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Neuigkeiten (27.06.06)

Mon, 26 Jun 2006 20:10:35 GMT
Mon, 26 Jun 2006 20:10:35 GMT
Pressemitteilung 91/06 vom 22.06.2006
Pressemitteilung 88/06 vom 13.06.2006
Pressemitteilung 87/06 vom 08.06.2006
Mon, 26 Jun 2006 18:34:09 GMT
Lange haben wir hier nichts mehr von uns hören lassen. Dies liegt zum einen daran, dass wir beruflich sehr gut beschäftigt sind - und auf der anderen Seite daran, dass nichts so uninteressant ist als die aktuelle Version eines Projektes ;-)... Das bedeutet, dass die Zeit, die für JuraBlogs bleibt, für ...

Lange haben wir hier nichts mehr von uns hören lassen. Dies liegt zum einen daran, dass wir beruflich sehr gut beschäftigt sind – und auf der anderen Seite daran, dass nichts so uninteressant ist als die aktuelle Version eines Projektes ;-)...
Das bedeutet, dass die Zeit, die für JuraBlogs bleibt, für die Entwicklung der neuen Version eingesetzt wird. Ursprünglich sollte diese schon längst online sein, momentan sieht es aber so aus, als ob August ein realistischer Termin ist.

Eigentlicher Grund dieses Postings ist aber, dass seit einigen Tagen der JuraBlogs TOP-Meldungen RSS-Feed nicht funktionierte und uns erst jetzt ein anonymer User (Danke!) darauf hingewiesen hat… der Fehler war nach einer Minute behoben. Wir freuen uns immer über Feedback – also wenn in Zukunft etwas nicht funktioniert bitte nicht glauben, dass uns andere User bereits drauf hingewiesen haben werden ;-).

Thu, 01 Jun 2006 10:07:07 +0000
Mon, 26 Jun 2006 20:10:35 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit einer nach Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eingetretenen Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 6 Satz 2 StGB) sowie einer hierauf bezogenen gerichtlichen Weisung, mit der von dem Beschwerdeführer die Entbindung seines Arztes von der Schweigepflicht gegenüber staatlichen Stellen verlangt wird.
2006-06-06
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage der Zulässigkeit eingreifender Maßnahmen im Jugendstrafvollzug, für die eine spezielle gesetzliche Grundlage nicht besteht.
2006-05-31
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ), noch ist ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
2006-05-31
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Arrestanordnung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
2006-05-29
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an die Gewährung effektiven vorläufigen Rechtsschutzes im Strafvollzug.
2006-05-27
Mon, 26 Jun 2006 20:10:35 GMT
Mon, 26 Jun 2006 18:34:10 GMT
Mon, 26 Jun 2006 13:10:05 CEST Uhr - MERTO schrieb - Mieterhöhung
Ich bin Vermieter , mein Mieter hat mich gerufen und wollte komplett neues Bad und neue Türen haben .Dabei habe ich ein Handwerker geholt und hat sich es angesehen.Hat mir ein Kostenvoranschlag gemacht mit 3500,-€ So ich weiss jetzt nicht wie man den Mieterhöhung macht wie rechnet sich das aus und welche Formel gibt es für Modernisierung ,Mieterhohung kann mir da BITTE eine b ...

MfG Euer LOW-Team
2006-06-26CEST13:10:05+01:00
Mon, 26 Jun 2006 11:05:36 CEST Uhr - timshal schrieb - Wer muss für Ruhe sorgen?
Hallo, ich brauche dringend Rat: wir haben in einem Gewerbe-Mischgebiet ein Stockwerk unseres Geschäftshauses an eine Tanzschule vermietet. Nun kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn (Eigentumswohnung). Sie fühlen sich durch den Lärm belästigt. Die Tanzschule hat zur Auflage, dass sie die Fenster Richtung Wohnhaus geschlossen halten sollen (steht leider nicht ...

