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Neuigkeiten (23.04.06)
Sun, 23 Apr 2006 00:37:53 GMT
Sun, 23 Apr 2006 00:37:53 GMT
Pressemitteilung 61/06 vom 06.04.2006
Pressemitteilung 60/06 vom 06.04.2006
Pressemitteilung 59/06 vom 05.04.2006
Pressemitteilung 58/06 vom 04.04.2006
Pressemitteilung 57/06 vom 04.04.2006
Sun, 23 Apr 2006 00:37:54 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ... Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.
Wir wünschen viel Erfolg!
Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Sun, 23 Apr 2006 00:37:54 GMT
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-04-04
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, bei denen sich der Veranstalter gegenüber den einzelnen Wettteilnehmern für den Fall der richtigen Voraussage des Ergebnisses eines zukünftigen Sportereignisses zur Vervielfachung des Wetteinsatzes mit einer festen Gewinnquote verpflichtet.
2006-03-28
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob es verfassungswidrig war, dass nach dem zwischen 1998 und 2002 geltenden Arbeitsförderungsrecht Zeiten, in denen Mütter wegen des gesetzlichen Mutterschutzes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterbrachen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld unberücksichtigt blieben.
2006-03-28
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen erbrechtlichen Sachverhalt.
2006-03-27
Die Verfassungsbeschwerde betrifft überwiegend Fragen des rechtlichen Gehörs in einem beim Amtsgericht geführten Zivilrechtsstreit.
2006-03-21
Sun, 23 Apr 2006 00:37:54 GMT
Sun, 23 Apr 2006 00:37:55 GMT
Sat, 22 Apr 2006 11:59:30 CEST Uhr - Demietri schrieb - Was kann ich für meine Werkstatt/Garage verlangen?? Hallo, ich hab eine große Garage, komplett renoviert, mit Strom und Starkstrom, ohne Wasser, war früher mal ne Werkstatt ca. 100 und ein paar zerquetschte m² zu vermieten. Mieter is schon gefunden aber was kann ich von ihm für geld nehmen??
Das Grundstück liegt 6km von der nächsten Stadt der Mieter wohnt aber im selben Ort...
eventuell möchte er auch ein kleines Büro 5m nebena ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-22CEST11:59:30+01:00
Fri, 21 Apr 2006 12:02:05 CEST Uhr - fizzgig schrieb - glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen! moin aus hamburg
erstmal klasse das es diese forum gibt, hätt eich schön früher finden müssen
ich würde gerne meine geschichte erzählen und von euren erfahrungen zehren, ich habe nämlich keine ahnung und bin vielleicht voll ins fettnäpfchen getreten. wer sich die mühe macht das zu lesen, vielen dank ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-21CEST12:02:05+01:00
Thu, 20 Apr 2006 00:47:49 CEST Uhr - Silverdrug schrieb - Wohnungseingangstür Probleme Hallo,
wollte mich mal erkundigen bezüglich meiner Wohnungseingangstür. Zur Zeit pfeift richtig der Wind durch, so das dies natürlich auch die Heizkosten in die höhe treibt. Zusätzlich versteht man im Treppenhaus "Jedes" Wort das im Flur gesprochen wird. In der Türe selbst befindet sich ein Postschlitz (sehr alte tür, postschlitz hat keine nutzen). Der ist mit Styrop ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-20CEST00:47:49+01:00
Wed, 19 Apr 2006 16:06:03 CEST Uhr - dooferVermieter schrieb - Eigenbedarf - Auskunft v. Anwalt Hallo,
hier kopiere ich mal die Antwort von einem Anwalt, den ich wegen der Eigenbedarfsfrage konsultiert habe:
meine Frage war:
---------------------------------------------------------------
Antwort eines Rechtsanwalts:
Eine Eigenbedarfskündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Eigentümer die Wohnung für überwiegend berufliche Zwecke benutzen möchte.
