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Neuigkeiten (04.06.06)

Sat, 03 Jun 2006 22:55:59 GMT
Sat, 03 Jun 2006 22:55:59 GMT
Sat, 03 Jun 2006 22:55:59 GMT
Lange haben wir hier nichts mehr von uns hören lassen. Dies liegt zum einen daran, dass wir beruflich sehr gut beschäftigt sind - und auf der anderen Seite daran, dass nichts so uninteressant ist als die aktuelle Version eines Projektes ;-)... Das bedeutet, dass die Zeit, die für JuraBlogs bleibt, für ...

Lange haben wir hier nichts mehr von uns hören lassen. Dies liegt zum einen daran, dass wir beruflich sehr gut beschäftigt sind – und auf der anderen Seite daran, dass nichts so uninteressant ist als die aktuelle Version eines Projektes ;-)...
Das bedeutet, dass die Zeit, die für JuraBlogs bleibt, für die Entwicklung der neuen Version eingesetzt wird. Ursprünglich sollte diese schon längst online sein, momentan sieht es aber so aus, als ob August ein realistischer Termin ist.

Eigentlicher Grund dieses Postings ist aber, dass seit einigen Tagen der JuraBlogs TOP-Meldungen RSS-Feed nicht funktionierte und uns erst jetzt ein anonymer User (Danke!) darauf hingewiesen hat… der Fehler war nach einer Minute behoben. Wir freuen uns immer über Feedback – also wenn in Zukunft etwas nicht funktioniert bitte nicht glauben, dass uns andere User bereits drauf hingewiesen haben werden ;-).

Thu, 01 Jun 2006 10:07:07 +0000
Sat, 03 Jun 2006 22:55:59 GMT
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage der Zulässigkeit eingreifender Maßnahmen im Jugendstrafvollzug, für die eine spezielle gesetzliche Grundlage nicht besteht.
2006-05-31
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung.
2006-05-24
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.
2006-05-09
Die Richtervorlage stellt folgende Frage:
2006-05-09
Die Richtervorlage stellt folgende Frage:
2006-05-09
Sat, 03 Jun 2006 22:56:00 GMT
Sat, 03 Jun 2006 22:56:00 GMT
Sat, 03 Jun 2006 19:58:02 CEST Uhr - omega79 schrieb - hausordnung nachträglich
hi, wir haben einen eigendlich recht netten mieter, mit dem man so auch keine probleme hat. bis auf die unordnung die er verbreitet, und das er entweder nicht verstehen will oder es nicht verstehen kann das es so nicht geht. jetzt wollen wir ihm eine hausordnung zukommen lassen, ist das so ohne weiteres nachträglich möglich ? müsste er die hausordnung ggf unterschreiben ? ic ...

MfG Euer LOW-Team
2006-06-03CEST19:58:02+01:00
Sat, 03 Jun 2006 00:21:12 CEST Uhr - dietere schrieb - Mieter zahlt nicht und ist unauffindbar
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Ich habe einen Mieter, der seit Monaten nicht zahlt. Daraufhin habe ich ihm die Kündigung per Einschreiben geschickt. Diese ist aber mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückgekommen. Ans Telefon geht der Mieter auch nicht. Ich habe auf die Mailbox gesprochenund SMS geschrieben, dass er sich doch bitte melden soll. Leide ...

MfG Euer LOW-Team
2006-06-03CEST00:21:12+01:00
Fri, 02 Jun 2006 11:16:12 CEST Uhr - Vermieterlaie schrieb - Kostenübernahme Bodenerneuerung Laminat
Kostenübernahme neuer Laminat Einen schönen guten Tag! Ich bin durch den Tod meines Vaters unfreiwillig zur Vermieterin geworden und sehe mich nun dem ersten Problem ausgesetzt: Der Mieter möchte einen neuen Boden in der gesamten Wohnung (80qm²), da der alte Teppich runter ist (ist von 1993, das ist also vollkommen verständlich). Er möchte Laminat und hat mir auch schon Ange ...

MfG Euer LOW-Team
2006-06-02CEST11:16:12+01:00
Fri, 02 Jun 2006 10:17:04 CEST Uhr - lala schrieb - Abmahnung bekommen
Hallo, ich habe folgendes Problem. Gestern habe ich von meinem Vermieter eine Abmahnung erhalten. Mein Nachbar, der über mir wohnt, hat sich wohl schon mehrfach über mich wegen Lärmbelästigung, beschwert. Er behauptet, laut Brief "glaubhaft", dass ich laute Musik hören würde. Ich habe die laute Musik auch gehört, die kommt aber nicht von mir, sondern von dem 14- jä ...

