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Neuigkeiten (31.03.06)

Thu, 30 Mar 2006 23:49:36 GMT
Thu, 30 Mar 2006 23:49:36 GMT
Pressemitteilung 52/06 vom 23.03.2006
Pressemitteilung 51/06 vom 23.03.2006
Thu, 30 Mar 2006 22:57:28 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt. Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ...

Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.

Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.

Wir wünschen viel Erfolg!

Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Thu, 30 Mar 2006 23:49:37 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, bei denen sich der Veranstalter gegenüber den einzelnen Wettteilnehmern für den Fall der richtigen Voraussage des Ergebnisses eines zukünftigen Sportereignisses zur Vervielfachung des Wetteinsatzes mit einer festen Gewinnquote verpflichtet.
2006-03-28 10:00:00
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-03-16 10:00:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug.
2006-03-15 10:00:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein auf Art. 19 des Bayerischen Gesetzes über das Meldewesen (MeldeG) gestütztes Auskunftsverlangen.
2006-03-10 10:00:00
Dem Verfahren liegt die Verfassungsbeschwerde einer Richterin am Amtsgericht zu Grunde, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen wendet. Die Durchsuchung diente dazu, Kommunikationsverbindungsdaten auf dem Personalcomputer und dem Mobiltelefon der Beschwerdeführerin zu ermitteln, die einen Nachweis für Kontakte mit einem Reporter hätten ergeben können.
2006-03-02 10:00:00
Thu, 30 Mar 2006 23:49:37 GMT
Wed, 29 Mar 2006 18:10:19 CEST Uhr - Schminaldo schrieb - Was tun wenn der Verwalter die Miete prellt brauche dringend hilfe!!!
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen ! Wir haben für unsere Immobilie einen Mietverwalter beauftragt der sich um alles kümmert angeblich soll die Wohnung seit 9 Monaten nicht vermietet sein! Wir haben dem Braten nicht getraut und haben gestern die Kontrolle gemacht der Verwalter hat die Wohnung seit 7 Monten wieder vermietet und an uns keine Miete bezahlt? Was kön ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-29CEST18:10:19+01:00
Mon, 27 Mar 2006 11:38:16 CEST Uhr - federlose schrieb - Mietnomade bitte dringend hilfe
Hi, ich hoffe, hier hilfreiche Ideen zu bekommen. Kurze Schilderung des Falles: (Ich weiß, ich war recht dämlich ...) Im Dez. meldete sich eine Familie (2 Kinder, 1 Hund, 1 Katze) bei mir und wollte die Wohnung im OG meines kleinen Zweifamilienhauses in Wiesbaden per 01.01.06 anmieten. Ich habe ihnen erlaubt, schon vorher Möbel abzustellen und - wenn meine Handwerker fert ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-27CEST11:38:16+01:00
Sun, 26 Mar 2006 11:38:44 CEST Uhr - Franz schrieb - Sozialhilfeempfänger kündigen
Hallo, ich habe mein Haus (nicht mehr in bestem Zustand) vor zwei Jahren an eine Familie vermietet, die Sozialhilfe bekommt. Sehr ordentliche nette Leute. Haben viel an dem Haus gemacht. Jetzt hat mir ein Nachbar einen sagenhaft guten Preis für das Haus geboten (er will es abreißen und in das Grundstück reinerweitern). Ich überlege mir jetzt, wie ich die Familie nicht nur r ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-26CEST11:38:44+01:00
Thu, 23 Mar 2006 20:18:41 CET Uhr - Pink--Lady schrieb - Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!!
Hallo! Habe da mal 2 dringende Fragen und hoffe mir kann jemand helfen! 1.) Ich bin im Oktober 2004 in meine Wohnung eingezogen. Heute habe ich das erste Mal eine Jahresabrechnung bekommen. Mein Vermieter sagte er habe mir die Jahresabrechnung von 2004 nicht gegeben weil ich hätte ca. 200 Euro Nachzahlen müssen, da ich zum Winter eingezogen bin und deswegen mehr Heizkoste ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-23CET20:18:41+01:00
Thu, 23 Mar 2006 18:59:29 CET Uhr - Peterw schrieb - Räumungsklage wegen Schimmel?
Hallo allerseits! Man nehme an, eine Person bewohnt eine Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996. Diese Mietwohnung hat im Jahr 2002 den Besitzer gewechselt (Besitzer der Wohnung ist nun ein anderer, der Mieter aber nach wie vor der gleiche). Im Jahr 2006 überkommt den neuen Besitzer der Drang, die Mietwohn ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-23CET18:59:29+01:00
Thu, 30 Mar 2006 23:49:37 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Thu, 30 Mar 2006 23:49:37 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 30 Mar 2006 23:49:37 GMT

