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Neuigkeiten (27.04.06)
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
Pressemitteilung 65/06 vom 26.04.2006
Pressemitteilung 64/06 vom 26.04.2006
Pressemitteilung 63/06 vom 25.04.2006
Pressemitteilung 62/06 vom 25.04.2006
Pressemitteilung 61/06 vom 06.04.2006
Wed, 26 Apr 2006 19:36:28 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ... Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.
Wir wünschen viel Erfolg!
Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-04-04
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, bei denen sich der Veranstalter gegenüber den einzelnen Wettteilnehmern für den Fall der richtigen Voraussage des Ergebnisses eines zukünftigen Sportereignisses zur Vervielfachung des Wetteinsatzes mit einer festen Gewinnquote verpflichtet.
2006-03-28
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob es verfassungswidrig war, dass nach dem zwischen 1998 und 2002 geltenden Arbeitsförderungsrecht Zeiten, in denen Mütter wegen des gesetzlichen Mutterschutzes eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterbrachen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld unberücksichtigt blieben.
2006-03-28
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen erbrechtlichen Sachverhalt.
2006-03-27
Die Verfassungsbeschwerde betrifft überwiegend Fragen des rechtlichen Gehörs in einem beim Amtsgericht geführten Zivilrechtsstreit.
2006-03-21
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
Wed, 26 Apr 2006 19:36:30 GMT
Mon, 24 Apr 2006 15:23:11 CEST Uhr - lauersdorf schrieb - mietnomaden Hallo.
ich habe mit meinem letzten Mieter große Probleme mit der Zahlung der Miete
gehabt.
Da ich das Problem schon mit anderen Mietern hatte und mich das ausser viel Geld auch Nerven gekostet hat habe ich jetzt einen anderen Weg gewählt ,der günstig und schnell war.Ich habe die Firma Entmietungs-Team beauftragt ,die zur vollsten Zufriedenheit den Auftrag erledigt haben.Ich war ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-24CEST15:23:11+01:00
Mon, 24 Apr 2006 12:16:51 CEST Uhr - MarcusH schrieb - Mietproblem Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich wohne hier in einer WG, bin als Hauptmieter gemeldet, dabei wird mir alleine die komplette Miete also abgezogen. Mit einem meiner beiden Mitbewohner gibt es aber einige Probleme. Zum einem zahlt er nicht den vereinbarten Preis (inoffiziell, ohne Vertrag geregelt). Da wäre an und für sich noch nicht das Problem. Das Problem besteht vorwieg ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-24CEST12:16:51+01:00
Sun, 23 Apr 2006 15:40:30 CEST Uhr - JEJ schrieb - Angst vor Mieter bei Wohnungsübergabe Ich habe eine Albtraumsituation. Ein Ehepaar zieht am Ende dieses Monats (April) von meinem Haus aus. Es wohnt im Haus seit Februar 2003.
Das Paar hat die Kündigung selber zum 30. April eingereicht.
Jetzt einige Einzelheiten:
Es besteht keinen guten Mietverhältnis zwischen uns.
Das Paar hat willkürlich die Miete gekurzt (seit Oktober) und lassen keine Handwerker rein, um di ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-23CEST15:40:30+01:00
Sat, 22 Apr 2006 11:59:30 CEST Uhr - Demietri schrieb - Was kann ich für meine Werkstatt/Garage verlangen?? Hallo, ich hab eine große Garage, komplett renoviert, mit Strom und Starkstrom, ohne Wasser, war früher mal ne Werkstatt ca. 100 und ein paar zerquetschte m² zu vermieten. Mieter is schon gefunden aber was kann ich von ihm für geld nehmen??