MfG Euer LOW-Team
2006-06-02CEST10:17:04+01:00
Mon, 29 May 2006 23:11:27 CEST Uhr - Biggi schrieb - heizperiode
Hallo guten Abend, Hoffe es kann mir einer weiterhelfen. Mein Mann und ich wohnen in einem 6Familienhaus in unserer Eigentumswohnung. Die anderen 5 Wohnung sind vermietet. Einem dieser Mieter ist es jetzt zu kalt und hat sich deshalb bei unserem Hausverwalter gemeldet mit der Bitte man möge die Heizung anschalten. Da mein Mann so ne art Hausmeistertätigkeit hier übernommen hat ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-29CEST23:11:27+01:00
Sat, 03 Jun 2006 22:56:00 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Sat, 03 Jun 2006 22:56:01 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sat, 03 Jun 2006 22:56:01 GMT

Der 1. Strafsenat des OLG Frankfurt/Main hat die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der im Jahre 2001 dazu aufgerufen hatte, die Website der Lufthansa durch massenhafte Seitenaufrufe lahmzulegen. Hintergrund für die Aktion war die Beteiligung des Luftfahrtunternehmens an so genannten Abschiebeflügen, mit denen abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimat zurück verbracht wurden.

Das OLG sah in seinem Urteil vom 22.05. - Az.: 1 Ss 319/05 - das Tatbestandsmerkmal der Drohung mit einem empfindlichen Übel nicht als gegeben an. Ebenso liege keine Gewaltanwendung vor. Obwohl die Seite nachweislich 1.262.000mal von 13.614 IP-Adressen aus aufgerufen worden war und der Lufthansa erheblicher materielle Schaden entstanden ist, liege in dem Handeln des Angeklagten keine Nötigung. Auch eine Subsumtion der Handlung unter den Straftatbestand der Datenveränderung lehnte der Senat ab.

Quelle: Spiegel-Online.

2006-06-02T08:40:26+01:00

Mit den Stimmen der CDU-Mehrheit gegen die der Oppositionsparteien hat der saarländische Landtag am gestrigen Mittwoch die Einführung von Studiengebühren an den saarländischen Hochschulen beschlossen. Damit werden künftig Studenten in den ersten beiden Semestern mit je 300 und ab dem dritten Semester mit je 500 Euro zur Kasse gebeten.

Seit Beginn der Diskussion um die nun beschlossene Einführung der Studiengebühren, die den saarländischen Hochschulen zugute kommen sollen, verzeichnen rheinland-pfälzische Hochschulen einen verstärkten Zulauf saarländischer Abiturienten, die ihr Studium im benachbarten Bundesland absolvieren möchten, wo nach Aussage des Ministerpräsidenten Kurt Beck eine Erhebung von Studiengebühren nicht geplant ist.

Die Proteste der Studierenden der Saar-Hochschulen blieben damit erfolglos. Nach Ansicht der Studenten ist die Einführung von Studiengebühren kontraproduktiv. Sie verweisen auf die bereits seit einiger Zeit festzustellenden Abwanderungstendenzen. Vertreter der Oppositionsparteien kritisieren die Regelung als unsozial. Jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien werde der Zugang zu einem Hochschulabschluss versperrt.

2006-06-01T00:41:04+01:00

RAe1-thumb.jpgFür gewöhnlich enthält der SPAM-Ordner Mails, die Viagra & Co. anpreisen, für die Verlängerung gewisser männlicher Körperteile werben, oder Bezugsquellen für Schlankheitsmittel nennen. Dann gibt es noch die üblichen Betrüger der Nigeria-Connection oder Phisher, die ahnungslose Geschäftspertner suchen.

RAe2-thumb.jpgGestern gab es etwas Neues: Da sucht eine Person, die sich Dr. Holger Frellesen nennt, unter dem Betreff "Fur RAe, die offen sind fur eine Erweiterung der Geschaftsfeldes" Rechtsanwälte, die ihren Mandanten eine Geldanlage vermitteln. Die Anlage verspricht erstaunlich hohe Verzinsungen und - was für den vermittelnden Anwalt besonders attraktiv ist: Der Anwalt erhält eine nicht unerhebliche "Vermittlungsprovision, die für den Anleger nicht offen gelegt wird". Details des zweifelhaften Geschäftsangebots können den beiden Screenshots entnommen werden (zum Vergrößern klicken).

