Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

Neuigkeiten (25.01.06)

Wed, 25 Jan 2006 01:04:38 GMT
Wed, 25 Jan 2006 01:04:38 GMT
Pressemitteilung 10/06 vom 20.01.2006
Wed, 25 Jan 2006 01:04:39 GMT
Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs "Blawg" in Wikipedia beteiligten möchte: Wikipedia:Löschkandidaten

Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs “Blawg” in Wikipedia beteiligten möchte:
Wikipedia:Löschkandidaten

Thu, 19 Jan 2006 11:13:48 +0000
Wed, 25 Jan 2006 01:04:40 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
2006-01-09T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformität eines gegen den Beschwerdeführer verhängten vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade.
2005-12-13T00:00:00+01:00
Wed, 25 Jan 2006 01:04:45 GMT
Thu, 19 Jan 2006 11:45:48 CET Uhr - Tina schrieb - Mietzahlung?
Hallo! Weiß leider nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal die Situation und stell meine Frage: Wohnung hätte laut Regelung im Mietvertrag erst ab 01.01.06 frühestens zum 31.03.06 gekündigt werden können. Eine schriftliche Wohnungskündigung gibt es nicht. Wohnung wurde im November komplett geräumt, eine Begehung mit dem Vermieter durchgeführt und sämtli ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-19CET11:45:48+01:00
Thu, 19 Jan 2006 10:00:38 CET Uhr - enttäuscht06 schrieb - Anschluß sperren?
hallo erstmal, bin neu und schon recht deprimiert aber vielleicht kann mir ja jemand einen rat geben, vorgeschichte: bin seit 2000 vermieterin (mieterin verwandtschaft), trotz nebenkostenabrechnungen hat sie nie bezahlt und da ja verwandt und sooo arm dran, hab ich nicht weiter gebettelt und sie mitfinanziert. sagt mir bitte nicht, wie blöd ich bin, mach ich selbst jede sekund ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-19CET10:00:38+01:00
Mon, 16 Jan 2006 23:37:48 CET Uhr - Sigmar schrieb - Probleme mit Mieterin
Hallo erstmal Ich hätte da mal eine Frage. Und zwar habe ich eine neue Mieterin seit 16 Monaten ,nun hatt sie seit 6 Monaten einen Hund , ein Labradorwelpe muß man dazu sagen . Welcher mitlerweile 1Jahr ist. Ihr Plan mit ihren ehemaligen Freund zusammenzuziehen ist gescheitert , an muß dazu sagen in sein Haus was noch seine Exfrau bewohnt. Nun hatt ihr Hund ,weil sie Tagsüber n ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-16CET23:37:48+01:00
Thu, 12 Jan 2006 21:55:13 CET Uhr - Unterfranke schrieb - Hausfriedensbruch
Hallo! Ich habe wieder mal eine Frage. Wir hatten ja für morgen um 14 Uhr eine Hausbesichtigung mit der Schwiegermutter in deren Haus, das sie vermietet. Jetzt hat sie heute nochmals nachgefragt, da hat ihr der Mieter gesagt, dass wir nicht reinkommen. Er meinte, dass wir sprich meine Frau und ich, kein Recht hätten auf eine Hausbesichtigung, wenn wir kommen würden, dann wär ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-12CET21:55:13+01:00
Tue, 10 Jan 2006 16:26:19 CET Uhr - top-sicret schrieb - Mieter zahlt keine Kaution und ist im Mietrückstand
Hallo, seit einiger Zeit plage ich mich mit meinem Mieter der die Kaution noch nicht bezahlt hat und auch mit der Miete einen Monat im Rückstand ist. Ja ich weiß, man soll die Mieter erst nach der Übergabe der Kaution einziehen lassen. Jetzt bin ich auch schlauer. Der Mieter hat die Kaution, welche zwei Monatsmieten beträgt und die letzte Monatsmiete nicht überwiesen, obwohl ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-10CET16:26:19+01:00
Wed, 25 Jan 2006 01:05:03 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Wed, 25 Jan 2006 01:05:03 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 25 Jan 2006 01:05:09 GMT

Seit etwa einem Monat betreibt unser ehemaliger Autor Christopher Brosch das Informationsangebot http://www.informationsweiterverwendungsgesetz.de. Das Gesetz (kurz: IWG) wird auf Grundlage der Richtlinie 2003/98/EG umgesetzt und betrifft die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Das Angebot stellt Informationsquellen zu der Richtlinie, ihren Hintergründen und ihrer Umsetzung - in erster Linie in deutschsprachigen, nach Möglichkeit auch in anderen Mitgliedsstaaten - sowie Hinweise auf weiterführende Literatur zusammen.