Das Grundstück liegt 6km von der nächsten Stadt der Mieter wohnt aber im selben Ort...
eventuell möchte er auch ein kleines Büro 5m nebena ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-22CEST11:59:30+01:00
Fri, 21 Apr 2006 12:02:05 CEST Uhr - fizzgig schrieb - glauben ist nicht wissen - lehrgeld bezahlen! moin aus hamburg
erstmal klasse das es diese forum gibt, hätt eich schön früher finden müssen
ich würde gerne meine geschichte erzählen und von euren erfahrungen zehren, ich habe nämlich keine ahnung und bin vielleicht voll ins fettnäpfchen getreten. wer sich die mühe macht das zu lesen, vielen dank ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-04-21CEST12:02:05+01:00
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird.
Gemäß § ...
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 27 Apr 2006 00:01:06 GMT
Wenn auch nicht juristisch, so bewegt das Thema Kernkraft doch auch viele unserer Kollegen. Was passiert, wenn der Kern eines Atommeilers nicht mehr gekühlt wird, ist eine Frage, die nicht nur in dem Film "Das China-Syndrom" gestellt wird. Was eine Kernschmelze tatsächlich bewirkt, ist spätestens seit Tschernobyl vielen Menschen bewusst. In der kommenden Nacht um 1.23 Uhr jährt sich die Reaktorkatastrophe zum 20. Mal. In zahlreichen Zeitungen (z.B. Welt am Sonntag vom vergangenen Wochenende) und Magazinen (z.B. Der Spiegel vom 15.04. und 24.04.06) wird an das Ereignis erinnert. Auch im Internet finden sich zahlreiche mehr oder weniger objektive Beschreibungen des Unfalls und seiner Folgen (z.B. in der wikipedia oder beim Informationskreis Kernenergie ).
Unterdessen scheint ein anderes, nicht weniger kritisches Ereignis in einem anderen Kernkraftwerk fast vergessen: Der Unfall von Three Mile Island nahe Harrisburg, Pennsylvania, USA. Auch in dieser Anlage kam am 28.03.1979 kurz nach 4.00 Uhr zu der befürchteten Kernschmelze, jedoch ohne dass die Berichterstattung und Erinnerung ein vergleichbares Maß erreicht. Wie viel Radioaktivität freigesetzt wurde, ist hier wie da umstritten und während man hierzulande - nicht ganz ohne Diskussion - am Atomausstieg festhält, werden anderenorts neue Anlagen geplant und gebaut. Die Frage, ob die Angst davor, dass sich Vorfälle wie die genannten wiederholen, berechtigt ist, wird wohl nur die Zeit beantworten können.
2006-04-25T09:36:08+01:00
2006-04-21T22:24:38+01:00
Nun scheint eingetreten, wovor Kritier immer gewarnt hatten: Im US-Bundesstaat Maine sind zwei Menschen, die als Sexualstraftäter in der Datenbank des Staates Maine registriert waren, erschossen worden. Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, wurde die Datenbank vorsichtshalber zur Vermeidung weiterer Fälle von Lynchjustiz aus dem Netz genommen. Die Maine Sex Offender Registry enthält ca. 2.200 Einträge mit Angaben zu Wohnanschriften, Arbeitgeber und teilweise auch Bilder der Registrierten. Der mutmaßliche Täter habe sich selbst erschossen als versucht wurde, ihn festzunehmen. Über die National Sex Offender Public Registry des US-Justizministeriums ist es möglich, zu den Datenbanken der einzelnen Staaten zu gelangen und so den Aufenthaltsort jeden registrierten Sexualstraftäters in Erfahrung zu bringen. In Kalifornien sogar mit einer Landkartensuche.
2006-04-18T08:55:11+01:00
Unser Redakteur Ralf Zosel hat sich im Jurawiki das Ziel gesetzt, die juristische Weblog-"Szene" zu dokumentieren. Die eastwikkers machen es genau umgekehrt: In Form eines Weblogs wird an 33 Tagen jeweils ein besonders interessantes Wiki portraitiert. (Schon vor einigen Tagen gefunden bei netbib.)
2006-04-08T11:11:46+01:00
2006-04-05T12:58:47+01:00
Wed, 26 Apr 2006 21:13:10 GMT
Durch den Erlass 912/2006 vom 29. März 2006 des spanischen Ministeriums
für Industrie, Tourismus ...