Der BGH ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-19CEST16:06:03+01:00
Mon, 17 Apr 2006 20:58:28 CEST Uhr - Gast schrieb - Kosten für Nebenkostenabrechnung Hallo!
Ich habe ein 8-Familienhaus und tue mich jedes Jahr schwer mit der Nebenkostenabrechnungen (Zeitmangel). Die Heizungabrechnung wird ja bereits von einer Firma ausgeführt.
Jetzt habe ich mir überlegt, dieses auch von jemanden erstellen zu lassen.
Angebote habe ich jetzt von 10,00 € bis 180,00 € pro WE jährlich vorliegen. Irgendwie sind die Angebote aber alle sehr undur ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-17CEST20:58:28+01:00
Sun, 23 Apr 2006 00:37:57 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird.
Gemäß § ...
Sun, 23 Apr 2006 00:37:57 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 23 Apr 2006 00:37:57 GMT
2006-04-21T22:24:38+01:00
Nun scheint eingetreten, wovor Kritier immer gewarnt hatten: Im US-Bundesstaat Maine sind zwei Menschen, die als Sexualstraftäter in der Datenbank des Staates Maine registriert waren, erschossen worden. Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, wurde die Datenbank vorsichtshalber zur Vermeidung weiterer Fälle von Lynchjustiz aus dem Netz genommen. Die Maine Sex Offender Registry enthält ca. 2.200 Einträge mit Angaben zu Wohnanschriften, Arbeitgeber und teilweise auch Bilder der Registrierten. Der mutmaßliche Täter habe sich selbst erschossen als versucht wurde, ihn festzunehmen. Über die National Sex Offender Public Registry des US-Justizministeriums ist es möglich, zu den Datenbanken der einzelnen Staaten zu gelangen und so den Aufenthaltsort jeden registrierten Sexualstraftäters in Erfahrung zu bringen. In Kalifornien sogar mit einer Landkartensuche.
2006-04-18T08:55:11+01:00
Unser Redakteur Ralf Zosel hat sich im Jurawiki das Ziel gesetzt, die juristische Weblog-"Szene" zu dokumentieren. Die eastwikkers machen es genau umgekehrt: In Form eines Weblogs wird an 33 Tagen jeweils ein besonders interessantes Wiki portraitiert. (Schon vor einigen Tagen gefunden bei netbib.)
2006-04-08T11:11:46+01:00
2006-04-05T12:58:47+01:00
Viele kennen das Problem der Feststellung, ob der Handelspartner bei eBay als Unternehmer oder als Privatperson zu betrachten ist. Hiernach richtet sich nicht zuletzt die Zulässigkeit des gern genutzten Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf. Das ecin berichtet, dass eBay nun einen neuen Marktplatz plant, auf dem Unternehmer ihre Neuware gegen einen Festpreis verkaufen können.
Diese vertrauensbildende Maßnahme, bei der sich die Unternehmer bei der Anmeldung zur Einhaltung spezieller Standards verpflichten (z.B. bzgl. der Versandzeit und der Gewährung des Widerrufs- und Rückgaberechts), soll den gewerblichen Händlern einen neuen Vertriebsweg eröffnen und auch solche Unternehmer ansprechen, die bislang nicht über das online-Auktionshaus handeln. Der Start sei für Herbst geplant.
2006-04-05T10:31:01+01:00
Sun, 23 Apr 2006 00:37:57 GMT
Durch den Erlass 912/2006 vom 29. März 2006 des spanischen Ministeriums
für Industrie, Tourismus ...
2006-04-20 12:00:00
Die österreichische Nationalbibliothek gewährt Zugang zu Faksimiles aller österreichischen ...
2006-04-20 12:00:00
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. April eine neue Website ...
2006-04-20 12:00:00
Das Zentrum für Informationsrecht (ZfI) hat seit 2004 zum zweiten Mal eine Studie über ...
2006-04-20 12:00:00
Mit dem im März neu gestalteten Portal Recht bietet die deutschsprachige Ausgabe der ...
