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Neuigkeiten (31.05.06)
Tue, 30 May 2006 22:18:44 GMT
Tue, 30 May 2006 20:41:53 GMT
Pressemitteilung 83/06 vom 24.05.2006
Pressemitteilung 82/06 vom 23.05.2006
Pressemitteilung 81/06 vom 22.05.2006
Pressemitteilung 80/06 vom 19.05.2006
Pressemitteilung 79/06 vom 18.05.2006
Tue, 30 May 2006 18:48:45 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ... Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.
Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.
Wir wünschen viel Erfolg!
Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Tue, 30 May 2006 22:18:44 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung.
2006-05-24
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.
2006-05-09
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen für die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen die Verlegung eines Strafgefangenen.
2006-05-08
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2006-05-04
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. und 3. März 2006, wonach ab dem 1. August 2006 die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen ist. Er sieht sich durch die so genannte Rechtschreibreform in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG sowie in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 GG verletzt.
2006-05-02
Tue, 30 May 2006 22:18:44 GMT
Tue, 30 May 2006 18:48:45 GMT
Mon, 29 May 2006 23:11:27 CEST Uhr - Biggi schrieb - heizperiode Hallo guten Abend,
Hoffe es kann mir einer weiterhelfen.
Mein Mann und ich wohnen in einem 6Familienhaus in unserer Eigentumswohnung. Die anderen 5 Wohnung sind vermietet. Einem dieser Mieter ist es jetzt zu kalt und hat sich deshalb bei unserem Hausverwalter gemeldet mit der Bitte man möge die Heizung anschalten. Da mein Mann so ne art Hausmeistertätigkeit hier übernommen hat ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-29CEST23:11:27+01:00
Mon, 29 May 2006 19:27:52 CEST Uhr - cmodeni schrieb - (Alb)Traummieter Lehrer ? Hallo zusammen,
Bin vor kurzem mit meinem Freund zusammengezogen und versuche nun, meine Eigentumswohnung zu vermieten. Aus Rücksicht auf potentielle Mieter zunächst ohne Makler, um Interessenten Kosten zu sparen. Hätte jetzt auch ein interessiertes Ehepaar, ein Lehrer und eine Ärztin. Allerdings gestaltet sich der Anfang schon etwas merkwürdig, so daß mein Bauch mir eigentlic ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-29CEST19:27:52+01:00
Mon, 29 May 2006 16:20:40 CEST Uhr - Paulchen schrieb - Fristlose Kündigung bei Sanierung & 10-Jahres-Mietvertrag Hallo Forum-Gemeinde,
vielleicht können einige hier dem vorliegendem Fall etwas Interessantes abgewinnen und uns mit dem einen oder anderen nützlichen Tipp zur Seite stehen . . .
Meine auf dem Lande, in einem eigenen Häuschen lebende 75-jährige Mutter,
hat letztes Jahr innerhalb unserer Sadt die Haushälfte eines älteren etwas maroden Teilfachwerk-Hauses mit Garten angemietet ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-29CEST16:20:40+01:00
Sun, 28 May 2006 19:56:13 CEST Uhr - Josin schrieb - Vermieter verzogen, was tun? Hallo zusammen, ich habe vor einer Woche meine Wohnung gekündigt (mit Einschreiben/Rückschein). Nun kam der Brief mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück. Ich habe auch der Hausverwaltung eine Kopie der Kündigung geschickt. Diese hat mir auch eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Meine Frage, reicht das aus? Die Hausverwaltung hat mir die neue Anschrift des Verm ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-28CEST19:56:13+01:00
Sun, 28 May 2006 15:14:58 CEST Uhr - georg6163 schrieb - Gasanschluß bei Mieter entfernt Hallo,
eine Mieterin konnte ihre Gasrechnung nicht bezahlen und hat nun den Gaszähler entfernt bekommen. Die Wiederanbringung des Zählers wird ca. 400 Euro kosten. Was mir aber mehr Kopfzerbrechen bereitet ist die Befürchtung, daß im nächsten Winter die Heizung durch Frost geschädigt wird.
