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Neuigkeiten (07.04.06)

Fri, 07 Apr 2006 01:01:52 GMT
Fri, 07 Apr 2006 01:01:52 GMT
Pressemitteilung 61/06 vom 06.04.2006
Pressemitteilung 60/06 vom 06.04.2006
Pressemitteilung 59/06 vom 05.04.2006
Pressemitteilung 58/06 vom 04.04.2006
Pressemitteilung 57/06 vom 04.04.2006
Thu, 06 Apr 2006 21:56:07 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt. Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ...

Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.

Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.

Wir wünschen viel Erfolg!

Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Fri, 07 Apr 2006 01:01:52 GMT
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-04-04
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, bei denen sich der Veranstalter gegenüber den einzelnen Wettteilnehmern für den Fall der richtigen Voraussage des Ergebnisses eines zukünftigen Sportereignisses zur Vervielfachung des Wetteinsatzes mit einer festen Gewinnquote verpflichtet.
2006-03-28
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen erbrechtlichen Sachverhalt.
2006-03-27
Die Verfassungsbeschwerde betrifft überwiegend Fragen des rechtlichen Gehörs in einem beim Amtsgericht geführten Zivilrechtsstreit.
2006-03-21
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-03-16
Fri, 07 Apr 2006 01:01:52 GMT
Thu, 06 Apr 2006 21:56:08 GMT
Wed, 05 Apr 2006 18:44:00 CEST Uhr - Gast S. schrieb - Auswahlkriterien geeigneter Mieter
Hallo zusammen! Ich ziehe demnächst um und habe bald Besichtigungstermine. Da die Wohnung die ich mir anschaue sehr begehrt ist, möchte ich wissen ob jemand von euch weiß, nach welchen Kriterien Vermieter bzw. Makler ihren geeigneten Mieter auswählen. Freue mich über Antworten LG

MfG Euer LOW-Team
2006-04-05CEST18:44:00+01:00
Sun, 02 Apr 2006 19:17:03 CEST Uhr - Unterfranke schrieb - Nachmietersuche
Hallo Ihr Lieben! Habe wieder mal Probleme mit der Vermieterin. Wir haben jetzt einen neuen Mietvertrag abgeschlossen zum 01.04. und haben am 13.03.2006 das alte Haus gekündigt, und zwar zum 01.06., max. zum 01.07.2006. Jetzt haben wir halt Nachmieter gesucht, eine Anzeige geschaltet, weil wir ja rauswollten und haben das auch der VM gesagt, dass wir dann schon zum 01.05. ra ...

MfG Euer LOW-Team
2006-04-02CEST19:17:03+01:00
Fri, 31 Mar 2006 11:18:11 CEST Uhr - börn schrieb - Pflege Vorgarten
Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier im Forum und habe zwei Fragen zur Nebenkostenabrechnung. 1. Ich muss für Vorgartenpflege 193Eur zahlen, obwohl im Mietvertrrag steht, dass Gegenstand des Mietobjektes mein Garten, also auf der anderen Seite des Hauses ist. Ausserdem ist mir mündlich mitgeteilt worden, dass die Pflege des Vorgarten durch die beiden weiteren Parteien des Haus ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-31CEST11:18:11+01:00
Wed, 29 Mar 2006 18:10:19 CEST Uhr - Schminaldo schrieb - Was tun wenn der Verwalter die Miete prellt brauche dringend hilfe!!!
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen ! Wir haben für unsere Immobilie einen Mietverwalter beauftragt der sich um alles kümmert angeblich soll die Wohnung seit 9 Monaten nicht vermietet sein! Wir haben dem Braten nicht getraut und haben gestern die Kontrolle gemacht der Verwalter hat die Wohnung seit 7 Monten wieder vermietet und an uns keine Miete bezahlt? Was kön ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-29CEST18:10:19+01:00
Mon, 27 Mar 2006 11:38:16 CEST Uhr - federlose schrieb - Mietnomade bitte dringend hilfe
Hi, ich hoffe, hier hilfreiche Ideen zu bekommen. Kurze Schilderung des Falles: (Ich weiß, ich war recht dämlich ...) Im Dez. meldete sich eine Familie (2 Kinder, 1 Hund, 1 Katze) bei mir und wollte die Wohnung im OG meines kleinen Zweifamilienhauses in Wiesbaden per 01.01.06 anmieten. Ich habe ihnen erlaubt, schon vorher Möbel abzustellen und - wenn meine Handwerker fert ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-27CEST11:38:16+01:00
Fri, 07 Apr 2006 01:01:52 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Thu, 06 Apr 2006 21:56:09 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 07 Apr 2006 01:01:53 GMT

Von Problemen mit Landesgesetzen, die in den Datenhimmel entschwinden, berichtet das AccessBlog. Für das Bundesrecht ist das Problem ja inzwischen glücklicherweise behoben.

