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Neuigkeiten (21.05.06)

Sun, 21 May 2006 01:05:10 GMT
Sun, 21 May 2006 01:05:10 GMT
Pressemitteilung 80/06 vom 19.05.2006
Pressemitteilung 76/06 vom 16.05.2006
Sat, 20 May 2006 16:59:59 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt. Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ...

Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.

Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.

Wir wünschen viel Erfolg!

Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Sun, 21 May 2006 01:05:10 GMT
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.
2006-05-09
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen für die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen die Verlegung eines Strafgefangenen.
2006-05-08
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2006-05-04
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin aus § 90 Abs. 1 BVerfGG angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
2006-04-27
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2006-04-27
Sun, 21 May 2006 01:05:11 GMT
Sat, 20 May 2006 16:59:59 GMT
Fri, 19 May 2006 11:45:42 CEST Uhr - citation schrieb - Kündigungsfrist Nachmieter
Hallo, ich habe auch ein kleines Problem. Wir verstehen uns mit unseren Vermietern nicht mehr so gut und möchten deshalb so schnell wie möglich ausziehen. Gestern haben wir uns ein Haus angeschaut und heute unterschreiben wir den neuen Mietvertrag. Am 1. Juli wollen wir einziehen. Wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn wir selber einen neuen Mieter suchen fällt d ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-19CEST11:45:42+01:00
Fri, 19 May 2006 11:23:24 CEST Uhr - Nicole 82 schrieb - Fuge der Bodenfliese kaputt
Hallo ihr Lieben! Ich wohne seit 6 Jahren in einer 1-Raumwohnung,nun habe ich heute festgestelt,das ein Teil der Fuge einer Bodenfliese auf den Fussboden des Bades kaputt ist.Kann mir dies der Vermieter in Rechnung stellen oder wären das einfache Mängel beim Bau.Die Fliese ist total heile,keine Kratzer,nichts? LG Nicole

MfG Euer LOW-Team
2006-05-19CEST11:23:24+01:00
Thu, 18 May 2006 16:35:02 CEST Uhr - kulmbach schrieb - Mieterhöhungsverlangen ohne Grund
Hallo , habe heute folgender Nachricht von mein Mieter bekommen muss ich das Zahlen Sehr geehrte Herr XXXX, die Miete für ihre Wohnung ist seit dem Jahr 1996 unverändert. Um auch in Zukunft eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung sicherstellen zu können, sehen wir uns nicht zuletzt aufgrund ständig steigender Aufwendungen z.b Instandhaltungsmaßnahmen gezwungen, die Miete anz ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-18CEST16:35:02+01:00
Thu, 18 May 2006 14:12:38 CEST Uhr - Stier schrieb - Bundesdeutscher Wettbewerb »StartUp« 2006
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der Vermieterschutzkartei Deutschland, der 17. Mai 2006 war ein ganz besonderer Tag für den Vermieterschutz in Deutschland. Die Vermieterschutzkartei Deutschland erhielt den ersten Preis beim Wettbewerb »StartUp« 2006 in der Kategorie »Konzept Baden-Württemberg«. Dieser Deutsche Gründerpreis ist die renommierteste Auszeichnung für ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-18CEST14:12:38+01:00
Wed, 17 May 2006 15:25:51 CEST Uhr - Mario schrieb - Zahlung der Heizungswartung
Hallo Leute bin gerade am Ausziehn.Meine Nachmieter haben mich darauf aufmerksam gemacht das die Jährliche Wartung der Zentralheizung (GAS) ansteht.In jeder Wohnung steht so ne Gastherme wo man Zeitgesteuert an und aus machen kann.Ist es nun die Plicht des Mieters oder des Vermieters diese Wartung durchführen zu lassen und auch zu bezahlen?