Die Mieterin zahlt Ihre Miete.
Wie kann ich dennoch darauf drängen das die Heizung wiede ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-05-28CEST15:14:58+01:00
Tue, 30 May 2006 22:18:45 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird.
Gemäß § ...
Tue, 30 May 2006 22:18:45 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Tue, 30 May 2006 22:18:45 GMT
Im Rahmen des Podacstday2006 hat ein Sprecher der GEMA angeküdigt, dass die GEMA ab Sommer 2006 einen Podcast-Tarif für Musik anbieten will. So wolle die GEMA für nicht-kommerzielle Podcast-Sendungen, die Musik als reine Einblendung benutzen, monatlich fünf Euro berechnen, falls sie mindestens wöchentlich bereit gestellt werden. Für einen kompletten Song in einer wöchentlichen Podcast-Sendung würden zehn Euro fällig, ein Song täglich koste dreißig Euro. Es sei allerdings noch nicht klar, wie lange die Podcast-Beiträge online stehen dürften. Es steht also zu befürchten, dass Podcaster für ihre Archive eine zusäzliche Gebühr entrichten müssen. Details hierzu im Blog zum Podcastday2006.
Am besten verfahren die Podcaster wie die Kollegen von der AudioWerkstatt des JuraWiki. Dort verwendet man ausschließlich GEMA-freie Musik für die Einblendungen.
2006-05-30T13:49:33+01:00
Nachdem bereits in der Vergangenheit Fälle bekannt wurden, in denen Mitarbeiter des US-Kongresses Lebensläufe von Politikern in der Wikipedia geschönt haben sollen, gibt es nun den ersten prominenten Fall in der deutschen Wikipedia: Seit einigen Tagen tobt ein Edit-War um den Wikipedia-Eintrag "Klaus Kleinfeld."
Klaus Kleinfeld ist Vorstandsvorsitzender der Siemens AG. Wie es aussieht, haben Autoren aus dem Umfeld der Siemens AG versucht, den Text über ihren obersten Chef etwas positiver darzustellen, indem Bemerkungen über wirtschaftliche Misserfolge von Siemens entfernt wurden. In der Folge entbrannte ein Kleinkrieg zwischen den Siemens nahestehenden Autoren und der Wikipedia-Gemeinde. Während die Wikipedia-Gemeinde Siemens Selbstdarstellung vorwarf, verwiesen die Siemensler auf den in der Wikipedia geltenden Grundsatz des Neutralen Standpunkt (NPOV) beim Verfassen von Artikeln.
Jetzt haben die Admins die Notbremse gezogen und am 27.05. den Artikel für jegliche Bearbeitungen gesperrt. Änderungswünsche werden nur noch nach Prüfung durch einen Admin eingestellt.
2006-05-30T12:13:07+01:00
Aus der Saarbrücker Zeitung: Eine Gruppe Jugendlicher wollte das 15jährige Bestehen ihres Vereins feiern. Eine Party sollte es werden - eine mit einem griffigen Namen, der sich leicht einprägt und werbewirksam ist. Man entschied sich für "Spring Break Party". Nachdem die jugendlichen Organisatoren Plakate beantragt und die Veranstaltung wegen der Musik, die gespielt werden sollte, der GEMA gemeldet hatten, gab's böse Post von einem Bielefelder Unternehmen, das rechtliche Konsequenzen wegen der Verwendung des Namens für die geplante Veranstaltung androhte.
Das Unternehmen ist Inhaber der Markenrechte an dem Begriff "Spring Break" (dem amerikanischen Begriff für die Frühjahrsferien) und hat dem Betreiber einer Saarbrücker Diskothek eine Lizenz für Veranstaltungen unter diesem Namen erteilt. Darin sei ein Gebietsschutz enthalten. Während sich die Jugendlichen für einen anderen Namen entschieden, hat dies der Betreiber einer anderen Diskothek, der ebenfalls eine Party unter diesem Namen veranstaltete, nicht tun wollen. Er hat über einen Patentanwalt die Löschung der Marke beim deutschen Marken- und Patentamt in München beantragt.
