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Neuigkeiten (22.06.06)
Thu, 22 Jun 2006 00:23:03 GMT
Thu, 22 Jun 2006 01:39:02 GMT
Pressemitteilung 89/06 vom 13.06.2006
Pressemitteilung 88/06 vom 13.06.2006
Pressemitteilung 87/06 vom 08.06.2006
Pressemitteilung 86/06 vom 02.06.2006
Pressemitteilung 85/06 vom 01.06.2006
Thu, 22 Jun 2006 00:23:03 GMT
Lange haben wir hier nichts mehr von uns hören lassen. Dies liegt zum einen daran, dass wir beruflich sehr gut beschäftigt sind - und auf der anderen Seite daran, dass nichts so uninteressant ist als die aktuelle Version eines Projektes ;-)...
Das bedeutet, dass die Zeit, die für JuraBlogs bleibt, für ... Lange haben wir hier nichts mehr von uns hören lassen. Dies liegt zum einen daran, dass wir beruflich sehr gut beschäftigt sind – und auf der anderen Seite daran, dass nichts so uninteressant ist als die aktuelle Version eines Projektes ...
Das bedeutet, dass die Zeit, die für JuraBlogs bleibt, für die Entwicklung der neuen Version eingesetzt wird. Ursprünglich sollte diese schon längst online sein, momentan sieht es aber so aus, als ob August ein realistischer Termin ist.
Eigentlicher Grund dieses Postings ist aber, dass seit einigen Tagen der JuraBlogs TOP-Meldungen RSS-Feed nicht funktionierte und uns erst jetzt ein anonymer User (Danke!) darauf hingewiesen hat… der Fehler war nach einer Minute behoben. Wir freuen uns immer über Feedback – also wenn in Zukunft etwas nicht funktioniert bitte nicht glauben, dass uns andere User bereits drauf hingewiesen haben werden .
Thu, 01 Jun 2006 10:07:07 +0000
Thu, 22 Jun 2006 01:39:02 GMT
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage der Zulässigkeit eingreifender Maßnahmen im Jugendstrafvollzug, für die eine spezielle gesetzliche Grundlage nicht besteht.
2006-05-31
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ), noch ist ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
2006-05-31
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Arrestanordnung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
2006-05-29
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an die Gewährung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes im Strafvollzug.
2006-05-27
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Rücknahme einer durch Täuschung erwirkten Einbürgerung.
2006-05-24
Thu, 22 Jun 2006 01:39:02 GMT
Thu, 22 Jun 2006 00:23:04 GMT
Wed, 21 Jun 2006 11:59:37 CEST Uhr - Neuling schrieb - Vermietete Wohnund kaufen und einige Fragen! Hallo,
ich bin im Begriff mit eine 2 Zi- Wohnung anzuschauen die derzeit vermitet ist. Ich suche zwar parallel etwas zu Eigenbedarf, aber diese Wohnung ist preislich recht ansprechend so dass ich diese einfach mal kaufen würde und evtl nach Mieterauszug dann selbst rein.
Nun ist mir aufgefallen, dass die Miete für dieses Objekt super super günstig ist also weit unter dem Miet ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-06-21CEST11:59:37+01:00
Tue, 20 Jun 2006 16:15:10 CEST Uhr - alexis schrieb - Mieter hat noch nicht gezahlt ! Hallo,
in meinem kürzlich erworbenen MFH hat bei der ersten Mietzahlung alles SUPER geklappt. Nun, beim zweiten Mal, alle bis auf einer gezahlt.
Seine Aussage: 1. Oh muß ich prüfen, 2. 1 Woche später, Ja, ich habe einen Zahlendreher in der Überweisung gehabt, 3. Ruft nicht zurück. Geld am 20. des Monats immer noch nicht dran.
Wie würdet Ihr vorgehen.
