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Neuigkeiten (11.05.06)
Wed, 10 May 2006 22:55:50 GMT
Wed, 10 May 2006 22:55:50 GMT
Pressemitteilung 73/06 vom 09.05.2006
Pressemitteilung 72/06 vom 09.05.2006
Pressemitteilung 71/06 vom 08.05.2006
Pressemitteilung 70/06 vom 08.05.2006
Pressemitteilung 69/06 vom 08.05.2006
Wed, 10 May 2006 21:31:17 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ... Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.
Wir wünschen viel Erfolg!
Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Wed, 10 May 2006 22:55:50 GMT
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des ��93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grunds�tzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdef�hrerin aus ��90 Abs. 1 BVerfGG angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
2006-04-27
Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
2006-04-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines anderen Landes.
2006-04-19
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04 - (NJW 2006, S. 220). Darin hat dieser entschieden, dass sich der Wegfall des urspr�nglich gegebenen K�ndigungsgrundes des Eigenbedarfs (��573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) nach einer auf diesen K�ndigungsgrund gest�tzten Wohnraumk�ndigung auf den R�umungsanspruch des Vermieters nur nachteilig auswirkt, wenn der Grund vor dem Ablauf der K�ndigungsfrist entfallen ist; nur dann sei der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
2006-04-18
Die Vorlage betrifft die Frage der Verfassungsm��igkeit der Besteuerung von privaten Optionsgesch�ften und von privaten Spekulationsgesch�ften bei Wertpapieren nach ��22 Nr.�3 Satz�1 bzw. nach den ���22 Nr.�2, 23 Abs.�1 Satz�1 Nr.�1 Buchstabe�b Einkommensteuergesetz (EStG), jeweils in der f�r den Veranlagungszeitraum 1996 ma�geblichen Fassung, nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9.�M�rz 2004 -�2�BvL 17/02�- (BVerfGE 110, 94) die Vorschrift des ��23 Abs.�1 Satz�1 Nr.�1 Buchstabe�b EStG in ihrer f�r die Veranlagungszeitr�ume 1997 und 1998 geltenden Fassung f�r mit Art.�3 Abs.�1 GG unvereinbar und nichtig erkl�rt hat, soweit sie Ver�u�erungsgesch�fte bei Wertpapieren betrifft.
2006-04-18
Wed, 10 May 2006 22:55:51 GMT
Wed, 10 May 2006 21:31:17 GMT
Wed, 10 May 2006 22:47:16 CEST Uhr - Weimannr schrieb - RE: Der Mieter bedarf zur Aufnahme seines Lebensgef�hrten Ihrer Erlaubnis Hallo,
ich habe eine vermietete Wohnung gekauft,
Im Mietvertrag ist lediglich eine Person, der Mann , genannt.
Wohnen tun aber zwei, auch seine Frau.
Ist das schon k�ndigungsgrund???
Der Mieter hat an den ehzemaligen Vermieter einen schriftst�cj verfasst, wo er um aufnahme seine Frau in den bestehen Mietvertrag bittet.
Der Verk�ufer hat aber darauf nicht reagiert.
Welche recht ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-10CEST22:47:16+01:00
Wed, 10 May 2006 21:50:26 CEST Uhr - Tobias26 schrieb - Ursachensuche nach Wasserschaden Hallo zusammen,
folgende Situation:
Mehrfamilienhaus, 5 Stockwerke
Eigent�merin unter uns (2.Stock) hat Wasserschaden an der Decke im Badbereich.
Fachmann hat deren Wohnung gepr�ft und gemeint es mu� definitiv von oben kommen.
Bei uns gibt es keine Anzeichen f�r Wasserschaden, Bad wurde vor 2 Jahren renoviert.
Werde nun mal die Hausverwaltung kontaktieren bez�glich weiterem ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-10CEST21:50:26+01:00
Wed, 10 May 2006 14:37:19 CEST Uhr - Mario schrieb - Kompostierung Ist der Vermieter daf�r verantwortlich, f�r den Mieter eine Kompostierungsm�glichkeit zu schaffen?
