of such laywers will take a job with a land; the vast majority enter private practice. It is the private sector that rewards the benefit of foreign experience, hardly ever the public sector.
CK - Washington. The Senate for Criminal Matters at the Federal Supreme Court in Karlsruhe decided, en banc, that plea bargains are a legal concept despite the lack of a statutory foundation. It held that courts may not participate in the negotiation of waivers by defendants of their right to appeal.
In its decision of March 3, 2005 and its press release 58/2005 of April 18, 2005, docket number GSSt 1/04, the court noted that it may not engage in judicial activism and establish rules to sanction plea bargains in more detail. It encouraged the legislative branch to consider the value of plea bargains as a tool of criminal procedure and provide a statutory basis for its formal introduction into the criminal law.
CK - Washington. Health Care is the theme of the new blog Gesundheitswesen International. It covers topics in law, controlling and lobbying. Recent legal issues include medical malpractice, rules involving abortion, decisions on contributions paid by insureds and preventive health care legislation.
CK - Washington. A new German blog lets lawyers share their experiences with insurance carriers for legal services. Such companies sign up customers to cover the cost of legal advice and representation in certain practice areas, such as rental disputes or motor vehicle offenses. Members of a legal mailing list recently observed an upswing in failures of such carriers to provide coverage and decided to go public with their frustration. The RSV-Blog has a number of entries, with positive experiences and, mostly, less favorable impressions of certain dominant carriers.
In a way, consumers of legal services can look at the new blog as a rating service. Perhaps we will also see ratings of other providers, including courts? In that category, I nominate a few Amtsgerichte, courts of first instance, which excel in responsiveness to inquiries from abroad or adoption of technology that helps overcome effectively the barrier of the time difference between Germany and the United States, in alphabetical order: Düsseldorf, Ingolstadt, Wiesbaden.
And how about banking? Some banks accept that foreign laws may not match those in Germany and try to be accommodating so that, for instance, an American estate would receive income information in a timely fashion for the estate and inheritance tax returns. The Raiffeisenbank / Volksbank group provides outstanding service although it is considered a bank without international flair, for the average Joe. By constrast, some of the giants in German banking have friendly personnel hampered by rigid rules that turn many an American inheritance into an administrative nightmare.
Sat, 30 Apr 2005 21:12:17 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2005-04-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Sorgerechtsentscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg.
2005-04-05T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Untätigkeit des Landgerichts Hamburg in einem Verfahren auf dem Gebiet des Strafvollzugs.
2005-03-29T00:00:00+01:00
Sat, 30 Apr 2005 21:12:18 GMT
[20.04.2005 - 14:27 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt richtet am 20./21.04.2005
in Wörrstadt einen interdisziplinären Workshop zum Thema
"Kinderhandel" aus. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ...
[18.04.2005 - 12:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Ermittlungen begannen bei der Gemeinsamen
Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zollfahndung und Bayerischem
Landeskriminalamt in München. Dorthin steuerte der in Istanbul tätige
deutsche Verbindungsbeamte des Zollkriminalamtes ...
[14.04.2005 - 09:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Menschenhandel: Gestern haben
ca. 320 Polizeibeamte der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Hessen unter der Koordination des
Bundeskriminalamtes (BKA) mehrere Wohnungen und ...
[12.04.2005 - 10:33 Uhr]
Wiesbaden (ots) - Internationaler Erfolg gegen den
Rauschgiftschmuggel: In einer in dieser Form und Größenordnung
bisher einzigartigen Aktion hat die Polizei nach umfangreichen
internationalen Ermittlungen einen ...
[11.04.2005 - 11:31 Uhr] Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht ab
sofort Bilder von Koffern und persönlichen Gegenständen aus der
Flutwellenregion, die bislang nicht zugeordnet werden konnten. Die
Fotos sind auf der Homepage des BKA "www.bka.de" ...
Sat, 30 Apr 2005 21:12:19 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Die der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Unterbevollmächtigten zu Grunde zu legenden fiktiven Reisekosten sind anhand des § 28 BRAGO (jetzt Nr. 7003 bis 7007 VV / RVG) zu ermitteln. Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO / Nr. 7003 VV / RVG darf ein Rechtsanwalt grundsätzlich Geschäftsreisen mit dem eigenen Kraftwagen unternehmen. Die Kosten für Flüge von sogenannten Billigfluglinien sind zur Berechnung fiktiver Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten nicht geeignet.