MfG Euer LOW-Team
2006-06-26CEST11:05:36+01:00
Sun, 25 Jun 2006 18:56:56 CEST Uhr - joh.w schrieb - Wohnung finden
Hallo, ich such ja nun schon seit geraumer Zeit nach einer Wohnung. Aber ich finde einfach nichts. Habe irgendwie das Gefühl, dass mir Angebote verborgen bleiben oder ähnliches. Kann man jemanden Beauftragen, der für einen sucht? Ich meine, der hat sicherlich seine Kontakte. Was kostet so ein Mensch? Gruß, Johannes

MfG Euer LOW-Team
2006-06-25CEST18:56:56+01:00
Sun, 25 Jun 2006 18:34:37 CEST Uhr - Tom schrieb - rechtliche Frage zum Kühlschrankeinbau
Guten Tag, Ich weiß nicht, ob sie mir diese Rechts-Frage beantworten können, da Sie wohl eher Experten im handwerklichen Bereich sind biggrin Ich bin über google auf diese Seite gestoßen, hab also keine Andere gefunden. Dennoch kann es ja sein, dass Sie bescheid wissen 2006-06-25CEST18:34:37+01:00
Sun, 25 Jun 2006 18:26:58 CEST Uhr - Unknown schrieb - Wohnfläche ausmessen
Hallo, ich habe gelesen, dass Fenster- und Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen, auf die Wohnfläche mitgerechnet werden, wenn sie mehr als 13 cm tief sind. Trifft das auch für Balkonflächen zu? Auf dem Balkon habe ich eine Abstellkammer. Wir die mitberechnet? Ich habe gelesen, dass Abstellräume außerhalb der Wohnung nicht mitzählen. Vielen Dank

MfG Euer LOW-Team
2006-06-25CEST18:26:58+01:00
Mon, 26 Jun 2006 20:10:36 GMT
Mon, 26 Jun 2006 20:10:36 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 26 Jun 2006 20:10:36 GMT

In remus-schule dreht sich alles um die Abenteuer Comic-Famile Ledroit im Urheberrecht. Einen satirischen Comic über nicht weniger interessante Fragen gibt es nun von Spiegel-Hauszeichner Jamiri: "Auf Schalke" heißt heute "Veltins-Arena", wie heißt morgen die Bundesrepublik? Zu sehen und zu lesen bei Spiegel-online.

2006-06-23T16:07:52+01:00

Auf den Seiten des Verlags Jan Niederle Media ist der 33-seitige Leitfaden "Zitieren in juristischen Arbeiten" von Regierungsdirektor Dr. Stefan Stüber kostenlos als PDF-Datei abrufbar. Auch das nach wie vor nicht unumstrittene Thema des Zitierens von Online-Quellen wird behandelt (S. 15 f.), wenn auch nur in Grundzügen (also z.B. ohne Blog- und Wiki-Zitate).

Was mich etwas stört: In den Beispiels-Verzeichnissen fehlen zwischen den Querstrichen bei mehreren Autoren die Leerzeichen. Ich meine, diese erhöhen die Lesbarkeit (also: "Schönke, Adolf / Schröder, Horst ..."). Zudem halte ich es - ebenfalls aus Gründen der Lesbarkeit - für empfehlenswert, nach der Aufzählung der Autoren kein Komma, sondern einen Doppelpunkt zu setzen.

2006-06-22T15:02:35+01:00

Vor wenigen Tagen hat Staatsminister Bernd Neumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Internet-Portal "Deutsch-Polnische Musikbörse" freigeschaltet. Träger des Portals, das über Musikentwicklung und -kultur in Deutschland und Polen in den beiden Landessprachen informiert, ist der Deutsche Musikrat. Das Angebot greife den Gedanken des Zusammenwachsens in Europa auf, so der Staatsminister vor Vertretern des Musikrates und der polnischen Botschaft.
(Quelle: Bundesregierung.de)

2006-06-22T09:32:23+01:00

"Inhalt eindeutig zu mager und ist auch nicht besonders relevant.", befindet Thomas R. Koll alias TomK32 und schlägt vor, den Wikipedia-Artikel zum JuraWiki, der seit fast einem Jahr nicht mehr verändert worden war, zu löschen.

Die nach den Löschregeln vorgesehene Löschdiskussion ist bereits in vollem Gange. Nach mehrfach Überarbeitung stehen die Chancen inzwischen wohl gar nicht mehr so schlecht. Die Diskussion läuft aber noch einige Tage (insgesamt sind sieben Tage dafür vorgesehen).