Wenn es diese M�glichkeit nicht gibt, ist der Mieter berechtigt, seine Kosten, die er f�r den Abtransport der bilogischen Gartenabf�lle hat, dem Vermieter von der Miete abzuziehen?
Ich werde momentan von meinem Mieter mit diesen Aussagen konfrontiert.
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-10CEST14:37:19+01:00
Tue, 09 May 2006 20:23:20 CEST Uhr - efpe2000 schrieb - Vermieter und Mitbewohner wird vom Mieter bedroht Liebe Forumsteilnehmer.
Ein Bekannter von mir hat, subjektiv betrachtet, ein gro�es Problem mit seinem Mieter (P�rchen mit Kind), welches (das Problem) immer gr��ere Ausma�e annimmt.
Er ist Eigent�mer eines Zweifamilienhauses. Eine H�lfte (die etwas gr��ere) hat er seit einigen Monaten vermietet, die andere H�lfte nutzt er selbst als Zeit- bzw. Ferienwohnung.
Schon zu Anf ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-09CEST20:23:20+01:00
Tue, 09 May 2006 10:41:04 CEST Uhr - samoniaki69 schrieb - Mietminderung Hallo alle zusammen,
bin seit kurzem Vermieter. Mein Mann und ich haben ein 3-Fam Haus gekauft, dass komplett vermietet ist. Unten Familie 10 Jahre drin, Mitte Familie 1 Jahr drin, Dach Mann 17 Jahre drin.
Die Mieter in der mitte machen voll �rger. Die bezahlen die Miete erst 1,5 Monate sp�ter trotz Mahnungen seit November. Jetzt sind sie mit 2 Mieten im R�ckstand April und Ma ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-09CEST10:41:04+01:00
Wed, 10 May 2006 22:55:51 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird.
Gem�� � ...
Wed, 10 May 2006 22:55:51 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 10 May 2006 22:55:51 GMT
In einen 170 mal 170 Meter gro�en Teil eines Kornfeldes in Th�ringen hat ein Student einen 18 mal 18 Felder umfassenden Barcode hinein gem�ht. Decodiert bedeutet er "Hello, world!". Ob der Code auch bei Google Earth zu sehen sein wird ist jedoch fraglich, da die Bilder von Deutschland nach Auskunft eines Google-Sprechers gerade erst aktualisiert worden seien. Mehr �ber die Aktion des Studenten bei Spiegel Online.
2006-05-10T09:27:40+01:00
Am 3.3.2006 um 17 Uhr l�dt das Juristische Internetprojekt zur �ffentlichen Redaktionssitzung in die Stadtgalerie am St. Johanner Markt in Saarbr�cken ein. Das Team des JIPS m�chte mit interessierten B�rgern �ber das Thema "Online-Banking und Phishing" diskutieren.
In letzter Zeit h�ufen sich F�lle von Phishing. Fast jeder Internet-Nutzer hat schon derartige, auf den ersten Blick seri�s aussehende E-Mails empfangen, in denen er aufgefordert wird, pers�nliche Daten wie Passw�rter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern preiszugeben. Absender der elektronischen Post ist angeblich die Hausbank - in Wirklichkeit stammen sie von Betr�gern, die es auf die Zugangsdaten der Betroffenen abgesehen haben.
Wie kann man solche Mails erkennen? Was tun, wenn man auf einen solchen Betrug hereingefallen ist? Wie k�nnen die Banken ihre Kunden sch�tzen?
Die JIPS-Redaktion freut sich darauf, �ber diese und �hnliche Fragen mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu sprechen.