2006-01-22T13:53:51+01:00

Nachdem in den letzten beiden Tagen wild über den Inhalt der einstweiligen Verfügung spekuliert wurde, die das AG Charlottenburg gegen Wikimedia Deutschland e.V. erlassen hatte und die dazu geführt hatte, dass die Domain "wikipedia.de" nicht mehr auf de.wikipedia.org weitergeleitet wurde, hat Wikimedia jetzt die Verfügung eingescannt und veröffentlicht.

Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 218 C 1001/06 datiert vom 17.01.2006. Wie bei einstweiligen Verfügungen durchaus üblich, enthält sie keine Begründung (Seite 1, Seite 2).

Immerhin geht daraus hervor, dass der Antragsteller in dem Verfahren gegen die Namensnennung seines Sohnes vorgeht. Damit dürfte zumindest diese Vermutung bestätigt sein. Im übrigen ist der Tenor aber recht unbestimmt: So wird weder genannt, welche(r) Artikel die Namen des Sohnes nennen, noch wie der Name des Sohnes lautet - eine Formulierung, die derart unbestimmt ist, dass eine wirksame Vollstreckung nur schwer möglich sein dürfte, da sich eigentlich alle für die Feststellung des Vorliegens der Vollstreckbarkeit erforderlichen Tatsachen aus dem der vollstreckbaren Ausfertigung ergeben müssen.

2006-01-21T12:30:46+01:00

Wegen einer einstweiligen Verfügung hat der Wikimedia Deutschland e.V. den redirect von wikipedia.de auf de.wikipedia.org entfernt (siehe hierzu schon Weblawg.de). Über die Hintergründe rätselt man auf der Diskussionsseite zu der entsprechenden Meldung des Vereins.

2006-01-19T11:17:43+01:00

PhoneCaster.de stellt Internetradio und Podcast per Telefon zur Verfügung. So lässt sich beispielsweise der Podcast der AudioWerkstatt im JuraWiki unter der Telefonnummer 0931 663927-188 erreichen. Praktisch vor allem für's Abhören per Handy mit Flatrate. Auch direkte Aufnahme per Telefon soll möglich sein (nach Registrierung).

2006-01-18T22:06:07+01:00

Zum 01.01.06 treten zahlreiche Steuer- und Wirtschaftsrechtsänderungen in Kraft. Die Haufe Mediengruppe hat eine "kompakte Übersicht über die neue Rechtslage 2006 sowie eine Vorschau auf weitere geplante Maßnahmen bis 2008" zusammengestellt.

Das PDF (80 Seiten, 3 MB) ist frei verfügbar. "Pressevertreter erhalten auf Wunsch exklusiv eine Printausgabe", heißt es in der Pressemitteilung von heute. Ich werde gleich mal ausprobieren, ob das auch für Blogger gilt. ;-)

2006-01-18T20:41:30+01:00
Wed, 25 Jan 2006 01:05:14 GMT
Europa will noch in diesem Jahr mit der Suchmaschine Quaero (lateinisch: Ich suche) an den Start ...
2006-01-23 12:00:00
Auf den Seiten von Spiegel Online ist ein Interview mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ...
2006-01-19 12:00:00
Das Internet Governance Forum (IGF), das im November 2005 im Rahmen des Weltgipfels zur ...
2006-01-19 12:00:00
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat das IT-Grundschutzhandbuch in ...
2006-01-19 12:00:00
Im offiziellen peruanischen Amtsblatt vom 4. Januar 2006 (Seite 309276ff.) wurde die ...
2006-01-19 12:00:00
HF - Washington.   On November 8, 2005, the federal court of justice, Bundesgerichtshof, decided on the applicability of the consumer credit protection statute, Verbraucherkreditgesetz, VerbrKrG, to a managing officer's liability where such officer is also the sole shareholder of a limited liability corporation, GmbH, and co-signed certain loans for the company. When called to pay up, he claimed the voidness of this liability under the consumer credit protection statute.