2006-06-19T23:08:33+01:00

Wer in der Datenbank "Gewalttäter Sport" (Hooligan) registriert ist, muss damit rechnen, während sportlichen Großveranstaltungen mit Meldeauflagen und Reisebeschränkungen belegt zu werden. Nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks hat sich ein Fußball-Fan, dem das Saarbrücker Ordnungsamt aus Anlass der Austragung der Fußball-Weltmeisterschaft zunächst bis zum 21.06. eine Meldeauflage erteilt hatte, hiergegen mit einem Eilantrag an das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis gewandt. Die Behörde habe bis Montag Gelegenheit zur Stellungnahme, danach werde das Gericht über den Antrag (Az.: 6 F 27/06) entscheiden.

Nachtrag:
Der Eilantrag wurde inzwischen vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, entscheidend sei nicht nur der Eintrag des Antragstellers in der Datenbank "Gewalttäter Sport", sondern auch die eigenen Angaben zur Zugehörigkeit zur "Saarszene Invincibles", die durch gewalttätige Ausschreitungen auf sich aufmerksam gemacht habe. Daher habe das Ordnungsamt zu Recht angenommen, es bestehe die Gefahr, dass der Antragsteller zu Spielorten fahre und sich dort an gewalttätigen Ausschreitungen beteilige. Hieran ändere nichts, dass Einträge einschlägiger Verurteilungen im Zentralregister mittlerweile getilgt seien.

2006-06-16T09:50:34+01:00
Mon, 26 Jun 2006 20:10:36 GMT
Das so genannte „Heise-Foren-Urteil“ hat vor einigen Wochen für Furore gesorgt als das LG ...
2006-06-23 12:00:00
Die Bundesregierung hat vergangene Woche den Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von ...
2006-06-23 12:00:00
Seit kurzem bietet der Suchmaschinenbetreiber Google zwei neue Services an. U.S. Government Search ...
2006-06-23 12:00:00
Die Homepage des „Office of the Privacy Commissioner“ Australiens präsentiert ein informatives ...
2006-06-23 12:00:00
CK - Washington.   A press release dated June 26, 2006 sells as progress new fee rules for attorneys and clients. The Berlin Department of Justice advises of the rules governing non-litigation consultations. Beginning July 1, 2006, lawyers and clients may establish the terms of engagement without reference to minimum requirements contained in fee statutes. The parties should put fee agreements in writing. If they fail to do so, the fee for an initial consultation should be €190; follow-up consultations would cost €250, both exclusive of VAT.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Germany has very few lawyers compared to the Washington, DC, ratio. The requirements, procedures and costs of the admission of domestic lawyers to the German bar is the topic of a helpful guide at beck-aktuell, a website operated by legal publisher C.H.Beck. Much of the material should come in handy for foreign lawyers considering an admission in Germany. Credit goes to another blog that recently pointed to this March 2003 guide.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The buzz on German blogs is the newest decision on the liability of forum providers for visitor comments. The well-informed Berlin Blawg publishes the Düsseldorf Court of Appeals decision in the matter I-15 U 21/06 of June 7, 2006.

Unlike the Internet-hostile Hamburg court, discussed here, the Düsseldorf court took a rational approach on January 25, 2006, and again now. While the Hamburg rule may require forum owners to pre-screen comments before activating them, Düsseldorf limits the liability of forum owners to the statutory take-down requirements after receiving notice of improper entries.

In the instant case, the owner of the forum had removed offensive matter promptly after receiving notice and had also attempted, albeit unsuccessfully, to block comments from certain IP addresses. The court determined that the provider is subject to the Tele Services Statute and does not benefit from the §11TDG privilege for third party liability under Supreme Court precedent, in particular the decision of March 11, 2005, I ZR 304/01, MMR 2005, 668.