Es bleibt zu hoffen, dass nicht allzu viele Anwälte an einer derartigen "Erweiterung des Geschäftsfeldes" interesssiert sind.

2006-05-31T09:26:40+01:00

Im Rahmen des Podacstday2006 hat ein Sprecher der GEMA angeküdigt, dass die GEMA ab Sommer 2006 einen Podcast-Tarif für Musik anbieten will. So wolle die GEMA für nicht-kommerzielle Podcast-Sendungen, die Musik als reine Einblendung benutzen, monatlich fünf Euro berechnen, falls sie mindestens wöchentlich bereit gestellt werden. Für einen kompletten Song in einer wöchentlichen Podcast-Sendung würden zehn Euro fällig, ein Song täglich koste dreißig Euro. Es sei allerdings noch nicht klar, wie lange die Podcast-Beiträge online stehen dürften. Es steht also zu befürchten, dass Podcaster für ihre Archive eine zusäzliche Gebühr entrichten müssen. Details hierzu im Blog zum Podcastday2006.

Am besten verfahren die Podcaster wie die Kollegen von der AudioWerkstatt des JuraWiki. Dort verwendet man ausschließlich GEMA-freie Musik für die Einblendungen.

2006-05-30T13:49:33+01:00

Nachdem bereits in der Vergangenheit Fälle bekannt wurden, in denen Mitarbeiter des US-Kongresses Lebensläufe von Politikern in der Wikipedia geschönt haben sollen, gibt es nun den ersten prominenten Fall in der deutschen Wikipedia: Seit einigen Tagen tobt ein Edit-War um den Wikipedia-Eintrag "Klaus Kleinfeld."

Klaus Kleinfeld ist Vorstandsvorsitzender der Siemens AG. Wie es aussieht, haben Autoren aus dem Umfeld der Siemens AG versucht, den Text über ihren obersten Chef etwas positiver darzustellen, indem Bemerkungen über wirtschaftliche Misserfolge von Siemens entfernt wurden. In der Folge entbrannte ein Kleinkrieg zwischen den Siemens nahestehenden Autoren und der Wikipedia-Gemeinde. Während die Wikipedia-Gemeinde Siemens Selbstdarstellung vorwarf, verwiesen die Siemensler auf den in der Wikipedia geltenden Grundsatz des Neutralen Standpunkt (NPOV) beim Verfassen von Artikeln.
Jetzt haben die Admins die Notbremse gezogen und am 27.05. den Artikel für jegliche Bearbeitungen gesperrt. Änderungswünsche werden nur noch nach Prüfung durch einen Admin eingestellt.

2006-05-30T12:13:07+01:00
Sat, 03 Jun 2006 22:56:01 GMT
Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat am Freitag, dem 26.5.2006 im Rechtsstreit "Apple gegen ...
2006-06-01 12:00:00
Der EuGH hat in seinem [http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&alldocs=al...
2006-06-01 12:00:00
Ab Sommer 2006 werden in Nordrhein-Westfalen alle Vorgänge zum Handelsregister nur noch ...
2006-06-01 12:00:00
In den letzten Wochen sind die beiden ersten außergerichtlichen Schiedssprüche zu ...
2006-06-01 12:00:00
RFID (Radio Frequency Identification Devices) -Chips sind kleinste Prozessoren die auf Basis von ...
2006-05-26 12:00:00
CK - Washington.   On June 1, 2006, Berlin witnessed the signing of a protocol to the income tax treaty between the United States and Germany. The treaty dates back to 1989. The amendments reflect tax policy adjusting to globalization, such as the elimination of withholding of source-country dividends and the prevention of treaty shopping.

The United States Department of the Treasury published on its website the Protocol amending the Income Tax Convention between the United States and Germany and the Joint Declaration accompanying signature of proposed Protocol.