MfG Euer LOW-Team
2006-05-17CEST15:25:51+01:00
Sun, 21 May 2006 01:05:11 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Sun, 21 May 2006 01:05:11 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 21 May 2006 01:05:11 GMT

Ein belgisches Computer-Unternehmen möchte Google vor ein Gericht in Leuven bringen, berichtet der Spiegel in seiner Online-Ausgabe. Grund hierfür ist, dass Google demjenigen, der nach Produkten der Belgier suche, Hinweise darauf gebe, wo illegale Kopien der dort hergestellten Software bezogen werden könnten. Die Klage sei die einzige Möglichkeit für das belgische Unternehmen, da Google Benelux auf den Wunsch, illegale Angebote aus dem Vorschlagsmodul der Google-Toolbar zu entfernen, nicht reagiert habe.

2006-05-20T09:23:06+01:00

In einen 170 mal 170 Meter großen Teil eines Kornfeldes in Thüringen hat ein Student einen 18 mal 18 Felder umfassenden Barcode hinein gemäht. Decodiert bedeutet er "Hello, world!". Ob der Code auch bei Google Earth zu sehen sein wird ist jedoch fraglich, da die Bilder von Deutschland nach Auskunft eines Google-Sprechers gerade erst aktualisiert worden seien. Mehr über die Aktion des Studenten bei Spiegel Online.

2006-05-10T09:27:40+01:00

Am 3.3.2006 um 17 Uhr lädt das Juristische Internetprojekt zur öffentlichen Redaktionssitzung in die Stadtgalerie am St. Johanner Markt in Saarbrücken ein. Das Team des JIPS möchte mit interessierten Bürgern über das Thema "Online-Banking und Phishing" diskutieren.

In letzter Zeit häufen sich Fälle von Phishing. Fast jeder Internet-Nutzer hat schon derartige, auf den ersten Blick seriös aussehende E-Mails empfangen, in denen er aufgefordert wird, persönliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern preiszugeben. Absender der elektronischen Post ist angeblich die Hausbank - in Wirklichkeit stammen sie von Betrügern, die es auf die Zugangsdaten der Betroffenen abgesehen haben.

Wie kann man solche Mails erkennen? Was tun, wenn man auf einen solchen Betrug hereingefallen ist? Wie können die Banken ihre Kunden schützen?
Die JIPS-Redaktion freut sich darauf, über diese und ähnliche Fragen mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu sprechen.

2006-05-03T10:42:21+01:00

In den USA wird derzeit über ein neues Einwanderungsrecht nachgedacht. Währenddessen haben einige Pop-Stars die US-Nationalhymne neu aufgenommen. "Nuestro Himno" (Unsere Hyme) heißt der spanischsprachige Song im Latino-Sound, der unverkennbar auf die Melodie des "Star-Spangled Banner" zurückgeht. Wie FOXNews berichtet ist die Absicht dahinter, illegalen Einwanderern, die hoffen, dass die Änderung der Einwanderungsregeln ihnen eine Einbürgerung ermöglicht, Solidarität zu zeigen. Dies wird indes von den US-Bürgern sehr unterschiedlich aufgenommen. So wird berichtet, dass Radiosender mit eMails überhäuft wurden, in denen Zuhörer sowohl Zustimmung als auch Ablehnung zum Ausdruck gebracht haben.

2006-04-29T18:15:54+01:00

Der New Yorker Richter John Spooner hat in einem Urteil festgestellt, dass Surfen im Internet während der Arbeitszeit heute nicht anders zu bewerten sei, als Zeitunglesen oder Telefonieren. Er gab damit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Recht, der entlassen wurde, nachdem er trotz Warnung seines Vorgesetzten weiter am Arbeitsplatz das Internet nutzte. Wenn die Stadtverwaltung das private Telefonieren erlaube, solange die Arbeit nicht darunter leide, könne Surfen nicht anders behandelt werden, so der Richter. Das Internet stelle als Mischung aus Kommunikation und Information ein modernes Äquivalent für die Tageszeitung und das Telefon dar. Eine Entlassung könne in diesem Fall nicht mit dem Surfen im Internet begründet werden. Weitere Details bei Victoria Advocate oder Spiegel-online.

