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Neuigkeiten (03.02.06)

Thu, 02 Feb 2006 23:37:34 GMT
Thu, 02 Feb 2006 23:37:34 GMT
Pressemitteilung 17/06 vom 01.02.2006
Thu, 02 Feb 2006 23:37:40 GMT
Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs "Blawg" in Wikipedia beteiligten möchte: Wikipedia:Löschkandidaten

Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs “Blawg” in Wikipedia beteiligten möchte:
Wikipedia:Löschkandidaten

Thu, 19 Jan 2006 11:13:48 +0000
Thu, 02 Feb 2006 23:37:41 GMT
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots.
2006-01-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
2006-01-09T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformität eines gegen den Beschwerdeführer verhängten vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Thu, 02 Feb 2006 23:37:47 GMT
Tue, 31 Jan 2006 09:52:12 CET Uhr - Vera schrieb - Mieter richtet Schaden an
Grüß´ Gott, unsere Mieter haben die Kunststofffenster-Rahmen angebohrt, um dort eine Gardinen zu befestigen. Im Mietvertrag ist speziell darauf hingewiesen worden, dass das nicht erlaubt ist! Im Übergabeprotokoll sind die Fenster als mangelfrei aufgenommen. Nun bei Auszug haben die Mieter über die Löcher selbstklebende Haken auf die gebohrten Löcher geklebt und abgestritten, da ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-31CET09:52:12+01:00
Mon, 30 Jan 2006 17:12:14 CET Uhr - wolfi57 schrieb - kündigung wegen eigenbedarf, mieter wollen nicht raus weil sie evt. ein eigenes haus errichten wolle
hallo, wir sind eine familie mit vier kleinen kindern und wohnen z.zt. in einem kleinen 70qm haus ohne wohnzimmer. unser ältester ist jetzt in die schule gekommen und wir brauchen einen ruhigen platz für ihn zum lernen und auch mehr platz für uns alle! wir haben der familie, die unser großes haus bewohnt, wegen eigenbedarf gekündigt zum 01.03.06 fristgemäß. heute haben wir ein ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-30CET17:12:14+01:00
Sun, 29 Jan 2006 16:31:40 CET Uhr - Chrissi schrieb - Beweislast Schönheitsreparaturen
Hallo, ich nochmal! Muss der Vermieter eigentlich beweisen, in welchem Rahmen der Mieter ggf. Schäden in der Wohnung verursacht hat? Z.B. wenn es sich um Schäden handelt, die an Sachen entstanden sind , die nicht extra im Übergabeprotokoll erfasst sind. Danke und gruß

MfG Euer LOW-Team
2006-01-29CET16:31:40+01:00
Sun, 29 Jan 2006 13:40:18 CET Uhr - Chrissi schrieb - Schönheitsreparaturen
Moin, bin Mieter einer Wohnung, die demnächst übergeben wird, weil mein Mietverhältnis endet. Habe renoviert und möchte vorher noch etwas klären: Habe einen Metall-Griff für das Wohnzimmerfenster ausgetauscht in einen weißen Griff -----kann der VM einen Metallgriff verlangen? Habe eine ziemlich beknackte Tapete ohne Struktur einfach übergeweißt--------kann der Vermieter eine Ra ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-29CET13:40:18+01:00
Fri, 27 Jan 2006 07:39:55 CET Uhr - Stevie1977 schrieb - Kleinreparatur
Hallo, musste vor kurzem an einem Wochenende das Füllventil in meinen Spülkasten austauschen lassen. Habe mich an die Firma gewandt die vom Vermieter angegeben wurde. Gestern bekam ich dann Post vom Vermieter mit der Rechnung und mit der Aufforderung diese zu bezahlen da ich mich im Mietvertrag dazu verpflichtet habe für solche Bagatellschäden aufzukommen. Das komische ist n ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-27CET07:39:55+01:00
Thu, 02 Feb 2006 23:37:47 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Thu, 02 Feb 2006 23:37:53 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 02 Feb 2006 23:37:53 GMT

Der juristische Online-Service Westlaw DE wird zum 30. April 2006 eingestellt. Das teilt die Westlaw Datenbank GmbH auf ihrer Homepage mit. Die Entscheidung habe Thomson Legal & Regulatory getroffen, weil das Marktwachstum der juristischen Onlinedienste in Deutschland geringer ausfalle als ursprünglich erwartet, man werde sich weiterhin auf internationale Märkte konzentrieren.