Thu, 28 Apr 2005 15:15:06 +0200
1. Ein Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht gemäß § 8 Abs.1 VerpackV stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3, 4 Nr.11 UWG dar.
2. Ein Imbissstand ist gemäß § 3 Abs.10 Satz 2 VerpackV regelmäßig als Endverbraucher anzusehen, der der Pfanderhebungspflicht nicht unterliegt.
3. Ein etwaiger Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht beim Außer-Haus-Verkauf von Getränken durch einen Imbissstand ist regelmäßig nicht geeignet, im Sinne von § 3 UWG den Wettbewerb nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Thu, 28 Apr 2005 15:45:41 +0200
Die verfassungskonforme Anwendung des § 24 a Abs. 2 StVG gebietet keine Feststellungen zur Wirkung einer Substanz im Sinne einer konkreten Beeinträchtigung, sondern den qualifizierten Nachweis der erfassten Substanzen als einschränkende objektive Voraussetzung der Ahndbarkeit gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 2 StVG, der erfordert, dass zumindest der jeweilige analytische Grenzwert erreicht ist (anknüpfend an BVerfG Beschluss vom 21. Dezember 2004 -1 BvR 2652/03 abgedruckt in NJW 2005, 349).
Fri, 29 Apr 2005 11:58:28 +0200
Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein.
Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist, steht keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegerecht ausschließt.
Fri, 22 Apr 2005 15:48:02 +0200
Zu den Voraussetzungen einer auf eine vorläufige Feststellung gerichteten einstweiligen Anordnung im Lebensmittelrecht
Thu, 28 Apr 2005 15:26:46 +0200
1. Trifft der Leiter einer Dienststelle mit verselbständigten Nebenstellen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, ist der Gesamtpersonalrat zur Mitbestimmung berufen, wenn die Maßnahme zumindest auch die Beschäftigten einer verselbständigten Nebenstelle betrifft; der Personalrat der Hauptdienststelle ist zuständig, wenn die beteiligungspflichtige Angelegenheit ausschließlich die Beschäftigten der Hauptdienststelle betrifft.
2. Von mitbestimmungspflichtigen personellen Maßnahmen sind in aller Regel die Beschäftigten derjenigen Dienststelle ausschließlich betroffen, bei der der Adressat der Maßnahme seinen Dienstposten hat oder haben wird.
3. Die Besetzung des Referatsleiterdienstpostens betrifft bei dienststellenübergreifendem Zuschnitt des Referats auch die dem Referat angehörenden Beschäftigen einer verselbständigten Nebenstelle.
Fri, 22 Apr 2005 15:47:36 +0200
1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.
2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.
3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Tue, 26 Apr 2005 14:43:01 +0200
Die DPAG darf auch die personellen, sachlichen und finanziellen Mittel, die sie wegen des Briefzustellungsmonopols vorhält und/oder durch dieses erwirtschaftet hat, einsetzen, um auf anderen , nicht nur klassischen Postmärkten, tätig zu werden; auf den neuen Märkten muss sie sich nur wie jedermann wettbewerbskonform verhalten.
Tue, 26 Apr 2005 14:51:02 +0200
1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unter bestimmten Umständen zu einem Recht auf dauernde Leistungsverweigerung erstarken.
2. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn bei einer Telefonanlage die geschuldete Rufweiterleitung auch mehr als drei Jahre nach der Erstinstallation noch nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Anbieter die Nachinstallation verweigert, aber das volle vertragliche Entgelt fordert.
Tue, 26 Apr 2005 14:51:55 +0200
Sat, 30 Apr 2005 21:12:20 GMT
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:38:34 +0200
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:37:19 +0200
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:36:21 +0200
Die Antragsteller machen selbst nicht geltend, dass ein Fall notwendiger Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO vorliege. Auch die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung auf der Grundlage des § 65 Abs. 1 VwGO sind nicht erfüllt.1
Der Zweck der Beiladung ist es, Dritte, die nicht zum Kreis der ...
Tue, 26 Apr 2005 10:35:22 +0200
Sun, 03 Apr 2005 07:02:01 GMT
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