Unser früherer Autor Christopher Brosch beschäftigt sich bei JurPC mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Suchmaschinen-Betreiber gemäß § 7 Abs. 1 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten bestellen müssen. Er kommt zum Ergebnis, dass dies nur von solchen Suchmaschinen-Unternehmen verlangt werden muss, die mehr als 50 fest angestellte Mitarbeiter und 10 Millionen monatliche Page Views haben.

2006-03-29T15:28:44+01:00

Wer schöpferisch tätig ist und ein Werk schafft, ist diesbezüglich durch das Urheberrecht geschützt. Hatten zwei Schöpfer denselben Gedanken, den sie auch in die Tat umsetzten, stellt sich die Frage, wer war der Erste? Als Beleg für den Schöpfungszeitpunkt kommt eine notarielle Hinterlegung in Betracht. Diese ist für den Einzelnen bisweilen aufwändig. Wie das ecin berichtet, verspricht die Firma PriorMart AG Hilfe. So soll es Urhebern, die ihre Idee elektronisch festgehalten haben, möglich sein, die Datei auf den PriorMart-Server hochzuladen. Die Hinterlegung bei einem deutschen Notariat, die Voraussetzung eines international anerkannten Nachweises ist, besorgt dann PriorMart. Der Dienst sei für eine Pauschale von einmalig fünf Euro uneingeschränkt nutzbar, so das ecin weiter.

2006-03-28T08:30:28+01:00

In der kommenden Nacht ist es mal wieder soweit: die Uhren werden um eine Stunde vorgestellt. Grundlage dieser Umstellung in Deutschland ist das Gesetz über die Zeitbestimmung (Zeitgesetz) aus dem Jahr 1978. In vielen Fällen geschieht die Umstellung wie von Geisterhand. Verantwortlich hierfür ist der Sender DCF 77, mit einer Strahlungsleistung von ca. 30 kW einer der stärksten Zeitsignalsender der Welt. Von Mainflingen, ca. 25 km südöstlich von Frankfurt am Main aus erhalten unzählige Funkuhren in einem Radius von 2.000 km den richtigen Takt und sorgen so dafür, dass unter anderem Beleuchtungen rechtzeitig eingeschaltet, Jalousien vor Hochhäusern geschlossen oder geöffnet , Heizungsanlagen zur rechten Zeit ihre Arbeit aufnehmen und die Deutsche Bahn AG erfährt, wann ihre Züge fahren sollen. Aber auch viele Server erhalten von der durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt betriebenen Atomuhr, deren sich der Sender zur Erzeugung des Signals bedient, die Zeit. Der Name - gleichzeitig Rufzeichen - des Senders basiert auf internationalen Vereinbarungen. So steht "D" für Deutschland, "C" für einen Langwellensender, "F" für die Nähe zu Frankfurt und "77" für die verwendete Trägerfrequenz von 77,5 kHz. Als Morsezeichen wird er dreimal stündlich (jeweils zur Minute 19, 39 und 59) gesendet.

2006-03-25T10:09:02+01:00

Das Bundeskabinett hat laut Spiegel-online einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechts beschlossen, wonach zukünftig auch das Kopieren für private Zwecke unter Strafe gestellt werden soll, wenn der Ton- bzw. Datenträger mit einem Kopierschutz versehen ist. Der Gesetzesentwurf sehe hier bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor. Weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist, dass durch die Novelle den Rechteinhabern nun die Möglichkeit gegeben werden soll, zivilrechtlich einen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern geltend zu machen, mit dem sie Daten zur Identifizierung des Kopierenden abfragen können, die nach der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - die sollte eigentlich Terrorismus vorbeugen - konserviert werden. Im Ergebnis würde so in Deutschland jeder zum Straftäter, der von einer kopiergeschützten CD eine Privatkopie anfertigt. Der Gesetzentwurf stelle in diesem Punkt nämlich auf den Kopiervorgang ab und nicht wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei, auf die Weitergabe. Ob es aber auch zu einer Verfolgung der Straftat komme liegt nach Spiegel-Angaben beim Staatsanwalt. So entstehe für einen deutschen Vervielfältiger eine Unsicherheit, die es in Frankreich zum Beispiel nicht gebe.

