Neuigkeiten (18.06.05)
Fri, 17 Jun 2005 20:20:36 GMT
Fri, 17 Jun 2005 20:20:36 GMT
Pressemitteilung 89/05 vom 16.06.2005
Pressemitteilung 88/05 vom 16.06.2005
Pressemitteilung 87/05 vom 15.06.2005
Pressemitteilung 86/05 vom 14.06.2005
Pressemitteilung 85/05 vom 09.06.2005
Fri, 17 Jun 2005 20:20:38 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis) Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.
Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.
Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)
Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Fri, 17 Jun 2005 20:20:39 GMT
2005-06-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sich aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung.
2005-05-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft sozialgerichtliche Eilverfahren wegen der Versagung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe wegen Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit der Beschwerdeführer.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Fri, 17 Jun 2005 20:20:39 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 17 Jun 2005 20:20:39 GMT
Insbesondere im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren werde vorschnell ein medizinischer Sachverständiger beauftragt und würden Bestätigungsumstände ausgeblendet. Der Autor tritt derartigen Nachlässigkeiten entgegen und plädiert für eine ergänzende Heranziehung von Beiakten und Befragung von Sachverständigen.
Fri, 17 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Autor erörtert die wichtigsten Änderungen im Recht der Berufsbetreuung. Besonders eingehend befasst er sich mit Fragen der Vergütung und Abrechnung von Betreuungsleistungen.
Fri, 17 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Beitrag gibt Aufschluss über die Ursachen und die Details der seit 1. Januar 2005 geltenden Regelzuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Bereich der Länder und Gemeinden, respektive Gemeindeverbänden.
Fri, 17 Jun 2005 00:00:00 GMT
Der Beitrag befasst sich mit einem Urteil des EuGH, wonach auch dann, wenn der Steuerpflichtige nur Miteigentümer eines Grundstücks ist und Rechnungen für Bauleistungen nicht auf ihn lauten, er die Vorsteuer aus den Herstellungskosten für das von ihm genutzte Arbeitszimmer in voller Höhe abziehen kann.
Fri, 17 Jun 2005 00:00:00 GMT
Fri, 17 Jun 2005 20:20:40 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Fri, 17 Jun 2005 20:20:40 GMT
Fri, 17 Jun 2005 20:20:40 GMT
2005-06-17T07:30:42+01:00
2005-06-16T18:43:20+01:00
Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):
2005-06-15T09:44:14+01:00
2005-06-14T23:00:22+01:00
2005-06-14T22:30:46+01:00
Fri, 17 Jun 2005 20:20:40 GMT
Das Unternehmen Sedo.de, dass eine Plattform für den Kauf und Verkauf von Domains bietet, hat am ...
2005-06-16 12:00:00
Im November beginnt die 2. Phase des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft ...
2005-06-16 12:00:00
Im Mai 2005 hat das brasilianische Revisionsgericht in Arbeitsrechtsstreitigkeiten ("Tribunal ...
2005-06-16 12:00:00
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen Bericht ...
2005-06-16 12:00:00
Die "Supreme Court Historical Society" ist eine nicht-kommerzielle Gesellschaft zur Erhaltung der ...
2005-06-16 12:00:00
Fri, 17 Jun 2005 20:20:41 GMT
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit
dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter
Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird
damit eine Gesetzeslücke geschlossen. ?Der Kilometerstand
eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines
Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller
ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des
Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler
manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die
Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische
Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden
?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
?Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine
Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem
Gesetz endgültig einen Riegel vor?, sagte
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.
Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen
nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche
Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine
solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von
Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der
Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen
von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen
(Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich
gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt,
getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße
Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz
wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe
stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das
Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von
Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder
etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch,
Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten
herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.
Fri, 17 Jun 2005 13:48:44 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur verbesserten
Graffitibekämpfung beschlossen. Die Neuregelung geht auf einen
Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Sie
ergänzt die Sachbeschädigungsdelikte der Paragrafen 303, 304
Strafgesetzbuch um eine neue Tathandlung, die lautet:
?Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild
einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur
vorübergehend verändert.?
?Diese neue Strafvorschrift erleichtert künftig die
Verfolgung von Graffiti-Schmierereien. Der Vorteil gegenüber dem
bisherigen Recht liegt darin, dass gerichtliche Feststellungen
der Sachbeschädigung erleichtert werden, weil die bisher oft
langwierige und mit kostenträchtigen Gutachten verbundene
Beweisführung zur Feststellung der Substanzbeschädigung in einer
Vielzahl von Fällen entbehrlich wird? sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bisher ist ein gegen den Willen des Eigentümers oder sonst
Berechtigten angebrachtes Graffiti dann eine Sachbeschädigung,
wenn die Substanz des Untergrundes so beeinträchtigt wurde, dass
eine Reinigung zwangsläufig zur Beschädigung führt. Über diesen
Punkt muss in Gerichtsverfahren häufig aufwändig Beweis geführt
werden.
