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Neuigkeiten (01.04.06)
Fri, 31 Mar 2006 21:23:29 GMT
Fri, 31 Mar 2006 21:23:29 GMT
Pressemitteilung 56/06 vom 31.03.2006
Pressemitteilung 55/06 vom 31.03.2006
Pressemitteilung 54/06 vom 28.03.2006
Pressemitteilung 53/06 vom 28.03.2006
Pressemitteilung 52/06 vom 23.03.2006
Fri, 31 Mar 2006 19:26:06 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ... Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.
Wir wünschen viel Erfolg!
Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Fri, 31 Mar 2006 21:23:29 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, bei denen sich der Veranstalter gegenüber den einzelnen Wettteilnehmern für den Fall der richtigen Voraussage des Ergebnisses eines zukünftigen Sportereignisses zur Vervielfachung des Wetteinsatzes mit einer festen Gewinnquote verpflichtet.
2006-03-28 10:00:00
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-03-16 10:00:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug.
2006-03-15 10:00:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein auf Art. 19 des Bayerischen Gesetzes über das Meldewesen (MeldeG) gestütztes Auskunftsverlangen.
2006-03-10 10:00:00
Dem Verfahren liegt die Verfassungsbeschwerde einer Richterin am Amtsgericht zu Grunde, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen wendet. Die Durchsuchung diente dazu, Kommunikationsverbindungsdaten auf dem Personalcomputer und dem Mobiltelefon der Beschwerdeführerin zu ermitteln, die einen Nachweis für Kontakte mit einem Reporter hätten ergeben können.
2006-03-02 10:00:00
Fri, 31 Mar 2006 21:23:29 GMT
Fri, 31 Mar 2006 19:26:07 GMT
Fri, 31 Mar 2006 11:18:11 CEST Uhr - börn schrieb - Pflege Vorgarten Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier im Forum und habe zwei Fragen zur Nebenkostenabrechnung.
1. Ich muss für Vorgartenpflege 193Eur zahlen, obwohl im Mietvertrrag steht, dass Gegenstand des Mietobjektes mein Garten, also auf der anderen Seite des Hauses ist. Ausserdem ist mir mündlich mitgeteilt worden, dass die Pflege des Vorgarten durch die beiden weiteren Parteien des Haus ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-03-31CEST11:18:11+01:00
Wed, 29 Mar 2006 18:10:19 CEST Uhr - Schminaldo schrieb - Was tun wenn der Verwalter die Miete prellt brauche dringend hilfe!!! Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen !
Wir haben für unsere Immobilie einen Mietverwalter beauftragt der sich um alles kümmert angeblich soll die Wohnung seit 9 Monaten nicht vermietet sein!
Wir haben dem Braten nicht getraut und haben gestern die Kontrolle gemacht der Verwalter hat die Wohnung seit 7 Monten wieder vermietet und an uns keine Miete bezahlt?
Was kön ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-03-29CEST18:10:19+01:00
Mon, 27 Mar 2006 11:38:16 CEST Uhr - federlose schrieb - Mietnomade bitte dringend hilfe Hi,
ich hoffe, hier hilfreiche Ideen zu bekommen.
Kurze Schilderung des Falles: (Ich weiß, ich war recht dämlich ...)
Im Dez. meldete sich eine Familie (2 Kinder, 1 Hund, 1 Katze) bei mir und wollte die Wohnung im OG meines kleinen Zweifamilienhauses in Wiesbaden per 01.01.06 anmieten.
Ich habe ihnen erlaubt, schon vorher Möbel abzustellen und - wenn meine Handwerker fert ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-03-27CEST11:38:16+01:00
Sun, 26 Mar 2006 11:38:44 CEST Uhr - Franz schrieb - Sozialhilfeempfänger kündigen Hallo,
ich habe mein Haus (nicht mehr in bestem Zustand) vor zwei Jahren an eine Familie vermietet, die Sozialhilfe bekommt. Sehr ordentliche nette Leute. Haben viel an dem Haus gemacht. Jetzt hat mir ein Nachbar einen sagenhaft guten Preis für das Haus geboten (er will es abreißen und in das Grundstück reinerweitern).