Kann ich bei der ersten Ver ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-06-20CEST16:15:10+01:00
Mon, 19 Jun 2006 17:26:24 CEST Uhr - Hopp Singh schrieb - Sparbuch Hallo zusammen,
Ich hab da mal eine Frage. Ich hatte ein junges Pärchen zur Miete. Sie ist nachdem sie ihn betrogen hat aus der Wohnung gegangen worden (von ihm). Sie hatte ein SParbuch als Kaution bei mir hinterlegt und ihm als der Auszug akut wurde eine handschriftliche Vollmacht gegeben. Jetzt ist er auch ausgezogen und ich übergab ihm das Sparbuch. Jetzt hat der arme Teufe ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-06-19CEST17:26:24+01:00
Sun, 18 Jun 2006 14:57:47 CEST Uhr - Angelika Zipper schrieb - Wohnungen insereren - Weitere Möglichkeiten? Wir brauchen unbedingt einen guten Rat. Zwei kleinere Wohnungen sind zu vermieten, wir haben berets in der regional Zeitung inseriert, was wirklich tuer ist, und zusätzlich im Internen. Leider hat das zu keinem Ergebnis geführt. Habt ihr noch Ideen, was man machen könnte bzw. welche weiteren Möglichkeiten es gibt? Vielen Dank.
MfG
Euer LOW-Team
2006-06-18CEST14:57:47+01:00
Sat, 17 Jun 2006 21:47:00 CEST Uhr - Ratsuchende schrieb - Fassadenrenovierung Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hab da gleich mal ein paar Fragen. Ich lebe mit meinem Mann seit 3 Jahren in einem Einfamilienhaus auf dem Lande in der Nähe von Bremen. An dem Haus ist die Fassade ein wenig unschön, da hier seit Jahren nichts gemacht wurde und es beginnen sich langsam Risse zu bilden. Nun will der Vermieter die Fassade revovieren lassen, d.h. Gerüst aufst ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-06-17CEST21:47:00+01:00
Thu, 22 Jun 2006 01:39:02 GMT
Thu, 22 Jun 2006 01:39:03 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 22 Jun 2006 01:39:03 GMT
2006-06-19T23:08:33+01:00
Wer in der Datenbank "Gewalttäter Sport" (Hooligan) registriert ist, muss damit rechnen, während sportlichen Großveranstaltungen mit Meldeauflagen und Reisebeschränkungen belegt zu werden. Nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks hat sich ein Fußball-Fan, dem das Saarbrücker Ordnungsamt aus Anlass der Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft zunächst bis zum 21.06. eine Meldeauflage erteilt hatte, hiergegen mit einem Eilantrag an das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis gewandt. Die Behörde habe bis Montag Gelegenheit zur Stellungnahme, danach werde das Gericht über den Antrag (Az.: 6 F 27/06) entscheiden.
Nachtrag:
Der Eilantrag wurde inzwischen vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, entscheidend sei nicht nur der Eintrag des Antragstellers in der Datenbank "Gewalttäter Sport", sondern auch die eigenen Angaben zur Zugehörigkeit zur "Saarszene Invincibles", die durch gewalttätige Ausschreitungen auf sich aufmerksam gemacht habe. Daher habe das Ordnungsamt zu Recht angenommen, es bestehe die Gefahr, dass der Antragsteller zu Spielorten fahre und sich dort an gewalttätigen Ausschreitungen beteilige. Hieran ändere nichts, dass Einträge einschlägiger Verurteilungen im Zentralregister mittlerweile getilgt seien.
2006-06-16T09:50:34+01:00
Eine weitere Lücke sich eBay-Zugänge zu erschleichen ist jetzt im größeren Umfang bekannt geworden: Wurden bisher von mutmaßlichen eBay-Betrügern gerne Zugänge über ausländische eBay-Seiten angelegt, so werden nun die Daten verstorbener Personen verwendet, um einen deutschen eBay-Account zu bekommen.