2006-04-20 12:00:00
Die österreichische Nationalbibliothek gewährt Zugang zu Faksimiles aller österreichischen ...
2006-04-20 12:00:00
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 6. April eine neue Website ...
2006-04-20 12:00:00
Das Zentrum für Informationsrecht (ZfI) hat seit 2004 zum zweiten Mal eine Studie über ...
2006-04-20 12:00:00
Mit dem im März neu gestalteten Portal Recht bietet die deutschsprachige Ausgabe der ...
2006-04-06 12:00:00
Thu, 27 Apr 2006 00:01:07 GMT
Thu, 27 Apr 2006 00:01:10 GMT
CK - Washington. Internet links to web sites published by others remain legal in Germany, and the mention of names disclosed on such other sites is also legal, the Berlin district court confirmed in its April 20, 2006 judgment in the matter 27 O 925/05.
Former GALJ author, Washington intern and Berlin attorney Sebastian Wolff-Marting, counsel for the winning defendant, published the decision in the Berlin Blawg.
The outcome is well-earned and the grounds are well-founded in the copyright law and the law of names. Any surprise is limited to plaintiff's belief to have had a case which became known as the Mein Parteibuch dispute. German American Law Journal :: Washington USA
CB - Washington. Berlin Attorney General Brigitte Zypries announced on April 18, 2006 in Washington, D.C. the complete release of one of the most significant data collections on human rights violations in contemporary history.
The archive in Bad Arolsen consists of 15 miles of shelves with up to 50 million documents. A large part of them was contributed by allied forces after their liberation of concentration camps. The files relate to more than 17.5 million Nazi victims, but the number is inexact because there is no index.
So far only surviving family members and few others received access to the archive. The German government refused other inquiries because of privacy concerns. The data includes police records, homosexuality, diseases and ethnic affiliation. Germany decided to release the data after the cooperating nations established sufficient measures to protect the confidential data.
The archive had been established by the Arolsen tracing service, an institution of the Red Cross, founded after WWII to help surviving Nazi victims find relatives. Arolsen is funded by Germany and governed by an international board of eleven countries. By the end of 2007, the material will become available to researchers in the eleven nations. German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington. According to Section 19 of the German Trademark Statute, Markengesetz, a trademark owner may demand information from any infringer of the trademark about the origin and distributor of the infringing goods. The Supreme Court of the Federal Republic of Germany, Bundesgerichtshof, decided in its Parfümtestkäufe decision of February 23, 2006, docket number 1 ZR 27/03, that this rule applies to goods shipped outside but distributed inside the European Union.
The plaintiff, a German perfume distributor with trademarks such as Joop and Jil Sander, had distributed goods outside the European Union, mainly in the Asian and U. S. markets. The defendant, another German distributor who maintained no business relationships with the plaintiff and thus was not permitted to use the trademarks purchased these goods, had sold and stored them in Germany.
The Court ruled that the defendant must reveal not only information about the activities giving rise to the infringement, but also about acts similar to such activities. In addition, the Court clarified that the plaintiff's claim to force the destruction of such goods if (a) the infringement cannot be corrected otherwise, and (b) the enforcement of this claim is not unreasonable, normally depends on the identification of the injuring party's degree of liability. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. In a critical April 19, 2006 analysis, Vertretbar Weblawg predicts the regional splintering of approaches to the issue of civil liability of Internet communication forum providers for comments by visitors. The author examines the decision known as Mario D. v. Heise by the Hamburg district court of December 2, 2005 in the matter of 324 O 721/05 on the liability of Heise, one of the most important German sources of news.
The Hamburg court is known for an aggressive interpretation of its jurisdictional reach and a frequently misunderstood ruling on liability for links. To its credit, the court preserved Google's limitation of liability for Adsense wordings in the matter 312 O 324/04 on September 9, 2004 when examining the issue of contributory liability.