The court noted that third party liability in German law is conceptually restrictive and requires, among other factors, a violation of existing monitoring obligations. Such obligations do not mean a general and pervasive duty to search and screen for offensive matter because that would lead to the end of the Internet as we know it.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   A classic event for lawyers is what e-fellows.net and Handakte.de call a recruitment stop for recent German law graduates: Nine large firms vie for the attention of castle-spotters at a joint affair arranged by Lawyers@work 2006, e-fellows and access personnel agency at Montabaur castle for September 15 and 17, 2006.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Juvenile and adolescent criminals are the target of a Berlin proposal of June 7, 2006 to meet the resocialization requirements established by the Constitutional Court on May 31, 2006 in the matter 2 BvR 1673/04, 2 BvR 2402/04. Generally, juveniles are those under the age of 18. Adolescents are persons under 21 who have been determined not to have matured to adulthood and are treated similarly to juveniles for their crimes. The federal government is under pressure to meet a court-imposed deadline of early 2008 to establish new statutory and factual conditions that are more likely than present rules to return such delinquents to society and a life without crime.
German American Law Journal :: Washington USA
Mon, 26 Jun 2006 20:10:40 GMT
Pressemitteilung vom 22.06.2006
2006-06-22
Mon, 26 Jun 2006 20:10:40 GMT
Wiesbaden (ots) - Seit den Morgenstunden des 08.06.2006 werden massenhaft Emails versandt, die den Empfänger unter dem Vorwand der Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen bei Sparkassen auffordern, auf in der Email enthaltene Links zu klicken. ...
Fri, 09 Jun 2006 12:40:00 B
Wiesbaden (ots) - Am 24. Mai hat das Bundeskriminalamt das "Lagezentrum BKA WM 2006" (LIZ) eingerichtet. Unter Einbindung von Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Bundes- polizei, Interpol und Europol sowie ...
Wed, 31 May 2006 14:03:00 B
Eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage, mit der ein Hooligan von Spielorten der in Deutschland stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft zu bestimmten Zeiten ferngehalten werden soll, ist rechtmäßig, wenn die auf Vorfälle in der Vergangenheit gestützte Gefahrenprognose ergibt, es sei hinreichend wahrscheinlich, dass sich der Hooligan auch an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen sog. Problemfans während einzelner Spiele des laufenden Turniers beteiligen werde.
Tue, 20 Jun 2006 13:36:42 +0200
Zur Rechtzeitigkeit des Zugangs der Begründungsschrift zum Antrag auf Zulassung der Berufung (hier: Beweiswürdigung).
Mon, 26 Jun 2006 14:07:41 +0200
Die Stiftung "Vereinigte Hospitien" in Trier ist keine kirchliche Stiftung.
Mon, 26 Jun 2006 14:06:56 +0200
1. Für die nach § 814 Alt. 1 BGB erforderliche Kenntnis von der Nichtschuld ist bei Zahlungen des Staates das Wissen der anordnenden Stelle maßgeblich. 2. Bestand zum Zeitpunkt der Auszahlungsanordnung für künftige, sich wiederholende Leistungen (hier: Pachtzinszahlungen) ein Rechtsgrund fälllt dieser später für die Zukunft weg (hier: wegen Beendigung des Pachtvertrages) und werden dennoch weiterhin Auszahlungen getätigt, stellen diese Fehlüberweisungen keine Leistung in Kenntnis der Nichtschuld im Sinne des § 814 Alt. 1 BGB dar. 3. Der Sinn und Zweck von § 814 Alt. 1 BGB gebietet, für den Leistungsempfänger erkennbar auf einem Versehen beruhende Leistungen vom Anwendungsbereich dieser Norm auszunehmen.
Fri, 23 Jun 2006 13:01:26 +0200
Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der auf Nachbesserung in Anspruch genommene Beklagte zwar außergerichtlich eine Nachbesserung angeboten hat, im anschließenden Rechtstreit davon jedoch abgerückt ist und den Nachbesserungsanspruch erst im Berufungsverfahren wieder anerkennt.
Tue, 20 Jun 2006 13:23:28 +0200
Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP). Gemeindliche Eigenleistungen, die in den Ausbauaufwand einfließen, können bereits bewertet werden, wenn das jeweilige Fachamt der Gemeinde sie ermitteln kann. Ihre Berechenbarkeit hängt also nicht davon ab, dass das Fachamt sie dem für die Beitragserhebung zuständigen Bauverwaltungsamt der Gemeinde mitgeteilt hat.
Mon, 26 Jun 2006 14:06:10 +0200
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 22. April 2004 - XII ZR 16/04 - GuT 2004, 129). Bei einem solchen Schutzantrag des Schuldners nach § 712 ZPO handelt es sich um einen Sachantrag, der in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss. Ein im Berufungsverfahren gestellter Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil einstweilen einzustellen, ersetzt einen Schutzantrag nach § 712 ZPO nicht (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2002 - XII ZR 173/02 - FamRZ 2003, 598).
Mon, 19 Jun 2006 15:38:16 +0200
1. Der Umweltinformationsanspruch nach § 3 Abs. 1 LUIG umfasst auch die bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu einem in der Vergangenheit liegenden Zustand der Umwelt. 2. Die im lebensmittelschutzrechtlichen Verfahren des Schnellwarnsystems erlangten Umweltinformationen unterliegen nicht generell der Geheimhaltung. Sie können nur im Einzelfall nach §§ 8 und 9 LUIG vom Umweltinformationsanspruch ausgeschlossen sein.
Mon, 26 Jun 2006 14:08:25 +0200
1. Im Fall des Antrags auf Verlegung aus dem Bundesland Berlin in ein anderes Bundesland ist die Senatsverwaltung für Justiz als oberste Vollzugsbehörde im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 3 StVollstrO allein zur Entscheidung über diesen Antrag berufen. Sie darf ihre Entscheidungskompetenz nicht auf die Justizvollzuganstalt, in der der Gefangene einsitzt, übertragen. 2. Auch bei wiederholter Antragstellung ist jeder neue Antrag, der sachliches Vorbringen enthält, nach umfassender Prüfung zu bescheiden. Die Ablehnung allein mit der Begründung, in einem früheren Verfahren habe die oberste Vollzugsbehörde des zur Aufnahme des Gefangenen bestimmten Bundeslandes ihr Einverständnis nicht erteilt, genügt nicht.
Tue, 20 Jun 2006 13:19:17 +0200
Kommt eine Patientin eines Altenpflegeheims, die aufgrund verschiedener Erkrankungen ein "fast maximales Sturzrisiko" aufweist, am Ende einer Mobilisierungsmaßnahme in ihrem Zimmer in Gegenwart einer Pflegerin zu Fall, hat die Pflegerin auch dann den Sturz fahrlässig verursacht, wenn sie die Patientin nur für einen "kurzen Moment aus den Augen gelassen" hat.
Tue, 20 Jun 2006 13:23:11 +0200
Mon, 26 Jun 2006 20:13:51 GMT
a) Zu Anschuldigungspunkt 4: Von Mitte Januar bis Ende Juni 2002 schickte der Soldat, zu dieser Zeit Zugführer, der Zeugin K., damals Unteroffizier und Angehörige desselben Zuges, nach Dienst nahezu täglich ca. 5 8 SMS mit folgenden Inhalten an ihr privates Handy: - Wollen wir ins Kino gehen? - ...
Mon, 12 Jun 2006 09:50:24 +0200
86Die durch § 11 Abs. 1 SG normierte Verpflichtung jedes Soldaten zum Gehorsam beinhaltet die Pflicht zur Beachtung und Vollziehung der durch einen Vorgesetzten erteilten (verbindlichen) Befehle. Dabei wird der Begriff Befehl weder in der Vorschrift noch sonst im Soldatengesetz näher bestimmt, so...
Wed, 24 May 2006 11:51:33 +0200
1Das Rechtsmittel ist in vollem Umfange eingelegt worden. Zwar beziehen sich die Ausführungen des Wehrdisziplinaranwalts im Berufungsschriftsatz im Wesentlichen auf sein Ziel, eine gravierende Verschärfung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme zu erreichen. Das ändert aber nichts daran, dass die E...
Wed, 24 May 2006 11:44:39 +0200
99Die Berufung hat in dem aus dem Tenor der Entscheidung ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Senat ist trotz verbleibender (Rest-)Zweifel nicht zu der Feststellung gelangt, dass der frühere Soldat eines Unterhaltsbeitrages im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 1 WDO unwürdig ist. 100Ob ein Soldat nach die...
Wed, 24 May 2006 11:42:56 +0200