Ich überlege mir jetzt, wie ich die Familie nicht nur r ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-03-26CEST11:38:44+01:00
Thu, 23 Mar 2006 20:18:41 CET Uhr - Pink--Lady schrieb - Brauche sehr dringend und schnell Hilfe!!! Hallo!
Habe da mal 2 dringende Fragen und hoffe mir kann jemand helfen!
1.) Ich bin im Oktober 2004 in meine Wohnung eingezogen. Heute habe ich das erste Mal eine Jahresabrechnung bekommen. Mein Vermieter sagte er habe mir die Jahresabrechnung von 2004 nicht gegeben weil ich hätte ca. 200 Euro Nachzahlen müssen, da ich zum Winter eingezogen bin und deswegen mehr Heizkoste ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-03-23CET20:18:41+01:00
Fri, 31 Mar 2006 21:23:30 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird.
Gemäß § ...
Fri, 31 Mar 2006 21:23:30 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 31 Mar 2006 21:23:30 GMT
Um "Weblogs, Bedeutung für Unternehmen und Möglichkeiten für die PR" ging es heute bei einem Seminar in Frankfurt am Main. Udo Vetters LawBlog wurde auch gezeigt. Nach der Veranstaltung hatte ich Gelegenheit, mit der Referentin Melanie Ruprecht zu sprechen über die Angst der Unternehmen vor den Weblogs, die Zukunft bezahlter Inhalte im Web 2.0, die Gefahren von Social Networking und noch mehr.
MP3, 12:35 Min, 11,5 KB - zur Übersicht
2006-03-31T21:44:52+01:00
Unser früherer Autor Christopher Brosch beschäftigt sich bei JurPC mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Suchmaschinen-Betreiber gemäß § 7 Abs. 1 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten bestellen müssen. Er kommt zum Ergebnis, dass dies nur von solchen Suchmaschinen-Unternehmen verlangt werden muss, die mehr als 50 fest angestellte Mitarbeiter und 10 Millionen monatliche Page Views haben.
2006-03-29T15:28:44+01:00
Wer schöpferisch tätig ist und ein Werk schafft, ist diesbezüglich durch das Urheberrecht geschützt. Hatten zwei Schöpfer denselben Gedanken, den sie auch in die Tat umsetzten, stellt sich die Frage, wer war der Erste? Als Beleg für den Schöpfungszeitpunkt kommt eine notarielle Hinterlegung in Betracht. Diese ist für den Einzelnen bisweilen aufwändig. Wie das ecin berichtet, verspricht die Firma PriorMart AG Hilfe. So soll es Urhebern, die ihre Idee elektronisch festgehalten haben, möglich sein, die Datei auf den PriorMart-Server hochzuladen. Die Hinterlegung bei einem deutschen Notariat, die Voraussetzung eines international anerkannten Nachweises ist, besorgt dann PriorMart. Der Dienst sei für eine Pauschale von einmalig fünf Euro uneingeschränkt nutzbar, so das ecin weiter.
2006-03-28T08:30:28+01:00
In der kommenden Nacht ist es mal wieder soweit: die Uhren werden um eine Stunde vorgestellt. Grundlage dieser Umstellung in Deutschland ist das Gesetz über die Zeitbestimmung (Zeitgesetz) aus dem Jahr 1978. In vielen Fällen geschieht die Umstellung wie von Geisterhand. Verantwortlich hierfür ist der Sender DCF 77, mit einer Strahlungsleistung von ca. 30 kW einer der stärksten Zeitsignalsender der Welt. Von Mainflingen, ca. 25 km südöstlich von Frankfurt am Main aus erhalten unzählige Funkuhren in einem Radius von 2.000 km den richtigen Takt und sorgen so dafür, dass unter anderem Beleuchtungen rechtzeitig eingeschaltet, Jalousien vor Hochhäusern geschlossen oder geöffnet , Heizungsanlagen zur rechten Zeit ihre Arbeit aufnehmen und die Deutsche Bahn AG erfährt, wann ihre Züge fahren sollen. Aber auch viele Server erhalten von der durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt betriebenen Atomuhr, deren sich der Sender zur Erzeugung des Signals bedient, die Zeit. Der Name - gleichzeitig Rufzeichen - des Senders basiert auf internationalen Vereinbarungen. So steht "D" für Deutschland, "C" für einen Langwellensender, "F" für die Nähe zu Frankfurt und "77" für die verwendete Trägerfrequenz von 77,5 kHz. Als Morsezeichen wird er dreimal stündlich (jeweils zur Minute 19, 39 und 59) gesendet.