The court, in the matter XI ZR 34/05, agreed with the officer. Under established case law, the VerbrKrG applies to joint liabilities if the jointly-made contract is a loan agreement. The court confirmed that the VerbrKrG applies to an officer who is a sole shareholder. The key issue is whether the officer and sole shareholder may be characterized as a consumer as per §1(1) VerbrKrG, or as a sole proprietor, to whom the VerbrKrG does not apply.

Some German lawyers advocate equal treatment of the officer and sole shareholder of a GmbH with that of sole proprietors. The court disagreed after interpreting the limited liability company act, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG, and the commercial code, Handelsgesetzbuch, HGB. §13(3) GmbHG, §6(1) HGB provide expressly that only the GmbH, the company itself, is qualified as a commercial entity whereas the officers are not. The fact of holding the majority or all shares does not justify a different result. The share ownership constitutes an administration of assets not a commercial activity.

Therefore, the jointly-held loan obligation of this corporate officer cannot be qualified as commercial activity under §350 HGB. The court also pointed to an important difference between the officer of a GmbH and a sole proprietor that prohibits applying commercial rules to officers and sole shareholders. Under the law, sole proprietors are personally liable for the debts of their business. This principle of management and personal liability, however, does not apply to the officers and sole shareholders of a GmbH under §13 GmbHG. In fact, the GmbHG does not know personal liability of either the officer or the sole shareholder. Therefore, the black letter and intent of the GmbH statute render officers of such entities jointly and severally liable for a co-signed loan in their capacities as private persons who deserve the protection of consumers under §1(1) VerbrKrG.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On January 4, 2006, Sebastian Meis explained the German and European rules for design protection in Design Law in Germany and the European Union. Dennis Sevriens follows up with a nice illustration in the BerlinBlawg, in German. He discusses and demonstrates industrial design protection as applied to a font.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Jurastudentin blog recounts a law student visit with the federal supreme court for civil matters in Karlsruhe, Bundesgerichtshof. She shares her insights gained from dining with the justices: How to get the job. When to make that career decision. How to behave before and after deliberations. What types of personalities to expect.

The student also reports of her discussions with lawyers before a hearing and their evolving attitudes in the course of their debate with the justices. Her first-person account does not pretend to be academically significant but occasionally reaches a level beyond the entertaining. An example is the acerbic debate she witnessed between a law school professor and the librarian of the court about sharing old library assets with the Leipzig department of the court after German reunification.

Based on such experiences here, there and elsewhere, one can agree with the law student on a lasting impression she took with her: Justices are real people. They can be as personally likeable as any person not on a supreme court.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The domain Wikipedia.de leads again to the German-language Wikipedia encyclopedic website, and the restraining order, docket number 218 C 1001/06, dated January 17, 2006, is now publicly available. In addition to this report in English on the action against the Wikimedia Foundation, there are numerous analyses and comments in German, among them at the Christian Säfken blog, BerlinBlawg and Law-Blog. The consensus is that the now-suspended TRO was excessive.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German federal states, Länder, have some law that is all their own. The Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch, is uniformly federal, but building and zoning, for instance, are state matters. Members of the Anwalt mailing list have compiled sources pointing to Länder statutes on which this list builds:

Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Bavaria
Berlin
Brandenburg
Brandenburg
Hamburg
Hessia
Lower Saxony
Lower Saxony
Mecklenburg-West Pommerania
North Rhine-Westfalia
Rhineland-Palatinate
Saarland
Saxony
Saxony-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thuringia