In German, the Blickpunkt Recht & Steuern blog provides a summary of major changes. The German text of the protocol is available at the Bundesministerium der Finanzen website.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On May 29, 2006, Berlin Attorney General Brigitte Zypries announced measures to simplify the incorporation and maintenance of the standard corporate form for small business, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH. The capital requirement will be reduced to 10,000 Euros of which 5,000 Euros must be paid in initially. In the future, GmbHs may locate their operational headquarters outside of Germany, just as foreign limited liability companies may have their seat in Germany.

The transfer of shares will become easier, and entries in shareholder lists will assure transferees of clear title. Currently, setting up such limited liability companies takes too long, by comparison with other nations, because administrative approvals must be obtained when the company is formed. The new rules will decouple permit procedures from the incorporation.

The draft bill is now on its way to various other departments for comments and should ultimately be sent to the Berlin Diet for discussion and potential approval. There is general consensus in Germany that the law on GmbHs needs reform and simplification. The current timeline could lead to an effective date of the revisions in early 2008.
German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington.   On May 19, 2006, Berlin Attorney Brigitte Zypries issued a press release on a bill to allow plea agreements in the German criminal procedure. The Supreme Court, Bundesgerichtshof, had defined the parameters of such agreements for which the Code of Criminal Procedure, Strafprozessordnung, fails to provide a legal basis or rules. The bill is supposed to ensure legal certainty.

The Department of Justice lists the following criteria for Absprachen in its release: Courts are to encourage the parties to make themselves available for negotiations and other communications. Courts may disclose their assessment of the matter early. Only the sentence may be the subject matter of a plea agreement. A waiver of an appeal is prohibited. The court must always educate the defendant on the consequences of the agreement. Finally, any negotiations must take place in public and, therefore, in the court room.
German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington.   On May 16, 2006, the German non-profit political Friedrich Ebert Foundation arranged a discussion about immigration policies in Germany and the United States. Lale Akgün, member of the Federal Diet, Bundestag, and California Congresswoman Loretta Sanchez presented very personal perceptions of the current legal situation in the two countries. WTOP Radio presenter Mark Plotkin moderated the event.

The speakers focused, among other things, on different citizenship requirements. While a person born in the United States automatically becomes an American citizen, a person born in Germany is a German citizen only if a parent is German or has lived for at least eight years in Germany, §4 of the Citizenship Act, Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG. Immigrants may acquire German citizenship through naturalization, §§8 to 16 StAG. On May 5, 2006, the ministers of the interior of the states, Länder, compromised in tightening the requirements for naturalization. In Germany, dual citizenship constitutes an exception. By contrast, Ms. Sanchez appeared to consider dual citizenship somewhat less unusual in the United States.

In addition to these rules, §4 of the Residence Act, Aufenthaltsgesetz, provides for three different types of German residence permits to afford immigrants several rights that make citizenship dispensable in many cases.
German American Law Journal :: Washington USA
CS - Cologne.   Anne Lehder gives an overview of, and introduction into, the liability of bank directors and officers in German law. In Director and Officer Indemnification by Bank Under German Law, Anne Lehder first outlines the liability of bank directors who are not members of the board of the bank. She shows that in this event only employment law applies, which exempts the director or officer from any claims in case of mere negligence.

Dr. Lehder explains that this general principle of employment law does not apply to bank directors or officers who are formally appointed as executive board members or supervisory board members. For these executives, a broad range of different liability laws apply that are by far stricter than the comforting employment liability law. The article briefly describes the statutes and provisions applicable to the respective legal entities bank directors or officers may work for. The article also distinguishes between the various sorts of claimants that may have claims against directors or officers.