2006-04-06 12:00:00
Sun, 23 Apr 2006 00:37:58 GMT
Sun, 23 Apr 2006 00:38:00 GMT
HG - Washington. According to Section 19 of the German Trademark Statute, Markengesetz, a trademark owner may demand information from any infringer of the trademark about the origin and distributor of the infringing goods. The Supreme Court of the Federal Republic of Germany, Bundesgerichtshof, decided in its Parfümtestkäufe decision of February 23, 2006, docket number 1 ZR 27/03, that this rule applies to goods shipped outside but distributed inside the European Union.
The plaintiff, a German perfume distributor with trademarks such as Joop and Jil Sander, had distributed goods outside the European Union, mainly in the Asian and U. S. markets. The defendant, another German distributor who maintained no business relationships with the plaintiff and thus was not permitted to use the trademarks purchased these goods, had sold and stored them in Germany.
The Court ruled that the defendant must reveal not only information about the activities giving rise to the infringement, but also about acts similar to such activities. In addition, the Court clarified that the plaintiff's claim to force the destruction of such goods if (a) the infringement cannot be corrected otherwise, and (b) the enforcement of this claim is not unreasonable, normally depends on the identification of the injuring party's degree of liability. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. In a critical April 19, 2006 analysis, Vertretbar Weblawg predicts the regional splintering of approaches to the issue of civil liability of Internet communication forum providers for comments by visitors. The author examines the decision known as Mario D. v. Heise by the Hamburg district court of December 2, 2005 in the matter of 324 O 721/05 on the liability of Heise, one of the most important German sources of news.
The Hamburg court is known for an aggressive interpretation of its jurisdictional reach and a frequently misunderstood ruling on liability for links. To its credit, the court preserved Google's limitation of liability for Adsense wordings in the matter 312 O 324/04 on September 9, 2004 when examining the issue of contributory liability.
Vertretbar argues, inter alia, that the liability of the forum provider imposed by the Hamburg court is limited to forums with editorial content. Further, other courts are likely to confirm the existing bar to liability for providers, leaving parties aggrieved over user comments with recourse to the party causing the harm, as the law is written. Visitors adding harmful content to user forums would be responsible, and forum providers would remain insulated from liability until they receive knowledge of infractions caused by users. Law-Blog concurs and believes the Hamburg court uses a Catch 22 rationale to arrive at its results.
The recently published Hamburg ruling has caused fear among German providers of forums and blogs. They read the decision to require a pre-screening of user comments and entries for illegal or harmful content. Since the owner of such a service is hardly in a position to determine what is defamatory or true and whether a statement may be anti-competitive, the effect of the decision is to broadly freeze internet speech. The court considers a forum like Heise's a danger that imposes a heightened duty of care:
Ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der eine besonders gefährliche Einrichtung unterhält, wegen deren Gefährlichkeit von eventuellen Haftungsrisiken freigehalten werden müsste, existiert nicht; die Tendenz geht im Gegenteil vielmehr dahin, dass derjenige, der eine Einrichtung unterhält, von der wegen ihrer schweren Beherrschbarkeit besondere Gefahren ausgehen, einer verschärften Haftung unterworfen wird (s. z.B. für den Bereich des Schadensersatzrechts die Fälle der Gefährdungshaftung wie §7 StVG, §833 Satz 1 BGB, §84 Arzneimittelgesetz).
In addition to so comparing an Internet forum to the dangers of vehicular traffic and pharmaceuticals, the court examines the option of such a dangerous forum to scan what it calls the gigantic number of expressions:
Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin für Inhalte, die über das von ihr eingerichtete und unterhaltene Internetforum verbreitet werden, ergibt sich auch nicht daraus, dass es der Antragsgegnerin aufgrund der - zu ihren Gunsten unterstellten - Vielzahl der Einträge in die von ihr unterhaltenen Foren unmöglich wäre, alle Einträge vor einer Freischaltung - wie dies vor pressemäßiger Verbreitung von Äußerungen grundsätzlich erforderlich ist (s. etwa BGH, Urt. V. 18. 12. 1962, NJW 1963, S. 484 f., 485) - durch einen im Sinne von §531 BGB verantwortlichen Mitarbeiter prüfen zu lassen.