This list is incomplete. The compilers are too modest to have their names listed.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 25 Jan 2006 01:05:29 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 443/02. Siehe auch: Entscheidung vom 09.01.2006
2006-01-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 447/05. Siehe auch: Entscheidung vom 13.12.2005
2006-01-05T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2057/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.12.2005
2006-01-03T00:00:00+01:00
Wed, 25 Jan 2006 01:05:35 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die erfolgreiche Ermittlungstätigkeit der deutschen Polizei wurde vergangenes Jahr mehr Euro-Falschgeld sichergestellt als 2004 und gelangte dadurch nicht in Umlauf. Insbesondere die Aushebung von ...
Mon, 16 Jan 2006 13:24:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Anfang 2005 gestartete Pilotprojekt "Fast Identification" (Fast-ID) geht nach einem Jahr erfolgreichen Test- betriebs in dieser Woche in die zweite Phase. Mit "Fast Identification" ist es möglich, einen Fingerabdruck ...
Wed, 11 Jan 2006 13:58:00 B
Die Zweiwochenfrist des § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO für die Erhebung der Anhörungsrüge setzt nicht voraus, dass der durch die gerichtliche Entscheidung beschwerte Beteiligte darin über diesen außerordentlichen Rechtsbehelf belehrt worden ist.
Tue, 24 Jan 2006 15:07:41 +0100
Für den Streit über den (behaupteten) Anspruch gegenüber dem ********* ******* *** *********, die Veröffentlichung einer Patentschrift zu unterlassen, ist der Rechtsweg zum Bundespatentgericht und nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Sun, 15 Jan 2006 11:47:12 +0100
Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts, der seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit Inkrafttreten des RVG nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.
Wed, 18 Jan 2006 15:19:24 +0100
Ein von einem Rechtsanwalt für eine Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe umfasst auch ohne ausdrücklichen Antrag das Begehren, diesen gem. § 121 Abs. 2 ZPO beizuordnen.
Tue, 24 Jan 2006 15:04:31 +0100
Die Unterbringung zur Beobachtung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 81 StPO ist nicht verhältnismäßig und deshalb unzulässig, wenn sie keinen Erfolg verspricht. Das ist der Fall, wenn der zu Untersuchende jede Kooperation mit einem Psychiater verweigert und keien tatsächlichen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er während einer Unterbringung seine Einstellung ändern wird.
Wed, 18 Jan 2006 15:19:59 +0100
1. Hat das Verwaltungsgericht die Bezeichnung des Beklagten im Rubrum zu Unrecht abgeändert, so ist dieser Fehler im Berufungsverfahren durch Rückänderung des Rubrums von Amts wegen zu korrigieren. 2. Bei der Durchführung von Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz handeln die Landratsämter in Baden-Württemberg als Behörden des Landkreises; Klagegegner ist in diesen Fällen der Landkreis und nicht das Land. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Bescheid, mit dem Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bewilligt worden sind, nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X aufgehoben werden kann.
Wed, 18 Jan 2006 15:32:29 +0100
1. Die Regelung über die erweiterte Ablaufhemmung von Tilgungsfristen im Straßenverkehrsregister (§ 29 Abs. 6 Satz 2 StVG in der Fassung des 1. Justizmodernisierungsgesetzes vom 24.8.2004) kann dazu führen, dass nach dem Inkrafttreten dieser Regelung am 1.2.2005 Verkehrsverstöße wieder berücksichtigt werden können, bezüglich derer bereits zuvor die Tilgungsreife eingetreten war. 2. Die zwischenzeitliche Tilgungsreife von Verkehrsverstößen kann in solchen Fällen aber dazu führen, dass nach den Bestimmungen über das abgestufte Sanktionensystem (§ 4 Abs. 5 StVG) eine Punktereduzierung erfolgen muss.
Wed, 18 Jan 2006 15:37:39 +0100
Zur (Un-) Zulässigkeit von Teilurteil in Unterhaltssachen.
Thu, 19 Jan 2006 14:42:59 +0100
Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 Nr. 2 b Hochschul-Vergabe VO für den Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazität.
Thu, 12 Jan 2006 22:59:30 +0100
Zu Ermittlungspflichten einer Kassenärztlichen Vereinigung im Vorfeld von Verhandlungen über die Veränderung einer Gesamtvergütung durch mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zu schließenden Vertrag.
Mon, 23 Jan 2006 15:39:08 +0100
Wed, 25 Jan 2006 01:05:37 GMT
I. 1Das Bundesministerium des Innern stellte mit Verfügung vom 10. Januar 2003 fest, dass sich die Tätigkeit des Klägers gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, dass sie Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürworte und dass sie eine derartige Gewaltanwendun...
Thu, 19 Jan 2006 17:30:17 +0100
1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn s...
Thu, 19 Jan 2006 16:13:43 +0100
1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine fü...
Thu, 19 Jan 2006 15:59:52 +0100
I. 1Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für den vierstreifigen Neubau der Bundesstraße B 178n im Teilabschnitt 1.2 von der S 112 westlich Nostitz bis zur B 6 nördlich Löbau. Mit dem Gesamtvorhaben, das in die Bedarfspläne 1993 und 2004 zum F...
Thu, 19 Jan 2006 15:56:33 +0100