Vertretbar argues, inter alia, that the liability of the forum provider imposed by the Hamburg court is limited to forums with editorial content. Further, other courts are likely to confirm the existing bar to liability for providers, leaving parties aggrieved over user comments with recourse to the party causing the harm, as the law is written. Visitors adding harmful content to user forums would be responsible, and forum providers would remain insulated from liability until they receive knowledge of infractions caused by users. Law-Blog concurs and believes the Hamburg court uses a Catch 22 rationale to arrive at its results.
The recently published Hamburg ruling has caused fear among German providers of forums and blogs. They read the decision to require a pre-screening of user comments and entries for illegal or harmful content. Since the owner of such a service is hardly in a position to determine what is defamatory or true and whether a statement may be anti-competitive, the effect of the decision is to broadly freeze internet speech. The court considers a forum like Heise's a danger that imposes a heightened duty of care:
Ein allgemeiner Grundsatz, dass derjenige, der eine besonders gefährliche Einrichtung unterhält, wegen deren Gefährlichkeit von eventuellen Haftungsrisiken freigehalten werden müsste, existiert nicht; die Tendenz geht im Gegenteil vielmehr dahin, dass derjenige, der eine Einrichtung unterhält, von der wegen ihrer schweren Beherrschbarkeit besondere Gefahren ausgehen, einer verschärften Haftung unterworfen wird (s. z.B. für den Bereich des Schadensersatzrechts die Fälle der Gefährdungshaftung wie §7 StVG, §833 Satz 1 BGB, §84 Arzneimittelgesetz).
In addition to so comparing an Internet forum to the dangers of vehicular traffic and pharmaceuticals, the court examines the option of such a dangerous forum to scan what it calls the gigantic number of expressions:
Eine Einschränkung der Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin für Inhalte, die über das von ihr eingerichtete und unterhaltene Internetforum verbreitet werden, ergibt sich auch nicht daraus, dass es der Antragsgegnerin aufgrund der - zu ihren Gunsten unterstellten - Vielzahl der Einträge in die von ihr unterhaltenen Foren unmöglich wäre, alle Einträge vor einer Freischaltung - wie dies vor pressemäßiger Verbreitung von Äußerungen grundsätzlich erforderlich ist (s. etwa BGH, Urt. V. 18. 12. 1962, NJW 1963, S. 484 f., 485) - durch einen im Sinne von §531 BGB verantwortlichen Mitarbeiter prüfen zu lassen.
In other words, even if a forum were to hire a pre-screener who might not be able pre-screen every single entry from users, liability cannot be limited. If the decision were to hold up on appeal, the Hamburg court would hold a dangerous mix of extraterritorial jurisdiction and substantive expansion of Internet liability for speech.
The Hamburg bar to free speech in Germany would be on a massive scale not seen since the founding of the federal republic and the fall of the Wall. More than likely, decisions from Hamburg would violate the ordre public in many countries in cases where the recognition and enforcement of a Hamburg judgment were to be sought, thus rendering such judgments internationally ineffective. German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 27 Apr 2006 00:01:13 GMT
Pressemitteilung vom 24.04.2006
2006-04-24
Pressemitteilung vom 11.04.2006
2006-04-11
Pressemitteilung vom 06.04.2006
2006-04-06
Pressemitteilung vom 06.04.2006
2006-04-06
Pressemitteilung vom 05.04.2006
2006-04-05
Thu, 27 Apr 2006 00:01:13 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) baut das Netzwerk im
Kampf gegen die Kriminalität aus: Heute veranstaltet das BKA in
Berlin eine Tagung zur Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden des
Bundes mit der Wirtschaft. Der Kreis der etwa ...
Thu, 20 Apr 2006 12:57:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolg gegen Fälscher von Zahlungskarten: Durch
einen intensiven Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt
(BKA) und den türkischen Behörden ist es Ende März gelungen, eine
Zahlungskartenfälscherbande im Raum ...
Thu, 13 Apr 2006 09:28:00 B
Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und
Rechtsterrorismus: Vom 03. bis 06. April hat das Bundeskriminalamt
(BKA) die 2. EU-Arbeitstagung zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus
und -terrorismus" mit Vertretern der Polizeibehörden ...