In other words, even if a forum were to hire a pre-screener who might not be able pre-screen every single entry from users, liability cannot be limited. If the decision were to hold up on appeal, the Hamburg court would hold a dangerous mix of extraterritorial jurisdiction and substantive expansion of Internet liability for speech.
The Hamburg bar to free speech in Germany would be on a massive scale not seen since the founding of the federal republic and the fall of the Wall. More than likely, decisions from Hamburg would violate the ordre public in many countries in cases where the recognition and enforcement of a Hamburg judgment were to be sought, thus rendering such judgments internationally ineffective. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Constitutional protection extends to trade secrets in matters before the administrative law courts, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe decided in a telecom case, docket number 1 BvT 2097/03, on March 14, 2006, which it discusses in press release number 27/2006 dated April 5, 2006.
In litigation, competitors had requested an inspection of files from a rulemaking proceeding before the regulatory agency, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und
Eisenbahnen. Deutsche Telekom AG provided redacted and unredacted copies of business documents relating to its cost structure. The lower courts differed on the disclosure requirements. The German top court, Bundesverfassungsgericht, ruled that Article 12 Section 1 of the Constitution, Grundgesetz, protects the approach taken by the telecom provider.
The decision may impact discovery in matters before United States courts. There is precedent that discovery here may have to respect certain foreign data protection laws. Such precedent tends to relate, however, to third party data. By contrast, the matter at issue appears to involve only proprietary data of the party from whom disclosure was sought. German American Law Journal :: Washington USA
SSL - Washington. The U.S. Court of Appeals for the District of Columbia affirmed the Tax Court's decision in the matter of Peter M. Haver v. Commissioner of Internal Revenue Service, No. 05-1269, on the relationship of the AMT and double tax avoidance treaties. Haver contended that as his German tax liability exceeded his U.S. tax liability he was under no obligation to pay federal income tax.
Instead, Haver relied on Article 23(1) of the Convention Between the United States of America and the Federal Republic of Germany for the Avoidance of Double Taxation of August 29, 1989. Art. 23(1) states that subject to the limitations of U.S. law, U.S. citizens paying taxes in Germany shall be allowed to take a credit for their foreign tax burden against their U.S. income tax obligation. Haver claimed that the Treaty superseded the minimum rules of 26 U.S.C. §59(a)(2)(2000) which stated until the end of 2005 that U.S. citizens could only off set up to 90% of the Alternative Minimum Tax using their foreign tax credit.
The appellate court concluded on April 11, 2006 that the last-in-time doctrine does not apply in this case. Rather, both the Treaty and the prevailing U.S. law are to be viewed simultaneously. Additionally, §59(a), which dates back to 1969, would have been recognized by the negotiating parties as one of the provisions of preexisting law overriding the Treaty under the language of Art. 23: subject to the limitation of the laws of the United States of America. Some other double taxation treaties to which the United States is a party track identical language, such as the UK-USA Double Taxation Convention and the USA-France Income Tax Treaty. German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington. Klaus Weber compares in his article of April 13, 2006 Schmerzensgeldansprüche in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika the legal principles for damages for pain and suffering in Germany and the United States of America. He explains the basic rules, function, types and assessment of these damages in both legal systems and cites some precedent.
The article closes with a comparison of the two approaches and arrives at the interesting conclusion that the formerly significant gap in the assessment of these damages in Germany and the U.S. appears to close.