Merke: Cool URIs don't change.

2006-04-05T12:58:47+01:00

Viele kennen das Problem der Feststellung, ob der Handelspartner bei eBay als Unternehmer oder als Privatperson zu betrachten ist. Hiernach richtet sich nicht zuletzt die Zulässigkeit des gern genutzten Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf. Das ecin berichtet, dass eBay nun einen neuen Marktplatz plant, auf dem Unternehmer ihre Neuware gegen einen Festpreis verkaufen können.

Diese vertrauensbildende Maßnahme, bei der sich die Unternehmer bei der Anmeldung zur Einhaltung spezieller Standards verpflichten (z.B. bzgl. der Versandzeit und der Gewährung des Widerrufs- und Rückgaberechts), soll den gewerblichen Händlern einen neuen Vertriebsweg eröffnen und auch solche Unternehmer ansprechen, die bislang nicht über das online-Auktionshaus handeln. Der Start sei für Herbst geplant.

2006-04-05T10:31:01+01:00

Auch wenn die eigene Datensicherung versagt hat, besteht nach einem Daten-GAU noch Hoffnung. Was man braucht ist Geduld, etwas Glück und vor allem tatkräftige Unterstützung. So konnte der Podcast-Server der AudioWerkstatt im JuraWiki nach dem Totalverlust Ende Januar schon nach kurzer Zeit wieder in Betrieb gehen.

Jetzt hat ein Hörer die letzten noch fehlenden Dateien zur Verfügung gestellt. Damit sind die Daten wieder komplett. Nur das Script zum Hochladen der Dateien, Erzeugen des RSS-Feeds usw. ist wohl für immer verloren. Im Moment fahren wir "Handbetrieb" und überlegen uns was Neues.

Herzlichen Dank an alle, die bei der Rettungsaktion geholfen haben!

2006-04-04T23:22:16+01:00

Nachdem sich die seit Sommer letzten Jahres unter JuristischeBegriffe.de zur mobilen Examensvorbereitung angebotenen MP3-HörDefinitions-Dateien anhaltend hoher Downloadzahlen erfreuen, gibt es dort seit heute auch endlich eine komplette Webseite zum Projekt. Der Definitionen-Index greift stets auf die Liste des aktuellen Definitionenbestandes im JuraWiki zu und stellt übersichtlich Optionen zum Betrachten und Bearbeiten der 132 bereits zusammengetragenen und eingesprochenen Definitionen sowie zum Download der MP3-Dateien zur Verfügung.

Auf diese Weise soll die Motivation der Nutzer gesteigert werden, sich auf bequeme Weise an dem parallel im JuraWiki stattfindenden Kollaborations-Projekt zu beteiligen, mit dessen Hilfe weitere Texte zusammengetragen und die bereits vorhandenen auf aktuellem Stand gehalten werden sollen. Aus dem selben Grund soll künftig auch der Projektteil JuristenLatein in das Angebot von JuristischeBegriffe.de mit integriert werden.

Des Weiteren wird auch über Möglichkeiten einer sinnvollen Verwendung von Podcast-Feeds nachgedacht. So kann derzeit ein probeweise mit einer ersten HörDefinition eingerichteter Feed dank phonecaster.de auch bereits unter der Telefonnummer 0931-663990443 (bei entsprechender Handy-Flatrate sogar gratis von unterwegs) abgehört werden.

Vorschläge, Fragen oder Hinweise sind sehr willkommen und können im JuraWiki angebracht werden.

2006-04-01T19:41:10+01:00

Um "Weblogs, Bedeutung für Unternehmen und Möglichkeiten für die PR" ging es heute bei einem Seminar in Frankfurt am Main. Udo Vetters LawBlog wurde auch gezeigt. Nach der Veranstaltung hatte ich Gelegenheit, mit der Referentin Melanie Ruprecht zu sprechen über die Angst der Unternehmen vor den Weblogs, die Zukunft bezahlter Inhalte im Web 2.0, die Gefahren von Social Networking und noch mehr.
MP3, 12:35 Min, 11,5 KB - zur Übersicht