2006-04-27T09:43:16+01:00
Sun, 21 May 2006 01:05:11 GMT
Nachdem es allen EU-Bürgern seit Anfang April möglich ist, eine europäische Internetdomäne .eu ...
2006-05-18 12:00:00
Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Nürnberg kann aus der Benutzung einer Catch-all ...
2006-05-18 12:00:00
Der Gesetzentwurf zur Änderung der "Ley Orgánica 3/1984", die das Recht des Volkes zur ...
2006-05-18 12:00:00
Der European NAvigator (ENA) des „Centre Virtuel de la Connaissance sur L’ Europe“ (CVCE)...
2006-05-18 12:00:00
HG - Washington.   On May 19, 2006, Berlin Attorney Brigitte Zypries issued a press release on a bill to allow plea agreements in the German criminal procedure. The Supreme Court, Bundesgerichtshof, had defined the parameters of such agreements for which the Code of Criminal Procedure, Strafprozessordnung, fails to provide a legal basis or rules. The bill is supposed to ensure legal certainty.

The Department of Justice lists the following criteria for Absprachen in its release: Courts are to encourage the parties to make themselves available for negotiations and other communications. Courts may disclose their assessment of the matter early. Only the sentence may be the subject matter of a plea agreement. A waiver of an appeal is prohibited. The court must always educate the defendant on the consequences of the agreement. Finally, any negotiations must take place in public and, therefore, in the court room.
German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington.   On May 16, 2006, the German non-profit political Friedrich Ebert Foundation arranged a discussion about immigration policies in Germany and the United States. Lale Akgün, member of the Federal Diet, Bundestag, and California Congresswoman Loretta Sanchez presented very personal perceptions of the current legal situation in the two countries. WTOP Radio presenter Mark Plotkin moderated the event.

The speakers focused, among other things, on different citizenship requirements. While a person born in the United States automatically becomes an American citizen, a person born in Germany is a German citizen only if a parent is German or has lived for at least eight years in Germany, §4 of the Citizenship Act, Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG. Immigrants may acquire German citizenship through naturalization, §§8 to 16 StAG. On May 5, 2006, the ministers of the interior of the states, Länder, compromised in tightening the requirements for naturalization. In Germany, dual citizenship constitutes an exception. By contrast, Ms. Sanchez appeared to consider dual citizenship somewhat less unusual in the United States.

In addition to these rules, §4 of the Residence Act, Aufenthaltsgesetz, provides for three different types of German residence permits to afford immigrants several rights that make citizenship dispensable in many cases.
German American Law Journal :: Washington USA
CS - Cologne.   Anne Lehder gives an overview of, and introduction into, the liability of bank directors and officers in German law. In Director and Officer Indemnification by Bank Under German Law, Anne Lehder first outlines the liability of bank directors who are not members of the board of the bank. She shows that in this event only employment law applies, which exempts the director or officer from any claims in case of mere negligence.

Dr. Lehder explains that this general principle of employment law does not apply to bank directors or officers who are formally appointed as executive board members or supervisory board members. For these executives, a broad range of different liability laws apply that are by far stricter than the comforting employment liability law. The article briefly describes the statutes and provisions applicable to the respective legal entities bank directors or officers may work for. The article also distinguishes between the various sorts of claimants that may have claims against directors or officers.

The topic of her article could not be more up-to-date. The article is published at the same time when Deutsche Bank and its former bank director Rolf Breuer face a significant claim for damages brought by former media mogul Leo Kirch--a novelty under German law. The article therefore provides a very interesting overview of the various legal statutes that impose liability upon bank directors and officers and invites every lawyer--be it a German or American--to read further about this developing and more and more serious part of German law.
German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington.   An offer by a seller at an Internet auction is advertising, the Cologne Court of Appeals decided on November 23, 2005 in the matter 28 S 6/05, published May 2, 2006 at www.recht-in.de.