Ob diese Regelung tatsächlich geeignet ist, der schwächelnden Musikbranche wieder auf die Beine zu helfen darf durchaus in Zweifel gezogen werden. Vielmehr dürfte es die Verärgerung der Kundschaft weiter fördern. Welch seltsame Blüten dies treiben kann, beweist derzeit eine Band, die - ohne jedes Talent - Titel produziert, ins Internet stellt und nun durch hohe Downloadzahlen die deutschen Charts stürmt.

2006-03-23T08:43:26+01:00

Nachdem Westlaw.de die Einstellung seiner Datenbank zum 30. April dieses Jahres angekündigt hat (wir berichteten), stellt sich nun die Frage, wo die (Literatur-)Inhalte künftig abrufbar sind. Für den Staudinger-Kommentar lautet die Antwort inzwischen: beim (Ex-)Konkurrenten Beck Online.

2006-03-20T22:40:47+01:00
Thu, 30 Mar 2006 23:49:37 GMT
Die „Cour de Cassation“ (das französische Revisionsgericht) hat durch Entscheidung vom 28. ...
2006-03-30 12:00:00
Die „Japanische Bürgerombudsvereinigung“, ein Zusammenschluss aus 84 Bürgerinitiativen ganz ...
2006-03-30 12:00:00
Die von der Bundesregierung beschlossene Modernisierung des Urheberrechts sorgt weiter für heftige ...
2006-03-30 12:00:00
Wer über aktuelle Geschehnisse aus dem Bundestag künftig noch schneller informiert sein möchte, ...
2006-03-30 12:00:00
Mehrere Suchmaschinen wie beispielsweise Google, Yahoo, A9 (Amazon) bieten seit kurzem eine ...
2006-03-30 12:00:00
CK - Washington.   Olaf Herrmann of Lobby Blog in Berlin found an example of regulatory lobby success in Germany. While public participation in the development of regululations is required in the United States, making and amending regulations in Germany tends to occur without public fanfare and involvement. Herrmann's example relates to sign changes for Autobahns.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German federal data protection office has a new website. The English version explains:
The data protection commissioner of each land is your interlocutor if you are dealing with privacy issues in the administrations of the respective land or one of its municipalities.
and provides useful links to the interlocutors. The new site addresses a wide range of issues, including International Affaires.

It also provides an Imprint which appears to serve the purpose of identifying persons and publishing data elsewhere considered none of your business. The Imprint contains disclaimers, including one with respect to external links which is based on a frequently misunderstood Hamburg court decision and considered useless.

For those unfamiliar with the term Imprint for a page on the internet, the LEO translation site has a useful discussion. LEO endorses the term although it confuses its commenters. If LEO likes the term, the Commissioner and the interlocutors can't be all wrong. In any case, the English site is quite comprehensible to native German speakers.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Circulating among attorneys in Germany is the news that fee agreements headlined Honorarvereinbarung are void because they violate the specific requirements of §4 of the federal fee statute, Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. The statute calls such agreements Vergütungsvereinbarung and suggests that they be so designated.

Semantics? There are judges who deem the choice of words less important than the content of the agreement. Lawyers are more familiar with the traditional term Honorarvereinbarung for fee agreement than the statutory term which leans toward a meaning of agreement for compensation. Generally, the law lets substance win over form. In this instance, form may win.
German American Law Journal :: Washington USA
CJ - Washington.   On March 9, 2006, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision on a constitutional complaint of a retired appellate judge concerning his refused admission as criminal defense counsel, in the matter 2 BvR 951/04 and 2 BvR 1087/04 of February 16, 2006.

The constitutional complaint concerns his admission under §138 (2) of the Criminal Procedure Code, Strafprozeßordnung, when the judge planned to render altruistically and free of charge legal advice to a criminal defendant. His idea ran into trouble under the Legal Advice Act, Rechtsberatungsgesetz, because judges are not members of a bar.