The topic of her article could not be more up-to-date. The article is published at the same time when Deutsche Bank and its former bank director Rolf Breuer face a significant claim for damages brought by former media mogul Leo Kirch--a novelty under German law. The article therefore provides a very interesting overview of the various legal statutes that impose liability upon bank directors and officers and invites every lawyer--be it a German or American--to read further about this developing and more and more serious part of German law.
German American Law Journal :: Washington USA
Sat, 03 Jun 2006 22:56:06 GMT
Pressemitteilung vom 02.06.2006
2006-06-02
Pressemitteilung vom 31.05.2006
2006-05-31
Sat, 03 Jun 2006 22:56:07 GMT
Wiesbaden (ots) - Am 24. Mai hat das Bundeskriminalamt das "Lagezentrum BKA WM 2006" (LIZ) eingerichtet. Unter Einbindung von Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundes- polizei, Interpol und Europol sowie ...
Wed, 31 May 2006 14:03:00 B
Wiesbaden (ots) - "JIT", das erfolgreiche Mönchengladbacher "Interventionskonzept jugendliche Intensivtäter", das Polizeiliche Gütesiegel für "Ausgezeichnete Wohnsicherheit" aus Frankfurt am Main oder das "National Reassurance Policing ...
Wed, 24 May 2006 10:17:00 B
Wiesbaden (ots) - Beamte des Bundeskriminalamtes haben am vergangenen Wochenende nach mehrwöchigen Ermittlungen einen Drogenhändler aus Großbritannien festgenommen. Die Ermittler stellten am 20.05.2006 zudem mehr als 750 Kilogramm Haschisch ...
Tue, 23 May 2006 11:35:00 B
Wiesbaden (ots) - Fälle von sogenannten "Ehrenmorden" rufen regelmäßig ein großes Öffentlichkeitsinteresse hervor. Besonderes Aufsehen erregten in den vergangenen Wochen der Fall Sürücü in Berlin und ein derzeit vor dem Landgericht Wiesbaden ...
Fri, 19 May 2006 12:39:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer Phishing-Welle, die sich aktuell gegen Kunden der Postbank richtet. In den vergangenen Tagen sind massenhaft E-Mails versendet worden, die die Empfänger auffordern, auf einen in der ...
Thu, 18 May 2006 14:00:00 B
Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.
Thu, 01 Jun 2006 15:28:47 +0200
Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.
Thu, 01 Jun 2006 15:28:31 +0200
Ordnet die Vergabekammer die Aufhebung des Vergabeverfahrens an, ist in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ein Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung zulässig. § 118 Abs. 3 GWB stellt in diesem Fall keinen hinreichenden Schutz gegen eine Auftragsvergabe an einen Konkurrenten während des Beschwerdeverfahrens dar.
Thu, 01 Jun 2006 15:33:22 +0200
1. Eine unzulässige Mischkalkulation liegt nicht vor, wenn ein Bieter ohne Auf- und Abpreisung sogenannte Bereitstellungsgeräte (Baukran einschließlich Lohnkosten Kranführer) in die Position Baustelleneinrichtung einrechnet, wenn der Wortlaut des Leistungsverzeichnisses dies bei vertretbarer Auslegung zulässt, weil eine ausdrückliche Position für diese Kosten im Leistungsverzeichnis fehlt. 2. Die Regelung des § 21 Nr. 4 VOB/A betrifft nicht Nachlässe bei den Einheitspreisen für einzelne Leistungspositionen im Rahmen der Kalkulation, sondern nur Preisabschläge für das Gesamtangebot.
Thu, 01 Jun 2006 15:33:06 +0200
1. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG schließt die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nicht grundsätzlich aus. 2. Eine Auslegung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG, nach der das Verbot der Inkaufnahme von Staatenlosigkeit sich auch auf den Fall der erschlichenen Einbürgerung erstreckte, entspricht nicht dem Willen des Verfassungsgebers; sie liegt außerhalb des Schutzzwecks der Norm. 3. Für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst getäuscht hat, bietet § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.
Wed, 24 May 2006 15:19:24 +0200