2006-05-03T10:42:21+01:00
In den USA wird derzeit �ber ein neues Einwanderungsrecht nachgedacht. W�hrenddessen haben einige Pop-Stars die US-Nationalhymne neu aufgenommen. "Nuestro Himno" (Unsere Hyme) hei�t der spanischsprachige Song im Latino-Sound, der unverkennbar auf die Melodie des "Star-Spangled Banner" zur�ckgeht. Wie FOXNews berichtet ist die Absicht dahinter, illegalen Einwanderern, die hoffen, dass die �nderung der Einwanderungsregeln ihnen eine Einb�rgerung erm�glicht, Solidarit�t zu zeigen. Dies wird indes von den US-B�rgern sehr unterschiedlich aufgenommen. So wird berichtet, dass Radiosender mit eMails �berh�uft wurden, in denen Zuh�rer sowohl Zustimmung als auch Ablehnung zum Ausdruck gebracht haben.
2006-04-29T18:15:54+01:00
Der New Yorker Richter John Spooner hat in einem Urteil festgestellt, dass Surfen im Internet w�hrend der Arbeitszeit heute nicht anders zu bewerten sei, als Zeitunglesen oder Telefonieren. Er gab damit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Recht, der entlassen wurde, nachdem er trotz Warnung seines Vorgesetzten weiter am Arbeitsplatz das Internet nutzte. Wenn die Stadtverwaltung das private Telefonieren erlaube, solange die Arbeit nicht darunter leide, k�nne Surfen nicht anders behandelt werden, so der Richter. Das Internet stelle als Mischung aus Kommunikation und Information ein modernes �quivalent f�r die Tageszeitung und das Telefon dar. Eine Entlassung k�nne in diesem Fall nicht mit dem Surfen im Internet begr�ndet werden. Weitere Details bei Victoria Advocate oder Spiegel-online.
2006-04-27T09:43:16+01:00
Wenn auch nicht juristisch, so bewegt das Thema Kernkraft doch auch viele unserer Kollegen. Was passiert, wenn der Kern eines Atommeilers nicht mehr gek�hlt wird, ist eine Frage, die nicht nur in dem Film "Das China-Syndrom" gestellt wird. Was eine Kernschmelze tats�chlich bewirkt, ist sp�testens seit Tschernobyl vielen Menschen bewusst. In der kommenden Nacht um 1.23 Uhr j�hrt sich die Reaktorkatastrophe zum 20. Mal. In zahlreichen Zeitungen (z.B. Welt am Sonntag vom vergangenen Wochenende) und Magazinen (z.B. Der Spiegel vom 15.04. und 24.04.06) wird an das Ereignis erinnert. Auch im Internet finden sich zahlreiche mehr oder weniger objektive Beschreibungen des Unfalls und seiner Folgen (z.B. in der wikipedia oder beim Informationskreis Kernenergie ).
Unterdessen scheint ein anderes, nicht weniger kritisches Ereignis in einem anderen Kernkraftwerk fast vergessen: Der Unfall von Three Mile Island nahe Harrisburg, Pennsylvania, USA. Auch in dieser Anlage kam am 28.03.1979 kurz nach 4.00 Uhr zu der bef�rchteten Kernschmelze, jedoch ohne dass die Berichterstattung und Erinnerung ein vergleichbares Ma� erreicht. Wie viel Radioaktivit�t freigesetzt wurde, ist hier wie da umstritten und w�hrend man hierzulande - nicht ganz ohne Diskussion - am Atomausstieg festh�lt, werden anderenorts neue Anlagen geplant und gebaut. Die Frage, ob die Angst davor, dass sich Vorf�lle wie die genannten wiederholen, berechtigt ist, wird wohl nur die Zeit beantworten k�nnen.
2006-04-25T09:36:08+01:00
Wed, 10 May 2006 22:55:51 GMT
Das Urteil Nr. 15/2006 des Amtsgerichts („Juzgado de Primera Instancia“) von Badajoz vom 16. ...
2006-05-05 12:00:00
Die HTW führt unter Leitung von Prof. Wolfgang Langguth im Saarland eine flächendeckende Messung ...