2006-03-25T10:09:02+01:00
Das Bundeskabinett hat laut Spiegel-online einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechts beschlossen, wonach zukünftig auch das Kopieren für private Zwecke unter Strafe gestellt werden soll, wenn der Ton- bzw. Datenträger mit einem Kopierschutz versehen ist. Der Gesetzesentwurf sehe hier bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe vor. Weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist, dass durch die Novelle den Rechteinhabern nun die Möglichkeit gegeben werden soll, zivilrechtlich einen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern geltend zu machen, mit dem sie Daten zur Identifizierung des Kopierenden abfragen können, die nach der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung - die sollte eigentlich Terrorismus vorbeugen - konserviert werden. Im Ergebnis würde so in Deutschland jeder zum Straftäter, der von einer kopiergeschützten CD eine Privatkopie anfertigt. Der Gesetzentwurf stelle in diesem Punkt nämlich auf den Kopiervorgang ab und nicht wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei, auf die Weitergabe. Ob es aber auch zu einer Verfolgung der Straftat komme liegt nach Spiegel-Angaben beim Staatsanwalt. So entstehe für einen deutschen Vervielfältiger eine Unsicherheit, die es in Frankreich zum Beispiel nicht gebe.
Ob diese Regelung tatsächlich geeignet ist, der schwächelnden Musikbranche wieder auf die Beine zu helfen darf durchaus in Zweifel gezogen werden. Vielmehr dürfte es die Verärgerung der Kundschaft weiter fördern. Welch seltsame Blüten dies treiben kann, beweist derzeit eine Band, die - ohne jedes Talent - Titel produziert, ins Internet stellt und nun durch hohe Downloadzahlen die deutschen Charts stürmt.
2006-03-23T08:43:26+01:00
Fri, 31 Mar 2006 21:23:30 GMT
Die „Cour de Cassation“ (das französische Revisionsgericht) hat durch Entscheidung vom 28. ...
2006-03-30 12:00:00
Die „Japanische Bürgerombudsvereinigung“, ein Zusammenschluss aus 84 Bürgerinitiativen ganz ...
2006-03-30 12:00:00
Die von der Bundesregierung beschlossene Modernisierung des Urheberrechts sorgt weiter für heftige ...
2006-03-30 12:00:00
Wer über aktuelle Geschehnisse aus dem Bundestag künftig noch schneller informiert sein möchte, ...
2006-03-30 12:00:00
Mehrere Suchmaschinen wie beispielsweise Google, Yahoo, A9 (Amazon) bieten seit kurzem eine ...
2006-03-30 12:00:00
Fri, 31 Mar 2006 21:23:31 GMT
Fri, 31 Mar 2006 21:23:33 GMT
CK - Washington. Circulating among attorneys in Germany is the news that fee agreements headlined Honorarvereinbarung are void because they violate the specific requirements of §4 of the federal fee statute, Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. The statute calls such agreements Vergütungsvereinbarung and suggests that they be so designated.
Semantics? There are judges who deem the choice of words less important than the content of the agreement. Lawyers are more familiar with the traditional term Honorarvereinbarung for fee agreement than the statutory term which leans toward a meaning of agreement for compensation. Generally, the law lets substance win over form. In this instance, form may win. German American Law Journal :: Washington USA
CJ - Washington. On March 9, 2006, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision on a constitutional complaint of a retired appellate judge concerning his refused admission as criminal defense counsel, in the matter 2 BvR 951/04 and 2 BvR 1087/04 of February 16, 2006.
The constitutional complaint concerns his admission under §138 (2) of the Criminal Procedure Code, Strafprozeßordnung, when the judge planned to render altruistically and free of charge legal advice to a criminal defendant. His idea ran into trouble under the Legal Advice Act, Rechtsberatungsgesetz, because judges are not members of a bar.