Knapp 40 Mitarbeiter seien von der Schließung betroffen, heißt es weiter. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen sehr, dass die vom Unternehmen angekündigte Unterstützung bei der Suche nach angemessenen neue Positionen hilft.

Zu den bei Westlaw aufgelegten Inhalten gehören so renommierte Werke wie der Staudinger. Man darf gespannt sein, wer hier das Rennen macht.

2006-02-03T00:04:31+01:00

Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es jetzt die Möglichkeit, über ein Web-Formular Hinweise auf mögliche Verstöße gegen geltendes Lebensmittelrecht anonym zu melden. Im Volksmund (und auch in der zugehörigen URL) nennt man sowas "Gammelfleischanzeige".

2006-02-02T20:18:01+01:00

Das BMJ hat seiner Bundesrechtssammlung ein neues Feature spendiert: die Titelsuche. Die Titelsuche erlaubt eine Suche, eingeschränkt auf die Wörter aus dem Lang- bzw. Kurztitel und die amtlichen Abkürzungen aller verfügbaren Normen.

Auf Nachfrage hat das BMJ zudem erklärt, dass man die Kritik einiger Nutzer an den URLs der Einzelnormen ernst genommen hätte und die URLs im Laufe des nächsten Monats auf ein System umstellen wolle, das einen Bezug zur Paragraphennummer habe.

2006-02-01T14:24:54+01:00

Der PodCastServer der AudioWerkstatt im JuraWiki wurde letzte Nacht aus Versehen komplett gelöscht. Die Gelegenheit, einmal unser Konzept zur Datensicherung zu testen. Und prompt zeigten sich dabei gravierende Mängel. Um es kurz zu machen: Es gibt keine Backups.

Dennoch konnten binnen weniger Stunden die meisten Dateien auf diversen Festplatten gefunden werden. Einen Überblick gibt es auf der Seite PodCastServerWiederherstellung.

Wie es aussieht fehlen noch die Ausgaben NeuesAusDemJuraWiki vom 02.11.05 und 23.11.05 sowie der Podcast Vorlesung "Einfuehrung in die Rechtsinformatik". Wir bitten alle unsere Hörer dringend, ihre Festplatten danach abzusuchen und sich ggf. zu melden.

Das JuraWiki selbst ist nicht betroffen und wird regelmäßig ordnungsgemäß gesichert. Wir werden aber auch das noch einmal überprüfen. Jetzt aber werde ich erst einmal meine lokale Festplatte sichern.

2006-01-31T21:43:30+01:00

Bezahlt – aber keine Ware erhalten. Was nun? Über juristische Fallstricke bei eBay-Versteigerungen wird das Team des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken (JIPS) in der öffentlichen Redaktionssitzung am Mittwoch, 1. Februar, 17 Uhr, in der der Saarbrücker Stadtgalerie am St. Johanner Markt informieren. Bei diesem Gemeinschaftsprojekt der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Instituts für Rechtsinformatik werden juristische Themen rund um das Internet bürgernah erklärt und diskutiert.

Ergänzende Hinweise können der gemeinsamen Presseerklärung des IfRI und der Landeshauptstadt Saarbrücken entnommen werden.