2006-05-05 12:00:00
Seit 28. April ist der Zugang zu Rechts-Quellen der 22 EU-Mitgliedstaaten über das Internetportal ...
2006-05-05 12:00:00
Seit Mai 2005 existiert die Arbeitsgruppe, die sich den Schutz von Identitäten und ...
2006-05-05 12:00:00
Ursprüngliche Aufgabe der Japanischen Nationalbibliothek (National Diet Library) war es, die ...
2006-05-05 12:00:00
Wed, 10 May 2006 22:55:52 GMT
Wed, 10 May 2006 22:55:56 GMT
HG - Washington. An offer by a seller at an Internet auction is advertising, the Cologne Court of Appeals decided on November 23, 2005 in the matter 28 S 6/05, published May 2, 2006 at www.recht-in.de.
The plaintiff had listed a software program that circumvented copy protection mechanisms of CDs. Before the auction ended, he withdrew the offer. Then he received a cease and desist letter from the defendants, eight record companies, to refrain from such sales. The focus of the dispute was whether the plaintiff violated §95a of the Copyright Act, Urheberrechtsgesetz and owed damages.
§95a, as amended in September 2003, prohibits the sale and promotion of such programs. A definition of advertising exists only in an European Union directive and relates to commercial expression for the promotion of sales. The Court ruled that private advertising is sufficient for copyright purposes, although it failed to explain why an auction listing supports a sale. By deeming plaintiff's activities advertising, the Court found a violation of §95a to have occurred. German American Law Journal :: Washington USA
CB - Washington. Customers bear the risk of investment advice which later proves to
have led to an incorrect decision, according to the Supreme Court,
Bundesgerichtshof, which decided the matter XI ZR 63/05 on March 21, 2006. An adviser's liability is limited to evaluating forseeable factors known at the time the advice is rendered. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The Berlin Ministry of Justice issued a press release on May 4, 2006 which details the action plan for the implementation of European nondiscrimination provisions. These rules affect many areas of the law and the implementation is as complex as the European rules. The coalition government has now agreed on a bill which the press release explains in great detail, only in German. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Two German decisions on the liability of forum owners for objectionable comments left on web sites may lead to more users in Germany moving questionable discussions to American servers. Although forum providers enjoy some insulation from liability for activities of their users under the Tele Services Statute, Gesetz über die Nutzung von Telediensten, Teledienstegesetz, of July 22, 1997, as amended, two courts recently increased the liability of forum providers.
The Düsseldorf court on January 25, 2006, 12 O 546/05, lowered the requirements for take down notices and the Hamburg court on December 2, 2005, 324 O 721/05, required pre-emptive measures from forum owners, such as screening submissions before publication.
Evidence points to many German users' belief that anonymity in the United States encourages the use of American servers for defamatory activities, such as the insults hurled at a Diethelm Goeckel at fuckedcompany.com. Recent discussions in German internet forums actively advocate the use of servers located in the United States.
U.S. servers as a safe harbor? That seems unrealistic. Recently, Germany and the United States enhanced their cooperation in criminal matters and provided for expanded mutual legal assistance. Moving criminal activity to the United States is unlikely to be a successful strategy for those who wish to spread misinformation on the Internet. Foreign criminals are not welcome anywhere. German American Law Journal :: Washington USA
CB - Washington. On May 1, 2006, the Friedrich Ebert Foundation organized a panel discussion about racist extremism on the Internet and its growing appeal to young users. At the Washington forum, the panel comprised author Daniel Levitas,
Kenneth Stern of the American Jewish Committee, Dietmar Molthagen of the Friedrich Ebert Foundation project against racist extremism and Stephen Shapiro, legal director of the American Civil Liberties Union.