2006-03-31T21:44:52+01:00
Fri, 07 Apr 2006 01:01:53 GMT
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Eintragung europäischer Marken, ...
2006-04-06 12:00:00
Wie kann man junge Menschen für das Thema Urheberrecht sensibilisieren? Mit einer pfiffigen ...
2006-04-06 12:00:00
Am 16. März wurden die dem mexikanischen Recht angepassten Creative-Commons-Lizenzen offiziell ...
2006-04-06 12:00:00
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. April die Einführung zweier ...
2006-04-06 12:00:00
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITCOM) hat ...
2006-04-06 12:00:00
CK - Washington.   Is there a German word for the plea bargain? Transblawg researched and found an appropriate term offered by Prof. Herberger in a recent overview of the German law on plea agreements for criminal proceedings: Mauschelverfahren. Considering that the German criminal codes do not provide for plea agreements but criminal practice has evolved to recognize the sense of such undertakings, Herberger's suggestion is perfect.

The term deal has become common in German legal usage, however, to denote a criminal accommodation. So, if a tourist, especially a lawyer, from a German-speaking country arrested in the United States should inquire about a deal, don't simply assume he offers a bribe, a drug transaction or a corporate proposition.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.Defederalize and Reenergize--with this motto, the Neoburg council abolished all federal and state rules for new businesses in the county. New companies will pay no taxes for 3 years, employees will have no job contracts but receive profit participation, and owners will need to file no forms with any German agency. The council decided on the novel approach after realizing that businesses spend 41.06% of their time on what they do best, and some 60% on compliance with federal regulations.

Mayor Workemaker explained that local businesses would report transactions to a new county office which will make and collect payments, deduct VAT, do payroll and perform all compliance work that may be required. The county will outsource this service to other new businesses without charge, instead counting on increased revenue from increased employment and increased business revenue.

As an option, the office will take care of contracts and coordinate any other services typically outsourced, such as advertising, catering, health care and insurance, and indemnify the businesses against standard nuisances, such as risks from the cease-and-desist mania running amok in certain legal circles. The new office will be staffed only with personnel with private sector experience of a minimum of 41 years and will dispense with the federal age limit.

The concept of defederalizing has been advocated by both unions and employers. A legal opinion by Prof. Dr. Ubershlow terms the concept constitutional. As a result, Neoburg's employers are anticipated to spend upwards of 98% of their time and resources on business matters. Under Council Reg. 1IV06, the county expects revenues to grow by 22% annually.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Olaf Herrmann of Lobby Blog in Berlin found an example of regulatory lobby success in Germany. While public participation in the development of regululations is required in the United States, making and amending regulations in Germany tends to occur without public fanfare and involvement. Herrmann's example relates to sign changes for Autobahns.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German federal data protection office has a new website. The English version explains:
The data protection commissioner of each land is your interlocutor if you are dealing with privacy issues in the administrations of the respective land or one of its municipalities.
and provides useful links to the interlocutors. The new site addresses a wide range of issues, including International Affaires.

It also provides an Imprint which appears to serve the purpose of identifying persons and publishing data elsewhere considered none of your business. The Imprint contains disclaimers, including one with respect to external links which is based on a frequently misunderstood Hamburg court decision and considered useless.

For those unfamiliar with the term Imprint for a page on the internet, the LEO translation site has a useful discussion. LEO endorses the term although it confuses its commenters. If LEO likes the term, the Commissioner and the interlocutors can't be all wrong. In any case, the English site is quite comprehensible to native German speakers.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Circulating among attorneys in Germany is the news that fee agreements headlined Honorarvereinbarung are void because they violate the specific requirements of §4 of the federal fee statute, Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. The statute calls such agreements Vergütungsvereinbarung and suggests that they be so designated.