1. Nach dem Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer ist der darin festgehaltene Regressverzicht ausgeschlossen, wenn der Regressschuldner den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. 2. Grob fahrlässige Schadensverursachung liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, z. B. auch die Außerachtlassung allgemeingültiger Sicherheitsregeln, wenn die Kenntnis dieser Sicherheitsregeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss. Dabei muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden vorliegen, wobei in der Regel das Bewusstsein der Gefährlichkeit vorausgesetzt wird. Die grobe Fahrlässigkeit braucht sich in der Regel nur auf den haftungsbegründenden Tatbestand und nicht auf den konkret eingetretenen Schaden zu erstrecken. 3. Die Feststellung der Allgemeinkundigkeit bzw. Offenkundigkeit des Gefahrwissens ist keine Beweiserhebung, weswegen Offenkundigkeit also solche, bzw. ihr Fehlen nicht Gegenstand eines Beweisantrittes sein kann. Das unter Beweis gestellte Vorbringen kann nur dazu dienen, die Überzeugung des Gerichts von der Offenkundigkeit zu erschüttern. 4. Ein besonderes Gefahrwissen um die Gefährlichkeit von Wunderkerzen, das sich darauf erstreckt, dass eine angezündete Wunderkerze imstande ist, an einem Weihnachtsbaum am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages sofort einen explosionsartig sich ausbreitenden Brand auslösen, kann nicht im Rahmen des Allgemeinwissens vorausgesetzt werden. 5. Der für den Fall einfacher Fahrlässigkeit geltende Regressverzicht verliert nicht deshalb seine Geltung, weil der Mieter des Versicherungsnehmers eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Feuerversicherer hat auch dann keinen Anspruch auf Abtretung der Ansprüche der Mieter gegen ihre Haftpflichtversicherung, wenn diese einen Gebäudeschaden mit erfasst (wie Senat, Urteil vom 15.12.2005, Az. 3 U 28/05; gegen OLG Dresden, VersR 2003, 1391 = ZfS 2004, 127).
Thu, 01 Jun 2006 15:44:02 +0200
Auch im PKH-Verfahren hat die Patientenseite ihren Anspruch schlüssig darzulegen. Verneint die Behandlungsseite nachvollziehbar ein schuldhaft fehlerhaftes Behandlungsgeschehen, muss sich die Patientenseite damit nachvollziehbar auseinander setzen; die reine "Vermutung" eines Behandlungsfehlers reicht hierfür nicht.
Tue, 30 May 2006 15:45:11 +0200
1. Kommunale Rechnungsprüfungsämter nehmen Verwaltungstätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW wahr. 2. Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW ist auf kommunale Rechnungsprüfungsämter nicht anwendbar.
Fri, 26 May 2006 14:17:07 +0200
Wird der Deutsche Kinderschutzbund e. V. vom Familiengericht mit der Vorbereitung eines betreuten Umgangs zwischen einem Elternteil und dem Kind beauftragt, so ist dessen Mitarbeiter zur Mitteilung von ihm ermittelter, für das Umgangsgericht bedeutsamer persönlicher Daten an das Familiengericht befugt.
Wed, 24 May 2006 15:23:57 +0200
1. Nimmt der Dolmetscher durch Weitergabe von Untersuchungsergebnissen an dritte Tatverdächtige zielgerichtet auf laufende Ermittlungsverfahren Einfluss, kann dieses Fehlverhalten einen die Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen Vertrauensverlust der am gerichtlichen Verfahren Beteiligten in seine persönliche Integrität nach sich ziehen. 2. § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO erlaubt unter den angegebenen Voraussetzungen (hier: zur Abwehr von erheblichen Gefahren) die Übermittlung der im Rahmen einer Überwachungsmaßnahme nach § 100 a StPO ermittelten Informationen und auch deren zweckgemäße Verwendung in einem der Gefahrenabwehr dienenden Verwaltungsverfahren.
Fri, 26 May 2006 13:56:53 +0200
Sat, 03 Jun 2006 22:56:10 GMT
86Die durch § 11 Abs. 1 SG normierte Verpflichtung jedes Soldaten zum Gehorsam beinhaltet die Pflicht zur Beachtung und Vollziehung der durch einen Vorgesetzten erteilten (verbindlichen) Befehle. Dabei wird der Begriff Befehl weder in der Vorschrift noch sonst im Soldatengesetz näher bestimmt, so...
Wed, 24 May 2006 11:51:33 +0200
1Das Rechtsmittel ist in vollem Umfange eingelegt worden. Zwar beziehen sich die Ausführungen des Wehrdisziplinaranwalts im Berufungsschriftsatz im Wesentlichen auf sein Ziel, eine gravierende Verschärfung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu erreichen. Das ändert aber nichts daran, dass die E...
Wed, 24 May 2006 11:44:39 +0200
99Die Berufung hat in dem aus dem Tenor der Entscheidung ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Senat ist trotz verbleibender (Rest-)Zweifel nicht zu der Feststellung gelangt, dass der frühere Soldat eines Unterhaltsbeitrages im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO unwürdig ist. 100Ob ein Soldat nach die...
Wed, 24 May 2006 11:42:56 +0200
36Der Antrag des Antragstellers, die Rechtswidrigkeit der unter Erwähnung des Schreibens vom Januar 2005 geführten telefonischen Unterredung(en) über seinen Gesundheitszustand festzustellen, ist entgegen der Auffassung des Bundesministers der Verteidigung zulässig. 37Der Antragsteller beanstand...
Wed, 24 May 2006 11:40:03 +0200