?Die Formulierung der Regierungsfraktionen ist besser als
die Vorschläge von Union und FDP sowie des Bundesrats, die den
Begriff des "Verunstaltens" in die Sachbeschädigungsdelikte
einführen wollen. Die Entscheidung, ob eine Straftat vorliegt
oder nicht, darf aber nicht von subjektivem Schönheitsempfinden
oder Geschmack abhängen. Ein Straftatbestand benötigt objektive
Merkmale. Anderenfalls werden in den Gerichten künftig
Kunstdebatten geführt?, erläuterte Zypries. ?Ich
hoffe nun, dass der Bundesrat dem raschen Inkrafttreten des
Gesetzes nicht im Wege steht.?
Fri, 17 Jun 2005 11:31:11 +0200
Nach intensiven Verhandlungen hat heute der Deutsche Bundestag in
Zweiter und Dritter Lesung das Gesetz zur Unternehmensintegrität
und Modernisierung des Anfechtungsrechts ? kurz UMAG
? verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige
Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen
unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das UMAG
schließt das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur
Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes
fast vollständig ab. Es trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger
in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte
zurückzugewinnen? sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Folgende Kernanliegen des künftigen Rechts sind besonders
hervorzuheben:
Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der
Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen
Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der
Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter
erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird
vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten
umgestellt.
Die Änderungen des Aktienrechts sind mit großer Sorgfalt und
unter Heranziehung von sehr viel Sachverstand aus
Wissenschaft und Praxis vorgenommen worden.
Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des
ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt, so dass neben den
Koalitionsfraktionen auch Union und FDP zustimmten. Bedeutend ist
die Schwelle für die Minderheitenhaftungsklage. Das
Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro
Börsenwert angesetzt. Es ist nunmehr auf 10.000 Euro Nennbetrag
festgesetzt worden. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung
des Schwellenwerts, bedeutet allerdings ? jedenfalls bei
gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf ? auch
eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich
vorgesehen.
Diese Änderung ist zu vertreten, da gerade bei Unternehmen, bei
denen schwerwiegende Verfehlungen der Organe öffentlich
diskutiert werden, der Aktienkurs in aller Regel sehr stark in
Mitleidenschaft gezogen sein wird. Ein Abstellen auf den
Börsenkurs wäre dann nicht immer die angemessene Größe. Gerade
die Skandale der letzten Jahre haben bei einigen Aktienwerten zu
sog. Penny-Stocks geführt, bei denen ein Abstellen auf den
Börsenwert für ein Minderheitenrecht verfehlt gewesen wäre.
Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der
international übliche record date, also der Stichtag für die
Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der
Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis
wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie
sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass
Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und
Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein
besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich
nicht nur um technische Frage handelt. Es geht auch darum, die
bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland
wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung
der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder
bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen
auszuüben. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe
einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und relativ sehr
hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen
Hauptversammlungspräsenzen beruht.
?Dieses mit den Fachkreisen intensiv erörterte Gesetz
sollte nach Meinung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag noch
in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. Es würde lähmend auf
den deutschen Kapitalmarkt wirken, wenn man in der nächsten
Wahlperiode mit dem Vorhaben wieder von vorne beginnen müsste.
Die deutsche Wirtschaft hat ihr Interesse an einer raschen
Verabschiedung bekundet. Es liegt nun am Bundesrat, dieses
wichtige und auch für die Aufbruchsstimmung im Lande
erforderliche Gesetzgebungsvorhaben nicht zu blockieren?,
betonte Zypries.
Thu, 16 Jun 2005 15:11:21 +0200
Der Deutsche Bundestag wird morgen das ?Gesetz zur Änderung
des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes?
verabschieden. Aufgrund dieses Gesetzes erhalten die nächsten
Angehörigen der Menschen, die bei dem Volksaufstand am 17. Juni
1953 gestorben sind, von der Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge finanzielle Unterstützung. Nächste Angehörige sind nach
dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz Ehegatten, Kinder und
Eltern. ?Der 52. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni
1953 ist Anlass genug, an den Mut und die Zivilcourage derjenigen
zu erinnern, die sich dem SED-Unrecht widersetzt haben. Zudem war
es an der Zeit, auch die Hinterbliebenen derjenigen zu
unterstützen, die während des Aufstandes oder während des
Ausnahmezustandes danach auf offener Straße erschossen wurden
oder auf andere, zum Teil ungeklärte, Weise ihr Leben verloren
haben?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Gesetz ist eine weitere Maßnahme, um den Opfern von
SED-Unrecht Genugtuung widerfahren zu lassen. Opfer des
SED-Regimes werden bereits seit 1992 nach dem Strafrechtlichen,
Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
entschädigt. Die Antragsfristen in den
Rehabilitierungsgesetzen wurden wiederholt, zuletzt im Dezember
2003 bis zum 31. Dezember 2007 verlängert, um möglichst
vielen Opfern von SED-Unrecht die Möglichkeit zu geben, ihre
Ansprüche auf Wiedergutmachung zu verfolgen.