The article is written in German but should be interesting also for American readers. For deeper insight, the author provides a selection of helpful literature in German and English. German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 23 Apr 2006 00:38:00 GMT
Pressemitteilung vom 11.04.2006
2006-04-11
Pressemitteilung vom 06.04.2006
2006-04-06
Pressemitteilung vom 06.04.2006
2006-04-06
Pressemitteilung vom 05.04.2006
2006-04-05
Pressemitteilung vom 31.03.2006
2006-03-31
Sun, 23 Apr 2006 00:38:01 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) baut das Netzwerk im
Kampf gegen die Kriminalität aus: Heute veranstaltet das BKA in
Berlin eine Tagung zur Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden des
Bundes mit der Wirtschaft. Der Kreis der etwa ...
Thu, 20 Apr 2006 12:57:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolg gegen Fälscher von Zahlungskarten: Durch
einen intensiven Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt
(BKA) und den türkischen Behörden ist es Ende März gelungen, eine
Zahlungskartenfälscherbande im Raum ...
Thu, 13 Apr 2006 09:28:00 B
Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus: Vom 03. bis 06. April hat das Bundeskriminalamt
(BKA) die 2. EU-Arbeitstagung zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus
und -terrorismus" mit Vertretern der Polizeibehörden ...
Fri, 07 Apr 2006 15:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Drei Mitglieder einer international agierenden
Drogenhändlergruppierung hat das Bundeskriminalamt mit Unterstützung
durch Beamte des Landeskriminalamtes Mainz und der hessischen Polizei
in Frankfurt am Main am 02.04.2006 ...
Fri, 07 Apr 2006 09:45:00 B
Wiesbaden (ots) - Dem Bundeskriminalamt gelang die Festnahme von
sieben Mitgliedern einer international agierenden
Phishing-Gruppierung. Dadurch konnten Schäden in Millionenhöhe bei
deutschen Online-Banking Kunden verhindert werden.
Die ...
Mon, 03 Apr 2006 15:08:00 B
Sun, 23 Apr 2006 00:38:01 GMT
1. Zum Umfang der Rechtskraft bei einem Urteil, das eine Klage als "zumindest derzeit nicht begründet" abweist und hierbei mehrere Anspruchsgrundlagen prüft, von denen nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe alle bis auf eine endgültig abgewiesen werden sollen.
2. Zur Behandlung der erstmals in der Berufung erhobenen Einrede der Verjährung unter dem Blickwinkel des Novenverbots (Fortführung vom BGH Urteil vom 19.10.2005 IV ZR 89/05).
3. Zum Umfang der Hemmung der Verjährung der unterschiedlichen Ansprüche des Anlegers gegen die eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds finanzierende Bank, wenn der Anspruch im Mahnbescheid lediglich mit Bereicherungsansurch gemäß Widerruf bezeichnet wird.
4. Zum Beginn des Laufes der Verjährungsfrist beim Rückforderungsdurchgriff.
Thu, 20 Apr 2006 15:16:37 +0200
1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.
2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.
Thu, 13 Apr 2006 15:11:39 +0200
1. Offenbart ein Arzt, der zufällig am Unglücksort anwesend ist und einem Unfallopfer Erste Hilfe leistet, seinen Beruf, lässt dies noch nicht den Rückschluss auf den Abschluss eines Behandlungsvertrages mit dem Unfallopfer oder anwesenden Angehörigen zu.
2. Dem Arzt kommt in dieser Situation - ebenso wie jedem Dritten - das Haftungsprivileg des § 680 BGB zugute. Die im Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungs- oder Diagnosefehlern finden keine Anwendung.
Thu, 13 Apr 2006 15:11:58 +0200
Wird eine sachverständige Leistung in einem Gebiet erbracht, das in der Anlage zu § 9 Abs. 1 JVEG nicht enthalten ist, kommt nicht in Betracht, die erbrachte Leistung einem inhaltlich vergleichbaren oder ähnlichen Sachgebiet entsprechend zuzuordnen. Die Vergütung bemisst sich dann vielmehr an § 9 Abs. 2 Satz 2 JVEG.