According to Molthagen the rightist potential in Germany lies between 10% and 15% of the population. Of the some 1000 hate speech sites, 80% are hosted abroad, mainly in the United States. The number remains constant, while the sites are getting more professional. Some portals provide mail order services, market places for music and clothing with fascist themes as well as means to mobilize political parties and to improve international networking among extremists.
In Germany, freedom of speech is subject to constitutional limitations. §130 of the Criminal Code, Strafgesetzbuch, outlaws approval, denial and belittlement of crimes in Nazi Germany. §86a prohibits the use of Nazi symbols. §86 penalizes the distribution of propaganda material by unconstitutional organizations.
Enforcement of these provisions forced more than 500 rightist extremism websites offline. By contrast, the United States Court of Appeals for the Ninth Circuit refused the enforcement of European judgments against websites containing hate speech in Yahoo v. LICRA et al.
German law contains blanket prohibitions for specific content, whereas American law tends to outlaw inciting speech restrictively, for instance at theaters and schools. The panelists acknowledged the differing approaches which they did not appear to be able to reconcile. German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 10 May 2006 22:55:56 GMT
Pressemitteilung vom 10.05.2006
2006-05-10
Pressemitteilung vom 10.05.2006
2006-05-10
Pressemitteilung vom 09.05.2006
2006-05-09
Pressemitteilung vom 04.05.2006
2006-05-04
Pressemitteilung vom 03.05.2006
2006-05-03
Wed, 10 May 2006 22:55:57 GMT
Wiesbaden (ots) - Die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes (BKA)
hat in den Abendstunden des 08. Mai 2006 einen wegen des Verdachts
des V�lkermordes gesuchten, serbisch-montenegrinischen Staatsan-
geh�rigen in Seeheim-Jugenheim festgenommen.
...
Wed, 10 May 2006 13:42:00 B
Wiesbaden (ots) - �bergabe der Akkreditierungs-Urkunde am
12.05.06, 10 Uhr, im BKA Wiesbaden
Kriminaltechnische Untersuchungen sind ein wichtiges Instrument
zur objektiven Verbrechensaufkl�rung. Stimmen von Erpressern,
Schussspuren, ...
Wed, 10 May 2006 13:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen des 11. Deutschen Pr�ventionstages,
der am 8. und 9. Mai in N�rnberg stattfindet, wird der Vizepr�sident
des Bundeskriminalamtes, Prof. Dr. J�rgen Stock, heute ab 10.30 Uhr
einen Vortrag zum Thema "Attention f�r ...
Tue, 09 May 2006 09:23:00 B
Wiesbaden (ots) - Nach monatelangen Ermittlungen gelang es
Einsatzkr�ften des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in den Abendstunden des 28.04.06
drei Mitglieder einer Einbrecherbande festzunehmen. Die ...
Wed, 03 May 2006 10:21:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) baut das Netzwerk im
Kampf gegen die Kriminalit�t aus: Heute veranstaltet das BKA in
Berlin eine Tagung zur Zusammenarbeit von Sicherheitsbeh�rden des
Bundes mit der Wirtschaft. Der Kreis der etwa ...
Thu, 20 Apr 2006 12:57:00 B
Wed, 10 May 2006 21:31:24 GMT
Ein vollst�ndiges Versammlungsverbot ist mit R�cksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverh�ltnism��ig, wenn - wie hier - die von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwartenden Gefahren f�r die �ffentliche Sicherheit durch Beschr�nkung der Versammlung auf eine station�re Kundgebung und andere Auflagen erheblich verringert werden k�nnen.
Wed, 10 May 2006 15:05:39 +0200
Verfahren nach dem Gesetz �ber eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) sind nach � 188 Satz 2 VwGO (a. F.) gerichtskostenfrei (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10.12.2004 - 5 B 47.04 - RdlH 2005, 29; Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02.06.2004 - 7 S 2101/03 - Justiz 2004, 253).