In dem makaberen Fall verkaufte ein Tommi J.* aus Ulm nicht existenten Arbeitsspeicher für Computer zu Niedrigstpreisen unter dem Namen einer auf tragische Weise verunglückten Person, deren Angehörige eine Homepage zu ihrem Andenken ins Internet gestellt hatten. Dabei nutzte er eine Lücke im SCHUFA-Verifikationssystem von eBay, das um die Gültigkeit der angegebenen Daten beim Anlegen eines Accounts zu überprüfen, die Adresse und das Geburtsdatum in dem SCHUFA-Datensatz abgleicht. Hier lieferte die Abfrage beim Anlegen des Accounts grünes Licht, da es in den seltensten Fällen der SCHUFA mitgeteilt wird, wenn jemand verstorben ist.
Allerdings hatte in diesem Fall der mutmaßliche Betrüger nicht seine Kontonummer verschleiern können und war somit noch identifizierbar. Dennoch zeigt dieser Fall eindeutig die Schwächen dieses datenschutzrechtlich nicht ganz unbedenklichen Vorgehens von eBay: nicht nur mit den Daten Verstorbener können eBay-Zugänge gefakt werden, sondern auch mit Daten lebender Personen, von denen der Angreifer Adresse und Geburtsdatum kennt. So können unbescholtene Bürger schnell in das Blickfeld polizeilicher Ermittlungen geraten, wenn auf die beschriebene Weise ein eBay-Zugang unter ihrem Namen generiert und dieser für kriminelle Vorgänge missbraucht wird.
(* Name von der Redaktion geändert)
2006-06-14T11:47:56+01:00
Auf das Thema "E-Cards" wurden die Juristen erstmals im Jahr 2002 im Rahmen des damaligen Wahlkampfs aufmerksam. Einige Parteien bzw. Abgeordnete hatten über ihre Homepage die Möglichkeit angeboten, elektronische Grüße im jeweiligen Parteidesign zu versenden. Dieses Angebot wurde jedoch missbracht, um z.B. Anhängern der gegnerischen Parteien gegen deren Willen solche E-Cards zu schicken, worauf sich die Gerichte damit befassen mussten (z.B. LG München I - 33 O 17030/02 vom 05.11.2002, AG Rostock - 43 C 68/02 vom 28.01.2003).
Jetzt scheint ein Student eine "clevere" Geschäftsidee entwickelt zu haben, wie er diesen E-Card-Spam zum Geldverdienen nutzen kann. Er verschickte vom Internet-Café aus E-Cards an sich selbst und beauftragte anschließend einen Anwalt, die Anbieter des E-Card-Versandes wegen der Versendung der angeblich unaufgefordert an ihn zugesandten Mails kostenpflichtig abzumahnen. Wie es aussieht, hat wohl auch der Anwalt den wahren Hintergrund gekannt - es wird ihm kaum entgangen sein, dass sich bei seinem Mandanten das Aufkommen an E-Cards auffällig gehäuft hat.
Die Geldquelle dürfte nun aber versiegt sein, da die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach Angaben von heise.de sowohl gegen den Studenten als auch seinen Anwalt wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Abmahnungen ermittelt.
2006-06-14T10:45:18+01:00
Nach Medienberichten (z.B. sr-online) hat die saarländische Polizei vier als Hooligans registrierte Männer im Alter zwischen 25 und 35 Jahren festgenommen. Es sei durch das Amtsgericht Unterbringungsgewahrsam angeordnet worden. Die gewaltbereiten "Fußballfans" aus Saarbrücken und Schiffweiler seien bereits beim Spiel der englischen Nationalmannschaft gegen Paraguay in Frankfurt durch Provokationen und Handgreiflichkeiten mit englischen Fans aufgefallen. Der Sprecher der saarländischen Polizei habe mitgeteilt, dass Hinweise vorlägen, nach denen die Festgenommenen beabsichtigt hatten, zum Spiel der deutschen Mannschaft nach Dortmund zu reisen, um auch dort für Krawall zu sorgen. Nun werden sie den heutigen Tag bis eine Stunde nach Spielende in der JVA Ottweiler verbringen.