The plaintiff had listed a software program that circumvented copy protection mechanisms of CDs. Before the auction ended, he withdrew the offer. Then he received a cease and desist letter from the defendants, eight record companies, to refrain from such sales. The focus of the dispute was whether the plaintiff violated §95a of the Copyright Act, Urheberrechtsgesetz and owed damages.

§95a, as amended in September 2003, prohibits the sale and promotion of such programs. A definition of advertising exists only in an European Union directive and relates to commercial expression for the promotion of sales. The Court ruled that private advertising is sufficient for copyright purposes, although it failed to explain why an auction listing supports a sale. By deeming plaintiff's activities advertising, the Court found a violation of §95a to have occurred.
German American Law Journal :: Washington USA
CB - Washington.  Customers bear the risk of investment advice which later proves to have led to an incorrect decision, according to the Supreme Court, Bundesgerichtshof, which decided the matter XI ZR 63/05 on March 21, 2006. An adviser's liability is limited to evaluating forseeable factors known at the time the advice is rendered.
German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 21 May 2006 01:05:17 GMT
Pressemitteilung vom 18.05.2006
2006-05-18
Pressemitteilung vom 17.05.2006
2006-05-17
Sun, 21 May 2006 01:05:22 GMT
Wiesbaden (ots) - Fälle von sogenannten "Ehrenmorden" rufen regelmäßig ein großes Öffentlichkeitsinteresse hervor. Besonderes Aufsehen erregten in den vergangenen Wochen der Fall Sürücü in Berlin und ein derzeit vor dem Landgericht Wiesbaden ...
Fri, 19 May 2006 12:39:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer Phishing-Welle, die sich aktuell gegen Kunden der Postbank richtet. In den vergangenen Tagen sind massenhaft E-Mails versendet worden, die die Empfänger auffordern, auf einen in der ...
Thu, 18 May 2006 14:00:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes (BKA) hat in den Abendstunden des 08. Mai 2006 einen wegen des Verdachts des Völkermordes gesuchten, serbisch-montenegrinischen Staatsan- gehörigen in Seeheim-Jugenheim festgenommen. ...
Wed, 10 May 2006 13:42:00 B
Wiesbaden (ots) - Übergabe der Akkreditierungs-Urkunde am 12.05.06, 10 Uhr, im BKA Wiesbaden Kriminaltechnische Untersuchungen sind ein wichtiges Instrument zur objektiven Verbrechensaufklärung. Stimmen von Erpressern, Schussspuren, ...
Wed, 10 May 2006 13:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen des 11. Deutschen Präventionstages, der am 8. und 9. Mai in Nürnberg stattfindet, wird der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Prof. Dr. Jürgen Stock, heute ab 10.30 Uhr einen Vortrag zum Thema "Attention für ...
Tue, 09 May 2006 09:23:00 B
1. Bauaufsichtliche Zulassungen und damit auch selbstständige Entscheidungen nach § 51 Abs. 5 LBO sind gemäß § 212 a BauGB sofort vollziehbar (wie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.1.2006 - 8 S 638/05 -). 2. Festsetzungen in einem Bebauungsplan zur Bauweise beziehen sich nach § 22 BauNVO nur auf Gebäude der Hauptnutzung.
Thu, 18 May 2006 14:46:02 +0200
Ein Antrag, den Betroffenen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, hat Wirkung nur für die konkret bevorstehende Hauptverhandlung. Nach einer Aussetzung der Hauptverhandlung muss der Antrag gegebenenfalls wiederholt werden.
Tue, 16 May 2006 15:10:42 +0200
Ein vollständiges Versammlungsverbot ist mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverhältnismäßig, wenn - wie hier - die von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Versammlung auf eine stationäre Kundgebung und andere Auflagen erheblich verringert werden können.
Wed, 10 May 2006 15:05:39 +0200