Fri, 07 Apr 2006 15:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Drei Mitglieder einer international agierenden
Drogenhändlergruppierung hat das Bundeskriminalamt mit Unterstützung
durch Beamte des Landeskriminalamtes Mainz und der hessischen Polizei
in Frankfurt am Main am 02.04.2006 ...
Fri, 07 Apr 2006 09:45:00 B
Wiesbaden (ots) - Dem Bundeskriminalamt gelang die Festnahme von
sieben Mitgliedern einer international agierenden
Phishing-Gruppierung. Dadurch konnten Schäden in Millionenhöhe bei
deutschen Online-Banking Kunden verhindert werden.
Die ...
Mon, 03 Apr 2006 15:08:00 B
Thu, 27 Apr 2006 00:01:13 GMT
1. Zum Umfang der Rechtskraft bei einem Urteil, das eine Klage als "zumindest derzeit nicht begründet" abweist und hierbei mehrere Anspruchsgrundlagen prüft, von denen nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe alle bis auf eine endgültig abgewiesen werden sollen.
2. Zur Behandlung der erstmals in der Berufung erhobenen Einrede der Verjährung unter dem Blickwinkel des Novenverbots (Fortführung vom BGH Urteil vom 19.10.2005 IV ZR 89/05).
3. Zum Umfang der Hemmung der Verjährung der unterschiedlichen Ansprüche des Anlegers gegen die eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds finanzierende Bank, wenn der Anspruch im Mahnbescheid lediglich mit Bereicherungsansurch gemäß Widerruf bezeichnet wird.
4. Zum Beginn des Laufes der Verjährungsfrist beim Rückforderungsdurchgriff.
Thu, 20 Apr 2006 15:16:37 +0200
Zur Berechnung der Höhe eines segmentbogenförmigen Giebels in Anlehnung an Art. 6 Abs. 3 Satz 5 BayBO.
Tue, 25 Apr 2006 14:49:24 +0200
Das Wegnahmerecht des Besitzers gemäß § 997 Abs. 1 BGB begründet kein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB für den Besitzer, sondern nur einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme gemäß § 258 Satz 2 BGB gegen den Eigentümer. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers besteht deshalb in vollem Umfang ungeachtet der Pflicht zur Gestattung der Wegnahme.
Tue, 25 Apr 2006 14:46:25 +0200
1. Ist die auf den Ausschluss eines dritten Bieters gerichtete Beschwerde eines Bieters unbegründet, kann ein beigeladener Bieter, der selbst keine Beschwerde eingelegt hat, aus eigenem Recht im Beschwerdeverfahren nicht den Ausschluss des dritten Bieters erreichen.
2. Ein diesbezüglicher Antrag des beigeladenen Bieters kann als Nachprüfungsantrag, über den zunächst die Vergabekammer zu entscheiden hat, auszulegen sein.
Thu, 13 Apr 2006 15:11:39 +0200
1. Eine Ehe ist auch dann im Sinne des § 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB gescheitert, wenn sie nur von einem Ehegatten (einseitig) als zerrüttet angesehen wird.
2. Weist das Familiengericht einen Scheidungsantrag zurück, kann das Berufungsgericht in zweiter Instanz die Scheidung der Ehe aussprechen, falls als Folgesache nur über den Versorgungsausgleich zu entscheiden ist und insoweit - weil die Auskünfte zu den beiderseitigen Anwartschaften vorliegen - eine Vereinbarung der Ehegatten über den Ausgleich familiengerichtlich genehmigt werden kann.
Tue, 25 Apr 2006 14:45:44 +0200
1. Offenbart ein Arzt, der zufällig am Unglücksort anwesend ist und einem Unfallopfer Erste Hilfe leistet, seinen Beruf, lässt dies noch nicht den Rückschluss auf den Abschluss eines Behandlungsvertrages mit dem Unfallopfer oder anwesenden Angehörigen zu.