Thu, 13 Apr 2006 15:12:37 +0200
Zur Kürzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 1587 h BGB wegen der unvermindert fortbestehenden Krankenhausversicherungspflicht des Ausgleichspflichtigen für die auszugleichende Betriebsrente.
Tue, 11 Apr 2006 15:41:48 +0200
Wird in einem VOB-Bauvertrag abweichend von § 12 Nr. 4 Abs. 1 S. 1 VOB/B die förmliche Abnahme für alle Fälle vertraglich vereinbart, muss keine Partei sie mehr eigens gemäß § 12 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B "verlangen". Wird innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B kein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme auch nicht ausdrücklich verweigert, so ist davon auszugehen, dass auf die förmliche Abnahme verzichtet wird, sodass nach Ablauf von 12 Werktage nach Erhalt der Schlussrechnung gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B die Abnahme als erfolgt gilt.
Wed, 12 Apr 2006 16:11:46 +0200
1. Droht die Verletzung grundrechtlich geschützter Rechtspositionen durch tatsächliches Verwaltungshandeln, besteht die Möglichkeit, hiergegen im Wege der vorbeugenden Unterlassungsklage Rechtsschutz zu erlangen, wenn die Beeinträchtigung von relevantem Gewicht ist und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre.
2. Eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen Realakte scheidet grundsätzlich dann aus, wenn die mögliche Verletzung grundrechtlich geschützter Positionen nur dadurch eintreten kann, dass der Betroffene selbst die Beeinträchtigung bewusst und willentlich herbeiführt. In solchen Fällen ist es dem Betroffenen in der Regel zumutbar, durch eigenes Verhalten die Grundrechtsbeeinträchtigung auszuschließen.
Tue, 18 Apr 2006 15:24:55 +0200
1. Eine sonstige Beendigung im Sinn des § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO liegt vor, wenn das Verfahren nicht mehr weiter betrieben wird oder das Gericht das Ruhen des Verfahrens ausgesprochen hat. Beim Ruhen des Verfahrens ist für den Fristbeginn die letzte Verfahrenshandlung und nicht die Anordnung des Weglegens der Akten entscheidend.
2. Ist die Partei danach zur Abgabe einer Erklärung nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO nicht verpflichtet, darf die bewilligte Prozesskostenhilfe nicht aufgehoben werden, weil eine solche Erklärung nicht abgegeben worden ist.
Tue, 11 Apr 2006 15:41:14 +0200
Soweit Ansprüche von mit einer Prozesskostenhilfe beantragenden Partei zusammenlebenden Personen nach dem SGB II oder dem SGB XII im Hinblick auf die Bedarfsgemeinschaft (§ 9 Abs. 1 SGB II, § 36 SGB XII) mit der Partei versagt werden, sind in diesem Umfang Beträge als besondere Belastungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 4 ZPO in Ansatz zu bringen.
Wed, 12 Apr 2006 16:11:21 +0200
Keine Berichtigung der Kollegialentscheidung durch den Einzelrichter.
Wed, 12 Apr 2006 16:10:20 +0200
Sun, 23 Apr 2006 00:38:02 GMT
I.
11. Der Kläger ist Oberregierungsrat (BesGr A 14) beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er war in der Dienststelle in y eingesetzt. Dort wurde ihm am 1. April 2001 ein mit A 15 bewerteter Dienstposten übertragen und am 15. Oktober 2001 seine Bewährung auf diesem Dienstposten rückwirkend zum 1. ...
Fri, 21 Apr 2006 14:03:42 +0200
Die Beigeladenen sind Erben des Großunternehmers Jakob M., der jüdischer Herkunft war, von einer Reise in die Niederlande Ende 1931 nicht mehr ins Deutsche Reich zurückkehrte und 1938 durch Entscheidung des Reichsministers des Innern seiner deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt wurde,...
Fri, 21 Apr 2006 08:52:40 +0200
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen ka...
Fri, 21 Apr 2006 08:51:16 +0200
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
1. Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai ...
Tue, 11 Apr 2006 11:07:42 +0200
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