2006-06-14T08:34:03+01:00
Thu, 22 Jun 2006 01:39:03 GMT
Ende Mai fand im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft der IT-Kongress „e-Justice & ...
2006-06-15 12:00:00
Der norwegische Ombudsmann für Verbraucherangelegenheiten hat einer Beschwerde der ...
2006-06-15 12:00:00
Ein Verbraucher, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren 470 Objekte über eBay ...
2006-06-15 12:00:00
Das polnische Portal Lexpolonica ermöglicht Studenten einen kostenlosen Zugriff auf die gesamte ...
2006-06-15 12:00:00
Thu, 22 Jun 2006 01:39:04 GMT
Thu, 22 Jun 2006 01:39:07 GMT
CK - Washington. The buzz on German blogs is the newest decision on the liability of forum providers for visitor comments. The well-informed Berlin Blawg publishes the Düsseldorf Court of Appeals decision in the matter I-15 U 21/06 of June 7, 2006.
Unlike the Internet-hostile Hamburg court, discussed here, the Düsseldorf court took a rational approach on January 25, 2006, and again now. While the Hamburg rule may require forum owners to pre-screen comments before activating them, Düsseldorf limits the liability of forum owners to the statutory take-down requirements after receiving notice of improper entries.
In the instant case, the owner of the forum had removed offensive matter promptly after receiving notice and had also attempted, albeit unsuccessfully, to block comments from certain IP addresses. The court determined that the provider is subject to the Tele Services Statute and does not benefit from the §11TDG privilege for third party liability under Supreme Court precedent, in particular the decision of March 11, 2005, I ZR 304/01, MMR 2005, 668.
The court noted that third party liability in German law is conceptually restrictive and requires, among other factors, a violation of existing monitoring obligations. Such obligations do not mean a general and pervasive duty to search and screen for offensive matter because that would lead to the end of the Internet as we know it. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Members of certain associations are not liable for the debts of the entity but the Dresden Court of Appeals found an exception. Münster attorney and non-profits expert Gunnar Pietsch discusses in detail the rules that the court applied to an association engaged in business operations.
The bottomline is that members pay if the assocation can't and the members had an opportunity to prevent management from using the association for for-profit purposes. As Pietsch writes, Piercing the Veil of Associations will be possible. Conversely, extra caution is suggested when using a non-profit entity. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. A criticism of the American legal system frequently heard in Germany is the seemingly limitless number of fora eager to hear cases against out-of-town defendants. The same nirvana for plaintiffs exists in Germany, under case law conceived by some courts, for Internet torts. If the offensive matter reaches the court's PC, jurisdiction exists. A recent decision severely and sensibly limits, however, this incentive to forum shopping.
As reported by the Rechtblog, the Hannover District Court on April 28, 2006, decided in the matter 9 O 44/06 that Internet torts require a nexus to the forum. A plaintiff who alleges harm based on a publication on the Internet may not sue the defendant just about anywhere in Germany or the world. Such forum shopping would violate the constitutional standard requiring a statutory forum, as expressed in Art. 101 of the Constitution.
The forum must be one that reflects the limits of the arbitrariness test, Willkürverbot, inherent in §32 of the Code of Civil Procedure, see also Rützel, Wegen & Wilske's excellent English-language introduction into German civil procedure in Commercial Dispute Resolution.
In the case at bar, the court required for it to affirm personal jurisdiction under §32 ZPO a local effect that results within the court's district because of the tortious Internet publication. Lacking such nexus, the court dismissed the complaint. Netlaw.de published the decision in German. German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 22 Jun 2006 01:39:07 GMT
Pressemitteilung vom 21.06.2006
2006-06-21
Pressemitteilung vom 20.06.2006
2006-06-20
Pressemitteilung vom 14.06.2006
2006-06-14
Pressemitteilung vom 13.06.2006
2006-06-13
Pressemitteilung vom 09.06.2006
2006-06-09
Thu, 22 Jun 2006 01:39:07 GMT
Wiesbaden (ots) - Seit den Morgenstunden des 08.06.2006 werden
massenhaft Emails versandt, die den Empfänger unter dem Vorwand der
Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen bei Sparkassen auffordern, auf
in der Email enthaltene Links zu klicken.