Wed, 10 May 2006 15:06:37 +0200
Der Rechtsgedanke des � 96 ZPO gebietet, im Falle der R�cknahme von Klage und Widerklage die Beweisaufnahmekosten, die allein durch die zur�ckgenommene Klage entstanden sind, ausschlie�lich dem Kl�ger aufzuerlegen.
Wed, 3 May 2006 15:34:56 +0200
1. Die Nutzungs�berlassung von im Eigentum eines Gesellschafters stehenden oder von ihm bei Dritten gepachteten Grundst�cken an die Gesellschaft hat als Einbringung quoad usum miet�hnlichen Charakter, Rechtsgrundlage der �berlassung ist aber kein Mietvertrag, sondern der Gesellschaftsvertrag, so dass der einbringende Gesellschafter keinen Anspruch auf Mietzins hat, sondern nur auf Beteiligung am Gewinn gem�� den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.
2. Bei einer zum Gebrauch eingebrachten Sache bestimmt der Gesellschaftsvertrag, wer die Unterhaltskosten und laufenden Lasten der Sache zu tragen hat. Hat danach die GbR die privaten Lasten der zum Gebrauch �berlassenen Sachen zu tragen, sind "private Last" der Pachtfl�chen die Pachtzinsen, da diese zu erbringen sind, um die Fl�chen f�r die Nutzung durch die GbR zu erhalten. Im Au�enverh�ltnis bleibt es bei einer Verpflichtung des Gesellschafters.
3. Der Gesellschafter kann die ihm gegen die GbR zustehenden Anspr�che nicht im Wege der actio pro socio gegen den Mitgesellschafter geltend machen, weil es sich dabei nicht um Sozialanspr�che der Gesellschaft gegen einen der Gesellschafter handelt, sondern um eine Gesellschaftsschuld gegen�ber einem Gesellschafter.
4. Anspr�che des Gesellschafters auf Erstattung von Miet-/ Pachtzinsen f�r quoad usum in das Gesellschaftsverm�gen eingebrachte Grundst�cke sind nicht Anspr�che aus einem Drittverh�ltnis, f�r die der (andere) Gesellschaftzer entsprechend � 128 HGB haftet, sondern unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Anspr�che gegen die Gesellschaft aus dem Gesellschaftsverh�ltnis Sie unterliegen damit der Durchsetzungssperre. Der berechtigte Gesellschafter kann sie gegen die �brigen Gesellschafter pers�nlich grds. weder w�hrend des Bestehens der Gesellschaft noch w�hrend der Auseinandersetzung durchsetzen. Vielmehr ist der Anspruch im Rahmen der Auseinandersetzung (� 730 Abs. 1 S. 1 BGB). bzw. bei der Ermittlung eine Abfindungsbetrags zu ber�cksichtigen.
5. Die Durchsetzungssperre greift hier ausnahmsweise nicht ein, wenn dem Gesellschafter ein seiner Forderung entsprechendes Guthaben in Rahmen der Auseinandersetzung auf jeden Fall zusteht oder wenn der andere Gesellschafter sich den wesentlichen Teil des Gesellschaftsverm�gens ohne Gegenleistung zu Nutze gemacht hat oder wenn der Kl�ger den Anspruch durch eine vorl�ufige Schlussrechnung belegen kann.
6. Verweigert der Mitgesellschafter trotz entsprechender Verpflichtung und Verurteilung die zur Erstellung einer Schlussrechnung erforderlichen Ausk�nfte, liegt es nahe, den anspruchsberechtigten Gesellschafter so zu stellen, als habe er die Schlussrechnung vorgelegt.