Ehemalige politische Häftlinge haben seit 1992 in mehr als
170.000 Fällen eine Kapitalentschädigung und
Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz beantragt. Bund und Länder haben dafür
über 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die rot-grüne
Bundesregierung hat dabei die ursprünglichen Leistungen im Jahre
2000 so erhöht, dass sich die Haftentschädigung für viele
ehemalige Häftlinge verdoppelt hat. Gleichzeitig hat sie die
Bundesmittel verdoppelt, die der Stiftung für ehemalige
politische Häftlinge für die Unterstützung nach dem
Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz zur Verfügung stehen.
Opfer von politischer Verfolgung in Beruf oder berufsbezogener
Ausbildung erhalten durch das Berufsrechtliche
Rehabilitierungsgesetz einen Nachteilsausgleich in der Rente,
Leistungen zum Ausgleich verfolgungsbedingter schwieriger
wirtschaftlicher Situation sowie bevorzugte Förderung beruflicher
Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Bis zum Jahre 2005 haben
diese Opfer bei den Rehabilitierungsbehörden in den neuen
Bundesländern 106.400 Anträge auf berufliche Rehabilitierung
gestellt. Für bevorzugte Förderung und Ausgleichsleistungen haben
Bund und Länder 17,3 Millionen Euro aufgebracht. Zudem sind im
Jahr 2003 die monatlichen Ausgleichsleistungen für die Opfer
beruflicher Verfolgung, die sich in einer schwierigen
wirtschaftlichen Situation befinden, um 20 % erhöht worden.
Aus Anlass des 52. Jahrestages des Aufstandes findet am 17. Juni
im Bundesjustizministerium eine Podiumsdiskussion statt. Nach
einem Grußwort von Staatssekretär Hansjörg Geiger werden Bärbel
Bohley, Juristen und Zeitzeugen über das Thema diskutieren
?Strafjustiz und Aufarbeitung - die strafrechtliche
Bewältigung der SED-Diktatur und ihr Beitrag zur Aufklärung der
Vergangenheit?. Organisiert wird die Veranstaltung von der
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Thu, 16 Jun 2005 12:59:26 +0200
Fri, 17 Jun 2005 20:20:45 GMT
CK - Washington. Legal advice shall remain secret, even if it relates to money laundering unless a lawyer is involved in money laundering or financing of terrorism. This is the gist of a stronger rule adopted by the European Parliament on May 26, 2005, (COM(2004)0448 - C6-0143/2004 - 2004/0137(COD)).
Prior rules and the EU Council position contain a softer standard for the confidentiality of legal services. The German Supreme Court ruled last year that the invasion of the attorney-client privilege could be unconstitutional in many instances, under the German implementation of the EU rules in §261 StGB. On May 16, 2005, German Attorney General Brigitte Zypries noted, however, that money laundering rules do not constitute a problem for most lawyers.
The Lichtenrader Notizen blog focuses on several EU parliamentary actions and also outlines differences between the EU Council and EU Parliament texts of the money-laundering measure.
CK - Washington. Belgium, Spain, France, Holland, Luxembourg, Austria and Germany agreed on May 26, 2005 to enhance cooperation efforts in the international enforcement area. The Prüm Agreement permits preventive information exchange, for instance relating to travel plans of soccer hooligans.
The agreement authorizes direct cross-border access to DNA, finger print and vehicle registration data. A press release of the Berlin department of justice reports more details. The agreement requires transformation into the laws of the participating countries to which the original parties invite other European nations.
CK - Washington. The surprise elections in Germany generate much discussion of the legality of chancellor Schröder's call to have the president disband the federal diet, Bundestag.
The Sartorienfelder blog examines an important issue that arises with the end of the current diet: What will happen to the legislation currently in progress?
When a new Congress comes into town, new legislation begins with bill number 1. Washington is surprised when a new Congress enacts major legislation quickly, as happened this year with S.5, the Class Action Fairness Act.
By contrast, certain legislation can survive elections in Germany, under the right conditions, which Sartorienfelder explores. The key principle is sachliche Diskontinuität, substantive discontinuity. This rule is the opposite of the Periodizitätsprinzip, the principle of periodicity found in Art 69(1)(1) of the federal constitution, author Uwe Tetzlaff explains, and not based on the constitution. It belongs to the procedural rules of the legislative body and constitutes a kind of constitutional common law.