Semantics? There are judges who deem the choice of words less important than the content of the agreement. Lawyers are more familiar with the traditional term Honorarvereinbarung for fee agreement than the statutory term which leans toward a meaning of agreement for compensation. Generally, the law lets substance win over form. In this instance, form may win.
German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 07 Apr 2006 01:01:56 GMT
Fri, 07 Apr 2006 01:01:56 GMT
Wiesbaden (ots) - Dem Bundeskriminalamt gelang die Festnahme von sieben Mitgliedern einer international agierenden Phishing-Gruppierung. Dadurch konnten Schäden in Millionenhöhe bei deutschen Online-Banking Kunden verhindert werden. Die ...
Mon, 03 Apr 2006 15:08:00 B
Wiesbaden (ots) - Sicherheit bedarf guter Vorbereitung: Deshalb veranstaltet das Bundeskriminalamt (BKA) heute in Meckenheim ein Symposium zur Unterrichtung der Wirtschaft im Zusammenhang mit Gefährdungsaspekten bei der FIFA Fußball-WM 2006. ...
Thu, 09 Mar 2006 09:43:00 B
1. Zur Frage ob § 149 Abs. 2 ZPO bereits bei einer Entscheidung über die Aussetzung des Rechtsstreits nach § 149 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen ist. 2. Keine Niederschlagung der Gebühr für das Beschwerdeverfahren, wenn der Aussetzungsbeschluss nach § 149 Abs. 1 ZPO zunächst nicht begründet war, der Beschwerdeführer nach Nachholung der Begründung die Beschwerde aber nicht zurücknimmt.
Tue, 4 Apr 2006 14:39:32 +0200
Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.
Wed, 29 Mar 2006 17:00:39 +0200
Im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG sind die wechselseitigen Pflichten des betroffenen Ausländers und der zuständigen Ausländerbehörde zu beachten und zu werten. Den Ausländer treffen eine Mitwirkungs- sowie eine Initiativpflicht hinsichtlich ihm bekannter und zumutbarer Aufklärungsmöglichkeiten. Der Behörde obliegt die Erfüllung einer Hinweis- sowie einer Anstoßpflicht. Sie muss den Ausländer auf diejenigen Möglichkeiten zur Beseitigung von Ausreisehindernissen hinweisen, die ihm bei objektiver Sichtweise nicht bekannt sein können.
Tue, 4 Apr 2006 14:41:00 +0200
Die Gebühr des § 145 Abs. 1 Satz 1 KostO entsteht bereits, wenn der Notar den Entwurf der Urkunde vollständig auf Tonbandkassette diktiert hat.
Fri, 31 Mar 2006 15:16:34 +0200
Zur Berechnung des Aufstockungsunterhalts gegen kinderbetreuenden Ehemann.
Tue, 4 Apr 2006 14:39:14 +0200
1. Bei durch einen Mieter verursachten Schäden am Gebäude (der Mietwohnung) steht dem den Schaden regulierenden Gebäudeversicherer kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu. Ein Anspruch kommt allenfalls aus § 67 Abs. 1 VVG in Betracht, wenn seitens des Gebäudeversicherers auch ein Anspruch gegen den den Schaden verursacht habenden Mieter selbst besteht. Scheidet ein solcher aber wegen eines konkludenten Regressverzichts aus, entfällt auch ein Anspruch aus § 67 Abs. 1 VVG gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters. 2. Ein solcher konkludenter Regressverzicht ergibt sich aus ergänzender Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrags für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an dem Gebäude (nur) durch einfache Fahrlässigkeit verursacht. Diese allgemeine ergänzende Vertragsauslegung hängt nicht davon ab, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat; d.h. der Regressverzicht besteht unabhängig vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung. 3. Allein aus dieser Regressbeschränkung ergibt sich noch kein zureichender Anhaltspunkt für eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in die Gebäudeversicherung (des Vermieters), also keine versicherungsmäßige Deckung des Haftpflichtrisikos (des Mieters), so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Doppelversicherung ein auszugleichender Anspruch des Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer -- aus § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG -- ausscheidet. Daher liegt weder Neben- noch Doppelversicherung zwischen der Sachversicherung des Eigentümers und der Haftpflichtversicherung des Schädigers vor, wenn nicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte - z.B durch Sondervereinbarungen - wenigstens im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass in eine reine Sachversicherung (Gebäudeversicherung) auch ein Sachersatzinteresse des Mieters miteinbezogen worden ist.
Fri, 31 Mar 2006 15:08:34 +0200