...
Fri, 09 Jun 2006 12:40:00 B
Wiesbaden (ots) - Am 24. Mai hat das Bundeskriminalamt das
"Lagezentrum BKA WM 2006" (LIZ) eingerichtet. Unter Einbindung von
Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundes-
polizei, Interpol und Europol sowie ...
Wed, 31 May 2006 14:03:00 B
Wiesbaden (ots) - "JIT", das erfolgreiche Mönchengladbacher
"Interventionskonzept jugendliche Intensivtäter", das Polizeiliche
Gütesiegel für "Ausgezeichnete Wohnsicherheit" aus Frankfurt am Main
oder das "National Reassurance Policing ...
Wed, 24 May 2006 10:17:00 B
Wiesbaden (ots) - Beamte des Bundeskriminalamtes haben am
vergangenen Wochenende nach mehrwöchigen Ermittlungen einen
Drogenhändler aus Großbritannien festgenommen. Die Ermittler stellten
am 20.05.2006 zudem mehr als 750 Kilogramm Haschisch ...
Tue, 23 May 2006 11:35:00 B
Thu, 22 Jun 2006 01:39:07 GMT
Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage, mit der ein Hooligan von Spielorten der in Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft zu bestimmten Zeiten ferngehalten werden soll, ist rechtmäßig, wenn die auf Vorfälle in der Vergangenheit gestützte Gefahrenprognose ergibt, es sei hinreichend wahrscheinlich, dass sich der Hooligan auch an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen sog. Problemfans während einzelner Spiele des laufenden Turniers beteiligen werde.
Tue, 20 Jun 2006 13:36:42 +0200
Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der auf Nachbesserung in Anspruch genommene Beklagte zwar außergerichtlich eine Nachbesserung angeboten hat, im anschließenden Rechtstreit davon jedoch abgerückt ist und den Nachbesserungsanspruch erst im Berufungsverfahren wieder anerkennt.
Tue, 20 Jun 2006 13:23:28 +0200
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129). Bei einem solchen Schutzantrag des Schuldners nach § 712 ZPO handelt es sich um einen Sachantrag, der in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss. Ein im Berufungsverfahren gestellter Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil einstweilen einzustellen, ersetzt einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02 - FamRZ 2003, 598).
Mon, 19 Jun 2006 15:38:16 +0200
1. Im Fall des Antrags auf Verlegung aus dem Bundesland Berlin in ein anderes Bundesland ist die Senatsverwaltung für Justiz als oberste Vollzugsbehörde im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 3 StVollstrO allein zur Entscheidung über diesen Antrag berufen. Sie darf ihre Entscheidungskompetenz nicht auf die Justizvollzuganstalt, in der der Gefangene einsitzt, übertragen.
2. Auch bei wiederholter Antragstellung ist jeder neue Antrag, der sachliches Vorbringen enthält, nach umfassender Prüfung zu bescheiden. Die Ablehnung allein mit der Begründung, in einem früheren Verfahren habe die oberste Vollzugsbehörde des zur Aufnahme des Gefangenen bestimmten Bundeslandes ihr Einverständnis nicht erteilt, genügt nicht.
Tue, 20 Jun 2006 13:19:17 +0200
Kommt eine Patientin eines Altenpflegeheims, die aufgrund verschiedener Erkrankungen ein "fast maximales Sturzrisiko" aufweist, am Ende einer Mobilisierungsmaßnahme in ihrem Zimmer in Gegenwart einer Pflegerin zu Fall, hat die Pflegerin auch dann den Sturz fahrlässig verursacht, wenn sie die Patientin nur für einen "kurzen Moment aus den Augen gelassen" hat.