Damit die Party nicht unerwartet ein gerichtliches Nachspiel hat, rät der Patentanwalt Veranstaltern, die einen Namen für ihre Veranstaltung suchen, den geplanten Namen ersteinmal in eine Suchmaschine einzugeben. An der Zahl der Treffer lasse sich die Wahrscheinlichkeit eines Markenrechtlichen Schutzes ablesen.
2006-05-29T14:55:33+01:00
Nach Presseberichten blieb einem 1,55 Meter kleinen 50jährigen Mann im US-Bundesstaat Nebraska eine Freiheitsstrafe erspart, weil die Richterin ihn vor zu erwartender Drangsalierung wegen seiner Körpergröße schützen möchte. Aus diesem Grunde habe sie gegen den Sexualstraftäter eine Bewährungsstrafe verhängt. Weitere Details beim Standard oder der Rheinischen Post .
2006-05-29T09:00:13+01:00
Derzeit findet in Saarbrücken der 96. deutsche Katholikentag statt. Hier finden sich nicht nur hochrangige Kirchenvertreter ein, auch Vertreter aus der Politik besuchen die Großveranstaltung in der saarländischen Landeshauptstadt. So haben in den vergangenen Tagen die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bundespräsident Horst Köhler mit den Besuchern des Katholikentages diskutiert, heute sind Arbeitsminister Franz Müntefering sowie der am Donnerstag in Aachen mit dem Karlspreis ausgezeichnete luxemburger Regierungschef Jean-Claude Juncker und der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel anwesend.
Ein großes Thema bildet Europa. Während der Einigungsprozess ins Stocken geraten scheint, hat Angela Merkel bei ihrem Besuch gefordert, wieder über einen Gottesbezug in der europäischen Verfassung zu diskutieren. Es sei wichtig, sich zu den eigenen Wurzeln und der eigenen Kultur zu bekennen, so die Kanzlerin laut SR. Heute liegt der Schwerpunkt auf der Frage "Europa auf dem Weg zur Weltmacht oder zur Wertemacht?". Hierbei geht es darum, eine Grundwertediskussion in Gang zu bringen mit dem Ziel eines neuen Entwurfs von Gerechtigkeit nicht nur in Europa, sondern in der Welt. In diesem Zusammenhang hat Bundespräsident Köhler bei seinem Besuch die herrschende Doppelmoral angeprangert und gefordert, nicht stets zuerst auf den eigenen Vorteil bedacht zu sein. Es werde zu viel geredet und zu wenig getan, so Köhler nach einem Bericht des SR.
2006-05-27T09:16:38+01:00
Tue, 30 May 2006 22:18:45 GMT
RFID (Radio Frequency Identification Devices) -Chips sind kleinste Prozessoren die auf Basis von ...
2006-05-26 12:00:00
Die EU-Richtlinie 2002/38/EG zur mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rundfunk- und ...
2006-05-26 12:00:00
Das US-amerikanische Sofwareunternehmen Veritas/Symantec strebt eine Klage gegen Microsoft an. In ...
2006-05-25 12:00:00
Das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) wurde 1992 gegründet und ist eine unabhängige, ...
2006-05-25 12:00:00
Tue, 30 May 2006 22:18:46 GMT
Tue, 30 May 2006 22:18:50 GMT
CK - Washington. On May 29, 2006, Berlin Attorney General Brigitte Zypries announced measures to simplify the incorporation and maintenance of the standard corporate form for small business, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH. The capital requirement will be reduced to 10,000 Euros of which 5,000 Euros must be paid in initially. In the future, GmbHs may locate their operational headquarters outside of Germany, just as foreign limited liability companies may have their seat in Germany.
The transfer of shares will become easier, and entries in shareholder lists will assure transferees of clear title. Currently, setting up such limited liability companies takes too long, by comparison with other nations, because administrative approvals must be obtained when the company is formed. The new rules will decouple permit procedures from the incorporation.