2006-01-31T19:52:57+01:00
Thu, 02 Feb 2006 23:37:53 GMT
Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) hat eine Richtlinie zur ...
2006-02-02 12:00:00
Vergangene Woche gab der Suchmaschinenbetreiber Google bekannt, dass sein Angebot unter ...
2006-02-02 12:00:00
Seit dem 15. Januar ist die erste Ausgabe der „ZIS – Zeitschrift für Internationale ...
2006-02-02 12:00:00
Das von Christopher Brosch betriebene Webangebot enthält u. a. neben der deutschsprachigen Version ...
2006-01-26 12:00:00
CK - Washington.   The Federal Republic of Germany did not assume all liabilities of the now-extinct German Democratic Republic, aka East Germany, GDR, Mitteldeutschland, DDR, Sowjetische Besatzungszone and Ostdeutschland, the supreme court in Karlsruhe, Bundesgerichtshof, decided on November 30, 2005 in the matter IV ZR 4/04.

The Lichtenrader Notizen blog presents excerpts from the decision which clarifies that West Germany is not a universal successor to East Germany. The Federal Republic is responsible, however, for those liabilities which it assumed by way of the unification treaty, the Treaty on the Final Settlement with Respect to Germany signed in Moscow on September 12, 1990. Specifically, assumed liabilities are those that relate to assets transferred to the unified nation by the terms of the treaty.

The appeal to the supreme court followed a decision, 13 U 141/03, by the Brandenburg court of appeals, Brandenburgisches Oberlandesgericht, dated December 17, 2003, in a matter involving a certificate of inheritance, Erbschein, issued to the East German government and declared void after reunification. The decision takes into consideration the decision of March 2, 2005 of the European Court of Human Rights, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, in the matter of von Maltzan et al. v. Germany, docket number 71916-17/01, and concludes that the unified Germany is not liable to an heir for the funds which East Germany grabbed on the basis of the later-voided certificate of inheritance.
German American Law Journal :: Washington USA
HF - Washington.   On January 26, 2006, Sebastian Meis explored the issue of commercial use of domain names in Germany in The Commercial Use of Domain Names Under German Law.

Discussing a recent German court decision of a district court, Landgericht Düsseldorf, dated June 1, 2005, docket number 2A O 9/05, he explains the circumstances that render the use of a domain name commercial. The classification of the use of domain names as commercial is of importance for the applicability of the German trademark and unfair competition law as well as the statute protecting names, §12 of the Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.  Going by the number of reports, such as BerlinBlawg's, there may be truth to the news that police, armed with search-and-seizure orders, entered the facilities of download-hunter group Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. GVU is known as an entity formed by the music and movie industries in Germany to hunt downloaders. The investigation is said to focus on illegal uploads by the group that allow it to track downloaders and refer them to police.
German American Law Journal :: Washington USA
HF - Washington.   On November 8, 2005, the federal court of justice, Bundesgerichtshof, decided on the applicability of the consumer credit protection statute, Verbraucherkreditgesetz, VerbrKrG, to a managing officer's liability where such officer is also the sole shareholder of a limited liability corporation, GmbH, and co-signed certain loans for the company. When called to pay up, he claimed the voidness of this liability under the consumer credit protection statute.

The court, in the matter XI ZR 34/05, agreed with the officer. Under established case law, the VerbrKrG applies to joint liabilities if the jointly-made contract is a loan agreement. The court confirmed that the VerbrKrG applies to an officer who is a sole shareholder. The key issue is whether the officer and sole shareholder may be characterized as a consumer as per §1(1) VerbrKrG, or as a sole proprietor, to whom the VerbrKrG does not apply.

Some German lawyers advocate equal treatment of the officer and sole shareholder of a GmbH with that of sole proprietors. The court disagreed after interpreting the limited liability company act, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG, and the commercial code, Handelsgesetzbuch, HGB. §13(3) GmbHG, §6(1) HGB provide expressly that only the GmbH, the company itself, is qualified as a commercial entity whereas the officers are not. The fact of holding the majority or all shares does not justify a different result. The share ownership constitutes an administration of assets not a commercial activity.