Wie im Wohnraummietrecht enthält auch die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, "Schönheitsreparaturen sind mindestens in der Zeitfolge von drei Jahren in Küche, Bad und Toilette sowie von fünf Jahren in allen übrigen Räumen auszuführen", einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und zur Unwirksamkeit der Renovierungsklausel führt.
Fri, 19 May 2006 15:47:57 +0200
1. Zur Auslegung der Widerrufsbestimmung des § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG in der seit dem 1.1.2005 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der sog. Wegfall-der-Umstände-Klausel in Art. 1 C Nr. 5 GFK und der entsprechenden Bestimmung in Art. 11 der sog. Qualifikationsrichtlinie (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 1.11.2005 - 1 C 21.04 -, ZAR 2006, 107). 2. Angesichts der derzeitigen Machtverhältnisse im Irak kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Anhänger des früheren Baath-Regimes bei realistischer Betrachtung wieder staatliche Herrschaftsgewalt ausüben werden. Eine politische Verfolgung, die eine Verknüpfung mit einer etwaigen früheren Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins aufweisen könnte, kann bei einer Rückkehr in den Irak hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Politische Verfolgung wegen illegalen Auslandsaufenthalts oder Asylantragstellung im Ausland droht Betroffenen nicht mehr (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 16.9.2004 - A 2 S 471/02 -). 3. § 73 Abs. 1 S. 3 AsylVfG schützt nicht gegen allgemeine Gefahren (wie BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, aaO). 4. Zur Anwendung des § 73 Abs. 2 a AsylVfG auf Anerkennungsverfahren, die vor dem 1.1.2005 bestandskräftig abgeschlossen worden sind (offen gelassen im Urteil des BVerwG vom 1.11.2005, aaO). 5. Ob wegen der Erweiterung des Tatbestands der politischen Verfolgung auf einen solchen durch nichtstaatliche Akteure gem. § 60 Abs. 1 S. 4 AufenthG die in § 60 Abs. 2 bis 5 AufenthG genannten Menschenrechtsverletzungen auch von nichtstaatlicher Seite ausgehen können, bleibt offen. 6. Die Gewährung von Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG ist auch im Hinblick auf die angespannte Sicherheitslage im Irak nicht geboten, weil irakischen Staatsangehörigen auf Grund der derzeitigen Erlasslage ein anderweitiger, gleichwertiger Abschiebungsschutz vermittelt wird. Dies gilt auch im Hinblick auf die durch das Zuwanderungsgesetz geänderte Rechtslage (wie Senatsurteil vom 16.9.2004, aaO).
Thu, 18 May 2006 14:45:48 +0200
1. Zur Auslegung der Widerrufsbestimmung des § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG in der seit dem 1.1.2005 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der sog. Wegfall-der-Umstände-Klausel in Art. 1 C Nr. 5 GFK und der entsprechenden Bestimmung in Art. 11 der sog. Qualifikationsrichtlinie (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 1.11.2005 - 1 C 21.04 -, ZAR 2006, 107). 2. Angesichts der derzeitigen Machtverhältnisse im Irak kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass Anhänger des früheren Baath-Regimes bei realistischer Betrachtung wieder staatliche Herrschaftsgewalt ausüben werden. Eine politische Verfolgung, die eine Verknüpfung mit einer etwaigen früheren Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins aufweisen könnte, kann bei einer Rückkehr in den Irak hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Politische Verfolgung wegen illegalen Auslandsaufenthalts oder Asylantragstellung im Ausland droht Betroffenen nicht mehr (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 16.9.2004 - A 2 S 471/02 -). 3. Zur Gefährdung von Familienangehörigen ehemals höherrangiger Baath-Funktionäre durch nichtstaatliche Akteure. 4. § 73 Abs. 1 S. 3 AsylVfG schützt nicht gegen allgemeine Gefahren (wie BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, aaO). 