The draft bill is now on its way to various other departments for comments and should ultimately be sent to the Berlin Diet for discussion and potential approval. There is general consensus in Germany that the law on GmbHs needs reform and simplification. The current timeline could lead to an effective date of the revisions in early 2008. German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington. On May 19, 2006, Berlin Attorney Brigitte Zypries issued a press release on a bill to allow plea agreements in the German criminal procedure. The Supreme Court, Bundesgerichtshof, had defined the parameters of such agreements for which the Code of Criminal Procedure, Strafprozessordnung, fails to provide a legal basis or rules. The bill is supposed to ensure legal certainty.
The Department of Justice lists the following criteria for Absprachen in its release: Courts are to encourage the parties to make themselves available for negotiations and other communications. Courts may disclose their assessment of the matter early. Only the sentence may be the subject matter of a plea agreement. A waiver of an appeal is prohibited. The court must always educate the defendant on the consequences of the agreement. Finally, any negotiations must take place in public and, therefore, in the court room. German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington. On May 16, 2006, the German non-profit political Friedrich Ebert Foundation arranged a discussion about immigration policies in Germany and the United States. Lale Akgün, member of the Federal Diet, Bundestag, and California Congresswoman Loretta Sanchez presented very personal perceptions of the current legal situation in the two countries. WTOP Radio presenter Mark Plotkin moderated the event.
The speakers focused, among other things, on different citizenship requirements. While a person born in the United States automatically becomes an American citizen, a person born in Germany is a German citizen only if a parent is German or has lived for at least eight years in Germany, §4 of the Citizenship Act, Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG. Immigrants may acquire German citizenship through naturalization, §§8 to 16 StAG. On May 5, 2006, the ministers of the interior of the states, Länder, compromised in tightening the requirements for naturalization. In Germany, dual citizenship constitutes an exception. By contrast, Ms. Sanchez appeared to consider dual citizenship somewhat less unusual in the United States.
In addition to these rules, §4 of the Residence Act, Aufenthaltsgesetz, provides for three different types of German residence permits to afford immigrants several rights that make citizenship dispensable in many cases. German American Law Journal :: Washington USA
CS - Cologne. Anne Lehder gives an overview of, and introduction into, the liability of bank directors and officers in German law. In Director and Officer Indemnification by Bank
Under German Law, Anne Lehder first outlines the liability of bank directors who are not members of the board of the bank. She shows that in this event only employment law applies, which exempts the director or officer from any claims in case of mere negligence.
Dr. Lehder explains that this general principle of employment law does not apply to bank directors or officers who are formally appointed as executive board members or supervisory board members. For these executives, a broad range of different liability laws apply that are by far stricter than the comforting employment liability law. The article briefly describes the statutes and provisions applicable to the respective legal entities bank directors or officers may work for. The article also distinguishes between the various sorts of claimants that may have claims against directors or officers.
The topic of her article could not be more up-to-date. The article is published at the same time when Deutsche Bank and its former bank director Rolf Breuer face a significant claim for damages brought by former media mogul Leo Kirch--a novelty under German law. The article therefore provides a very interesting overview of the various legal statutes that impose liability upon bank directors and officers and invites every lawyer--be it a German or American--to read further about this developing and more and more serious part of German law. German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington. An offer by a seller at an Internet auction is advertising, the Cologne Court of Appeals decided on November 23, 2005 in the matter 28 S 6/05, published May 2, 2006 at www.recht-in.de.
The plaintiff had listed a software program that circumvented copy protection mechanisms of CDs. Before the auction ended, he withdrew the offer. Then he received a cease and desist letter from the defendants, eight record companies, to refrain from such sales. The focus of the dispute was whether the plaintiff violated §95a of the Copyright Act, Urheberrechtsgesetz and owed damages.