Under the principle, certain legislation that has passed the diet and is not halted by other bodies can survive the electoral rupture. The rule permits the upper house, Bundesrat, to ratify legislation after a prior diet has been dissolved. Like Congress, a new Bundestag is not bound, however, by prior incomplete legislative efforts.
Fri, 17 Jun 2005 20:20:45 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 18/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.06.2005
2005-06-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1387/02
2005-06-14T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05. Siehe auch: Entscheidung vom 06.05.2005
2005-06-10T00:00:00+01:00
2005-06-08T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1027/02. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-06-08T00:00:00+01:00
Fri, 17 Jun 2005 20:20:46 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen
Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf
Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen
Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag,
16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des
Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee
in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Fri, 17 Jun 2005 20:20:46 GMT
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
Fri, 17 Jun 2005 15:09:55 +0200
Auch nach der am 1. April 2005 in Kraft getretenen Neufassung von § 115 StVollzG durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) muss das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist.
Die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 StVollzG nunmehr zulässige Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke darf nicht allgemein, sondern muss ausdrücklich durch konkrete Bezeichnung der einzelnen Schriftstücke nach Herkunft und Datum erfolgen.
Thu, 16 Jun 2005 14:58:38 +0200
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG kann die Behauptung, das der Anfechtung unterliegende Grundstück sei wertausschöpfend belastet, nur mit den nach § 294 ZPO zulässigen Mitteln glaubhaft gemacht werden. Im Zweifel bleibt die Klärung dieser für die objektive Gläubigerbenachteiligung maßgeblichen Frage dem Hauptsacheverfahren vorbehalten und steht dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen.
Ergeben sich erst im Laufe des Verfahrens Umstände, die den ursprünglich begründeten Anspruch entfallen lassen und wird das Verfahren daraufhin sofort für erledigt erklärt, ist bei der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen.
Mon, 13 Jun 2005 16:15:10 +0200
Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.
Tue, 7 Jun 2005 16:04:02 +0200
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.
Mon, 13 Jun 2005 16:14:18 +0200
1. Nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs vom 01. April 1998 (Az.: 31-1132.10/66) soll der Abstand zwischen dem die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichen und der Messstelle mindestens 150 m betragen. Ein der Messstelle vorhergehender Geschwindigkeitsrichter begründete nach der Verwaltungsvorschrift einen Ausnahmefall, der ein Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt und deshalb eine grobe Pflichtwidrigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung in subjektiver Hinsicht nicht entfallen lässt.
2. Dem Betroffenen ist in subjektiver Hinsicht auch dann eine grobe Pflichtwidrigkeit vorzuwerfen, wenn er bei Durchfahren eines Geschwindigkeitsrichters die der letzten Beschränkung vorhergehende Geschwindigkeitsbeschränkung bereis in erheblicher Weise (hier: um 16 km/h) überschritten hat.
Thu, 16 Jun 2005 14:55:31 +0200
Wird beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt, ob in den letzten 10 Jahren Krankheitssymptome an Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen bestehen oder bestanden haben, so ist eine fortdauernde Bewegungseinschränkung der Schulter mit Versteifung des linken Handgelenks auch dann anzugeben, wenn der diese Beeinträchtigung verursachende Unfall außerhalb des 10-Jahreszeitraums liegt.
Die Frage "Nehmen oder nahmen sie in den letzten 10 Jahren Drogen, Medikamente, Betäubungs- oder Rauschmittel ? Wurden sie wegen der Folgen von Alkoholgenuß in den letzten 10 Jahren beraten oder behandelt?" erfasst auch eine ärztliche Beratung, die im Zusammenhang mit einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) aufgrund eines Entzugs der Fahrerlaubnis steht (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.3.2001 NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001,376; vom 18.1.2002 NVersZ 2002, 260 = VersR 2002, 1091 LS = ZfS 2002, 591; vom 31.5.2002 OLGR 2002, 339; Senatsbeschluss vom 8. September 2003 VersR 2004, 229 = R+S 2004, 295 = NJOZ 2003, 3443).
Tue, 14 Jun 2005 15:22:17 +0200
Die Ernennung des Insolvenzverwalters im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 InsO gehört zur rechtsprechenden Tätigkeit. Ein Antrag auf Aufhebung der Ernennung an das Oberlandesgericht gemäß §§ 23 ff. EGGVG ist deshalb unzulässig (Anschluss an OLG Hamm NJW 2005, 834).
Tue, 14 Jun 2005 15:35:02 +0200
Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit darf das berufliche Fortkommen auch in Bezug auf eine Beförderung grundsätzlich nicht beeinträchtigen.
Tue, 14 Jun 2005 15:47:44 +0200
Fri, 17 Jun 2005 20:20:48 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200
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