5. § 73 Abs. 2 a AsylVfG findet als zukunftsgerichtete Vorschrift keine Anwendung auf asylverfahrensrechtliche Widerrufsbescheide, die vor dem 1.1.2005 ergangen sind (wie BVerwG, Urteil vom 1.11.2005, aaO). 6. Ob wegen der Erweiterung des Tatbestands der politischen Verfolgung auf einen solchen durch nichtstaatliche Akteure gem. § 60 Abs. 1 S. 4 AufenthG die in § 60 Abs. 2 bis 5 AufenthG genannten Menschenrechtsverletzungen auch von nichtstaatlicher Seite ausgehen können, bleibt offen. 7. Die Gewährung von Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG ist auch im Hinblick auf die angespannte Sicherheitslage im Irak nicht geboten, weil irakischen Staatsangehörigen auf Grund der derzeitigen Erlasslage ein anderweitiger, gleichwertiger Abschiebungsschutz vermittelt wird. Dies gilt auch im Hinblick auf die durch das Zuwanderungsgesetz geänderte Rechtslage (wie Senatsurteil vom 16.9.2004, aaO).
Thu, 18 May 2006 14:45:21 +0200
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Bieter und einer Gemeinde um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (hier: Verpachtung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes mit der vertraglichen Verpflichtung, öffentliche Parkeinrichtungen zu betreiben) ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Thu, 18 May 2006 14:43:03 +0200
1. In einem vergaberechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Antragsteller antragsbefugt, der zwar im Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben hat, aber geltend machen kann, durch die Ausschreibungsbedingungen gleichheitswidrig an der Abgabe eines konkurrenzfähigen Gebotes gehindert zu werden. 2. In einem vergaberechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann ein Unterlassungsanspruch nicht auf jedweden Verstoß gegen Bestimmungen der Verdingungsordnungen gestützt werden, sondern - insoweit enger als in Nachprüfungsverfahren nach dem GWB - nur auf solche Verstöße, die den Antragsteller gleichheitswidrig benachteiligen.
Tue, 16 May 2006 15:21:54 +0200
1. Ein denkmalgeschütztes Ensemble muss nicht aus Gebäuden bestehen, die in einem überschaubaren Zeitraum erstellt worden sind. 2. Das Anbringen von Sonnenkollektoren auf einem Steildach eines Gebäudes, das in einem zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert entstandenen Innenstadtbereich (Fachwerklandschaft) steht, kann einen denkmalwidrigen Eingriff darstellen. 3. Art. 14 und 20a GG hindern die Bauaufsichtsbehörde nicht grundsätzlich, die Beseitigung solcher Kollektoren zu verlangen.
Fri, 19 May 2006 16:03:09 +0200
Wendet sich ein Nachbar mit seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen Beeinträchtigungen, die von der Nutzung des genehmigten Bauvorhabens ausgehen, rechtfertigt dies eine Halbierung des im Hauptsacheverfahren festzusetzenden Streitwerts.
Thu, 18 May 2006 14:44:34 +0200
Sun, 21 May 2006 01:05:18 GMT
1Die Antragstellerinnen erzeugen, befördern und entsorgen im Freistaat Thüringen besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Mit ihren Normenkontrollanträgen wenden sie sich gegen die Thüringer Sonderabfallüberwachungsverordnung (ThürSAbfÜVO) vom 16. November 2000 (GVBl S. 372), geändert durch Veror...
Mon, 15 May 2006 09:35:14 +0200
Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 1. Der Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise dargelegt. Hierfür muss eine bestimmte, h...
Mon, 15 May 2006 08:56:12 +0200
1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 21. Die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 besteht nicht. 3a) Dabei kann unentschieden bleiben, ob eine Abweichu...
Mon, 15 May 2006 08:55:10 +0200
Die Klägerin macht wegen der Enteignung ihres in R. (Lausitz) betriebenen Unternehmens und zugehörigen Grundvermögens im Jahr 1946 vermögensrechtliche Ansprüche geltend. Im Enteignungszeitpunkt wurde die Mehrheit ihrer Aktien von einer 1976 aufgelösten Familienaktiengesellschaft schweizerischen Rec...
Mon, 15 May 2006 08:51:44 +0200