The court held that the failure of the court to admit the judge pro haec vice on March 31, 2005 violated the petitioner's constitutional rights embodied in Art. 2(1) of the constitution, Grundgesetz.

According the court, Art. 1(1) of the Legal Advice Act does not adequately address constitutional issues in a changed landscape providing for relaxed standards on who may provide legal advice. The intended altruistic legal advice falls within the freedom of citziens to unrestrained activities. The statutory criterion for the businesslike pursuit of legal sevices does not restrict the judge in this situation when the constitutional requirements are taken into account.

The judges overruled the decision rejecting the pro hac vice admission of the petitioner and remanded the matter to the court of appeals.
German American Law Journal :: Washington USA
CJ - Washington.   On March 2, 2006, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision on a constitutional complaint of a judge from Heidelberg concerning the secrecy of telecommunication, a constitutional right embodied in Art. 10(1) of the German constitution, Grundgesetz, in the matter 2 BvR 2099/04.

The justices held that secrecy of telecommunication extends only to the transmission of communications. Such protection expires with the termination of the transmission.

The court decided that electronic data such as stored EMails which result from a completed transmission of data and are saved on the addressee's system are not protected by the secrecy principle governing telecommunications. With such data, the right of self-determination, Art. 2(1), Art. 1 (1) of the constitution, Grundgesetz, controls.

In addition, the rule of secrecy does not protect any data--beyond EMail--archived by the recipient on a hard drive as a result of a transmission, for instance a data file in local storage after having been downloaded from the internet. The court published a decision and a press release.