The court held that the failure of the court to admit the judge pro haec vice on March 31, 2005 violated the petitioner's constitutional rights embodied in Art. 2(1) of the constitution, Grundgesetz.
According the court, Art. 1(1) of the Legal Advice Act does not adequately address constitutional issues in a changed landscape providing for relaxed standards on who may provide legal advice. The intended altruistic legal advice falls within the freedom of citziens to unrestrained activities. The statutory criterion for the businesslike pursuit of legal sevices does not restrict the judge in this situation when the constitutional requirements are taken into account.
The judges overruled the decision rejecting the pro hac vice admission of the petitioner and remanded the matter to the court of appeals. German American Law Journal :: Washington USA
CJ - Washington. On March 2, 2006, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision on a constitutional complaint of a judge from Heidelberg concerning the secrecy of telecommunication, a constitutional right embodied in Art. 10(1) of the German constitution, Grundgesetz, in the matter 2 BvR 2099/04.
The justices held that secrecy of telecommunication extends only to the transmission of communications. Such protection expires with the termination of the transmission.
The court decided that electronic data such as stored EMails which result from a completed transmission of data and are saved on the addressee's system are not protected by the secrecy principle governing telecommunications. With such data, the right of self-determination, Art. 2(1), Art. 1 (1) of the constitution, Grundgesetz, controls.
In addition, the rule of secrecy does not protect any data--beyond EMail--archived by the recipient on a hard drive as a result of a transmission, for instance a data file in local storage after having been downloaded from the internet. The court published a decision and a press release.
In the instant case, the investigation against the Heidelberg judge could not extend to the EMail stored on the judge's home PC as a result of the rule protecting informational self-determination, not because of the principle protecting the secrecy of communications. There was insufficient cause to search her PC, the court determined. German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 31 Mar 2006 21:23:33 GMT
Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar
2006-03-28 10:00:00
Besuch einer Delegation des Obersten Volksgerichtshofs der Volksrepublik China beim Bundesverfassungsgericht
2006-03-24 10:00:00
Eilrechtsschutz gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug
2006-03-24 10:00:00
Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
2006-03-23 10:00:00
Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
2006-03-17 10:00:00
Fri, 31 Mar 2006 21:23:34 GMT
Wiesbaden (ots) - Sicherheit bedarf guter Vorbereitung:
Deshalb veranstaltet das Bundeskriminalamt (BKA) heute in Meckenheim
ein Symposium zur Unterrichtung der Wirtschaft im Zusammenhang mit
Gefährdungsaspekten bei der FIFA Fußball-WM 2006. ...
Thu, 09 Mar 2006 09:43:00 B
Fri, 31 Mar 2006 21:23:34 GMT
Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
Wed, 29 Mar 2006 17:00:39 +0200
Die Gebühr des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO entsteht bereits, wenn der Notar den Entwurf der Urkunde vollständig auf Tonbandkassette diktiert hat.
Fri, 31 Mar 2006 15:16:34 +0200
1. Bei durch einen Mieter verursachten Schäden am Gebäude (der Mietwohnung) steht dem den Schaden regulierenden Gebäudeversicherer kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu. Ein Anspruch kommt allenfalls aus § 67 Abs. 1 VVG in Betracht, wenn seitens des Gebäudeversicherers auch ein Anspruch gegen den den Schaden verursacht habenden Mieter selbst besteht.
Scheidet ein solcher aber wegen eines konkludenten Regressverzichts aus, entfällt auch ein Anspruch aus § 67 Abs. 1 VVG gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters.
2. Ein solcher konkludenter Regressverzicht ergibt sich aus ergänzender Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrags für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an dem Gebäude (nur) durch einfache Fahrlässigkeit verursacht. Diese allgemeine ergänzende Vertragsauslegung hängt nicht davon ab, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat; d.h. der Regressverzicht besteht unabhängig vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
3. Allein aus dieser Regressbeschränkung ergibt sich noch kein zureichender Anhaltspunkt für eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in die Gebäudeversicherung (des Vermieters), also keine versicherungsmäßige Deckung des Haftpflichtrisikos (des Mieters), so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Doppelversicherung ein auszugleichender Anspruch des Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer -- aus § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG -- ausscheidet. Daher liegt weder Neben- noch Doppelversicherung zwischen der Sachversicherung des Eigentümers und der Haftpflichtversicherung des Schädigers vor, wenn nicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte - z.B durch Sondervereinbarungen - wenigstens im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass in eine reine Sachversicherung (Gebäudeversicherung) auch ein Sachersatzinteresse des Mieters miteinbezogen worden ist.