7. Der Streitgegenstand einer auf eine Geldschuld gerichteten Klage bestimmt sich nach dem Antrag in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt. Streitgegenstand ist die Frage, ob der Kl�ger aufgrund des Lebenssachverhalts die Geldleistung vom Beklagten verlangen kann. Dabei wird der Streitgegenstand nicht durch die vorgetragenen Anspruchsgrundlagen oder rechtlichen Aspekte und ebenso wenig durch den vorgetragenen Prozessstoff beschr�nkt. Zum den Streitgegenstand bestimmenden und begrenzenden Lebenssachverhalt z�hlen alle Umst�nde, die nach nat�rlicher Betrachtungsweise zu dem vom Kl�ger unterbreiteten Tatsachenkomplex rechnen. Durch unterlassenen Vortrag einzelner Tatsachen des Tatsachenkomplexes wird der Streitgegenstand nicht beschr�nkt. Auch (dem Gericht) unbekannte, bis zum Schluss der m�ndlichen Verhandlung existente Tatsachen, die zum Tatsachenkomplex des entschiedenen Falles geh�ren, k�nnen nicht dazu f�hren, dass durch ihren Vortrag ein zweiter Prozess m�glich wird.
8. Der einem auf Erstattung von Aufwendungen f�r quoad usum eingebrachte Gegenst�nde geltende Vorprozess zugrunde liegende Lebenssachverhalt �ndert sich nicht dadurch, dass ein Mitgesellschafter vor der letzten m�ndlichen Tatsachenverhandlung aus der GbR ausgeschieden ist.
Thu, 4 May 2006 17:38:25 +0200
1. Derjenige, der f�r einen Dritten, einen Kommanditanteil treuh�nderisch h�lt, haftet der Gesellschaft gegen�ber f�r die Erf�llung der Einlagepflicht, weil er alle Rechte und Pflichten des Kommanditisten hat.
2. Der zur Erbringung einer Einlage-Leistung verpflichtete Gesellschafter hat die Umst�nde der Erf�llung dieser Pflicht im einzelnen hinriechend genau und nachvollziehbar darzulegen. Hat ein Dritter f�r ihn die Leistung erbracht und sind dem Gesellschafter die Einzelheiten dieser Erf�llungsleistung nicht bekannt geworden, kann er sich insoweit auf das Zeugnis des leistenden Dritten (z.B. Treugebers) berufen.
3. Da eine Gesellschaft von einem Gesellschafter nicht Auskunft dar�ber verlangen kann, unter welchen Umst�nden eine Gesellschafterschuld erf�llt worden ist, steht insoweit ein Auskunftsanspruch auch nicht dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft zu.
Thu, 4 May 2006 17:37:53 +0200
Ein drittbetroffener Nachbar kann - jedenfalls in F�llen, in denen Ermessenserw�gungen nicht anzustellen sind - die Aufhebung einer Baugenehmigung nicht allein deshalb verlangen, weil sie von einer sachlich unzust�ndigen Beh�rde erteilt worden ist (entgegen Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.1996 - 20 CS 96.2369 -, BayVBl. 1997, 51).
Ob von einem "Vorhaben der Gemeinde" im Sinne des � 48 Abs. 2 Satz 1 LBO auch dann auszugehen ist, wenn Bauherr eine vollst�ndig im Besitz der Gemeinde stehende Wohnungsbaugesellschaft ist, bleibt offen. Erteilt die Gemeinde in einem solchen Fall als untere Baurechtsbeh�rde eine Baugenehmigung, hat dies die Nichtigkeit der Baugenehmigung jedenfalls nicht zur Folge (Abgrenzung zu VGH Baden-W�rttemberg, Urteil vom 01.04.1982 - 3 S 108/82 -, VBlBW 1983, 25).
� 48 Abs. 2 Satz 1 LBO dient nicht (auch) dem Schutz des Nachbarn, sondern ausschlie�lich dem �ffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren.
Wed, 10 May 2006 15:07:16 +0200
Ein Wohnungseigent�mer, der nach Ver�u�erung von Wohnungen den Erwerbern die Kosten der Beseitigung von M�ngeln am Gemeinschaftseigentum zu erstatten hat, kann von den �brigen Wohnungseigent�mern aus dem Rechtsgedanken des � 16 Abs. 2 WEG und der �� 748, 242 BGB anteiligen Ausgleich verlangen (Best�tigung des Senatsbeschlusses - 3 Wx 353/97 - vom 20.11.1998, NZM 1999, 176).