2. Dem Arzt kommt in dieser Situation - ebenso wie jedem Dritten - das Haftungsprivileg des § 680 BGB zugute. Die im Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr bei groben Behandlungs- oder Diagnosefehlern finden keine Anwendung.
Thu, 13 Apr 2006 15:11:58 +0200
Wird eine sachverständige Leistung in einem Gebiet erbracht, das in der Anlage zu § 9 Abs. 1 JVEG nicht enthalten ist, kommt nicht in Betracht, die erbrachte Leistung einem inhaltlich vergleichbaren oder ähnlichen Sachgebiet entsprechend zuzuordnen. Die Vergütung bemisst sich dann vielmehr an § 9 Abs. 2 Satz 2 JVEG.
Thu, 13 Apr 2006 15:12:37 +0200
Zur Kürzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 1587 h BGB wegen der unvermindert fortbestehenden Krankenhausversicherungspflicht des Ausgleichspflichtigen für die auszugleichende Betriebsrente.
Tue, 11 Apr 2006 15:41:48 +0200
Wird in einem VOB-Bauvertrag abweichend von § 12 Nr. 4 Abs. 1 S. 1 VOB/B die förmliche Abnahme für alle Fälle vertraglich vereinbart, muss keine Partei sie mehr eigens gemäß § 12 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B "verlangen". Wird innerhalb der Frist des § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B kein Abnahmetermin anberaumt und die Abnahme auch nicht ausdrücklich verweigert, so ist davon auszugehen, dass auf die förmliche Abnahme verzichtet wird, sodass nach Ablauf von 12 Werktage nach Erhalt der Schlussrechnung gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B die Abnahme als erfolgt gilt.
Wed, 12 Apr 2006 16:11:46 +0200
1. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eingeholten Privatgutachtens sowie der Vorbereitung des Privatsachverständigen auf einen anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung und seiner Anwesenheit zum Termin - abweichend von den allgemeinen Grundsätzen - bereits damit begründet werden, dass das schriftliche Gutachten und die mündlichen Erläuterungen des Sachverständigen der Partei als Mittel der Glaubhaftmachung ihres Vortrags dienen können.
2. Es fehlt jedoch an der Prozessbezogenheit des Aufwandes, wenn die Partei den Privatsachverständigen zur Vorbereitung des Termins mit einer Ortsbesichtigung beauftragt, um ergänzendem Vorbringen der Gegenseite umfassend zu begegnen, ohne dass die hierbei getroffenen Feststellungen des Sachverständigen Eingang in den Rechtsstreit finden.
Tue, 25 Apr 2006 09:45:58 +0200
Thu, 27 Apr 2006 00:01:15 GMT
I.
1Die Klägerin wendet sich gegen eine von der Beklagten ausgesprochenen Abschiebungsandrohung für den Fall einer zukünftigen unerlaubten Wiedereinreise.
2Die im März 1978 geborene Klägerin, nach eigenen Angaben eine sierra-leonische Staatsangehörige, stellte am 1. August 2000 einen Asylantrag...
Tue, 25 Apr 2006 08:39:22 +0200
I.
11. Der Kläger ist Oberregierungsrat (BesGr A 14) beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er war in der Dienststelle in y eingesetzt. Dort wurde ihm am 1. April 2001 ein mit A 15 bewerteter Dienstposten übertragen und am 15. Oktober 2001 seine Bewährung auf diesem Dienstposten rückwirkend zum 1. ...
Fri, 21 Apr 2006 14:03:42 +0200
Die Beigeladenen sind Erben des Großunternehmers Jakob M., der jüdischer Herkunft war, von einer Reise in die Niederlande Ende 1931 nicht mehr ins Deutsche Reich zurückkehrte und 1938 durch Entscheidung des Reichsministers des Innern seiner deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt wurde,...
Fri, 21 Apr 2006 08:52:40 +0200
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen ka...
Fri, 21 Apr 2006 08:51:16 +0200
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