Fri, 31 Mar 2006 15:08:34 +0200
1. 1. Werden in einer Anfechtungsklage mehrere Beschlüsse angefochten, so ist für jeden Beschluss der Streitwert nach Maßgabe des § 247 AktG gesondert zu ermitteln; die für jeden Antrag festgesetzten Teilstreitwerte sind zu addieren (BGH, WM 1992, 1370, 1371).
2. Anders als bei der Streitwertfestsetzung nach § 3 ZPO ist gem. § 247 Abs. 1 AktG nicht allein das Interesse des Klägers maßgeblich. Entscheidend ist vielmehr die Bedeutung der Sache für beide Parteien
3. Das wirtschaftliche Interesse des Klägers bemisst sich nach dem mit der Vernichtung des angefochtenen Beschlusses verbundenen Erfolg und wird regelmäßig durch den Wert des klägerischen Aktienbesitzes begrenzt.
4. Das Interesse der beklagten Aktiengesellschaft an der Aufrechterhaltung des angefochtenen Hauptversammlungsbeschlusses, orientiert sich, soweit ein konkreter Vermögenswert der beschlossenen Maßnahme nicht feststellbar ist, an der Grundkapitalziffer oder an der Bilanzsumme der Gesellschaft im maßgeblichen Geschäftsjahr.
5. Bei einem Wert des Aktienbesitzes von 506,18 € einerseits und einem in 450.000 Stückaktien zerlegten Grundkapital im Gesamtwert von 1.150.406,73 € und einer Bilanzsumme von 4.390.982,34 €. ist ein Streitwert von je 5.000.- € pro angefochtenen Beschluss angemessen.
Fri, 31 Mar 2006 15:08:11 +0200
1. In der Konsequenz dessen, dass es zulässig ist, in einem Beschluss nach § 522 Abs. 1 ZPO die Berufung "mit der Maßgabe" z.B. einer Änderung der Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils zurückzuweisen (Senatsbeschluss vom 10.01.2006 [Ankündigungsbeschluss nach § 522 Abs. 3 ZPO in dieser Sache]), kann im Berufungsverfahren § 321 ZPO i.V.m. § 525 ZPO dergestalt entsprechend angewandt werden, dass dort, wo - wie im Fall des § 522 Abs. 1 ZPO - zulässigerweise über die Berufung ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, der Ergänzungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung ergeht.
2. Der Beklagte ist dadurch, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt bei erfolgreicher Streithilfe auf der Beklagteenseite gem. § 101 ZPO die Kosten eines Streithelfers dem Kläger zuzuweisen, beschwert, weil ansonsten die durch die Streithilfe verursachten Kosten als Kosten des Rechtsstreits von den Hauptparteien zu tragen wären, mithin entgegen dem Regelungszweck des § 101 ZPO die Kostenlast des Beklagten zum Vorteil des Klägers erhöhten.
3. Ein Ergänzungsbegehren zu einer die Berufung zurückweisenden Entscheidung betrifft den Kostenpunkt i.S.d. § 321 Abs. 1 ZPO auch dann, wenn es um die Kosten des Berufungsverfahrens, sondern um erstinstanzliche Kosten geht, hinsichtlich derer die Zurückweisung nur eingeschränkt hätte erfolgen dürfen. Mit "Kostenpunkt" meint § 321 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 525 ZPO nicht nur die Kosten des jeweiligen Rechtszugs, sondern die Kostenreglung insgesamt, soweit diese auch das übergeordnete Gericht von Amts wegen zu überprüfen hat.