Ausgleichspflichtig sind diejenigen Wohnungseigent�mer, die im Zeitpunkt des Entstehens des Ausgleichsanspruches der Gemeinschaft angeh�ren.
Der Ausgleichsanspruch entsteht zugleich mit der Verpflichtung des ver�u�ernden Wohnungseigent�mers, seinen Erwerbern gegen�ber f�r M�ngel am Gemeinschaftseigentum einzustehen, mithin grunds�tzlich im Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Vertrages.
Tue, 9 May 2006 15:40:01 +0200
1. Die "�mter" eines "Reichspr�sidenten", eines "Pr�sidenten der Nationalversammlung" oder "Pr�sidenten des Deutschen Reiches" stellen keine �ffentlichen �mter iSd � 132 1. Altern. StGB dar.
2. Nach � 132 2. Altern. StGB macht sich nicht schuldig, wer im Namen des "Deutschen Reiches" Personalausweise oder F�hrerscheine herstellt, die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken.
Mon, 8 May 2006 14:46:10 +0200
Bei der Auslieferung zur Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils, das den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 2. ZP EuAl�bk nicht gen�gt, kann dem Verfolgten das Recht auf ein neues Gerichtsverfahren im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 2 2. ZP EuAl�bk dadurch gew�hrleistet werden, dass die Bewilligungsbeh�rde in die Bewilligung Vorbehalte im Sinne von � 388 Abs. 1 und 3 tschechStPO aufnimmt.
Wed, 3 May 2006 16:13:46 +0200
1. Die in � 6 Abs. 2 BApO i.V.m. � 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO bestimmte Anordnung des Widerrufs der Approbation bei Unw�rdigkeit zur Aus�bung des Apothekerberufs ist mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.
2. Ein wegen Mordes rechtskr�ftig verurteilter Apotheker ist zur Aus�bung des Apothekerberufs unw�rdig.
Wed, 10 May 2006 15:06:54 +0200
Wed, 10 May 2006 22:55:58 GMT
I.
Das Bundesministerium des Innern stellte mit Verf�gung vom 10. Januar 2003 fest, dass sich die T�tigkeit des Kl�gers gegen den Gedanken der V�lkerverst�ndigung richte, dass sie Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange bef�rworte und dass sie eine derartige Gewaltanwendung...
Fri, 28 Apr 2006 09:00:14 +0200
I.
1Die Kl�gerin wendet sich gegen eine von der Beklagten ausgesprochenen Abschiebungsandrohung f�r den Fall einer zuk�nftigen unerlaubten Wiedereinreise.
2Die im M�rz 1978 geborene Kl�gerin, nach eigenen Angaben eine sierra-leonische Staatsangeh�rige, stellte am 1. August 2000 einen Asylantrag...
Tue, 25 Apr 2006 08:39:22 +0200
I.
11. Der Kl�ger ist Oberregierungsrat (BesGr A 14) beim Bundesnachrichtendienst (BND). Er war in der Dienststelle in y eingesetzt. Dort wurde ihm am 1. April 2001 ein mit A 15 bewerteter Dienstposten �bertragen und am 15. Oktober 2001 seine Bew�hrung auf diesem Dienstposten r�ckwirkend zum 1. ...
Fri, 21 Apr 2006 14:03:42 +0200
Die Beigeladenen sind Erben des Gro�unternehmers Jakob M., der j�discher Herkunft war, von einer Reise in die Niederlande Ende 1931 nicht mehr ins Deutsche Reich zur�ckkehrte und 1938 durch Entscheidung des Reichsministers des Innern seiner deutschen Staatsangeh�rigkeit f�r verlustig erkl�rt wurde,...
Fri, 21 Apr 2006 08:52:40 +0200
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