1. 1. Werden in einer Anfechtungsklage mehrere Beschlüsse angefochten, so ist für jeden Beschluss der Streitwert nach Maßgabe des § 247 AktG gesondert zu ermitteln; die für jeden Antrag festgesetzten Teilstreitwerte sind zu addieren (BGH, WM 1992, 1370, 1371). 2. Anders als bei der Streitwertfestsetzung nach § 3 ZPO ist gem. § 247 Abs. 1 AktG nicht allein das Interesse des Klägers maßgeblich. Entscheidend ist vielmehr die Bedeutung der Sache für beide Parteien 3. Das wirtschaftliche Interesse des Klägers bemisst sich nach dem mit der Vernichtung des angefochtenen Beschlusses verbundenen Erfolg und wird regelmäßig durch den Wert des klägerischen Aktienbesitzes begrenzt. 4. Das Interesse der beklagten Aktiengesellschaft an der Aufrechterhaltung des angefochtenen Hauptversammlungsbeschlusses, orientiert sich, soweit ein konkreter Vermögenswert der beschlossenen Maßnahme nicht feststellbar ist, an der Grundkapitalziffer oder an der Bilanzsumme der Gesellschaft im maßgeblichen Geschäftsjahr. 5. Bei einem Wert des Aktienbesitzes von 506,18 € einerseits und einem in 450.000 Stückaktien zerlegten Grundkapital im Gesamtwert von 1.150.406,73 € und einer Bilanzsumme von 4.390.982,34 €. ist ein Streitwert von je 5.000.- € pro angefochtenen Beschluss angemessen.
Fri, 31 Mar 2006 15:08:11 +0200
1. In der Konsequenz dessen, dass es zulässig ist, in einem Beschluss nach § 522 Abs. 1 ZPO die Berufung "mit der Maßgabe" z.B. einer Änderung der Kostenentscheidung des erstinstanzlichen Urteils zurückzuweisen (Senatsbeschluss vom 10.01.2006 [Ankündigungsbeschluss nach § 522 Abs. 3 ZPO in dieser Sache]), kann im Berufungsverfahren § 321 ZPO i.V.m. § 525 ZPO dergestalt entsprechend angewandt werden, dass dort, wo - wie im Fall des § 522 Abs. 1 ZPO - zulässigerweise über die Berufung ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, der Ergänzungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung ergeht. 2. Der Beklagte ist dadurch, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt bei erfolgreicher Streithilfe auf der Beklagteenseite gem. § 101 ZPO die Kosten eines Streithelfers dem Kläger zuzuweisen, beschwert, weil ansonsten die durch die Streithilfe verursachten Kosten als Kosten des Rechtsstreits von den Hauptparteien zu tragen wären, mithin entgegen dem Regelungszweck des § 101 ZPO die Kostenlast des Beklagten zum Vorteil des Klägers erhöhten. 3. Ein Ergänzungsbegehren zu einer die Berufung zurückweisenden Entscheidung betrifft den Kostenpunkt i.S.d. § 321 Abs. 1 ZPO auch dann, wenn es um die Kosten des Berufungsverfahrens, sondern um erstinstanzliche Kosten geht, hinsichtlich derer die Zurückweisung nur eingeschränkt hätte erfolgen dürfen. Mit "Kostenpunkt" meint § 321 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 525 ZPO nicht nur die Kosten des jeweiligen Rechtszugs, sondern die Kostenreglung insgesamt, soweit diese auch das übergeordnete Gericht von Amts wegen zu überprüfen hat.
Fri, 31 Mar 2006 15:06:01 +0200
Da der in § 23 Abs. 3 BSHG vorgesehene Mehrbedarf für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BSHG gewährt wird, nur den ausbildungsgeprägten Bedarf deckt, ist dieser Mehrbedarf gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG für Auszubildende, deren Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist, ausgeschlossen.
Thu, 30 Mar 2006 16:21:38 +0200
Hat ein Rechtsanwalt den unbedingten Auftrag zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem Inkrafttreten des RVG erhalten, gilt der anschließende Hauptsacheprozess auch dann als dieselbe Angelegenheit i.S.v. §§ 13 Abs. 2, 37 Nr. 3 BRAGO, wenn er den Auftrag zur Klageerhebung erst nach Inkrafttreten des RVG erhalten hat. Das Inkrafttreten des RVG führt in solchen Fällen nicht zu einem "gespaltenen Kostenrecht".
Fri, 31 Mar 2006 15:16:52 +0200
Fri, 07 Apr 2006 01:01:58 GMT
I. Der Kläger erstrebt die Ausstellung eines Reiseausweises nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Der 1966 geborene Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, reiste 1996 in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte die Anerkennung als Asylberechtigter. Das Bundesamt für die Anerken...
Tue, 04 Apr 2006 10:42:54 +0200
Die Erinnerung betrifft die Vergütungsfestsetzung für das Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG 1 C 35.02 zum Staatsangehörigkeitsrecht. Darüber hat der Senat durch Beschluss zu entscheiden. Nach der Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens des Rechtsanwaltsvergütungs...
Tue, 04 Apr 2006 10:39:36 +0200
Die auf eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Z...
Tue, 04 Apr 2006 09:58:28 +0200
Die allein auf Verfahrensrügen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Die geltend gemachten Verfahrensmängel der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Verstoßes gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung werden nicht in einer Weise dargetan, die den Anfor...
Tue, 04 Apr 2006 09:57:28 +0200