Fri, 31 Mar 2006 15:06:01 +0200
Da der in § 23 Abs. 3 BSHG vorgesehene Mehrbedarf für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BSHG gewährt wird, nur den ausbildungsgeprägten Bedarf deckt, ist dieser Mehrbedarf gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG für Auszubildende, deren Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, ausgeschlossen.
Thu, 30 Mar 2006 16:21:38 +0200
Hat ein Rechtsanwalt den unbedingten Auftrag zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem Inkrafttreten des RVG erhalten, gilt der anschließende Hauptsacheprozess auch dann als dieselbe Angelegenheit i.S.v. §§ 13 Abs. 2, 37 Nr. 3 BRAGO, wenn er den Auftrag zur Klageerhebung erst nach Inkrafttreten des RVG erhalten hat. Das Inkrafttreten des RVG führt in solchen Fällen nicht zu einem "gespaltenen Kostenrecht".
Fri, 31 Mar 2006 15:16:52 +0200
1. Die Einführung einer Studiengebührenpflicht für so genannte Langzeitstudierende ist rechtlich nicht zu beanstanden.
2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, dass die Studiengebührenpflicht nach § 70 HochSchG in Verbindung mit der Studienkontenverordnung auch auf solche Studierende Anwendung findet, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Regelungen begonnen haben.
Thu, 30 Mar 2006 16:23:10 +0200
Der Vorschlag eines FFH-Gebiets durch ein Land an den Bund nach § 19 b BNatSchG a. F. (= § 33 BNatSchG) kann von dem betroffenen Grundeigentümer nicht mit der Feststellungsklage angegriffen werden, da es schon an dem erforderlichen Rechtsverhältnis mangelt.
Der Grundeigentümer ist darauf verwiesen, nachträglich Rechtschutz gegen die etwaige Aufnahme des vorgeschlagenen Gebiets in die Gemeinschaftsliste nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie bzw. gegen nationale Regelungen zur Gewährleistung des durch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste erforderlichen Gebietsschutzes zu suchen.
Thu, 30 Mar 2006 16:21:58 +0200
I. Vorinvalidität in der Unfallversicherung liegt nur dann vor, wenn die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers bereits vor dem Unfallereignis dauerhaft beeinträchtigt war. Hierbei ist auf die Altersgruppe abzustellen, welcher der Versicherungsnehmer angehört. Eine altersentsprechende Weitsichtigkeit bei einem über 60 jährigen Versicherungsnehmer entspricht daher der normalen körperlichen Leistungsfähigkeit der Vergleichsgruppe und begründet keine Vorinvalidität.
II. Auch die Notwendigkeit, zeitweise beim Lesen kleiner Schriften eine Lesebrille tragen zu müssen, begründet, anders als beim stark kurzsichtigen Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW 1983, 2091), keine Vorinvalidität.
Thu, 23 Mar 2006 13:24:36 +0100
Fri, 31 Mar 2006 19:26:13 GMT
I.
1Der Polizeipräsident in Berlin (Landeskriminalamt) ermittelte gegen den Kläger wegen des Verdachts der Geldwäsche. Im Verlaufe dieses Ermittlungsverfahrens lud das Landeskriminalamt ihn mit Bescheid vom 23. September 2003 zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor. Die Vorladung wur...
Wed, 15 Mar 2006 13:38:31 +0100
I.
1Die am 5. Dezember 1936 geborene Klägerin begehrt Eingliederungshilfe für ihre Betreuung in einer Behindertenwerkstatt.
2Die Klägerin hat bis 1993 in Hamburg gelebt. Am 10. Dezember 1993 teilte ein Krankenhausarzt der Beklagten mit, dass die Klägerin aufgrund langjährigen Alkoholmissbrauchs a...
Wed, 15 Mar 2006 13:35:47 +0100
I.
1Der Kläger begehrte ursprünglich die Verpflichtung der Beklagten, ihm eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. Nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 richtet sich die Klage nunmehr auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
2Der 1958 geborene ...
Wed, 15 Mar 2006 13:34:34 +0100
1Die Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO) des Klägers ist unzulässig, weil er sie entgegen § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben hat.
2Der mit der Rüge angegriffene Beschluss des Senats vom 11. August 2005 gal...
Wed, 15 Mar 2006 13:24:37 +0100
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