Therefore, the jointly-held loan obligation of this corporate officer cannot be qualified as commercial activity under §350 HGB. The court also pointed to an important difference between the officer of a GmbH and a sole proprietor that prohibits applying commercial rules to officers and sole shareholders. Under the law, sole proprietors are personally liable for the debts of their business. This principle of management and personal liability, however, does not apply to the officers and sole shareholders of a GmbH under §13 GmbHG. In fact, the GmbHG does not know personal liability of either the officer or the sole shareholder. Therefore, the black letter and intent of the GmbH statute render officers of such entities jointly and severally liable for a co-signed loan in their capacities as private persons who deserve the protection of consumers under §1(1) VerbrKrG.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On January 4, 2006, Sebastian Meis explained the German and European rules for design protection in Design Law in Germany and the European Union. Dennis Sevriens follows up with a nice illustration in the BerlinBlawg, in German. He discusses and demonstrates industrial design protection as applied to a font.
German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 02 Feb 2006 23:38:02 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 357/05
2006-02-02T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1673/04
2006-02-01T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvQ 3/06. Siehe auch: Entscheidung vom 26.01.2006
2006-01-27T00:00:00+01:00
Thu, 02 Feb 2006 23:38:07 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die erfolgreiche Ermittlungstätigkeit der deutschen Polizei wurde vergangenes Jahr mehr Euro-Falschgeld sichergestellt als 2004 und gelangte dadurch nicht in Umlauf. Insbesondere die Aushebung von ...
Mon, 16 Jan 2006 13:24:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Anfang 2005 gestartete Pilotprojekt "Fast Identification" (Fast-ID) geht nach einem Jahr erfolgreichen Test- betriebs in dieser Woche in die zweite Phase. Mit "Fast Identification" ist es möglich, einen Fingerabdruck ...
Wed, 11 Jan 2006 13:58:00 B
1. Im Rahmen einer Privathaftpflicht besteht grundsätzlich Versicherungsschutz für Gefahren, denen der Versicherungsnehmer als Privatperson im täglichen Leben ausgesetzt ist. 2. Ausgenommen von diesem Versicherungsschutz sind nach den Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung - dort. Nr. 1 - Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 3. Grundsätzlich ist der - vom Versicherungsschutz danach erfasste - Begriff der Gefahren des täglichen Lebens weit zu fassen. Erfasst werden daher auch nicht alltägliche, leichtsinnige und verbotene Tätigkeiten, soweit es sich hierbei nicht um die vom Versicherungsschutz ausgenommenen "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigungen" handelt. 4. Die Abgrenzung fällt dann schwer, wenn unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit Straftaten entstehen. 5. Beim Haftungsausschluss ist zunächst immer zu beachten, dass sich die die Haftpflicht auslösende Handlung in den Kreis einer allgemeinen Beschäftigung einordnen lässt, die ihrerseits bereits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maß die Gefahr der Vornahme schadensstiftender Handlungen in sich birgt. 6. Lässt sich die schadensstiftende Handlung - hier ein Fußtritt in eine Glasscheibe einer Eingangstür, wodurch das Glas zersplitterte und ein Splitter in das Auge einer dahinter stehenden Person traf, was eine irreparable Augenverletzung nach sich zog - nicht aus dem Zusammenhang einer bereits zuvor begonnenen Dauerstraftat trennen, liegt also nicht nur eine spontane und impulsive Reaktion als Verärgerung über einen zuvor erteilten Hausverweis vor, dann ist der Haftungsausschluss wegen einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung gegeben.
Tue, 31 Jan 2006 15:51:34 +0100