Tue, 20 Jun 2006 13:23:11 +0200
Bei der Anforderung eines Ausgleichsbetrags nach der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung - AltPflAusglVO -) vom 4.10.2005 (GBl. S. 675) handelt es sich nicht um die Anforderung einer Abgabe im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
Wed, 21 Jun 2006 13:47:33 +0200
Erledigt ein Rechtsanwalt ein Berufungsverfahren durch einen Vergleichsabschluss in einem anderen Rechtsstreit, entsteht ihm im Berufungsverfahren nicht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG, sondern nur die Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VVRVG.
Tue, 20 Jun 2006 13:23:58 +0200
Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.
Thu, 01 Jun 2006 15:28:47 +0200
Zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug.
Thu, 01 Jun 2006 15:28:31 +0200
1. Macht ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf fehlende Einberufungskompetenz des Verwaltungsbeirats die Unwirksamkeit eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Mehrheitsbeschlusses geltend, so muss er - falls sich dies nicht aus anderen Umständen ergibt - dartun, dass er der Eigentümerversammlung wegen des Einladungsmangels ferngeblieben ist.
2. Die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats, den Verwaltervertrag "abzuschließen", kann wirksam mehrheitlich beschlossen werden, sofern durch die Unterschrift des Verwaltungsbeirats nicht ein von diesem gegenüber dem Verwalter erzieltes Verhandlungsergebnis, sondern der vorangegangene Eigentümerbeschluss mit dem Inhalt eines vorliegenden Verwalterangebots bestätigt werden soll.
3. Die Beschlussfassung über den (AGB-) Verwaltervertrag widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn das Vertragswerk mehrere in ihrer Gesamtwürdigung bedeutsame Klauseln aufweist, die einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (hier: Abbedingung des § 181 BGB; Unzulässige Haftungsbegrenzung durch Verkürzung des Beginns und der Dauer der Verjährung; Beauftragung von Sonderfachleuten; einschränkungslose Vergütungspflicht für die Einberufung und Durchführung mehr als einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr).
4. Dass die Beschlussfassung über den Verwaltervertrag ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, führt nicht dazu, dass der zuvor in Kenntnis des Vertragsinhalts gefasste Mehrheitsbeschluss über die Verwalterbestellung allein aus diesem Grunde auf Anfechtung für unwirksam zu erklären ist.
Tue, 20 Jun 2006 13:17:52 +0200
Thu, 22 Jun 2006 01:39:09 GMT
a)
Zu Anschuldigungspunkt 4:
Von Mitte Januar bis Ende Juni 2002 schickte der Soldat, zu dieser Zeit Zugführer, der Zeugin K., damals Unteroffizier und Angehörige desselben Zuges, nach Dienst nahezu täglich ca. 5 8 SMS mit folgenden Inhalten an ihr privates Handy:
- Wollen wir ins Kino gehen?
- ...
Mon, 12 Jun 2006 09:50:24 +0200
86Die durch § 11 Abs. 1 SG normierte Verpflichtung jedes Soldaten zum Gehorsam beinhaltet die Pflicht zur Beachtung und Vollziehung der durch einen Vorgesetzten erteilten (verbindlichen) Befehle. Dabei wird der Begriff Befehl weder in der Vorschrift noch sonst im Soldatengesetz näher bestimmt, so...
Wed, 24 May 2006 11:51:33 +0200
1Das Rechtsmittel ist in vollem Umfange eingelegt worden. Zwar beziehen sich die Ausführungen des Wehrdisziplinaranwalts im Berufungsschriftsatz im Wesentlichen auf sein Ziel, eine gravierende Verschärfung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu erreichen. Das ändert aber nichts daran, dass die E...
Wed, 24 May 2006 11:44:39 +0200
99Die Berufung hat in dem aus dem Tenor der Entscheidung ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Senat ist trotz verbleibender (Rest-)Zweifel nicht zu der Feststellung gelangt, dass der frühere Soldat eines Unterhaltsbeitrages im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO unwürdig ist.
100Ob ein Soldat nach die...
Wed, 24 May 2006 11:42:56 +0200
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