§95a, as amended in September 2003, prohibits the sale and promotion of such programs. A definition of advertising exists only in an European Union directive and relates to commercial expression for the promotion of sales. The Court ruled that private advertising is sufficient for copyright purposes, although it failed to explain why an auction listing supports a sale. By deeming plaintiff's activities advertising, the Court found a violation of §95a to have occurred. German American Law Journal :: Washington USA
Tue, 30 May 2006 22:18:50 GMT
Pressemitteilung vom 30.05.2006
2006-05-30
Pressemitteilung vom 24.05.2006
2006-05-24
Pressemitteilung vom 23.05.2006
2006-05-23
Pressemitteilung vom 19.05.2006
2006-05-19
Pressemitteilung vom 18.05.2006
2006-05-18
Tue, 30 May 2006 22:18:50 GMT
Wiesbaden (ots) - "JIT", das erfolgreiche Mönchengladbacher
"Interventionskonzept jugendliche Intensivtäter", das Polizeiliche
Gütesiegel für "Ausgezeichnete Wohnsicherheit" aus Frankfurt am Main
oder das "National Reassurance Policing ...
Wed, 24 May 2006 10:17:00 B
Wiesbaden (ots) - Beamte des Bundeskriminalamtes haben am
vergangenen Wochenende nach mehrwöchigen Ermittlungen einen
Drogenhändler aus Großbritannien festgenommen. Die Ermittler stellten
am 20.05.2006 zudem mehr als 750 Kilogramm Haschisch ...
Tue, 23 May 2006 11:35:00 B
Wiesbaden (ots) - Fälle von sogenannten "Ehrenmorden" rufen
regelmäßig ein großes Öffentlichkeitsinteresse hervor. Besonderes
Aufsehen erregten in den vergangenen Wochen der Fall Sürücü in Berlin
und ein derzeit vor dem Landgericht Wiesbaden ...
Fri, 19 May 2006 12:39:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer
Phishing-Welle, die sich aktuell gegen Kunden der Postbank richtet.
In den vergangenen Tagen sind massenhaft E-Mails versendet worden,
die die Empfänger auffordern, auf einen in der ...
Thu, 18 May 2006 14:00:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes (BKA)
hat in den Abendstunden des 08. Mai 2006 einen wegen des Verdachts
des Völkermordes gesuchten, serbisch-montenegrinischen Staatsan-
gehörigen in Seeheim-Jugenheim festgenommen.
...
Wed, 10 May 2006 13:42:00 B
Tue, 30 May 2006 22:18:50 GMT
1. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG schließt die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nicht grundsätzlich aus.
2. Eine Auslegung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG, nach der das Verbot der Inkaufnahme von Staatenlosigkeit sich auch auf den Fall der erschlichenen Einbürgerung erstreckte, entspricht nicht dem Willen des Verfassungsgebers; sie liegt außerhalb des Schutzzwecks der Norm.
3. Für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst getäuscht hat, bietet § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.
Wed, 24 May 2006 15:19:24 +0200
Auch im PKH-Verfahren hat die Patientenseite ihren Anspruch schlüssig darzulegen.
Verneint die Behandlungsseite nachvollziehbar ein schuldhaft fehlerhaftes Behandlungsgeschehen, muss sich die Patientenseite damit nachvollziehbar auseinander setzen; die reine "Vermutung" eines Behandlungsfehlers reicht hierfür nicht.
Tue, 30 May 2006 15:45:11 +0200
1. Kommunale Rechnungsprüfungsämter nehmen Verwaltungstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW wahr.
2. Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW ist auf kommunale Rechnungsprüfungsämter nicht anwendbar.
Fri, 26 May 2006 14:17:07 +0200
Wird der Deutsche Kinderschutzbund e. V. vom Familiengericht mit der Vorbereitung eines betreuten Umgangs zwischen einem Elternteil und dem Kind beauftragt, so ist dessen Mitarbeiter zur Mitteilung von ihm ermittelter, für das Umgangsgericht bedeutsamer persönlicher Daten an das Familiengericht befugt.
Wed, 24 May 2006 15:23:57 +0200
1. Nimmt der Dolmetscher durch Weitergabe von Untersuchungsergebnissen an dritte Tatverdächtige zielgerichtet auf laufende Ermittlungsverfahren Einfluss, kann dieses Fehlverhalten einen die Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen Vertrauensverlust der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten in seine persönliche Integrität nach sich ziehen.
2. § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO erlaubt unter den angegebenen Voraussetzungen (hier: zur Abwehr von erheblichen Gefahren) die Übermittlung der im Rahmen einer Überwachungsmaßnahme nach § 100 a StPO ermittelten Informationen und auch deren zweckgemäße Verwendung in einem der Gefahrenabwehr dienenden Verwaltungsverfahren.
Fri, 26 May 2006 13:56:53 +0200
Die neben dem Leistungsantrag erstrebte Feststellung, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme von Gegenständen in Annahmeverzug befindet, bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, wenn beide Begehren wirtschaftlich übereinstimmen, mithin dem Feststellungsantrag keine eigene wirtschaftliche Bedetuung zukommt.
Tue, 30 May 2006 15:45:38 +0200
1. Verstöße gegen die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 LV dar.
2. Das Recht eines Beschuldigten, im Rahmen seiner Vorführung vor den zuständigen Richter gemäß § 115 Abs. 1 StPO einen Verteidiger hinzuzuziehen, dem nach § 168c Abs. 1 StPO bei der Vernehmung die Anwesenheit gestattet ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht.
Tue, 30 May 2006 15:57:22 +0200
Die Frage, ob ein bestimmtes Verfolgungsgeschehen eine Rückkehr in das Heimatland unzumutbar macht und einem Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter entgegensteht (hier Tötung eines Sohnes beziehungsweise Bruders durch serbische Polizisten im Kosovo), kann nicht "abstrakt" für eine Vielzahl von Fällen vorab, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Es handelt sich daher nicht um eine grundsätzlich klärungsfähige Frage im Verständnis von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG.
Wed, 24 May 2006 15:31:24 +0200
1. Der unberechtigte Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter (hier: Entwendung von Handys aus T-Punkt) stellt eine Verletzung im Kernbereich der Dienstpflichten dar.
2. Die für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche Feststellung eines endgültigen Vertrauensverlustes setzt neben der Schwere des Dienstvergehens auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - NVwZ 2006, 469).
Tue, 30 May 2006 15:57:01 +0200
Entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Sachverhalts, der Gegenstand eines Strafverfahrens ist, in dem die Fahrerlaubnisentziehung in Betracht kommt, vor dem rechtskräftigen Abschluss dieses Strafverfahrens, verletzt ihre Entscheidung stets den Fahrerlaubnisinhaber in seinen Rechten. Daran ändert sich auch durch einen späteren rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens nichts.
Tue, 30 May 2006 15:56:34 +0200
Tue, 30 May 2006 22:18:53 GMT
86Die durch § 11 Abs. 1 SG normierte Verpflichtung jedes Soldaten zum Gehorsam beinhaltet die Pflicht zur Beachtung und Vollziehung der durch einen Vorgesetzten erteilten (verbindlichen) Befehle. Dabei wird der Begriff Befehl weder in der Vorschrift noch sonst im Soldatengesetz näher bestimmt, so...
Wed, 24 May 2006 11:51:33 +0200
1Das Rechtsmittel ist in vollem Umfange eingelegt worden. Zwar beziehen sich die Ausführungen des Wehrdisziplinaranwalts im Berufungsschriftsatz im Wesentlichen auf sein Ziel, eine gravierende Verschärfung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu erreichen. Das ändert aber nichts daran, dass die E...
Wed, 24 May 2006 11:44:39 +0200
99Die Berufung hat in dem aus dem Tenor der Entscheidung ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Senat ist trotz verbleibender (Rest-)Zweifel nicht zu der Feststellung gelangt, dass der frühere Soldat eines Unterhaltsbeitrages im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO unwürdig ist.
100Ob ein Soldat nach die...
Wed, 24 May 2006 11:42:56 +0200
36Der Antrag des Antragstellers, die Rechtswidrigkeit der unter Erwähnung des Schreibens vom Januar 2005 geführten telefonischen Unterredung(en) über seinen Gesundheitszustand festzustellen, ist entgegen der Auffassung des Bundesministers der Verteidigung zulässig.
37Der Antragsteller beanstand...
Wed, 24 May 2006 11:40:03 +0200
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