1. Verwechselt der Anwalt den Berufungsführer dahingehend, dass er ausdrücklich namens einer ausgeschiedenen Partei, die er als Drittwiderbeklagte neben der Klägerin anwaltlich bereits in erster Instanz vertreten hatte, Berufung einlegt, so kommt eine Rubrumsberichtigung nicht in Betracht. 2. Die Mitteilung des Anwalts, die Berufung sei für die Klägerin eingelegt, die Drittwiderbeklagte bleibe außen vor, ist als Rücknahme der für die Drittwiderbeklagte eingelegten Berufung auszulegen. 3. Ist aus dem Inhalt der Berufungsbegründung zu schließen, dass Rechtsmittelführer die Klägerin sein soll, so ist hierin eine Berufungseinlegung für die Klägerin zu sehen. 4. Ist diese nach § 517 ZPO verspätet, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Büroversehens nicht in Betracht, da der Anwalt den Berufungsschriftsatz nicht ungeprüft, insbesondere auch hinsichtlich der rechtsmittelführenden Partei, unterzeichnen und an das Rechtsmittelgericht weiterleiten darf.
Tue, 31 Jan 2006 15:47:52 +0100
1. Die öffentliche Ordnung i.S.d. § 15 Abs. 1 VersG kann verletzt sein, wenn Rechtsextremisten am 28. Januar, also in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Holocaust-Gedenktag des 27. Januar, einen Aufzug mit Provokationswirkung durchführen wollen. In einem solchen Fall kommt ein Versammlungsverbot in Betracht, wenn es unter Berücksichtigung des Art. 8 GG zum Schutz elementarer Rechtsgüter angemessen ist und Auflagen zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen (hier bejaht). 2. Zu den rechtlichen Folgen der Verweigerung eines Kooperationsgespräches durch den Versammlungsveranstalter.
Thu, 26 Jan 2006 15:47:43 +0100
1. Erbringt die spätere Insolvenzschuldnerin bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit auf die ihr gegenüber bestehenden Mietforderungen Teilzahlungen, so fehlt es in der Regel zumindest an dem für eine Insolvenzanfechtung gem. § 133 Insolvenzordnung erforderlichen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz. 2. Mietzahlungen können ein Bargeschäft i. S. von § 142 Insolvenzordnung darstellen.Die Frist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision läuft noch.
Fri, 27 Jan 2006 11:55:25 +0100
Wendet der Schuldner gegenüber einem Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung wegen versehentlicher Überzahlung ein, der Betrag stehe ihm auf Grund einer Schwarzgeldvereinbarung zu, so trägt er hierfür die Beweislast.
Fri, 27 Jan 2006 11:55:05 +0100
Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen.
Thu, 2 Feb 2006 09:29:07 +0100
Im Fall einer Erkrankung, die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen.
Tue, 31 Jan 2006 15:43:35 +0100
Ein Wochenendhaus im Ausland ist kein Schonvermögen im Rahmen der Prozesskostenhilfegewährung. Es ist zur Prozesskostenfinanzierung zu verwerten, wenn dies zumutbar ist.
Fri, 27 Jan 2006 11:54:45 +0100
Hat ein nicht postulationsfähiger Beteiligter einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, dann löst dieser formrechtswidrige Rechtsbehelf den Suspensiveffekt des § 124 a Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht aus und verhindert damit nicht, dass das (nicht wirksam) angefochtene Urteil mit Ablauf der Antragsfrist des § 124 a Abs. 4 Satz 1 VwGO rechtskräftig wird.
Thu, 26 Jan 2006 15:54:00 +0100
Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der der Antragsgegner nicht zustimmt, ist unzulässig, wenn der Antragsteller die Besorgnis des Verlustes oder der erschwerten Benutzung des Beweismittels nicht glaubhaft macht.
Thu, 26 Jan 2006 15:28:45 +0100
Thu, 02 Feb 2006 23:38:09 GMT
11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. 22. Die Beschwerde d...
Thu, 26 Jan 2006 09:33:07 +0100
I. 1Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Antragsgegnerin "über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Kassel" (im Folgenden Spielapparatesteuersatzun...
Thu, 26 Jan 2006 09:31:41 +0100
I. 1Die Klägerin erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Umwandlung einer Getränkelagerfläche in Verkaufsfläche. 2Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks in Finsterwalde, auf dem ein Selbstbedienungs-Lebensmittelmarkt betrieben wird. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Auf den An...
Thu, 26 Jan 2006 09:30:27 +0100
I. 1Die Klägerin, ein Lebensmitteldiscounter, erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer Verkaufsstätte. 2Die Klägerin betreibt auf einem am Ostrand der Gemeinde Dogern liegenden, an ein Gewerbegebiet der benachbarten beigeladenen Stadt Waldshut-Tiengen angrenzenden Gr...
Thu, 26 Jan 2006 09:28:59 +0100