In the instant case, the investigation against the Heidelberg judge could not extend to the EMail stored on the judge's home PC as a result of the rule protecting informational self-determination, not because of the principle protecting the secrecy of communications. There was insufficient cause to search her PC, the court determined.
German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 30 Mar 2006 23:49:41 GMT
Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar
2006-03-28 10:00:00
Besuch einer Delegation des Obersten Volksgerichtshofs der Volksrepublik China beim Bundesverfassungsgericht
2006-03-24 10:00:00
Eilrechtsschutz gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug
2006-03-24 10:00:00
Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
2006-03-23 10:00:00
Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
2006-03-17 10:00:00
Thu, 30 Mar 2006 23:49:41 GMT
Wiesbaden (ots) - Sicherheit bedarf guter Vorbereitung: Deshalb veranstaltet das Bundeskriminalamt (BKA) heute in Meckenheim ein Symposium zur Unterrichtung der Wirtschaft im Zusammenhang mit Gefährdungsaspekten bei der FIFA Fußball-WM 2006. ...
Thu, 09 Mar 2006 09:43:00 B
Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
Wed, 29 Mar 2006 17:00:39 +0200
Da der in § 23 Abs. 3 BSHG vorgesehene Mehrbedarf für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BSHG gewährt wird, nur den ausbildungsgeprägten Bedarf deckt, ist dieser Mehrbedarf gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG für Auszubildende, deren Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, ausgeschlossen.
Thu, 30 Mar 2006 16:21:38 +0200
1. Die Einführung einer Studiengebührenpflicht für so genannte Langzeitstudierende ist rechtlich nicht zu beanstanden. 2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, dass die Studiengebührenpflicht nach § 70 HochSchG in Verbindung mit der Studienkontenverordnung auch auf solche Studierende Anwendung findet, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Regelungen begonnen haben.
Thu, 30 Mar 2006 16:23:10 +0200
Der Vorschlag eines FFH-Gebiets durch ein Land an den Bund nach § 19 b BNatSchG a. F. (= § 33 BNatSchG) kann von dem betroffenen Grundeigentümer nicht mit der Feststellungsklage angegriffen werden, da es schon an dem erforderlichen Rechtsverhältnis mangelt. Der Grundeigentümer ist darauf verwiesen, nachträglich Rechtschutz gegen die etwaige Aufnahme des vorgeschlagenen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie bzw. gegen nationale Regelungen zur Gewährleistung des durch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste erforderlichen Gebietsschutzes zu suchen.
Thu, 30 Mar 2006 16:21:58 +0200
I. Vorinvalidität in der Unfallversicherung liegt nur dann vor, wenn die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers bereits vor dem Unfallereignis dauerhaft beeinträchtigt war. Hierbei ist auf die Altersgruppe abzustellen, welcher der Versicherungsnehmer angehört. Eine altersentsprechende Weitsichtigkeit bei einem über 60 jährigen Versicherungsnehmer entspricht daher der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit der Vergleichsgruppe und begründet keine Vorinvalidität. II. Auch die Notwendigkeit, zeitweise beim Lesen kleiner Schriften eine Lesebrille tragen zu müssen, begründet, anders als beim stark kurzsichtigen Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW 1983, 2091), keine Vorinvalidität.
Thu, 23 Mar 2006 13:24:36 +0100
Das Fotografieren in den Geschäftsräumen von Wettbewerbern zur Feststellung von Wettbewerbsverstößen ist unzulässig.
Thu, 23 Mar 2006 13:22:26 +0100
1. Der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über Art und Umfang seiner Prüfung der Geschäftsführung muss bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft oder bei risikoträchtigen, wegweisenden Entscheidungen die Schwerpunkte und zentralen Fragestellungen der Überwachungs- und Beratungstätigkeit im maßgeblichen Geschäftsjahr enthalten. 2. Die Intensivierung der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Gesellschaft führt zu einer damit korrespondierenden Intensivierung der Berichtspflicht. 3. Eine sachgerechte Entscheidung der Anteilseigner in der Hauptversammlung über die Entlastung setzt die Information über die konkrete Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats im maßgeblichen Geschäftsjahr voraus.
Tue, 21 Mar 2006 14:41:49 +0100
Nach Aufhebung der Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für Rheinland-Pfalz vom 19. April 2005 (StAnz. S. 582) durch Rechtsverordnung vom 26. Oktober 2005 (StAnz. S. 1484) gilt im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz die Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für den Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz vom 14. August 1986 (StAnz. S. 916) in der Fassung der letzten Änderungsverordnung vom 17. Februar 2004 (StAnz. S. 202) weiter. Die Fortgeltung des seit Jahrzehnten bestehenden Prostitutionsverbotes in den Gemeinden des heutigen Rhein-Pfalz-Kreises unterliegt auch nach dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I, 3938) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Thu, 30 Mar 2006 16:24:12 +0200
Eine Gemeinde hat als Ausfluss ihrer Planungshoheit das Recht, Bauvorhaben, die nicht mit § 35 BauGB in Einklang stehen, abzuwehren.
Thu, 30 Mar 2006 16:23:43 +0200
1. Ein Anspruch auf Rückzahlung erbrachter Leistungen wegen der Abweichung vom Ratenzahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV scheidet aus, wenn das Bauvorhaben abgenommen und die Werklohnforderung insgesamt fällig geworden ist. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien wegen der Abweichung eine Sicherheit nach § 7 MaBV verreinbart haben, diese jedoch nicht erbracht wurde und der Erwerber dennoch die von § 3 Abs. 2 MaBV abweichenden Raten gezahlt hat.
Fri, 24 Mar 2006 14:48:53 +0100
Thu, 30 Mar 2006 23:49:43 GMT
I. 1Der Polizeipräsident in Berlin (Landeskriminalamt) ermittelte gegen den Kläger wegen des Verdachts der Geldwäsche. Im Verlaufe dieses Ermittlungsverfahrens lud das Landeskriminalamt ihn mit Bescheid vom 23. September 2003 zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor. Die Vorladung wur...
Wed, 15 Mar 2006 13:38:31 +0100
I. 1Die am 5. Dezember 1936 geborene Klägerin begehrt Eingliederungshilfe für ihre Betreuung in einer Behindertenwerkstatt. 2Die Klägerin hat bis 1993 in Hamburg gelebt. Am 10. Dezember 1993 teilte ein Krankenhausarzt der Beklagten mit, dass die Klägerin aufgrund langjährigen Alkoholmissbrauchs a...
Wed, 15 Mar 2006 13:35:47 +0100
I. 1Der Kläger begehrte ursprünglich die Verpflichtung der Beklagten, ihm eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 richtet sich die Klage nunmehr auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. 2Der 1958 geborene ...
Wed, 15 Mar 2006 13:34:34 +0100
1Die Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO) des Klägers ist unzulässig, weil er sie entgegen § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben hat. 2Der mit der Rüge angegriffene Beschluss des Senats vom 11. August 2005 gal...
Wed, 15 Mar 2006 13:24:37 +0100